Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderbilanz

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Sonderbilanzen und Status / 9.1.1.2 Steuerbilanzrecht

Rz. 97 Steuerlich kommt es grundsätzlich zur Aufdeckung der stillen Reserven beim übertragenden Rechtsträger in dessen Schlussbilanz.[1] Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber der Ansatz des Buch- oder Zwischenwerts beantragt werden, sodass es nicht zu einer Aufdeckung von stillen Reserven kommt.[2] Während handelsrechtlich stets dem übernehmenden Rechtsträger das Wahlrec...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 12.3.1 Insolvenzschlussrechnung

Rz. 121 Neben dem Verteilungsverzeichnis (§ 188 InsO) ist zum Abschluss der Insolvenz eine Insolvenzschlussrechnung (§ 66 InsO) aufzustellen. Die Insolvenzschlussrechnung ist ein Status, da ihr keine Verknüpfung mit der Finanzbuchführung zugrunde liegt. Die wichtigste Aufgabe dieses Status ist es, Gläubiger, Schuldner und das Insolvenzgericht über den Verlauf und das Ergebni...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 12.3.3 Steuerliche Schlussbilanz

Rz. 124 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt ein neuer Gewinnermittlungszeitraum (§ 155 Abs. 2 InsO). Für Kapitalgesellschaften ist bei Insolvenz ein 3-jähriger Besteuerungszeitraum vorgesehen (§ 11 KStG). Diese 3-jahresfrist ist eine Sollvorschrift und kann gegebenenfalls verlängert werden.[1]mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3 Eröffnungsbilanz anlässlich der Unternehmensgründung

Rz. 14 Die Pflicht zum Aufstellen einer Eröffnungsbilanz/Gründungsbilanz und der Durchführung einer Eröffnungsinventur ergibt sich aus § 242 Abs. 1 HGB und § 240 Abs. 1 HGB. Als Startpunkt einer neuen Reihe von auf der Finanzbuchhaltung basierenden Regelbilanzen, handelt es sich bei der Eröffnungsbilanz um eine Sonderbilanz. Fragestellungen anlässlich einer Unternehmensgründun...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 13.2.3 Steuerliche Besonderheiten

Rz. 134 Steuerlich gilt für die Liquidation einer Kapitalgesellschaft ein nach Möglichkeit maximal 3-jähriger Besteuerungszeitraum innerhalb des Abwicklungszeitraums (§ 11 Abs. 1 KStG). Für das Ergebnis des letzten Rumpf-Wirtschaftsjahres der werbenden Gesellschaft räumt die Finanzverwaltung ein Wahlrecht ein (R 11 Abs. 1 Satz 3 KStR). Der Steuerpflichtige kann entscheiden, ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 7.1 Kapitalerhöhung

Rz. 71 Es gibt verschiedene Formen der Kapitalerhöhung:[1] Kapitalerhöhung gegen Bareinlage, Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, Bedingte Kapitalerhöhung, Genehmigte Kapitalerhöhung, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Kapitalerhöhung durch Sacheinlage. Rz. 72 Liegt der Kapitalerhöhung eine Sacheinlage zugrunde, so stellen sich eine Reihe von Fragen, die sich auch bei der Grün...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 8 Pro-forma-Finanzinformation

8.1 Pflicht zur Veröffentlichung von Pro-forma-Finanzinformationen Rz. 75 Die Prospekt-VO[1] normiert die Anforderungen an den Wertpapierprospekt bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder deren Zulassung zum Handel an einem regulierten Markt. Detailliert werden diese Anforderungen durch VO EU 2019/980[2]. Der IDW nimmt sich den Pro-Forma-Finanzinformationen in sein...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 7 Kapitalerhöhungs- und Kapitalherabsetzungsbilanz

7.1 Kapitalerhöhung Rz. 71 Es gibt verschiedene Formen der Kapitalerhöhung:[1] Kapitalerhöhung gegen Bareinlage, Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, Bedingte Kapitalerhöhung, Genehmigte Kapitalerhöhung, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Kapitalerhöhung durch Sacheinlage. Rz. 72 Liegt der Kapitalerhöhung eine Sacheinlage zugrunde, so stellen sich eine Reihe von Fragen, die sic...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.1 Behandlung der Geschäftsführergehälter

