Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 209a Vorsta... / 2.7 Veröffentlichung der Vergütung

Rz. 14 Die Höhe der jährlichen Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder einschließlich Nebenleistungen sowie die wesentlichen Versorgungsregelungen sind in einer Übersicht jährlich zum 1.3. im Bundesanzeiger und gleichzeitig in der Mitgliederzeitschrift der Verbandsmitglieder zu veröffentlichen (§ 35a Abs. 6 Satz 2 SGB IV). Zuwendungen Dritter sind dem Vorsitzenden und ...mehr

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Sauer, SGB III § 169 Anspru... / 2.1 Forderungsübergang

Rz. 2 Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt geht bereits im Zeitpunkt der Beantragung von Insolvenzgeld auf die Bundesagentur für Arbeit über, soweit er einen Anspruch auf Insolvenzgeld begründet. Damit wird die Bundesagentur für Arbeit bereits zu einem frühen Zeitpunkt in die Lage gesetzt, alles Erforderliche für die Realisierung des Anspruchs zu unternehmen. Fü...mehr

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Sauer, SGB III § 169 Anspru... / 2.2 Umfang

Rz. 6 Letztlich gehen nur diejenigen Entgeltansprüche auf die Bundesagentur für Arbeit über, welche nach Abschluss des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt zuerkannt wurden. Der Umfang des Anspruchsübergangs richtet sich hinsichtlich des Zeitraums und der Höhe nach dem ausstehenden Arbeitsentgelt, für das Insolvenzgeld gemäß §§...mehr

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Sommer, SGB V § 218 Regiona... / 3 Rechtsprechung

Rz. 12 Territoriale Zuständigkeit von Kassenverbänden: BSG, Urteil v. 19.3.2002, B 1 KR 34/ 00 R.mehr

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Sauer, SGB III § 166 Anspru... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ausschluss des Insolvenzgeldanspruches Rz. 3 Insolvenzgeld kann für alle Ansprüche nicht gewährt werden, die dem Arbeitnehmer gerade wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehen. Abs. 1 Nr. 1 betrifft nur solches Arbeitsentgelt, das mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in ursächlichem Zusammenhang steht. Es handelt sich hierbei um Abfindungen, Entschädigu...mehr

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Sommer, SGB V § 207 Bildung... / 2 Rechtspraxis

2.1 Bildung von Landesverbänden (Abs. 1) Rz. 3 In jedem Bundesland bilden die Ortskrankenkassen, die Betriebskrankenkassen und die Innungskrankenkassen jeweils einen Landesverband (Satz 1). Dem Landesverband gehören die Krankenkassen an, die im Zuständigkeitsbereich des Landesverbandes ihren Sitz haben. Errichtung und Mitgliedschaft im Landesverband sind obligatorisch. Für di...mehr

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Sommer, SGB V § 209a Vorsta... / 2.4 Zusammensetzung

Rz. 9 Der Vorstand kann aus bis zu 3 Personen bestehen (Satz 2). Die konkrete Zahl wird in der Verbandssatzung festgelegt.mehr

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Sommer, SGB V § 138 Neue He... / 2.8 Ausnahmen

2.8.1 Systemversagen Rz. 10 Eine Leistungspflicht der Krankenkasse besteht ausnahmsweise bei einem Systemversagen auch ohne Anerkennung des Heilmittels (BSG, Urteil v. 7.5.2013, B 1 KR 44/12 R). Zu einem Systemversagen kommt es, wenn das Verfahren vor dem G-BA von den antragsberechtigten Stellen oder dem G-BA selbst überhaupt nicht, nicht zeitgerecht oder nicht ordnungsgemäß ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 138 Neue He... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anerkennung neuer Heilmittel Rz. 2 Neue Heilmittel dürfen zulasten der Krankenkassen nur verordnet werden, wenn der G-BA zuvor ihren therapeutischen Nutzen anerkannt hat (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Dazu sind neue Heilmittel in die Richtlinie nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 aufzunehmen und Empfehlungen für die Sicherung der Qualität bei der Leistungserbringung abzugeben...mehr

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Sommer, SGB V § 209a Vorsta... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verwaltung und Vertretung Rz. 3 Der Vorstand verwaltet den Landesverband (Innenverhältnis) und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich (Außenverhältnis; § 35a Abs. 1 Satz 1 SGB IV). Der Vorstand ist umfassend zuständig, soweit Gesetz und sonstiges für die Krankenkasse maßgebendes Recht nichts Abweichendes bestimmen. Eine abweichende Bestimmung enthält z. B. § 209 Ab...mehr

