Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 219a Deutsc... / 2.1 Aufgaben der Verbindungsstelle (Abs. 1)

Rz. 6 Über- und zwischenstaatliches Recht sehen vor, dass die beteiligten Staaten für die Durchführung der Vereinbarungen Verbindungsstellen benennen und einrichten. Diese haben insbesondere folgende Aufgaben: Abschluss von Vereinbarungen (Ausnahmevereinbarungen) mit ausländischen Verbindungsstellen, Durchführung der Kostenabrechnung mit in- und ausländischen Stellen, Festlegun...mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 2.2 Feststellung der Situation des unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 enthält umfangreiche Anforderungen an das Erstscreening der Situation des Minderjährigen. Damit soll eine am Kindeswohl ausgerichtete Entscheidung über die Verteilung sichergestellt werden. Nach Prüfung der in Satz 1 Nr. 1 bis 4 geregelten Anforderungen entscheidet das Jugendamt darüber, ob das Kind oder der Jugendliche nach dem Königsteiner Schlüssel im Bundes...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 regelt die Voraussetzungen und Anlässe für die Inobhutnahme sowie die Befugnis des Jugendamtes zur vorläufigen Unterbringung und zur Herausnahme. Die Inobhutnahme ausländischer Kinder und Jugendlicher, die unbegleitet nach Deutschland kommen, wird neu eingefügt. Abs. 2 umschreibt die Aufgaben des Jugendamtes während der Inobhutnahme, seine Beratungs- und Unterstü...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.4 Neben- und ehrenamtlich tätige Personen bei Trägern der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 12 Abs. 3 erweitert die Verpflichtung der öffentlichen Träger dahingehend, sicherzustellen, dass unter ihrer Verantwortung auch keine neben- und ehrenamtlich tätigen Personen zum Einsatz kommen, die rechtskräftig wegen einer der in Abs. 1 genannten Straftaten verurteilt sind. Ehrenamtliche Tätigkeit wird grundsätzlich unentgeltlich verrichtet; lediglich Auslagen werden e...mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 2.4 Übermittlung personenbezogener Daten (Abs. 4)

Rz. 19 Abs. 4 regelt die Verpflichtung und Befugnis des Jugendamts zur Übermittlung personenbezogener Daten an die nach Landesrecht für die Verteilung von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen zuständige Behörde zum Zweck der Durchführung der Verteilung nach § 42b. Die kurzen Fristen bei der Datenweitergabe an die zuständige Landesbehörde und die folgende Weit...mehr

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Sommer, SGB V § 64d Verpfli... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Modellversuche gehen auf eine Vereinbarung in der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) zurück, nach der mit relevanten Akteuren sowie der Fachwissenschaft die Möglichkeiten geprüft werden sollen, Pflegefachkräfte in die Heilkunde einzubeziehen. Ziel der Regelung ist die modellhafte Erprobung der Wahrnehmung von bisher ärztlichen Tätigkeiten durch Pflegefachkräfte, die...mehr

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Jung, SGB VIII § 7 Begriffs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das JWG kannte keine zentrale Vorschrift zur Begriffsdefinition. Einzelne Begriffe, wie etwa der des Minderjährigen oder des Kindes wurden mit unterschiedlichen Inhalten benutzt. Daneben verwendete das JWG verschiedene rechtlich kaum definierte Begriffe, wie etwa Säugling, Kleinkind, Jugendlicher. Eine juristische Begriffsdefinition war allein anhand des bürgerlichen R...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.2 Hilfeempfänger

Rz. 6 Die Sozialpädagogische Familienhilfe wird der ganzen Familie geleistet und soll nicht nur in der Familie vorhandene Kinder, sondern alle Familienmitglieder erreichen, bei denen zumeist multiple Probleme vorliegen (Sächs. OVG, Beschluss v. 26.6.2018, 4 A 87/16). Die Sozialpädagogische Familienhilfe betreut und unterstützt die gesamte Familie. Dies können neben den Perso...mehr

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Sommer, SGB V § 272b Sonder... / 2.3 Vereinigung von Krankenkassen (Abs. 3)

