Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 251 Ersatz... / 2 Rechtspraxis

2.1 Tatsächliche Beitragszahlungen Rz. 2 Für Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (bis zum 31.12.1991 gemäß § 1 Abs. 1 Handwerkerversicherungsgesetz, ab 1.1.1992 gemäß § 2 Satz 1 Nr. 8). § 251 Abs. 1 regelt, dass bei selbständig tätigen Handwerkern nur eine tatsächliche Pflich...mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2 Rechtspraxis

2.1 Keine Berücksichtigung von Zeiten nach dem 31.12.1991 Rz. 7 Nach Abs. 1 der Vorschrift kommt die Anerkennung von Ersatzzeiten als rentenrechtliche Zeiten nur in Betracht, soweit ein Ersatzzeitentatbestand vor dem 1.1.1992 zurückgelegt worden ist. Die in Abs. 1 Nr. 1 bis 6 aufgeführten Ersatzzeitentatbestände stehen in ursächlichem Zusammenhang zu den beiden Weltkriegen sow...mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.5 Ersatzzeiten-Tatbestände

2.5.1 Militärischer oder militärähnlicher Dienst Rz. 17 Zeiten des militärischen oder militärähnlichen Dienstes sind Ersatzzeiten nach Abs. 1 Nr. 1 der Vorschrift, wenn sie aufgrund gesetzlicher Dienstpflicht oder Wehrpflicht oder während des Krieges geleistet wurden. Welche Dienste zu den militärischen Diensten zählen, bestimmt im Einzelnen § 2 BVG. Die sich aus § 3 BVG ergebe...mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.5.9 Zeiten des Freiheitsentzugs im Beitrittsgebiet

Rz. 41 Wegen des Personenkreises, dem grundsätzlich Ersatzzeiten nach Abs. 1 Nr. 5a anerkannt werden können, wird auf die Ausführungen in Rz. 32 ff. verwiesen. Für die Anerkennung einer Ersatzzeit nach Abs. 1 Nr. 5a ist es jedoch nicht erforderlich, dass zusätzlich zur Rehabilitierung oder zur Kassation noch das Anerkennungsverfahren nach dem Häftlingshilfegesetz durchlaufen...mehr

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Jansen, SGB VI § 251 Ersatz... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift enthält ergänzende Regelungen zur Anerkennung von Ersatzzeiten gemäß § 250 Abs. 1. Nach § 250 Abs. 1 können Ersatzzeiten grundsätzlich nur dann als rentenrechtliche Zeiten anerkannt werden, wenn während des Ersatzzeitentatbestands keine Versicherungspflicht bestanden hatte. § 251 Abs. 1 beinhaltet eine Sonderregelung zur Anerkennung von Ersatzzeiten für...mehr

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Jansen, SGB VI § 251 Ersatz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 251 ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992).mehr

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Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 2.2 Zuständigkeit für freiwillig Versicherte

Rz. 11 Eine freiwillige Versicherung ist in der knappschaftlichen Rentenversicherung seit dem 1.1.1968 grundsätzlich nicht mehr zulässig (Art. 1 § 3 Nr. 5 des Finanzänderungsgesetzes 1967 v. 21.12.1967, BGBl. I S. 1259). Abweichend von diesem Grundsatz bestimmt § 273 Abs. 2, dass die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenvers...mehr

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Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 2.1 Zuständigkeit für die Durchführung der Versicherung von Beschäftigten in der knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 2 Grundsätzlich bestimmt § 133 den Kreis der Beschäftigten, für den die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung die Versicherung durchzuführen hat. Hierzu zählen im Einzelnen Versicherte, die in einem knappschaftlichen Betrieb beschäftigt sind, ausschließlich oder überwiegend knappschaftliche Arbeiten i. S. v. § ...mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.5.4 Arbeitsunfähigkeitszeiten und Zeiten der unverschuldeten Arbeitslosigkeit

