Fachbeiträge & Kommentare zu Sicherheitsleistung

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Haftungssystem des UmwG

Rz. 29 Zum Schutz der Gläubiger [64] sowohl der übertragenden als auch des aufnehmenden Rechtsträgers sieht § 22 UmwG einen Anspruch auf Sicherheitsleistung vor. Danach können Gläubiger binnen 6 Monaten nach dem Tag der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister Sicherheitsleistung verlangen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen konnten und glaubhaft machen können...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / b) Bürgschaftsarten

aa) Vertragserfüllungsbürgschaft zugunsten des Bestellers und/oder des Unternehmers Rz. 160 Die Vertragserfüllungsbürgschaft kann sowohl dem Unternehmer als auch dem Besteller als Sicherungsinstrument zur Absicherung der jeweils unterschiedlichen Erfüllungsansprüche dienen. (1) Sicherungsumfang für Besteller (a) Einfache Sicherungsabrede Rz. 161 Die Vertragserfüllungssicherheit ...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / a) Gewährleistungseinbehalt

Rz. 283 Die meisten Verträge enthalten eine Vereinbarung über den Gewährleistungseinbehalt bzw. eine Gewährleistungssicherheit. Das lässt leicht vergessen, dass hierfür zunächst eine Vereinbarung nötig ist.[327] Weder das Gesetz (BGB) noch die VOB/B gibt dem Auftraggeber ein Recht auf eine Gewährleistungssicherheit; ebenso wenig lässt sich dieses aus Gewohnheitsrecht oder Ha...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / cc) Abschlagszahlungsbürgschaft zugunsten des Bestellers

Rz. 172 Die Abschlagszahlungsbürgschaft sichert vom Besteller geleistete Abschlagszahlungen für solche Bauteile und Baustoffe, die noch nicht in sein Eigentum übergegangen sind (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 VOB/B). Damit wird die Eigentumsverschaffung von Baustoffen und Bauteilen gesichert. Beim BGB-Bauvertrag bedarf es jeweils einer separaten Sicherungsabrede.mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (a) Einfache Sicherungsabrede

Rz. 161 Die Vertragserfüllungssicherheit zugunsten des Bestellers sichert im Allgemeinen – insbesondere bei fehlender vertraglicher Konkretisierung in Bezug auf den Sicherungszweck (einfache Sicherungsabrede) – die Ansprüche auf die vollständige, fristgerechte, ordnungsgemäße und – zum Zeitpunkt der Abnahme – mangelfreie Erbringung der vertraglich geschuldeten Werkleistung:mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 7. Sicherungsverlangen

Rz. 84 Nach § 650f Abs. 1 S. 1 BGB muss der Unternehmer den Besteller zur Stellung einer Sicherheit auffordern. Ein solches Sicherungsverlangen kann grundsätzlich formfrei erfolgen, sollte aber aus Beweisgründen schriftlich (mit Zugangsnachweis) erklärt oder per E-Mail übermittelt werden. Rz. 85 Das Sicherungsverlangen muss den konkreten Vertrag und ggf. entsprechende Zusatza...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / bb) Bürgschaft für Mängelansprüche zugunsten des Bestellers

Rz. 167 Von der Bürgschaft für Mängelansprüche werden Mängelansprüche des Bestellers nach der Abnahme erfasst. (1) Einfache Sicherungsabrede Rz. 168 Ist keine qualifizierte Sicherheitsabrede getroffen worden, ist davon auszugehen, dass sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Mängelansprüche nach Abnahme gesichert sind:[156]mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / d) Rückgabe der Bürgschaft

Rz. 182 Grundsätzlich ist die Sicherheit zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt zurückzugeben. Fehlt eine entsprechende Sicherungsabrede, wird die Verpflichtung zur Rückgabe durch den Sicherungszweck bestimmt. Spätestens dann, wenn der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann, ist die Sicherheit zurückzugeben.[201]mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / a) Beschaffenheitskriterien bei einer Bürgschaft

aa) Dreipersonenverhältnis nach § 765 BGB Rz. 142 Sowohl in einem BGB- als auch in einem VOB/B-Bauvertrag wird die Stellung einer Bürgschaft durch § 765 BGB konkretisiert. Danach verpflichtet sich der Bürge (i.d.R. Kreditinstitut), bei Eintritt des Sicherungsfalls Zahlung aus der Bürgschaft für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten (Unternehmer oder Besteller) zu le...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (4) Ausstellung nach Vorschrift des Bestellers