Rz. 440 Die einkommensteuerliche Behandlung der Geschäftsführergehälter richtet sich einmal danach, ob der Geschäftsführer seine Bezüge von der GmbH oder von der GmbH & Co. KG erhält, zum anderen, ob er Gesellschafter der GmbH & Co. KG ist. Rz. 441 Geschäftsführer ist zugleich Kommanditist Erhält der Geschäftsführer der GmbH, der an der GmbH & Co. KG als Kommanditist beteiligt...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 15 Weiterführende Literatur

Daragen, DStR 2000, 573 ff.; Fleischer/Goette, Münchener Kommentar zum GmbHG, Band 3, 3. Aufl. 2018; Gummert/Weipert, Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 2, 5. Aufl. 2019; Säcker/Rixecker/Oetker/Limperg, Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 11, 8. Aufl. 2020; Stürner/Eidenmüller/Schoppmeyer, Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, Band 1 und Band ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 14 Vermögensaufstellung über den Nachlass

Rz. 135 Der Tod einer Person kann mit der Erstellung von 2 unterschiedlichen Vermögensaufstellungen verbunden sein. Zum einen ist eine Aufstellung für die Erbschaftsteuer zu errichten. Zum anderen kann der Erbe ein Verzeichnis der Nachlassgegenstände (Inventar) bei dem Nachlassgericht einreichen, um die beschränkte Erbenhaftung zu erhalten. 14.1 Inventar 14.1.1 Gesetzliche Gru...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 14.2 Vermögensaufstellung anlässlich der Erbschaftsteuer

14.2.1 Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung Rz. 138 Um die Höhe der Erbschaftsteuer zu ermitteln, ist eine Vermögensaufstellung zu erstellen. Die Bewertung der einzelnen Gegenstände richtet sich nach dem BewG (§ 12 ErbStG). Vor dem ErbStRG 2009[1] bestand sowohl eine Bestands- als auch Bewertungsidentität zwischen Steuerbilanz und erbschaftsteuerlicher Vermögensaufstellun...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 5.2 Wegzugsbilanz

5.2.1 Veranlagungszeiträume bis 2021 Rz. 53 Verlegt eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige[1] Körperschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einen Drittstaat und scheidet deshalb aus der unbeschränkten Steuerpflicht aus, gilt sie als aufgelöst (§ 12 Abs. 3 Satz 1 KStG). Dem Ausscheiden aus der unbeschränkten Steuerpfl...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1 Gründung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften

3.1.1 Handelsbilanzrecht 3.1.1.1 Einlagen der Gesellschafter Rz. 15 Gesellschaftsrechtliche Kapitalaufbringung Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften ist die Eintragung des Einzelunternehmers oder der Personenhandelsgesellschaft ins Handelsregister keine Gründungsvoraussetzung (§ 105 Abs. 2 Satz 1 HGB, § 161 Abs. 2 i. V. m. § 105 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die Eintragung hat grunds...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.2 Gründung einer Kapitalgesellschaft

3.2.1 Handelsbilanzrecht Rz. 38 Es ist zwischen der gezeichneten Einlage, der ausstehenden Einlage und dem von der ausstehenden Einlage eingeforderten bzw. noch nicht eingeforderten Teil der ausstehenden Einlage zu unterscheiden. Der noch nicht eingeforderte Teil der Einlage ist auf der Passivseite vom gezeichneten Kapital offen abzusetzen. Der eingeforderte, aber noch nicht ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1.2.3 Gründungskosten

Rz. 37 Das handelsrechtliche Aktivierungsverbot für die Gründungskosten gilt auch im Steuerrecht. Bei den Gesellschaftern erhöhen diese Kosten der Gründung die Anschaffungskosten für die Beteiligung.mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.3 Übersicht