Rz. 12 Bei Vereinigung von Krankenkassen (§ 155) vom 1.1.2022 bis 30.6.2022 wird der Zuführungsbetrag für die neue Krankenkasse (§ 155 Abs. 6 Satz 2) auf Basis der maßgeblichen Statistik KJ 1 2021 der an der Vereinigung beteiligten Krankenkassen berechnet (Satz 1). Der Freibetrag von 4 Mio. EUR wird dabei nur für die neue Krankenkasse berücksichtigt. Bei Fusionen ab dem 1.7....mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 2.6 Dauer der Inobhutnahme (Abs. 6)

Rz. 23 Abs. 6 nennt als Kriterium für die Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme die anderweitige Sicherung des Kindeswohls des unbegleiteten ausländischen Kindes oder Jugendlichen. Diese kann hergestellt werden durch Übergabe an einen Personen- oder Erziehungsberechtigten, das Jugendamt der Zuweisung oder bei Ausschluss der Verteilung die Inobhutnahme nach § 42 Abs. 1 Satz...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.2.1 Regelbeispiele für die Gewährleistung des Kindeswohls

Rz. 7 Gemäß Abs. 2 Satz 2 ist "in der Regel anzunehmen", dass das Kindeswohl gewährleistet ist, wenn die in Nr. 1 bis 4 genannten Kriterien erfüllt sind. Die dort normierten auslegungsbedürftigen Voraussetzungen stellen Mindeststandards dar. Der Zusatz "in der Regel" ermöglicht eine einzelfallbezogene Prüfung der Voraussetzungen. Im Übrigen hat sich zur Auslegung der Kriteri...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.5 Neben- und ehrenamtlich tätige Personen bei Trägern der freien Jugendhilfe und in Vereinen

Rz. 13 Abs. 4 nimmt diesen weiteren Personenkreis in den Blick. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe schließen, bei denen diese Personen tätig werden. Die Vorschrift schränkt diesen Personenkreis in mehrfacher Hinsicht ein. Die Vereinbarungen beziehen sich allein auf die Erbringung von Leistungen der Kinder- und...mehr

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Sommer, SGB V § 221a Ergänz... / 2.5 Begrenzung des Zusatzbeitrags (Abs. 5)

Rz. 10 Unbeschadet des § 221 Abs. 1 leistet der Bund im Jahr 2023 einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 2 Mrd. EUR in monatlich zu überweisenden Teilbeträgen an den Gesundheitsfonds (Satz 1). Der Gesundheitsfonds überweist von den ihm zufließenden Leistungen der landwirtschaftlichen Krankenkasse den auf sie entfallenden Anteil an der Beteiligung des Bundes (Satz 2). D...mehr

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Sommer, SGB V § 273 Sicheru... / 2.2 Prüfverfahren (Abs. 2)

Rz. 7 Die Daten der Krankenkassen werden auf Auffälligkeiten geprüft (Satz 1). Dazu werden die Daten kassenübergreifenden Vergleichsanalysen unterzogen. Die Prüfung ist obligatorisch. Rz. 8 In die Prüfung können weitere Daten einbezogen werden (Satz 2). Dem BAS ist entsprechendes Ermessen eingeräumt. Rz. 9 Die Prüfung erfolgt als kassenübergreifende Vergleichsanalyse. Die Date...mehr

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Sommer, SGB V § 273 Sicheru... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 30 Kassenärztliche Bundesvereinigung, Stellungnahme der KBV zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 9.10.2019, www.kbv.de/media/sp/GKV_FKG_KBV_Stellungnahme.pdf, abgerufen: 28.4.2020 Göpffarth/Sichert, Morbi-RSA und Einflussnahmen auf ärztliches Kodierverhalten, KrV 2009 S. 186. Schäfer, Stichprobe...mehr

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Sommer, SGB V § 167 Verteil... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Haftungsverpflichtungen einer aufgelösten oder geschlossenen Krankenkasse sind von allen anderen Krankenkassen zu tragen (Ausnahme: Landwirtschaftliche Krankenkasse; § 17 Satz 3 KVLG 1989). Die Verpflichtungen werden durch den GKV-Spitzenverband verteilt. Dabei werden sowohl die Größe der einzelnen Krankenkassen anhand der jeweiligen Mitgliederzahlen als auch im Be...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.5 Personelle Ausstattung

