Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgerecht

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FF 12/2014, Vorrang der Gro... / 1 Gründe:

[1] I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Bestellung einer Großmutter zur Vormundin ihres Enkelsohnes. [2] 1. Die Beschwerdeführerin ist Mutter eines Sohnes und Großmutter von drei Enkelkindern im Alter von einem, drei und sieben Jahren. Das hiesige Verfahren betrifft allein den ältesten Enkelsohn. Im ersten halben Jahr nach der Geburt dieses Enkels lebten die Eltern mit ...mehr

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FF 12/2014, Erfahrungen mit... / a) Anhaltende und über unüberbrückbare Differenzen

Wenn zwischen den Eltern Differenzen bestehen, die die Belange des Kindes direkt berühren, und deshalb damit zu rechnen ist, dass die Eltern auch in Zukunft es nicht schaffen werden, Streitigkeiten betreffend das Kind ohne Mithilfe dritter Personen, wie zum Beispiel des Gerichtes oder des Jugendamtes, zu regeln, dann fehlt eine Basis für die Ausübung des gemeinsamen Sorgerec...mehr

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FF 12/2014, Erfahrungen mit... / d) Streit in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung

Einen wirklichen Grund für die Übertragung des Sorgerechtes auf einen Elternteil allein stellt es dar, wenn in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung eine Streitigkeit zwischen den Eltern besteht, die sich nicht lösen lässt. In der Praxis am häufigsten ist dies die Frage des Aufenthaltsbestimmungsrechts, die Frage, bei welchem Elternteil ein Kind in Zukunft leben soll. Dies is...mehr

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FF 12/2014, Erfahrungen mit... / 5. Übergangsfälle

Das OLG Frankfurt hatte sich in einer Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob nach Inkrafttreten von § 1626a BGB neuer Fassung eine Entscheidung über das Sorgerecht, die auf Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.7.2010 ergangen ist, als Erstentscheidung oder aber als Abänderungsentscheidung zu ergehen hat. Im Hinblick auf die Kriterien, die § 169...mehr

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FF 12/2014, FF 12/2014 / Verfahrensrecht

Liegt eine die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärende Entscheidung nach § 120 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 767 ZPO nicht vor, bemisst sich der Wert des Beschwerdegegenstands gemäß § 61 Abs. 1 FamFG bezogen auf die Abweisung des nur auf die Herausgabe des Titels gerichteten Antrags – wie bei dem Vollstreckungsabwehrantrag – regelmäßig nach dem Umfang der erstrebten Ausschließ...mehr

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FF 11/2014, Anforderungen a... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die im Wege der einstweiligen Anordnung erfolgte Entziehung von Teilbereichen des Sorgerechts für ihren im November 2012 geborenen Sohn. [2] 1. a) Die Beschwerdeführerin ist bulgarische Staatsangehörige und lebte mit ihrem damaligen ebenfalls bulgarischen Lebensgefährten und der gemeinsamen, heute 15-jährigen Tochter in Bulgarie...mehr

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FF 11/2014, Anforderungen a... / Leitsatz

Ist das Kind unmittelbar nach der Geburt in einem städtischen Waisenhaus untergebracht worden, so reicht der vage Hinweis des Gerichts auf die unsicheren Bindungen des Kindes zur Mutter, deren anhaltend schwierige Wohn- und Lebensumstände und die konflikthaften Beziehung zum früheren Partner nicht aus, um von einer auch von der Mutter befürworteten langsamen und durch öffent...mehr

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Abzug von Ehescheidungskosten ab Veranlagungszeitraum 2013

Leitsatz Die unmittelbaren Kosten einer Ehescheidung sind nach Auffassung des FG Rheinland - Pfalz auch nach der gesetzlichen Neuregelung in § 33 Abs. 2 EStG weiterhin als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Sachverhalt Im Streitfall machte der Steuerpflichtige in seiner Steuererklärung für den VZ 2013 u. a. Kosten für die Ehescheidung sowie Kosten eines Unterhaltsverfahr...mehr

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FF 10/2014 / Sorge- und Umgangsrecht

Auch nach Erlass des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 16.4.2013 und unter Geltung des gesetzgeberischen Leitbildes der gemeinsamen elterlichen Sorge kommt deren Aufhebung etwa dann in Betracht, wenn ein Elternteil wegen schwerer Straftaten zum Nachteil des anderen (hier: mehrfache Körperverletzung und Vergewaltigung) rechts...mehr

