Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 5. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 707 Der Berechtigte trägt die Darlegungs- und Beweislast für seine krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit.[824] Die Prüfung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Erkrankung und der nicht Erwerbstätigkeit erfolgt unter strengen Maßstäben.[825] Der Berechtigte muss im Einzelnen die Krankheiten, an denen er leidet, angeben und vortragen, inwiefern sich diese auf seine E...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 4. Begrenzung und Herabsetzung des Anspruchs

Rz. 702 Hat der Unterhaltsberechtigte bereits vor Eingehung der Ehe über gesicherte Erkenntnisse hinsichtlich seiner Erkrankung verfügt und diese Umstände verschwiegen, kann eine Unterhaltsbegrenzung nach § 1579 Nr. 8 BGB wegen grober Unbilligkeit in Frage kommen.[815] Wie jeder andere nacheheliche Unterhaltsanspruch kann auch der Unterhalt wegen Krankheit nach § 1572 BGB zei...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Vorteile und Nachteile des Realsplitting

Rz. 1005 Der Vorteil des Realsplitting besteht darin, dass sich die Steuerbelastung des Schuldners in der Regel drastisch ermäßigt. Denn der geleistete Ehegattenunterhalt[1147] wird von der Spitze seines zu versteuernden Einkommens abgezogen. Der Schuldner erzielt also eine Steuerersparnis in Höhe seiner persönlichen Spitzensteuerbelastung. Je höher das Einkommen des Schuldn...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Bemühen um angemessene Erwerbstätigkeit gem. § 1574 Abs. 2 BGB

Rz. 725 Der Anspruch auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit setzt voraus, dass objektiv keine reale Beschäftigungschance für den Berechtigten existiert.[838] Bei der zu suchenden Erwerbstätigkeit muss es sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit im Sinne der Definition des § 1574 Abs. 2 BGB handeln. Sie muss daher der Ausbildung, den Fähigkeiten, einer ggf. früheren Erwerbstäti...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 4. Berechnung von Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 922 Die Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts erfolgt in zwei Stufen.[1056] Zunächst ist der Elementarunterhalt zu errechnen. Um den Altersvorsorgeunterhalt zu bestimmen, ist der Unterhaltsberechtigte so zu stellen, als würde es sich beim Elementarunterhalt um das Nettoeinkommen des Betreffenden aus Berufstätigkeit handeln (Betrag nach Abzug der gesetzlichen Sozialversi...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / bb) Einbeziehung der Verrentung

Rz. 399 Häufig wird über die Frage des dem Berechtigten zustehenden Unterhalts zum Zeitpunkt der Verrentung neu verhandelt werden müssen. Mit Durchführung des Versorgungsausgleichs werden die in der Ehe versorgungsrechtlich entstandenen Nachteile ausgeglichen, so dass fraglich ist, ob überhaupt noch ein – weitergehender – Unterhaltsanspruch besteht. Daher könnte man Folgendes...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / bb) Berechnung von Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 326 Die Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts erfolgt in zwei Stufen.[382] Zunächst ist der Elementarunterhalt zu errechnen. Um den Altersvorsorgeunterhalt zu bestimmen, ist der Unterhaltsberechtigte so zu stellen, als würde es sich beim Elementarunterhalt um das Nettoeinkommen des Betreffenden aus Berufstätigkeit handeln (Betrag nach Abzug der gesetzlichen Sozialversic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Gestellung von Betriebshelfern an die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung

Rz. 44 Neben der Gestellung land- und forstwirtschaftlicher Arbeitskräfte an land- und forstwirtschaftliche Betriebe ist nach § 4 Nr. 27 Buchst. b UStG auch steuerfrei die Gestellung von Betriebshelfern an die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung. Rz. 45 Die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung sind verpflichtet, ihren Mitgliedern in bestimmten Notfällen (z. B. bei ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Leistungen

Rz. 34 Die Voraussetzung, dass die Gestellung von Personal für bestimmte unter § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG genannte, regelmäßig dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten erfolgt, ist erfüllt, wenn die Einrichtung, der das Personal gestellt wird, steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG, § 4 Nr. 16 UStG, § 4 Nr. 18 UStG, § 4 Nr. 21 UStG, § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG, § 4 Nr...mehr

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Jung, SGB VII § 22 Sicherheitsbeauftragte