Rz. 157 Weder der Bürge noch der Unternehmer kann Einfluss auf die Gestaltung der Bürgschaft nehmen. Allein der Besteller kann in zulässigem Rahmen Zweck, Höhe, Wortlaut und Form der Bürgschaft im Rahmen des vereinbarten Sicherungszwecks festlegen.[142]mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (2) Schriftliche selbstschuldnerische Bürgschaft

Rz. 146 Gem. § 239 Abs. 2 BGB muss der Bürge darüber hinaus auch eine Bürgschaft unter Verzicht auf die Einreden der Vorausklage (§ 771 BGB), eine sog. selbstschuldnerische Bürgschaft, stellen.mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (1) Sicherungsumfang für Besteller

(a) Einfache Sicherungsabrede Rz. 161 Die Vertragserfüllungssicherheit zugunsten des Bestellers sichert im Allgemeinen – insbesondere bei fehlender vertraglicher Konkretisierung in Bezug auf den Sicherungszweck (einfache Sicherungsabrede) – die Ansprüche auf die vollständige, fristgerechte, ordnungsgemäße und – zum Zeitpunkt der Abnahme – mangelfreie Erbringung der vertraglic...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (5) Bürgschaft auf erstes Anfordern

Rz. 158 Liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers vor, stellt die Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern eine unangemessene Benachteiligung des Verwendungsgegners aufgrund des damit einhergehenden Zins- und Insolvenzrisikos dar und ist damit grundsätzlich unwirksam (sog. qualitative Übersicherung).[143] In diesem Fall kommt auch keine geltungserhalten...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / aa) Vertragserfüllungsbürgschaft zugunsten des Bestellers und/oder des Unternehmers

Rz. 160 Die Vertragserfüllungsbürgschaft kann sowohl dem Unternehmer als auch dem Besteller als Sicherungsinstrument zur Absicherung der jeweils unterschiedlichen Erfüllungsansprüche dienen. (1) Sicherungsumfang für Besteller (a) Einfache Sicherungsabrede Rz. 161 Die Vertragserfüllungssicherheit zugunsten des Bestellers sichert im Allgemeinen – insbesondere bei fehlender vertra...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (a) Einfache Sicherungsabrede

Rz. 165 Bei einfacher Sicherheitsabrede sichert die Vertragserfüllungssicherheit für den Unternehmer i.d.R. die vollständige und rechtzeitige Zahlung.mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 3. Sicherheit durch Bürgschaft

Rz. 141 Im Bauvertrag üblich sind folgende vertragliche Sicherheiten (i.d.R. Bürgschaften): a) Beschaffenheitskriterien bei ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO

Rz. 78 Nach § 766 Abs. 1 ZPO entscheidet das Vollstreckungsgericht über Anträge, Einwendungen und Erinnerungen, welche die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom jeweiligen Vollstreckungsorgan (Gerichtsvollzieher etc.) bei ihr zu beobachtende Verfahren betreffen. Rz. 79 Im umgekehrten Fall der Weigerung des Gerichtsvollziehers, einen Vollstreckungsauftrag zu übern...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Checkliste: Bauhandwerkersicherung

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Verlangen einer Sicherheit nach § 650f BGB

Rz. 99 Muster 4.6: Verlangen einer Sicherheit nach § 650f BGB Muster 4.6: Verlangen einer Sicherheit nach § 650f BGB Einschreiben/Rückschein An die Firma _________________________ BV: __________________________________________________ Bauvertrag vom _________________________ Stellung einer Sicherheit nach § 650f BGB Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben am _______________________...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (3) Keine zeitliche Begrenzung der Bürgschaft (§ 17 Abs. 4 S. 2 letzter Hs. VOB/B)

Rz. 156 Die Bürgschaft darf keinen über den Zeitpunkt ihrer Ausstellung hinausgehenden Anfangs- oder Endzeitpunkt haben. Andernfalls wäre die Abwicklung noch rechtzeitig geltend gemachter Ansprüche über den vertraglich vereinbarten Rückgabezeitpunkt hinaus gefährdet.mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / III. Muster: Klage auf Stellung einer Sicherheit gem. § 650f BGB

