Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 228 Rente a... / 2.2 Rentennachzahlungen (Abs. 2)

Rz. 5 Der Beitragspflicht unterliegen neben den laufenden Rentenzahlungen auch Nachzahlungen einer Rente i. S. d. Abs. 1. Voraussetzung hierfür ist, dass die Nachzahlungen für einen Zeitraum geleistet werden, in dem der Rentner Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem SGB V hat. Ob es sich hierbei um eine Pflichtmitgliedschaft i. S. d. § 5 oder ...mehr

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Sommer, SGB V § 227 Beitrag... / 2.2 Beitragssatz, Mitgliedschaft und Anzeige

Rz. 4 Der maßgebliche Beitragssatz für die versicherungspflichtigen Rückkehrer in die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach §§ 241 ff . Getragen werden die Beiträge mit Ausnahme der aus Arbeitsentgelt und aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung zu tragenden Beiträge von den Mitgliedern allein (§ 250 Abs. 3). Sofern der Versicherungspflichtige Arbeitsentgelt...mehr

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Sommer, SGB V § 237 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Wirkung zum 1.1.2017 wurde der Vorschrift durch das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2408) Satz 2 und 3 angefügt. Der bishe...mehr

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Sommer, SGB V § 231 Erstatt... / 3 Rechtsprechung

Rz. 13 Bezieht ein versicherungspflichtiger Student eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, ist die Krankenkasse zur Erstattung des Eigenanteils der Beiträge aus der Rente verpflichtet, solange dieser (zusammen mit den aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen zu bemessenden Beiträgen) den Studentenbeitrag nicht übersteigt: BSG, Urteil v. 19.12.1995, 12 RK...mehr

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Sommer, SGB V § 231 Erstatt... / 2.1 Erstattung von Beiträgen aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen (Abs. 1)

2.1.1 Überblick Rz. 5 Grundsätzlich legt § 230 eine Rangfolge der Einnahmearten fest, die für die Beitragsberechnung heranzuziehen ist. Danach ist vor Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen zunächst das Arbeitsentgelt zur Beitragsberechnung zu berücksichtigen. Durch den Erhalt von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt i. S. d. § 23a SGB IV oder von Nachzahlungen (z. B. durch tar...mehr

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Sommer, SGB V § 227 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 154 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) zum 1.4.2007 in Kraft getreten.mehr

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Sommer, SGB V § 237 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die beitragspflichtigen Einnahmen der versicherungspflichtigen Rentner nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 und 12. Personen, die nach anderen Vorschriften versicherungspflichtig sind und daneben eine Rente, Versorgungsbezüge oder Arbeitseinkommen beziehen, werden von § 237 nicht erfasst.mehr

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Sommer, SGB V § 231 Erstatt... / 2.2.2 Erstattungsfähiger Beitrag

Rz. 10 Für die Erstattung der vom Mitglied selbst getragenen Anteile an den Beiträgen aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist es unerheblich, ob bereits eine Erstattung aus Versorgungsbezügen oder Arbeitseinkommen i. S. d. Abs. 1 vorgenommen wurde. Denkbar ist sowohl eine Erstattung, die aus einer laufenden "Überzahlung" (laufendes Arbeitsentgelt und der Zahlbe...mehr

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Sommer, SGB V § 231 Erstatt... / 2.1.2 Erstattungsfähiger Beitrag

Rz. 6 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt i. S. d. § 23 a Abs. 3 und 4 (vgl. die Kommentierung dort) ist bei der Feststellung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts zu berücksichtigen, soweit das bisher gezahlte Arbeitsentgelt die anteilige Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht. Um zu ermitteln, in welcher Höhe von den Versorgungsbezügen und/oder dem Arbeitseinkommen Beiträ...mehr

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Sommer, SGB V § 231 Erstatt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Abs. 2 wurde durch Art. 4 Nr. 15 des RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 geändert worden. Durch das Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG) v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4637) wurde Abs. 1 um die Formulierung "nach § 6 Abs. 7" erweitert. Eine weite...mehr

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Sommer, SGB V § 233 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift gilt i. d. F. des GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) und ist zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Abs. 1 wurde neu gefasst und Abs. 2 gestrichen durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 19.12.2007 (BGBl. I S. 3024) i. V. m. der Bekanntmachung v. 28.12.2007 über das Inkrafttreten der Folgeänderungen zur Auflösung...mehr

