Fachbeiträge & Kommentare zu Social Media

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.10 Clubhouse: Social App auf dem Vormarsch?

Haben Sie schon von Clubhouse gehört? Die App der Audio-Plattform gibt es seit Frühjahr 2020, sie befindet sich aber aktuell noch im Beta-Stadium. Die Nutzerzahlen stiegen zunächst rasant bis auf über 10 Millionen an, flachten zuletzt aber auch wieder deutlich ab – dennoch lohnt es sich, Clubhouse im Auge zu behalten – erst recht, wenn man ein Fan von Podcasts ist und auch s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3 Die sozialen Medien im Überblick

3.1 Facebook: Gefällt mir! Facebook zählt nach wie vor zu den größten und bekanntesten Social Media Plattformen der Welt. Das soziale Onlinenetzwerk, das 2004 von Mark Zuckerberg gegründet wurde, verzeichnet heute weit über 2 Milliarden monatliche aktive Nutzer weltweit – und bietet damit auch für Steuerberater eine riesige Zielgruppe und eine Menge Potenziale. Facebook dient ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 1 Warum funktionieren soziale Medien so gut?

Gerade für junge Menschen ist es heute fast nicht mehr vorstellbar, in gar keinem sozialen Netzwerk aufzutauchen – Social Media gehören zum Leben dazu. Während die junge Zielgruppe in erster Linie Netzwerke wie Instagram und Tiktok nutzt, um andere an ihrem Leben teilhaben zu lassen – und auch selbst Anteil am Leben anderer nimmt – bieten der Netzwerk-Riese Facebook, aber au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.6 YouTube: Videotainment am Puls der Zeit

Die Videoplattform YouTube ist zwar kein soziales Medium im klassischen Sinne, da die Kommunikation hier vor allem einseitig stattfindet (Sie unterhalten Zuschauer), dennoch kann es als Ergänzung für Steuerberater sehr sinnvoll seinn. Steuerberater, die hier mit aktuellen News und praktischen Tipps –ansprechend und leicht verständlich verpackt als Video – aufwarten können, ve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.1 Facebook: Gefällt mir!

Facebook zählt nach wie vor zu den größten und bekanntesten Social Media Plattformen der Welt. Das soziale Onlinenetzwerk, das 2004 von Mark Zuckerberg gegründet wurde, verzeichnet heute weit über 2 Milliarden monatliche aktive Nutzer weltweit – und bietet damit auch für Steuerberater eine riesige Zielgruppe und eine Menge Potenziale. Facebook dient in erster Linie der Vernet...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.3 TikTok: Jung und auf den Punkt

TikTok hat eine beeindruckende Entwicklung hingelegt: 2016 aus der Lip-Sync-App "musical.ly" entstanden, die zunächst vor allem bei Kindern und sehr jungen Jugendlichen beliebt war, um sich bei der Lippensynchronisation von Musikvideos zu filmen, hin zu einem der bedeutsamsten Video Social Networks, das mittlerweile sogar in der Weltpolitik angekommen ist. Keine Frage, die Z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.13 Discord: Chatten, Sprechen & Schreiben

Der Onlinedienst Discord ist ein kleines Allround-Talent: Man kann ihn aktuell für Instant Messaging, zum Chatten und für Sprachanrufe- und Konferenzen sowie Videokonferenzen nutzen. Wurde Discord ursprünglich für Gamer entwickelt, um miteinander Videospiele zu spielen, sich zu verständigen und auf verschiedenen Servern in Kontakt zu bleiben, haben mittlerweile auch viele an...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.7 Newsletter: der direkte Draht zu Ihren Mandanten

Newsletter gehören mittlerweile schon zu den absoluten Klassikern in der direkten Mandantenkommunikation, sind damit aber alles andere als out. Ganz im Gegenteil: Der regelmäßige Newsletter mit Infos aus der Kanzlei wird von vielen Mandanten enorm geschätzt und kann Steuerberatern einen großen Mehrwert bieten. Auch, wenn es sich bei Newslettern nicht um ein soziales Netzwerk ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.9 Podcasts: Steuerberatung, die im Kopf bleibt