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FF 9/2014, FF 9/2014 / Verfahrensrecht

Der Elternteil, dem u.a. das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen worden ist, der aber noch über Teilbereiche des Sorgerechts verfügt, ist in dem von den Pflegeeltern und dem Ergänzungspfleger geführten Verfahren auf Anordnung des Verbleibs des Kindes in der Pflegefamilie nach § 1632 Abs. 4 BGB grundsätzlich zu beteiligen (BGH, Beschl. v. 4.6.2014 – XII ZB 353/13). Zum notwen...mehr

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FF 7+8/2014, Keine Sorgerec... / 1 Aus den Gründen:

[1] Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, der Gesundheitssorge und des Rechts zur Beantragung von Hilfen zur Erziehung für seinen 2004 geborenen Sohn. Bis heute lebt er mit diesem Kind in einem gemeinsamen Haushalt. Die Kindesmutter starb, als das Kind anderthalb Jahre alt war. [2] 1. a) Nach der Einschulung im August 2010 ent...mehr

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FF 7+8/2014, Entzug der elt... / Leitsatz

1. Die verfassungsgerichtliche Kontrolle kann sich bei gerichtlichen Entscheidungen zum Sorgerecht zum Zweck der Trennung des Kindes von den Eltern wegen des sachlichen Gewichts der Beeinträchtigung der Grundrechte von Eltern und Kindern auch auf einzelne Auslegungsfehler sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts erstrecken. (Rn 26) 2. Um ...mehr

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AGS 7/2014, Zuständiges Bes... / 1 Sachverhalt

Der Antragstellerin ist mit Berechtigungsschein des AG antragsgemäß Beratungshilfe für die Angelegenheit "Sorgerecht für die Tochter ..." bewilligt worden. Die Rechtsanwälte ... haben später die Festsetzung von Gebühren und Auslagen für die Angelegenheit Umgang in Höhe von 99,96 EUR und für die Angelegenheit "Haushaltsgegenstände" in Höhe von 255,85 EUR beantragt. Die Urkund...mehr

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AGS 7/2014, Zuständiges Bes... / 2 Aus den Gründen

1. Die Zuständigkeit des erkennenden Familiensenats zur Entscheidung über die Beschwerde der Beratungshelfer ergibt sich aus § 119 Abs. 1 Nr. 1a GVG. Zwar handelt es sich bei dem Verfahren zur Festsetzung der Vergütung des Rechtsanwalts für Beratungshilfe nach den §§ 55, 56 RVG auch dann nicht um eine Familiensache, wenn die Beratung Gegenstände betrifft, für die im Falle der...mehr

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FF 7+8/2014, Sorgerechtsent... / 1 Gründe:

[1] I. 1. Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die im Wege der einstweiligen Anordnung erfolgte Entziehung von Teilbereichen des Sorgerechts für ihre im Jahr 2010 geborene Tochter. Die Beschwerdeführer hatten mit ihrer Tochter in einem gemeinsamen Haushalt gelebt, bis diese am 27.5.2013 gegen den Willen der Eltern in einem Kinderheim untergebracht wurde. Die Beschwerdeführ...mehr

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FF 7+8/2014, Entzug der elt... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beschwerdeführerin wendet sich – gleichzeitig im Wege des Eilantrags – gegen den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts zur Beantragung von Hilfen zur Erziehung für ihre beiden in den Jahren 2009 und 2011 geborenen jüngsten Kinder. [2] 1. a) Die Beschwerdeführerin ist Mutter von fünf Kindern. Ihre älteste, nichteheliche Tochter ist bereits volljähri...mehr

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AGS 7/2014, Zuständiges Bes... / Leitsatz

Hat unzutreffenderweise das Familiengericht anstelle des Landgerichts über eine Erinnerung gegen die Festsetzung der Beratungshilfevergütung entschieden, hat der Familiensenat über die Beschwerde zu entscheiden. Eine Vergütung für die im Berechtigungsschein bezeichnete Angelegenheit "Sorgerecht für die Tochter ..." kann nur hinsichtlich des von den Rechtsanwälten abgewickelte...mehr