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Sommer, SGB V § 227 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 227 regelt die beitragspflichtigen Einnahmen für versicherungspflichtige Rückkehrer in die gesetzliche Krankenversicherung und bisher nicht Versicherte. Durch das Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde die Versicherungspflicht des § 5 um diesen Personenkreis erweitert (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 13). Die Regelung begründet eine Versicherungspflicht für Personen, die keinen anderw...mehr

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Sommer, SGB V § 227 Beitrag... / 2.1 Beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 3 Die Vorschrift verweist für den neu in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommenen Personenkreis hinsichtlich der Beitragsbemessung auf die Regelungen für freiwillig Versicherte nach § 240 . Nach § 240 Abs. 1 Satz 2 ist dabei sicherzustellen, dass bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mindestens die Einnahmen zu berücksichtigen sind, die bei ...mehr

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Sommer, SGB V § 238a Rangfo... / 2.1 Zahlbetrag der Rente

Rz. 5 Der Beitragsbemessung freiwillig versicherter Rentner wird zunächst der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen. § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 228 bestimmt, welche Renten als beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigt werden (zum Begriff Zahlbetrag der Rente vgl. Komm. zu § 226). § 238a sieht Arbeitsentgelt als beitragspflichtige E...mehr

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Sommer, SGB V § 228 Rente a... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. In Abs. 1 wurden mit dem RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung ab 1.1.1992 die Worte "ohne die darin enthaltenen Kinderzuschüsse" durch die Worte "einschließlich der Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung" ersetzt. Das RVOrgG v. 9.12.2004 (BG...mehr

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Sommer, SGB V § 231 Erstatt... / 2.2.1 Überblick

Rz. 9 Die "doppelte Beitragsbemessungsgrenze" i. S. d. § 230 Satz 2 (vgl. die Komm. dort) kann dazu führen, dass von einem versicherungspflichtig beschäftigten Mitglied, das Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, laufend Beiträge aus Einnahmen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden. Für diesen Fall sieht Abs. 2 eine Erstattungsmöglichkeit für di...mehr

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Sommer, SGB V § 237 Beitrag... / 3 Rechtsprechung

Rz. 8 In der Krankenversicherung bleiben Versorgungsbezüge auch insoweit beitragspflichtig, als sie im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs an den geschiedenen Ehepartner abgetreten worden sind: BSG, Urteil v. 21.12.1993, 12 RK 28/93. In der Krankenversicherung bleiben Versorgungsbezüge auch insoweit beitragspflichtig, wie sie aufgrund einer Vereinbarung nach frü...mehr

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Sommer, SGB V § 231 Erstatt... / 2.3 Selbstständige (Abs. 3)

Rz. 12 Mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) v. 4.4.2017 wurde mit Wirkung zum 1.1.2018 Abs. 3 in die Vorschrift eingefügt. Diese Regelung ergänzt die in § 240 Abs. 4a eingefügte Regelung und gewährt dem Mitglied, das Beiträge auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze gezahlt hat, einen Erstattungsanspruch, wenn es innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kale...mehr

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Jung, SGB XII § 4 Zusammena... / 2.1 Verpflichtung für den Sozialhilfeträger

Rz. 3 Die vom Gesetzgeber in Abs. 1 an hervorgehobener Stelle positionierte Vorschrift stellt den besonders wichtigen Grundsatz der Zusammenarbeit heraus, zu dem die Sozialhilfeträger verpflichtet sind (Schellhorn, Einordnung des Sozialhilferechts in das SGB – das neue SGB XII, NDV 2004 S. 168). Als weitere Leistungsträger, mit denen zusammengearbeitet werden soll, sind ausd...mehr

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Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch das Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden.mehr

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Klose, SGB I § 40 Entstehen der Ansprüche

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch das Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Regelung des Abs. 1 macht das Entstehen der Ansprüche auf Sozialleistungen allein von der Erfüllung des gesetzlichen Tatbestands, den der Sozialleistungsanspruch des § 11...mehr

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Jung, SGB XII § 4 Zusammenarbeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) mit Wirkung zum 1.1.2005 in Kraft getreten. In der BT-Drs. 15/1514 S. 55 heißt es zu dieser Vorschrift: Zitat Die Regelung verpflichtet den Träger der Sozialhilfe in Anlehnung an den bisherigen § 95 des ...mehr

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Klose, SGB I § 41 Fälligkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden. 1 Allgemeines Rz. 2 § 41 enthält eine gegenüber den Vorschriften der besonderen Bücher des SGB nachrangige Regelung über die Fälligkeit der Ansprüche auf Sozialleistungen; die Nachrangigkeit ergibt sich einerse...mehr

