Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 1967–201... / C. Erbenhaftung in der anwaltlichen Praxis – Beratungshinweise

Rz. 20 Für den Rechtsanwalt steht stets die Beratung in Bezug auf die Erbenhaftung im Mittelpunkt seiner Tätigkeit bei der Beratung des Erben. Betroffen sind vor allem diejenigen Fälle, in denen es um unternehmensrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Fragen geht. Die Beratung hat hier bei dem potenziellen Erben einzusetzen und Lösungsmöglichkeiten schon für die Lebzeiten z...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Tathandlung des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 25 Die böswillige Verletzung der Unterhaltspflicht setzt voraus, dass der Erblasser bedürftig, §§ 1602 Abs. 1, 1606 BGB, und der Pflichtteilsberechtigte leistungsfähig ist, § 1603 BGB. Darüber hinaus muss er Kenntnis von der Bedürftigkeit des Erblassers haben und ihm aus verwerflichen Gründen den Unterhalt verweigern. Nur wenn alle vier Voraussetzungen kumulativ vorliege...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Inhalt des Erbrechts

Rz. 12 Wie jeder andere Erbe auch wird der Staat Gesamtrechtsnachfolger. Es handelt sich nicht um ein hoheitliches Aneignungs- bzw. Okkupationsrecht des Staates.[15] Als Gesamtrechtsnachfolger tritt er in alle vererblichen Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Hierunter fallen auch Urheberrechte, Patentrechte, Verlagsrechte, Rechte an Geschmacks- und Gebrauchsmustern sowi...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Vergütung

Rz. 79 Gem. §§ 1915 Abs. 1 S. 1, 1836 Abs. 1 S. 1 BGB wird die Nachlasspflegschaft grundsätzlich unentgeltlich geführt.[207] Dieser Grundsatz gilt allerdings nicht uneingeschränkt. Rz. 80 Gem. § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB wird die Nachlasspflegschaft entgeltlich geführt, wenn das Nachlassgericht bei der Bestellung[208] des Pflegers feststellt, dass der Nachlasspfleger die Nachlassp...mehr

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Sauer, SGB III § 73 Zuschüs... / 2.1 Fördervoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 können Arbeitgeber für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von schwerbehinderten Menschen i. S. v. § 187 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e SGB IX durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung oder vergleichbaren Vergütungen gefördert werden, wenn die Ausbildung sonst nicht zu erreichen ist. Der Begriff Arbeitgeber ist gesetzlich nicht definiert. Es gibt als der allgem...mehr

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Sauer, SGB III § 100 Kurzar... / 2.3 Gleichwohlgewährung (Abs. 3)

Rz. 8 Stellt die Agentur für Arbeit fest, dass ein Arbeitsausfall entgegen der Erklärung des Arbeitgebers nicht Folge eines Arbeitskampfers ist, und liegen die Anspruchsvoraussetzungen für das Kug allein deshalb nicht vor, weil der Arbeitsausfall nicht unvermeidbar ist, wird das Kug auch insoweit geleistet, als der Arbeitnehmer Arbeitsentgelt tatsächlich nicht erhält, Abs. 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechnungszeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 59 i. d. F. des Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) ist zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Zurechnungszeit als rentenrechtliche Zeit und deren Umfang. Nach § 59 in der vom 1.1.1992 bis zum 31.12.2000 geltenden Fassung war eine Zurechnungszeit bei Berechnung von Renten wege...mehr

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Sauer, SGB III § 97 Betriebliche Voraussetzungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die auf den Betrieb bezogenen Voraussetzungen des Kurzarbeitergeldes (Kug) waren ehemals in § 63 Abs. 1 und 3 AFG enthalten und sind mit Inkrafttreten des AFRG zum 1.1.1998 in § 171 a. F. überführt worden. Durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S, 926) hat der Gesetzgeber das Wort "regelmäßig" in Satz 1 mit Wi...mehr