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FF 7+8/2014, Verwirkung des... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten sind seit 2002 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Aus der 1980 geschlossenen Ehe sind vier mittlerweile volljährige Kinder (K, T, K1, B) hervorgegangen. Nach wie vor zahlt der Antragsteller für seine Kinder B und K Unterhalt in Höhe von 488 EUR bzw. 480 EUR monatlich. Der Antragsteller arbeitet als Ingenieur bei der Firma I in P. Die Antragsgegnerin ist ge...mehr

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AGS 6/2014, Einigungsgebühr... / 3 Anmerkung I

Die Entscheidung ist zutreffend und gut begründet, soweit das OLG den Tatbestand der Nrn. 1000, 1003 VV als erfüllt angesehen und eine Einigungsgebühr für die Zwischenvereinbarung der Beteiligten über den Umgang mit den Kindern in den Ferien zugebilligt hat. Seit dem Inkrafttreten des 2. KostRMoG zum 1.8.2013 regelt Nr. 1000 VV zwei Varianten der Einigungsgebühr. Die Einigung...mehr

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FF 5/2014, Sorgerechtserklä... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligte A, geboren am … 1969, und der Beteiligte B, geboren am … 1960, sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des Kindes C, geboren am … 2008. Die Eltern lernten sich zum Jahreswechsel 2006/2007 kennen. Ihre Beziehung war von Anfang an durch Spannungen geprägt. Im Mai 2008 kam es zur ersten Trennung. Nach der Geburt des Kindes C kam es zu einer kurzen Wiede...mehr

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FF 5/2014, Verstoß gegen de... / 1 Gründe:

Der beteiligte Rechtsanwalt hat als Verfahrensbevollmächtigter in dem Ausgangsverfahren die Kindesmutter vertreten. Diese war Antragsgegnerin in einem vom Kindesvater mit Schriftsatz vom 29.9.2011 eingeleiteten Verfahren, mit dem dieser die alleinige elterliche Sorge auf dem Gebiet des Aufenthaltsbestimmungsrechts für das gemeinsame, im Haushalt der Kindesmutter lebende Kind...mehr

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FF 5/2014, Die gemeinsame elterliche Sorge per Gericht wird ein Jahr alt

Christiane A. Lang Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern wurde am 16.4.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I, S. 795 ff.) und trat am 19.5.2013 in Kraft. Die Neuerungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge werden also ein Jahr alt. Ein Grund zum Gratulieren? Was bisher geschah: Dem nicht verheirateten Vater war es neben der ...mehr

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FF 5/2014, Gemeinsame Sorge... / 1 Aus den Gründen:

I. Der Antragsteller, geboren … 1952, deutscher Staatsangehöriger, und die Beteiligte Y, geboren … 1976, deutsche Staatsangehörige, sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des Kindes Z, geboren … 2006. Eine gemeinsame Sorgeerklärung ist bisher nicht abgegeben worden. … Die Eltern von Z lernten sich 2005 in der baptistischen Kirchengemeinde "…" in N. kennen. Nach einer ...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / V. Kindschaftsrecht/Internationale und örtliche Zuständigkeit

Die internationale Zuständigkeit bestimmt sich nach der Verordnung Brüssel II a. Maßgeblich sind die Art. 8 ff. der VO. Danach ist zu unterscheiden: 1. Zunächst einmal sind die Gerichte des Mitgliedstaates zuständig, in dem das Kind im Zeitpunkt der Antragstellung seinen "gewöhnlichen Aufenthalt" hat. Das dort ansässige Gericht verfügt über die größte Sachnähe. Im Hinblick au...mehr

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FF 5/2014, Gemeinsame Sorge... / 2 Anmerkung

Zum 19.5.2013 ist das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern in Kraft getreten. In der obergerichtlichen Rechtsprechung stellt die Entscheidung des OLG Nürnberg einen der ersten veröffentlichten Beschlüsse[1] auf der neuen gesetzlichen Grundlage dar. § 1626a BGB in seiner nunmehr geltenden Fassung ist vorläufiger Endpunkt einer langjähr...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / VIII. Anerkennung, Vollstreckung und Zustellung im europäischen Rechtsraum/Anerkennung von Entscheidungen

