Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.2.4 Bieten einer Lebensform für längere Zeit nach Satz 2 Nr. 3 HS 1

Rz. 34 Das Angebot der Heimerziehung als Lebensform für längere Zeit (Nr. 3, HS 1) wurde durch das 1. SGB VIII-ÄndG (BGBl. I S. 239; vgl. auch BT-Drs. 12/2866 S. 3) ausdrücklich in die Vorschrift aufgenommen, nachdem ursprünglich sogar der Begriff "Heimerziehung" vermieden wurde (vgl. Rz. 1). Die bis dahin geregelten alternativen Ziele der Heimerziehung gingen davon aus, das...mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (VerbaKJUVBG) v. 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802) mit Wirkung zum 1.11.2015 in das SGB VIII eingefügt. Durch Art. 9 des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2429) wurde mit Wirkung zum 22.7.2017 Abs. 1 Satz 2 ei...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.9 Vorrang der Jugendhilfe – § 10 Abs. 4 Satz 2

Rz. 46 Bei der Vorrangsregelung des § 10 Abs. 4 Satz 2 sind die vom Jugendhilfeträger als geeignet und notwendig festgestellten und auch erbrachten Leistungen in Form der Heimerziehung bzw. in sonstiger betreuter Wohnform nach § 34 keine Leistung, die nach dem SGB XII als Leistungen der Eingliederungshilfe für körperlich behinderte Menschen hätten erbracht werden können (LSG...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.5 Abgrenzung

Rz. 17 Zur Abgrenzung der Hilfe von anderen Hilfsformen kann auf die besondere Zielsetzung und die Adressaten der Sozialpädagogischen Familienhilfe zurückgegriffen werden. Als familienbezogene Leistung mit dem universellen und generellen Charakter unterscheidet sich die Sozialpädagogische Familienhilfe grundlegend von der Hilfe des § 30 – dem Erziehungsbeistand, Betreuungshe...mehr

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Sommer, SGB V § 64d Verpfli... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 18 Ayerle/Langer/Meyer, Selbstständige Ausübung von Heilkunde durch Pflegekräfte, Pflegereport 2019 S. 179, https://link.springer.com/content/pdf/10.1007 %2F978-3-662-58935-9.pdf; abgerufen: 17.8.2022. Brünner, Die Gesetzesänderungen durch das GVWG in der ambulanten und stationären Pflege sowie in der häuslichen Krankenpflege, Sozialrecht aktuell 2021 S. 281. Hundenborn/Da...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 45 ist die zentrale Schutzvorschrift für den Schutz von Minderjährigen in Einrichtungen, z. B. in Kindertagesstätten oder Heimen. Sie stellt sicher, dass das Kindeswohl in der Einrichtung gewährleistet ist, an erster Stelle, indem nach Abs. 1 Satz 1 der Betrieb einer solchen Einrichtung grundsätzlich (Ausnahmen enthält Abs. 1 Satz 2) unter einem sog. Verbot mit Erlau...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.7 Hilfeempfänger

Rz. 37 Wie bei den weiteren Hilfearten nach §§ 28 ff. auch sind Hilfeempfänger Kinder und Jugendliche. Eine konkrete Altersgrenze ergibt sich aus § 33 nicht. Gemäß der Begriffsdefinition des § 7 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 bestehen keine Altersgrenzen. Kind ist wer noch nicht 14 Jahre alt ist (§ 7 Abs. 1 Nr. 1) und Jugendlicher ist, wer 14 Jahre aber noch nicht 18 Jahre alt ist ...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.8 Ordnungsrechtliche Kompetenzen des Familienhelfers

Rz. 24 Der Familienhelfer ist dabei kein Instrument der Eingriffsverwaltung. Es ist nicht vorrangig Aufgabe des Familienhelfers, die Familie zu kontrollieren und Eingriffe in das Gefüge der Familie vorzubereiten oder gar vorzunehmen. Die Rolle des Familienhelfers beschränkt sich vielmehr auf die des "Vertrauensbilders". Gleichwohl hat ein Familienhelfer in einer akuten Gefäh...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.4.5 Weitere Aspekte der Vollzeitpflege als Anspruchsvoraussetzung