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Sauer, SGB III § 88 Eingliederungszuschuss

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift ist ursprünglich mit der Neuregelung des Arbeitsförderungsrechts in dem ab 1.1.1998 in das Sozialgesetzbuch eingefügten SGB III in den §§ 217 bis 224 zusammengefasst worden. Folgende Übergangsregelung galt: Alle vorgenannten AFG-Leistungen wurden auf der Grundlage der Bestimmungen, die bis Ende 1997 galten, abgewickelt. Mit ...mehr

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Sauer, SGB III § 100 Kurzarbeitergeld bei Arbeitskämpfen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift war bis zum 31.3.2012 in § 174 a. F. enthalten. § 174 a. F. ist durch Art. 1 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell geändert worden (Umbenennung der "Bundesanstalt für Arbeit" in "Bundesagentur für Arbeit"). Die Vorschrift ist zuletzt durch Art. 2 Nr. ...mehr

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Sauer, SGB III § 92 Förderungsausschluss und Rückzahlung

1 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung ab 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) inhaltsgleich unter Berücksichtigung der neuen Gliederung der Eingliederungszuschüsse aus dem damaligen bis Ende 2003 gültigen § 223 übertragen. Mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I ...mehr

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Sauer, SGB III § 105 Höhe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist zuletzt durch Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) zum 1.4.2012 geändert worden. Dabei sind die ehemals in den Vorschriften der §§ 169 ff. enthaltenen Regelungen zum Kurzarbeitergeld (Kug) nun in die §§ 95 ff. überführt worden, ohne dass es dabei zu we...mehr

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Sauer, SGB III § 99 Anzeige... / 2.3 Bescheid der Agentur für Arbeit (Abs. 3)

Rz. 17 Nach Abs. 3 hat die Agentur für Arbeit dem Anzeigenden unverzüglich einen schriftlichen Bescheid darüber zu erteilen, ob aufgrund der vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt und die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bescheid ist nach Anhörung unverzüglich zu erteilen. Der Bescheid kann selbständig nur vom A...mehr

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Sauer, SGB III § 99 Anzeige... / 2.1 Anzeige des Arbeitsausfalls (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 ist der Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzuzeigen, in deren Bezirk der Betrieb liegt, schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige ist materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung von Kug (Bieback, in: BeckOK, SGB III, § 99 Rz. 1). Sie wirkt erst mit dem Eingang bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Bei einer Fristversäumung ist ...mehr

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Sauer, SGB III § 96 Erhebli... / 2.1.2 Vorübergehender Arbeitsausfall (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 17 Ein Arbeitsausfall ist nach Abs. 1 Nr. 1 erheblich, wenn er "vorübergehend" ist. Die vorübergehende Natur des Arbeitsausfalls muss während der gesamten Dauer des Kug-Bezugs gegeben sein. Wird während des Bezugs von Kug festgestellt, dass keine Aussicht auf Beendigung der Kurzarbeit mehr besteht, ist die Entscheidung über die Gewährung von Kug ab diesem Zeitpunkt aufzu...mehr

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Sauer, SGB III § 90 Einglie... / 2.2 Besonders betroffene schwerbehinderte Menschen (Abs. 2)

Rz. 3 Ist der Arbeitsplatz eines besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen infolge einer nachweislichen Verschlechterung des Gesundheitszustands mit dauerhafter Verminderung der Leistungsfähigkeit gefährdet, kommt eine Förderung nach Abs. 2 in Betracht. Nach Abs. 2 dürfen Eingliederungszuschüsse für schwerbehinderte i. S. d. § 187 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a bis d SGB IX u...mehr

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Sauer, SGB III § 97 Betrieb... / 2.2 Betriebsabteilung (Satz 2)