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII überführt und trat am 21.8.1996 in Kraft. Vorgängervorschrift war § 719 RVO a. F. Weggefallen ist der nach altem Recht vorgeschriebene Sicherheitsausschuss, der i...mehr

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Jung, SGB VII § 18 Aufsichtspersonen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Norm wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII aufgenommen und trat am 21.8.1996 in Kraft. 1 Allgemeines Rz. 2 Abs. 1 der Vorschrift geht auf § 712 Abs. 2 RVO zurück. Sprachliche Änder...mehr

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Jung, SGB VII § 19 Befugnisse der Aufsichtspersonen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII überführt und trat am 21.8.1996 in Kraft. Vorgängervorschrift war § 714 RVO a. F. Durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversic...mehr

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Jung, SGB VII § 23 Aus- und Fortbildung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 23 SGB VII ging mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) im Wesentlichen aus § 720 RVO hervor. 1 Allgemeines Rz. 2 § 23 Abs. 1 Satz 1 wurde mit dem UVEG auch auf Fortbildungsmaßnahmen erstreckt. Dies entspr...mehr

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Jung, SGB VII § 15 Unfallverhütungsvorschriften

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII überführt und trat am 21.8.1996 in Kraft. Vorgängervorschrift war § 708 RVO a. F. Darüber hinaus wurden Einzelregelungen aus den §§ 708, 709, 719 Abs. 5, 721 RVO ...mehr

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Jung, SGB VII § 21 Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Norm ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) eingeführt worden. Mit Art. 3 des Dritten Gesetzes zur Verbesserung des Wahlrechts für Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (3. ...mehr

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Sauer, SGB III § 358 Aufbringung der Mittel

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 und 83 Abs. 5 des Arbeitsförderungsreformgesetzes v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) mit dem SGB II am 1.1.1999 in Kraft getreten. Abs. 1 Satz 2 ist durch das 5. Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze v. 22.12.2005 (BGBl. I S. 3676) geändert worden. Durch Art. 3 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen U...mehr

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Jung, SGB VII § 17 Überwachung und Beratung

1 Rechtsentwicklung und Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII überführt und trat am 21.8.1996 in Kraft. Vorgängervorschriften waren für Abs. 1 § 712 Abs. 1 RVO a. F. und für Abs. 2 § 713 RVO a.F. Vorläufer fü...mehr

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Jung, SGB VII § 24 Überbetrieblicher arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII überführt und trat am 21.8.1996 in Kraft. Die Vorschrift entspricht dem Grunde nach § 719a RVO und ist in ihrer praktischen Bedeutung als Verknüpfungsvorschrift z...mehr

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Jung, SGB VII § 18 Aufsicht... / 2.3.3 Genehmigung

Rz. 11 Wirksamkeitsvoraussetzung einer Prüfungsordnung ist die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3. Die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde des jeweiligen Trägers der GUV bestimmt sich nach § 90 SGB IV, der auch für das Recht der GUV Anwendung findet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 SGB IV). Auf dem Gebiet der Prävention in der GUV, wozu § 18 zu rechnen ist (vgl....mehr

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Jung, SGB VII § 19 Befugnis... / 2.1.3 Anordnungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Rz. 6 Anordnungen zur Abwendung besonderer Unfall- und Gesundheitsgefahren setzen Gefahrenlagen voraus, bei denen keine UVV vorhanden sind. Gemeint sind spezifische Gefahrenlagen, aber nicht um besonders schwere Gefahren (Ricke, in: KassKomm. SGB VII, § 19 Rz. 6; a. A. Eichendorf, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 3. Aufl., § 19 Rz. 38; Kater/Leube, SGB VII, § 19 Rz. 9;...mehr

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Sauer, SGB III § 358 Aufbri... / 2.2 Umlagesatz (Abs. 2)

Rz. 17 Nach Abs. 2 ist die Umlage nach einem Prozentsatz des Arbeitsentgelts (Umlagesatz) zu erheben. Unzulässig sind also Festbeträge, die unabhängig von der Relation zum Arbeitsentgelt erhoben werden. Maßgebend ist das Arbeitsentgelt, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden bemessen werden o...mehr

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Jung, SGB VII § 19 Befugnis... / 2.1.1 Rechtsnatur der Anordnungen

