Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 37b Spezial... / 2.6 Evaluation und Berichtspflicht (Abs. 4)

Rz. 15 Das HPG (vgl. Rz. 1a) hat dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen den gesetzlichen Auftrag erteilt, regelmäßig über die speziellen Versorgungsinstrumente der Palliativversorgung zu berichten. Dies betrifft neben den Regelungen der häuslichen Krankenpflege zur ambulanten Palliativversorgung auch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung und umfasst auch die ge...mehr

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Sommer, SGB V § 39c Kurzzei... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 39c stellt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung eine gewollte substanzielle systematische Erweiterung dar (vgl. amtliche Begründung in BT-Drs. 18/6586 S. 102). Die Vorschrift schließt eine Lücke, die entstehen kann, wenn Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 Abs. 1a bei schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbes...mehr

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Sommer, SGB V § 31b Referen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach § 31a Abs. 1 Satz 1 haben Versicherte, die gleichzeitig mindestens 2 verordnete Arzneimittel anwenden, bereits ab dem 1.10.2016 Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform. Ziel ist es, dem Versicherten einen umfassenden bundeseinheitlichen Medikationsplan (Bundesmedikationsplan – BMP) zur Verfügung zu stellen, auf dem seine aktue...mehr

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Sommer, SGB V § 31b Referen... / 2.1 Befugnisse des Bundesministeriums für Gesundheit (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Errichtung und das Betreiben einer Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel, mit deren Hilfe Arzneimittelangaben im Medikationsplan einheitlich dargestellt werden können, sicherzustellen. Ziel ist es, Verwechslungen von Arzneimitteln zu vermeiden und die Anwendung des BMP zu optimieren. Dadurch ...mehr

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Sommer, SGB V § 37b Spezial... / 2.3 Besondere Belange von Kindern (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 9 Abs. 1 Satz 3 verpflichtet alle Beteiligten, die besonderen Belange von Kindern zu berücksichtigen. Diese Regelung ist erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auf Anregung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) in den Entwurf aufgenommen worden (vgl. BT-Drs. 16/4247 S. 34). Mit der Regelung sollte klargestellt werden, dass auch Kinder die Leistungen in Anspru...mehr

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Sommer, SGB V § 31b Referen... / 2.3 Gesetzliche Vorgaben und Verfahren (Abs. 3)

Rz. 6 Nach Abs. 3 Satz 1 haben die Wirkstoffbezeichnung, die Darreichungsform und die Wirkstärke auf den Angaben beruhen, die der amtlichen Zulassung oder der sonstigen Genehmigung für das Inverkehrbringen des jeweiligen Arzneimittels zugrunde liegen. Dabei handelte sich um Daten, die auch im Zulassungsverfahren nach §§ 21 ff. AMG vorgelegt werden müssen und damit verfügbar ...mehr

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Sommer, SGB V § 39b Hospiz-... / 2.3 Datenschutz (Abs. 1 Satz 7 und 8)

Rz. 5 Da die Inanspruchnahme des Leistungsangebots freiwillig ist, darf die Krankenkasse personenbezogene Daten nur in dem Umfang verarbeiten, wie dies für die individuelle Beratung und Hilfestellung im konkreten Fall erforderlich ist. Die für die Durchführung der jeweiligen Maßnahme erforderlichen personenbezogenen Daten dürfen zudem nur dann von der Krankenkasse erhoben, v...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 2.3 Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (Abs. 1 Satz 5 und 6)

Rz. 11 Der Anspruch auf Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten dient der Erkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und der Vorbeugung von Karies und Gingivitis. Weiterhin sollen dadurch Neuerkrankungen festgestellt und bewirkt werden, dass eine Behandlung frühzeitig eingeleitet und ein Fortschreiten der Erkrankung verhindert wird. Mit den Früherkennungsun...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 3 Literatur

Rz. 22 Hümmer, Die Vereinbarkeit verpflichtender Früherkennungsuntersuchungen von Kindern mit Art. 6 GG, ZfL 2007 S. 46. Kunkel, Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen – Präventives Potenzial noch besser ausschöpfen!, BKK 2006 S. 390. Lampert, Prävention und Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche, KrV 2003 S. 17. Roolf, Neue Leistungen zum Kariesschu...mehr

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Sommer, SGB V § 39b Hospiz-... / 2.4 Übertragung von Aufgaben (Abs. 1 Satz 9)