Rz. 21 Als sog. Anschlussersatzzeiten kommen auch Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder der Arbeitslosigkeit in Betracht. Nach der Rechtsprechung des BSG müssen diese Tatbestände entweder an einen militärischen oder militärähnlichen Dienst oder an eine Zeit des Minenräumdienstes oder an eine Kriegsgefangenschaft anschließen (BSG, Urteil v. 12.2.1981, 4 RJ 127/79). Die anschließ...mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.2 Keine Versicherungspflicht während der Ersatzzeit

Rz. 8 Nach dem Wortlaut des Abs. 1 der Vorschrift ist die Anerkennung von Ersatzzeiten ausgeschlossen, wenn während eines Ersatzzeitentatbestands Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bestanden hatte. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass Versicherte, die tatsächlich keine Beitragsverluste aufgrund des Ersatzzeitentatbestands hinnehmen mussten,...mehr

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Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 2.5 Vertrauensschutz für Versicherte der ehemaligen Bundesbahn- Versicherungsanstalt

Rz. 25 § 273 Abs. 5 bestimmt mit Wirkung zum 1.10.2005 den Fortbestand der Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für Beschäftigte, die am 31.12.1993 nach § 3 der Satzung der damaligen Bundesbahn-Versicherungsanstalt bei diesem Versicherungsträger versichert waren und nicht zu dem Personenkreis gehören, für den die Deutsche Rentenversicherung Kna...mehr

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Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 273 trat gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft. Die Vorschrift ergänzte zunächst ausschließlich die im Dritten Kapitel des SGB VI enthaltenen Zuständigkeitsregelungen im Bereich der knappschaftlichen Rentenversicherung. Durch Art. 1 Nr. 91 RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) wurde Abs. 1 Satz 1 mit Wirkung zum 1.1.1992 (Art....mehr

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Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 2.4 Vertrauensschutz für Beschäftigte der ehemaligen Bundesknappschaft

Rz. 23 Für Beschäftigte der ehemaligen Bundesknappschaft bestand nach dem bis zum 31.12.2004 geltenden Recht – anders als für Beschäftigte der übrigen Rentenversicherungsträger – neben der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung keine öffentlich-rechtliche Zusatzversorgung. Gemäß § 137 Nr. 1 (i. d. F. v. 31.12.2004) waren Beschäftigte der Bundesknappschaft vielmehr in...mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.7 Rentenbezug

Rz. 49 Durch die in Abs. 2 Nr. 2 i.d.F. des Rü-ErgG enthaltene Regelung, nach der die Anerkennung einer Ersatzzeit ausgeschlossen ist, wenn ein Versicherter im Herkunftsgebiet eine Altersrente bezogen hat, wird nunmehr die durch Praxis und Rechtsprechung konkretisierte Rechtsauffassung der Rentenversicherungsträger im Gesetz festgeschrieben. Nach Art. 18 Abs. 1 Rü-ErgG trat §...mehr

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Jansen, SGB VI § 251 Ersatz... / 2.2 Anschlussersatzzeit wegen Arbeitsunfähigkeit

Rz. 4 Während Abs. 1 eine erweiterte Anerkennungsmöglichkeit für Ersatzzeiten vorsieht, ergibt sich aus Abs. 2 dieser Vorschrift eine Einschränkung zu § 250 Abs. 1. Neben den sonstigen Voraussetzungen, die gemäß § 250 Abs. 1 für die Anerkennung einer Ersatzzeit vorliegen müssen, verlangt Abs. 2, dass der Versicherte während einer als Anschlussersatzzeit wegen Arbeitsunfähigk...mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.6 Nachversicherung

Rz. 47 Zeiten, für die eine Nachversicherung durchgeführt oder nur wegen fehlender Antragstellung nicht durchgeführt worden ist, sind nach Abs. 2 Nr. 1 der Vorschrift nicht als Ersatzzeiten anzuerkennen. Rz. 48 Das bis zum 31.12.1991 geltende Recht (§ 58c Abs. 2 RKG, § 1260c Abs. 2 RVO, § 37c Abs. 2 AVG) schloss die Anerkennung von Ersatzzeiten dem Grunde nach nicht aus, wenn...mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.4 Versicherteneigenschaft