1. Entscheidungen im Statusverfahren (Ehescheidung, Aufhebung der Ehe) bedürfen keiner gesonderten Anerkennung. Sie sind im europäischen Rechtsraum gültig (Art. 21 Brüssel II a VO). Ausnahmsweise kann allerdings bei Verstößen gegen den ordre public von einer Anerkennung abgesehen werden (Art. 22 Brüssel II a VO). Auch Entscheidungen in Sorgerechts- und Umgangsrechtssachen sin...mehr

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FF 4/2014, Die Regelung der... / I. Gerichtliche Maßnahmen zur Regelung des Sorgerechts

Um das Thema "Die Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs bei psychischer Erkrankung der Eltern oder eines Elternteils im Rahmen des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern" in den Griff zu bekommen, bietet es sich an, Fallgruppen zu bilden: 1. Regelungsmöglichkeiten bei mitsorgeberechtigten zusammenlebenden Eltern im Fall des R...mehr

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FF 4/2014, Die Regelung der... / 7. Maßnahmen des Gerichts bei Gefährdung des Kindeswohls

Nach § 1666 Abs. 1 BGB hat das Familiengericht zum Schutz des Kindes die Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um Gefährdungen des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes abzuwenden, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Wenn Eltern psychisch krank werden, leiden deren Kinder. Sie erleben sie über einen längeren Ze...mehr

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FF 4/2014, Die Regelung der... / 4. Regelungsmöglichkeiten bei Alleinsorge einer Mutter eines nichtehelichen Kindes im Fall des Ruhens der elterlichen Sorge

Beruht die elterliche Sorge der Mutter eines nichtehelichen Kindes auf § 1626a Abs. 3 BGB und erkrankt sie psychisch, dann ruht ihre elterliche Sorge nach den §§ 1673, 1674 BGB. Solange ihre elterliche Sorge ruht, ist sie nicht berechtigt, sie auszuüben, § 1675 BGB. Besteht keine Aussicht, dass der Grund des Ruhens wegfallen wird, hat das Familiengericht die elterliche Sorge...mehr

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FF 4/2014, Die Regelung der... / 1. Regelungsmöglichkeiten bei mitsorgeberechtigten zusammenlebenden Eltern im Fall des Ruhens der elterlichen Sorge

Üben die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus und erkrankt ein Elternteil psychisch so gravierend, dass er aufgrund seiner Erkrankung dauerhaft [9] geschäftsunfähig wird (§ 104 Nr. 2 BGB), dann muss nicht in das Sorgerecht eingegriffen werden, wenn der gesunde Elternteil in der Lage ist, sich um das Kind hinreichend zu kümmern.[10] Denn in diesem Fall ruht die elterliche...mehr

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FF 4/2014, Die Regelung der... / 3. Regelungsmöglichkeiten bei mitsorgeberechtigten, aber getrennt lebenden Eltern, ohne dass ein Fall des Ruhens der elterlichen Sorge vorliegt

Leben die Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt, § 1671 Abs. 1 S. 1 BGB. Diese Vorschrift kommt z.B. zum Tragen, wenn ein mitsorgeberechtigter Ehegatte sich von seinem psychisch erkr...mehr

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FF 4/2014, Die Regelung der... / 5. Regelungsmöglichkeiten bei Alleinsorge eines Vaters eines nichtehelichen Kindes im Fall des Ruhens der elterlichen Sorge

Ist dem Vater eines nichtehelichen Kindes die Alleinsorge gemäß § 1671 Abs. 2 S. 1 BGB übertragen worden und erkrankt er psychisch, dann ruht seine elterliche Sorge ebenfalls gemäß den §§ 1673, 1674, 1675 BGB. Besteht keine Aussicht, dass der Grund des Ruhens wegfallen wird, hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem anderen zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes...mehr

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AGS 4/2014, Verstoß gegen d... / 2 Aus den Gründen

Dem Beteiligten zu 2) ist entgegen der Ansicht des Bezirksrevisors kein Verstoß gegen das Gebot der kostensparenden Prozessführung anzulasten, so dass in dem Sorgerechtsverfahren neben der Verfahrensgebühr auch die Terminsgebühr gesondert festgesetzt werden kann und die Vergütung des Beteiligten zu 2) antragsgemäß auf insgesamt 586,08 EUR festzusetzen ist. Nach dem Gebot der ...mehr

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FF 4/2014, Die Regelung der... / 2. Verhinderung des allein sorgeberechtigten Elternteils im Fall des Ruhens der elterlichen Sorge