Rz. 6 Nach Abs. 1 Satz 9 dürfen die Krankenkassen ihre Aufgabe an andere Krankenkassen, deren Verbände oder Arbeitsgemeinschaften übertragen. Grundsätzlich hat die Krankenkasse des Versicherten die Aufgaben nach Abs. 1 selbst wahrzunehmen. Wenn jedoch die Aufgabenwahrnehmung durch eine andere Stelle wirtschaftlicher ist, es im wohlverstandenen Interesse der Betroffenen liegt...mehr

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Sommer, SGB V § 39b Hospiz-... / 2.2 Beteiligung anderer (Abs. 1 Satz 5 und 6)

Rz. 4 Sofern der/die Versicherte es wünscht, sollen auch Angehörige und andere Vertrauenspersonen an der Beratung beteiligt werden (Satz 5). Nach Satz 6 hat die Krankenkasse im Auftrag des Versicherten die übrigen Leistungserbringer (z. B. die behandelnden Ärzte oder versorgenden Krankenhäuser) und Einrichtungen (Pflegeeinrichtungen) über die wesentlichen Beratungsinhalte un...mehr

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Sommer, SGB V § 39c Kurzzei... / 2.4 Evaluierung (Satz 4 – aufgehoben)

Rz. 9 Gemäß Satz 4 hatte der Spitzenverband Bund der Krankenkassen über das Bundesministerium für Gesundheit dem Deutschen Bundestag bis Ende 2018 einen Bericht vorzulegen, in dem die Erfahrungen mit der Einführung des neuen Anspruchs auf Leistungen einer Kurzzeitpflege niedergelegt werden sollten. Satz 4 ist durch das TSVG (Rz. 2a) aufgehoben worden, da die Berichtspflicht ...mehr

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Sommer, SGB V § 31b Referen... / 2.2 Referenzdaten (Abs. 2)

Rz. 5 Fertigarzneimittel sind gemäß § 4 Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG) Arzneimittel, die im Voraus hergestellt und in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr gebracht werden oder andere zur Abgabe an Verbraucher bestimmte Arzneimittel, bei deren Zubereitung in sonstiger Weise ein industrielles Verfahren zur Anwendung kommt oder die, ausgenommen...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 2.5 Rahmenvereinbarungen (Abs. 3)

Rz. 21 Die gesetzlichen Vorgaben zur Gesundheitsuntersuchung kommen nur dann zweckentsprechend zur Geltung, wenn Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche möglichst von allen in Anspruch genommen werden. Deshalb verpflichtet Abs. 3 die Krankenkassen, im Zusammenwirken mit den Ländern auf eine Inanspruchnahme der Leistungen nach Abs. 1 hinzuwirken. Ferner haben die...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 2.4 Inhalt der Leistung – Richtlinien (Abs. 2)

Rz. 12 Nach Abs. 2 Satz 1 gilt § 25 Abs. 3 entsprechend. Das bedeutet, dass auch für die Kinder- und Jugenduntersuchungen Voraussetzung ist, dass es sich um Krankheiten handelt, die wirksam behandelt werden können, das Vor- und das Frühstadium dieser Krankheiten durch diagnostische Maßnahmen erfassbar sind, die Krankheitszeichen medizinisch-technisch genügend eindeutig zu erfas...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 2.2 Präventionsempfehlung (Abs. 1 Satz 3 und 4)

Rz. 8 Die Gesundheitsuntersuchungen umfassen ebenso wie bei Erwachsenen gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 nunmehr gemäß Abs. 1 Satz 3 auch für Kinder und Jugendliche eine Präventionsempfehlung für Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 5, sofern dies medizinisch angezeigt ist. Die Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention richten sich nicht nur an die Kinder...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Früherkennungsmaßnahmen für Kinder waren schon Gegenstand einer Regelung in § 181 Abs. 1 Nr. 1 RVO. Allerdings wurden nur Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres erfasst. Die Norm wurde durch das Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt und begründete einen Anspruch auf Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bis zur Vollend...mehr

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Sommer, SGB V § 37b Spezial... / 2.1 Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 eröffnet für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verbesserung der ambulanten Versorgung einen eigenständigen Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Voraussetzungen für den Anspruch sind das Vorliegen einer unheilbaren Krankheit, ein fortgeschrittenes Stadium der Erkrankung, eine begrenzte Lebenserwartung und die No...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Früherkennungsmaßnahmen bei Kindern dienen dem Zweck, Krankheiten aufzuspüren, die die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes in nicht geringfügigem Maße gefährden. Damit wird gleichzeitig ein Beitrag zur Senkung der Säuglingssterblichkeitsrate in Deutschland geleistet. Seit dem 1.7.1997 war zu den bisher 9 Untersuchungen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr e...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.12 Befristete Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Abschluss eines neuen befristeten Vertrags nach Erreichen der Regelaltersgrenze Nach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat. Soll die/der Beschäftigte weiterbeschäftigt werden, is...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.5 Befristete Verträge mit Arbeitnehmern nach Vollendung des 52. Lebensjahres