Rz. 103 Muster 4.8: Klage auf Stellung einer Sicherheit gem. § 650f BGB Muster 4.8: Klage auf Stellung einer Sicherheit gem. § 650f BGB An das Landgericht _________________________ Klage In Sachen _________________________ _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen _________________________ – Beklagte – wegen Leistung einer Sicherh...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (2) Sicherungsumfang für Unternehmer

(a) Einfache Sicherungsabrede Rz. 165 Bei einfacher Sicherheitsabrede sichert die Vertragserfüllungssicherheit für den Unternehmer i.d.R. die vollständige und rechtzeitige Zahlung. (b) Qualifizierte Sicherungsabrede Rz. 166 Zusätzliche Sicherungsbedürfnisse des Unternehmers sollten ausdrücklich in eine qualifizierte Sicherungsabrede aufgenommen werden:mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (b) Qualifizierte Sicherungsabrede

Rz. 166 Zusätzliche Sicherungsbedürfnisse des Unternehmers sollten ausdrücklich in eine qualifizierte Sicherungsabrede aufgenommen werden:mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 7. Abfindungsregelungen

Rz. 586 Besondere Bedeutung im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Gesellschaftern kommt der Festlegung der Abfindungsmodalitäten zu. Die unmittelbar fällige Verpflichtung, ein Abfindungsguthaben i.H.d. Verkehrswertes[716] der Beteiligung (§ 728 BGB) auszuzahlen, würde die Pool-Gesellschaft sehr oft vor unüberwindbare Liquiditätsschwierigkeiten stellen. Es müssen daher im V...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Qualifizierte Sicherungsabrede für eine Vertragserfüllungsbürgschaft zugunsten des Bestellers/Auftraggebers (beim BGB- oder VOB/B-Vertrag)

Rz. 183 Das folgende Muster basiert auf Schmitz, ibr-online "Muster zu Bausicherheiten", Nr. 1.3. Rz. 184 Muster 4.11: Qualifizierte Sicherungsabrede für eine Vertragserfüllungsbürgschaft zugunsten des Bestellers/Auftraggebers (beim BGB- oder VOB/B-Vertrag) Muster 4.11: Qualifizierte Sicherungsabrede für eine Vertragserfüllungsbürgschaft zugunsten des Bestellers/Auftraggebers...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Qualifizierte Sicherungsabrede für eine Mängelbürgschaft zugunsten des Bestellers/Auftraggebers (beim BGB- oder VOB/B-Vertrag)

Rz. 187 Das folgende Muster basiert auf Schmitz, ibr-online "Muster zu Bausicherheiten", Nr. 1.4. Muster 4.12: Qualifizierte Sicherungsabrede für eine Mängelbürgschaft zugunsten des Bestellers/Auftraggebers (beim BGB- oder VOB/B-Vertrag) Muster 4.12: Qualifizierte Sicherungsabrede für eine Mängelbürgschaft zugunsten des Bestellers/Auftraggebers (beim BGB- oder VOB/B-Vertrag) N...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 9. Sicherheiten

Rz. 121 Nach § 17 Abs. 2 VOB/B können die Parteien eine Vertragserfüllungsbürgschaft für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung vereinbaren. Die Sicherung des Auftraggebers mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v. 10 % benachteiligt den Auftragnehmer nicht unangemessen und ist somit wirksam.[20] Als übliche Höhe einer vereinbarten Vertragserfüllungssicherheit haben ...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 1. Einreden/Einwendungen

Rz. 131 Muster 5.4: Einreden/Einwendungen Muster 5.4: Einreden/Einwendungen An das Landgericht _________________________ In Sachen Architekturbüro _________________________ – Klägerin – gegen Firma _________________________,vertreten durch den Geschäftsführer _________________________, – Beklagte – wegen: Schadensersatz zeige ich an, dass ich den Beklagten vertrete. Der Beklagte wird ...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 5. Taugliche Sicherheit

Rz. 76 Die tauglichen Sicherheiten ergeben sich aus § 650f Abs. 2 S. 1 BGB (Garantie oder sonstiges Zahlungsversprechen eines Kreditinstitutes oder Kreditversicherers) sowie aus den allgemeinen Vorschriften der §§ 232 ff. BGB. Die Wahl, welche Sicherheit gestellt wird, liegt beim Besteller, sodass der Unternehmer dem Besteller keine bestimmte Sicherheit in seinem Sicherungsv...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / cc) Rechte des Eigentümers