Rz. 19 Ein Anspruch auf Vollzeitpflege setzt nicht voraus, dass die Herkunftsfamilie des Kindes oder des Jugendlichen noch vorhanden ist. Vollzeitpflege (und andere Hilfen) umfassen auch die Fälle, in denen die leiblichen Eltern verstorben sind oder eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie aus anderen Gründen ausgeschlossen ist (BVerwG, Urteil v. 15.12.1995, 5 C 2/94). Rz. 20 Au...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.1.4 Voraussetzungen der Hilfe

Rz. 11 Nach Satz 1 soll Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Die Grundvoraussetzungen des § 27 Abs. 1 müssen erfüllt sein; insbesondere darf daher die Er...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.2.3 Ausländische Kinder und Jugendliche

Rz. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 stellt klar, dass ausländische Kinder und Jugendliche, die unbegleitet nach Deutschland einreisen und deren Personensorgeberechtigte und Erziehungsberechtigte sich nicht im Inland aufhalten, in Obhut zu nehmen sind. Dies entspricht der bisherigen Praxis und beruht auf der zutreffenden Annahme, dass für diesen Personenkreis eine latente kindeswohlge...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.7 Methodik und Datenschutz

Rz. 20 Als intensivste ambulante Hilfsform reicht die Sozialpädagogische Familienhilfe am weitesten in den "Binnenraum der Familie" hinein, wie es in der Regierungsbegründung treffend heißt (BT-Drs. 11/5948 S. 70; zum Begriff vgl. auch Stähr, in: Hauck/Noftz, Stand: 08/2015, Werkstand: 2023, § 31 SGB VIII Rz. 10). Die Motivation der Familienmitglieder und die Aushandlung akz...mehr

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Jung, SGB VIII § 42f Behörd... / 2.2 Ärztliche Untersuchung zur Altersfeststellung (Abs. 2)

Rz. 9 Eine ärztliche Untersuchung ist in den verbleibenden Zweifelsfällen durchzuführen; sie soll also nicht die Regel darstellen. Sie soll dann erfolgen, wenn weder die Minderjährigkeit noch die Volljährigkeit aufgrund der qualifizierten Inaugenscheinnahme und der sonstigen Beweismittel feststeht (VG München, Beschluss v. 3.11.2022, M 18 E 22.5047). Sie soll gerade auch dan...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.7 Methodik

Rz. 15 Die Arbeit des Erziehungsbeistandes wird vorrangig in der Einzelberatung und Einzelarbeit mit dem Kind oder Jugendlichen bestehen. Daneben können aber auch Gruppenarbeit, freizeitpädagogische Maßnahmen oder auch eine auf die Familie ausgedehnte Beratung in Betracht kommen (vgl. insoweit auch bei Nellissen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 30 Rz...mehr

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Sommer, SGB V § 64d Verpfli... / 2.1 Grundlagen (Abs. 1)

Rz. 5 Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen sind verpflichtet, in jedem Bundesland ein Modellvorhaben nach § 63 gemeinsam durchzuführen (Satz 1). Darin ist zu prüfen, ob und ggf. welche ärztlichen Tätigkeiten, bei denen es sich um selbstständige Ausübung von Heilkunde handelt, auf Pflegefachkräfte übertragen werden können. Die Regelung erfasst nur Pflegef...mehr

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Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.1 Finanzierungsgrundsätze (Abs. 1)

Rz. 5 Der Finanzbedarf der Krankenkassen wird durch Beiträge und sonstige Einnahmen nach dem Prinzip der Globaldeckung aufgebracht (Hesral in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 220, Rz. 17). Die Vorschrift korrespondiert mit dem in § 3 enthaltenen Gebot der solidarischen Finanzierung. Zu den Beiträgen gehören auch die Zusatzbeiträge (§ 242). Rz. 6 Liquiditätsengpäs...mehr