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Schell, SGB IX § 58 Leistungen im Arbeitsbereich

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Neunte Buch Sozialgesetzbuch mit Wirkung zum 1.7.2001 eingeführt worden. Sie ist in Abs. 3 Satz 2 und 3 geändert worden durch Art. 8 Nr. 6 Buchst. a und b des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022). Mit diesem Gesetz wurde das BSHG mit Wirkung zum 1.1.2005 in ...mehr

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Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 2.1.3 Antrag

Rz. 13 Bei der Beurteilung des vollständigen Tatbestands für das Entstehen der Ansprüche kommt der Frage nach dem Antrag besondere Bedeutung zu. Der Antrag kann sowohl materielle Anspruchsvoraussetzung sein, kann jedoch auch lediglich verfahrensrechtliche Bedeutung haben. Welche Bedeutung der Antrag hat, ist aus der jeweiligen Anspruchsnorm oder den allgemeinen Vorschriften ...mehr

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Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 29 Becker, P., Veränderung von Ansprüchen durch Stundung, Niederschlagung und Erlass, SGb 2018 S. 129. Dahm, Die Fälligkeit von Sozialleistungen, VR 2017 S. 294. Finkenbusch, Der Antrag im Recht der Sozialversicherung, WzS 1991 S. 135, 193. Gusy, Der Antrag im Verwaltungsverfahren, BayVBl. 1985 S. 485. Ludwig, Zur Entstehung und zur Verjährung von Rentenansprüchen, SGb 1976 ...mehr

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Jung, SGB XII Vorbemerkungen zum Ersten Kapitel: Allgemeine Vorschriften (§§ 1 bis 7)

Vorbemerkungen zum Ersten Kapitel Rz. 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 1 bis 7) Am 1.6.1962 trat das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in Kraft und wurde seither durch fast 70 Gesetze immer wieder geändert. Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde schließlich als vorläufig letzter Schritt das Sozialhilferecht ...mehr

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Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 2.1.1 Entstehen kraft Gesetzes

Rz. 8 Das Entstehen der gesetzlichen Ansprüche kraft Gesetzes bedeutet, dass es für das Entstehen der Einzelansprüche nicht auf deren Anerkennung oder Bewilligung durch den Sozialleistungsträger ankommt. Selbst die Kenntnis vom Vorliegen der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für die Leistung ist weder für den Sozialleistungsberechtigten noch für den Sozialleistungsträger...mehr

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Schell, SGB IX § 58 Leistun... / 2.2.1 Grundsatz

Rz. 9 Die Werkstätten erhalten nach Abs. 3 Satz 1 von den Rehabilitationsträgern für die gegenüber den behinderten Menschen erbrachten Leistungen Vergütungen. In der ursprünglichen Formulierung des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 14/5074) lautete die Formulierung: "Die Leistungen umfassen alle für die Erfüllung der Aufgaben und der fachlichen Anforderungen der Werkstatt notwendigen ...mehr

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Schell, SGB IX § 58 Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Neunte Buch Sozialgesetzbuch mit Wirkung zum 1.7.2001 eingeführt worden. Sie ist in Abs. 3 Satz 2 und 3 geändert worden durch Art. 8 Nr. 6 Buchst. a und b des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022). Mit diesem Gesetz wurde das BSHG mit Wirkung zum 1.1.2005 in das SGB XII eingeor...mehr

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Jung, SGB XII § 4 Zusammena... / 2.3 Vereinbarung zur Datenverarbeitung

Rz. 6 In Abs. 3 der Vorschrift ist eine ausdrückliche Ermächtigung enthalten, in einer eigenen Vereinbarung zu regeln, wie im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft und ihrer Tätigkeit die Datenverarbeitung zu erfolgen hat. Es kann nur um solche Daten gehen, die unter die Begrifflichkeit der Sozialdaten entsprechend der gesetzlichen Definition in § 67 Abs. 1 SGB X fallen (Grube/Wahre...mehr

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Klose, SGB I § 41 Fälligkeit / 2.3 Sonderregelungen

Rz. 14 Die Fälligkeitsregelung des § 41 steht unter dem ausdrücklich wiederholten Vorbehalt abweichender Bestimmungen in den besonderen Sozialgesetzbüchern, wozu auch die in § 68 genannten Gesetze gehören. Die Regelung ist daher nur anzuwenden, wenn keine andere gesetzliche Regelung zur Fälligkeit besteht, gilt also nur im Zweifelsfall. Obwohl die allgemeine Vorschrift des §...mehr

