Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.1.3 Beitragserhebung für Guthaben auf Arbeitszeitkonten

Rz. 8 Häufig wird zur Flexibilisierung der werktäglichen Arbeitszeit von der in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, in Zeiten betrieblicher Mehrarbeit Arbeitszeitguthaben anzusammeln. Diese Arbeitszeitguthaben (Arbeitszeitkonten) dienen u. a. der Verstetigung von monatlichem Entgelt bei stundenweiser Abrechnu...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.5 Befristung der Zulassung

Rz. 106 Um perspektivisch die Entstehung und Festschreibung von Überversorgung (vgl. § 101) zu reduzieren, ist mit Wirkung zum 1.1.2012 unter bestimmten Voraussetzungen die Befristung vertragsärztlicher Zulassungen eingeführt worden. Nach § 98 Abs. 2 Nr. 12 sind die Voraussetzungen zur Befristung von Zulassungen in der Ärzte-ZV zu regeln. Nach § 19 Abs. 4 Ärzte-ZV kann der Z...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.8 Mehrfachbeschäftigte (Abs. 4)

Rz. 12 Die Neuregelung des Abs. 4 trifft nähere Verfahrensregelungen für den Fall, dass Anhaltspunkte für eine Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenzen durch Zusammenrechnung im Falle von Mehrfachbeschäftigung (§ 22 Abs. 2) bestehen. Die Einzugsstelle hat dann nach Eingang der Entgeltmeldungen von Amts wegen entsprechende Ermittlungen einzuleiten. Die nähere Ausgestaltun...mehr

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Sommer, SGB XI § 51 Meldung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Zum 1.1.2017 wurden durch das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) in Abs. 1 die Sätze 1 und 2 geändert sowie Satz 3 neugefasst. Zum 1.1.2020 wurde durch Art. 39 Nr. 10 des Gesetzes zur Regelung des S...mehr

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Sommer, SGB XI § 48 Zuständ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Regierungsentwurf (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 119) war § 48 zunächst als § 44 vorgesehen und enthielt nur den heutigen Abs. 1 mit dem Ziel einer einheitlichen Zuständigkeit für die Kranken- und Pflegeversicherung (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 119 zu § 44). Die Pflegekasse übernimmt jeweils den Versichertenbestand der Krankenkasse, unabhängig davon, ob es sich um Mitglieder ...mehr

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Jansen, SGB VI § 50 Warteze... / 2.1 Zum Begriff der Wartezeit

Rz. 5 Ein Leistungsanspruch in der Rentenversicherung setzt die Versicherungszugehörigkeit der Berechtigten voraus, die mit der Beitragsleistung des Versicherten begründet wird. Um betragsmäßig geringe Leistungsansprüche aufgrund einer kurzfristigen Beitragsleistung auszuschließen, sieht der Gesetzgeber in § 34 Abs. 1 als weiteres Leistungserfordernis eine Mindestzugehörigke...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel SGB V "Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern" und dort zum Zweiten Abschnitt "Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten". Sie ist Teil des Siebten Titels, der mit "Voraussetzungen und Formen der Teilnahme von Ärzten und Zahnärzten an der Versorgung" überschrieben ist. Obwohl sich die Überschrift ...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Diese Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1996 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1977 in Kraft getreten. Zwischenzeitlich wurde sie mehrfach geändert. Die letzte erhebliche Veränderung wurde zum 1.1.2006 mit dem Gesetz zur Änderung des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. 3.8.2005 (BGBl. I S. 2269) durch Streichu...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.4 Fälligkeit der Beiträge zur Unfallversicherung

Rz. 17 Abs. 3 Satz 1 regelt die Fälligkeit der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Es bedarf danach eines Beitragsbescheides, um die Fälligkeit zu bewirken. Der Zahlungspflichtige hat die Beiträge bis zum 15. des Monats zu entrichten, der dem Monat folgt, in dem der Beitragsbescheid dem Zahlungspflichtigen bekannt gegeben worden ist. Für die Zahlung der Beiträge zur...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.1 Satzungsvorschriften zur Fälligkeit der Beiträge

Rz. 3 Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden weiterhin an dem Tage zur Zahlung fällig, der in der Satzung der Krankenkasse festgelegt ist. Daher sind die Termine der Fälligkeit bei den verschiedenen Krankenkassen durchaus unterschiedlich. Das Recht der Krankenkassen wird nur insoweit eingeschränkt, als der Fälligkeitstermin für Beiträ...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.9 Zulassung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in der vertragsärztlichen Versorgung (Abs. 1a)

