Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 68b Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Förderung von Versorgungsinnovationen ermöglicht es, die Versorgung bedarfsgerecht zu entwickeln und passende Verträge mit Leistungserbringern abzuschließen. Die Krankenkassen können ein umfassendes, individualisiertes und am Bedarf orientiertes Beratungsangebot entwickeln und ihren Versicherten anbieten.mehr

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Sommer, SGB V § 291b Verfah... / 2.7 Verordnungsermächtigung (Abs. 7)

Rz. 12a Das BMG kann die in den Abs. 1 und 2 sowie in § 291 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 8 und § 291a Abs. 4 Satz 2 genannten Fristen durch eine Rechtsverordnung verlängern.mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.13 Musterkassenordnung (Abs. 8)

Rz. 12e Der GKV-Spitzenverband stellt zur Sicherheit des Zahlungsverkehrs und der Buchführung für die Krankenkassen in Abstimmung mit dem Bundesversicherungsamt eine Musterkassenordnung nach § 3 der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung auf. Will eine Krankenkasse davon abweichen, sind nur die Abweichungen bei der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.mehr

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Sommer, SGB V § 291b Verfah... / 2.6 Vereinbarung (Abs. 6)

Rz. 12 Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen vereinbaren mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen das Nähere zur bundesweiten Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis (Vereinbarung v. 1.10.2020, www.kbv.de/media/sp/04a_elektr._Gesundheitskarte.pdf; abgerufen: 14.1.2023).mehr

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Sommer, SGB V § 291a Elektr... / 3 Literatur

Rz. 63 Elmer, Elektronische Gesundheitskarte – Potenziale eines vernetzten Gesundheitswesens, NDV 2014, 456. Kraft, Telematik im Gesundheitswesen, Dissertation 2003; Kuhls/Starnecker, E-Health-Gesetz, jurisPR-ITR 10/2015, Anm. 2 und 15/2015, Anm. 2. Leopold, Elektronische Gesundheitskarte, Die Leistungen 2011, 686. Schultz, Der Mensch im Datenstrom, ZM 2015, Nr. 13, 30.mehr

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Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 3 Literatur

Rz. 43 Auktor, Der "Chipkartenboykott" – ein legitimes Mittel der Ärzte im Streit mit Krankenkassen?, MedR 2003, 503. Bales/Schwanenflügel/Holland, Die elektronische Gesundheitskarte, NJW 2012, 2475. Dochow, Die elektronische Gesundheitskarte im Spiegel der sozialgerichtlichen Rechtsprechung, WzS 2015, 104 ff., 137 ff. Fleischer, Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): Überblick ...mehr

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Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 2.6 Information (Abs. 5)

Rz. 31 Versicherte sind umfassend und in allgemein verständlicher, barrierefreier Form über die Gesundheitskarte zu informieren. Die Informationspflicht betrifft die Funktionsweise der elektronischen Gesundheitskarte und die Art der personenbezogenen Daten (§ 291a). Die Information ist spätestens beim Versand der Karte fällig.mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.11 Behandlungsprogramme für Brustkrebs (Abs. 9)

Rz. 84 Der G-BA hat die Dokumentationsanforderungen, die für die Zulassung von strukturierten Behandlungsprogrammen für Brustkrebs nach § 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 geregelt sind, regelmäßig an den einheitlichen onkologischen Basisdatensatz anzupassen, um unterschiedliche, medizinisch nicht begründbare Unterschiede bei den Dokumentationsinhalten zu vermeiden (Satz 1; BT-Drs. 1...mehr

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Jung, SGB XII § 28a Fortsch... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 Hintergrund für die gesetzliche (Neu-)Regelung war wiederum das Urteil des BVerfG v. 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09). Dort (Rz. 184 des Urteils) hatte es die bisherige Fortschreibung der Regelsätze (vgl. Rz. 3) für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt (Falterbaum, in: Hauck/Noftz, SGB XII, 2. EL 03/2024, Stand: 06/2023, § 28a Rz. 2) und kritisiert, das...mehr