Rz. 16 Besondere Anrechnungsvoraussetzungen sind nach dem ab 1.1.1992 geltenden Recht für die Anerkennung von Ersatzzeiten nicht mehr zu prüfen. Die in dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht vorgesehenen Anrechnungsvoraussetzungen (Versicherung bzw. bei der knappschaftlichen Rentenversicherung Pflichtversicherung vor der Ersatzzeit, Anschlusspflichtbeitrag innerhalb von 3 Ja...mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.5.3 Minenräumdienst

Rz. 19 Bei dem in Frage kommenden Personenkreis handelt es sich in der überwiegenden Zahl um ehemalige Soldaten, die im Anschluss an ihre Kriegsgefangenschaft zum Minenräumdienst durch die Alliierten verpflichtet wurden, ohne dass für diese Zeit Beiträge zur Rentenversicherung von den alliierten Dienststellen entrichtet worden sind. Nach dem Charakter dieses Dienstes handelt...mehr

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Jansen, SGB VI § 251 Ersatz... / 2.3 Anschlussersatzzeit wegen Arbeitslosigkeit

Rz. 5 Nach Abs. 3 der Vorschrift ist die Anerkennung einer Anschlussersatzzeit wegen Arbeitslosigkeit bis zum 30.6.1969 ausgeschlossen, wenn und solange der Handwerker in der Handwerksrolle eingetragen war. Bei einer Eintragung in die Handwerksrolle unterstellt der Gesetzgeber für Zeiten bis zum 30.6.1969, dass eine Handwerkstätigkeit tatsächlich ausgeübt worden ist, so dass...mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.5.1 Militärischer oder militärähnlicher Dienst

Rz. 17 Zeiten des militärischen oder militärähnlichen Dienstes sind Ersatzzeiten nach Abs. 1 Nr. 1 der Vorschrift, wenn sie aufgrund gesetzlicher Dienstpflicht oder Wehrpflicht oder während des Krieges geleistet wurden. Welche Dienste zu den militärischen Diensten zählen, bestimmt im Einzelnen § 2 BVG. Die sich aus § 3 BVG ergebende Auflistung der militärähnlichen Dienste ist ...mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.8 Sonderregelung für Ersatzzeiten nach § 250 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 5

Rz. 50 Nach Abs. 2 Nr. 3 i.d.F. des Rü-ErgG ist die Anerkennung von Ersatzzeiten nach Abs. 1 Nr. 2, 3 und 5 für Zeiten nach dem 31.12.1956 ausgeschlossen, in denen der Versicherte tatsächlich eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausgeübt hat oder deshalb nicht ausgeübt hat, weil andere Gründe (z.B. Haushaltsführung, Kindererziehung, Rentenbezug) einer Beschäftigung...mehr

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Jansen, SGB VI § 251 Ersatz... / 2.1 Tatsächliche Beitragszahlungen

Rz. 2 Für Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (bis zum 31.12.1991 gemäß § 1 Abs. 1 Handwerkerversicherungsgesetz, ab 1.1.1992 gemäß § 2 Satz 1 Nr. 8). § 251 Abs. 1 regelt, dass bei selbständig tätigen Handwerkern nur eine tatsächliche Pflichtbeitragszahlung die Anerkennung e...mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.5.2 Kriegsgefangenschaft

Rz. 18 Der Begriff der Kriegsgefangenschaft ist im völkerrechtlichen Sinne (Genfer Abkommen über die Behandlung von Kriegsgefangenen i.d.F. v. 12.8.1949, BGBl. II 1954 S. 781, 838) und i.S.d. Verwaltungsvorschriften zum Heimkehrergesetz i.d.F. v. 24.1.1956 (BAnz. Nr. 21 v. 31.1.1956) auszulegen (BSG, Urteile v. 22.11.1974, 1 RA 85/74; v. 11.5.1983, 11 RA 28/82; v. 28.11.1985...mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.5.6 Verhinderte Rückkehr oder Festgehaltenwerden

Rz. 30 Abs. 1 Nr. 3 gilt für alle Zivilpersonen deutscher Staats- oder Volkszugehörigkeit, die während oder nach Beendigung des Krieges an der Rückkehr aus den außerhalb des Geltungsbereichs der Reichsversicherungsgesetze liegenden Gebieten gehindert oder dort festgehalten worden sind. Rückkehrverhinderung aus dem Ausland setzt nicht voraus, dass der Berechtigte zunächst im ...mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.5.8 Gewahrsam von Personen i.S.d. § 1 HHG