Rz. 13 Nach § 97 Satz 2 ist Betrieb im Sinne der Vorschriften über das Kug auch eine Betriebsabteilung. Eine Betriebsabteilung liegt vor, wenn ein Mindestmaß an eigenen Betriebsmitteln, eigenem Arbeitszweck und eigener organisatorischer Leistung besteht und bestimmte wirtschaftliche Risiken bestehen, die nicht den ganzen Betrieb betreffen (Kühl, in: Brand, SGB III, § 97 Rz. ...mehr

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Sauer, SGB III § 92 Förderu... / 2.1 Ausschluss der Förderung (Abs. 1)

Rz. 2 Die Vorschrift soll missbräuchliche Inanspruchnahme der Eingliederungszuschüsse verhindern und dazu beitragen, Arbeitslose dauerhaft in den Arbeitsmarkt einzugliedern. In Abs. 1 werden 2 Tatbestände normiert, bei dessen Vorliegen ein Ausschluss der Förderung folgt. Die Aufzählung der Ausschlusstatbestände ist abschließend (Brandts, in: Niesel/Brand, SGB III, § 221 Rz. ...mehr

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Sauer, SGB III § 100 Kurzar... / 2.2 Glaubhaftmachung des Arbeitgebers (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 soll Nachteile für die Arbeitnehmer verhindern, wenn nicht am Arbeitskampf beteiligte Arbeitgeber diesen zum Anlass nehmen, einen Arbeitsausfall lediglich behaupten, um mittelbar am Arbeitskampf mitzuwirken (Kühl, in: Brand, SGB III, § 100 Rz. 4; Bieback, in: Gagel, SGB III, § 100 Rz. 20). Macht der Arbeitgeber geltend, der Arbeitsausfall sei Folge eines Arbeits...mehr

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Sauer, SGB III § 99 Anzeige... / 2.2 Gewährung des Kurzarbeitergeldes (Abs. 2)

Rz. 15 Nach Abs. 2 Satz 1 wird das Kug frühestens von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist. Die Frist des Abs. 2 Satz 1 ist eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist (Bieback, in: BeckOK, SGB III, § 99 Rz. 1; Kühl, in: Brand, SGB III, § 99 Rz. 5). Eine verspätete – also nach dem Kalendermonat de...mehr

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Sauer, SGB III § 96 Erhebli... / 2.4 Unvermeidbarer Arbeitsausfall (Abs. 4)

Rz. 38 Nach Abs. 4 Satz 1 ist ein Arbeitsausfall nicht vermeidbar, wenn in einem Betrieb alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen wurden, um den Eintritt des Arbeitsausfalls zu verhindern. Mit diesem Kriterium sollen Mitnahmeneffekte bei Kug-Leistungen und Wettbewerbsverzerrung zulasten von anderen Betrieben vermieden werden (Lüdtke/Guldan, in: Böttiger/Körtek/Schaumberg, SGB ...mehr

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Sauer, SGB III § 73 Zuschüs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAG) v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) mit Wirkung zum 1.10.2000 als § 235a a.F. neu in das SGB III eingefügt. Rz. 2 Als zusätzlicher Fördertatbestand wurde auch die bisherige zusätzliche Förderung bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen zur betrieblichen Aus- ...mehr

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Sauer, SGB III § 91 Zu berü... / 2.2 Festlegung des Eingliederungszuschusses (Abs. 2)

Rz. 7 Die bereits mit dem Zweiten SGB III-ÄndG vollzogene Änderung, generell die Zuschüsse zu Beginn der Fördermaßnahme in monatlichen Festbeträgen für die gesamte Förderdauer festzulegen, wurde beibehalten. Die festgesetzten Beträge werden während der Förderung nur noch in den Fällen geändert, in denen sich das berücksichtigungsfähige Arbeitsentgelt verringert. Rz. 8 Nach Ab...mehr