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Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 2.6 Datenverarbeitung zur Gewinnung von Mitgliedern (Abs. 4)

Rz. 22 Krankenkassen sind berechtigt, zum Zwecke der Mitgliedergewinnung Daten zu verarbeiten (Satz 1; Rz. 21a). Die Verarbeitung ist zulässig, wenn die Daten allgemein zugänglich sind und die Betroffenen kein überwiegendes Interesse am Ausschluss der Verarbeitung haben. Die Norm betrifft insbesondere personenbezogene Daten (vgl. BT-Drs. 15/1525 S. 143 zu § 284). Rz. 23 Der A...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.5 Verzeichnis der zugelassenen Krankenhäuser und Ambulanzen (Abs. 6)

Rz. 17 Der GKV-Spitzenverband und die DKG vereinbaren bundeseinheitlich die Kriterien für den Standort eines Krankenhauses und dessen Ambulanzen (§ 2a Abs. 1 Satz 1 KHG). Die Vertragspartner führen auf der Grundlage der Vereinbarung ein bundesweites Verzeichnis der Standorte der zugelassenen Krankenhäuser (§ 108) und ihrer Ambulanzen (Satz 1). Das Verzeichnis soll unter ande...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.4.3 Ausschlüsse (Abs. 4 Satz 4 bis 6)

Rz. 84 Durch Art. 5 Nr. 1 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ist zunächst zum 1.1.2020 die Regelung zur abweichenden Regelsatzfestsetzung in § 27a Abs. 4 um Satz 4 ergänzt worden, der den Besonderheiten bei der Bedarfsdeckung in der Wohnform nach § 42a Abs. 2 Satz 3 Rechnung tragen sollte (vgl. BT...mehr

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Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.2 Aufnahmeantrag (Abs. 2)

Rz. 7 Die Aufnahme in das Verzeichnis ist durch den Hersteller elektronisch zu beantragen (Satz 1). Adressat ist das BfArM. Der Antrag ist eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung, zu deren Wirksamkeit u. a. die Beteiligungs- und Handlungsfähigkeit (§§ 10, 11 SGB X) des Antragstellers erforderlich sind. Hersteller ist der Hersteller des Medizinproduktes i. S. d. jeweils g...mehr

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Jung, SGB XII § 28a Fortsch... / 2.2 Fortschreibungsmodus – "Mischindex" (Abs. 3)

Rz. 13 Dem Fortschreibungsmechanismus für die Basisfortschreibung liegt wie bisher der sog. Mischindex zugrunde, der in Satz 1 legaldefiniert ist. Eine Mischung von Indizes ist insofern gegeben, als einerseits die bundesdurchschnittliche Entwicklung der Preise und andererseits Nettolöhne und Nettogehälter im Vorjahr Berücksichtigung finden. Bei der Preisentwicklung wird auf ...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.3 Alleinerziehende (Abs. 3)

Rz. 25 Eine Parallelregelung findet sich in § 21 Abs. 3 SGB II. 2.3.1 Voraussetzungen Rz. 26 Der Anspruch auf die Gewährung dieses Mehrbedarfszuschlages ist davon abhängig, ob der/die Berechtigte mit einem oder mehreren Kindern (in einem Haushalt) zusammenlebt und allein für deren Pflege und Erziehung sorgt. Rz. 27 Das Gesetz spricht nicht ausdrücklich von dem Zusammenleben des...mehr

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Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.1 Verzeichnis digitaler Gesundheitsanwendungen (Abs. 1)

Rz. 3 Das BfArM führt ein elektronisches Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen nach § 33a (Satz 1; https://diga.bfarm.de, abgerufen: 27.3.2024). Der Leistungsanspruch des Versicherten auf digitale Gesundheitsanwendungen ist u. a. davon abhängig, dass die Anwendung vom BfArM in das Verzeichnis aufgenommen wurde (§ 33a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1). Dem Verzei...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.4 Behinderte Menschen in Ausbildung (Abs. 4)