Podcasts erfreuen sich aktuell großer Beliebtheit. Der Begriff Podcast setzt sich zusammen aus "Play on demand" ("Auf Abruf Abspielen") und "Broadcast" ("Rundfunk"). Dahinter verbirgt sich eine Serie von Audio- oder Videodateien, die abonniert werden kann. Die Silbe "Pod" bezieht sich zudem auch auf den Audioplayer iPod, auf welchem Podcasts zu Beginn Verwendung fanden. Mittl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.5 X (vorher Twitter): Kurz und knackig

In der Kürze liegt die Würze: Das ist das Motto von X (vorher Twitter). Man kann hier zwar auch Fotos und kurze Videos hochladen, in erster Linie ist X aber für die sog. "Tweets" bekannt: Kurznachrichten, bei denen man sich auf 280 Zeichen Text beschränken muss. X konnte sich in Deutschland nie so stark durchsetzen, wie z. B. Facebook oder Instagram. Wer aber genug Zeit – und...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gefällt mir: Wie Steuerbera... / Zusammenfassung

Ob Einkaufen, Termine vereinbaren oder in Kontakt bleiben – viele Dinge unseres alltäglichen Lebens erledigen wir gerne online. Das gilt für private Belange, wenn wir z. B. in Kontakt mit alten Freunden bleiben möchten oder nach einem guten Restaurant suchen, und genauso für geschäftliche Interessen, wenn wir uns z. B. vernetzen möchten oder unser Business bekannter machen w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.12 Twitch: Streaming für Steuerberater?

Bei Twitch handelt es sich um eine Livestreaming-Plattform, die aktuell vorrangig zur Live-Übertragung von Videospielen genutzt wird. Mittlerweile ist bzw. war Twitch allerdings bereits um eine eigene Karaoke-Anwendung (Twitch Sings) und um ein Aufnahme- und Livestreaming-Programm (Twitch Studio) gewachsen. Twitch Sings wurde mit Anfang 2021 allerdings wieder eingestellt. Au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.11 Pinterest: Bilder sagen mehr als tausend Worte

Pinterest setzt sich aus den zwei Wörtern "to pin" für "Anpinnen" und "interest" für "Interesse" zusammen – und genau das ist auch der eigentliche Sinn und Zweck der Plattform, die neben einer visuellen Suchmaschine optional ein soziales Netzwerk integriert hat, in erster Linie aber vor allem eine Online-Pinnwand ist. Hauptsinn und Zweck hierbei ist, dass Nutzer nach allen m...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.2 Instagram: Persönlich und voll im Trend

Instagram zählt aktuell zu den erfolgreichsten sozialen Medien und erfreut sich insbesondere bei einer etwas jüngeren Zielgruppe schon jetzt weitaus größerer Beliebtheit als Facebook. Mit eigenem Business-Profil können auch Steuerberater hier schnell viel erreichen, insbesondere, wenn es um das Findenvon neuen Mitarbeitern geht und darum, die eigene Kanzlei sowie das Team vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.8 Blogs: Endlich Zeit für klare Worte!

Blogs sind kein soziales Medium im eigentlichen Sinne, da hier die Kommunikation einseitig stattfindet – dennoch bieten Sie großes Potenzial und können auch als Inhalts-Geber für Ihre sozialen Netzwerke (vor allem Facebook, X, XING und LinkedIn) fungieren. Blogs bieten die ideale Möglichkeit, endlich das zu tun, was Sie auf anderen sozialen Medien nicht wirklich tun können: I...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.4 XING und LinkedIn: Ready for Business!