Rz. 39 Die Methodik der besonderen Vernetzung von Alltagserleben, pädagogischen und therapeutischen Angeboten stellt besondere Anforderungen an die Fachlichkeit des Personals eines Erziehungsheimes. Diese müssen eine entsprechende Ausbildung besitzen. Nach Möglichkeit sind Fachkräfte verschiedener Disziplinen einzusetzen. Ein differenziertes Einrichtungsangebot wird ebenfall...mehr

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Sommer, SGB V § 167 Verteil... / 2.5 Verfahren (Abs. 5)

Rz. 10 Über die auf die einzelnen Krankenkassen entfallenden Beträge erlässt der GKV-Spitzenverband einen Verwaltungsakt, der mit Nebenbestimmungen versehen werden kann. Die Regelung entspricht § 5 der Verordnung zur Aufteilung und Geltendmachung der Haftungsbeträge durch den GKV-Spitzenverband bei Insolvenz und Schließung einer Krankenkasse, die durch die Änderungen hinsich...mehr

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Sommer, SGB V § 221a Ergänz... / 2.4 Ausgleich für die Mehrausgaben beim Kinderkrankengeld im Jahr 2022 (Abs. 4)

Rz. 8 Der Bund überweist bis zum 1.4.2022 unbeschadet weiterer, anderweitig geregelter Bundeszuschüsse einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 300 Mio. EUR an die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds als Beitrag zum Ausgleich der geschätzten Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2022 aufgrund der Regelung zum Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 2a du...mehr

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Jung, SGB VIII § 7 Begriffs... / 2.1 Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, junge Menschen

Rz. 3 § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 übernimmt die zuvor schon in § 2 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und in § 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften enthaltenen Definitionen. Sie sind konkret verschiedenen Altersgruppen zugeordnet und selbsterklärend. Die Altersgrenze von 27 Jahren wird neu eingeführt. Die jeweilige ...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 4 Praxishinweise

Rz. 38 Schwierigkeiten kann bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe i. S. d. § 31 die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit nach § 86 ergeben. Gerade bei einer Sozialpädagogischen Familienhilfe ist es in der Praxis oft schwierig, den Zeitpunkt zu bestimmen, ab dem die konkrete Hilfeleistung tatsächlich gegenüber dem Hilfeempfänger erstmals erbracht – also begonnen – wird,...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.4.4 Nichterreichbarkeit der Personensorge- oder Erziehungsberechtigten

Rz. 45 Die Entscheidung des Familiengerichts ist gemäß Abs. 3 Satz 3 i. V. m. Satz 2 Nr. 2 auch dann herbeizuführen, wenn die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten nicht erreichbar sind. Das Gesetz trifft keine Aussage darüber, welche Ermittlungen das Jugendamt anzustellen hat. Ausgehend davon, dass die Inobhutnahme eine Eilmaßnahme darstellt, muss die Entscheidung des ...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.6 Sonstige betreute Wohnform

Rz. 40 Die Regierungsbegründung der Vorschrift wollte zunächst den Begriff des Heimes ganz fallen lassen, um auszudrücken, dass "die inzwischen entwickelten vielfältigen Formen der Heimerziehung mit der früher üblichen Form der Heimerziehung (…) nicht mehr gemein" hat (vgl. BT-Drs. 11/5948 S. 72; vgl. auch Rz. 1). Auch wenn der endgültige Gesetzestext die Formulierung "Heime...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen gehört neben der Heimerziehung (§ 34) zu den klassischen Hilfetypen der Jugendhilfe. In Vollzeitpflege werden Kinder und Jugendliche untergebracht, deren Hilfebedarf nicht mehr durch familienunterstützende Maßnahmen gedeckt werden kann, etwa den Einsatz einer sozialpädagogischen Familienhilfe oder andere ambulante H...mehr

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Sommer, SGB V § 64d Verpfli... / 2.3 Befristung (Abs. 3)

Rz. 14 Die Modellvorhaben sind längstens auf 4 Jahre zu befristen (Satz 1). Um möglichst schnell zu tragfähigen Ergebnissen für die Weiterentwicklung der interprofessionellen Zusammenarbeit zu kommen, wird die Dauer der Modellvorhaben abweichend von den bisher üblichen 8 Jahren (§ 63 Abs. 5 Satz 1) auf einen kürzeren Zeitraum begrenzt (BT-Drs. 19/30560 S. 29). Rz. 15 Die Ausw...mehr