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Sauer, SGB III § 99 Anzeige... / 2.1.2 Glaubhaftmachung (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 13 Mit der Anzeige sind das Vorliegen eines erheblichen Arbeitsausfalls und die betrieblichen Voraussetzungen für das Kug glaubhaft geltend zu machen, Abs. 1 Satz 2. Eine Tatsache ist glaubhaft gemacht, wenn ihr Vorliegen nach dem Ergebnis der Ermittlungen, die sich auf sämtliche präsente Beweismittel mit Ausnahme der Versicherung an Eides statt (§ 23 SGB X) erstrecken s...mehr

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Sauer, SGB III § 90 Einglie... / 2.3 Höhe und Dauer der Förderung (Abs. 3)

Rz. 17 Höhe und Dauer der Förderung steht im Ermessen der Agentur für Arbeit (Utz, in: BeckOK, SGB III, § 90 Rz. 5). Eine bestimmte Regelhöhe ist nicht vorgesehen. Die Verfügbarkeit von Mitteln der Ausgleichsabgabe ist ein für die Ausübung des Ermessens zulässiger Ermessensgesichtspunkt (Kühl, in: Brand, SGB III, § 90 Rz. 9). Nach Abs. 3 Satz 1 ist bei der Entscheidung über ...mehr

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Sauer, SGB III § 99 Anzeige... / 2.1.1 Stellungnahme der Betriebsvertretung (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 10 Der Anzeige des Arbeitgebers ist eine Stellungnahme der Betriebsvertretung beizufügen. Ist eine Stellungnahme der Betriebsvertretung nicht beigefügt, ist die Anzeige des Arbeitgebers nicht unwirksam (Kühl, in: Brand, SGB III, § 99 Rz. 9; Bieback, in: Gagel, SGB III, § 99 Rz. 43; Fachliche Weisungen der BA zu § 99, Stand: 12/2018). Gleiches, wenn der Arbeitgeber der Be...mehr

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Sauer, SGB III § 97 Betrieb... / 2.1 Betriebsbegriff (Satz 1)

Rz. 3 Der Begriff des "Betriebes" ist im SGB III nicht definiert. Es gilt insoweit der allgemeine arbeitsrechtliche Betriebsbegriff. Unter dem Begriff des "Betriebes" i. S. d. §§ 95 ff. ist die organisatorische Einheit zu verstehen, innerhalb der der Arbeitgeber mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe sachlicher und sonstiger Mittel einen bestimmten arbeitstechnischen Zweck fortge...mehr

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Sauer, SGB III § 91 Zu berücksichtigendes Arbeitsentgelt und Auszahlung des Zuschusses

1 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde als § 220 mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ab 1.1.2004 neu eingefügt; die bis Ende 2003 unter diesem Paragraphen geführte Vorschrift ("Regelförderung") ist gleichzeitig aufgehoben worden. Die jetzige Fassung der Vorschrift resultiert aus Art. 2 Nr. 18 ...mehr

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Sauer, SGB III § 80a Förder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift mit seinem jetzigen Inhalt ist durch Art. 1 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 in das SGB III eingefügt worden.mehr

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Sauer, SGB III § 80b Anordn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift mit seinem jetzigen Inhalt ist durch Art. 1 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 in das SGB III eingefügt worden.mehr

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Sauer, SGB III § 99 Anzeige des Arbeitsausfalls

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift (vormals § 173) ist durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell geändert (Umbenennung der "Bundesanstalt für Arbeit" in "Bundesagentur für Arbeit"). Die Vorschrift ist in der Folge durch Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeits...mehr

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Sauer, SGB III § 359 Einzug und Weiterleitung der Umlage

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung ist durch Art. 1 und 83 Abs. 5 des Arbeitsförderungsreformgesetzes zum 1.1.1999 in Kraft getreten. Sie regelte bisher die Aufbringung der Mittel für die Erstattung der Aufwendungen für das Insolvenzgeld. § 359 ist in Abs. 2 Satz 1 durch das 5. Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze vom 22.12.2005 (BGBl. I S. 3676) geändert w...mehr