Rz. 47 Die gesellschaftsrechtlichen, handelsbilanziellen und steuerlichen Vorschriften, die für die Bewertung der Einlage von Relevanz sind, lassen sich wie folgt darstellen: Bewertung von Sacheinlagenmehr

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Sonderbilanzen und Status / 14.1.2 Ansatz und Bewertung

Rz. 137 Das Inventar soll alle Nachlassgegenstände und Nachlassverbindlichkeiten mit ihrem Wert am Tag des Erbanfalls aufführen (§ 2001 BGB).[1]mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.2.1 Handelsbilanzrecht

Rz. 38 Es ist zwischen der gezeichneten Einlage, der ausstehenden Einlage und dem von der ausstehenden Einlage eingeforderten bzw. noch nicht eingeforderten Teil der ausstehenden Einlage zu unterscheiden. Der noch nicht eingeforderte Teil der Einlage ist auf der Passivseite vom gezeichneten Kapital offen abzusetzen. Der eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Teil ist unt...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1.1 Handelsbilanzrecht

3.1.1.1 Einlagen der Gesellschafter Rz. 15 Gesellschaftsrechtliche Kapitalaufbringung Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften ist die Eintragung des Einzelunternehmers oder der Personenhandelsgesellschaft ins Handelsregister keine Gründungsvoraussetzung (§ 105 Abs. 2 Satz 1 HGB, § 161 Abs. 2 i. V. m. § 105 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die Eintragung hat grundsätzlich nur deklaratoris...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1.2.2 Einlagen in ein Einzelunternehmen

Rz. 36 Für Einlagen in ein Einzelunternehmen gelten die Ausführungen über die verdeckte Einlage in eine Personengesellschaft entsprechend.mehr

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Sonderbilanzen und Status / 1 Grundlagen

1.1 Abgrenzung von laufender Bilanz, Sonderbilanz und Status Rz. 1 Die Sonderbilanzen und der Status sind von den laufenden Bilanzen (Regelbilanzen) abzugrenzen. Regelbilanzen sind zum Abschluss eines jeden Geschäftsjahres aufzustellen (§ 242 Abs. 1 Satz 1 HGB). Bei Regelbilanzen ist die Schlussbilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres die Eröffnungsbilanz des neuen Geschäftsjah...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1.1.2 Gründungskosten

Rz. 25 Die Gründungskosten sind grundsätzlich Aufwand und unterliegen einem Aktivierungsverbot (§ 248 Abs. 1 HGB).mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.2.2 Steuerbilanzrecht

Rz. 43 Bei der Kapitalgesellschaft ist zwischen der offenen Einlage mit Gewährung von Gesellschaftsrechten und der verdeckten Einlage ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten zu unterscheiden. 3.2.2.1 Gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten / offene Einlage Rz. 44 Wird ein Wirtschaftsgut gegen die Gewährung von Anteilen in eine Kapitalgesellschaft übertragen, ist diese offene ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 14.1 Inventar

14.1.1 Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung Rz. 136 Die Erben haften für die Schulden des Erblassers, § 1967 Abs. 1 BGB. Sie haben allerdings die Möglichkeit, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken.[1] Kommen die Erben einer Aufforderung des Nachlassgerichts zur Erstellung eines Inventars nicht nach, kann die Haftung nicht mehr beschränkt werden (§§ 1993 ff. BGB). Ei...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 5 Zuzugs- und Wegzugsbilanz anlässlich der Änderung der Steuerpflicht einer Körperschaft

Rz. 49 Die Zuzugs- und Wegzugsbilanz ist eine steuerliche Sonderbilanz. Der Zuzug ist mit der steuerlichen Verstrickung verbunden. Dies bedeutet, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland am Veräußerungsgewinn des Wirtschaftsguts begründet wird (§ 4 Abs. 1 Satz 8 2. Halbsatz EStG). Der Wegzug wirft die Frage einer Entstrickung, also dem Ausschluss oder der Be...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 5.2.1 Veranlagungszeiträume bis 2021

