Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialhilfe

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anhörung / 1.5 Anpassungsbescheide wegen Veränderung der Einkommensverhältnisse

Die Vorschrift hat vor allem Bedeutung bei der Anpassung von einkommensabhängigen Leistungen. Ein Absehen von der Anhörung ist in diesen Fällen sinnvoll, weil der Berechtigte bereits in den Bewilligungsbescheiden auf die Rechtsfolge bei Zusammentreffen mit anderen Leistungen hingewiesen wurde (z. B. Bürgergeld, Sozialhilfe).mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufrechnung / 3 Aufrechnung nach anderen Vorschriften des SGB

In einigen Bereichen des Sozialgesetzbuches finden sich spezialgesetzliche Vorschriften über Aufrechnungsmöglichkeiten, etwa in der Sozialhilfe und in der Arbeitslosenversicherung. 3.1 Sozialhilfe In der Sozialhilfe gilt eine spezielle Aufrechnungsvorschrift. Nach ihr kann die Leistung auf Sozialhilfe mit Ansprüchen des Trägers der Sozialhilfe aufgerechnet werden, wenn es sich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 3.2 Erstattung in Geld/Verzinsung

Sach- und Dienstleistungen sind grundsätzlich in Geld zu erstatten. Absatz 2 der Vorschrift enthält für bestimmte Bereiche Verzinsungsregelungen. Eine Verzinsung im Rahmen von Erstattungsansprüchen nach den §§ 102 ff. SGB X kommt nur für die Träger der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe in Betracht. Erstattungsansprüche dieser Träger gegenüber anderen S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Compliance Office Online
Sozialgesetzbuch / 3 Kurzüberblick der Sozialgesetzbücher

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Vorsorgeleistu... / 4.3 Leistungsintervall

Ambulante Vorsorgeleistungen können nicht vor Ablauf von 3 Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen erbracht werden. Es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich. Anzurechnen auf den Leistungsintervall von 3 Jahren sind folgende Vorsorgeleistungen: Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach § 23 Abs....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nahtlosigkeitsregelung / 3.2.3 Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld

Mit der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über das Vorliegen einer Erwerbsminderung endet der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung. Mit Eingang der Mitteilung des Rentenversicherungsträgers bei der Agentur für Arbeit wird die Bewilligung des Arbeitslosengeldes für die Zukunft (Bescheiddatum + 3 Kalendertage) aufgehoben.[1] Bei Ablehnung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundsicherung im Alter und... / 3.3 Bedarf für Unterkunft/Heizung

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich wie beim Bürgergeld in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit sie angemessen sind. Über die Angemessenheit der geltend gemachten Kosten der Unterkunft ist im Einzelfall zu entscheiden. Grundsätzlich werden die Kosten für Unterkunft und Heizung hierbei anteilig auf alle Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notwendiger Lebensunterhalt... / 3 Bildung/Teilhabe für Kinder/Jugendliche

Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Für sie besteht die Möglichkeit, zusätzlich zur Regelbedarfsstufe weitere Einzelleistungen zu erhalten. Demnach sind insbesondere Leistungen durch den Träger der Sozialhilfe zu bewilligen für Klassenfahrt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling: Integration/Ein... / 1.1 Asylbewerber/Geduldete

Asylbewerber und Geduldete erhalten Leistungen nach dem AsylbLG. Die Höhe richtet sich maßgeblich nach der Dauer des Aufenthalts. In den ersten 18 Monaten werden sog. Grundleistungen gezahlt bzw. entsprechende Sachleistungen erbracht, die unterhalb der Sozialhilfeleistungen liegen.[1] Nach einer Aufenthaltsdauer von 18 Monaten werden Leistungen grundsätzlich auf dem Niveau d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosenversicherung / 2 Leistungen

Leistungsrechtlicher Kern der Arbeitslosenversicherung sind die im SGB III geregelten Entgeltersatzleistungen. Dies sind das Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung, Teilarbeitslosengeld bei Teilarbeitslosigkeit, Übergangsgeld bei Teilnahme an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfall und Insolvenzgeld bei Zahlungs...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit als Anrech... / 1.1 Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit

Versicherte erhalten Zeiten der Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeiten gutgeschrieben, wenn sie bei einer deutschen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet waren. Die Meldung muss bei der für den Versicherten örtlich zuständigen Arbeitsagentur erfolgt sein. Dort "angesiedelte" Fachvermittlungseinrichtungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitsagenturen anzusehe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 1.2.1 Umfang der Erstattung

Der Umfang des Erstattungsanspruchs richtet sich nach den für den zuständigen Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften.[1] Die Regelungen des § 103 Abs. 1 und 2 SGB X gegenüber den Trägern der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe gelten nur von dem Zeitpunkt an, von dem an ihnen bekannt war, dass die Voraussetzungen für ihre Leistungspflicht vorlagen....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfe zur Überwindung beson... / 2 Beratungs-/Informations-/Unterstützungsleistungen

Im Vordergrund der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten stehen Dienstleistungen des Trägers der Sozialhilfe. In der Regel handelt es sich dabei um Beratungs-, Informations- oder Unterstützungsleistungen. Damit stellt die Gewährung der sog. "persönlichen Hilfe" einen Schwerpunkt dar. Die Hilfesuchenden sollen mit den Beratungs- und Unterstützungsleistunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notwendiger Lebensunterhalt... / Zusammenfassung

Begriff Unter dem Begriff "Notwendiger Lebensunterhalt" wird der unerlässliche Mindestbedarf – also das Existenzminimum – eines Menschen verstanden. Nach dem Grundgesetz besteht Anspruch auf Sicherung des Existenzminimums für jeden, der seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht selbst oder durch Inanspruchnahme vorrangiger Sozialleistungen bestreiten kann. Zum notwendigen Leb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 1.4.1 Umfang der Erstattung

Auch für den Erstattungsanspruch des zuständigen Leistungsträgers richtet sich der Umfang nach den für den zuständigen Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften. § 105 Abs. 1 und 2 SGB X gelten gegenüber den Trägern der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe nur von dem Zeitpunkt an, von dem an ihnen bekannt war, dass die Voraussetzungen für ihre Leistun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pauschalleistung für die Pf... / 1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Pauschalleistung ist lediglich die Feststellung, dass die Voraussetzungen für die Pflegegrade 2 bis 5 vorliegen. Die Pauschalleistung wird von der Pflegekasse mit befreiender Wirkung an die Einrichtung gezahlt. Auf Landesebene können auch Vereinbarungen geschlossen sein, dass die Zahlung direkt an den Träger der Sozialhilfe gezahlt wird. Wichtig Pflegebed...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Leistungsberech... / 3.1.1 Erwerbsfähigkeit

Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein kann und nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit daran gehindert ist. Bei dieser Prüfung ist einerseits die individuelle gesundheitliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen, andererseits sind ggf. bestehende rechtliche Einschr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 3.1 Erfüllung

Ein Anspruch eines Berechtigten gegen den zur Leistung verpflichteten Leistungsträger gilt als erfüllt, soweit ein Erstattungsanspruch besteht. Die Vorschrift beschreibt eine sog. Erfüllungsfiktion. Das bedeutet, dass der Erstattungsanspruch schon dann als erfüllt gilt, wenn er besteht und nicht erst wenn er auch tatsächlich realisiert wurde. Die Erfüllungsfiktion bewirkt, d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 1.3 Nachrangig verpflichteter Leistungsträger

Wenn ein nachrangig verpflichteter Leistungsträger Sozialeistungen erbracht hat, ohne dass die Voraussetzungen des § 103 Abs. 1 SGB X vorliegen, ist derjenige Leistungsträger erstattungspflichtig, gegen den der Berechtigte vorrangig einen Anspruch hat oder hatte, soweit der Leistungsträger nicht bereits selbst geleistet hat, bevor er von der Leistung des anderen Leistungsträ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zulagenförderung der privat... / 3 Tarif

Der Tarif hat Leistungen für jeden einzelnen Pflegegrad anzubieten – bei Pflegegrad 5 mindestens 600 EUR monatlich. Die Leistungshöhe vom SGB XI darf bei Vertragsabschluss nicht überschritten werden. Der Mindestleistungsumfang in den brancheneinheitlichen Musterbedingungen durch den Verband der privaten Krankenversicherung sieht vor, dass in Pflegegrad 1 mindestens 10 %, 2 mind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundsicherung im Alter und... / 6 Antrag/Bewilligungszeitraum