Der Gesetzgeber hat die Wirkung von Störungen bei der Ausübung des alleinigen Sorgerechts im Verhältnis zur Mitsorge im Fall des Ruhens der elterlichen Sorge anders geregelt. Hierauf weisen die Vorschriften der §§ 1678 Abs. 1 Hs. 2 und Abs. 2 BGB hin. Ruht die elterliche Sorge des Elternteils, dem sie gemäß den §§ 1626a Abs. 3 und 1671 BGB allein zustand und besteht keine Au...mehr

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AGS 4/2014, Einigungsgebühr... / 1 Sachverhalt

In dem zugrunde liegenden Verfahren hat die Kindesmutter gegen den Kindesvater einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts gem. § 1671 BGB gestellt. Dem Kindesvater ist unter Beiordnung des Beteiligten zu 1) Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden. In dem durch das FamG anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung erklärten die Kindesmutter und der Kindesvater au...mehr

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FF 4/2014, Die Regelung der... / Einführung

Das Thema ist brisant. Denn bei psychischer Erkrankung eines Elternteils oder der Eltern entstehen Probleme bei der Sorgerechts- und Umgangsrechtsausübung:[1] Die Erkrankung kann in diesem Fall Einfluss auf die Erziehungsfähigkeit des erkrankten Elternteils oder der Eltern haben.[2] Um Missverstände von vornherein zu vermeiden: Die Erkrankung muss aber nicht stets die Erzieh...mehr

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AGS 4/2014, Einigungsgebühr... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht hat das FamG die dem Beteiligten zu 1) zustehenden Gebühren und Auslagen auf 586,08 EUR festgesetzt. Denn eine Erstattung der vom Beteiligten zu 1) beanspruchten Einigungsgebühr gem. Nrn. 1003, 1000 VV scheidet aus. Zur Begründung wird – zur Vermeidung von Wiederholungen – auf die betreffenden Ausführungen des amtsgerichtlichen sowie auf diejenigen des Bezirksreviso...mehr

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FF 4/2014, Die Regelung der... / 6. Sorgerechtsänderungen bei psychischer Erkrankung eines alleinsorgeberechtigten Elternteils, ohne dass ein Fall des Ruhens der elterlichen Sorge vorliegt

Beruht die alleinige elterliche Sorge des erkrankten Elternteils aufgrund einer vorausgegangenen gerichtlichen Sorgerechtsentscheidung, ohne dass ein Fall des Ruhens der elterlichen Sorge vorliegt, dann richtet sich die Änderung der elterlichen Sorge zugunsten des anderen Elternteils nach der Vorschrift des § 1696 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. § 166 FamFG. In diesem Fall müssen dan...mehr

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AGS 3/2014, Verstoß gegen d... / 2 Aus den Gründen

Zutreffend geht das AG davon aus, dass der Beteiligte mit seiner nahezu gleichzeitigen Stellung der Anträge zum Umgangsrecht und Sorgerecht in zwei separaten Verfahren trotz eines bereits anhängigen Sorgerechtsverfahrens gegen das Gebot der kostensparenden Prozessführung verstoßen hat. Der Senat hat bereits in seinem grundlegenden Beschluss in dem Verfahren 6 WF 400/08 ausgef...mehr

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FF 3/14, Sorgerechtsverfahr... / 2 Anmerkung

1. Die vorstehende Entscheidung des BGH vom 20.11.2013 (XII ZB 569/12) befasst sich zum einen mit der in Literatur und Rechtsprechung bislang selten aufgetretenen Frage, welches Jugendamt für die Mitwirkung in einem die Personensorge für ein minderjähriges Kind betreffenden Verfahren zuständig ist. Nach der Inobhutnahme eines unbegleitet eingereisten minderjährigen Flüchtlin...mehr

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AGS 1/2014, Zur Frage "ders... / Leitsatz

Die Komplexe "Zustimmung (des noch sorgeberechtigten) Vaters zur beabsichtigten Namensänderung" und "alleiniges Sorgerecht für die Kindesmutter" bilden dieselbe Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG. LG Dessau-Roßlau, Beschl. v. 4.11.2013 – 1 T 33/13mehr

