Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Steuerentstehung bei der Erbersatzsteuer (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 128 Familienstiftungen und Familienvereine unterliegen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG mit ihrem Vermögen in Zeitabständen von je 30 Jahren der 1974 neu eingeführten Erbersatzsteuer. Sie entsteht erstmals nach Ablauf von 30 Jahren seit dem ersten Übergang von Vermögen auf die Stiftung bzw. den Verein (z. B. 2.1.1990/2.1.2020). Wenn das Vermögen zum 1.1.1954 oder früher über...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift knüpft an die Tatbestände der Steuerpflicht eines Erwerbs von Todes wegen[1], einer Schenkung unter Lebenden[2], einer Zweckzuwendung[3] und der Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen[4] an und konkretisiert bzw. ergänzt diese im Hinblick auf den Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung. Systematisch steht § 9 ErbStG im Zusammenhang mit § 38 AO, wonach di...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Steuerentstehung bei Pflichtteilsansprüchen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG)

Rz. 40 Abweichend vom Erbrecht, wonach der Pflichtteilsanspruch mit dem Tod des Erblassers entsteht[1], sieht bereits § 3 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 ErbStG den Anspruch so lange als nicht vorhanden an, als er nicht geltend gemacht wird. Daran anknüpfend bestimmt § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG, dass die Steuer in diesem Fall auch erst mit der Geltendmachung des Pflichtteils entst...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Steuerentstehung bei der Zweckzuwendung (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 127 Bei Zweckzuwendungen[1] entsteht die Steuer mit dem Zeitpunkt des Eintritts der Verpflichtung des Beschwerten.[2] Auf die bestimmungsgemäße Ausführung der Zuwendung kommt es also nicht an. Der Beschwerte ist erst dann zur Ausführung verpflichtet, wenn er über die Mittel dazu verfügt. Soweit allerdings die Zweckzuwendung keine Verpflichtung des Beschwerten kennt, muss...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Aussetzung der Versteuerung (§ 9 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 129 § 9 Abs. 2 ErbStG nimmt auf § 25 ErbStG a. F. Bezug. § 25 ErbStG a. F. war durch das ErbStG 1974 eingeführt worden und regelte ein Abzugsverbot für verschiedene mit dem Erwerb verbundene Belastungen.[1] Zugleich eröffnete die bis zum 30.8.1980 anwendbare Fassung die Aussetzung der Versteuerung, die durch Gesetz vom 18.8.1980[2] für Fälle, die nach dem 30.8.1980 entst...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3 Sonstige Schenkungen unter Lebenden

3.3.1 Allgemeines Rz. 120 Abweichend von der Regelungstechnik beim Erwerb von Todes wegen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG mit den Ausnahmeregelungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a–i ErbStG führt § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG bei Schenkungen unter Lebenden keinen vergleichbaren ergänzenden Ausnahmekatalog auf. Hannes/Holtz [1] begründen dies damit, dass das Gesetz mit der Ausführung be...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Steuerentstehung beim Erwerb von Todes wegen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)

2.1 Grundregel (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 1. Halbs. ErbStG) Rz. 20 Bei den Erwerben von Todes wegen entsteht die Steuer nach der Grundregel des § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG mit dem Tode des Erblassers.[1] Der Tod des Erblassers ist zeitlich maßgebend für die beiden wichtigsten Grundtatbestände des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (Erwerb durch Erbanfall, Erwerb durch Vermächtnis und Vorvermächtnis)...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Steuerentstehung bei bedingten Erwerben (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG)

2.2.1 Allgemeines Rz. 26 Abweichend von der Grundregel des § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG entsteht die Steuer bei aufschiebend bedingten, aufschiebend befristeten oder betagten Erwerben nicht schon mit dem Tod des Erblassers, sondern erst mit Eintritt der Bedingung oder des vergleichbaren Ereignisses. Dabei kann ein entsprechender Erwerbsgrund nach deutschem Erbrecht nur auf einer V...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Steuerentstehung bei der Schenkung unter Lebenden (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG)

3.1 Allgemeines Rz. 80 Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuer gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG im Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Die Zuwendung ist das Ergebnis einer Vermögensverschiebung im Rechtssinne.[1] Daran zeigt sich das enge systematische Zusammenspiel der Steuerbarkeit nach § 7 ErbStG und der Steuerentstehung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG. Besteuerung...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Grundregel (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 1. Halbs. ErbStG)