Rz. 3 Die Aufsichtspersonen sind gemäß Abs. 1 Satz 1 befugt, Anordnungen im Einzelfall zu erlassen. Es handelt sich um belastende Verwaltungsakte i. S. d. § 31 SGB X. Als Adressaten kommen Unternehmer und Versicherte, auch Unternehmer und Beschäftigte ausländischer Unternehmen in Betracht. Als Verwaltungsakte können die Anordnungen gemäß § 33 Abs. 2 SGB X schriftlich, elektr...mehr

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Jung, SGB VII § 17 Überwach... / 2.4 Kosten der Überwachung

Rz. 6 Abs. 3 normiert einen Kostenerstattungsanspruch des Unfallversicherungsträgers gegen einen Unternehmer. Voraussetzung für den Anspruch ist zunächst ein Pflichtversäumnis des Unternehmers. Das Pflichtversäumnis kann in einem Verstoß gegen die in § 15 auferlegten Pflichten bestehen. Es muss für zusätzliche bare Auslagen bei der Überwachung des Unternehmens ursächlich sei...mehr

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Jung, SGB VII § 18 Aufsicht... / 2.2 Verpflichtung

Rz. 5 § 18 Abs. 1 ist eine Organisationsnorm. In Bezug auf die Verpflichtung, Aufsichtspersonen in der für eine wirksame Überwachung und Beratung gemäß § 17 erforderlichen Zahl zu beschäftigen, ist etwa einem nach dem Recht der GUV Versicherten kein subjektiv-öffentliches Recht eingeräumt, dessen Durchsetzung er im Klagewege verfolgen könnte. Rz. 6 Die Einhaltung dieser Organ...mehr

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Jung, SGB VII § 24 Überbetr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII überführt und trat am 21.8.1996 in Kraft. Die Vorschrift entspricht dem Grunde nach § 719a RVO und ist in ihrer praktischen Bedeutung als Verknüpfungsvorschrift zur Aufgabenerfüllun...mehr

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Jung, SGB VII § 18 Aufsicht... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII aufgenommen und trat am 21.8.1996 in Kraft.mehr

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Jung, SGB VII § 16 Geltung ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII überführt und trat am 21.8.1996 in Kraft. Vorgängervorschrift war § 708 Abs. 3 RVO a. F.mehr

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Jung, SGB VII § 23 Aus- und... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 23 SGB VII ging mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) im Wesentlichen aus § 720 RVO hervor.mehr

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Jung, SGB VII § 16 Geltung bei Zuständigkeit anderer Unfallversicherungsträger und für ausländische Unternehmen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII überführt und trat am 21.8.1996 in Kraft. Vorgängervorschrift war § 708 Abs. 3 RVO a. F. 1 Allgemeines Rz. 1a Die Vorschrift ergänzt den Regelungsbereich des § 15 i...mehr

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Jung, SGB VII § 17 Überwach... / 2.5 Datenschutz

Rz. 7 Weder § 17 selbst noch die Möglichkeit, nach § 88 SGB X Aufträge an andere Versicherungsträger zu erteilen, sind Übermittlungsnormen für personenbezogene Daten (BT-Drs. 13/2204/80).mehr

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Jung, SGB VII § 15 Unfallve... / 2.5 Genehmigung von UVV

Rz. 8 UVV bedürfen gemäß Abs. 4 Satz 1 der Genehmigung durch das BMAS. Die Genehmigung ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der UVV. Gemäß § 87 Abs. 2 handelt es sich um eine Form der Fachaufsicht, die sich auch auf Umfang und Zweckmäßigkeit der Maßnahmen erstreckt. Die Genehmigung ist Wirksamkeitsvoraussetzung (Felz, in: KassKomm. SGB VII, § 15 Rz. 15; Lilienfeld, in: Kass...mehr

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Jung, SGB VII § 22 Sicherhe... / 2.1 Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

Rz. 3 Der Unternehmer ist gemäß Abs. 1 Satz 1 verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, wenn mehr als 20 Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt sind. Beschäftigte sind die Versicherten nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. Leitende Angestellte und Auszubildende zählen mit. Nicht mitgezählt werden der Unternehmer selbst, Familienangehörige ohne Beschäftigungsverhältnis und ...mehr