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Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die Grundsätze für die Finanzierung der Krankenversicherung. Abs. 1 enthält den Grundsatz der Beitragsfinanzierung. Abs. 2 regelt die jährliche Festsetzung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags (§ 242a SGB V) aufgrund der vom Schätzerkreis gelieferten Datenbasis. Abs. 3 verweist für das Rechnungswesen und die Statistiken bei der Verwaltung des Ge...mehr

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Sommer, SGB V § 272b Sonder... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 15 Deutscher Bundestag, Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw42-de-gkv-finanzierungsstabilisierungsgesetz-916742; abgerufen: 22.11.2022.mehr

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Sommer, SGB V § 167 Verteil... / 2.3 Ungedeckte Verpflichtungen (Abs. 3)

Rz. 8 Reichen auch die Finanzreserven oberhalb des 0,4-fachen einer Monatsausgabe nicht aus, um die Verpflichtungen zu erfüllen, wird der verbleibende Betrag auf alle Krankenkassen nach der Zahl der Mitglieder aufgeteilt. Damit verbleiben den betroffenen Krankenkassen weiterhin Finanzreserven in einer Höhe, die dem 3-fachen der Mindestrücklage entspricht (BT-Drs. 19/15662 S....mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.1.5 Ende der Hilfe

Rz. 25a Die Jugendhilfeleistung der Heimerziehung nach § 34 endet tatsächlich, wenn ein Jugendlicher auf seinen ausdrücklich gegenüber der Einrichtung und dem Jugendamt geäußerten Wunsch endgültig wieder in den elterlichen Haushalt zurückkehrt und diese Rückkehr von den sorgeberechtigten Eltern befürwortet wird. Dass die Jugendhilfeleistung erst zu einem späteren Zeitpunkt f...mehr

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Sommer, SGB V § 219a Deutsc... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 15 K. Nowak, Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland, ZfS 2007 S. 129. DVKA (Herausg.), Corona-Pandemie, www.dvka.de/de/arbeitgeber_arbeitnehmer/coronainfo/rahmenseite_2.html.mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.2 Dauer und familiäre Mitarbeit nach Satz 2

Rz. 25 Der Gesetzgeber hat mit Satz 2 zwei grundlegende Aspekte der Sozialpädagogischen Familienhilfe gesondert geregelt und zwar die längerfristige Dauer der Hilfemaßnahme und die Erforderlichkeit der Mitarbeit der Familie. 2.2.1 Dauer der Sozialpädagogischen Familienhilfe Rz. 26 Satz 2 HS 1 ordnet zunächst an, dass die Hilfe i. d. R. auf längere Dauer angelegt ist. Die Sozia...mehr

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Sommer, SGB V § 272b Sonder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 27 des Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) v. 7.11.2022 (BGBl. I S. 1990) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 12.11.2022 neu eingefügt. Den Einnahmen des Gesundheitsfonds werden im Jahr 2023 einmalig Mittel aus den Finanzreserven der am Risikostrukturausgleich teilnehmenden Krankenkas...mehr

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Sommer, SGB V § 221a Ergänz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zusätzlich zum Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen zahlt der Bund im Jahr 2021 einen weiteren Zuschuss an den Gesundheitsfonds. Damit wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz (§ 242a) in diesem Jahr stabilisiert. Wegen der anhaltenden COVID-19-Pandemie (Stand: 8.11.2021) sieht die Vorschrift weitere Bundeszuschüsse vor, die sowohl die Zusatzbeiträge ...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1 Sozialpädagogische Familienhilfe nach Satz 1

Rz. 3 Nach Satz 1 soll Sozialpädagogische Familienhilfe durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. 2.1.1 Leistungsberechtigte Rz. 4 Anspruchsinhaber der Hilfe ist, wie bei ...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.5 Kostenbeteiligung

Rz. 48 Eine Heranziehung des Kindes, Jugendlichen oder seiner Eltern zu den Kosten ist bei dieser Hilfe grundsätzlich möglich, § 91 Abs. 1 Nr. 5a, jedoch nur, wenn die Voraussetzungen der §§ 91 ff. im Einzelnen vorliegen. Der Umfang des Kostenbeitrages bestimmt sich nach den §§ 93 und 94.mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.2.2 Nachweispflichten bei Antragstellung