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Sommer, SGB V § 211 Aufgabe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Gesetzlich zugewiesene Aufgaben (Abs. 1) Rz. 3 Die in Abs. 1 und 2 genannten Aufgaben der Landesverbände unterscheiden sich dadurch, dass Abs. 1 alle Rechtsbeziehungen erfasst und Abs. 2 nur das Innenverhältnis zwischen Landesverband und angeschlossenen Mitgliedskassen betrifft. Bei den in Abs. 1 pauschal genannten gesetzlichen Aufgaben handelt es sich um solche, die durch...mehr

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Sauer, SGB III § 172 Datena... / 2 Rechtspraxis

2.1 Datenaustausch (Abs. 1) Rz. 3 Die Vorschrift beseitigt datenschutzrechtliche Probleme bei internationalem Datentransfer zwischen Trägern von Leistungen bei Insolvenz des international tätigen Arbeitgebers und der Bundesagentur für Arbeit. Rz. 4 Die Bundesagentur für Arbeit darf dem Träger für Leistungen bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers eines anderen Mitgliedstaates...mehr

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Sommer, SGB V § 218 Regiona... / 2.5 Rechtsform

Rz. 11 Da es an öffentlich-rechtlichen Organisationsvorschriften fehlt, kann für den Kassenverband nur eine privatrechtliche Organisationsform gewählt werden.mehr

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Sommer, SGB V § 138 Neue He... / 3 Literatur

Rz. 13 Badtke, Die Heilmittelversorgung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, 2014. Kruse, Erläuterungen zu den Heilmittel-Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, SdL 2002 S. 41.mehr

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Sommer, SGB V § 65 Auswertu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Begleitung und Auswertung (Satz 1) Rz. 2 Die Modellvorhaben der Krankenkassen und ihrer Verbände werden wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Dazu sind unabhängige Sachverständige zu beauftragen. Die Modellvorhaben sollen Erkenntnismaterial bereitstellen, das der Gesetzgeber und die Selbstverwaltung der Krankenkassen für die Weiterentwicklung der Leistungen und der ...mehr

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Sauer, SGB III § 169 Anspru... / 2 Rechtspraxis

2.1 Forderungsübergang Rz. 2 Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt geht bereits im Zeitpunkt der Beantragung von Insolvenzgeld auf die Bundesagentur für Arbeit über, soweit er einen Anspruch auf Insolvenzgeld begründet. Damit wird die Bundesagentur für Arbeit bereits zu einem frühen Zeitpunkt in die Lage gesetzt, alles Erforderliche für die Realisierung des Anspru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 218 Regiona... / 2 Rechtspraxis

2.1 Errichtung von Kassenverbänden Rz. 2 Die Errichtung eines Kassenverbandes kann nur durch übereinstimmende Beschlüsse der Verwaltungsräte der beteiligten Kassen und nicht durch behördliche Anordnungen vorgenommen werden. Die Errichtung des Kassenverbandes ist erst dann vollzogen, wenn die Aufsichtsbehörde den Konstitutionsakt erlassen hat. Gleichzeitig wird mit diesem Erri...mehr

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Sauer, SGB III § 171 Verfüg... / 2 Rechtspraxis

2.1 Wirksamkeit des Pfandrechts/der Übertragung Rz. 2 Vor Insolvenzgeldbeantragung kann über den Insolvenzgeldanspruch nur zusammen mit dem Anspruch auf Arbeitsentgelt verfügt werden (Kühl, in: Brand, SGB III, § 171 Rz. 3 m. w. N.). Übertragungen des Insolvenzgeldanspruchs vor dessen Beantragung sind daher grundsätzlich nach § 134 BGB unwirksam, weil nach § 170 SGB III der An...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 170 Verfüg... / 2 Rechtspraxis

2.1 Übertragene Entgeltansprüche (Abs. 1) Rz. 2 Soweit Ansprüche auf Arbeitsentgelt für den Insolvenzgeldzeitraum auf einen Dritten übertragen worden sind, bevor der Arbeitnehmer das Insolvenzgeld beantragt hat, steht auch der Anspruch auf Insolvenzgeld dem Dritten zu. Absatz 1 sichert insoweit die Akzessorität von Arbeitsentgelt und Insolvenzgeld. Kraft Verweisung (vgl. § 40...mehr