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Sommer, SGB V § 221a Ergänz... / 2.2 Ausgleich für die Mehrausgaben beim Kinderkrankengeld im Jahr 2021 (Abs. 2)

Rz. 5 Der Bund überweist bis zum 1.4.2021 300 Mio. EUR an die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds als Beitrag zum Ausgleich der geschätzten Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der Regelung zum Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 2a (Satz 1). Da die tatsächlichen Mehrausgaben maßgeblich vom aktuell nicht bestimmbaren Inanspruchnahmeverhalten der Versic...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.3 Anwendungsbereich

Rz. 7 Die Vorschrift benennt ihre wesentlichen Ziele und Merkmale in Satz 1. Demnach soll die Hilfsform eine Beratung und Unterstützung von Familien bei verschiedenen Problemen bieten. Hilfe kommt in Betracht bei Erziehungsaufgaben, bei zu bewältigenden Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie bei Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Der Anwendungsbe...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.4 Besondere Formen der Familienpflege nach Satz 2

Rz. 45 Satz 2 ordnet weiter an, dass für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen sind. In der Praxis bilden sich zunehmend besondere Formen der Familienpflege als Mischformen zwischen "normaler" Vollzeitpflege und Heimerziehung heraus, die sog. Sonderpflegestellen, heilpädagogischen Pflegeste...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.9 Jugendstrafrechtliche Weisungen

Rz. 22 Die Vorschrift nennt neben der Erziehungsbeistandschaft gleichbedeutend und ohne Differenzierungen den Betreuungshelfer. Vom Betreuungshelfer spricht man, wenn der Einsatz eines Erziehungsbeistandes nicht als Hilfe zur Erziehung initiiert wird, sondern wenn ein Erziehungsbeistand durch den Jugendrichter als Erziehungsmaßnahme einem straffälligen Jugendlichen aufgegebe...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.1.2 Ausnahmen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 2 sind einige Einrichtungen vom Erlaubnisvorbehalt freigestellt. Die dort genannten Einrichtungen können also ohne Erlaubnis betrieben werden. Satz 2 Nr. 1 befreit Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendbildungseinrichtungen, Jugendherbergen und Schullandheime von der Erlaubnispflicht. Jugendfreizeiteinrichtungen und Schullandheime werden dabei erlaubnisfre...mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 2.3 Vertretung des unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (Abs. 3)

Rz. 17 Gemäß Abs. 3 wird das Jugendamt kraft öffentlichen Rechts verpflichtet und befugt, während der vorläufigen Inobhutnahme die Vertretung des unbegleiteten ausländischen Minderjährigen zu übernehmen. Damit wird der Notsituation des Kindes oder Jugendlichen und der eventuellen Notwendigkeit kurzfristiger Maßnahmen zur rechtlichen Aufenthaltssicherung Rechnung getragen. De...mehr

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Sommer, SGB V § 219a Deutsc... / 2.2 Rechtsnachfolge (Abs. 2)

Rz. 8 Der GKV-Spitzenverband ist Rechtsnachfolger der DVKA nach § 219a in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung. Zu Betriebsübergang bzw. Übergang des Personals verweist Abs. 2 auf § 613a BGB (Rechte und Pflichten bei rechtsgeschäftlichem Betriebsübergang), der entsprechend Anwendung findet. Die Arbeitsverträge gehen dadurch kraft Gesetzes auf die Nachfolger über. Bestehe...mehr

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Jung, SGB VIII § 42f Behörd... / 2.3 Keine aufschiebende Wirkung (Abs. 3)

Rz. 11 Widerspruch und Klage gegen die Entscheidung des Jugendamtes, mit der die vorläufige Inobhutnahme nach § 42a oder die Inobhutnahme nach § 42 abgelehnt oder beendet wird, haben gemäß Abs. 3 Satz 1 keine aufschiebende Wirkung. Dies gilt vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des VerbaKJUVBG am 1.11.2015 an auch für bereits anhängige Widersprüche und Klagen. Nach der Gesetzesb...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 3 Praxishinweise