Rz. 19 Beurteilungsmaßstab für diese Eignungsprüfung ist die nach Abs. 3 Nr. 1 vom Einrichtungsträger mit dem Antrag vorzulegende Konzeption der Einrichtung (Leistungsbeschreibung; BT-Drs. 15/5616 S. 26). Diese Konzeption ist dahingehend zu prüfen, ob die Einrichtung Mindeststandards erfüllt (BT-Drs. 17/6256 S. 23). Optimale Bedingungen kann der Jugendhilfeträger nicht einfo...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.3.2 Rücknahme und Widerruf (Abs. 7 Satz 1)

Rz. 30 Reichen Beratung, nachträgliche Auflagen oder auch die Untersagung der Weiterbeschäftigung einzelner Mitarbeiter (Tätigkeitsuntersagung nach § 48) nicht aus, um die Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden, so hat die Aufsichtsbehörde die Betriebserlaubnis aufzuheben. Die ab 10.6.2021 geltende Fassung der Vorschrift verwendet den Begriff der Aufhebung als Oberbegriff für...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.4 Inhalt der Hilfe

Rz. 37 Besonderes Merkmal der Heimerziehung ist, dass die Kinder und Jugendlichen Tag und Nacht ihren Lebensraum in der Einrichtung bzw. der sonstigen Wohnform haben. Der Ort, an welchem sie in ihrer Entwicklung gefördert werden sollen, ist also auch ihr Lebensmittelpunkt. Die Hilfe ist dabei gerade nicht (mehr wie noch im früheren Verständnis) als "lebenslange" Hilfe, also ...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.4.1 Pflichten und Befugnisse gegenüber dem Kind/dem Jugendlichen

Rz. 29 Abs. 2 Satz 1 bis 4 lehnt sich an die Regelungen der bisherigen Fassung des Abs. 1 Satz 2 bis 5 an, ändert aber deren Reihenfolge. Die Klärung der zur Inobhutnahme führenden Situation in Gesprächen mit dem Kind oder Jugendlichen wird bewusst an den Anfang gestellt. Sie soll unverzüglich erfolgen. Sie kann der Deeskalation oder sogar zur Klärung der akuten Krisensituat...mehr

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Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.3 Verwaltung des Gesundheitsfonds (Abs. 3)

Rz. 16 Der Gesundheitsfonds wird vom BAS verwaltet (§ 271 Abs. 1). Für das Rechnungswesen einschließlich der Statistiken bei der Verwaltung gelten die §§ 76, 77 Abs. 1a Satz 1 bis 6 und § 79 Abs. 1 und 2 i. V. m. Abs. 3a SGB IV sowie die dazu erlassenen Rechtsverordnungen (§ 78 SGB IV) entsprechend (Satz 1). Damit gelten für die Krankenkassen und den Gesundheitsfonds einheit...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.2.1.2 Betriebsbezogene Voraussetzungen

Rz. 10 Nr. 2 stellt auf die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen in Relation zu Zweck und Konzeption der Einrichtung ab. Zu den räumlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung gehört die Beachtung und kontinuierliche Prüfung der baulichen und technischen Sicherheit der Räumlichkeiten. Die maßgeblichen Vorschriften enthalten die ...mehr

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Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.1.3 Verbot der Darlehensaufnahme

Rz. 11 Wegen der Beschränkung auf Beiträge und sonstige Einnahmen zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kredite kein zulässiges Finanzierungsinstrument (§ 220 Abs. 1 i. V. m. § 21 SGB IV). Davon wurde eine zeitlich befristete Ausnahme zugelassen, um Beitragserhöhungen im Beitrittsgebiet zu vermeiden (§ 222 in der bis zum 31.12.2011 gültigen Fassung). Den...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Historisch hat sich die Heimerziehung im Wesentlichen aus zwei unterschiedlichen Ansätzen entwickelt. Einerseits hat sie karitativen und armenrechtlichen Charakter, z. B. im Fall der früheren, häufig kirchlichen "Waisenhäuser", andererseits hat sie strafrechtliche Wurzeln, namentlich die sog. "Arbeitshäuser". Die Zweiteilung fand bereits ihren Niederschlag im Reichsjug...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.2.3 Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB