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Jung, SGB XII § 4 Zusammena... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Hilfesuchende Menschen befinden sich häufig in Kontakten mit verschiedensten Institutionen, Behörden oder Organisationen. Jede dieser Stellen wird im Normalfall versuchen, der Rat und Hilfe suchenden Person nach besten Kräften bei der Bewältigung ihrer Probleme zu helfen. Da diese unterschiedlichen Stellen erfahrungsgemäß aber nicht immer koordiniert zusammenarbeiten, ...mehr

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Jung, SGB XII § 4 Zusammena... / 2.2 Bildung von Arbeitsgemeinschaften

Rz. 4 Die Initiative zur Gründung derartiger Arbeitsgemeinschaften "soll" vom jeweiligen Sozialhilfeträger ausgehen. Dabei haben die in Abs. 1 genannten Stellen die Berechtigung, die Bildung solcher Arbeitsgemeinschaften anzuregen. Eine zwingende Verpflichtung zur Bildung der Arbeitsgemeinschaften schafft das Gesetz nicht (Münder, a. a. O., § 4 Rz. 5, 6; Fichtner/Wenzel, a. ...mehr

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Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 2.1.4 Erlöschen der Sozialleistungsansprüche

Rz. 19 Vorschriften, die sich mit dem Erlöschen der Einzelansprüche auf Sozialleistungen befassen, fehlen. Nicht genannt und eigenständig geregelt ist insbesondere das Erlöschen durch Erfüllung (vgl. § 362 BGB). Für die Erfüllung von Geldleistungen regelt § 47 zwar nur die Modalitäten der Auszahlung, meint damit zugleich aber auch die Erfüllung der Ansprüche durch unbare Zah...mehr

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Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 2 Rechtspraxis

2.1 Gesetzliche Ansprüche (Abs. 1) 2.1.1 Entstehen kraft Gesetzes Rz. 8 Das Entstehen der gesetzlichen Ansprüche kraft Gesetzes bedeutet, dass es für das Entstehen der Einzelansprüche nicht auf deren Anerkennung oder Bewilligung durch den Sozialleistungsträger ankommt. Selbst die Kenntnis vom Vorliegen der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für die Leistung ist weder für de...mehr

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Schell, SGB IX § 58 Leistun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Leistungen im Arbeitsbereich 2.1.1 Leistungsvoraussetzungen, Personenkreis Rz. 3 Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt erhalten nach Abs. 1 behinderte Menschen, bei denen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einschließlich einer Beschäftigung in einem Inklusionsbetrieb i. S. d. § 215 oder Berufsvorbereitung, eine individuelle betriebliche Qualifizieru...mehr

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Schell, SGB IX § 58 Leistun... / 2.2 Vergütungen der Rehabilitationsträger

2.2.1 Grundsatz Rz. 9 Die Werkstätten erhalten nach Abs. 3 Satz 1 von den Rehabilitationsträgern für die gegenüber den behinderten Menschen erbrachten Leistungen Vergütungen. In der ursprünglichen Formulierung des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 14/5074) lautete die Formulierung: "Die Leistungen umfassen alle für die Erfüllung der Aufgaben und der fachlichen Anforderungen der Werksta...mehr

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Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 2.1 Gesetzliche Ansprüche (Abs. 1)

2.1.1 Entstehen kraft Gesetzes Rz. 8 Das Entstehen der gesetzlichen Ansprüche kraft Gesetzes bedeutet, dass es für das Entstehen der Einzelansprüche nicht auf deren Anerkennung oder Bewilligung durch den Sozialleistungsträger ankommt. Selbst die Kenntnis vom Vorliegen der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für die Leistung ist weder für den Sozialleistungsberechtigten noch...mehr

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Schell, SGB IX § 58 Leistun... / 2.1 Leistungen im Arbeitsbereich

2.1.1 Leistungsvoraussetzungen, Personenkreis Rz. 3 Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt erhalten nach Abs. 1 behinderte Menschen, bei denen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einschließlich einer Beschäftigung in einem Inklusionsbetrieb i. S. d. § 215 oder Berufsvorbereitung, eine individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Besch...mehr

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Jung, SGB XII § 4 Zusammena... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verpflichtung für den Sozialhilfeträger Rz. 3 Die vom Gesetzgeber in Abs. 1 an hervorgehobener Stelle positionierte Vorschrift stellt den besonders wichtigen Grundsatz der Zusammenarbeit heraus, zu dem die Sozialhilfeträger verpflichtet sind (Schellhorn, Einordnung des Sozialhilferechts in das SGB – das neue SGB XII, NDV 2004 S. 168). Als weitere Leistungsträger, mit dene...mehr

