Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Zusatzleistungen

Rz. 66 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 ArbN in der Bauwirtschaft haben Anspruch auf ein umlagefinanziertes Wintergeld als Zuschuss-Wintergeld (> Rz 71 f) und Mehraufwands-Wintergeld (> Rz 73 ff), wenn ihr Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit (> Rz 61) nicht aus witterungsbedingten Gründen gekündigt werden kann (vgl § 102 Abs 1 bis 3 und 5 SGB III). Rz. 67 Stand: EL 136 – ET...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Altersruhegeld

Rz. 76 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Altersruhegeld (Altersrente) erhalten ArbN aufgrund ihrer Beitragsleistungen zur GRV vom Erreichen der Altersgrenze an, die zwischen der Vollendung des 60./62. und des 65./67. Lebensjahres liegt (vgl §§ 35–42 SGB VI). Der Rentenanspruch erlischt mit dem Tode des Berechtigten. Sowohl die vorgezogene Altersrente (ab dem 60./62. Lebensjahr), al...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Kindbegriff

Rz. 15 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Als Kinder werden berücksichtigt (vgl § 63 EStG):mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Besteuerung der Basisversorgung (§ 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG)

Rz. 23 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Gegenstand der Besteuerung: Die Regelung gilt für Leibrenten aus der Basisversorgung (> Rz 20), soweit sie nicht von der Besteuerung ausgenommen sind (> Rz 14, 15). Dazu gehören alle in § 33 SGB VI aufgezählten Rentenarten der GRV einschließlich der Erwerbsminderungsrenten (BFH 233, 487 = BStBl 2011 II, 910) und der Erziehungsrenten (BFH 242...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Berechtigte aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen

Rz. 14 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für > Grenzgänger enthalten die DBA mit > Belgien Rz 5, > Frankreich Rz 7 ff, > Österreich Rz 6 und der > Schweiz Rz 75 ff besondere Vereinbarungen. Hat Deutschland nach dem DBA das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn, wird der Grenzgänger auf Antrag nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt (> Rz 11/3). Rz. 14/1 Stand:...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Erheblicher Arbeitsausfall

Rz. 11 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wann ein erheblicher Arbeitsausfall gegeben ist, regelt § 96 SGB III. Ein Arbeitsausfall ist danach erheblich, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen (> Rz 12) oder einem unabwendbaren Ereignis (> Rz 13) beruht, vorübergehend (> Rz 14 f) und nicht vermeidbar (> Rz 16 ff) ist und im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) eine Mindestzahl ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 81 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 ArbN haben Anspruch auf Transfer-KuG, wenn und solange sie von einem dauerhaften nicht vermeidbaren Arbeitsausfall mit Entgeltausfall betroffen sind, bestimmte betriebliche Voraussetzungen (> Rz 82 ff) und persönliche Voraussetzungen (> Rz 85) erfüllt sind, sich die Betriebsparteien vorher von der Agentur für Arbeit haben beraten lassen und ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Rechtsbehelfe

Rz. 70 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Entscheidung der Familienkasse, zB die Festsetzung des KiGs oder ihre (teilweise) Ablehnung, ist ein > Verwaltungsakt. Für seine Anfechtung gelten im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren die Regelungen der AO (BFH/NV 1999, 1597). Deshalb ist der Einspruch gegenüber der Familienkasse gegeben (> Rechtsbehelfe Rz 17). Für das gerichtli...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rentenversicherung

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Träger der gesetzlichen Rentenversicherung – GRV – (allgemeine RV und knappschaftliche RV) sind Bundesträger (‚Deutsche Rentenversicherung Bund’ und ‚Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See’) und Regionalträger mit der Bezeichnung ‚Deutsche Rentenversicherung’ unter Hinweis auf die Region (vgl § 125 SGB VI). In ihnen sind die frühere...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Altersbezüge für frühere Dienstleistungen im privaten und öffentlichen Dienst

Rz. 10 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bezüge für frühere Dienstleistungen, zB eine von einem ArbG aufgrund von Pensionszusagen (> Betriebliche Altersversorgung Rz 35 ff) oder aus Unterstützungskassen (> Betriebliche Altersversorgung Rz 55 ff) gezahlte Werkspension, sind grundsätzlich stpfl > Arbeitslohn (vgl § 19 Abs 1 EStG); sie werden aber nur besteuert, soweit sie die > Freib...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Finanzierung durch Winterbeschäftigungs-Umlage