Rz. 49 Zu den gemäß § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG steuerfreien Beihilfen zur Erziehung gehören u. a. auch die an Pflegeeltern für eine Vollzeitpflege gemäß § 33 aus öffentlichen Mitteln gezahlten Pflege- und Erziehungsgelder (BFH, Urteil v. 25.3.2021, VIII R 37/19 Rz. 17, mit Anm. von Jachmann-Michel, jurisPR-SteuerR 32/2021 Anm. 2; BFH, Urteil v. 14.7. 2020, VIII R 27/18 Rz. 19, m...mehr

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Sommer, SGB V § 272b Sonder... / 2.4 Anhebungsverbot (Abs. 4)

Rz. 14 Der Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse darf nicht angehoben werden, wenn dadurch die Finanzreserven das 0,5-fache einer durchschnittlichen Monatsausgabe überschreiten würden (§ 242 Abs. 1 Satz 4). Die Beschränkung wird für das Jahr 2023 ausgesetzt. Damit wird in Einzelfällen vermieden, dass wegen des Verbots die Finanzreserven unter die Mindestrücklage sinken. Eine...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.1.1 Leistungsberechtigte

Rz. 5 Anspruchsinhaber der Hilfe ist der Personensorgeberechtigte. Personensorgeberechtigte ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. Die Pflicht und das Recht der elterlichen Sorge (§ 1626 BGB) umfasst gemäß § 1626 Abs. 1 Satz 2, 1. Variante BGB die Personensorg...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.2.3 Erziehung in einer anderen Familie nach Satz 2 Nr. 2

Rz. 33 Wenn eine Rückkehr ausscheidet, dann können Alter und Entwicklungsstand des Kindes sowie Bedingungen in der Herkunftsfamilie es auch erforderlich machen, nicht auf eine Rückkehr hinzuarbeiten, sondern die Erziehung in einer anderen Familie im Sinne einer Vollzeitpflege (§ 33) vorzubereiten (Nr. 2). Vorbereitung meint dabei die Bedingungen zur Erziehung in einer andere...mehr

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Sommer, SGB V § 221a Ergänz... / 2.6 Ausgleich für die Mehrausgaben beim Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 2a (Abs. 6)

Rz. 11 Der Bund überweist bis zum 1.4.2023 unbeschadet weiterer, anderweitig geregelter Bundeszuschüsse (u. a. nach Abs. 5) einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 150 Mio. EUR an den Gesundheitsfonds als Beitrag zum Ausgleich der geschätzten Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2023 aufgrund der Regelung zum Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 2a (Sat...mehr

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Sommer, SGB V § 167 Verteil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 eingeführt worden. Die Norm gehört zum neugestalteten Haftungssystem, mit dem historisch entstandene Verwerfungen im Wettbewerb der Krankenkassen bes...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 § 31 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Eingefügt wurde § 31 durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163). Der Einsatz einer sozialpädagogischen Familienhilfe ist die intensivste Form ambulanter Hilfe zur Erziehung. Die R...mehr

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Sommer, SGB V § 273 Sicheru... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift schafft eine belastbare Datengrundlage für die Durchführung des Risikostrukturausgleichs durch das BAS. Das BAS ist befugt, die Daten aller Krankenkassen zu prüfen (erweiterte Plausibilitätsprüfung). Diese haben daran innerhalb gesetzter Fristen mitzuwirken. Fehlerhafte Datenmeldungen führen nicht zu erhöhten Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Ggf. wi...mehr

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Sommer, SGB V § 167 Verteil... / 2.4 Geschlossene Betriebskrankenkassen (Abs. 4)

Rz. 9 Betriebskrankenkassen, die sich nicht für das Wahlrecht geöffnet haben (§ 144 Abs. 2 Satz 1, § 173 Abs. 2 Nr. 4), genießen ein Haftungsprivileg (Satz 1). Ihre Haftung wird auf 20 % des eigentlich auf sie entfallenden Betrages begrenzt. Die Differenz wird von allen anderen Krankenkassen wettbewerbsneutral getragen (Satz 2). Die reduzierte Belastung dieser Krankenkassen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.1.2 Hilfeempfänger

Rz. 6 Hilfeberechtigte sind nach dem Wortlaut der Vorschrift Kinder und Jugendliche. Daher ist zunächst gemäß den Definitionen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 eine Altersbeschränkung nicht vorgesehen. Gemäß der Begriffsdefinition des § 7 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 ist Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist (§ 7 Abs. 1 Nr. 1) und Jugendlicher, wer 14 Jahre aber noch nicht 18 Jahre...mehr

