Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 2.2 Rückwirkung der Arbeitslosmeldung

Rz. 6 Abs. 2 schützt den Arbeitslosen vor leistungsrechtlichen Nachteilen, wenn die Agentur für Arbeit am ersten Tag seiner Beschäftigungslosigkeit nicht dienstbereit ist (Samstag, Sonntag, Feiertag). Der Schutz wird bis zum nächsten Kalendertag gewährt, an dem die Agentur wieder geöffnet hat. Meldet sich der Arbeitslose an diesem Tag, wirkt die Arbeitslosmeldung auf den ers...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.4 Sonderregelungen der Bürgergeld–V

Rz. 46 Die aufgrund des § 13 erlassene Bürgergeld–V enthält in § 1 weitere nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen sowie Sonderregelungen für Absetzungen (vgl. dazu ergänzend die Komm. zu § 11a). Seit dem 1.1.2023 gilt die Bürgergeld-V i. d. F. des 12. SGB II-ÄndG v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328). § 6 Abs. 3 Bürgergeld–V überschreitet nach Auffassung des BSG die Er...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.7 Rückzahlungen und Guthaben (Abs. 3)

Rz. 297 Abs. 3 regelt die Berücksichtigung von Rückzahlungen und Guthaben. Die Vorschrift stellt keine eigenständige Rechtsgrundlage dafür dar, Bewilligungsbescheide aufzuheben. Sie modifiziert lediglich die Berücksichtigung von Einkommen. Insoweit handelt es sich um eine Spezialvorschrift, mit der hauptsächlich erreicht werden soll, dass Rückzahlungen aus kommunalen Leistun...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.6 Karenzzeit

Rz. 233 Abs. 1 Satz 2 ff. enthält die Regelungen zur neuen Karenzzeit ab 1.1.2023. Während der Karenzzeit werden die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft, nicht aber für Heizung als Bedarf nach § 22 Abs. 1 anerkannt. Das Jobcenter überprüft nur, ob die Aufwendungen für Heizung angemessen sind oder nicht. Eine Obergrenze für die Anerkennung von Aufwendungen ist insoweit ...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.3 Bestimmte Arbeitnehmer in spezifischen Beschäftigungen

Rz. 20 Abs. 3 stellt Beschäftigungen bestimmter Art von der Versicherungspflicht frei. Die dem Grunde nach gegebene Versicherungspflicht oder zumindest die Nähe zur Versicherungspflicht wird aus sozialpolitischen Gründen ausgeschlossen. Die Änderungen des Abs. 3 zum 1.4.2012 waren im Wesentlichen redaktioneller Art, um die Vorschrift geschlechtsneutral auszuformulieren. Rz. ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.2 Tatsächliche Aufwendungen bei Eigentum

Rz. 142 Auch bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist zunächst zu prüfen, ob diese von angemessener Größe sind (vgl. BSG, Urteil v. 18.9.2014, B 14 AS 58/13 R). Zudem ist die Verwertbarkeit und deren Zumutbarkeit zu prüfen (vgl. dazu die Komm. zu § 12). Bezogen auf selbst genutzte Hausgrundstücke, Eigenheime und Eigentumswohnungen hat das BSG grundlegend entschieden, dass ...mehr

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Sauer, SGB II § 80 Übergang... / 2.1 Förmliche Entwicklung der Übergangsvorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift stellt im Ergebnis die Übergangsregelung aus Art. 33 Nr. 2 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts v. 20.8.2021 (BGBl. I S. 3932) wieder her. Damit war in das SGB II eine Vorschrift als § 84 (Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts) ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.3 Sonderfälle

Rz. 170 Zu den Kosten der Unterkunft i. S. v. Abs. 1 Satz 1 gehören grundsätzlich die tatsächlich für den Wohnbedarf anfallenden Kosten, soweit diese angemessen sind. Aus einem Vergleich mit den Nebenkosten, die im Falle eines selbst genutzten Wohneigentums geltend gemacht werden können, ergibt sich, dass im Falle eines Wohnmobils als anerkannte Unterkunft (BSG, Urteil v. 17...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Neunte Kapitel

Rz. 2h Das Neunte Kapitel enthält gemeinsame Vorschriften für aktive und passive Leistungen zur Arbeitsförderung. Sie erstrecken sich über das gesamte Leistungsverfahren von der Zuständigkeit und Antragstellung über die Berechnungen bis zur Auszahlung. Außerdem werden Besonderheiten zum Leistungsverfahren geregelt. Die Zusammenfassung in einem Kapitel vermeidet Redundanzen i...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.12 Gerichtspflichten bei Räumungsklagen (Abs. 9)