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Jung, SGB VII § 23 Aus- und... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 23 Abs. 1 Satz 1 wurde mit dem UVEG auch auf Fortbildungsmaßnahmen erstreckt. Dies entsprach der Praxis der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV). Die Vorschrift wurde darüber hinaus auch auf die mit der Wahrnehmung der Ersten Hilfe in den Unternehmen betrauten Personen erweitert. Auch dies entsprach der Praxis der Träger der GUV. § 23 Abs. 1 Satz 2 regelt,...mehr

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Jung, SGB VII § 19 Befugnis... / 3 Rechtsprechung

Rz. 16 Die §§ 14 ff. SGB VII, hier insbesondere die §§ 17 und 19 SGB VII i.V. mit den Unfallverhütungsvorschriften der §§ 1 bis 3 DGUV vermitteln regelmäßig keine subjektiven öffentlichen Rechte des Versicherten auf Einschreiten der Unfallversicherungsträger. Die genannten Regelungen zielen nicht auf Individualinteressen der Versicherten, sondern dienen öffentlichen Interess...mehr

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Jung, SGB VII § 16 Geltung ... / 2.2 Geltung für ausländische Unternehmen

Rz. 4 Durch Abs. 2 wird Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausländischer Betriebe die Pflicht auferlegt, die Unfallverhütungsvorschriften des Beschäftigungsortes anzuwenden. Diese Vorschrift ist deswegen notwendig, weil ausländische Unternehmen, jedenfalls soweit sie die Voraussetzungen der "Einstrahlung" (§ 5 SGB IV) erfüllen, überhaupt nicht dem deutschen Sozialversicherungsre...mehr

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Sauer, SGB III § 358 Aufbri... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 und 83 Abs. 5 des Arbeitsförderungsreformgesetzes v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) mit dem SGB II am 1.1.1999 in Kraft getreten. Abs. 1 Satz 2 ist durch das 5. Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze v. 22.12.2005 (BGBl. I S. 3676) geändert worden. Durch Art. 3 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (...mehr

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Jung, SGB VII § 21 Verantwo... / 2.3 Mitwirkung der Versicherten

Rz. 10 § 21 Abs. 3 verpflichtet die Versicherten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Fähigkeiten mitzuwirken und die Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu unterstützen und die Anweisungen des Unternehmers zu befolgen. Es handelt sich hierbei um eine (öffentlich-rechtliche)...mehr

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Jung, SGB VII § 19 Befugnis... / 2.2.3 Befugnisse nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 5

Rz. 12 Die Befugnis, Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe zu untersuchen und insbesondere das Vorhandensein und die Konzentration gefährlicher Stoffe und Zubereitungen zu ermitteln, überschneidet sich stellenweise mit den übrigen nach Abs. 2 aufgeführten Befugnissen. Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe sind begrifflich weit auszulegen. Die Ermittlungen sollen sich auf das Vor...mehr

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Jung, SGB VII § 17 Überwach... / 2.3 Überwachung und Beratung der Versicherten von Fremdunternehmen

Rz. 5 Abs. 2 Satz 1 betrifft den Fall, dass Versicherte aus dem Zuständigkeitsbereich eines anderen Unfallversicherungsträgers in einem anderen Unternehmen eingesetzt werden. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn mehrere Unternehmen aus den Zuständigkeitsbereichen verschiedener Unfallversicherungsträger sich zur Durchführung eines Großprojekts zu einer Arbeitsgemeinschaf...mehr

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Jung, SGB VII § 15 Unfallve... / 2.1 Erlasskompetenz

Rz. 4 Unfallverhütungsvorschriften sind als "autonomes Recht" nach § 33 Abs. 1 SGB IV von der Vertreterversammlung zu erlassen. Die Genehmigung nach Abs. 4 sowie die Veröffentlichung (§ 34 Abs. 2 SGB IV) sind weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen. Materiell sind Unfallverhütungsvorschriften (UVV) unmittelbar wirkendes Recht sowohl für die Betriebe, die als Mitglieder der die j...mehr

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Jung, SGB VII § 24 Überbetr... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überbetriebliche Dienste der Unfallversicherungsträger 2.1.1 Einrichtung der Dienste Rz. 2 Gemäß Abs. 1 Satz 1 können die Unfallversicherungsträger im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit überbetriebliche arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienste als unselbstständige Teile des Trägers einrichten, die allerdings räumlich und personell innerhalb des Unfallversic...mehr