Rz. 54 Mit Wirkung zum 1.1.2004 können MVZ gleichberechtigt mit Vertragsärzten (Vertragspsychotherapeuten) als zugelassene Leistungserbringer an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen (vgl. Abs. 1 Satz 1). In Abs. 1 Satz 2 ist vorgegeben, dass die in einem zugelassenen MVZ als Angestellte oder Vertragsärzte tätigen Ärzte/Psychotherapeuten nach Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 der V...mehr

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Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.6.2 Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt

Rz. 10a Die Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt ist in § 52 Abs. 1 SGB X ausdrücklich vorgesehen. Ein Verwaltungsakt, der zur Durchsetzung des Anspruchs eines öffentlich-rechtlichen Rechtsträgers erlassen wird, hemmt die Verjährung dieses Anspruchs. Die Hemmung endet mit der Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts oder 6 Monate nach seiner anderweitigen Erledigung. Dem ...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.5 Umlage für das Insolvenzgeld

Rz. 17a Die Umlage für das Insolvenzgeld ist zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen. Die für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung (§ 359 Abs. 1 SGB III). Die vorstehend angeführte Regelung bedeutet, dass für die Entrichtung der Insolvenzgeldumlage sowohl die Beitragsverfahrensveror...mehr

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Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dieser Vorschrift wird die Verjährung der Ansprüche auf Beiträge zur Sozialversicherung (= Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung), die nicht zu dem gesetzlichen oder satzungsgemäßen Fälligkeitstermin (vgl. § 23) entrichtet worden sind, geregelt. Die Insolvenzgeldumlage ist zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an ...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.3 Ermächtigung (Abs. 4)

Rz. 95 Neben der Zulassung als die häufigst vorkommende Rechtsform, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen, steht die Ermächtigung als weitere Teilnahmeform. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ermächtigung werden nicht selbst in § 95 Abs. 4 geregelt (vgl. Pawlita, in: jurisPk-SGB V, § 95 Rz. 302). Die Rechtsgrundlagen für eine Ermächtigung eines Arztes od...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.6 Entzug der Zulassung/Ermächtigung (Abs. 6)

Rz. 107 Die Vorschrift enthält Sonderregelungen, die den allgemeinen Vorschriften des SGB X vorgehen. Für den Zulassungsentzug, den Entzug der Ermächtigung , der von den Zulassungseinrichtungen als Verwaltungsakt erlassen wird, nennt Abs. 6 drei Gründe. Die Aufzählung ist erschöpfend; weitere Gründe sind nicht geeignet, eine Zulassung zu entziehen. Der erste Grund liegt darin...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.8 Anstellung von Ärzten durch Vertragsärzte (Abs. 9)

Rz. 119 Nach Abs. 9 der Vorschrift dürfen seit 1.1.1993 Vertragsärzte mit Genehmigung des Zulassungsausschusses andere Ärzte anstellen, wenn diese in das Arztregister eingetragen sind. Die Zulassung als angestellter Arzt schließt die Zulassung als Vertragsarzt aus, wie umgekehrt einem Vertragsarzt für die dieselbe Tätigkeit eine Anstellungsgenehmigung nicht erteilt werden ka...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.3 Säumniszuschlag bei Beitragsforderung für die Vergangenheit

Rz. 6 Wird eine Beitragsforderung durch Bescheid der Krankenkasse oder anlässlich einer Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger für die Vergangenheit festgestellt, ist die durch den Bescheid festgestellte Beitragsforderung im Allgemeinen auch bereits in der Vergangenheit fällig gewesen. Daher sind von der Fälligkeit an auch Säumniszuschläge zu erheben. Säumniszusc...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.3 Entstehungsprinzip

Rz. 6 Das BSG hat mit Urteilen v. 26.10.1982 (12 RK 8/81) und v. 14.7.2004 (B 12 KR 7/03 R, B 12 KR 1/04 R und B 12 KR 7/04 R) entschieden, dass die Sozialversicherungsbeiträge nach dem geschuldeten und nicht nur nach dem tatsächlich ausgezahlten Lohn oder Gehalt zu berechnen sind. Das trifft insbesondere für solche Fälle zu, in denen der Arbeitgeber geschuldetes und vom Arb...mehr

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Jansen, SGB IV § 28 Verrech... / 2.4 Aufrechnung mit künftigen Beitragsansprüchen

Rz. 8 Der für die Erstattung von zu Unrecht entrichteten Beiträgen zuständige Leistungsträger (vgl. § 26) kann mit Zustimmung des Berechtigten die zu Unrecht entrichteten Beiträge mit künftigen Beitragsansprüchen aufrechnen. Voraussetzung für die Aufrechnung des Erstattungsanspruchs ist, dass der Berechtigte der Aufrechnung zustimmt und der zuständige Leistungsträger künftig...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.7 Registereintragung