Rz. 68 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Zusatzleistungen sowie die Kosten der > Bundesagentur für Arbeit für die Verwaltung der Zusatzleistungen werden durch eine sog Winterbeschäftigungs-Umlage finanziert (vgl § 354 SGB III). Sie wird – je nach Wirtschaftszweig – in unterschiedlicher Höhe als Prozentsatz vom Bruttoeinkommen erhoben. In den einzelnen Wirtschaftszweigen wird di...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Hinzurechnung von Kindergeld

Rz. 150 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Hat das FA für Zwecke der ESt-Festsetzung Freibeträge iSv § 32 Abs 6 EStG abgezogen, so muss es die Kindergeldbeträge, auf die ein Anspruch besteht, der tariflichen ESt in entsprechendem Umfang (> Rz 156) hinzurechnen (§ 31 Satz 4, § 2 Abs 6 Satz 3 EStG). Unberücksichtigt bleibt bei der Hinzurechnung jedoch der KiG-Anspruch für nach § 70 Ab...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Mehraufwands-Wintergeld

Rz. 73 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Mehraufwands-Wintergeld wird iHv 1,00 EUR für jede in der Zeit vom 15.12. bis Ende Februar geleistete berücksichtigungsfähige Arbeitsstunde an ArbN gezahlt, die auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt sind. Berücksichtigungsfähig sind im Dezember bis zu 90 Arbeitsstunden, im Januar und Februar jeweils bis zu 180 Arbeitsstunde...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kurzarbeitergeld (KuG) ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung (> Sozialversicherung Rz 1) an > Arbeitnehmer, die infolge von > Kurzarbeit geringere Arbeitsleistungen erbringen und deshalb eine Einbuße an > Arbeitslohn hinnehmen müssen. Die Rechtsgrundlagen finden sich hauptsächlich in den §§ 95ff SGB III. Ziel des KuG ist es, die best...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Mindestzahl von Betroffenen

Rz. 24 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Nach § 96 Abs 1 Satz 1 Nr 4 SGB III muss mindestens ein Drittel der in einem Betrieb beschäftigten ArbN von einem Entgeltausfall in Höhe von mehr als 10 % ihres Bruttolohns (> Rz 27) betroffen sein, damit KuG gezahlt werden kann. Davon abweichend wurde für die Zeit vom 01.03.2020 bis 30.06.2023 die Mindestzahl der von Kurzarbeit betroffenen B...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Betriebliche Voraussetzungen

Rz. 28 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 KuG wird in Betrieben ohne Rücksicht auf ihre Größe gewährt, wenn zumindest ein ArbN beschäftigt wird (vgl § 97 Satz 1 SGB III). Betrieb in diesem Sinne ist auch eine Betriebsabteilung. Als Betriebsabteilung ist die mit technischen Mitteln ausgestattete Zusammenfassung von ArbN zu einer geschlossenen Arbeitsgruppe anzusehen, die aus sachlich...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Versicherungspflichtige Beschäftigung

Rz. 30 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 ArbN, die von > Kurzarbeit betroffen sind, werden idR eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Das gilt jedoch nicht für Personen,mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Berechnung des Entgeltausfalls

Rz. 44 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KuG wird in Höhe eines Prozentsatzes (> Rz 49 ff) der durch die > Kurzarbeit entstehenden Entgeltdifferenz zwischen dem > Arbeitsentgelt mit (Ist-Entgelt) und ohne (Soll-Entgelt) Kurzarbeit gezahlt. Dabei wird allerdings nicht auf die persönlichen, sondern auf pauschalierte Nettoentgelte abgestellt (vgl § 106 SGB III). Zur Berechnung des...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Kinderzuschüsse

Rz. 86 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kinderzuschüsse aus der GRV sind zwar Bestandteil der Rente, bleiben aber steuerfrei (§ 3 Nr 1 Buchst b EStG). Daran hat sich durch die Neuregelung in § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a/aa EStG ab 2005 nichts geändert (BMF vom 19.08.2013, Rz 197, BStBl 2013 I, 1087). Kinderzuschüsse zu einer Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk werden se...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Keine Sperrfrist