Rz. 402 Abs. 9 soll das Jobcenter des zugelassenen kommunalen Trägers bzw. der gemeinsamen Einrichtung in die Lage versetzen, auf eine wegen Zahlungsunfähigkeit des Leistungsberechtigten beruhende Räumungsklage zu reagieren und eintretende Wohnungslosigkeit abzuwenden. Die Regelungen gewährleisten eine Gleichbehandlung der Leistungsberechtigten nach dem SGB II und dem SGB XI...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.4 Erstattungsansprüche

Rz. 57 Entscheidet die Agentur für Arbeit im Widerspruchsverfahren, dass Erwerbsfähigkeit nicht besteht, regelt § 44a auch die Abwicklung von Erstattungsansprüchen. In Abs. 3 legt die Vorschrift fest, welche Ansprüche die Leistungsträger je nach der Entscheidung der Einigungsstelle untereinander haben. Dazu wird auf die Regelungen des § 103 SGB X Bezug genommen, der Ansprüch...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.6 Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung

Rz. 64 Nach Abs. 5 ist spiegelbildlich zu den Regelungen in Abs. 4 der kommunale Träger zur (verwaltungsinternen) Feststellung der von ihm zu gewährenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts verpflichtet. Bei allen Entscheidungen hat er die Feststellungen der Agentur für Arbeit nach Abs. 4 ohne eigenes Prüfungsrecht zu übernehmen und seinen Entscheidungen über Leist...mehr

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Sauer, II, SGB II § 68 Abwe... / 2.3 Wert der Sachleistungen

Rz. 14 Der Wert der Sachleistungen ist nach Satz 2 zu bestimmen. Dort sind konkrete Beträge je Regelbedarfsstufe ausgewiesen. Dabei handelt es sich um Monatsbeträge. Für die im Bürgergeld für im Haushalt der Eltern lebende junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres geltende Regelbedarfshöhe, die im SGB XII der Regelbedarfsstufe 3 entspricht, wurde die Berechnun...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.8 Umzug

2.8.1 Umzug mit/ohne Zusicherung Rz. 307 Ein Umzug stellt in Bezug auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung eine leistungserhebliche Änderung dar (SG München, Urteil v. 18.11.2016, S 46 AS 2740/11). Das gilt zumindest im Regelfall auch, wenn ein Umzug innerhalb der Karenzzeit nach Abs. 1 Satz 2 ff. durchgeführt wird. Will der erwerbsfähige Leistungsberechtigte umziehen, ...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1 Begriff und Abgrenzung

2.1.1 Vermögen nach § 12 Rz. 3 Zum Vermögen gehören Geld und Geldeswerte, Sachen, Forderungen und Rechte. Darunter fallen insbesondere gesetzliche Zahlungsmittel und Schecks, bebaute und unbebaute Grundstücke, bewegliche Vermögensgegenstände, Rechte aus Wechseln, Aktien, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Nießbrauch. Auch selbstgeschaffene Kunstwerke stellen Vermögen dar (BSG, U...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.3 Nicht berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt

2.3.1 Arbeitsentgelt wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Rz. 27 Bei der Bemessung des Alg bleibt Arbeitsentgelt i. S. d. Abs. 2 unberücksichtigt. Die Regelung soll Manipulationen des Alg entgegenwirken. Im Grundsatz gilt, dass Arbeitsentgelt gegen Arbeitsleistung nicht i. S. d. Abs. 2 Nr. 1 wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart oder erzielt worden...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 3 Literatur

Rz. 51 Bäcker, Steuerklassen-Effekt bremst Übergang in beitragspflichtige Beschäftigung, SoSi 2015, 275.mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2 Nicht zu berücksichtigende Vermögensgegenstände

2.2.1 Überblick Rz. 25 Vorhandenes Vermögen, das für den Lebensunterhalt nutzbar gemacht werden könnte, wird gleichwohl nicht berücksichtigt, wenn einer der Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 vorliegt, der Freibetrag nach Abs. 2 greift oder nach der aufgrund des § 13 Nr. 1 erlassenen Bürgergeld-V das Vermögen von der Berücksichtigung ausgenommen ist. Zur Karenzzeit nach Abs. 3 vgl...mehr