Rz. 42 Dem Eigentümer stehen folgende Rechte gegenüber dem Nießbrauchnehmer zu:mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / ee) Zahlungsbürgschaft zugunsten des Unternehmers

Rz. 175 Die Zahlungsbürgschaft zugunsten des Unternehmers ist ein Unterfall der Vertragserfüllungsbürgschaft, die sich ausschließlich auf die Absicherung von Zahlungsansprüchen des Unternehmers beschränkt. Da § 17 VOB/B auf Sicherheiten des Unternehmers keine unmittelbare Anwendung findet, ist in einer qualifizierten Sicherungsabrede explizit zu regeln, welche Zahlungsansprü...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Eine vor dem 1. Juli 1990 an einem Grundstück in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet bestellte Hypothek oder Grundschuld mit einem umgerechneten Nennbetrag von nicht mehr als 6.000 Euro erlischt, wenn der Eigentümer des Grundstücks eine dem in Euro umgerechneten und um ein Drittel erhöhten Nennbetrag entsprechende Geldsumme zugunsten des jeweiligen ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Abfindungsklauseln

Rz. 217 Ein Abfindungsanspruch der ausscheidenden Gesellschafter ist grds. nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, lässt sich aber mittelbar aus § 34 Abs. 3 GmbHG ableiten.[640] Nach Auffassung des BGH gehört das Recht eines Gesellschafters, bei Ausscheiden aus der Gesellschaft eine Abfindung zu erhalten, zu seinen Grundmitgliedsrechten.[641] Die Satzungsautonomie im GmbH-Rec...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / bb) Zusätzliche Anforderungen an eine Bürgschaft nach BGB

Rz. 144 Ist die VOB/B nicht Vertragsgrundlage und wird eine Bauvertragspartei vertraglich verpflichtet, Sicherheit zu leisten, sind neben den §§ 765 ff. BGB auch die §§ 232–240 BGB einschlägig. Danach müssen die nachfolgenden Anforderungen für eine wirksame Bürgschaftsbestellung erfüllt sein: (1) Tauglicher Bürge Rz. 145 Nach den Anforderungen des § 239 Abs. 1 BGB ist ein Bürg...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Tatsächliche Vorgänge

Rz. 77 Tatsächliche Vorgänge wie Geburt, Verheiratung, Tod, Ehescheidung, Erreichung eines bestimmten Lebensalters – hier erfolgt der Nachweis durch standesamtliche Urkunden (auch wenn diese zunächst für andere Zwecke erteilt waren[207]) oder beglaubigte Auszüge aus Geburten-, Familien- und Sterbebüchern. Aus dem Personalausweis/Reisepass soll hingegen das Geburtsdatum nicht...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / c) Sicherung des Vergütungsanspruchs

Rz. 117 Bei einem Bauvertrag kann der Unternehmer stets von seinem Besteller Sicherheit für die zu erbringenden Leistungen verlangen und damit seinen Vergütungsanspruch sichern, §§ 650e ff. BGB. Grundsätzlich kann daher auch der Nachunternehmer Sicherheit in Höhe seines voraussichtlichen Vergütungsanspruches verlangen. Dabei ist das Sicherheitsverlangen nach § 650f BGB ist e...mehr

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§ 14 Bauvertrag / c) Vereinbarung eines Zahlungsplans

Rz. 24 Abschlagszahlungen können beim BGB-Bauvertrag nach § 632a BGB verlangt werden, und zwar in Höhe des Werts der vom Unternehmer erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen. Dabei muss auch die Abschlagsrechnung prüfbar sein, was sich aus § 632a Abs. 1 S. 5 BGB ergibt. Ein Zahlungsplan ist dann wichtig, wenn die Parteien einen Pauschalpreis vereinbart haben, ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Nachteilsausgleich

Rz. 340 Wird die Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Zusammenveranlagung mit dieser Anspruchsgrundlage begründet, dann korrespondiert damit grds. eine Pflicht desjenigen Ehegatten, der hieraus einen Vorteil erzielt, dem anderen Ehegatten die ggü. einer getrennten Veranlagung höhere steuerliche Belastung auszugleichen.[799] Steuerberatungskosten fallen nur darunter, wenn sie...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (b) Qualifizierte Sicherungsabrede

