Fachbeiträge & Kommentare zu Stellplatz

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Erklärungen zur Feststellun... / 4.3.1 Angaben bei Wohngrundstücken die im Ertragswertverfahren bewertet werden [Zeilen 7 bis 19 und Zeile 35]

Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum werden im Ertragswertverfahren bewertet.[1] Die folgenden Ausführungen gelten nur für die o. g. Grundstücksarten. Im Ertragswertverfahren soll der marktüblich erzielbare Ertrag des Gebäudes ermittelt werden. Hierbei kommen allerdings keine echten Mietpreise zum Ansatz, sondern standardisiert ermittelte stati...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 5.1 Grundsteuerbefreiung nach §§ 3, 4 GrStG [Zeilen 3 bis 12]

Wenn der Grundbesitz einem begünstigten Rechtsträger zuzurechnen ist und unmittelbar zu steuerbegünstigten Zwecken genutzt wird, kann er von der Grundsteuer befreit werden. Die Zwecke, die von den Steuerbefreiungsvorschriften umfasst werden, dienen der Unterstützung des Gemeinwohls. Eine Steuerbefreiung nach § 3 GrStG kommt beispielsweise für Grundbesitz juristischer Personen...mehr

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Steuerbarkeit und Leistungsaustausch bei der Vermietung von Parkplätzen

Sachverhalt Bei dem dänischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um den Leistungsaustausch und die Frage, ob Kontrollgebühren, die für die Übertretung von für das Parken auf privaten Grundstücken geltenden Vorschriften erhoben werden, ein Entgelt für erbrachte Dienstleistungen i. S. v. Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL darstellen, sodass ein steuerbarer und steuerpflichtige...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.8 Nicht abziehbare Beträge

Zeile 87 nimmt mit negativem Vorzeichen nicht abziehbare Beträge auf. Nach den Erläuterungen zum Formular fallen hierunter Aufwendungen, die in den vorstehenden Zeilen bereits als Betriebsausgaben erfasst wurden, den Gewinn jedoch nicht mindern dürfen. Als Beispiele werden unangemessene Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG, etwa für einen "überdimensionierten Firme...mehr

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Sondernutzungsrecht: Nachtr... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer können nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG Sondernutzungsrechtsvereinbarungen treffen. Sollen diese zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden, müssen die Wohnungseigentümer und sämtliche Grundpfandrechtsgläubiger die Inhaltsänderung bewilligen. Anders ist es, wenn der Bauträger auf der Grundlage von Vollmachten eine Sondernutzungsrechtsvere...mehr

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Benutzungsbeschluss: Grenzen / 3 Das Problem

Im Fall geht es um ein im gemeinschaftlichen Eigentum stehendes Parkhaus mit 11 Ebenen. Auf den ersten 3 Ebenen stehen die Stellplätze im Eigentum von Teileigentümer K. Nur diese werden benutzt. Im Jahr 2016 fordert das Bauordnungsamt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf, Nachweise zu erbringen, dass die brandschutztechnischen Mindeststandards eingehalten sind und die...mehr

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Sondernutzungsrecht: Nachtr... / 3 Das Problem

Nach seinem Bauträgervertrag aus dem Jahr 2010 steht Wohnungseigentümer K1 an einem Stellplatz ein Sondernutzungsrecht zu. K1 verkauft sein Wohnungseigentum an K2. Dieser beantragt beim Grundbuchamt, den Stellplatz zum Inhalt des Sondereigentums zu machen. Dies lehnt das Grundbuchamt ab. Zwar habe der Bauträger bereits im Bauträgervertrag des K1 diese Inhaltsänderung des Son...mehr

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Sondernutzungsrecht: Entstö... / 3 Das Problem

Das LG weist die Klage nach mündlicher Verhandlung vom 4.2.2021 ab und lässt die Revision zu. Es meint, K sei nicht befugt, eine Beseitigung zu verlangen. Abwehrrechte aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG stünden nur noch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu. Ein Beseitigungsanspruch bestehe auch nicht in Bezug auf das Sondernutzungsrecht. Das Sondernutzungsrecht werde nicht beei...mehr

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Sondernutzungsrecht: Entstö... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall klagt ein Wohnungseigentümer gegen eine behauptete Störung des gemeinschaftlichen Eigentums, seines Sondereigentums und eines Stellplatzes, an dem er ein Sondernutzungsrecht hat. Zu klären ist, welche Rechte er jeweils hat. Störung des Sondereigentums Stellt ein Wohnungseigentümer eine unzulässige bauliche Veränderung fest, durch die sein Sondereigentum...mehr