Rz. 20 Bei den Erwerben von Todes wegen entsteht die Steuer nach der Grundregel des § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG mit dem Tode des Erblassers.[1] Der Tod des Erblassers ist zeitlich maßgebend für die beiden wichtigsten Grundtatbestände des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (Erwerb durch Erbanfall, Erwerb durch Vermächtnis und Vorvermächtnis)[2] sowie für Erwerbsvorgänge nach § 3 Abs. 1 Nrn....mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 26 Abweichend von der Grundregel des § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG entsteht die Steuer bei aufschiebend bedingten, aufschiebend befristeten oder betagten Erwerben nicht schon mit dem Tod des Erblassers, sondern erst mit Eintritt der Bedingung oder des vergleichbaren Ereignisses. Dabei kann ein entsprechender Erwerbsgrund nach deutschem Erbrecht nur auf einer Vermächtnisanordnu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3.3 Steuerentstehung in den Fällen des § 7 Abs. 1 Nrn. 3–10 ErbStG

Rz. 124 Für die Ergänzungs- bzw. Ersatztatbestände des § 7 Abs. 1 Nrn. 3–10 ErbStG fehlt es an mit § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a–j ErbStG vergleichbaren Sonderregelungen. Deswegen ist die Ausführung der Schenkung i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG unter Berücksichtigung der Textfassung der Ergänzungs- bzw. Ersatztatbestände durch Auslegung zu ermitteln.[1] Rz. 125 Soweit die Steue...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.3 Betagter Erwerb

Rz. 34 Ein sog. betagter Erwerb liegt zivilrechtlich vor, wenn der Anspruch zwar bereits entstanden, seine Fälligkeit aber hinausgeschoben ist.[1] Nach der Rspr. des BFH ist allerdings nicht jeder betagte Anspruch i. S. d. Zivilrechts auch erbschaftsteuerrechtlich als betagt i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG anzusehen. Aus der bewertungsrechtlichen Behandlung noch n...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.1 Allgemeines

Rz. 80 Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuer gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG im Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Die Zuwendung ist das Ergebnis einer Vermögensverschiebung im Rechtssinne.[1] Daran zeigt sich das enge systematische Zusammenspiel der Steuerbarkeit nach § 7 ErbStG und der Steuerentstehung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG. Besteuerungsgegenstand der...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 120 Abweichend von der Regelungstechnik beim Erwerb von Todes wegen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG mit den Ausnahmeregelungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a–i ErbStG führt § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG bei Schenkungen unter Lebenden keinen vergleichbaren ergänzenden Ausnahmekatalog auf. Hannes/Holtz [1] begründen dies damit, dass das Gesetz mit der Ausführung bereits das am spät...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Ausführung der Grundstücksschenkung

Rz. 100 Der Eigentumserwerb bei Grundstücksschenkungen tritt nicht allein mit der dinglichen Einigung (Auflassung) ein, sondern es bedarf zusätzlich der Eintragung des Erwerbers im Grundbuch. Die Eintragung seitens des Grundbuchamtes setzt voraus, dass ein entsprechender Antrag vom Übertragenden oder Erwerber gestellt wird und der im Grundbuch als Berechtigter Eingetragene d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3.2 Schenkung unter Auflage (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 121 § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG regelt bei der Schenkung unter Auflage die Besteuerung des Auflagenbegünstigten.[1] Die Steuer entsteht mit Vollziehung der Auflage. Allerdings wird der Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG in Bezug auf die Besteuerung der Zweitschenkung durch den BFH eingeschränkt, weil sich die Steuerpflicht des Auflagenbegünstigten bereits aus § 7 ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.2 Aufschiebende Bedingung

Rz. 31 Als aufschiebend bedingter Erwerb wird es auch angesehen, wenn das als Bedingung gestellte Ereignis von der freien Willensbestimmung eines Beteiligten abhängt.[1] Damit können auch sog. Potestativbedingungen und Optionsrechte wie aufschiebende Bedingungen eingeordnet werden.[2] Ansprüche aus beiderseits noch nicht erfüllten gegenseitigen Verträgen sind keine aufschieb...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Kleinbetragsverordnung

Rz. 6 Daneben ist bei der Festsetzung von Erbschaft- und Schenkungsteuer gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 KBV die aufgrund § 156 Abs. 1 S. 1 AO erlassene Kleinbetragsverordnung [1] zu beachten. Die aktuelle Fassung der Kleinbetragsverordnung ist anwendbar auf Steuern, die nach dem 31.12.2016 entstanden sind.[2] Rz. 7 Nach der Kleinbetragsverordnung unterbleiben Änderungen der Steuerfests...mehr

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Fiktive Steueranrechnung – ... / 2 Inhalt