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AGS 1/2014, Zur Frage "ders... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des AG in den beiden Beratungshilfesachen 15 II 685/12 (Gegenstand: Zustimmung des sorgeberechtigten Kindsvater zur beabsichtigten Nachnamensänderung des Kindes) und 15 II 686/12 (Gegenstand: alleiniges Sorgerecht für die Kindsmutter) ist nach Zulassung durch das AG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere fo...mehr

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AGS 12/2013, Regelwert gilt... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin ist die Großmutter mütterlicherseits des betroffenen Kindes M. Mit Schriftsatz v. 30.5.2012 hat sie anwaltlich vertreten beantragt, ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht für M zu übertragen, hilfsweise das Jugendamt Marl zum Vormund des Kindes zu bestellen – 36 F 162/12 AG Marl. Mit weiterem Schriftsatz vom 27.6.2012 hat sie beantragt, die Zustimmung der Ki...mehr

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AGS 1/2014, Kein Rechtsmitt... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, da ein Rechtsmittel entgegen dem Inhalt der erstinstanzlichen Rechtsmittelbelehrung nicht statthaft ist. Die Beschwerde richtet sich gegen die im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach Rücknahme des Antrags ergangene Kostenentscheidung. Dies hat der Beschwerdeführer klargestellt. Die nach dem Wortlaut seiner Beschwerdeschrif...mehr

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FF 12/2013, Der Abzug von K... / 2. Begünstigter Personenkreis

Begünstigt werden nur unbeschränkt Steuerpflichtige. Hierbei ist eine unbeschränkte Steuerpflicht des Kindes nicht gefordert. Im Rahmen der Haushaltszugehörigkeit werden jedoch Kinder, die im Ausland, in einem Heim oder Internat leben, wenn die Eltern unbeschränkt steuerpflichtig sind oder nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt steuerpflichtig sind, berücksichtigt. Hier können je...mehr

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FF 11/2013, Der psychologis... / V. Frage nach dem Sorgerecht

Die Fragestellung des Gerichts sollte sich nicht auf den normativen Bereich, also auf die juristische Frage, erstrecken. Manche Sachverständige übernehmen gerne die Rolle des Entscheiders, was aber Aufgabe des Gerichts ist. Andere fühlen sich an die gerichtliche Fragestellung gebunden und beantworten die Frage nach der juristischen Regelung des Sorgerechts trotz ihrer fachli...mehr

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FF 11/2013, Der psychologis... / VII. Ungünstige Fragestellung

Neben den falschen Kindeswohlschwellen kommt es noch zu weiteren Fragestellungen, die den Sachverständigen zu falschen Begutachtungen leiten können. So schließen einseitige Fragestellungen alternative Regelungen aus: z.B.: "Soll dem Elternteil das Sorgerecht entzogen werden?", "Auf welchen Elternteil sollte das Sorgerecht übertragen werden?" (diese Fragestellungen schließen z...mehr

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FF 11/2013, Der psychologis... / IX. Schlussfolgerung

Neben den bereits im ersten Teil angesprochenen Qualifikationskriterien an den Sachverständigen gilt es für den Anwalt schon bei der Beauftragung auch die Fragestellung des Gerichts zu überprüfen. Dies umfasst auch den Personenkreis, der in die Begutachtung einbezogen werden soll, welche Konflikte in der Familie vorliegen und zu welchem Ziel der Sachverständige eingesetzt wi...mehr

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FF 11/2013, Bericht über di... / Einführung

In der heutigen Gesellschaft gehören die zur Errichtung eines europäischen Binnenmarkts geschaffenen Grundfreiheiten unbestreitbar zum Alltag der Bürger der Europäischen Union. Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Bürger sein Heimatland hinter sich lässt, um in einem anderen Land zu leben und/oder zu arbeiten. Da diese Entwicklung zugleich das Entstehen von Familien mit grenzü...mehr

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AGS 10/2013, Vergütung eine... / 3 Anmerkung

I. Vergütung des berufsmäßigen Verfahrensbeistands Der Gesetzgeber wollte sich bei der Einführung der Fallpauschale durch das FGG-ReformG an der anwaltlichen Vergütung in Kindschaftssachen orientieren. Gemessen am Regelfestwert für Kindschaftssachen in Höhe von 3.000,00 EUR war der anwaltliche Gebührensatz von 2,5 (502,50 EUR) zugrunde gelegt worden, wobei für den Verfahrensb...mehr