Wer es businesslastiger und seriöser mag, sollte auf Plattformen wie XING und LinkedIn auf keinen Fall verzichten. Die beiden erfolgreichen Business-Netzwerke bieten neben umfassenden Möglichkeiten der Vernetzung vor allem viel Potenzial für die Online-Talentsuche. XING und LinkedIn? Was ist das eigentlich? XING und LinkedIn sind grundsätzlich soziale Netzwerke wie Facebook: M...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4 Schutzpflicht

Rz. 71 Nach § 75 Abs. 2 BetrVG sind Arbeitgeber und Betriebsrat zum Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers verpflichtet. Diese Verpflichtung stellt eine Schranke sowohl für ihre Regelungsbefugnis als auch für den Inhalt der von ihnen getroffenen Regelungen, z. B. in Betriebsvereinbarungen, dar.[1] Die in § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG normierte Schutzpf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Aigner-Sahin Erbfälle mit Drittstaatenbezug unter dem Regime der Europäischen Erbrechtsverordnung 2023 Nomos, ISBN 978-3-7560-1163-6, 109 EUR Die vor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 4. Haftung im Online-Bereich (insbesondere Filesharing)

Rz. 313 Bei der Haftung von Access-Providern sind zwei Entscheidungen des BGH aus dem Jahr 2016 beachtenswert: Inhaltlich ging es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Telekommunikationsunternehmen, die ihren Kunden den Zugang zum Internet vermitteln, zur Sperrung bestimmter Internetseiten verpflichtet sein können. In den entschiedenen Fällen verlangten die klagenden R...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategische Einkaufsteueru... / 1 Ganzheitliche Einkaufssteuerung im Überblick

In den vergangenen Jahren haben Unternehmen zunehmend in die Professionalisierung und Automatisierung des Einkaufes investiert. Das betrifft einerseits die operative Abwicklung von Einkaufsaufgaben; zahlreiche manuelle Aufgaben und Aktivitäten wurden vermieden, vereinfacht, automatisiert und digitalisiert. Andererseits wird auch das Handling der Daten zunehmend professionali...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.1 Gemischte Aufwendungen

Rz. 20 Besondere Probleme bereiten, sowohl in der praktischen Beurteilung als auch in der theoretischen Begründung, die gemischten Aufwendungen. Gemischte Aufwendungen liegen vor, wenn die Verursachung dieser Aufwendungen i. S. d. Äquivalenztheorie sowohl in der beruflichen Sphäre als auch in der steuerlich nicht zu berücksichtigenden Lebensführung liegt und keine dieser Urs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Automatisierte Transkri... / 2.1 Betriebsvereinbarung als Grundlage

Besteht ein Betriebsrat, kommt als Grundlage der Transkription eine Betriebsvereinbarung infrage.[1] Eine solche wäre wegen § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ohnehin abzuschließen bzw. bestehende IT-Betriebsvereinbarungen entsprechend zu ergänzen. Hierin könnten beispielsweise bestimmte Gesprächsarten (etwa Projektmeetings/Dailys) pauschal für die Transkription zugelassen und für verb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entwicklung der Steuerkanzl... / 7 Die digitale Krone: Ihre Webseite, Soziale Medien und Online-Bewertungen

In der digitalen Welt sind Empfehlungen nicht mehr nur Gesprächsstoff am Gartenzaun. Online-Bewertungen und soziale Medien spielen eine zentrale Rolle. Bei Kaufentscheidungen im Konsumentenbereich sind es weltweit ¾ der Kunden, die sich durch die sozialen Medien beeinflussen lassen. Ihre Webseite ist Ihr Aushängeschild und wenn sich Mandanten über ihre Steuerberater unterhalt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entwicklung der Steuerkanzl... / Zusammenfassung

Aufgrund des Fachkräfte- und Kapazitätsmangels herrscht in vielen Kanzleien Aufnahmestopp und D-Mandanten werden gekündigt. Gleichzeitig rücken in Zeiten von Social Media und Online-Marketing die klassischen Werbeformen aus dem Blickfeld. Das kann mittel- bis langfristig nach hinten losgehen. Warum? Weil dann potenzielle Mandanten, die gut in die Kanzlei passen, erst gar nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Das Mandat im Kündigun... / C. Sachverhaltserfassung

Rz. 15 Der Erfolg anwaltlicher Tätigkeit in Kündigungsschutzrechtstreitigkeiten hängt wesentlich davon ab, dass der zugrunde liegende Sachverhalt voll erfasst, bearbeitet und verwertet wird. Kein Kündigungsschutzrechtsfall ist wie der andere, auch wenn sich Stereotypen bilden lassen. Um bei der Mandatsannahme bereits den Sachverhalt voll zu erfassen, bietet es sich an, bei k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Das Mandat im Kündigun... / B. Mandatsannahme