Einige deutsche DBA, insbesondere mit sog. Entwicklungsländern, ordnen für die Quellensteuern auf Dividenden, auf Zinsen und teilweise auf Lizenzen die Anrechnung eines bestimmten Steuersatzes auf den Bruttobetrag der Zahlungen an. Dieser Satz gilt auch dann, wenn im Ausland eine niedrigere oder ggf. gar keine Quellensteuer erhoben wird. Beispielhaft sei auf folgende Regelun...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die in dieser Vorschrift bestimmte Kleinbetragsgrenze dient der Verwaltungsvereinfachung.[1] Die Kleinbetragsgrenze gilt sowohl bei Erwerben von Todes wegen als auch bei Schenkungen unter Lebenden. § 22 ErbStG begründet einen Rechtsanspruch darauf, dass das FA von der Festsetzung einer Steuer von nicht mehr als 50 EUR absieht.[2] Ein Ermessen steht dem FA insoweit nich...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Praktische Auswirkungen

Rz. 5 Aufgrund der Kleinbetragsgrenze bleiben Erwerbe – ohne Berücksichtigung der Freibeträge nach § 16 ErbStG – in folgender Höhe steuerfrei: Steuerklasse I: 799,99 EUR[1] Steuerklasse II: 399,99 EUR[2] Steuerklasse III: 199,99 EUR[3] Unter Berücksichtigung des Freibetrags nach § 16 ErbStG ist z. B. der Erwerb eines Kindes in der Steuerklasse I Nr. 2 bis 400.799,99 EUR steuerfr...mehr

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Fiktive Steueranrechnung – ... / 4 Beratungshinweise

Da sich die Höhe der anzurechnenden Steuer bereits aus dem DBA ergibt, entfällt im Inland der Nachweis, inwieweit die Einkünfte im Ausland einer Besteuerung unterlagen. Dies gilt jedoch nicht für den Nachweis nach § 50d Abs. 9 EStG. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn das DBA die Gewährung der höheren Quellensteueranrechnung von einer Mindestbesteuerung im Quellenstaat abhä...mehr

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Fiktive Steueranrechnung – ... / 1 Systematische Einordnung

Es gibt Regelungen in einigen DBA, wonach der Wohnsitzstaat eine bestimmte Quellensteuer auf seine Steuer anrechnen muss, unabhängig davon, wie hoch diese Quellensteuer im Ausland tatsächlich war. Hierbei handelt es sich um eine Subvention für ausgewählte Länder, indem die Kapitalanlage deutscher Investoren begünstigt wird. Die niedrigere ausl. Quellensteuer führt nicht zu e...mehr

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Gewinnvergleichsmethode – A... / 2 Inhalt

Die Gewinnvergleichsmethode vergleicht den von einem konzernverbundenen Unternehmen erzielten Betriebsgewinn mit dem Betriebsgewinn unabhängiger Unternehmen, die unter vergleichbaren Bedingungen tätig sind. Hierbei wird der Grundidee gefolgt, dass über einen längeren Zeitraum betrachtet vergleichbare Leistungen unter vergleichbaren Bedingungen auch zu einem vergleichbaren Ge...mehr

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Kostenaufschlagsmethode – A... / 2.2 Anwendungsbereiche

In der Praxis hat die Kostenaufschlagsmethode erhebliche Bedeutung. Die weite Verbreitung dieser Methode ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass die Kosten als verlässliche Grundlage für die Bestimmung von Verrechnungspreisen gelten. Die Finanzverwaltung ist nicht berechtigt, dem Stpfl. eine bestimmte Kalkulationsmethode vorzuschreiben oder ihn zu zwingen, eigens für steu...mehr

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Familienstiftungen – ABC In... / 2.2 Besteuerungsfolgen

Liegen die o. g. Voraussetzungen vor, wird das Einkommen der Stiftung den in Deutschland unbeschränkt Stpfl. für Zwecke der ESt bzw. KSt zugerechnet, als seien ihnen diese Beträge bereits zugeflossen. Hierbei erfolgt die Einkünfteermittlung nach deutschen Vorschriften. Sind an der Stiftung auch Bezugsberechtigte beteiligt, die nicht der Besteuerung nach § 15 AStG unterliegen...mehr

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Switch-over-Klausel – ABC I... / 2.1 Abkommensrechtliche Regelungen

Auch wenn diese Regelungen sehr unterschiedlich ausgestaltet sind, lässt sich folgende Grundformulierung erkennen[1]: „Die Bundesrepublik Deutschland vermeidet die Doppelbesteuerung durch Steueranrechnung nach Art. 23B OECD-MA, und nicht durch Steuerbefreiung nach Art. 23A OECD-MA, a) wenn in den Vertragsstaaten Einkünfte oder Vermögen unterschiedlichen Abkommensbestimmungen z...mehr

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Subject-to-tax-Klausel – AB... / 4.3 § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 2 EStG