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Sommer, SGB V § 65 Auswertu... / 3 Literatur

Rz. 6 Töpfer/Opitz, Bedeutung und Einfluss von Bonusprogrammen, Welt der Krankenversicherung 2017 S. 110.mehr

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Sommer, SGB V § 211 Aufgabe... / 2.2 Unterstützung der Mitgliedskassen (Abs. 2)

Rz. 5 Der Katalog der Handlungsfelder zur Unterstützung der Mitgliedskassen ist nicht abschließend. Unterstützung heißt, dass eine Hilfestellung der Mitgliedskassen bei der Ausführung ihrer Aufgaben erfolgt. Die Mitgliedskassen bleiben auch nach Einschaltung des Landesverbandes Träger der Aufgaben. Fordert eine Mitgliedskasse Unterstützung durch den Landesverband an, besteht ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 168 Vorschuss / 2.3 Erstattungspflicht (Satz 4)

Rz. 8 Steht dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Insolvenzgeld nicht oder nur in geringerer Höhe als der gewährte Vorschuss zu, ist dieser insoweit zu erstatten. Der gesetzliche Erstattungsanspruch ist zwingend. Ein Ermessensspielraum der Arbeitsverwaltung besteht nicht (Mutschler, in: Krickrehm/Kreikebohm/Waltermann, SGB III, § 168 Rz. 10). Eines weiteren Verwaltungsaktes als ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 207 Bildung... / 2.7 Zusammenschluss von Landesverbänden (Abs. 5)

Rz. 10 Landesverbände der gleichen Kassenart können sich zu einem Verband zusammenschließen (Satz 1). Dies gilt auch, wenn die Landesverbände ihren Sitz in verschiedenen Ländern haben (Satz 2). Dieser Weg ermöglicht es den Landesverbänden, aus eigenem Antrieb heraus größere, auch länderübergreifende Einheiten zu bilden. Der Zusammenschluss bedarf der Zustimmung der obersten ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 171 Verfüg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 AFRG v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) als § 189 in das SGB III eingefügt worden. Zuletzt ist die Vorschrift durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) zum 1.4.2012 geändert worden. Der Inhalt von § 189 a. F. ist nun in § 171 enthalten, ohne dass sich inhaltliche Veränderungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sauer, SGB III § 264 Zuschüsse (außer Kraft)

§ 264 wurde mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2004 unter dem Titel "Zuschüsse zu den Lohnkosten" neu gefasst. Mit der Neufassung ist das System der individuellen Förderung aufgegeben worden und in ein System pauschalierter Bezuschussung überführt worden. Durch Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 211 Aufgabe... / 2.3 Unterstützung von Behörden bei Gesetzgebung und Verwaltung (Abs. 3)

Rz. 14 Die Norm gehört rechtssystematisch zu den §§ 3 bis 7 SGB X (Amtshilfe). Nach dieser Vorschrift sollen die Landesverbände die zuständigen Behörden in Fragen der Gesetzgebung und Verwaltung unterstützen. Umfang, Art und Weise dieser Unterstützung richten sich im Wesentlichen nach den Wünschen der ersuchenden Stellen. Neben fachlicher Beratung, z. B. im Rahmen von Gesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 209a Vorsta... / 2.2 Berichtspflicht

Rz. 7 Der Vorstand hat dem Verwaltungsrat über die Umsetzung von Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung, über die finanzielle Situation und die voraussichtliche Entwicklung sowie aus sonstigen wichtigen Anlässen zu berichten (§ 35a Abs. 2 SGB IV). Außerdem ergibt sich eine ungeschriebene Informations- oder Beratungspflicht zur Vorbereitung aller Beschlüsse des Verwaltungsr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 169 Anspru... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 AFRG v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) als § 187 in das SGB III eingefügt worden. Sie wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell geändert. Dabei wurde eine Anpassung an die Umbenennung der Bundesanstalt für Arbeit in Bundesagentur für Arbeit vorgenommen. Die Vorschr...mehr

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Sommer, SGB V § 209a Vorsta... / 2.6 Fachliche Eignung