Rz. 9 Der Erstkontakt mit dem potenziellen Mandanten erfolgt in den meisten Fällen via Telefon oder E-Mail oder immer öfter via Social Media bis hin zur WhatsApp. Diesen Erstkontakt allein den Anwaltssekretariaten zu überlassen, ist regressträchtig. Im Hinblick auf die Frist des § 4 KSchG und auf § 174 BGB ist es daher dringend geboten, den potenziellen Mandanten direkt zur ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neue Umsatzchancen mit dem ... / 2.4 Deliver – die Leistung auf die Straße bringen

Die meisten Steuerberater sind in Ihrem Fachgebiet sehr gut, weil sie eine sehr schwierige Ausbildung durchlaufen haben und sich laufend fortbilden. Was sie aber in der Regel nicht gelernt haben, ist ihre Leistung auch zu "verkaufen". Das hängt zum einen damit zusammen, dass Werbung berufsrechtlichen Einschränkungen unterliegt und in der Branche lange Zeit eher "verpönt "war...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflichten und ... / 4.2 Löschung von Daten auf Social-Media-Plattformen

Rechtsstreitigkeiten entstehen häufig auch rund um die Frage der Löschung von Daten der Arbeitnehmer auf Social-Media-Plattformen. Aus der Rechtsprechung geht dazu im Wesentlichen hervor, dass auf der Homepage veröffentlichte Daten des Arbeitnehmers (z. B. Name oder Fotos) umgehend zu löschen sind, wenn der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheidet. Die Pflicht zur Löschun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflichten und ... / 3.2.1 Aufbewahrung bei schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers

Neben den gesetzlich geregelten Aufbewahrungspflichten bestehen weitere Fälle, in denen Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran haben könnten, Daten und Unterlagen ihrer Arbeitnehmer aufzubewahren. So kann eine Löschung unterbleiben, wenn dadurch schutzwürdige Interessen des Betroffenen – sprich des Arbeitgebers – beeinträchtigt werden würden.[1] Besonders relevant ist d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Muss HR sich neu erfinden? / 1 HR-Rollenmodell

Zunächst der Versuch einer Begriffsklärung: Was verstehen wir unter Human Ressource Management? Alle geplanten und gesteuerten Aktivitäten einer Organisation zur Gestaltung der Beziehung zwischen Mitarbeiter und Organisation, um die Ziele der Organisation zu erreichen und den Mitarbeitererwartungen gerecht zu werden. Dabei bestimmen die Megatrends aktuell schon die Herausfor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 1 Allgemeines

Rz. 1 §§ 85, 88, 92 S. 2 Nr. 1 AO normieren die Befugnis der Finanzbehörden, zur Erfüllung ihres Besteuerungsauftrags Auskünfte jeder Art von den Beteiligten und anderen Personen einzuholen. § 93 AO ist hierzu Ausführungsnorm und gilt als allgemeine Beweismittelvorschrift gleichermaßen im Festsetzungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren.[1] Im Rahmen ihrer Verpflichtung,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Onboarding als Projekt / 1.3 Überführung in den Live-Betrieb

Sobald der Roll-out in die breite Masse erfolgt ist und "Kinderkrankheiten" des Workflows behoben sind, kann das Projekt zunächst beendet werden. Das bedeutet aber nicht, dass der Onboarding Manager und das Projektteam seine Jobs los sind. Im Gegenteil: Es braucht nach wie vor jemanden, der den Prozess überwacht, feinjustiert und weiterentwickelt. Sonst ist die Gefahr groß, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 10 Der Anwendungsbereich des § 29b AO ergibt sich aus § 2a AO, wonach die Datenverarbeitung im (unmittelbaren) Anwendungsbereich der AO [1] erfolgen muss. Umfasst sind hiernach die Besteuerungsverfahren nach dem ersten bis siebten Teil der AO, soweit die Verwaltung bundesgesetzlich geregelter Steuern betroffen ist. Für die Gemeinden gilt dies nach § 1 Abs. 2 AO entspreche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 3.3 Mandanten-Flyer