Der Leistungsbezug setzt einen Antrag voraus[1], der nicht nur beim Sozialamt, sondern z. B. auch bei einem Rentenversicherungsträger gestellt werden kann. Der Antrag bewirkt eine Leistungsberechtigung bereits ab dem Ersten des Monats, wenn die jeweiligen Voraussetzungen innerhalb dieses Kalendermonats erfüllt werden. Damit besteht z. B. die Leistungsberechtigung wegen Alter...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 3.2 Laufende Geldleistungen

Neben der Fälligkeit der Ansprüche ist weitere Voraussetzung für die Anwendung des § 56 SGB I, dass es sich um laufende Geldleistungen handelt. Laufende Geldleistungen sind solche Sozialleistungen, die in der Zahlung eines Geldbetrags bestehen. Allerdings gehen nur die "laufenden" Geldleistungen auf den Sonderrechtsnachfolger über. Die übrigen Geldleistungen werden nach der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berufliche Rehabilitierung / 7 Antrag/Antragsfristen

Die Leistungen nach dem BerRehaG und die Erteilung einer Rehabilitierungsbescheinigung erfolgen grundsätzlich nur auf Antrag. Dabei soll der Antrag auf Bescheinigung insbesondere Angaben zur Ausbildung und zum beruflichen Werdegang, eine Darstellung der Verfolgung, Angaben zum Umfang der Benachteiligung in Ausbildung und Beruf und die Angabe von Beweismitteln enthalten. Die R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nichtversicherte PKV / 3 Höhe des Beitrags

Der Beitrag für den Basistarif ohne Selbstbehalt in allen Selbstbehaltsstufen ist zwar abhängig u. a. von Alter und Geschlecht des Versicherten. Jedoch spielen Vorerkrankungen bei Versicherungsbeginn keine Rolle; individuelle Risikozuschläge werden nicht erhoben. Er darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen. Zur Berechnung des Höchstbeitra...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notwendiger Lebensunterhalt... / 1.2 Einkommens-/Verbrauchsstichprobe (EVS)

Für die Definition des Existenzminimums, also die Ermittlung der Regelbedarfe, ist die regelmäßige Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) maßgeblich. Im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz werden die Regelbedarfe alle 5 Jahre in Auswertung der letzten EVS durch den Gesetzgeber neu ermittelt. Dabei werden als Referenzgruppe die untersten 15 % der nach dem Haushaltsnettoeinkomm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilhabeplanung / 1.1.1 Leistender Rehabilitationsträger

Verantwortlich ist der leistende Rehabilitationsträger.[1] Dieser wird nach dem Zuständigkeitsklärungsverfahren[2] bestimmt, wobei die Rehabilitationsträger untereinander in Abstimmung mit dem Leistungsberechtigten einen anderen verantwortlichen Rehabilitationsträger für den Teilhabeplan festlegen können.[3] Hier kommt insbesondere der Träger der Sozialhilfe in Betracht, wen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtplanung / Zusammenfassung

Begriff Mit dem Gesamtplan wird sichergestellt, dass die erforderlichen Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen vom Träger der Eingliederungshilfe in Abstimmung mit dem Leistungsberechtigten hinsichtlich Ziel, Art und Umfang funktionsbezogen individuell festgestellt werden, damit diese nahtlos ineinander greifen können. Der Gesamtplan ist selbst kei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundsicherung im Alter und... / 4 Einkommen/Vermögen

Zum Einkommen zählen grundsätzlich alle zufließenden finanziellen Mittel. Der Einsatz des Einkommens richtet sich nach den §§ 82 bis 84 SGB XII. Einkommen ist damit grundsätzlich vollständig für den Lebensunterhalt einzusetzen, allerdings sind zunächst Absetzbeträge (z. B. Steuer, Versicherungsbeiträge, Werbungskosten) abzuziehen. Außerdem bestimmen die §§ 83 und 84 SGB XII A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufrechnung / 4 Weitere Aufrechnungsvorschriften

Auch das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) enthält eine spezialgesetzliche Aufrechnungsvorschrift, die derjenigen des SGB I vorgeht. Die Vorschriften des Aufwendungsausgleichsgesetzes beinhalten das sog. Umlageverfahren, in dessen Rahmen bestimmten Arbeitgebern Aufwendungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Schwangerschaft von den beteiligten Krankenkassen erst...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtplanung / 1.1 Gesamtplanverfahren