Rz. 33 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Zahlung von KuG ist nachrangig im Verhältnis zur Arbeitsvermittlung. Deshalb muss ein ArbN in > Kurzarbeit die Bereitschaft haben, in einem anderen Betrieb (während der Dauer der Kurzarbeit) tätig zu sein, wenn dort ein entsprechender Bedarf an Arbeitskraft besteht. Tritt ein ArbN trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der > Bund...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Renten aus gesetzlichen und privaten Versicherungen

Rz. 8 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Leibrenten sind idR > Sonstige Einkünfte iSv § 22 EStG (zur Systematik > Rz 3). Zu den Begriffsmerkmalen einer Leibrente > Renten Rz 3 ff. Rz. 9 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Sonstige Einkünfte sind vor allem die Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV iSd SGB VI), der > Landwirtschaftliche Alterskasse und den > Berufsständische...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 8 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Nach § 95 SGB III besteht ein Anspruch auf KuG für den einzelnen ArbN, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt (> Rz 11 ff), die betrieblichen (> Rz 28) und die persönlichen (> Rz 29 ff) Voraussetzungen erfüllt sind und der Arbeitsausfall der > Bundesagentur für Arbeit angezeigt worden ist (> Rz 37). Rz. 9 Stand: EL 136...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Betriebliche Voraussetzungen

Rz. 82 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wennmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Zuschuss-Wintergeld

Rz. 71 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zuschuss-Wintergeld wird für jede in der Schlechtwetterzeit (> Rz 61) ausgefallene Arbeitsstunde in Höhe von bis zu 2,50 EUR gewährt, wenn durch die Auflösung von Arbeitszeitguthaben die Inanspruchnahme von Saison-KuG vermieden wird (vgl § 102 Abs 2 SGB III). Rz. 72 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Voraussetzung ist die Vermeidung der Zahlung von K...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Verrechnung mit Lohnersatzleistungen, Nachzahlungen

Rz. 51 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Verrechnung von Rente mit Lohnersatzleistungen: Wird eine Rente rückwirkend festgesetzt und entfällt aus diesem Grund rückwirkend der Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld, so werden bisher gezahlte > Lohnersatzleistungen als Leibrente behandelt und mit dem steuerpflichtigen Teil gemäß § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a/aa EStG der Besteueru...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen

Rz. 77 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die von den ArbG allein zu tragenden Beiträge zur SV (> Rz 100) für Bezieher von Saison-KuG werden auf Antrag erstattet (vgl § 102 Abs 4 SGB III). Ziel ist es, die Kontinuität der Arbeitsverhältnisse zu erhalten. Anders als bei der Erstattung der Beiträge zur SV auf das fiktive Entgelt beim regulären KuG wegen der Corona-Pandemie (> Rz 101 f...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Fiktives Arbeitsentgelt

Rz. 100 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für das KuG und ggf einen Teil des entfallenden Arbeitsentgelts sind ebenfalls Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu entrichten. Diese werden vom sog fiktiven Arbeitsentgelt berechnet und sind ausschließlich vom ArbG zu tragen. Das fiktive Arbeitsentgelt beträgt 80 % der Differenz zwischen den ungerundeten Werten des Soll...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Persönliche Voraussetzungen

Rz. 29 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die persönlichen Voraussetzungen zum Bezug von KuG sind in § 98 SGB III normiert. Danach hat ein ArbN nur dann Anspruch auf KuG, wenn er nach Beginn der Kurzarbeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzt, aus zwingenden Gründen aufnimmt oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnimmt (> Rz 30 f)...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Leistungssatz

Rz. 49 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KuG beträgt mindestens 60 % der Nettoentgeltdifferenz. Für ArbN, die selbst mindestens ein Kind iSd § 32 Abs 1, 3 bis 5 EStG (> Kinderfreibeträge Rz 40 ff) haben oder deren Ehegatte oder eingetragener > Lebenspartner mindestens ein Kind iSd § 32 Abs 1, 4 und 5 des EStG hat, wenn beide > Ehegatten oder Lebenspartner unbeschränkt stpfl (> ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Zuschüsse zur Rentner-Krankenversicherung