Rz. 36 Eine ähnliche Regelung für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende findet sich in § 21 Abs. 4 SGB II. 2.4.1 Personenkreis (Abs. 4 Satz 1) Rz. 37 Personen haben, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender (individueller) Bedarfs besteht, nach Vollendung des 15. Lebensjahres einen Anspruch auf Gewährung eines (pauschalen) Mehrbedarfszuschlages in Höhe von 35 % ...mehr

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Sommer, SGB V § 291a Elektr... / 2.5 Lichtbild (Abs. 5)

Rz. 55 Die Gesundheitskarte ist mit einem Lichtbild des Versicherten zu versehen (Satz 1). Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollte die eindeutige Zuordnung der Krankenversichertenkarte zum jeweiligen Karteninhaber verbessert und damit ein Missbrauch der Karte verhindert werden (BT-Drs. 15/1525 S. 143 zu § 291). Die Verpflichtung, die Karte mit einem Lichtbild zu versehe...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.2.1 Überblick

Rz. 34 Über Abs. 2 wird der Zusammenhang zwischen dem notwendigen Lebensunterhalt und dem für die endgültige Bedarfsbemessung wesentlichen Regelbedarf hergestellt. Dies geschieht zunächst über die Festlegung in Satz 1, wonach sich aus dem in Abs. 1 definierten Bedarf abzüglich der gesondert zu deckenden Bedarfe nach den §§ 30 bis 36 (zusätzliche Bedarfe, Bildung und Teilhabe...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.3.1 Voraussetzungen

Rz. 26 Der Anspruch auf die Gewährung dieses Mehrbedarfszuschlages ist davon abhängig, ob der/die Berechtigte mit einem oder mehreren Kindern (in einem Haushalt) zusammenlebt und allein für deren Pflege und Erziehung sorgt. Rz. 27 Das Gesetz spricht nicht ausdrücklich von dem Zusammenleben des Berechtigten mit dem Kind bzw. den Kindern in einem Haushalt. Nach Sinn und Zweck d...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.7 Dezentrale Warmwassererzeugung (Abs. 7)

Rz. 65 Eine vergleichbare Regelung für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende findet sich in § 21 Abs. 7 SGB II. Rz. 66 Die Vorschrift wurde erst im Vermittlungverfahren eingefügt (BT-Drs. 17/4719 S. 5) und ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass bis zum 31.12.2010 die Kosten der Warmwassererzeugung mit dem Regelsatz abgegolten wurden (vgl. v. Boetticher/Münder, in:...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.2 Werdende Mütter (Abs. 2)

Rz. 20 Die Vorschrift entspricht der alten Regelung in § 23 Abs. 1a BSHG sowie der Regelung des § 21 Abs. 2 SGB II. Zur Absenkung des Zuschlages von 20 % auf 17 % vgl. Rz. 3 und zu – im Ergebnis nicht durchgreifenden – verfassungsrechtlichen Bedenken betreffend die Höhe des Zuschlages (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 30.3.2012, L 6 AS 1930/11 B Rz. 17 ff., nachfolgend ...mehr

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Jung, SGB XII § 22 Sonderre... / 2.3 Härtefälle

Rz. 22 Mit der Härtefallregelung des Abs. 1 Satz 2 hat der Sozialhilfeträger die Möglichkeit, ausnahmsweise abweichend von Abs. 1 Satz 1 doch Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren. Als Ausnahmevorschrift ist Abs. 1 Satz 2 restriktiv auszulegen. Rz. 23 Der Begriff "besondere Härte" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, hinsichtlich dessen dem Sozialhilfeträger jedoch kein gerich...mehr

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Sommer, SGB V § 291a Elektr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 291a ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) zum 1.1.2004 in das SGB V eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) hat der Gesetzgeber ab 30.3.2005 Änderun...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.6 Kumulierung der Mehrbedarfszuschläge (Abs. 6)