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Sommer, SGB V § 273 Sicheru... / 2.3 Erhöhte Zuweisungen (Abs. 3)

Rz. 12 Das BAS prüft bei auffälligen Krankenkassen (Abs. 2), ob die Auffälligkeit für die betroffene Krankenkasse zu erheblich erhöhten Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds (§ 266 Abs. 1 Satz 1) geführt haben kann (Satz 1). Der Begriff "erheblich" ist als unbestimmter Rechtsbegriff durch das BAS auszulegen. Damit werden Einzelfallprüfungen (Abs. 4) in unerheblichen Fällen ve...mehr

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Sommer, SGB V § 167 Verteil... / 2.6 Zwischenfinanzierung (Abs. 6)

Rz. 11 Der GKV-Spitzenverband ist berechtigt, die Haftungssumme vorübergehend zu finanzieren (Satz 1; Zwischenfinanzierung). Dazu kann er ein unverzinstes Darlehen in Höhe von bis zu 750 Mio. EUR aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds (§ 271 Abs. 2) aufnehmen. Eine Darlehensaufnahme am Kapitalmarkt ist ausgeschlossen. Der GKV-Spitzenverband vereinbart die Einzelheit...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.3.1 Arten der Inobhutnahme

Rz. 21 Abs. 1 Satz 2 HS 1definiert die Inobhutnahme als vorläufige Unterbringung des Kindes oder des Jugendlichen bei einer geeigneten Person; dabei kann es sich um Bezugspersonen handeln, die nicht sorgeberechtigt sind (z. B. auch Geschwister), oder um Pflegepersonen, die dazu keiner besonderen Pflegeerlaubnis bedürfen; denn ihre Eignung wird im Einzelfall gesondert geprüft. i...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.8 Kostentragungspflicht

Rz. 45 Eine Heranziehung des Kindes, Jugendlichen, des jungen Volljährigen oder seiner Eltern zu den Kosten ist bei dieser Hilfe grundsätzlich möglich, § 91 Abs. 1 Nr. 5b (vgl. stellv. auch VG München, Urteil v. 2.12.2020, M 18 K 17.3084 Rz. 66), jedoch nur, wenn im Einzelnen die Voraussetzungen der Inanspruchnahme nach den §§ 91 ff. gegeben sind. Der Umfang der Kostenbeteil...mehr

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Sommer, SGB V § 273 Sicheru... / 2.1 Prüfung der Datenmeldungen der Krankenkassen (Abs. 1)

Rz. 4 Das BAS prüft die Datenmeldungen der Krankenkasse zur Durchführung des Risikostrukturausgleichs hinsichtlich der Vorgaben aus § 267 Abs. 1 Satz 1 auf ihre Rechtmäßigkeit (Satz 1). Danach erheben die Krankenkassen versichertenbezogen die in der Vorschrift genannten Daten versichertentagegenau. Rz. 5 Das BAS ist ermächtigt, alle Krankenkassen zu prüfen. Die Zuständigkeit ...mehr

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Sommer, SGB V § 273 Sicheru... / 2.5 Anforderung an die Datenverarbeitung (Abs. 5)

Rz. 22 Das BAS kann eine Einzelfallprüfung durchführen, wenn eine Krankenkasse eine rechtswidrige Datenmeldung abgegeben hat (Satz 1). Ausreichend sind dem BAS bekannte Tatsachen, die einen entsprechenden Verdacht begründen. Die Krankenkasse hat dem BAS auf dessen Verlangen innerhalb von 3 Monaten alle Angaben zu machen, derer es zur Überprüfung des Sachverhalts bedarf (Satz...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.1 Zweck der Vollzeitpflege

Rz. 4 Zweck der Vollzeitpflege ist die Kompensation des Entwicklungsdefizits des Kindes oder des Jugendlichen in der eigenen Familie durch die Unterbringung außerhalb der Herkunftsfamilie. Die Vollzeitpflege ersetzt damit die Erziehung der leiblichen Eltern für einen bestimmten Zeitraum und bietet dem Kind Betreuung, Erziehung und Förderung. Darin erschöpft sich auch regelmä...mehr