Der EuGH hat in seiner viel beachteten Mangold-Entscheidung vom 22.11.2005[38h] festgestellt, dass die bisher geltende Fassung des § 14 Abs. 3 TzBfG gegen das gemeinschaftsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung verstößt. Nach einer daraufhin erfolgten Entscheidung des BAG vom 26.4.2006[38i] ist die Mangold-Entscheidung ohne jegliche Übergangsfrist und ohne Vertrauenssch...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.13 Sonstige sachliche Gründe

– Freihalten eines Arbeitsplatzes wegen Übernahme eines Auszubildenden Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses bis zur Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis ist sachlich gerechtfertigt. Die vorübergehende Beschäftigung eines Arbeitnehmers auf einem Arbeitsplatz, der zu einem späteren Zeitpunkt dauerhaft mit einem anderen Arbeitnehmer besetzt werden soll, ka...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 6.1 Allgemeines

Das befristete Arbeitsverhältnis endet mit Zeitablauf, Bedingungseintritt usw. automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Damit finden die gesamten Kündigungsschutzvorschriften keine Anwendung. Während der Laufzeit der Befristung ist der Arbeitsvertrag grundsätzlich nicht ordentlich kündbar [1], es sei denn, die Kündigungsmöglichkeit ist tarifvertraglich (so in § 30 TVö...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.11 Altersgrenze

Mit Erreichen der Altersgrenze endet das Arbeitsverhältnis, soweit dies in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen vereinbart ist. Nach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD endete das Arbeitsverhältnis bisher mit Ablauf des Monats, in dem der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat. Durch Art. 1 Nr. 8 des "Gese...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.1 Zweck der Regelung

Das zum 01.01.2001 in Kraft getretene Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG; dort: § 14 Abs. 2 TzBfG und § 14 Abs. 3 TzBfG) und die inzwischen ausgelaufene Regelung des Beschäftigungsförderungsgesetzes (BeschFG 1985) haben und hatten das Ziel, dem Arbeitgeber eine erleichterte Möglichkeit zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu geben, um sich de...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.7.3 Fehlen von Einstellungsvoraussetzungen

Nicht selten kommt es vor, dass ein Mitarbeiter eingestellt wird, ohne dass die gesundheitliche Eignung festgestellt ist. In anderen Fällen arbeitet der Mitarbeiter bereits, obwohl die Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats noch aussteht. In beiden Alternativen hat die Rechtsprechung die Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung für zulässig gehalten.[1] Seit Inkrafttre...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.4.4 Bedeutung der vorangegangenen Verträge

Das BAG verlangt bei Abschluss eines jeden befristeten Vertrags eine Prognose des Arbeitgebers, nach dem jeweils vorgesehenen Vertragsablauf werde kein Bedürfnis, keine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers mehr bestehen.[1] Zunächst hatte das BAG entschieden, bei Abschluss des maßgebenden letzten Vertrags müsse die Prognose des Arbeitgebers, eine Weiterbeschä...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.7.1 Sozialer Überbrückungszweck

Die Befristung erfolgt hier aus sozialen Gründen, zugunsten des Arbeitnehmers kann ausnahmsweise befristet werden. Unter Einbeziehung der Rechtsprechung ist es zulässig, dem Arbeitnehmer nach Abschluss seiner Ausbildung oder seines Studiums durch einen befristeten Arbeitsvertrag den Eintritt in das Berufsleben als soziale Überbrückungsmaßnahme zu erleichtern[1] (näher oben 5.2...mehr

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Jung, SGB VIII § 81 Struktu... / 3 Literatur

Rz. 17 Bennewitz/Eschelbach, Jugendberufshilfe an der Schnittstelle SGB II/III – SGB VIII, JAmt 2014 S. 62; Dietz/Méndez de Vigo, Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe in Flüchtlingsunterkünften – Eine Handreichung von UNICEF und dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eV (BumF), JAmt 2017 S. 417; Kunkel, Schnittstellen zwischen Jugendhilfe (SGB VIII), Grun...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 3 Literatur

Rz. 68 Baltz, Förderung der freien Jugendhilfe – Möglichkeiten, Voraussetzungen, Grenzen der Bewilligung, Kürzung oder Streichung von Fördermitteln nach dem SGB VIII, NDV 1996 S. 360; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF), Rechtsgutachten v. 13.2.2018, SN_2017_1193 Bm/Bn – Finanzierung: Erforderlichkeit der Ausschreibung/Vergabe von Leistungen im ...mehr