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§ 7 Interne Veränderungen / E. Übertragung Sondernutzungsrecht/Kfz-Stellplatz

I. Muster Rz. 23 Muster 7.5: Übertragung Sondernutzungsrecht/Kfz-Stellplatz Muster 7.5: Übertragung Sondernutzungsrecht/Kfz-Stellplatz Verhandelt _________________________ (siehe Rdn 24) Vor mir, dem Notar _________________________ erschienen heute 1. Herr AT 2. Herr BT Sie erklärten zu meinem Protokoll: I. Vorbemerkung Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von ____...mehr

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§ 5 Sondernutzungsrechte / 4. Nutzungsbefugnisse, insbesondere Stellplätze

Rz. 5 Mit einem Sondernutzungsrecht sind anders als im Falle des Sondereigentums keine Befugnisse nach freiem "Belieben" (§ 13 Abs. 1 WEG) verbunden. Sie können sich zwar der Alleineigentümerstellung annähern, aber auch in vielfacher Hinsicht beschränkt sein. Schweigt die Gemeinschaftsordnung, gibt es keine Vermutung in Richtung "Belieben". Insofern kommt es stets auf die Au...mehr

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§ 5 Sondernutzungsrechte / I. Stellplätze

1. Beschränktes Ausbaurecht Rz. 15 Muster 5.3: Stellplatz mit beschränktem Ausbaurecht Muster 5.3: Stellplatz mit beschränktem Ausbaurecht Zur Wohnung Nr. 1 gehört das Sondernutzungsrecht an dem im Freien belegenen Stellplatz Nr. 1 gemäß Anlage 3 zu dieser Urkunde. Dieser Stellplatz darf beliebig im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften als Stellplatz für Fahrzeuge al...mehr

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§ 5 Sondernutzungsrechte / I. Muster

Rz. 1 Muster 5.1: Grundfall Kfz-Stellplatz Muster 5.1: Grundfall Kfz-Stellplatz Es wird folgendes Sondernutzungsrecht (siehe Rdn 1) begründet: a) Der Wohnung Nr. 1 (siehe Rdn 2) wird das Sondernutzungsrecht an dem im Freien belegenen Kfz-Stellplatz, der in der Anlage "Sondernutzungsrechte" zu dieser Urkunde mit der Nummer "1" markiert ist, zugeordnet (siehe Rdn 3). Der Stellpl...mehr

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§ 7 Interne Veränderungen / I. Muster

Rz. 23 Muster 7.5: Übertragung Sondernutzungsrecht/Kfz-Stellplatz Muster 7.5: Übertragung Sondernutzungsrecht/Kfz-Stellplatz Verhandelt _________________________ (siehe Rdn 24) Vor mir, dem Notar _________________________ erschienen heute 1. Herr AT 2. Herr BT Sie erklärten zu meinem Protokoll: I. Vorbemerkung Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _____________...mehr

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§ 5 Sondernutzungsrechte / I. Muster zur aufschiebend bedingten Einräumung

Rz. 6 Muster 5.2: Aufschiebend bedingtes Sondernutzungsrecht an einem Kfz-Stellplatz Muster 5.2: Aufschiebend bedingtes Sondernutzungsrecht an einem Kfz-Stellplatz An den Stellplätzen, die in dem dieser Urkunde als Anlage beigefügten Lageplan "Stellplätze" markiert und nummeriert sind, werden aufschiebend bedingte Sondernutzungsrechte eingeräumt. Auf den Lageplan wird hiermit...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / II. Erläuterungen

Rz. 4 Es handelt sich bei dem Kurzmuster um eine rein dingliche Teilung gemäß § 8 WEG. Vorratsaufteilungen haben außerordentlich zugenommen. Die Gründe hierfür sind und waren insbesondere die immer größere Verbreitung Sozialer Erhaltungsverordnungen und jüngst der Erlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz)[14] mit weitreichenden Beschränku...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 2. Anwendungsbereich

Rz. 53 Sondernutzungsrechte haben einen vielfältigen Anwendungsbereich: Der praktisch häufigste Anwendungsfall betraf bisher Grundstücksfreiflächen. Diese waren nach bisher geltender Rechtslage nicht sondereigentumsfähig. Dennoch bestand ein praktisches Bedürfnis, einzelnen Eigentümern oder, seltener, einer Gruppe von Eigentümern z.B. Gartenflächen, oberirdische Kfz-Stellplä...mehr