Rz. 32 Nach dem HHG erhalten u.a. diejenigen deutschen Staatsangehörigen Leistungen, die nach dem 8.5.1945 im sowjetisch besetzten Sektor aus politischen und nach freiheitlich-demokratischer Auffassung von ihnen nicht zu vertretenden Gründen in Gewahrsam genommen wurden. Als politische Gründe sind zu verstehen, die durch die politischen Verhältnisse in den Gewahrsamsgebieten...mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Der Regelungsinhalt des Abs. 1 entspricht im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht, berücksichtigt aber auch die hierzu ergangene Rechtsprechung des BSG, nach der eine Anerkennung von Ersatzzeiten als re...mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.5.7 Freiheitseinschränkung, Freiheitsentzug, Verfolgungsmaßnahmen

Rz. 31 Zeiten der Freiheitseinschränkung i.S.d. Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) sind Zeiten, in denen ein Verfolgter einen Judenstern tragen musste oder unter menschenunwürdigen Bedingungen in der Illegalität gelebt hat (§ 47 Abs. 1 BEG). Der Begriff der Freiheitsentziehung wird in § 43 BEG beschrieben. Danach ist unter einer Freiheitsentziehung insbesondere eine polizeili...mehr

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Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Nach Abs. 1 Satz 1 ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung – abweichend von § 133 – unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Durchführung der Versicherung von Beschäftigten zuständig, die in einem nicht knappschaftlichen Betrieb tätig sind. Das Gleiche gilt nach Abs. 1 Satz 2 für Versicherte, di...mehr

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Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 2.3 Zuständigkeitsänderungen für Leistungsfälle

Rz. 19 Nach dem bis zum 31.12.2001 geltenden Recht war die Zuständigkeit der ehemaligen Bundesknappschaft als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Feststellung und Zahlung von Leistungen in § 126 a. F. (Regelzuständigkeit) und in § 140 a. F. (Sonderzuständigkeit) geregelt. Nach § 126 a. F., § 140 a. F. war die Zuständigkeit Bundesknappschaft für Leistungen...mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.5.5 Internierung oder Verschleppung

Rz. 27 Zeiten der Internierung, der Verschleppung und der sich an diese Zeiten anschließenden Arbeitsunfähigkeit oder unverschuldeten Arbeitslosigkeit sind als Ersatzzeiten nach Abs. 1 Nr. 2 anzuerkennen, wenn der Versicherte als Deutscher wegen seiner Volkszugehörigkeit oder seiner Staatsangehörigkeit oder in ursächlichem Zusammenhang mit den Kriegsereignissen außerhalb des...mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.5.10 Vertreibung, Umsiedlung, Aussiedlung, Flucht, pauschale Ersatzzeit

Rz. 43 Von Abs. 1 Nr. 6 werden die in §§ 1 bis 4 BVFG (i.d.F. v. 2.6.1993, BGBl. I S. 829) genannten Personen erfasst. Hierzu zählen Vertriebene (§ 1 BVFG), Heimatvertriebene (§ 2 BVFG), Sowjetzonenflüchtlinge (§ 3 BVFG) und Spätaussiedler (§ 4 BVFG). Nach den Regelungen des Einigungsvertrages zählen auch Vertriebene und Heimatvertriebene, die am 2.10.1990 ihren gewöhnlichen...mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Ersatzzeiten sind grundsätzlich beitragsfreie Zeiten i.S.v. § 54 Abs. 4, die Beitragsverluste ausgleichen sollen, die aus vom Versicherten nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft) entstanden sind. Bei Vorliegen der in Abs. 1 Nr. 1 bis 6 genannten Ersatzzeitentatbestände wird vom Gesetzgeber wegen der damit verbundenen außergewöhnlichen U...mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.1 Keine Berücksichtigung von Zeiten nach dem 31.12.1991