Rz. 13 Der Verwaltungsrat hat bei seiner Wahl darauf zu achten, dass die Mitglieder des Vorstands die erforderliche fachliche Eignung zur Führung der Verwaltungsgeschäfte besitzen (§ 35a Abs. 6 Satz 1 SGB IV). Davon ist bei einer Fort- oder Weiterbildung im Krankenkassendienst oder einer Fachhochschul- oder Hochschulausbildung auszugehen. Außerdem ist zusätzlich eine mehrjäh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sauer, SGB III § 246d Leistungen (außer Kraft)

Mit dem Gesetz zur Reform arbeitsmarktpolitischer Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurden die Vorschriften des Sechsten Kapitels zur Förderung der Berufsausbildung ergänzt. Durch Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 aufg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 166 Anspru... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht weitgehend § 141b Abs. 1 Satz 3, § 141c Satz 1 AFG. Sie ist durch Art. 1 AFRG v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) als § 184 in das SGB III eingefügt worden. Zuletzt ist die Vorschrift durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) zum 1.4.2012 geändert worden. Der Inhalt von § 184 a. F. is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sauer, SGB III § 263 Förderungsbedürftige Arbeitnehmer (außer Kraft)

Die Vorschrift ist durch das AFRG zum 1.1.1998 geschaffen worden. Geändert wurde die Vorschrift durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848). Dabei wurden im Wesentlichen nur redaktionelle Veränderungen vorgenommen (Umbenennung der Bundesagentur für Arbeit und Streichung der Strukturanpassungsmaßnahmen in Abs. 1 Nr. 1)....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 172 Datena... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) als § 189a in das SGB III eingefügt worden. Zuletzt ist die Vorschrift durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) zum 1.4.2012 geändert worden. Der Inhalt von § 189a a. F. i...mehr

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Sommer, SGB V § 65 Auswertu... / 2.2 Veröffentlichung (Satz 2)

Rz. 5 Der von unabhängigen Sachverständigen zu erstellende Bericht über die Ergebnisse der Auswertung ist zu veröffentlichen. Damit sind sie allgemein und ungehindert zugänglich. In der Praxis werden dafür verschiedene Medien genutzt (u. a. das Internet). Sollten mehrere unabhängige Wissenschaftler beteiligt sein, und diese zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, wäre dies ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sauer, SGB III § 261 Förderungsfähige Maßnahmen (außer Kraft)

Die Vorschrift enthielt wesentliche Legaldefinitionen hinsichtlich ihrer tatbestandlichen Voraussetzungen. Mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurde zum 1.1.2002 Abs. 4 neu gefasst; Abs. 5 ist angefügt worden. Zuletzt ist die Vorschrift durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) geändert worden. D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 211 Aufgabe... / 2.4 Aufgaben im Rahmen der Pflegeversicherung

Rz. 15 Nach § 52 SGB XI nehmen die Landesverbände der Ortskrankenkassen, der Betriebskrankenkassen und der Innungskrankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die landwirtschaftliche Krankenkasse sowie die Ersatzkassen gleichzeitig auch die Aufgaben der Landesverbände der Pflegekassen wahr. Dabei haben die Ersatzkassen jeweils einen Bevollmächtigten z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 218 Regiona... / 2.2 Aufgaben

Rz. 6 Die von den Kassenverbänden wahrzunehmenden Aufgaben ergaben sich aus § 407 RVO, der auch über den 31.12.1988 hinaus galt. Die Vorschrift wurde inzwischen durch Art. 7 des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes mit Wirkung zum 30.10.2012 aufgehoben. Damit existieren keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die einem Kassenverband Aufgaben zuweisen. Es liegt bei den Gesellsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sauer, SGB III § 246a Beschäftigung begleitende Eingliederungshilfen (außer Kraft)

Mit dem Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurden die Vorschriften des Sechsten Kapitels zur Förderung der Berufsausbildung ergänzt. Durch. Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 a...mehr

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Sommer, SGB V § 209a Vorsta... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Landesverbände der Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen werden durch einen hauptamtlichen Vorstand vertreten und verwaltet. Das Organ darf höchstens aus 3 Personen bestehen. Über den Verweis auf § 35a SGB IV wird das Organisationsrecht der Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen auf deren Landesverbände übertragen und eine weitgehende Übereinstimmung im Wahl...mehr

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Sauer, SGB III § 267 Dauer der Förderung (außer Kraft)

Die Vorschrift ist durch das AFRG mit Wirkung zum 1.1.1998 eingefügt worden. Im Rahmen des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) sind die Abs. 2, 3 und 5 zum 1.1.2004 neu gefasst und Abs. 4 aufgehoben worden. Durch Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl....mehr