Rz. 42 § 1632 Abs. 4 BGB gibt Pflegeeltern ein eigenes Antragsrecht, um zu verhindern, dass ein Pflegekind zur Unzeit aus der Pflegefamilie herausgenommen wird. In § 1632 Abs. 2 Satz 2 BGB wird im Übrigen die sog. Dauerverbleibensanordnung geregelt, die einen Gleichlauf mit dem Kinder- und Jugendhilferecht erzielt, das in § 33 schon immer die Pflegekindschaft als eine "zeitl...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.4.2 Familienbegriffe – Herkunftsfamilie, Kernfamilie und andere Familie

Rz. 11 Der Begriff "andere Familie" i. S. d. § 33 Satz 1 ist dabei in Abgrenzung zur "Herkunftsfamilie" zu sehen. Beide Begriffe stellen den jeweiligen Gegenbegriff dar; wobei der Begriff "Familie" in diesem Kontext rein funktional zu verstehen ist und der Abgrenzung zu institutionellen Hilfeformen, die nicht zwingend an bestimmte Personen gebunden sind, dient. Mit dem Begri...mehr

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Jung, SGB VIII § 42f Behörd... / 2.1.1 Einsichtnahme in die Ausweispapiere

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 benennt die Einsichtnahme in die Ausweispapiere als erstes Mittel zur Altersfeststellung. Vielfach kann die betreffende Person jedoch keine Ausweispapiere vorlegen. Dann ist diese Alternative bereits verbraucht. Zur Durchsuchung der betreffenden Person und seines Gepäcks ist das Jugendamt nicht befugt. Für eine solche Zwangsmaßnahme bedürfte es einer spez...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.1.3 Abgrenzung – Heimerziehung und Vollzeitpflege

Rz. 8 Aufgabe des Jugendamtes ist es, bei der Prüfung der Bedarfslage zunächst festzustellen, ob eine Heimerziehung die geeignete und erforderliche Maßnahme ist. Ist eine Fremdunterbringung geboten, ist eine Abgrenzung von der Vollzeitpflege vorzunehmen (vgl. hierzu auch DIJuF-Rechtsgutachten v. 12.1.2021, SN_2020_1321 Bn, JAmt 2021 S. 91; zu einem Fall der parallelen Gewähr...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.2 Anspruch auf Erlaubniserteilung (Abs. 2)

Rz. 6 Die Erteilung der Betriebserlaubnis setzt voraus, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Der Begriff der Gewährleistung des Wohls der Kinder und Jugendlichen in Abs. 2 einerseits und der Begriff des Kindeswohls in § 1666 BGB anderseits ist unterschiedlich zu interpretieren. Im Erlaubnisverfahren nach § 45 sind die Rahmenbedingun...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 § 30 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Eingefügt wurde § 30 SGB VIII durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163). Im Jugendwohlfahrtsgesetz war Erziehungsbeistandschaft in § 55 ff. JWG als einzige ambulante erzieherisc...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.2.1.1 Zuverlässigkeit des Einrichtungsträgers

Rz. 8 Nr. 1 benennt positiv formuliert die Zuverlässigkeit des Trägers als Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis. Während vor der Einführung der neuen Nr. 1 durch das KJSG die Prüfung zur Erteilung der Betriebserlaubnis rein einrichtungsbezogen erfolgte, wird mit dem KJSG die Eignung des Trägers im Sinne seiner Zuverlässigkeit als zusätzliches Kriterium zur Vorausset...mehr