Rz. 7 Nach Abs. 1 der Vorschrift kommt die Anerkennung von Ersatzzeiten als rentenrechtliche Zeiten nur in Betracht, soweit ein Ersatzzeitentatbestand vor dem 1.1.1992 zurückgelegt worden ist. Die in Abs. 1 Nr. 1 bis 6 aufgeführten Ersatzzeitentatbestände stehen in ursächlichem Zusammenhang zu den beiden Weltkriegen sowie zu Wehrdienstzeiten und vergleichbare Zeiten, die zwis...mehr

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FF 12/2022, Einstweilige An... / 2 Anmerkung

Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 7.9.2022 einmal mehr auf eine gefestigte Rechtsprechung[1] zu der gebotenen Folgenabwägung bei Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgreifen müssen, der – mit Blick auf das Kindeswohl – gerade in jenen Sachverhalten besondere Bedeutung zukommt, in denen nicht nur ein mehrfacher Wechsel des bisherigen Lebensumfeldes und Lebensmit...mehr

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FoVo 12/2022, Keine überspa... / 2 II. Die Entscheidung

LG sieht Möglichkeit der Ermessensausübung und -entscheidung Die zulässige sofortige Beschwerde hat auch in der Sache überwiegend Erfolg. Entgegen der Auffassung des AG ermöglichen die Ausführungen des Beschwerdegegners die Ausübung der Ermessensentscheidung i.S.v. § 850c Abs. 6 ZPO. Gemäß § 850c Abs. 6 ZPO – ehemals Abs. 4 – kann das Vollstreckungsgericht nach billigem Ermess...mehr

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FoVo 12/2022, Keine überspa... / Leitsatz

Aus der Steuerklasse der Schuldnerin und dem (hälftigen) Kinderfreibetrag kann geschlossen werden, dass der andere Elternteil zumindest den Regelsatz nach dem SGB II erhält und dem gemeinsamen Kind Naturalunterhalt gewährt. LG Aurich, Beschl. v. 16.12.2021 – 7 T 305/21mehr

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FoVo 12/2022, Keine überspa... / 1 Der Fall

Antrag auf Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin aufgrund eines Vollstreckungsbescheides. Er beantragte über seine Verfahrensbevollmächtigte einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, den das AG auch antragsgemäß erließ. Die Schuldnerin bezieht einen Monatsnettoverdienst von 1.658,35 EUR. Ans...mehr

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AGS 12/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Rainer Riegler und Rechtsfachwirtin Sabine Vetter, Familiensachen richtig bewerten oder: Kosten einer Scheidung, RENOpraxis 2022, 109 In ihrem Beitrag geben die Autoren eine Übersicht über die Verfahrenswerte in Ehe- und Familienstreitsachen. Zunächst erörtern Riegler und Vetter die Systematik der Kostenermittlung. Ausgangspunkt für die richtige Berechnung der Ger...mehr

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FF 12/2022, Kinderschutz- u... / II. Einleitung des Verfahrens

1. Elternkonfliktverfahren werden auf Antrag eingeleitet. Der Antrag nach § 1671 BGB ist sowohl Verfahrens- wie auch Sachantrag.[3] Mit dem Antrag wird das Verfahren eingeleitet, zugleich tritt aber auch eine Bindung des Gerichts ein, denn es darf über den Sachantrag nicht hinausgehen.[4] Das Antragserfordernis ist Abbild der Kompetenzverteilung gemäß Art. 6 Abs. 2 GG auch f...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Pflegegeldern für die intensivpädagogische Betreuung von Jugendlichen in einer Einrichtung i.S. des § 34 SGB VIII

Leitsatz Pflegegelder, die für die intensivpädagogische Betreuung mehrerer Jugendlicher in einer Einrichtung i.S. des § 34 SGB VIII gezahlt werden, sind keine steuerfreien Beihilfen zur unmittelbaren Förderung der Erziehung. Normenkette § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG, § 33, § 34, § 35, § 78a, § 78b, § 78c SGB VIII Sachverhalt Die Klägerin war staatlich anerkannte Jugend- und Heimerzie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.2.2 Begriff der Beschäftigten (§ 13a Abs. 3 S. 7 ErbStG)

