Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.1.3 Arten der Förderung

Rz. 43 Die in Betracht kommenden Arten der Förderung sind im Gesetz nicht vorgegeben. Die Kommentarliteratur, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zugrunde gelegt wird, differenziert zunächst einmal die Projektförderung und die institutionelle Förderung (Wiesner, SGB VIII, § 74 Rz. 10; Trésore, in: Schlegel/Voelzke juris-PK SGB VIII, § 74 Rz. 153). Die Projektförde...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 3 Literatur

Rz. 10 Freitag, Das Jugendamt als Organ der Jugendhilfe, seine Öffentlichkeitsarbeit durch mediale Präsenz und der Informationsanspruch des Jugendhilfesuchenden, ArchsozArb 2002 S. 49; Kreft, Verwaltungsmodernisierung im Rechtsrahmen des SGB 8/KJHG, NDV 1999 S. 108; Meysen, Föderalismusreform – Themenkomplex Soziales: Mögliche Auswirkungen auf das Kinder- und Jugendhilferecht ...mehr

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Jung, SGB VIII § 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 79a wurde durch Art. 2 Nr. 21 BKiSchG v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2979) mit Wirkung zum 1.1.2012 neu in den Vierten Abschnitt des SGB VIII eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 § 79a gestaltet den Auftrag des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, im Rahmen seiner Gesamtverantwortung neben der Bereitstellung der erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Verans...mehr

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Jung, SGB VIII § 81 Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das JWG kannte keine detaillierte Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, mit denjenigen Stellen und Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, zusammenzuarbeiten. Lediglich § 17 JWG enthielt ein ausdrückliches Gebot, dass das Jugendamt und das Gesundheitsamt ihre Maßnahmen...mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Idee einer Förderung der Jugendverbände ist nicht neu: Schon § 5 Abs. 2 JWG ging von Jugendverbänden und sonstigen Jugendgemeinschaften aus. Die Förderung freier Träger und die Zusammenarbeit mit öffentlichen Trägern war ebenfalls schon Regelungsgegenstand. Die Vorschrift des § 12 ist mit dem SGB VIII zum 1.1.1991 in Kraft getreten und seitdem unverändert geblieben.mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift übernimmt die Systematik der § 12 und § 19 JWG. Absatz 3 wurde durch Art. 1 Nr. 36 des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) neu gefasst. Absatz 5 wurde durch Art. 1 Nr. 4a Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) v. 27.12.2004 (BGBl. I S. 3852) eingefügt und der bisherige Abs. 5 wurde zu Abs. 6. Mit Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes zur We...mehr

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Jung, SGB VIII § 15 Landesr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Hintergrund dieser Vorschrift ist die verfassungsrechtlich vorgegebene Aufteilung der Gesetzgebungskompetenz im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland. § 15 stellt klar, dass das SGB VIII als bundesrechtliche Gesetzgebung den Ländern die eigentliche konkrete Ausgestaltung der Jugendhilfeleistungen überlässt.mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 14 knüpft an § 5 Abs. 1 Nr. 8 JWG an, der den Jugendschutz als allgemeine erzieherische Aufgabe festlegte. Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII zum 1.1.1991 in Kraft getreten und seitdem unverändert geblieben.mehr

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Jung, SGB VIII § 81 Struktu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 81 verpflichtet den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, zusammenzuarbeiten. Bei der Frage, ob eine Zusammenarbeit aufgenommen oder fortgesetzt werden soll, besteht kein Ermessen. Die Zusammenarbeit ergibt sich aus der konkrete...mehr

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Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 2.2 Freie Träger

Rz. 5 Kinder- und Jugendhilfe war ursprünglich allein Aufgabe freier Träger. Insbesondere die Kirchen und deren Sozialeinrichtungen widmeten sich dieser Aufgabe. Erst im 19. Jahrhundert wurde nach und nach dieser Bereich – zunächst als Teil der Armenfürsorge – als staatliche Aufgabe begriffen. Anders als zuvor im RJWG und im JWG werden die freien Träger nicht mehr in verschi...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.2.4 Gemeinnützige Ziele

Rz. 22 Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele verfolgt (Nr. 3). Auch wenn der jugendhilferechtliche Begriff mit dem steuerrechtlichen Begriff der Gemeinnützigkeit nicht identisch sein soll, stellt die Praxis doch darauf ab, ob die steuerrechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung der Steuerbegünstigung nach §§ 51 ff. AO gegeben sind und die S...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 2.5 Jugendamt und Landesjugendamt