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Sommer, SGB V § 273 Sicheru... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung ist durch das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften v. 17.7.2009 (BGBl. I S. 1990) zum 23.7.2009 eingeführt worden. Rz. 2 Die Vorgängervorschrift enthielt Regelungen zum Finanzausgleich in der Krankenversicherung der Rentner und wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesund...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.2 Vorlage eines Führungszeugnisses

Rz. 6 Gemäß Satz 2 soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Einstellung und anschließend in regelmäßigen Abständen von seinen Mitarbeitern die Vorlage eines Führungszeugnisses abverlangen. Das vorzulegende erweiterte Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 1 BZRG wurde mit dem am 1.5.2010 in Kraft getretenen 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregiste...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.4 Rechtsschutz

Rz. 33 Gegen die Versagung der Betriebserlaubnis kann der Einrichtungsträger gemäß § 68 VwGO Widerspruch und bei Erfolglosigkeit gemäß § 42 Abs. 1 VwGO Verpflichtungsklage im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erheben. Gemäß Abs. 7 Satz 4 haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Rücknahme oder den Widerruf der Erlaubnis keine aufschiebende Wirkung. Der Ausschluss der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.6 Leistungsberechtigte

Rz. 33 Anspruchsinhaber ist der Personensorgeberechtigte. Der Personensorgeberechtigte ist daher auch der Adressat des (Bewilligungs)Bescheids nach § 27 i.V.m. § 33 (vgl. stellv. und zutreffend m. w. N. Kunkel, ZKJ 2022 S. 447). Personensorgeberechtigte ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz...mehr

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Sommer, SGB V § 64d Verpfli... / 2.2 Rahmenvertrag (Abs. 2)

Rz. 11 Die Einzelheiten der Modellvorhaben werden in einem Rahmenvertrag nach Abs. 1 Satz 4, 5 festgelegt. Dabei sind die Vertragspartner an einen Mindestinhalt gebunden (Satz 1). Weitere Regelungen (fakultativer Inhalt) sind möglich. Der Rahmenvertrag enthält verpflichtend einen Katalog der ärztlichen Tätigkeiten, die von Pflegefachkräften selbstständig durchgeführt werden k...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.4.2 Pflichten und Befugnisse gegenüber den Personensorge- oder Erziehungsberechtigten

Rz. 35 Dem Jugendamt wird freilich nicht das Personensorgerecht zugewiesen. Dieses verbleibt uneingeschränkt bei dem Personensorgeberechtigten, solange das Familiengericht keine sorgerechtliche Entscheidung getroffen hat. Daher hat das Jugendamt den mutmaßlichen Willen der Personensorgeberechtigten oder der Erziehungsberechtigten angemessen zu berücksichtigen. Auch an dieser...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.6 Ziele und Anspruchsinhalt

Rz. 13 Das Hilfsangebot konzentriert sich auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Der Auftrag der Erziehungsbeistandschaft besteht in der Bearbeitung und nach Möglichkeit Klärung konflikthafter Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen sowie in der Unterstützung und Stärkung (der Sozialisationsfähigkeit) der Familien. Ziel ist es, durch Beratung und Unterstützung K...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.5 Annexleistungen

Rz. 28 Die Vollzeitpflege nach § 33 umfasst auch den notwendigen Unterhalt des Pflegekindes; dies ergibt sich aus § 39 Abs. 1 Satz 1, der klarstellt, dass auch der notwendige Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen ist, wenn Hilfe nach den §§ 32 bis 35 oder nach § 35a Abs. 2 Nr. 2 bis 4 gewährt werden (vgl. insoweit auch die Komm. zu...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.6 Freiheitsentziehende Maßnahmen und unmittelbarer Zwang

Rz. 50 Abs. 5 normiert die Voraussetzungen für freiheitsentziehende Maßnahmen im Rahmen der Inobhutnahme. Darunter ist die Unterbringung eines Kindes oder eines Jugendlichen in einer geschlossenen Einrichtung oder auch die Fesselung oder Fixierung gemeint. Freiheitsbeschränkende Maßnahmen sind nicht gemeint. Durch das KICK wird mit Wirkung zum 1.10.2005 die Befugnis auf alle...mehr