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§ 4 Anlagen mit Spezialchar... / I. Muster

Rz. 25 Muster 4.5: Tiefgaragen (ein Grundstück) Muster 4.5: Tiefgaragen (ein Grundstück) Tiefgaragen (siehe Rdn 27) im Gemeinschaftseigentum (siehe Rdn 28) Die im Aufteilungsplan dargestellte Tiefgarage verbleibt im Gemeinschaftseigentum. Jeder Eigentümer ist zur Nutzung eines Stellplatzes berechtigt. Durch Mehrheitsbeschluss kann eine Benutzungsregelung erlassen werden. Altern...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / b) Baubehördliche Abgeschlossenheitsbescheinigung

Rz. 62 Diese materiell-rechtliche Komponente wird verfahrensrechtlich ergänzt durch die sogenannte baubehördliche Abgeschlossenheitsbescheinigung. Nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 WEG muss aus dem Aufteilungsplan nunmehr nicht nur die Aufteilung des Gebäudes, sondern auch des Grundstücks sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im Gemeinschaftseigentum stehenden Teil...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 2. Teileigentum

Rz. 25 Teileigentum ist Rz. 26 WEG-Reform Nach § 3 Abs. 1 S. 2 WEG gelten sämtliche Stellplätze als Räume (siehe Rdn 2 und Rdn 9). Zudem kann nach § 3 Abs. 2 WEG Teileigentum nunmehr auch ...mehr

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§ 7 Interne Veränderungen / II. Erläuterungen

1. Form Rz. 24 Die Übertragung eines Sondernutzungsrechtes ist materiell-rechtlich formfrei, aber nur innerhalb der Gemeinschaft möglich.[28] Attraktiv ist daher die nach dem WEMoG vorgesehene Möglichkeit, auch an oberirdischen Stellplätzen Sondereigentum zu begründen, da dieses dann auch an Erwerber außerhalb der Gemeinschaft übertragen werden kann. Auch wenn es ausdrücklich ...mehr

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§ 7 Interne Veränderungen / 4. Belastungen

Rz. 27 Kein notwendiger Urkundsbestandteil, aber zweckmäßig um Pfandentlassung/Pfandunterstellung abzuklären.mehr

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§ 5 Sondernutzungsrechte / 1. Beschränktes Ausbaurecht

Rz. 15 Muster 5.3: Stellplatz mit beschränktem Ausbaurecht Muster 5.3: Stellplatz mit beschränktem Ausbaurecht Zur Wohnung Nr. 1 gehört das Sondernutzungsrecht an dem im Freien belegenen Stellplatz Nr. 1 gemäß Anlage 3 zu dieser Urkunde. Dieser Stellplatz darf beliebig im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften als Stellplatz für Fahrzeuge aller Art genutzt werden, und...mehr

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§ 16 Anhänge / A. Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA) vom 6.7.2021

Rz. 1 Nach Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes erlässt die Bundesregierung die folgende Allgemeine Verwaltungsvorschrift: § 1 Anwendungsbereich Diese Allgemeine Verwaltungsvorschrift gilt für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 7 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 und § 32 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Wohnungseigentumsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.Januar 20...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / A. WEG-Reform – Das Wichtigste in Kürze

Rz. 1 Am 1.12.2020 ist mit dem Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) die lange erwartete Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in Kraft getreten (WEG-Reform).[1] Das neue Gesetz war am 16.10.2020 bes...mehr

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§ 4 Anlagen mit Spezialchar... / 3. Sondernutzung

Rz. 28 (Zur flexiblen Zuordnung von Sondernutzungsrechten vgl. § 5 Rdn 15 ff.). Nachteil: Sondernutzungsrechte sind nur innerhalb der Gemeinschaft verkehrsfähig. An Außenstehende kann nur Vermietung erfolgen.[22] Die Begründung von Sondernutzungsrechten bietet sich daher an, wenn voraussichtlich alle Stellplätze in der Anlage von Wohnungs- und Teileigentümern der Anlage genu...mehr

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§ 4 Anlagen mit Spezialchar... / 1. Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 26 Gem. § 3 Abs. 2 S. 2 WEG a.F. galten Garagenplätze als abgeschlossene Räume, wenn ihre Flächen durch dauerhafte Markierungen ersichtlich waren. Diese Regelung ist durch das WeMoG entfallen. Nunmehr gelten jegliche Stellplätze als Räume (§ 3 Abs. 1 S. 2 WEG) und sind sondereigentumsfähig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Einzelgaragen, Garagenstellplätze in Ti...mehr