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Jung, SGB VII § 17 Überwach... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überwachungspflicht Rz. 2 Die Überwachungspflicht ist als globaler Auftrag zu verstehen und beschränkt sich nicht etwa auf die Überwachung bestehender Unfallverhütungsvorschriften. Konkretisiert wird damit der weitreichende Präventionsauftrag aus § 14. Zur Durchführung werden den Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger über § 19 weitreichende Befugnisse eingeräumt...mehr

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Jung, SGB VII § 19 Befugnis... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anordnungen der Aufsichtspersonen 2.1.1 Rechtsnatur der Anordnungen Rz. 3 Die Aufsichtspersonen sind gemäß Abs. 1 Satz 1 befugt, Anordnungen im Einzelfall zu erlassen. Es handelt sich um belastende Verwaltungsakte i. S. d. § 31 SGB X. Als Adressaten kommen Unternehmer und Versicherte, auch Unternehmer und Beschäftigte ausländischer Unternehmen in Betracht. Als Verwaltungsa...mehr

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Jung, SGB VII § 18 Aufsicht... / 2.3 Prüfung

2.3.1 Prüfungsnachweis Rz. 8 Nur durch den Nachweis seiner Befähigung mittels einer (bestandenen) Prüfung darf jemand gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 als Aufsichtsperson beschäftigt werden. Das Wort "beschäftigt" bringt zum Ausdruck, dass ein fehlender Nachweis ohne Auswirkung auf den zugrunde liegenden Arbeitsvertrag bleibt. Lediglich die konkrete Ausübung der Tätigkeit als Aufsich...mehr

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Sauer, SGB III § 358 Aufbri... / 2 Rechtspraxis

2.1 Monatliche Umlage (Abs. 1) Rz. 4 Nach altem Recht erfolgte die Feststellung und Berechnung der Umlage durch die Unfallversicherungsträger grundsätzlich nach Ablauf eines Kalenderjahres aufgrund der umzulegenden Vorjahresausgaben der Bundesagentur für Arbeit und der Vorausentgelte der Beschäftigten. Dabei hatten die Unfallversicherungsträger vierteljährlich Abschläge. Seit...mehr

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Jung, SGB VII § 23 Aus- und... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aus- und Fortbildungspflicht Rz. 3 Nach § 23 Abs. 1 Satz 1 haben die Träger der GUV für die erforderliche Aus- und Fortbildung der Personen in den Unternehmen zu sorgen, die mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie mit der Ersten Hilfe betraut sind. 2.1.1 Verpflichtung Rz. 4 Bei § ...mehr

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Jung, SGB VII § 19 Befugnis... / 2.1 Anordnungen der Aufsichtspersonen

2.1.1 Rechtsnatur der Anordnungen Rz. 3 Die Aufsichtspersonen sind gemäß Abs. 1 Satz 1 befugt, Anordnungen im Einzelfall zu erlassen. Es handelt sich um belastende Verwaltungsakte i. S. d. § 31 SGB X. Als Adressaten kommen Unternehmer und Versicherte, auch Unternehmer und Beschäftigte ausländischer Unternehmen in Betracht. Als Verwaltungsakte können die Anordnungen gemäß § 33...mehr

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Jung, SGB VII § 18 Aufsicht... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufsichtspersonen Rz. 3 Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 haben die Träger der GUV mit allen geeigneten Mitteln dafür zu sorgen, dass die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie eine wirksame Erste Hilfe gewährleistet ist. Letztere rechnet nach allgemeinem Sprachverständnis an sich nicht zur Prävention, da die Erste Hilfe nicht v...mehr

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Jung, SGB VII § 22 Sicherhe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten Rz. 3 Der Unternehmer ist gemäß Abs. 1 Satz 1 verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, wenn mehr als 20 Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt sind. Beschäftigte sind die Versicherten nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. Leitende Angestellte und Auszubildende zählen mit. Nicht mitgezählt werden der Unternehmer selbst,...mehr

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Jung, SGB VII § 24 Überbetr... / 2.1 Überbetriebliche Dienste der Unfallversicherungsträger

2.1.1 Einrichtung der Dienste Rz. 2 Gemäß Abs. 1 Satz 1 können die Unfallversicherungsträger im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit überbetriebliche arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienste als unselbstständige Teile des Trägers einrichten, die allerdings räumlich und personell innerhalb des Unfallversicherungsträgers organisiert sein müssen (Abs. 1 Satz 3). Da...mehr