Die folgende Arbeitshilfe enthält einen Mustertext, mit dem der Steuerberater auf sein (neues) Beratungsangebot aufmerksam machen kann. Der Flyer kann individuell angepasst werden und enthält ein freies Feld für das Kanzleilogo. Auch wenn hier von einem Mandanten-Flyer die Rede ist, kann der Mustertext natürlich auch auf der Kanzlei-Homepage, als E-Mailing oder im Rahmen von ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 3 Deliver: Marketing und Kommunikation

Bei den klassischen Dienstleistungen (Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärung) muss der Mandant diese Leistungen zur Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen in Anspruch nehmen. Bei allen nichtsteuerlichen Beratungsleistungen besteht eine derartige Verpflichtung nicht. Die Nachfolgeberatung muss daher aktiv angeboten und "verkauft" werden. Als Einstiegsfragen z. B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebswirtschaftliche Ber... / 3 Deliver: Marketing und Kommunikation

Bei den klassischen Dienstleistungen (Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärung) muss der Mandant diese Leistungen zur Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen in Anspruch nehmen. Bei betriebswirtschaftlichen Beratungsleistungen besteht eine derartige Verpflichtung nicht. Betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen müssen daher aktiv angeboten und "verkauft" werden....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebswirtschaftliche Ber... / 3.3 Mandanten-Flyer

Die folgende Arbeitshilfe enthält einen Mustertext, mit dem der Steuerberater auf sein (neues) Beratungsangebot aufmerksam machen kann. Der Flyer kann individuell angepasst werden und enthält ein freies Feld für das Kanzleilogo. Auch wenn hier von einem Mandanten-Flyer die Rede ist, kann der Mustertext natürlich auch auf der Kanzlei-Homepage, als E-Mailing oder im Rahmen von ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebswirtschaftliche Ber... / 2.3.1 Maßnahmen zur Umsatzsteigerung

Als Maßnahmen zur Umsatzsteigerung kommen in Betracht: Maßnahmen zur Stammkundenbindung: Kunden-Rundschreiben/Info-Briefe/Mailings Persönliche Gespräche und Befragungen zur Kundenzufriedenheit Kundentelefonate zur Zufriedenheitsbefragung (Telefonmarketing) Regelmäßige Kundenbesuche ("Kontaktpflege") Kundenveranstaltungen ("Events") Kulanter Umgang mit Beschwerden Glückwünsche zu per...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebswirtschaftliche Ber... / 2.3.7 Konkurrenzanalyse

Steuerberater und Mandant sollten sich bei der Analyse auch ein Bild von der Konkurrenz machen. Dabei stehen die Fragen im Vordergrund, wer die wichtigsten Mitbewerber (vor Ort) sind und welche Stärken und Schwächen das betrachtete Unternehmen gegenüber den Mitbewerbern hat. Zur Dokumentation kann die folgende Übersicht verwendet werden:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Influencer / 5 Social Media Guidelines

Social Media Guidelines sind ein hilfreiches Mittel, um die Nutzung von Social Media im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis zu regulieren. Sie legen die einzuhaltenden Regeln bei der arbeitsrechtlich relevanten Nutzung von Social Media für alle Mitarbeiter auch dort verbindlich fest, wo (noch) keine zusätzliche Vereinbarung über die Tätigkeit als Corporate Influencer getr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Influencer

Zusammenfassung Begriff Corporate Influencer sind Mitarbeiter, die auf Social Media Plattformen wie LinkedIn, Instagram oder TikTok über ihre Tätigkeit und ihren Arbeitgeber berichten, und dadurch zu Markenbotschaftern des Unternehmens werden. Eine gesetzliche Definition des Begriffs gibt es nicht. Indem Corporate Influencer gezielt Botschaften an potenzielle Kunden senden, e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Influencer / Arbeitsrecht