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Sauer, SGB III § 80b Anordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift mit seinem jetzigen Inhalt ist durch Art. 1 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 in das SGB III eingefügt worden. 1 Allgemeines/Rechtspraxis Rz. 2 In den §§ 252 und 253 a. F. war bis zum 1.1.2009 eine institutionelle Förderung von Jugendwoh...mehr

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Sauer, SGB III § 73 Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung behinderter und schwerbehinderter Menschen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAG) v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) mit Wirkung zum 1.10.2000 als § 235a a.F. neu in das SGB III eingefügt. Rz. 2 Als zusätzlicher Fördertatbestand wurde auch die bisherige zusätzliche Förderung bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen zur ...mehr

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Sauer, SGB III § 90 Eingliederungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen

1 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift resultiert auf Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854). Die Vorschrift ist zum 1.4.2012 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sind die Eingliederungszuschüsse neu strukturiert worden. Zuvor war der Inhalt von § 90 in § 218 Abs. 2 a. F. und 219 a. F...mehr

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Jansen, SGB VI § 253a Zurechnungszeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 253a ist durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) in Kraft getreten und sah eine schrittweise Erhöhung des Umfangs der Zurechnungszeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres eines Versicherten für Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes vor, deren Rentenbeginn auf die Zeit vo...mehr

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Sauer, SGB III § 96 Erheblicher Arbeitsausfall

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift war zuvor in § 170 a. F. enthalten. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist § 170 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 a. F. zum 1.1.2004 ergänzt worden. Danach müssen Arbeitszeitguthaben, die ausschließlich zur beruflichen Weiterbildung angespart wurden, nicht mehr aus Anlass...mehr

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Jansen, SGB VI § 249 Beitragszeiten wegen Kindererziehung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992) in Kraft getreten. Abs. 2 Satz 1 wurde durch das Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 (Art. 1 Nr. 59 i. V. m. Art. 42 Abs. 1 RÜG) neu gefasst. An die Stelle der Wörte...mehr

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Sauer, SGB III § 361 Verordnungsermächtigung

1 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 § 361 ist durch Art. 1 und 83 Abs. 5 des Arbeitsförderungsreformgesetzes vom 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) zum 1.1.1999 in das SGB III eingefügt worden. Die Vorschrift regelte bisher das Verfahren zur Leistung von Abschlagszahlungen auf die Erstattungen nach § 358 an die Bundesagentur für Arbeit. Durch Art. 3 des Gesetzes zur Modernisierung ...mehr

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Sauer, SGB III § 80a Förderung von Jugendwohnheimen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift mit seinem jetzigen Inhalt ist durch Art. 1 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 in das SGB III eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 In den §§ 252 und 253 a. F. war bis zum 1.1.2009 eine institutionelle Förderung von Jugendwohnheimen vorge...mehr

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Sauer, SGB III § 96 Erhebli... / 2.3 Unabwendbares Ereignis (Abs. 3)

Rz. 31 In Abs. 3 werden Beispiele ("insbesondere") aufgeführt, wann ein unabwendbares Ereignis i. S. v. Abs. 1 Nr. 1 vorliegt. Abs. 3 bestimmt also Fälle, bei denen trotz Nichtvorliegens wirtschaftlicher Gründe für den Arbeitsausfall dennoch Kug gewährt werden kann. Danach liegt ein unabwendbares Ereignis insbesondere dann vor, wenn ein Arbeitsausfall auf ungewöhnlichen, dem...mehr

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Sauer, SGB III § 80a Förder... / 2.1 Fördervoraussetzungen

Rz. 6 Förderfähig sind nach § 2 der AO-Jugendwohnheime nur Jugendwohnheime im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Aufnahme betrieblicher Auszubildender bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (Bolten, in: Gagel, SGB III, § 80a Rz. 10). Darüberhinaus ist vor dem Hintergrund von § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII auch eine Aufnahme von jungen Menschen, die das 27. Lebensjahr noch ...mehr