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§ 5 Sondernutzungsrechte / 4. Zeitlich gestreckte Begründung von Sondernutzungsrechten

Rz. 10 Sowohl bei Neu- als auch Altbauten besteht oft der Bedarf nach einer möglichst flexiblen und zukunftsoffenen Sondernutzungsrechtszuweisung, insbesondere von Stellplätzen und Kellerräumen. Dadurch kann ein aufteilender Eigentümer oder Bauträger auf Erwerberwünsche, z.B. hinsichtlich der Auswahl des Stellplatzes, oder auf veränderte Gegebenheiten reagieren. Nachträglich...mehr

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§ 7 Interne Veränderungen / I. Muster

Rz. 19 Muster 7.4: Sonstige Änderungen Muster 7.4: Sonstige Änderungen Verhandelt _________________________ (siehe Rdn 20) I. Vorbemerkung Wir sind die sämtlichen Eigentümer der Wohnungseigentumsanlage XY-Straße, 22222 Hamburg, vorgetragen in den Grundbüchern des Amtsgerichts Hamburg von Altona Blätter 2223–2248. Wir nehmen Bezug auf die ursprüngliche Teilungserklärung nebst Ge...mehr

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§ 4 Anlagen mit Spezialchar... / 5. Sonderproblem: Mehrfachparker

Rz. 30 Mehrfachparker kommen in verschiedenen Varianten vor. Entweder handelt es sich um Doppelgaragen mit oberem oder unterem Stellplatz. Teilweise finden sich verschiebbare Paletten. Bei abgeschlossenen Parkhäusern ist auch ein rotierendes System technisch verbreitet. An solchen einzelnen Stellplätzen konnte bisher nach h.M. mangels Abgeschlossenheit kein eigenständiges Te...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / III. Checkliste

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§ 7 Interne Veränderungen / 3. Beifügung der Bewilligungsurkunde

Rz. 26 Eine Beifügung ist grundsätzlich nicht erforderlich, insbesondere wenn das Sondernutzungsrecht im Bestandsverzeichnis gebucht ist. Auch aus anderen als den in Rdn 24 genannten Gründen ist darauf aber kein absolut sicherer Verlass. Die Musterformulierung sichert insofern eine Präventivkontrolle. Nicht selten stellt sich auch heraus, dass die Stellplätze tatsächlich and...mehr

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§ 7 Interne Veränderungen / 1. Form

Rz. 24 Die Übertragung eines Sondernutzungsrechtes ist materiell-rechtlich formfrei, aber nur innerhalb der Gemeinschaft möglich.[28] Attraktiv ist daher die nach dem WEMoG vorgesehene Möglichkeit, auch an oberirdischen Stellplätzen Sondereigentum zu begründen, da dieses dann auch an Erwerber außerhalb der Gemeinschaft übertragen werden kann. Auch wenn es ausdrücklich im Grun...mehr

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§ 7 Interne Veränderungen / 6. Pfandfreie Abschreibung

Rz. 29 Die Abschreibung des Sondernutzungsrechtes bedarf der Zustimmung der eingetragenen Gläubiger des Verkäufers gemäß § 5 Abs. 4 S. 2 WEG i.V.m. §§ 875 f. BGB.[35]mehr

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§ 7 Interne Veränderungen / 5. Kaufpreisregelung

Rz. 28 Wegen des niedrigen Kaufpreises wird im Muster auf weitergehende Sicherungen verzichtet. Bestehen Sicherungsbedürfnisse, kann mit dem gesamten üblichen Instrumentarium gearbeitet werden (Vollstreckungsunterwerfung, Vormerkung, bedingte Übertragungetc.). Der Anspruch auf Übertragung eines Sondernutzungsrechtes kann vorgemerkt werden.mehr

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§ 7 Interne Veränderungen / III. Checkliste

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§ 7 Interne Veränderungen / 8. Steuern

Rz. 31 Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG stehen für die Grunderwerbsteuer dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte den Grundstücken gleich, so dass die Übertragung nach allgemeinen Regeln steuerbar ist.mehr

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§ 7 Interne Veränderungen / 7. Pfandunterstellung

Rz. 30 Nach zutreffender Ansicht bedarf es keiner ausdrücklichen Pfandunterstellung, da das Sondernutzungsrecht als Rechtsbestandteil (§ 96 BGB, § 6 Abs. 2 WEG) automatisch das Schicksal der Hauptsache teilt.[36] Da die meisten Rechtspfleger dies dennoch insbesondere im Hinblick auf § 800 ZPO fordern, empfiehlt sich im Zweifelsfall vorsorgliche Aufnahme.mehr