Rz. 53 Verlegt eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige[1] Körperschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einen Drittstaat und scheidet deshalb aus der unbeschränkten Steuerpflicht aus, gilt sie als aufgelöst (§ 12 Abs. 3 Satz 1 KStG). Dem Ausscheiden aus der unbeschränkten Steuerpflicht ist gleichgestellt, dass die Ge...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1.1.1 Einlagen der Gesellschafter

Rz. 15 Gesellschaftsrechtliche Kapitalaufbringung Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften ist die Eintragung des Einzelunternehmers oder der Personenhandelsgesellschaft ins Handelsregister keine Gründungsvoraussetzung (§ 105 Abs. 2 Satz 1 HGB, § 161 Abs. 2 i. V. m. § 105 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die Eintragung hat grundsätzlich nur deklaratorischen Charakter. Auch ohne die Eintr...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 8.2 Besonderheiten bezüglich der Rechnungslegung bei Pro-forma-Finanzinformationen

Rz. 81 Pro-forma-Finanzinformationen bestehen aus einer Pro-forma-Gewinn und Verlustrechnung, Pro-forma-Bilanz sowie Pro-forma-Erläuterungen, die gegebenenfalls um eine Pro-forma-Kapitalflussrechnung zu erweitern sind.[1] Die Pro-forma-Finanzinformationen werden in Spaltenform dargestellt.[2] Rz. 82 Bei der Aufstellung der Pro-forma-Abschlüsse ist zu beachten, dass die Einzela...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.2.1.1 Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 39 Für das Entstehen einer Kapitalgesellschaft ist die Eintragung in das Handelsregister konstitutiv. Bei Kapitalgesellschaften ist die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. Um Missbrauch zu verhindern, muss die Erbringung und Erhaltung des Grund-/Stammkapitals dieser Gesellschaften besonders kontrolliert werden. Diese Kontrollvorschriften für die Kapital...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 6.2 Gründe für den Wechsel der Gewinnermittlungsart

Rz. 63 Ein Wechsel von den Einnahmen-Überschussrechnern zum Bestandsvergleich beruht in der Regel darauf, dass der Steuerpflichtige buchführungspflichtig wird oder sich als Einnahme-Überschussrechner freiwillig für die Bilanzierung entscheidet. Ein Wechsel vom Bestandsvergleich zur Einnahmen-Überschussrechnung erfolgt grundsätzlich freiwillig.[1]mehr

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Sonderbilanzen und Status / 6.3 Ansatz und Bewertung in der Übergangsbilanz

Rz. 64 Beim Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Bestandsvergleich sind in der Anfangsbilanz (auch Übergangsbilanz genannt) die Wirtschaftsgüter anzusetzen, die bereits zuvor zum Betriebsvermögen gehört haben.[1] Das gilt auch für die in § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG genannten Wirtschaftsgüter.[2] Es sind erstmalig Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten in der Üb...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.2.2.1 Gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten / offene Einlage

Rz. 44 Wird ein Wirtschaftsgut gegen die Gewährung von Anteilen in eine Kapitalgesellschaft übertragen, ist diese offene Einlage ein tauschähnlicher Vorgang. Es kommt zu einer Realisation der stillen Reserven in dem eingelegten Wirtschaftsgut, § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG. Rz. 45 Auch bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft ist die Einlage unter dem Teilwert möglich (§§ 20 ff. U...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 7.2 Kapitalherabsetzung

Rz. 74 Neben der Liquidation ist die Kapitalherabsetzung die einzige Möglichkeit, das Nennkapital an die Anteilseigner auszuschütten.[1] Es sind verschiedene Formen der Kapitalherabsetzung zu unterscheiden:[2] ordentliche Kapitalherabsetzung § 58 GmbHG, § 222 ff. AktG vereinfachte Kapitalherabsetzung §§ 58a-58f GmbHG, §§ 229 ff. AktG Einziehung von Anteilen §§ 237 ff. AktG [3] u...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.2.1.2 Überbewertung von Sacheinlagen