Rz. 6 Absatz 3 verpflichtet den örtlichen Träger zur Einrichtung eines Jugendamtes, den überörtlichen Träger zur Einrichtung eines Landesjugendamtes und regelt mithin die Einrichtung der Behörden. Der jeweilige Träger ist mithin verpflichtet, ein Jugendamt bzw. Landesjugendamt als selbständige Organisationseinheit zu errichten und ihm die Aufgaben nach dem SGB VIII zur Ausüb...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.2.3 Mittelverwendung

Rz. 20 Der Träger der freien Jugendhilfe muss die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bieten (Nr. 2). Voraussetzung dafür ist seine Bereitschaft und Fähigkeit, die Haushalts- und Rechnungsführung nachzuweisen; Abrechnungen und Verwendungsnachweise müssen vorgelegt werden (so auch Kern, in: Schellhorn, SGB VIII, § 74a Rz. 7). Anhaltspun...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.10 Unions- und Vergaberecht

Rz. 32 Bei Anwendung des EU-Rechts auf die Leistungserbringung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, wäre aufgrund des Vorrangs des Unionsrechts eine Öffnung des Marktes für alle Anbieter unumgänglich mit erheblichen Folgen für das gesamte System der Kinder- und Jugendhilfe (so auch Kern, in: Schellhorn, SGB VIII, § 77 Rz. 25). Überwiegend wird bisher daher davon ausgegange...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 1.3 Anwendungsbereich und Verhältnis zu den übrigen Finanzierungsregelungen für Träger der Jugendhilfe und Verbände

Rz. 5 Seit dem 2. SGB XI-ÄndG v. 29.5.1998 (BGBl. I S. 1188), mit dem das neue Vereinbarungsrecht der §§ 78a bis g eingeführt wurde, setzt sich das Finanzierungsrecht nunmehr aus 3 Instrumenten zusammen: der überkommenen Förderung nach § 74, den Vereinbarungen über die Höhe der Kosten einer Inanspruchnahme nach § 77 und den Vereinbarungen über Entgelte nach §§ 78a ff. Dabei ...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.7.4 Ermessenserwägungen

Rz. 29 Die Frage der Bedarfsdeckung darf der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht in seine Erwägungen der Ermessensausübung einfließen lassen. Für bereits eingerichtete Einrichtungen und Dienste stünde dies im Widerspruch zum Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten. Auf der Stufe abstrakter Pflegesatzvereinbarungen der Verbände wären solche Erwägungen zweckwidri...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.8 Rechtsbehelfe

Rz. 67a Sofern der zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe rechtswidrig die Förderung nach § 74 verweigert, kann zunächst als formloser Rechtsbehelf die Rechtsaufsicht angerufen werden (vgl. Kunkel, ZKJ 2013 S. 228, 229). Als förmliche Rechtsbehelfe kommen bei hoheitlichem Handeln durch Verwaltungsakt der Widerspruch und die Verpflichtungsklage in Betracht. Hierbei is...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.2.6 Förderung der Ziele des Grundgesetzes

Rz. 27 Der Träger muss schließlich die Gewähr für eine den Zielen des GG förderliche Arbeit bieten Nr. 5). Die Formulierung eröffnet ein weites Feld. Es ist Zurückhaltung geboten, weil den freien Trägern auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht ein bestimmtes politisches Bekenntnis abverlangt werden kann. Denn die kritische Einstellung gegenüber dem Wirken der Verfassun...mehr

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Jung, SGB VIII § 79 Gesamtv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Bereits das frühere Recht (§ 5 Abs. 1 Satz 1, § 18 Satz 3 JWG) sah eine Verantwortung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung der sich aus dem Gesetz ergebenden Aufgaben vor. § 79 gilt in der Fassung des Art. 1 KJHG v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163). Durch die Einfügung eines neuen Dritten Abschnitts "Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 4 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 25 Bay VGH, Beschluss v. 18.10.2010, 12 B 12.1048: Zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Pflegeerlaubnis ist grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen, eine spätere evidente Wiederherstellung der Zuverlässigkeit ist aber zu berücksichtigen; Bay VGH, Beschluss v. 2.7.2003, 12 CS 03.1017: Zur Her...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 3 Literatur

Rz. 22 Bieback, Etablierung eines Gemeinsamen Marktes für Krankenbehandlung durch den EuGH, NZS 2001 S. 561; Eichenhofer, Institutionelle Förderung aus europäischer Sicht, SDSRV (1998) Nr. 43 S. 105; Kingreen, Vergaberechtliche Anforderungen an die sozialrechtliche Leistungserbringung, SGb 2004 S. 659; Krickl, Überregulierung hemmt Kinderschutz, Städte- und Gemeinderat 2011 S. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 79a Qualit... / 3 Literatur