Rz. 279 Das Gesetz stellt für die Lohnsummenkontrolle auf die Anzahl der Beschäftigten (und nicht etwa auf die Anzahl der Arbeitnehmer; s. § 7 SGB IV) ab (§ 13a Abs. 3 S. 3 und 4 ErbStG). Der Begriff der Beschäftigten war bislang im Gesetz nicht näher geregelt.[1] Zur Frage, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapital- bzw. Personengesellschaft als Beschäftigter anzus...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 238 Die Lohnsummenregelung hat eine lange und wechselvolle Geschichte. In den vergangenen Jahren war die Lohnsummenregelung immer wieder Gegenstand kontroverser politischer Diskussionen. Rz. 239 Die Lohnsummenregelung hat ihren Ursprung in der sog. Betriebsfortführungsklausel des Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge aus dem Jahr 2006 (§ 28 A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 1.5.4 Keine Haftungsbeschränkung nach § 105 SGB III

Die Haftungsbeschränkung nach § 105 Abs. 1 SGB VII ist bei Mobbing von Arbeitnehmern durch einen Vorgesetzten nicht einschlägig. Nach dieser Vorschrift sind Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall von Versicherten desselben Betriebs verursachen, diesen sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersat...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 1.6.1 Mobbing als Arbeitsunfall

Arbeitnehmer, deren Gesundheit durch einen Arbeitsunfall geschädigt worden ist, haben nach Maßgabe der §§ 26 ff. SGB VII einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Heilbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Verletztenrente). Ein Arbeitsunfall liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer bei der versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet.[1] Unfälle ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 1.6.4 Mobbing als "wichtiger Grund" für Aufgabe des Arbeitsplatzes

Mobbing des Arbeitgebers kann einen wichtigen Grund für die Aufgabe der Beschäftigung des Arbeitnehmers gemäß § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III darstellen, mit der Folge, dass eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld entfällt.[1]mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Progressionsvorbehalt bei steuerfreien Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen (§ 32b Abs 1 Nr 1 EStG)

Rz. 9 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkommens-(Lohn-) Ersatzleistungen sind in § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst a – k EStG aufgezählt. Die Vorschrift ist nicht verfassungswidrig (BVerfG vom 24.04. und vom 03.05.1995 – 1 BvR 231/89 und 1176/88, BStBl 1995 II, 758; BFH 153, 363 = BStBl 1988 II, 674). Im Einzelnen handelt es sich um folgende Le...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen

Rz. 22 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 In den Progressionsvorbehalt werden die Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen (> Rz 9 ff) mit den Beträgen einbezogen, die als Leistungsbeträge nach den einschlägigen Leistungsgesetzen festgestellt werden. Kürzungen dieser Leistungsbeträge, die sich im Fall der Abtretung oder durch den Abzug von Versichertenanteilen an den Beiträgen zur Rentenv...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtsgrundlage

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des ArbG als > Arbeitsentgelt – Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV; > Anh 15 S 3) – beruht auf der gesetzlichen Ermächtigung in § 17 Abs 1 Satz 1 Nr 4 iVm Satz 2 SGB IV. Sie gilt unmittelbar für die im Sozialgesetzbuch geregelte GKV, GPflV, GRV, GUV und ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Verfahren – Veranlagung, Bescheinigungspflichten des Arbeitgebers und des Trägers von Sozialleistungen

Rz. 30 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Progressionsvorbehalt auf Lohnersatzleistungen wird iRe Veranlagung berücksichtigt (§ 46 Abs 2 Nr 1 EStG). Veranlagt wird aber nur, wenn die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden positiven steuerfreien Einkünfte insgesamt mehr als 410 EUR betragen (ergänzend > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 38, 55 ff). Für den negativen Progressions...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Amtliche Sachbezugswerte haben Tradition. Bereits 1941 hatten der Reichsminister der Finanzen und der Reichsarbeitsminister bestimmt, dass der Oberfinanzpräsident und der Vorsitzende des Oberversicherungsamts ab 01.10.1941 die Werte der Sachbezüge für den LSt-Abzug und für die Beiträge in der SozVers in einem vorgegebenen Rahmen einheitlich ...mehr