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Sauer, SGB III § 96 Erhebli... / 2.1.4 10 %-Klausel (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 25 Ein Arbeitsausfall ist nach Abs. 1 Nr. 4 nur erheblich, wenn er mindestens für ein Drittel der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer einen Bruttoentgeltausfall von mehr als 10 % im jeweiligen Kalendermonat zur Folge hat. Ziel dieser Bagatellgrenze ist eine Entlastung der BA. Die Zahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer bestimmt sich nach der Zahl der im Betriebs...mehr

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Sauer, SGB III § 91 Zu berü... / 2.1 Bemessungsgrundlage des Eingliederungszuschusses (Abs. 1)

Rz. 2 Abs. 1 bestimmt die Grundlage für die Bemessung des Eingliederungszuschusses. Unter Arbeitsentgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt zu verstehen. Entscheidend ist der Arbeitsentgeltbegriff des § 14 SGB IV in Verbindung mit der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordn...mehr

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Sauer, SGB III § 80 Anordnungsermächtigung

Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift war bis zum 31.3.2012 in § 247 a. F. geregelt. Mit Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I. S. 2854) ist der Inhalt der Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 in § 80 übertragen worden, ohne dass es dabei inhaltliche Änderungen gegeben hätte. Rz. 2 Die Vorschrift ermächtigt die B...mehr

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Sauer, SGB III § 359 Einzug... / 2.1 Zahlung an die Einzugsstelle (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 zahlen die umlagepflichtigen Unternehmen die Umlage zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle. Dabei finden die Vorschriften des SGB IV entsprechende Anwendung, soweit nicht anderes bestimmt ist. Nach § 23 Abs. 1 SGB IV werden die Beiträge spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung oder...mehr

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Sauer, SGB III § 96 Erhebli... / 2.4.1.2 Betriebsüblicher Arbeitsausfall

Rz. 44 Betriebsüblich ist der Arbeitsausfall, wenn er auf der Eigenart des Betriebes beruht (Lüdtke, in: LPK-SGB III, § 170 Rz. 15). In der Regel wird es sich um einen Arbeitsausfall handeln, der mit einer gewissen Regelmäßigkeit auftritt. In der Praxis der Bundesagentur für Arbeit wird ein Arbeitsausfall im allgemeinen als regelmäßig wiederkehrend angesehen, wenn in den let...mehr

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Sauer, SGB III § 73 Zuschüs... / 2.4 Verhältnis zu anderen Leistungen

Rz. 20 Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung schwerbehinderter Menschen dürfen nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 Satz 2 und 3 auch dann erbracht werden, wenn ein anderer Rehabilitationsträger zur Erbringung gleichartiger Leistungen gesetzlich verpflichtet ist oder – ohne entsprechende Verpflichtung – Leistungen erbringt. In diesem Fall sind die Leistungen des anderen Rehabilitations...mehr

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Sauer, SGB III § 359 Einzug... / 2.2 Weiterleitung durch die Einzugsstelle (Abs. 2)

Rz. 6 Nach Abs. 2 leitet die Einzugsstelle die Umlage einschließlich der Zinsen und Säumniszuschläge arbeitstäglich an die Bundesagentur für Arbeit weiter. Diese Regelung entspricht im Prinzip der allgemeinen Regelung des § 28k SGB IV, wonach die Einzugsstellen Fremdbeiträge an die zuständigen Stellen weiterzuleiten hat. Nach § 28k Abs. 2 SGB IV haben die Einzugsstellen die ...mehr

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Sauer, SGB III § 80a Förder... / 2.4 Verfahren

Rz. 25 Die Träger von Jugendwohnheimen erhalten die Förderung nur auf Antrag, § 323 Abs. 1 SGB III, § 13 Abs. 1 der AO-Jugendwohnheime (Kühl, in: Brand, SGB III, § 80a Rz. 8). Der Antrag ist rechtzeitig vor Einleitung von Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen schriftlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen. Zuständig ist die Agentur, in deren Bezirk das Wohnh...mehr