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Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung des Abs. 1 macht das Entstehen der Ansprüche auf Sozialleistungen allein von der Erfüllung des gesetzlichen Tatbestands, den der Sozialleistungsanspruch des § 11 voraussetzt, abhängig. Dies entspricht in Ergänzung und als Folge des § 38 dem Rechtsanspruch als Rechtsfolge eines gesetzlich vorgegebenen Tatbestands. Insbesondere wird damit klargestellt, dass ...mehr

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Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 2.1.2 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 11 Als kraft Gesetzes entstehende Ansprüche können die Einzelansprüche, seien es einmalige, laufende oder regelmäßig wiederkehrende, nur dann und insoweit entstehen, als der vollständige Tatbestand dafür erfüllt ist, und es dürfen keine anspruchsausschließenden Gründe vorliegen (z. B. das Ruhen des Einzelanspruchs oder dessen Verjährung). Als Rechtsgrundlage für konkrete...mehr

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Schell, SGB IX § 58 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen, die der zuständige Rehabilitationsträger (im Einzelnen § 63) im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen nach den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsvorschriften (vgl. § 7) erbringt. In § 7 in der ab dem 1.1.2018 geltenden Fassung ist allerdings das Verhältnis des SGB IX Teil 1 zum Lei...mehr

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Klose, SGB I § 41 Fälligkeit / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden.mehr

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Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 2.2 Entstehen von Ermessensleistungen (Abs. 2)

Rz. 23 Während die Rechtsanspruchsleistungen i. S. d. § 38 bereits vor und unabhängig von der förmlichen Feststellung entstehen, ist das Entstehen einer Ermessensleistung (§ 39) an die Bekanntgabe der positiven Entscheidung gebunden (zur Bekanntgabe vgl. Komm. § 37 SGB X). Die Form des Verwaltungsakts für die Ermessensentscheidung wird zwar nicht ausdrücklich vorgeschrieben,...mehr

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Schell, SGB IX § 58 Leistun... / 2.3 Ermittlung des Arbeitsergebnisses

Rz. 21 Wie das Arbeitsergebnis der Werkstätten ermittelt wird, ist in § 12 Abs. 4 WVO bestimmt. Diese Vorschrift ist durch Art. 13 Nr. 4 Buchst. b des Gesetzes zur Reform des Sozialhilferechts v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1088) mit Wirkung zum 1.8.1996 eingefügt worden. Gemäß § 221 Abs. 2 sind die Werkstätten verpflichtet, an die im Arbeitsbereich beschäftigten behinderten Mensch...mehr

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Klose, SGB I § 41 Fälligkeit / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 22 Dahm, Die Fälligkeit von Sozialleistungen, VR VR 2017 S. 294. Friedrich, Fälligkeit des vorgezogenen Übergangsgeldes nach § 25 Abs. 1, 2 SGB VI im Hinblick auf die Verzinsung nach § 44, DRV 1992 S. 590. Ludwig, Zur Entstehung und zur Verjährung von Rentenansprüchen, SGb 1976 S. 355. Mehrtens, Die Fälligkeit eines Anspruchs auf Rentenleistungen und seiner Verzinsung nach ...mehr

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Klose, SGB I § 41 Fälligkeit / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 41 enthält eine gegenüber den Vorschriften der besonderen Bücher des SGB nachrangige Regelung über die Fälligkeit der Ansprüche auf Sozialleistungen; die Nachrangigkeit ergibt sich einerseits aus dem einleitenden Wortlaut "Soweit" und andererseits aus dem Vorbehalt des § 37. Die Regelung entspricht inhaltlich § 271 Abs. 1 BGB. Durch die Fälligkeit wird der Zeitpunkt ...mehr

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Klose, SGB I § 41 Fälligkeit / 2.2 Antragstellung

Rz. 11 Die Frage eines notwendigen materiellen Antrags ist daher nicht nur für die Frage des Entstehens und der Erfüllbarkeit, sondern auch für die Fälligkeit entscheidend. Führt ein Antrag auch zu einem Anspruch für zurückliegende Zeiten (wie bei der Rentenbeantragung innerhalb von 3 Monaten ab Entstehen des Rentenstammrechts, § 99 Abs. 1 Satz 1 SGB VI), so entsteht der Ans...mehr