Rz. 61 Die Vorschrift ist inhaltlich identisch mit § 23 Abs. 5 BSHG. Grundsätzlich sind danach die Mehrbedarfszuschläge sämtlicher Absätze nebeneinander anwendbar. Allerdings darf die Summe der Zuschläge den maßgebenden Regelbedarf nicht übersteigen. Maximal kann damit also ein Zuschlag von 100 % gewährt werden. An dieser Deckelung nimmt jedoch der insoweit systematisch zutr...mehr

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Sommer, SGB V § 291a Elektr... / 2.2 Verbindlicher Inhalt (Abs. 2)

Rz. 23 Die verpflichtenden Angaben auf der Gesundheitskarte (administrative Daten) werden abschließend aufgezählt (Satz 1): Bezeichnung der ausstellenden Krankenkasse, einschließlich eines Kennzeichens für die Kassenärztliche Vereinigung, in deren Bezirk der Versicherte seinen Wohnsitz hat, Familienname und Vorname des Versicherten, Geburtsdatum des Versicherten, Geschlecht des ...mehr

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Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 2.1 Ausstellende Krankenkasse (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen stellen für jeden Versicherten (Mitglieder und Familienversicherte, §§ 186 ff., § 10) eine elektronische Gesundheitskarte aus. Die elektronische Gesundheitskarte löst seit dem 1.1.2015 die Krankenversichertenkarte ab. Rz. 4 Die elektronische Gesundheitskarte dient dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsär...mehr

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Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 23 des Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) v. 9.12.2019 (BGBl. I S. 2562) mit Wirkung zum 19.12.2019 eingefügt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist verpflichtet, ein Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendunge...mehr

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Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.4 Aufnahme zur Erprobung (Abs. 4)

Rz. 16 Der Hersteller digitaler Gesundheitsanwendungen niedriger Risikoklasse kann anstelle einer dauerhaften Aufnahme in das Verzeichnis beantragen, die Anwendung vorläufig zur Erprobung aufzunehmen (Satz 1; § 2 Abs. 3 DiGAV). Die Gesundheitsanwendung kann bis zu 12 Monate in das Verzeichnis aufgenommen werden, wenn zunächst der positive Versorgungseffekt (Abs. 2 Satz 2 Nr....mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.8 Meldevergütungen (Abs. 6)

Rz. 61 Für jede Meldung klinischer Daten an ein förderfähiges klinisches Krebsregister nach Abs. 1 (vgl. Rz. 42 ff.) ist den Leistungserbringern vom jeweiligen klinischen Krebsregister eine Meldevergütung zu zahlen (Satz 1). Der Datensatz muss vollständig sein. Die zu übermittelnden Daten richten sich nach Landesrecht (z. B. Krebsregistergesetz – KRG NRW). Die Meldevergütung...mehr

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Sommer, SGB V § 68b Förderu... / 2.1 Versorgungsinnovationen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen sind ermächtigt, Versorgungsinnovationen zu fördern (Satz 1). Sie können dazu auf vorhandene Sozialdaten zurückgreifen und ihren Versicherten individuelle und bedarfsgerechte Angebote unterbreiten. Die Versorgungsinnovationen sollen insbesondere ermöglichen, die Versorgung der Versicherten anhand des Bedarfs, der sich aus vorhandenen Sozialdaten ergibt...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.1.3 Berichtspflicht (Satz 2 bis 4)

Rz. 4a Der Vorstand hat dem BMG zu berichten, wenn gesetzlich zugewiesenen Aufgaben nicht rechtzeitig umgesetzt werden (Satz 2). In der Vergangenheit hat der GKV-Spitzenverband seine Aufgaben nicht immer fristgerecht umgesetzt und das BMG rechtzeitig über Probleme in der Umsetzung oder die Gründe für Verzögerungen ausreichend in Kenntnis gesetzt (BT-Drs. 19/15662 S. 86). Dah...mehr

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Jung, SGB XII § 67 Leistung... / 2.2.1 Soziale Schwierigkeiten