Rz. 50 Voraussetzung für die Bewerbung um eine Zulassung ist die Eintragung in ein Arzt- oder Zahnarztregister, welches bei der Kassen-(zahn-)ärztlichen Vereinigung geführt wird (Abs. 2 Satz 1). Die Bewerbung ist im Sinne einer Willenserklärung oder eines Antrages zu verstehen, dass der Arzt für einen von ihm gewählten und eben nicht von der Kassenärztlichen Vereinigung best...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 2.2 Voraussetzungen, Inhalt und Umfang von Abs. 1a

Rz. 8 Das in den §§ 120a bis 120c geregelte Rentensplitting eröffnet den von diesen Vorschriften erfassten Verheirateten und Verwitweten ein Abweichen von der bisherigen subsidiären Hinterbliebenenversorgung zugunsten einer eigenständigen Rentenanwartschaft. Dabei ist der Grundgedanke des Gesetzes die partnerschaftliche Teilung der in der Ehezeit/Lebenspartnerschaftszeit erw...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.3 Ermittlung des beitragspflichtigen Teils

Rz. 5 Um den beitragspflichtigen Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts zu ermitteln, muss zuvor die Höhe der anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenze bis zum Ende des Entgeltabrechnungszeitraums, in dem das einmalige Arbeitsentgelt gezahlt wird, berechnet werden, § 23a Abs. 3. Auf diese Berechnung kann verzichtet werden, wenn das beitragspflichtige monatliche Arbeitse...mehr

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Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 2.2 Allgemeine Wartezeit

Rz. 4 Primär sind Beitragszeiten (dies umfasst Pflicht- und freiwillige Beiträge) und die in Abs. 4 gleichgestellten Ersatzzeiten rentenrechtlich relevant für die allgemeine Wartezeit. Darüber hinaus kann eine Wartezeiterfüllung durch einen durchgeführten Versorgungsausgleich, durch Monate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelte aus geringfügiger Beschäftigung u...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.6 Niederschlagung oder Erlass der Säumniszuschläge

Rz. 9 § 24 enthält keine Bestimmung, wonach Säumniszuschläge niedergeschlagen oder erlassen werden können. Es bestand daher die Notwendigkeit, zumindest für gewisse Ausnahmefälle, die Möglichkeit für die Niederschlagung oder den Erlass von Säumniszuschlägen zu schaffen. Dafür muss auf § 76 Abs. 2 Nr. 3 verwiesen werden. Diese Vorschrift ist nach der Gesetzesbegründung in Anl...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.1 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Begriff)

Rz. 3 Mit Rücksicht auf § 14 Abs. 1 gehören zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt u. a. auch einmalige Einnahmen aus einem Beschäftigungsverhältnis, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf diese Einnahmen besteht und unter welcher Bezeichnung und in welcher Form sie geleistet werden. Diesen Grundsatz ergänzt Abs. 1 und definiert den Begriff des einmalig gezahlten Arbeitsent...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 2.3 Voraussetzungen, Inhalt und Umfang von Abs. 2

Rz. 12 Während bis zum 31.12.2012 geringfügige Beschäftigungen grundsätzlich versicherungsfrei waren und der Beschäftigte lediglich auf diese Versicherungsfreiheit verzichten konnte, besteht seit 1.1.2013 die grundsätzliche Versicherungspflicht einer geringfügigen Beschäftigung, so dass Abs. 2 ab diesem Zeitpunkt nur noch auf Sachverhalte anwendbar ist, in denen von der Vers...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.3 Zulassung/Rechtsgrundlage

Rz. 18 Die Zulassung als häufigste Form der Teilnahme an der vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen oder vertragszahnärztlichen Versorgung ist eine öffentlich-rechtliche Berechtigung des Arztes, Psychotherapeuten oder Zahnarztes bzw. eines MVZ, Leistungen im System der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung und zu dessen finanziellen Lasten zu erbringen (BSG, Urteil v. 10.5....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.7 Beendigung der Zulassung/Ermächtigung (Abs. 7)

Rz. 116 Abs. 7 nennt als Gründe, die zur Beendigung der Zulassung oder der Ermächtigung (vgl. Abs. 4 Satz 3) führen, den Tod, das Wirksamwerden eines Verzichts auf die Zulassung (Ermächtigung), den Ablauf des Befristungszeitraumes oder den Wegzug des Berechtigten aus dem Bezirk seines Vertragsarztsitzes. Ermächtigte Ärzte werden entsprechend behandelt, wobei es keine Rolle s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 50 Warteze... / 2.2 Wartezeiten zu den einzelnen Rentenarten