Rz. 40 Das Verbot der Unterpariemission (§ 9 Abs. 1 AktG) verlangt, dass die Einlage mindestens dem Wert des ausgewiesenen Nennkapitals entspricht.[1] Eine nicht unwesentliche Überbewertung der Einlage ist unzulässig und führt zur Ablehnung der Eintragung durch das Registergericht (§ 9c Abs. 1 GmbHG, § 38 Abs. 2 AktG). Sofern der Wert der Sacheinlage hinter dem Nennbetrag de...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 10.2 Nicht bilanzierende Kreditnehmer

Rz. 110 Diese Gruppe umfasst insbesondere Freiberufler und Privatpersonen, die Immobilien oder Wertpapiere/Beteiligungen mit einer Kreditfinanzierung erworben haben. Grundsätzlich sind Unterlagen über die Vermögens- und die Einkommensverhältnisse einzureichen. Rz. 111 Zur Darstellung der Vermögensverhältnisse bedarf es einer Vermögensaufstellung (Kreditstatus). Hierin sind al...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1.2 Steuerbilanzrecht

Rz. 26 Die handelsrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung gelten grundsätzlich auch im Steuerrecht.[1] Die Gründungsbilanz (Eröffnungsbilanz) ist nach § 60 Abs. 1 EStDV der Steuererklärung beizufügen. 3.1.2.1 Einlagen in eine Personenhandelsgesellschaft/Mitunternehmerschaft Rz. 27 Steuerlich wird der Begriff der Einlage in § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG definiert. Danach sind Ein...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 8.4 Pro-forma-Angaben in der Regelbilanz

Rz. 91 Unabhängig von der Veröffentlichung eines Prospekts gibt es eine weitere Situation, in der das deutsche Recht einen "Pro-forma-Abschluss" kennt, auch wenn er nicht ausdrücklich so bezeichnet wird.[1] Verändert sich der Konsolidierungskreis in einer Berichtsperiode wesentlich, so lässt das Gesetz 2 Wege zu, um den Vergleich zu ermöglichen. Nach § 294 Abs. 2 HGB kann di...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 14.2.2 Ansatz und Bewertung

Rz. 139 Was in der Vermögensaufstellung anzusetzen ist, richtet sich nach dem jeweiligen steuerpflichtigen Vorgang (§ 1 Abs. 1 ErbStG). Im Einzelnen ist wie folgt zu bewerten: Betriebsvermögen ist mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 109 Abs. 1 BewG).[1] Grundvermögen (auch betriebliches § 99 Abs. 3 BewG) ist mit dem gemeinen Wert zu bewerten (§ 177 BewG). Unbebaute Grundstücke ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 10 Kreditstatus

Rz. 105 Nach § 18 KWG sind Banken bei der Gewährung von bestimmten Krediten verpflichtet, vor und während der Gewährung des Kredites Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer zu nehmen. Ziel von § 18 KWG ist die Sicherstellung einer risikobewussten Kreditvergabe durch die Kreditinstitute.[1] Von § 18 KWG werden Kredite erfasst, die 750.000 EUR oder 10 % d...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.2.2.2 Ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten/verdeckte Einlage

Rz. 46 Zu einer Realisierung kommt es auch, wenn die steuerverstrickten Gegenstände verdeckt in eine Kapitalgesellschaft eingelegt werden. Von einer verdeckten Einlage spricht man, wenn der Gesellschafter einen einlagefähigen Vermögensvorteil aus gesellschaftsrechtlichen Gründen auf die Kapitalgesellschaft überträgt und keine angemessene Gegenleistung in Gesellschaftsrechten...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 14.1.1 Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung

Rz. 136 Die Erben haften für die Schulden des Erblassers, § 1967 Abs. 1 BGB. Sie haben allerdings die Möglichkeit, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken.[1] Kommen die Erben einer Aufforderung des Nachlassgerichts zur Erstellung eines Inventars nicht nach, kann die Haftung nicht mehr beschränkt werden (§§ 1993 ff. BGB). Eine solche Aufforderung erfolgt nur, wenn ein Nac...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.2.1.3 Unterbewertung von Sacheinlagen