Rz. 5 "Soziale Schwierigkeiten" liegen nach § 1 Abs. 3 DVO vor, wenn ein Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten des Hilfesuchenden oder eines Dritten wesentlich eingeschränkt ist, insbesondere im Zusammenhang mit der Erhaltung oder Beschaffung einer Wohnung, mit der Erlangung oder der Sicherung eines Arbeitsplatzes, mit familiären oder anderen sozialen Bezie...mehr

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Jung, SGB XII § 68 Umfang d... / 2.1 Maßnahmen und Gesamtplan

Rz. 3 Nach dem Wortlaut kommen "alle" Maßnahmen, d. h. Dienst-, Geld- und Sachleistungen in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form in Betracht. Werden die Hilfen durch einen Leistungserbringer erbracht, erfolgt die Hilfegewährung im Rahmen des sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnisses (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.12.2019, L 31 AS 302/17, Rz. 46). ...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat gemäß Art. 3 Nr. 8 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2011 in Kraft. Eine dem Abs. 1 vergleichbare Bestimmung enthielten schon Abs. 1 und 2 des § 27 in der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung, die wiederum zuvor eine inhaltsgleiche Übertragung von § 12 BSHG in das Recht d...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.3 Portalverbünde (Abs. 2a)

Rz. 7c Der GKV-Spitzenverband berichtet dem Bundesministerium für Gesundheit und den zuständigen Aufsichtsbehörden jährlich über den aktuellen Stand und Fortschritt der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen der Krankenkassen für Versicherte und bestimmt die dafür von seinen Mitgliedern zu übermittelnden Informationen (Satz 1). Die Berichtspflicht ist erstmals zum 31.3.20...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 9.4.2013 durch Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz – KFRG) v. 3.4.2013 (BGBl. I S. 617) neu eingefügt. Es gibt keine Vorgängervorschrift. Zum Gesetzgebungsverfahren ist auf den Entwurf eines Gesetzes ...mehr

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Sommer, SGB V § 291b Verfah... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm ist durch das Gesetz zur Organisationsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen v. 22.6.2005 (BGBl. I S. 1720, 2566) mit Wirkung zum 28.6.2005 in das SGB V eingefügt worden und enthält Vorschriften über die Aufgaben und die Organisationsstruktur der Gesellschaft für Telematik (gematik). Art. 256 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.20...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.3.2 Höhe/Inhalt

Rz. 32 Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 10/3079 S. 5 zu Ziff. 2.1.4) ist Hintergrund für den Zuschlag der Umstand, dass Alleinerziehende aus unterschiedlichen Gründen wegen ihrer Lebenssituation höhere Aufwendungen haben. Diese ergeben sich insbesondere aus weniger zur Verfügung stehender Zeit zum preisbewussten Einkauf sowie höheren Kosten für Kontaktpflege und Informat...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.11 Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse (Abs. 6)

Rz. 12a Der GKV-Spitzenverband trifft Entscheidungen, die bei Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse im Zusammenhang mit dem Mitgliederübergang der Versicherten erforderlich sind, um die Leistungsansprüche der Versicherten sicherzustellen und die Leistungen abzurechnen. Wenn Mitglieder nach der Schließung ihrer Krankenkasse oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahre...mehr

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Jung, SGB XII § 67 Leistung... / 2.2 Anspruchsvoraussetzungen im Einzelnen

Rz. 4 Mit der Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten soll die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gesichert werden. Der Anspruch setzt dabei voraus, dass besondere Lebensverhältnisse bestehen, die mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und die dazu führen, dass ein Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt wird. Darüber hinaus darf der Hilfesuchende nicht in de...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.2 Krebsregisterpauschale im Jahr 2021 (Satz 2)

Rz. 48 Die Krankenkassen zahlen im Jahr 2021 an förderfähige klinische Krebsregister eine fallbezogene Krebsregisterpauschale i. H. v. 141,73 EUR. Die Pauschale wird für jede verarbeitete Meldung zur Neuerkrankung an einem Tumor nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 fällig (vgl. Rz. 5 ff.). Rz. 48a Die Krebsregisterfallpauschale wird sowohl an das klinische Krebsregister am Wohnort des Pa...mehr