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Sommer, SGB V § 211 Aufgabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 211 wurde durch Art. 1, 79 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft gesetzt. Mit Art. 4 Nr. 8 des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) wurde Abs. 3 mit Wirkung zum 30...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sauer, SGB III § 269 Zuweisung und Abberufung (außer Kraft)

Die Vorschrift wurde mit dem AFRG eingefügt. Mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) ist mit Wirkung zum 1.1.2003 Abs. 1a eingefügt worden. § 269 wurde mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2004 unter dem Titel "Abberufung" neu gefasst. Durch Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 211 Aufgabe... / 2.1 Gesetzlich zugewiesene Aufgaben (Abs. 1)

Rz. 3 Die in Abs. 1 und 2 genannten Aufgaben der Landesverbände unterscheiden sich dadurch, dass Abs. 1 alle Rechtsbeziehungen erfasst und Abs. 2 nur das Innenverhältnis zwischen Landesverband und angeschlossenen Mitgliedskassen betrifft. Bei den in Abs. 1 pauschal genannten gesetzlichen Aufgaben handelt es sich um solche, die durch bundes- oder landesrechtliche Vorschriften ...mehr

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Sauer, SGB III § 170 Verfüg... / 2.1 Übertragene Entgeltansprüche (Abs. 1)

Rz. 2 Soweit Ansprüche auf Arbeitsentgelt für den Insolvenzgeldzeitraum auf einen Dritten übertragen worden sind, bevor der Arbeitnehmer das Insolvenzgeld beantragt hat, steht auch der Anspruch auf Insolvenzgeld dem Dritten zu. Absatz 1 sichert insoweit die Akzessorität von Arbeitsentgelt und Insolvenzgeld. Kraft Verweisung (vgl. § 400 BGB) gelten die Pfändungsbeschränkungen...mehr

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Sommer, SGB V § 207 Bildung... / 3 Literatur

Rz. 12 N. Finkenbusch, Die Träger der Krankenversicherung – Verfassung und Organisation, 6. Aufl. 2008. Hartje/Knötig/Wüstrich, Wie mehr Versichertennähe erreicht werden kann – Selbstverwaltung bei den Krankenkassen, SozSich 2013 S. 45. M. Hein, Die Verbänder der Sozialversicherungsträger in der Bundesrepublik Deutschland, Münchener Universitätsschriften, Reihe der Juristische...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 218 Regiona... / 2.3 Aufsicht

Rz. 9 Die Aufsicht über den Kassenverband führt die zuständige oberste Verwaltungsbehörde des Landes oder das Bundesversicherungsamt. Für den Kassenverband gilt ebenso wie für die einzelne Krankenkasse, dass die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung geprüft wird.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 209a Vorsta... / 3 Literatur

Rz. 21 Hein, Die Verbände der Sozialversicherungsträger in der Bundesrepublik Deutschland, Münchener Universitätsschriften, Reihe der Juristischen Fakultät, Bd. 78, 1990. Schüller, Ämterhäufung in der gesetzlichen Krankenversicherung, NZS 2007 S. 358.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 138 Neue He... / 2.2 Adressat der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift bindet die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte. Diese dürfen keine Verordnungen zulasten der Krankenkassen ausstellen, wenn ein Heilmittel nicht in der Heilmittel-Richtlinie aufgeführt ist. Der Versicherte kann in diesen Fällen keinen Leistungsanspruch geltend machen (BSG, Urteil v. 17.2.2010, B 1 KR 23/09 R).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 166 Anspru... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt abschließend die Tatbestände, bei denen der Anspruch auf Insolvenzgeld ausgeschlossen ist. § 166 soll die missbräuchliche Inanspruchnahme von Insolvenzgeld vermeiden.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 138 Neue He... / 2.8.2 Seltenheitsfall

Rz. 11 Die Krankenkasse ist ausnahmsweise auch ohne Anerkennung in einem Seltenheitsfall leistungspflichtig (BSG, Urteil v. 21.3.2013, B 3 KR 2/12 R). Ein Seltenheitsfall setzt voraus, dass eine Krankheit weltweit nur extrem selten auftritt und deshalb im nationalen wie im internationalen Rahmen weder systematisch erforscht noch systematisch behandelt werden kann.mehr