Die Feststellungen für das Aufstellen des Gesamtplans erfolgen im Gesamtplanverfahren, den der Träger der Eingliederungshilfe durchzuführen hat. Das Gesamtplanverfahren findet Anwendung, wenn ausschließlich Leistungen der Eingliederungshilfe betroffen sind oder Einzelleistungen aus den Leistungsgruppen nach § 5 SGB IX der Eingliederungshilfe, die sich auf Leistungen der medi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufrechnung / 2.2 Durchführung der Aufrechnung

Der Sozialleistungsträger, der zur Aufrechnung berechtigt ist, entscheidet nach Ermessensgesichtspunkten darüber, ob er eine Aufrechnung durchführen will. Das Gleiche gilt für die Frage gegenüber wem er aufzurechnen gedenkt. Bei der Festsetzung der Höhe des Aufrechnungsbetrags ist er an die gesetzlich vorgegebenen Obergrenzen gebunden. Er kann allerdings im Rahmen seines Erm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling: Integration/Ein... / 1 Sicherung des Lebensunterhalts

Welche Leistungen nicht erwerbstätige Flüchtlinge zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten, richtet sich im Grundsatz nach dem individuellen Aufenthaltsstatus. Die Zahlung der Leistungen zum Lebensunterhalt kann dabei an die Einhaltung der Verpflichtung zur Wohnsitznahme an einem zugewiesenen Wohnort geknüpft werden. Die Festlegung des Wohnsitzes erfolgt ggf. durch die zu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 1 Rahmenbedingungen für die Beitragsberechnung bei Selbstständigen

Die Beitragseinstufung der hauptberuflich selbstständig Tätigen erfordert eine sorgfältige Prüfung, da eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage zu beachten ist, die Beiträge nur nach dem Einkommensteuerbescheid festgesetzt werden dürfen, die nach letzten Einkommensteuerbescheid festgesetzten Beiträge die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nur zeitversetzt widerspiegeln und bei "E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Sozialleistungsregress / II. Sozialhilfe, SGB XII

1. Normen, Rechtsweg Rz. 2 Mit Wirkung zum 1.1.2005 wurden die bisherigen Regelungen aus dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in das Sozialgesetzbuch integriert. Für den Bereich der reinen Sozialhilfe sind die Regelungen seither im SGB XII enthalten, während die Vorschriften zur Grundsicherung für Arbeitsuchende im SGB II (nachstehend Rdn 14 ff.) enthalten sind. Die Vorschrifte...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 2. Grundsätze, Leistungsarten

Rz. 4 Das Sozialhilferecht ist geprägt durch das Nachrangprinzip, das Individualisierungsprinzip und das Bedarfsdeckungsprinzip: Der Grundsatz des Nachrangs ("materielle Subsidiarität", § 2 SGB XII) gilt im Verhältnis zumehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 1. Normen, Rechtsweg

Rz. 2 Mit Wirkung zum 1.1.2005 wurden die bisherigen Regelungen aus dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in das Sozialgesetzbuch integriert. Für den Bereich der reinen Sozialhilfe sind die Regelungen seither im SGB XII enthalten, während die Vorschriften zur Grundsicherung für Arbeitsuchende im SGB II (nachstehend Rdn 14 ff.) enthalten sind. Die Vorschriften zum Gesetz über di...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / II. Sozialrechtliche Ausgangslage

Rz. 3 Menschen mit Behinderungen können bei Vorliegen der Voraussetzungen diverse staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. In Betracht kommen Ansprüche aufmehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 2. Erbenregress

Rz. 30 Die sich aus § 102 SGB XII ergebende sog. selbstständige Erbenhaftung ermöglicht die Heranziehung der Erben zum Kostenersatz, unabhängig von den zugunsten der Leistungsberechtigten bestehenden Schutzvorschriften.[28] Dies betrifft vor allem die Fälle, in denen zugunsten eines Leistungsberechtigten verschiedene Vermögensgegenstände als Schonvermögen i.S.d. § 90 Abs. 2 ...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / II. SGB II