Rz. 7 Die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren ist nach Abs. 1 versicherungsrechtliche Voraussetzung für die Regelaltersrente nach §§ 35, 235 die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach den §§ 43, 45, 240, die Renten wegen Todes nach den §§ 46, 47, 48, 243, 243a. Rz. 8 Kalendermonate mit Beitrags- und Ersatzzeiten sind auf die allgemeine Wartezeit anzurechnen. Wenn vorhande...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.5 Nettoarbeitsentgelt

Rz. 10 Wird ein Nettoentgelt vereinbart, so gelten die Einnahmen des Beschäftigten einschließlich der darauf entfallenden Steuern und der seinem gesetzlichen Anteil entsprechenden Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung als Arbeitsentgelt. Die vom Arbeitgeber bei Gewährung eines Nettoentgelts übernommene Lohn- und Kirchensteuer, der Solidaritätsz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bestimmung regelt die Ermittlung von Wartezeitmonaten aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich, einem durchgeführten Rentensplitting unter Ehegatten/Lebenspartnern und aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügig entlohnter Beschäftigung, für die Beschäftigte nach § 6 Abs. 1b von der Versicherungspflicht befreit sind. Die ermittelten...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 18b Koopera... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 bestimmt die Einrichtung eines Kooperationsausschusses in jedem Bundesland. Durch die Kooperationsausschüsse soll seit 2011 nach der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende eine dauerhafte Form der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sichergestellt werden. Für die Tätigkeit des Kooperationsausschusses s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.4 Lohnzahlung durch Dritte

Rz. 9 Auch Lohnzahlungen durch Dritte gehören zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Zahlungen eines Dritten gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn sie im Rahmen des Dienstverhältnisses üblicherweise und für eine Arbeitsleistung gezahlt werden. Der Arbeitgeber hat diese Bezüge zusammen mit dem übrigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 2.4 Sonstige Auswirkungen

Rz. 16 Die aus dem Versorgungsausgleich ermittelten Monate dienen lediglich dazu, die für eine Rentengewährung erforderliche Wartezeit zu erreichen. Gleiches gilt für die aufgrund der Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung bzw. des Rentensplittings ermittelten Zeiten. Es handelt sich nicht um rentenrechtliche Zeiten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.6 Fachgebietsbeschränkung

Rz. 47 Die berufsrechtliche Verpflichtung des Arztes, sich auf sein Fachgebiet/seine Fachgebiete zu beschränken, gilt auch für den Vertragsarzt, sodass im Zulassungsbescheid, der einen Verwaltungsakt darstellt, das Fachgebiet oder die Fachgebiete bezeichnet werden, in denen er praktiziert. Dies wird auch im Arztregister vermerkt, sodass diese Daten z. B. für die Arztgruppenb...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 18b Koopera... / 2.3 Besetzung des Ausschusses

Rz. 22 Abs. 3 regelt die Besetzung des Kooperationsausschusses mit 6 Mitgliedern. Bei 16 Kooperationsausschüssen bundesweit sind damit bereits 96 Personen Mitglied im Kooperationsausschuss. Allerdings können vom BMAS dieselben Personen in mehreren oder allen Kooperationsausschüssen vertreten sein. Rz. 23 Je 3 Mitglieder des Kooperationsausschusses werden von der zuständigen o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 51 Meldung... / 2.1 Meldepflichten privater Versicherungsunternehmen (Abs. 1)

Rz. 3 Um sicherzustellen, dass privat Krankenversicherte (vgl. § 23) auch tatsächlich dauerhaft ihre Pflicht zur Absicherung des Pflegefallrisikos bei einem privaten Versicherungsunternehmen erfüllen, werden letzteren Kontroll- und Meldepflichten auferlegt. Dabei unterscheidet Absatz 1 Satz 1 zwei Fallkonstellationen, von denen die erste zwischenzeitlich gegenstandslos ist: ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.7 Abweichende Fälligkeitstermine

Rz. 19 Besondere Vorschriften über die Fälligkeit von Beiträgen für einzelne Versicherungszweige, die von Abs. 1 bis 3 abweichen oder abweichende Bestimmungen zulassen, bleiben unberührt. Dies gilt vor allem für die landwirtschaftliche Kranken- und Unfallversicherung sowie die Altershilfe für Landwirte wegen ihrer besonderen Verhältnisse.mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.10 Umwandlung einer Anstellung in eine Zulassung (Abs. 9b)