Rz. 5 Böhmer, Neugestaltung der Kinder- und Jugendhilfe – Ein Beitrag zur Qualitätsdebatte im Zuge der Novellierung der §§ 79/79a SGB VIII, VSSR 2014 S. 273; Fazekas, Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe nach Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes, NDV 2015 S. 359; Jaritz , Qualität im Sozialrecht – Bericht über die Bundestagung des Deutschen Sozialrechtsverba...mehr

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Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 2.3 Privat-gewerbliche Träger

Rz. 10 Obwohl die privat-gewerblichen Träger in § 3 nicht genannt werden, sieht das SGB VIII deren Tätigwerden ausdrücklich vor. Ihre Rechtsbeziehungen zu den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe sind in §§ 78a bis 78g normiert, während §§ 74 bis 77 die Rechtsbeziehungen der öffentlichen zu den freien und gemeinnützigen Trägern regeln. Ähnlich wie im Bereich der gesetzlichen...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.3.5 Rechtliche Form der Verknüpfung zwischen Förderung und Trägerverhalten

Rz. 38 Rechtlich kann die Abhängigkeit der Förderung von der Bereitschaft des Trägers i. S. d. § 74 Abs. 2 Satz 1 entgegen verbreiteter Auffassung nicht nur durch Auflagen hergestellt werden (vgl. Kern, in: Schellhorn, SGB VIII, § 74 Rz. 23). In Betracht kommen vielmehr sowohl Nebenbestimmungen im Förderungsbescheid (durch Auflage, Bedingung oder Widerrufsvorbehalt) als auch...mehr

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Jung, SGB VIII § 79 Gesamtv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 79 regelt den Verantwortungsbereich der Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese Norm ist eine Fundamentalnorm, dient der Qualitätssicherung und begründet eine jugendhilferechtliche Garantenstellung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (so Kunkel, LPK-SGB VIII, § 79 Rz. 3 und Wiesner, SGB VIII § 79, Rz. 1). Sie soll den Vollzug des Gesetzes sicherstellen und ist...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.5.3 Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen

Rz. 59 Dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe gleiche Grundsätze und Maßstäbe anzulegen hat, bedeutet nicht, dass er freie Träger, die gleichartige Maßnahmen anbieten, in jeder Hinsicht gleich fördern muss. Sofern er sachlich nachvollziehbare Gründe für eine Ungleichbehandlung nachweisen kann, ist eine unterschiedliche Förderung gerechtfertigt. Kein sachlicher Grund fü...mehr

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Jung, SGB VIII § 79a Qualit... / 2.1 Anwendungsbereich der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung

Rz. 3 Die Weiterentwicklung von Grundsätzen und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie die Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung beziehen sich auf folgende Bereiche: die Gewährung und Erbringung von Leistungen (Satz 1 Nr. 1), dies umfasst primär den gesamten Leistungskatalog des SGB VIII; die Erfüllung weiterer Aufgaben (Satz 1 Nr. 2), dies betrifft Tätigkeiten, die nicht u...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Für die Aufnahme eines Pflegekindes bedurfte die Pflegeperson bereits nach § 28 JWG der Erlaubnis des Jugendamtes. Dieser Erlaubnisvorbehalt wurde durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts v. 26.6.1990 (BGBl I S. 1163) zum 3.10.1990 bzw. 1.1.1991 in § 44 übernommen. Dieser Erlaubnisvorbehalt galt zunächst grundsätzlich für alle Formen der Famili...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.2.5 Angemessene Eigenleistung

Rz. 25 Der Träger muss außerdem eine angemessene Eigenleistung erbringen, um Förderungen zu erhalten (Nr. 4). In welcher Weise er die Eigenleistung erbringt, legt das Gesetz nicht fest. Anstelle einer finanziellen Beteiligung kann er die Eigenleistung auch erbringen, indem er Räumlichkeiten, Fahrzeuge oder andere Sachmittel kostenlos oder günstiger bereitstellt. Schließlich ...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.7.1 Inhalt des Anspruchs

Rz. 22 Soweit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist, liegt es im beiderseitigen Interesse der öffentlichen und freien Jugendhilfe, sich um einen Vereinbarungsabschluss zu bemühen. Dass Vereinbarungen lediglich anzustreben sind, macht andererseits deutlich, dass die freien Träger keinen Rechtsanspruch auf den Abschluss einer Vereinbarung gegen den öffentlichen Träger haben kön...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.9 Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts

Rz. 67c Die Ausgestaltung des deutschen Sozialrechts obliegt an sich dem deutschen Gesetzgeber. Sofern sich der Staat zur Leistungserfüllung jedoch Privater bedient und gleichzeitig die Leistungen aus öffentlichen Geldern finanziert, ist immer auch sowohl an das nationale als auch an das unionsrechtliche Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht zu denken (vgl. v. Boetticher/Münder,...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 2.2.2 Anwendbarkeit der Wettbewerbsvorschriften

Rz. 9 Unter einem Unternehmen i. S. d. Art. 81 bis 86 EGV ist nach dem herrschenden funktionalen Unternehmensbegriff (EuGH, Urteil v. 22.1.2002, C-218/00) unabhängig von der gewählten Rechtsform jede natürliche und juristische Person zu verstehen, die einer selbständigen, auf den Austausch von Waren oder Dienstleistungen gerichteten, erlaubten erwerbswirtschaftlichen Tätigke...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Die Verpflichtung der öffentlichen Jugendhilfe (Abs. 1) 2.1.1 Rechtscharakter Rz. 10 Das Gesetz stellt die Förderung der freien Jugendhilfe nicht in das Belieben der öffentlichen Jugendhilfe. Die Vorschrift ist als Sollens-Verpflichtung gestaltet. Sie begründet damit ein intendiertes Ermessen: Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung; nur in begründeten Ausnahmefällen darf...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 1 Allgemeines

1.1 Funktion und Bedeutung Rz. 1 § 74 hat eine Dreifachfunktion: Er konkretisiert den Förderungsauftrag der öffentlichen Jugendhilfe zugunsten der freien Jugendhilfe gemäß § 4 Abs. 3 Er schafft damit die Voraussetzungen dafür, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe (partnerschaftliche Zusammenarbeit und Nachrang) ...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.1 Die Verpflichtung der öffentlichen Jugendhilfe (Abs. 1)

2.1.1 Rechtscharakter Rz. 10 Das Gesetz stellt die Förderung der freien Jugendhilfe nicht in das Belieben der öffentlichen Jugendhilfe. Die Vorschrift ist als Sollens-Verpflichtung gestaltet. Sie begründet damit ein intendiertes Ermessen: Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung; nur in begründeten Ausnahmefällen darf davon abgewichen werden (vgl. Sieben, VBlBW 2011 S. 223, 2...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.3 Ermächtigung zu Auflagen bei der Förderung von Leistungen (Abs. 2)

2.3.1 Anwendungsbereich Rz. 34 Soweit von der freien Jugendhilfe Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen geschaffen werden, um die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe zu ermöglichen, kann die Förderung von der Bereitschaft abhängig gemacht werden, diese Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen nach Maßgabe der Jugendhilfeplanung und unter Beachtung der in § 9 genann...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.1 Anwendungsbereiche des Ermessens

2.4.1.1 Überblick Rz. 40 Rechtsfolge der Erfüllung der Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 und 2 ist die Förderverpflichtung. Die regelmäßige Förderungsverpflichtung gemäß § 74 Abs. 1 besteht allerdings nur dem Grunde nach (so auch BVerwG, Urteil v. 17.7.2009, 5 C 25.08; OVG Lüneburg, Urteil v. 25.3.1998, 4 L 3057/96; VG München, Urteil v. 12.1.2005, M 18 K 04.2789 Rz. 46; Wabnit...mehr

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Jung, SGB VIII § 79 Gesamtv... / 2 Rechtspraxis

2.1 Gesamtverantwortung, Planungsverantwortung Rz. 3 Nach Abs. 1 haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, d. h. die Kreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger (§ 69 Abs. 1 Satz 2) sowie die nach Landesrecht bestimmten überörtlichen Träger (§ 69 Abs. 1 Satz 3), für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsveran...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.5 Maßstäbe der Förderung gleichartiger Maßnahmen (Abs. 5)

2.5.1 Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes Rz. 57 § 74 Abs. 5 befasst sich mit der Konkurrenzsituation mehrerer Träger der freien Jugendhilfe, wenn es um die Förderung geht. Bei der Förderung gleichartiger Maßnahmen mehrerer Träger sind danach gleiche Grundsätze und Maßstäbe anzulegen. Hierin kommt klar zum Ausdruck, dass Abs. 5 Satz 1 eine einfachgesetzliche Ausprägu...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Adressaten (Abs. 1) Rz. 3 Die Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes richten sich nicht nur an den jungen Menschen (also gemäß § 7 Abs. Nr. 4 unter 27 Jährige), sondern darüber hinaus an die Erziehungsberechtigten. Der Begriff der Erziehungsberechtigten ist weit zu fassen: Hierunter sind nicht nur die Eltern, sondern auch sonstige Personenfürsorgeberechtig...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.6 Förderung der Fortbildung bei anerkannten Trägern (Abs. 6)