Rz. 34 Die Regressmöglichkeiten des SGB II ähneln der Sozialhilfe, jedoch unter stärkerer Schonung der Heranziehung Unterhaltspflichtiger, allerdings ist ein Zugriff auf den Nachlass des Leistungsempfängers, siehe Rdn 30 ff., nicht möglich (Abschaffung des früheren § 35 SGB II ab 1.8.2016, anders in der Sozialhilfe: § 102 SGB XII, Rdn 30):mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 4. Schonvermögen im SGB XII

Rz. 10 Zu berücksichtigen ist, dass andere Gesetze auf die Regelungen des SGB XII hinsichtlich des Vermögensbegriffs und zum Teil auch der Vermögensschontatbestände verweisen, z.B.mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / Literaturtipps

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§ 9 Rund um die Beerdigung / a) Anspruchsberechtigte

Rz. 158 Nach § 74 SGB XII sind die erforderlichen Kosten einer Bestattung vom Sozialhilfeträger zu übernehmen, soweit dem hierzu Verpflichteten die Kostentragung nicht zugemutet werden kann. Anspruchsberechtigter nach § 74 SGB XII ist derjenige, der rechtlich zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet ist.[217] Verpflichteter i.S.d. § 74 SGB XII ist aber nur, wer der Kos...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / B. Regressnormen

Rz. 23 Leistungen der "Fürsorge" wurden erst durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.6.1954 (BVerwGE 1, 159 ff.) verpflichtend, sie standen wie selbstverständlich unter dem Vorbehalt späterer Erstattung. Erst das BSHG vom 30.6.1961, getragen vom Optimismus in das Verschwinden der Armut während der Wirtschaftswunderzeit, etablierte die Sozialhilfe als "ver...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / II. Überblick über konstatierte Verstöße

Rz. 122 Verstöße gegen den deutschen ordre public wurden in den nachfolgenden Fällen festgestellt: Weitere Fälle sind die gesetz...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / I. Übersicht: Kategorisierung der Sozialleistungsgesetze

Rz. 1 Die Gestaltung von Vermögensübertragungen ohne kaufmännisch abgewogene Gegenleistung wirft angesichts der Bestandsschwächen der Schenkung in weit höherem Maße als bei Kaufverträgen sozialrechtliche Fragen auf, die an das Risiko einer Verarmung aufseiten des Veräußerers, des Erwerbers oder Dritter (etwa weichender Geschwister) anknüpfen. Dabei ist eine Differenzierung an...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / 1. Rechtliche Gestaltung

Rz. 113 Vor dem Hintergrund dieser sich seit dem 1.1.2005 aufzeigenden Parallelen zwischen Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II und Sozialhilfe nach SGB XII drängt sich eine Übertragung der Gestaltung des Behindertentestaments auch auf Fälle der Absicherung von Langzeitarbeitslosen auf. Rz. 114 Es werden sich dabei auch in den Fällen, bei denen es zur Inanspruchnahme...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / b) Zulässigkeit der Verfügungen

Rz. 129 Ist in einem Behindertentestament Vorerbschaft unter Anordnung der Testamentsvollstreckung sowie einer Zweckbestimmung in dem Sinne, dass die Erträge für Leistungen an den Behinderten verwandt werden sollen, die über die von der Sozialhilfe gewährte Grundsicherung hinausgehen, unter Ausschluss eines Auskehrungsanspruchs des Vorerben testiert worden, steht dies im Geg...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / IV. Überblick zur Testamentsgestaltung

Rz. 63 Aus heutiger Sicht ergibt sich folgender "Frontverlauf":[102]mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 1. Grundzüge

Rz. 14 Personen zwischen dem 15. und 65. Lebensjahr, die (bei ausschließlich gesundheitlicher Betrachtung) mindestens drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können (§ 8 SGB II), erhalten bei Hilfebedürftigkeit seit 2005 anstelle der bisherigen Sozialhilfe Eingliederungs- und finanzielle Leistungen nach dem SGB II. Trotz der irreführenden Bezeichnung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Behinderten- und Bedür... / c) Würdigung der Vor- und Nacherbenlösung

Rz. 49 Zusammenfassend lässt sich hinsichtlich der Vor- und Nacherbenlösung folgende Beurteilung treffen:[73] Vorteile:mehr