Rz. 164 Ergeben sich spezielle Sicherungsbedürfnisse für den Besteller, sollten diese ausdrücklich in einer qualifizierten Sicherungsabrede berücksichtigt werden:mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (2) Schriftliche selbstschuldnerische Bürgschaft (§ 17 Abs. 4 S. 2 VOB/B)

Rz. 154 Grundsätzlich ist die Schriftlichkeit der Bürgschaftserklärung nichts Besonderes, da diese Regelung derjenigen in § 766 S. 1 BGB entspricht. Ist der Bürge jedoch Kaufmann, kann nach § 350 HGB eine Bürgschaft auch ohne Einhaltung der Schriftform erteilt werden. Rz. 155 Die weiteren Anforderungen an eine selbstschuldnerische Bürgschaft stimmen mit denjenigen in § 239 Ab...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 65 Folgende Voraussetzungen werden an den Anspruch gestellt:mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (2) Qualifizierte Sicherungsabrede

Rz. 171 Die nachfolgenden Ansprüche sind nicht von einer Bürgschaft für Mängelansprüche umfasst und müssen daher ausdrücklich in einer qualifizierten Sicherungsabrede vereinbart werden:mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / dd) Vorauszahlungsbürgschaft zugunsten des Bestellers

Rz. 173 Die Vorauszahlungsbürgschaft sichert dagegen die Rückzahlung frei vereinbarter Vorauszahlungen des Bestellers ab, die keinen Bezug zu einer bestimmten Bauleistung des Unternehmers haben (§ 16 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B). Damit soll der Rückzahlungsanspruch des Bestellers gesichert werden, der sich ergibt, wenn die entsprechenden Leistungen des Unternehmers die erbrachten Vor...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / I. Checkliste: Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / 1. Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes im Schiedsverfahren

Rz. 190 Das Schiedsgericht kann als Maßnahmen auf Arrest und einstweilige Verfügung aus dem Repertoire der ZPO zurückgreifen, aber auch andere Maßnahmen anordnen.[334] So hat das Schiedsgericht insb. die Option, Verfügungsverbote zu erlassen (sog. freezing orders).[335] Denkbar ist es ferner, ein selbstständiges Beweisverfahren in Anwendung von § 1041 ZPO durchzuführen.[336]...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Rz. 1870 In der Praxis am häufigsten anzutreffen ist die vereinfachte Kapitalherabsetzung gem. §§ 229 ff. AktG. Der wesentliche Unterschied zur ordentlichen Kapitalherabsetzung besteht darin, dass keine Verpflichtung zur Sicherheitsleistung nach § 225 AktG besteht (§ 229 Abs. 3 AktG). Weiter kann der vereinfachten Kapitalherabsetzung rückwirkende Wirkung nach § 234 AktG beig...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / ff) Überzahlungsbürgschaft zugunsten des Bestellers

Rz. 176 Die Überzahlungsbürgschaft zugunsten des Bestellers dient der Absicherung von dessen Überzahlungen und ist damit ebenfalls ein Unterfall der Vertragserfüllungsbürgschaft. Da die Überzahlungsbürgschaft einen Rückforderungsanspruch aus Bereicherungsrecht betrifft, ist sie nicht vom allgemeinen Sicherungszweck der Vertragserfüllungsbürgschaft erfasst, sodass die Vereinb...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Sicherheit durch Einbehalt

Rz. 131 Im Fall eines zwischen den Parteien vereinbarten Sicherheitseinbehalts zugunsten des Bestellers (z.B. zur Absicherung seiner Mängelansprüche) kann der Besteller den Einbehalt – abhängig von der jeweiligen Vereinbarung der Parteien – in Teilbeträgen oder in einem Betrag vornehmen. Bei der Vereinbarung von Teilbeträgen sieht § 17 Abs. 6 VOB/B vor, dass der Besteller be...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / VIII. Rechtliche Stellung des Nacherben

Rz. 91 Dem Nacherben stehen gegenüber dem Vorerben folgende Rechte zu:mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (1) Einfache Sicherungsabrede

Rz. 168 Ist keine qualifizierte Sicherheitsabrede getroffen worden, ist davon auszugehen, dass sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Mängelansprüche nach Abnahme gesichert sind:[156]mehr