Rz. 87 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zuschüsse, die Bezieher von Renten der GRV von deren Trägern zu ihren KV-Beiträgen erhalten, sind nicht Bestandteil der Altersrente. Sie werden Rentenbeziehern gezahlt, die freiwillig in der gesetzlichen > Krankenversicherung oder bei einem Unternehmen versichert sind, das der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegt (§ 106 SGB VI). Die Zu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 34 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die persönlichen Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn der ArbN während des Bezugs von KuG arbeitsunfähig (vgl > Krankengeld Rz 2) wird, solange Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall (> Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) besteht oder ohne die > Kurzarbeit bestehen würde. Rz. 35 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ist die Arb...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Betriebe des Baugewerbes

Rz. 59 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Betrieb des > Baugewerbe ist ein Betrieb, der gewerblich überwiegend Bauleistungen auf dem Baumarkt erbringt (vgl § 101 Abs 2 Satz 1 SGB III). Dies sind grundsätzlich diejenigen, die unter den Geltungsbereich desmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Abfindung einer Kleinbetragsrente

Rz. 68 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Mit der Regelung des § 93 Abs 3 EStG kann eine schädliche Verwendung vermieden werden, denn danach gelten Auszahlungen zur Abfindung einer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase als unschädlich. Die mit dem AltEinkG eingeführte Regelung will den unverhältnismäßigen Aufwand vermeiden, der mit einer lebenslangen Auszahlung kleiner Re...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Abweichungen zum regulären Kurzarbeitergeld

Rz. 62 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für die Gewährung von Saison-KuG müssen die betrieblichen (> Rz 28) und persönlichen Voraussetzung (> Rz 29 ff) in gleicher Weise erfüllt werden, wie beim regulären KuG. Rz. 63 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der erhebliche Arbeitsausfall (> Rz 11 ff) kann beim Saison-KuG jedoch auch auf übliche Witterungsbedingungen zurückzuführen sein. Ein Arbei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Abzweigung an einen Dritten

Rz. 85 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KiG kann auch an eine Person oder (behördliche Dienst-)Stelle, zB das Jugend- oder das Sozialamt, ausgezahlt werden, die dem Kind Unterhalt gewährt (vgl § 74 Abs 1 Satz 4 iVm Satz 1 und 3 EStG). Die Abzweigung ist grundsätzlich zulässig, wenn sowohl das haushaltszugehörige Kind als auch die Eltern von Sozialleistungen leben; so zB bei ein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Künstlersozialversicherung

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Selbständige > Künstler und > Publizisten sind seit 1983 in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung pflichtversichert (Künstlersozialversicherungsgesetz – KSVG – vom 27.07.1981, BGBl 1981 I, 705). Seit 1995 besteht auch Versicherungspflicht in der > Pflegeversicherung. Beiträge werden für Aufträge an selbständige Künstler und Publizi...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Zusammenarbeit der Familienkasse mit anderen Behörden

Rz. 67 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zur Weiterleitung von Anträgen auf KiG zwischen den Familienkassen und Trägern der EU/EWR-Mitgliedstaaten > Rz 49. Rz. 68 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Im Verhältnis zum FA des Berechtigten, das für denselben Sachverhalt über die Gewährung oder Nichtgewährung eines Kinderfreibetrags entscheidet (> Kinderfreibeträge Rz 145 ff), entscheidet die Fa...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Definition der Berufsausbildung

Rz. 65 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für einen Beruf wird ausgebildet, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet (BFH 189, 88 = BStBl 1999 II, 701; BFH/NV 2017, 1304 = HFR 2017, 937). Zur Berufsausbildung iwS (> Rz 62) gehören alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als G...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 KiG wurde von 1955 bis zum 31.03.1961 nur für das dritte Kind und für weitere Kinder unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Empfängers gewährt. Vom 01.04.1961 bis 31.12.1974 wurde schon für das zweite Kind KiG gezahlt, für das eine Einkommensgrenze galt. Von 1975 bis 1995 sah das BKGG – unabhängig vom Einkommen des Berechtigten – schon ab ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Wegfall der Begünstigung bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Rz. 116 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums (> Rz 87 ff) wird für den Regelfall gesetzlich vermutet, dass ein volljähriges Kind in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Deshalb wird ein Kind zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr nur berücksichtigt, wenn es einen der Grundtatbestände des § 32 Abs 4 Satz 1 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Aufhebung und Änderung einer Kindergeldfestsetzung