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Jung, SGB VIII § 79 Gesamtverantwortung, Grundausstattung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Bereits das frühere Recht (§ 5 Abs. 1 Satz 1, § 18 Satz 3 JWG) sah eine Verantwortung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung der sich aus dem Gesetz ergebenden Aufgaben vor. § 79 gilt in der Fassung des Art. 1 KJHG v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163). Durch die Einfügung eines neuen Dritten Abschnitts "Vereinbarungen über Leistungsange...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 14 knüpft an § 5 Abs. 1 Nr. 8 JWG an, der den Jugendschutz als allgemeine erzieherische Aufgabe festlegte. Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII zum 1.1.1991 in Kraft getreten und seitdem unverändert geblieben. 1 Allgemeines Rz. 2 Ziel des § 14 ist, durch präventive erzieherische Förderungsangebote Kinder und Jugendliche gegen gefährdende Einflüsse von...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgaben des Bundes, Bundesjugendkuratorium

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 83 nimmt die Regelungen von § 25 Abs. 1 und § 26 JWG auf. Mit Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz – KJVVG) v. 29.8.2013 (BGBl. I S. 3464) wurde in Abs. 1 mit Wirkung zum 1.1.2014 die Aufgabenzuweisung an den Bund präzisiert bzw. dahingehend erw...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubnis zu Vollzeitpflege

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Für die Aufnahme eines Pflegekindes bedurfte die Pflegeperson bereits nach § 28 JWG der Erlaubnis des Jugendamtes. Dieser Erlaubnisvorbehalt wurde durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts v. 26.6.1990 (BGBl I S. 1163) zum 3.10.1990 bzw. 1.1.1991 in § 44 übernommen. Dieser Erlaubnisvorbehalt galt zunächst grundsätzlich für all...mehr

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Jung, SGB VIII § 79a Qualit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 79a wurde durch Art. 2 Nr. 21 BKiSchG v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2979) mit Wirkung zum 1.1.2012 neu in den Vierten Abschnitt des SGB VIII eingefügt.mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderung der Jugendverbände

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Idee einer Förderung der Jugendverbände ist nicht neu: Schon § 5 Abs. 2 JWG ging von Jugendverbänden und sonstigen Jugendgemeinschaften aus. Die Förderung freier Träger und die Zusammenarbeit mit öffentlichen Trägern war ebenfalls schon Regelungsgegenstand. Die Vorschrift des § 12 ist mit dem SGB VIII zum 1.1.1991 in Kraft getreten und seitdem un...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbeiter, Fortbildung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 KJHG v. 26.6.1980 (BGBI. I S. 1163) mit Wirkung zum 1.1.1991, im Beitrittsgebiet gemäß Art. 3 Einigungsvertrag (BGBI. 1990 II S. 885 S. 1072) bereits zum 3.10.1990 in Kraft gesetzt. 1 Allgemeines Rz. 1a Wie bereits zuvor § 102 BSHG und § 16 JWG soll die Beschäftigung von Fachkräften eine wesentliche Voraussetzung für e...mehr

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Jung, SGB VIII § 15 Landesrechtsvorbehalt

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit § 15 wurde der früher in § 5 Abs. 5 JWG enthaltene Landesrechtsvorbehalt übernommen. Die Vorschrift ist seit dem Inkrafttreten des SGB VIII unverändert geblieben. 1 Allgemeines Rz. 2 Hintergrund dieser Vorschrift ist die verfassungsrechtlich vorgegebene Aufteilung der Gesetzgebungskompetenz im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland. § 15 s...mehr

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Jung, SGB VIII § 84 Jugendbericht

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Im früheren Recht war die Berichtspflicht in § 25 Abs. 2 und 3 JWG verankert. § 84 hat diese Regelung weitgehend übernommen. Absatz 2 wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) dahingehend geändert, dass die Anzahl der Mitglieder der J...mehr

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Jung, SGB VIII § 15 Landesr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit § 15 wurde der früher in § 5 Abs. 5 JWG enthaltene Landesrechtsvorbehalt übernommen. Die Vorschrift ist seit dem Inkrafttreten des SGB VIII unverändert geblieben.mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderung der freien Jugendhilfe

1 Allgemeines 1.1 Funktion und Bedeutung Rz. 1 § 74 hat eine Dreifachfunktion: Er konkretisiert den Förderungsauftrag der öffentlichen Jugendhilfe zugunsten der freien Jugendhilfe gemäß § 4 Abs. 3 Er schafft damit die Voraussetzungen dafür, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe (partnerschaftliche Zusammenarbeit u...mehr