2.6.1 Adressatenkreis Rz. 62 § 74 Abs. 6 verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, bei der Förderung auch die Fortbildung der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der freien Träger sowie im Bereich der Jugendarbeit die Errichtung und Unterhaltung von Jugendfreizeit- und Jugendbildungsstätten zu berücksichtigen. Die Förderung dieser Bereiche ist allerdings...mehr

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Jung, SGB VIII § 80 Jugendh... / 2 Rechtspraxis

2.1 Bestands- und Bedarfsermittlung Rz. 4 Jeder sachgerechten Planung muss eine exakte Ermittlung des Bestandes an Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe vorausgehen ( Abs. 1 Nr. 1). Nur aus einer solchen Ermittlung der vorhandenen Infrastruktur ist eine Ableitung des kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfs möglich ( Abs. 1 Nr. 2). Sowohl die Bestandsermittlung als auch di...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.7 Träger der öffentlichen Jugendhilfe: Zuständigkeit

2.7.1 Überblick Rz. 64 Das SGB VIII legt nicht ausdrücklich fest, welcher Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Förderung zuständig ist. Es überlässt dies im Wesentlichen dem Landesrecht. Möglicherweise hat der Gesetzgeber auch von der Festlegung allgemeiner Zuständigkeiten abgesehen, weil eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe für eine Fö...mehr

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Jung, SGB VIII § 79a Qualit... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anwendungsbereich der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung Rz. 3 Die Weiterentwicklung von Grundsätzen und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie die Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung beziehen sich auf folgende Bereiche: die Gewährung und Erbringung von Leistungen (Satz 1 Nr. 1), dies umfasst primär den gesamten Leistungskatalog des SGB VIII; die Erfüllung weiterer ...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufgaben des Bundes Rz. 3 Wie die obersten Landesbehörden für ihren Zuständigkeitsbereich so soll auch die zuständige oberste Bundesbehörde die Tätigkeit der Jugendhilfe anregen und fördern. Die oberste Bundesbehörde erfüllt die Verpflichtung des Abs. 1 in der Regel durch die Umsetzung des Gesetzgebungsauftrages nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG, den Erlass von Verwaltungsvorsch...mehr

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Jung, SGB VIII § 81 Struktu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Katalogaufzählung der Stellen und Einrichtungen Rz. 7 Aus der Reihenfolge des Kataloges der Stellen und Einrichtungen in § 81 lässt sich nicht auf die Bedeutung und Intensität der Zusammenarbeit schließen. In Nr. 1 werden die Träger der verschiedenen Sozialleistungen aufgezählt, die mit ihren unterstützenden Hilfesystemen und Angeboten als Kooperationspartner in Betracht ...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.1 Systematische Einordnung

2.1.1 Verhältnis zur Förderung nach § 74 Rz. 2 Zur systematischen Einordnung in das gesetzliche Finanzierungssystem gilt Folgendes: Kostenerstattungs- oder Pflegesatzvereinbarungen stellen nur eine von verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten dar, um den Betrieb der Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe zu finanzieren. So steht § 77 zum einen neben Maßnahmen der finanziell...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vorrang des Landesrechts Rz. 3 Absatz 1 will den Strukturveränderungen infolge der Föderalismusreform Rechnung tragen. Insbesondere soll das sog. Aufgabendurchgriffsverbot in Art 84 Abs. 1 Satz 7 GG i. d. F. des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes v. 28.8.2006 (BGBl. I S. 2034) umgesetzt werden. Danach dürfen durch Bundesgesetz Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 4 Musterhonorarverträge

4.1 Fortbildungsveranstaltungen Rz. 12 Stadt … Der Oberbürgermeister Vertrag zwischen der Stadt … – Jugendamt-, …, vertreten durch den Oberbürgermeister, …, nachstehend "Auftraggeber" genannt und Frau/Herrn …, nachstehend "Auftragnehmer" genannt. Frau/Herr … übernimmt im Rahmen einer freiberuflichen selbständigen Tätigkeit im Auftrage des Auftraggebers die Leitung von Fortbildungsve...mehr

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Jung, SGB VIII § 82 Aufgabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 82 nimmt in redaktionell leicht veränderter Form die Regelung des früheren § 22 JWG auf.mehr