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§ 5 Sondernutzungsrechte / 3. Alternierendes Recht/Einkaufsmarkt und Wohnungen

Rz. 17 Muster 5.5: Alternierendes Recht/Einkaufsmarkt und Wohnungen Muster 5.5: Alternierendes Recht/Einkaufsmarkt und Wohnungen Zur Teileigentumseinheit Nr. 1 gehört das Sondernutzungsrecht an den im Freien belegenen Stellplätzen Nr. 5 bis 10 gemäß Anlage 3 zu dieser Urkunde. Deren Eigentümer darf diese Flächen von Montag jeder Woche 9.00 Uhr bis zum darauffolgenden Samstag ...mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / 6. Abgeschlossenheitsbescheinigung

Rz. 9 Gem. § 3 Abs. 3 WEG soll Sondereigentum nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind und Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks durch Maßangaben im Aufteilungsplan bestimmt sind. Diese Vorschrift ist materiellrechtlicher Natur und bezweckt in Anlehnung an die katasterrechtlichen Verhältnisse ...mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / III. Checkliste

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§ 1 Grundlagen und Einführung / III. Allgemeine Checkliste

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§ 1 Grundlagen und Einführung / a) Materielles Recht

Rz. 61 Materiell-rechtlich soll Sondereigentum nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind und Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks durch Maßangaben im Aufteilungsplan bestimmt sind (§ 3 Abs. 3 WEG). Für Garagenstellplätze galten bisher dauerhafte Markierungen als ausreichend, § 3 Abs. 2 WEG a.F...mehr

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§ 7 Interne Veränderungen / 2. Buchung

Rz. 25 Im Musterfall ist das Sondernutzungsrecht ausdrücklich gebucht. Hierauf kann man sich sodann zwar in der Regel, aber keineswegs immer verlassen. Insbesondere bei durch Zuweisung nachträglich entstandenem Sondernutzungsrecht argumentiert die OLG-Rechtsprechung,[32] dass zwischenzeitlich außerhalb des Grundbuchs anderweitige Übertragungen (formfrei!, vgl. Rdn 24) denklo...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / I. Muster

Rz. 1 Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Teil I Begründung von Wohnungseigentum § 1 Grundstück 1. _________________________ ist Eigentümer des _________________________ belegenen, im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ verzeichneten Grundbesitzes, Fl...mehr

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§ 5 Sondernutzungsrechte / 4. Bedingtes Sondernutzungsrecht

Rz. 18 Muster 5.6: Auflösend Bedingtes Sondernutzungsrecht Muster 5.6: Auflösend Bedingtes Sondernutzungsrecht Zu Wohnung Nr. 1 gehört das Sondernutzungsrecht an dem im Freien liegenden Stellplatz Nr. 1 gemäß Anlage 3 zu dieser Urkunde. Das Sondernutzungsrecht ist auflösend bedingt. Es erlischt, wenn der heutige Eigentümer der Wohnung Nr. 1 diese nicht mehr selbst zu eigenen ...mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / III. Checkliste

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§ 4 Anlagen mit Spezialchar... / III. Checkliste

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§ 6 Besondere Regelungen in... / I. Muster

Rz. 1 Muster 6.1: Hausordnung (siehe Rdn 1 ) Muster 6.1: Hausordnung (siehe Rdn 1) § 1 Gemeinschaftliche Einrichtungen (siehe Rdn 2) 1. Alle Eigentümer sind verpflichtet, die gemeinschaftlichen Treppenhäuser, Flure, Gänge und pfleglich zu behandeln und sauber zu halten. Es ist nicht gestattet, Schuhe, Schuhregale, Vasen, Fahrräder oder Kinderwagen oder andere Sachen im Treppe...mehr

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§ 4 Anlagen mit Spezialchar... / I. Muster

Rz. 34 Muster 4.6: Tiefgarage (mehrere Grundstücke) Muster 4.6: Tiefgarage (mehrere Grundstücke) Verhandelt zu _________________________ am _________________________ (siehe Rdn 35) Vor mir, dem Notar _________________________ erschien heute Herr _________________________ und erklärte: I. Vormerkung Ich bin der alleinige Eigentümer folgender Grundstücke, bei denen eine Überbauung (s...mehr