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Jung, SGB VIII § 3 Freie und öffentliche Jugendhilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das JWG enthielt keine § 3 entsprechende Grundsatzregelung. Doch entspricht die in Abs. 2 und 3 normierte Struktur der Aufgabenverteilung in der Jugendhilfe durchaus der bereits im JWG geregelten Aufgabenverteilung unter den Trägern. Die Vorschrift wurde durch Art. 1 KJHG v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) zum 1.1.1991 eingeführt und ist seitdem unveränd...mehr

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Jung, SGB VIII § 82 Aufgaben der Länder

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 82 nimmt in redaktionell leicht veränderter Form die Regelung des früheren § 22 JWG auf. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift des § 82 bestimmt die Aufgaben der obersten Landesjugendbehörde (Abs. 1) sowie der Länder (Abs. 2). Während Abs. 1 sich mit seinen Verpflichtungen an die oberste Landesbehörde, d. h. eine konkrete Behörde richtet, treffen die Ve...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinbarungen über die Höhe der Kosten

1 Allgemeines Rz. 1 § 77 betrifft die vertragliche Säule der Finanzierung der freien Jugendhilfe. Neben der klassischen institutionellen Förderung durch Subventionen sind in der Praxis Vereinbarungen über die Kostenerstattung getreten, die der Gesetzgeber mit § 77 zum grundsätzlichen Regelungsmodell für die Entgelte und für die Leistungsangebote der freien Jugendhilfe erhebt....mehr

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Jung, SGB VIII § 80 Jugendhilfeplanung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das frühere Recht kannte keine detaillierte Regelung zur Aufstellung einer Jugendhilfeplanung. Gesetzliche Normen zum Planungsprozess sowie zu Zielen und Inhalten der Planung fehlten weitgehend. Aus § 7 JWG, der das Jugendamt verpflichtete, die freiwillige Tätigkeit zur Förderung der Jugendwohlfahrt zu unterstützen, anzuregen und zur Mitarbeit heranz...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss

1 Rechtsentwicklung und Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift knüpft an die Vorgängerregelungen in § 14, § 15, § 21 JWG an. Absatz 1 benennt die Gruppen, aus denen sich der Jugendhilfeausschuss zusammensetzt und deren Stimmenverhältnis zueinander. Der Jugendhilfeausschuss ist demnach ein bundesrechtlich konstituiertes Kommunalorgan, das den beschließenden Ausschüssen des Kommunalr...mehr

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Jung, SGB VIII § 84 Jugendb... / 3 Literatur

Rz. 5 Lück-Filsinger, Kinder- und Jugendberichterstattung in den Bundesländern -Eine qualitativ-empirische Studie-, Dissertation, Universität Mainz, 2005; Struzyna, der 11. Kinder- und Jugendbericht – Herausforderungen, Konsequenzen, Perspektiven; Wabnitz, Funktionen und politische Wirkungen von Jugendberichten nach § 84 SGB VIII, Jugendwohl 1995, S. 422; ders ., Jugendberichte ...mehr

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Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 3 Literatur

Rz. 12 Banafsche, Die Leistungsvergabe im Recht der Kinder- und Jugendhilfe in Form der Sozialraumvergabe, ZKJ 2010 S. 227; Bernzen, Die rechtliche Stellung der freien Jugendhilfe, Köln 1993; Braun/Kappenmann, Vergaberechtliche Überprüfung von Aufträgen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe an Träger der freien Jugendhilfe nach SGB VIII, KommJur 2006 S. 149; DIJuF-Rechtsguta...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 3 Literatur

Rz. 34 Banafsche, Die Leistungsvergabe im Recht der Kinder- und Jugendhilfe in Form der Sozialraumvergabe, ZKJ 2010 S. 227; DIJuF-Rechtsgutachten v. 7.12.2012, J 1.430 Sch, JAmt 2013 S. 91; DIJuF, -Rechtsgutachten v. 13.2.2018, SN_2017_1193 Bm/Bn – Finanzierung: Erforderlichkeit der Ausschreibung/Vergabe von Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, JAmt 2018 S. 502; E...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.4 Rechtsnatur und Rechtsbeständigkeit der Kostenvereinbarungen

Rz. 13 Vereinbarungen sind einvernehmliche, also vertragliche Abreden. Da es um die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Leistungsansprüche nach dem Kinder- und Jugendhilferecht geht, handelt es sich bei den Kostenvereinbarungen um öffentlich-rechtliche Verträge i. S. d. § 53 SGB X (vgl. BVerwG, FEVS 44 S. 353; BGHZ 116 S. 339 – beide zu § 93 Abs. 2 BSHG; BGH, FamRZ 1984 S. 781,...mehr