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Sommer, SGB V § 291b Verfah... / 2.3 Mitteilung der durchgeführten Prüfung (Abs. 3)

Rz. 7 Durchgeführte Prüfungen sind Bestandteil der an die Kassenärztlichen Vereinigungen zu übermittelnden Abrechnungsunterlagen nach § 295 (Satz 1). Einrichtungen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen und die vertragsärztlichen Leistungen direkt mit den Krankenkassen abrechnen, müssen den Krankenkassen mit den Abrechnungsunterlagen die Mitteilung der durchgef...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.1.3 Grundlagen der Registrierung (Satz 3)

Rz. 18 Im Interesse der bundesweiten Nutzbarkeit der klinischen Krebsregisterdaten erfolgt die Dokumentation auf der Grundlage des bundesweit einheitlichen onkologischen Datensatzes der ADT (veröffentlicht auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft im Internet unter http://www.tumorzentren.de; abgerufen: 23.9.2021) zur Basisdokumentation von Tumorkranken und ihn ergänzender or...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.5 Abweichende Krebsregisterpauschale (Satz 6, 7)

Rz. 51 Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen können gemeinsam und einheitlich (vgl. Rz. 44, Rz. 45) mit dem Land eine von Satz 2 oder Satz 9 (vgl. Rz. 48 f.) abweichende Höhe der fallbezogenen Krebsregisterpauschale vereinbaren, wenn dies aufgrund regionaler Besonderheiten erforderlich ist (Satz 6). Die abweichende Pauschale ist zulässig, wenn damit eine ...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.1.5 Länderübergreifende Zusammenarbeit (Satz 5)

Rz. 22 Eine flächendeckende klinische Krebsregistrierung kann auch länderübergreifend erfolgen. Die beteiligten Länder bestimmen das Einzugsgebiet. Eine Kooperation sollte insbesondere in den Bundesländern in Betracht gezogen werden, in denen die Einwohnerzahl unterhalb von 2 Millionen liegt. Entscheidungshilfe bietet der von der Prognos AG entwickelte Prototyp eines klinisc...mehr

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Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 2.4 Information der Versicherten (Abs. 3a)

Rz. 24 Die Krankenkassen beraten mit der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle über den Antrag auf eine PIN und deren Nutzungsmöglichkeiten (Satz 1). Die Krankenkassen informieren auch die Versicherten, denen eine elektronische Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle ohne diese Informationen zur Verfügung gestellt wurde (Satz 2). Der...mehr

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Sommer, SGB V § 291a Elektr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die elektronische Gesundheitskarte dient der Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz der Behandlung. Sie stärkt die Patientensouveränität. Die Karte ermöglicht gleichzeitig die Qualitätssicherung und die effiziente Nutzung von Ressourcen. Dazu gehören u. a. der Medikationsplan und die Patientenakte. Durch die freiwillige Speicherung von Behandlung...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.7 Anpassung der Krebsregisterpauschale (Satz 9)

Rz. 54 Die gesetzliche Krankenversicherung soll 90 % der Betriebskosten klinischer Krebsregister übernehmen (BT-Drs. 17/12221 S. 24). Damit dies dauerhaft gewährleistet ist, muss die Pauschale in regelmäßigen Abständen daraufhin überprüft werden. Andernfalls passt der GKV-Spitzenverband die in Satz 2 genannte Pauschale an (vgl. Rz. 48 f.). Der Maßstab der Überprüfung sind di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 291b Verfah... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 13 Dochow, Die elektronische Gesundheitskarte im Spiegel der sozialgerichtlichen Rechtsprechung, WzS 2015, 104 ff., 137 ff. Kassenärztliche Bundesvereinigung (Herausg.), Elektronische Gesundheitskarte, www.kbv.de/media/sp/04a_elektr._Gesundheitskarte.pdf; abgerufen: 14.1.2023. Rz. 14 BSG, Urteil v. 20.1.2021, B 1 KR 7/20 R; B 1 KR 15/20 R.mehr