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Sauer, SGB III § 321 Schade... / 2 Rechtspraxis

2.1 Schadensersatzanspruch Rz. 3 Die Vorschrift verlagert das Risiko der Folgen schuldhafter Pflichtverletzungen nicht nur bei Vorsatz, sondern schon bei Fahrlässigkeit auf den in Anspruch genommenen Dritten. Dieser wird schon schadensersatzpflichtig, wenn er die im Verkehr übliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat, z. B. die Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zur Ausstellu...mehr

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Sauer, SGB II § 80 Übergang... / 2 Rechtspraxis

2.1 Förmliche Entwicklung der Übergangsvorschrift Rz. 3 Die Vorschrift stellt im Ergebnis die Übergangsregelung aus Art. 33 Nr. 2 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts v. 20.8.2021 (BGBl. I S. 3932) wieder her. Damit war in das SGB II eine Vorschrift als § 84 (Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes...mehr

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Sauer, SGB III § 288a Unter... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundsätzliches Rz. 3 § 288a ist eine Schutzvorschrift für Ratsuchende, die sich nicht von der Agentur für Arbeit, sondern auf dem freien Markt, ggf. auch zusätzlich zur Agentur für Arbeit, beraten lassen. Die Untersagung betrifft Berufsberatung außerhalb der Agentur für Arbeit. Der Gesetzgeber hat dabei insbesondere jugendliche Ratsuchende im Blickwinkel, die der Gefahr ...mehr

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Sauer, SGB II § 18 Örtliche... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beteiligte des örtlichen Arbeitsmarktes Rz. 3 Abs. 1 regelt die an sich selbstverständliche Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes. Damit wird das gemeinsame Ziel von Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik betont, Arbeitslose bzw. Arbeitsuchende (wieder) in das Erwerbsleben zu integrieren. In § 18 wird dies auf die örtliche, handelnde Ebene d...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11 Mietschulden, Schulden gegenüber Energieversorgern

2.11.1 Überblick, Zielsetzung der Vorschrift Rz. 387 Abs. 8 sieht Möglichkeiten für die Erbringung von Leistungen zur Begleichung von Schulden vor. Es handelt sich um eine gemischte Soll- und Kann-Vorschrift, die der Grundsicherungsstelle eine Ermessensentscheidung erlaubt. Die notwendige Übernahme von Mietschulden folgt Sachverhalten, die nicht mit Zahlungen nach Abs. 7 gelö...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2 Rechtspraxis

2.1 Versicherungsfreiheit für Beamte, Geistliche, Lehrer, Vorstände Rz. 3 Abs. 1 Nr. 1 stellt auf die Privilegien der Beamten ab. Versicherungsfrei ist der Personenkreis, der nach den Beamten- und Richtergesetzen des Bundes oder eines Bundeslandes in ein Beamtenverhältnis berufen worden ist. Versicherungsfrei sind auch Beamte, die noch auf Widerruf im Beamtenverhältnis stehen...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 3 Literatur

Rz. 40 Bosch, Weiterbildung und Arbeitsmarktpolitik, SoSich 2017, 161. Jakob, Weiterbildungsstrategie für die Zukunft, SoSich 2017, 268.mehr

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Sauer, SGB III § 330 Sonder... / 2 Rechtspraxis

2.1 Umsetzung von Rechtsprechung Rz. 3 Abs. 1 betrifft den Sachverhalt nach § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X, bei dem das Recht unrichtig angewandt worden ist und dadurch im Einzelfall Sozialleistungen zu Unrecht nicht oder nicht in der richtigen Höhe erbracht worden sind. Das SGB X sieht in diesen Fällen eine Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit vor, auch nachdem der Verwaltu...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.5 Befristete unangemessene Leistungen für Unterkunft

2.5.1 Regelfall Rz. 265 Abs. 1 Satz 7 erlaubt Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen befristeten Zeitraum auch in unangemessener Höhe, solange keine oder keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Aufwendungen auf ein angemessenes Maß zu senken. Durch Einfügung neuer Sätze 2 bis 5 in Abs. 1 durch das 12. SGB II-ÄndG mit Wirkung zum 1.1.2023 ist der frühere Abs. 1 Satz 3...mehr