Rz. 60 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ändern sich die Verhältnisse, die für die Festsetzung des KiGs erheblich sind, so muss die Familienkasse die Festsetzung aufheben oder ändern, soweit das rechtlich zulässig ist (BFH 233, 41 = BStBl 2011 II, 722); zu Ausnahmen > Rz 57, 58. Zur Festsetzungsverjährung > Rz 39. Dafür kann sowohl eine Veränderung in der Person des Berechtigten al...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Jugendfreiwilligendienste und andere Dienste

Rz. 108 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Kind wird ferner bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt, wenn es bestimmte Dienste leistet (vgl § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst d EStG; zur Rechtsentwicklung vgl ergänzend > Rz 15, 19, 24/2, 26). Diese Dienste sind ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr iSd Jugendfreiwilligendienstegesetzes (...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kurzarbeitergeldzuschüsse

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 ArbN, die von > Kurzarbeit betroffen sind, erhalten zum Ausgleich des Entgeltverlustes > Kurzarbeitergeld. Dieses deckt grundsätzlich jedoch nur 60 % bzw 67 % des Entgeltausfalls ab (> Kurzarbeitergeld Rz 49 f), wobei dieser Betrag wegen der Anwendung des > Progressionsvorbehalt noch reduziert werden kann, sodass ein ArbN uU erhebliche Einkom...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Rn. 46 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 1 Abs. 1 der VO über die RL- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern (KHBV) unterliegen Krankenhäuser, unbeachtlich einer potenziell bestehenden Kaufmannseigenschaft und ihrer Rechtsform, der KHBV (vgl. grundlegend dazu HdJ, Abt. VIII/1 (2017)). Ausnahmen werden durch § 1 Abs. 2 der KHBV geregelt. Krankenhäuser, die in der Rechts...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.6 Verzichtswirkung gegenüber Krankenversicherungsträgern

Rz. 28 Problematisch ist ein Verzicht des Arbeitnehmers auf den Entgeltfortzahlungsanspruch dann, wenn dies – etwa im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder infolge der Nichtgeltendmachung bei vertraglich vereinbarten Ausschlussfristen – zulasten der Krankenversicherung geschieht. Hier ist wegen der Vorschrift des § 115 Abs. 1 SGB X nicht nur das Verhältnis Arbeitnehmer – Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / Zusammenfassung

Begriff Das 13. Gehalt ist eine Sonderzahlung und wird in Höhe eines Monatsarbeitsgehalts ausgezahlt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Gesetzlich normiert ist das 13. Gehalt nicht. Rechtsprechung: Anspruch auf anteilige Auszahlung bei Ausscheiden im laufenden Jahr (BAG, Urteil v. 7.9.1989, 6 AZR 637/88); Unzulässigkeit von Stichtagsregelungen im Arbeitsv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Manuelle Lastenhandhabung: ... / 2 Arbeitsplatzbezogene Rückenschule

Rückenschulen vermitteln in mehreren Einheiten die allgemeinen Regeln zum schonenden Heben und Tragen. Sie werden von den gesetzlichen Krankenkassen einmal jährlich mit etwa 80 % bezuschusst (8–12 Sitzungen je 45–90 Minuten). Die anerkannten Rückenschulkurse sind auf max. 15 Teilnehmer begrenzt und müssen von Sportlehrern und Ärzten mit entsprechender Zusatzqualifikation, Gy...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.5 Verzicht auf den Zuschlag nach §§ 10, 11 EFZG

Rz. 26 Nach herrschender Rechtsprechung[1] ist ein Verzicht auf den Zuschlag nach § 10 EFZG [2] bzw. § 11 EFZG [3] generell unzulässig, unabhängig davon, ob die Ansprüche fällig sind und ob das Beschäftigungsverhältnis beendet ist. Begründet wird dies mit dem Schutzzweck des Heimarbeitsgesetzes. Auch die Literatur teilt diese Auffassung.[4] Rz. 27 Die Komplexität der vorstehend...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungsbeginn (Pflegevers... / 1 Erstantrag auf Leistungen

Die Pflegeleistungen werden bei Erfüllen der Vorversicherungszeit und bei Vorliegen von Pflegebedürftigkeit ab Antragstellung gewährt. Die Leistungen werden vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt, wenn der Antrag nicht in dem Kalendermonat gestellt wird, indem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist.[1] Die Monatsfrist ermittelt sich unter Beachtung von § 26 SGB X ...mehr