Rz. 129 Nach Abs. 9b der Vorschrift kann mit Wirkung zum 1.1.2012 eine nach Abs. 9 Satz 1 genehmigte Anstellung auf Antrag des anstellenden Vertragsarztes zu einem späteren Zeitpunkt durch den Zulassungsausschuss in eine Zulassung umgewandelt werden. Hintergrund ist, dass nach bisherigem Recht eine genehmigte Angestelltenstelle nicht in einen eigenständigen Vertragsarztsitz ...mehr

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Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.1.1 Beginn und Ende der Verzinsung

Rz. 6 Für den Beginn der Verzinsung ist entscheidend, ob ein Antrag auf Erstattung von zu Unrecht entrichteten Beiträgen gestellt wurde oder ob die Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge von Amts wegen vorgenommen wurde. Bei einem Antrag auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge beginnt die Verzinsung des Erstattungsanspruchs nach Ablauf des ersten vollen Kalen...mehr

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Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.2.4 Einwand der Verjährung

Rz. 17 Die Verjährung des Erstattungsanspruchs tritt – anders als die Verjährung der Beitragsansprüche – nicht von Amts wegen ein; sie wird nur auf Einrede wirksam. Der Versicherungsträger ist allerdings nicht verpflichtet, sondern lediglich berechtigt, hinsichtlich der Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge die Einrede der Verjährung zu erheben. Über die Erhebung de...mehr

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Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.5 Vorsätzlich vorenthaltene Beiträge

Rz. 8 Die vorstehend aufgezeigte Verjährung tritt nur dann ein, wenn die Beiträge nicht vorsätzlich vorenthalten worden sind. Entsprechendes gilt mit Rücksicht auf § 348 Abs. 2 SGB III für die Beiträge zur Arbeitsförderung und mit Rücksicht auf § 10 Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) auch für die nach diesem Gesetz erhobenen Umlagen. Vorenthaltenbedeutet die Nichtleistung der B...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.7 Fälligkeit der Beiträge zur Rentenversicherung für rentenversicherungspflichtige Pflegepersonen

Rz. 11 Personen, die eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegen, sind nach § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI rentenversichererungspflichtig, wenn der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pf...mehr

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Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.1 Beginn der Verjährungsfrist

Rz. 4 Die Verjährungsfrist beginnt erst nach Fälligkeit des Beitrages zu laufen. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die o. g. Umlagen werden seit dem 1.1.2006 in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung oder Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt o...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.6 Fälligkeit der Beiträge für Sozialleistungen

Rz. 18 Soweit von einem Sozialleistungsträger Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, Arbeitslosengeld) gezahlt werden, sind dafür im Allgemeinen auch Beiträge zur Kranken-, Pflege- und/oder Rentenversicherung sowie zur Arbeitsförderung zu zahlen. Abs. 2 enthält daher e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.7 Ablaufhemmung der Verjährung

Rz. 11 Die Ablaufhemmung der Verjährungsfrist bedeutet, dass die Verjährung nicht vor einem bestimmten Zeitpunkt bzw. frühestens eine bestimmte Zeit nach dem Wegfall von Gründen, die der Geltendmachung des Anspruchs entgegenstehen, eintritt. Die Verjährung eines Anspruchs auf Sozialversicherungsbeiträge, die sich gegen einen Nachlass richten, tritt nach § 211 BGB nicht vor A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.1 Zahlung der Beiträge in Höhe des Vormonatssolls

Rz. 5a Nach der Ergänzung des § 23 Abs. 1 um einen neuen Satz 3 durch das Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse v. 22.8.2006 ist die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge in voraussichtlicher Höhe inzwischen erleichtert worden. Nunmehr kann der Arbeitgeber die Gesamtsozialversicherungsbeiträge in Höhe der Summe der Beiträge des Vormonats zahlen. Bis zum 31.12.2016 war ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.9 Wirkung der Verjährung

Rz. 17 Für die Wirkung der Verjährung gelten ebenfalls die Vorschriften des BGB sinngemäß. Nach § 214 Abs. 1 BGB ist der Schuldner nach Eintritt der Verjährung berechtigt, die Leistung zu verweigern. Daher gehen mit Eintritt der Verjährung die Ansprüche der Sozialversicherungsträger auf die Beitragsansprüche nicht unter. Es bedarf der Einrede der Verjährung durch den Beitrag...mehr

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Sauer, SGB II § 18b Koopera... / 2.2 Aufgaben des Kooperationsausschusses

Rz. 11 Aufgaben des Kooperationsausschusses nach § 18b sind Koordination der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Landesebene, Vereinbarung der Ziele und Schwerpunkte der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik in der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Landesebene, ohne dass dadurch die Zielvereinbarungen nach § 48b angetastet würden, Mögliche personelle Übersc...mehr