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Sauer, II, SGB II § 68 Abwe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Gemeinschaftsunterkunft ohne Selbstversorgungsmöglichkeit Rz. 7 Gemeinschaftsunterkünfte sind Unterkünfte, in denen die bürgergeldberechtigten Personen dauerhaft oder vorübergehend gemeinschaftlich wohnen, ggf. auch mit nicht bürgergeldberechtigten Personen. Dabei wird nicht stets der Begriff der Gemeinschaftsunterkunft verwendet. Der Begriff der Gemeinschaftsunterkunft i...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2 Rechtspraxis

2.1 Begriff und Abgrenzung 2.1.1 Vermögen nach § 12 Rz. 3 Zum Vermögen gehören Geld und Geldeswerte, Sachen, Forderungen und Rechte. Darunter fallen insbesondere gesetzliche Zahlungsmittel und Schecks, bebaute und unbebaute Grundstücke, bewegliche Vermögensgegenstände, Rechte aus Wechseln, Aktien, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Nießbrauch. Auch selbstgeschaffene Kunstwerke st...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2 Leistungen für Unterkunft

2.2.1 Unterkunft Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der W...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2 Rechtspraxis

2.1 Bemessungsentgelt Rz. 3 Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt, aus dem das konkrete Alg in 2 weiteren Schritten berechnet wird. Abs. 1 gibt vor, wie das Bemessungsentgelt zu errechnen ist. Bemessungsentgelt umschreibt den für die Bemessung des Alg maßgeblichen Teil des (Arbeits-)Entgeltes des Arbeitslosen im Bemessungszeitraum. Der Bemessung lie...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2 Rechtspraxis

2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Neunte Kapitel Rz. 2h Das Neunte Kapitel enthält gemeinsame Vorschriften für aktive und passive Leistungen zur Arbeitsförderung. Sie erstrecken sich über das gesamte Leistungsverfahren von der Zuständigkeit und Antragstellung über die Berechnungen bis zur Auszahlung. Außerdem werden Besonderheiten zum Leistungsverfahren ger...mehr

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Sauer, SGB III § 320 Berech... / 2 Rechtspraxis

2.1 Kurzarbeitergeld und Winterbauleistungen Rz. 3 Abs. 1 erlegt Arbeitgebern umfassende Pflichten im Zusammenhang mit Kug und Wintergeld auf. Dies überrascht, soweit das aus Beitragsmitteln finanzierte Kug betroffen ist, und leuchtet beim Wintergeld ein, das durch eine Umlage der Arbeitgeber aufgebracht wird (vgl. Komm. zu § 102 (ab 1.4.2012), §§ 354 ff.). Die Regelung gilt ...mehr

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Sauer, SGB II § 16k Ganzhei... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anforderungen an das Jobcenter Rz. 3 Die ganzheitliche Betreuung kann ab dem 1.7.2023 erbracht werden. Sie stellt ein neues Instrument zur Unterstützung besonders arbeitsmarktferner Personen dar, wenn diese besonders komplexe Problemlagen zu bewältigen haben, deren Bewältigung für ein Gelingen nachhaltiger Integration in Erwerbstätigkeit bzw. Erlangung von Beschäftigungsf...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2 Rechtspraxis

2.1 Abgrenzungen Rz. 16 Welche Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, wird für § 11a abschließend geregelt. Weitere Einnahmen, die von der Berücksichtigung als Einkommen freigestellt werden, können sich aus der Rechtsverordnung nach § 13 Abs. 1, der Bürgergeld-V seit dem 1.1.2023 i. d. F. der Elften Änderung der Bürgergeld-Verordnung v. 13.2.2023 (BGBl. I Nr. ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5 Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung

2.2.5.1 Überblick Rz. 174 Ziel der Angemessenheitsprüfung ist stets, dass der Leistungsberechtigte die Möglichkeit hat, eine bedarfsgerechte und angemessene Wohnung konkret anzumieten. Gegen die Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffes der Angemessenheit bestehen seitens des BSG keine durchgreifenden Bedenken (BSG, Urteil v. 12.12.2017, B 4 AS 33/16 R u. a.; LSG Berlin-Bra...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Leistungen für Unterkunft und Heizung Rz. 33 Die Erbringung von Leistungen für Bedarfe nach § 22 fällt in die originäre Zuständigkeit der kreisfreien Städte und der Landkreise (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), auch wenn sie nicht als alleinige Träger der Grundsicherung nach § 6a zugelassen wurden. Sie ist im Übrigen Aufgabe der gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b. Sie wird von ...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Leistungsentgelt Rz. 3 Der Begriff Leistungsentgelt umschreibt ein pauschaliertes Nettoentgelt, aus dem das Alg entsprechend der gemäß § 149 festzustellenden Entgeltersatzquote zu ermitteln ist. Es ist von den individuellen Abzügen bei dem betroffenen Arbeitnehmer unabhängig. Das Leistungsentgelt ergibt sich im Grundsatz, indem von dem auf Bruttobasis ermittelten Bemessun...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2 Rechtspraxis