1 Abgrenzung: Privates Posten – Corporate Influencer Kennzeichnend für die Tätigkeit der Corporate Influencer ist, dass diese nicht ausschließlich dienstlich posten, sondern – in unterschiedlichem Umfang – auch private Inhalte teilen. Gerade diese Durchmischung schafft die in den Sozialen Medien notwendige Authentizität, stellt Nahbarkeit her und ist damit für den Erfolg der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Influencer / Zusammenfassung

Begriff Corporate Influencer sind Mitarbeiter, die auf Social Media Plattformen wie LinkedIn, Instagram oder TikTok über ihre Tätigkeit und ihren Arbeitgeber berichten, und dadurch zu Markenbotschaftern des Unternehmens werden. Eine gesetzliche Definition des Begriffs gibt es nicht. Indem Corporate Influencer gezielt Botschaften an potenzielle Kunden senden, ergänzen sie die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Influencer / 4 Haftungsrisiken des Unternehmens

Verstoßen Corporate Influencer, die diese Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausüben, gegen Vorschriften des Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrechts oder der DSGVO, finden auf etwaige Schadensersatzansprüche die Regelungen über den innerbetrieblichen Schadensausgleich im Arbeitsverhältnis Anwendung. Danach können Corporate Influencer ggf. eine Freistellung vom A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Influencer / 6 Beteiligung des Betriebsrats

Bei der Einführung von Social Media Guidelines hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, da es sich um eine Regelung zum Verhalten der Mitarbeiter handelt. Bei einer technischen Überwachung von Corporate Influencern besteht zusätzlich ein zwingendes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Influencer / 2 Vertragliche Regelungen für Corporate Influencer

Für die Praxis gilt, dass Unternehmen unbedingt zusätzlich zum bestehenden Arbeitsvertrag eine Vereinbarung über die Tätigkeit als Corporate Influencer schließen sollten. Dabei kann es sich entweder um eine arbeitsvertragliche Zusatzvereinbarung handeln oder ein zweites, nicht-arbeitsrechtliches Werk- oder Dienstverhältnis kann zusätzlich zum bestehenden Arbeitsvertrag begrü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Influencer / 3 Weisungsrecht des Unternehmens

Ob der Arbeitgeber ein Weisungsrecht gem. § 106 Satz 1 GewO hat, hängt davon ab, ob es sich bei einem Post um außerdienstliches Verhalten handelt (dann kein Weisungsrecht) oder der jeweilige Beitrag Teil einer arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflicht ist (dann besteht das Weisungsrecht). Bei privaten Posts des Corporate Influencers gelten nur die allgemeinen arbeitsrechtli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Influencer / 1 Abgrenzung: Privates Posten – Corporate Influencer

Kennzeichnend für die Tätigkeit der Corporate Influencer ist, dass diese nicht ausschließlich dienstlich posten, sondern – in unterschiedlichem Umfang – auch private Inhalte teilen. Gerade diese Durchmischung schafft die in den Sozialen Medien notwendige Authentizität, stellt Nahbarkeit her und ist damit für den Erfolg der Corporate Influencer ausschlaggebend. Ob das Posting...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzierungsberatung als n... / 3 Deliver: Marketing und Kommunikation

Bei den klassischen Dienstleistungen (Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärung) muss der Mandant diese Leistungen zur Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen in Anspruch nehmen. Bei nichtsteuerlichen Beratungsleistungen besteht eine derartige Verpflichtung nicht. Finanzierungsberatung muss daher aktiv angeboten und "verkauft "werden. Als Einstiegsfragen z. B. im R...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzierungsberatung als n... / 3.2 Mandanten-Flyer

Die folgende Arbeitshilfe enthält einen Mustertext, mit dem der Steuerberater auf sein (neues) Beratungsangebot aufmerksam machen kann. Der Flyer kann individuell angepasst werden und enthält ein freies Feld für das Kanzleilogo. Auch wenn hier von einem Mandanten-Flyer die Rede ist, kann der Mustertext natürlich auch auf der Kanzlei-Homepage, als E-Mailing oder im Rahmen von ...mehr