Rz. 41 Unproblematisch ist es, wenn der Wert der Sacheinlage das mit den neuen Anteilen verbundene Nennkapital übersteigt (§ 9 Abs. 2 AktG). Ein solches Aufgeld/Agio hat den gesellschaftsrechtlichen Vorteil, dass die Haftungsrisiken aus einer unbeabsichtigten Einlagenrückgewähr verhindert werden. Der den Nennbetrag übersteigende Betrag, auch Agio genannt, ist als Kapitalrück...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 6.4 Zu- und Abrechnungen

Rz. 67 Sowohl der Übergang von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Bestandsvergleich als auch der Übergang vom Bestandsvergleich zur Einnahmen-Überschussrechnung machen Zu- und Abrechnungen erforderlich (R 4.6 Abs. 1, 2 EStR). Beim Übergang von Einnahmen-Überschussrechnung zum Bestandsvergleich liegt den Zu- und Abrechnungen der Gedanke zugrunde, dass der Steuerpflichtige so...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 10.1 Bilanzierende Kreditnehmer

Rz. 106 Ein bilanzierender Kreditnehmer, insbesondere ein Kaufmann,[1] gewährt vor allem durch die Offenlegung seines Jahresabschlusses einen Einblick in seine wirtschaftlichen Verhältnisse. Grundsätzlich steht der Einzelabschluss des unmittelbaren Kreditnehmers im Mittelpunkt der Analyse. Bei einer Gruppe verbundener Kunden im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 Kapitaladäquanzve...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 4 Vorbelastungsstatus bei der Gründung von Kapitalgesellschaften

Rz. 48 Die Kapitalgesellschaft entsteht erst mit ihrer Eintragung. Den Gläubigern der Gesellschaft haftet ausschließlich das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Eine Haftung der Gesellschafter gegenüber den Gläubigern besteht grundsätzlich nicht. Der Gesellschafter bzw. die Gesellschaft in Gründung kann aber vor ihrer Eintragung Geschäfte vornehmen. Aus diesen Geschäf...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 8.1 Pflicht zur Veröffentlichung von Pro-forma-Finanzinformationen

Rz. 75 Die Prospekt-VO[1] normiert die Anforderungen an den Wertpapierprospekt bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder deren Zulassung zum Handel an einem regulierten Markt. Detailliert werden diese Anforderungen durch VO EU 2019/980[2]. Der IDW nimmt sich den Pro-Forma-Finanzinformationen in seinem RH HFA 1.004 an. Rz. 76 Gemäß Art. 7 Abs. 6 lit. b) Nr. i) und A...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 5.1 Zuzugsbilanz

Rz. 50 Verlegt eine ausländische Kapitalgesellschaft ihre Geschäftsleitung (§ 12 AO) aus einem Drittstaat ins Inland, führt dies nach dem deutschen internationalen Privatrecht dazu, dass diese Gesellschaft im Inland aufgrund der hier geltenden Sitztheorie nicht rechtsfähig ist.[1] Bei einem Zuzug aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaft...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 6.1 Unterschiede zwischen der Einnahmen-Überschussrechnung und dem Vermögensvergleich

Rz. 60 Bei den Gewinneinkunftsarten (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG) wird der Gewinn besteuert. Der Gewinn wird grundsätzlich durch Betriebsvermögensvergleich (Bestandsvergleich) ermittelt. Der einfache Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG erfordert keine doppelte Buchführung mit selbstständiger Gewinn- und Verlustrechnung.[1] Kaufleute müssen allerdings eine doppelte Buchführung m...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 1.3 Stellung der Ergänzungsbilanz im Rahmen der Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft

Rz. 7 Nach heutiger Rechtsprechung des BFH wird der Gewinnanteil des Mitunternehmers gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nach der additiven Methode ermittelt (sog. 2-"stufige Gewinnermittlung").[1] Diese Methode kann ursprünglich auf Schmidt zurückgeführt werden.[2] Danach werden die Gewinnanteile des Mitunternehmers aus der Steuerbilanz getrennt von den Ergebnissen der Sonde...mehr