2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten A...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundsätze zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit Rz. 27 Die Vorschrift greift Schwierigkeiten auf, die sich daraus ergeben können, dass nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger in eigener Verantwortung Leistungen zu erbringen haben und über das Vorliegen von Anspruchsvoraussetzungen, die sowohl für kommunale Leistungen wie für Leistun...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 3 Literatur

Rz. 38 Mecke, Arbeit 4.0 – Schöne neue sozialversicherungsfreie Arbeitswelt?, SGb 2016, 481.mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2 Rechtspraxis

2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1 Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht word...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.4 Besondere Arbeitsentgelte

2.4.1 Kurzarbeitergeld und Leistungen zur Vermeidung von Saison-Kurzarbeitergeld Rz. 33 Während eines Zeitraums mit Kurzarbeit wird das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis nicht unterbrochen (§ 24 Abs. 3). Dem Grundsatz der Bemessung folgend, dass insbesondere Zeiten eines Beschäftigungsverhältnisses in die Bemessung eingehen sollen, musste der Gesetzgeber auch f...mehr

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Sauer, SGB III § 24 Versich... / 2 Rechtspraxis

2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Zweite Kapitel Rz. 2g Das Zweite Kapitel regelt – begrifflich mit den anderen Büchern im SGB übereinstimmend – die Versicherungspflicht und -freiheit zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung). Das SGB III verfolgt im rechtsförmlichen Bereich konsequent das Versicherungsprinzip. Gleichstellungszeiten oder Ersatzzeiten ...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3 Sonderleistungen nach Abs. 3

2.3.1 Überblick Rz. 21 Abs. 3 nimmt einige Bedarfe, die grundsätzlich von der Leistung für den Regelbedarf umfasst werden, aus sozialpolitischen Erwägungen von dieser aus und weist sie als Sonderbedarfe aus, für die zusätzliche Leistungen erbracht werden. Darauf besteht ein Rechtsanspruch. Die Leistungen sind als Zuschuss zu erbringen. Eine Einflussnahme durch Leistungen Drit...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.2 Förderungsvoraussetzungen nach Abs. 1

2.2.1 Allgemeine Voraussetzungen Rz. 7 Die außerbetriebliche Weiterbildungsförderung für Beschäftigte ist auf Arbeitnehmer beschränkt. In einem Unternehmen selbstständig tätige Personen, die z. B. ihre Arbeitszeit frei bestimmen können und mit eigenem Kapital auf eigenes Unternehmerrisiko handeln, können nicht gefördert werden. Förderungsfähig sind zunächst nur die Weiterbild...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2 Rechtspraxis

2.1 Einordnung und Abgrenzung Rz. 18 Einkommen i. S. d. § 11 ist im Ergebnis die Summe aller Einkünfte in Geld oder nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 Satz 2 in Geldeswert, die überhaupt als Einkommen (und nicht als Vermögen nach § 12) zu berücksichtigen und nicht schon nach § 11a ausgenommen sind, abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Steuern, Beiträge, Werbungskosten und weitere...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Motivlage Rz. 3 Ausgangsüberlegung für das Qualifizierungschancengesetz zum 1.1.2019 waren die neuen Herausforderungen, vor die der digitale und demografische Strukturwandel das (erfolgreiche) deutsche Wirtschafts- und Sozialmodell stellt. Einerseits kann der höchste Beschäftigungsstand seit der Wiedervereinigung, andererseits eine anhaltend hohe Nachfrage insbesondere na...mehr

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Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 2 Rechtspraxis

2.1 Arbeitslosmeldung Rz. 3 Die Arbeitslosmeldung steht in engem Zusammenhang mit der präventiven Ausrichtung des SGB III. Die Gewährung von Entgeltersatzleistungen ist nachrangig gegenüber der Wiedereingliederung in ein Beschäftigungsverhältnis per Vermittlung der Agentur für Arbeit durch Auswahl und Vorschlag und gegenüber Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung (vgl. §§ 4 u...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.1 Unterkunft

Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der Wohnung, sondern ...mehr