Nach § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 2 EStG fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück, wenn die Einkünfte einer im Inland unbeschränkt stpfl. Person nur deshalb nicht im Ausland besteuert werden, weil der ausl. Staat diese Einkünfte im Rahmen der beschränkten Stpfl. nicht berücksichtigt. Erfasst werden soll damit der Fall, dass die Einkünfte nur deshalb nicht im anderen Staat ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transaktionsbezogene Netto-... / 2.3 Vorgehensweise

Das BMF[1] trifft keine konkreten Vorgaben für die Ausgestaltung der transaktionsbezogenen Netto-Margen-Methode, sondern verweist lediglich auf Tz. 3.26ff. der OECD-Guidelines[2] und schließt sich damit den Empfehlungen der OECD an. Die OECD-Guidelines enthalten keine Definition der Nettogewinnspanne ("net profit margin"). Bei dieser Größe kann es sich nur um das auf die betr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Subject-to-tax-Klausel – AB... / 4.2 § 50d Abs. 8 EStG

Nach Art. 15 OECD-MA steht das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dem Tätigkeitsstaat zu, wenn die Arbeit in seiner Steuerhoheit ausgeübt wurde und die 183-Tage-Regelung des Art. 15 Abs. 2 OECD-MA nicht erfüllt ist. Ist dies der Fall, sehen die deutschen DBA vor, dass diese Einkünfte von der inl. Besteuerung freizustellen sind. Diese Vorgabe wird...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brauchen wir die Gefahr? Zu... / 1 Die Ambivalenz menschlichen Verhaltens

Die heutige Lebens- und Arbeitswelt ist so gestaltet, dass wir uns relativ sicher darin bewegen können: potenziell gefährliche Situationen werden so weit wie möglich minimiert oder ganz ausgeschaltet. Das gilt zumindest in Deutschland und in vielen westlichen Industrienationen: Wohnhäuser und Straßen werden sicher gebaut, die Atomkraft wird zugunsten anderer Energiequellen h...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 294 Pflicht... / 2.2 Aufzeichnungspflicht

Rz. 6 Die Vorschrift beinhaltet die Verpflichtung aller zugelassenen Leistungserbringer in der gesetzlichen Krankenversicherung, Leistungsdaten aufzuzeichnen. Diese Dokumentationspflicht, die insbesondere auch versichertenbezogene Daten enthält oder zumindest im Rückschluss einen Bezug zu Versicherten zulässt, stellt im Sinne des Datenschutzes die Erhebung von Daten dar. Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Anforderung einer Siche... / [Ohne Titel]

RDin Ann-Erika Jörißen, LL.M Köln-Paris[*] Gemäß § 361 Abs. 2 AO ist die Vollziehung steuerlicher Verwaltungsakte auszusetzen, wenn ernsthafte Zweifel an deren Rechtmäßigkeit bestehen oder die Vollziehung eine unbillige Härte bedeuten würde. Die Aussetzung kann gem. § 361 Abs. 2 S. 5 AO von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Es handelt sich hierbei um eine Erme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Influencer in der Steuerwel... / 1. Motivation

Die Werbeindustrie hat in den letzten Jahren die Branche der influencenden Personen für sich entdeckt. Mit der Werbung auf Social Media[1] lassen sich Milliarden umsetzen. Werbegelder werden heutzutage zu einem überwiegenden Teil in digital agierende Unternehmen und Personen investiert und der zu bewerbende Inhalt erreicht so ein Millionenpublikum. So werden bspw. in einem Z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Anforderung einer Siche... / 9. Nachträgliche Forderung einer Sicherheitsleitung

Widerrufsvorbehalt: Auch die nachträgliche Forderung einer Sicherheitsleistung ist möglich. Diese Vorgehensweise ist durch den Widerrufsvorbehalt gedeckt (§ 131 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO). Voraussetzung ist, dass die Vermögensverhältnisse sich seit der Gewährung der Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung wesentlich geändert haben. In solchen Fällen wird die Ermessensentscheidu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Anforderung einer Siche... / 1. Wirtschaftliche Lage des Steuerpflichtigen

Wie bereits oben erwähnt, ist die Frage nach einer Sicherheitsleistung bei wirtschaftlich schlechter Lage des Steuerpflichtigen durchaus komplex. Das kann in der Praxis vor allem dann der Fall sein, wenn die alsbaldige Begleichung der Steuerschuld nach ihrer endgültigen Festsetzung fraglich erscheint, weil nach Aktenlage Zweifel daran bestehen, dass der Steuerpflichtige die a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dokumentationspflichten – A... / 2 Inhalt

§ 90 Abs. 3 AO schreibt sowohl Auskünfte über verwirklichte Sachverhalte als auch eine Darstellung, warum die vereinbarten Preise aus Sicht des Stpfl. dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, vor.[1] Gemäß § 90 Abs. 3 S. 2 AO umfasst die Aufzeichnungspflicht "auch die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen für eine den Grundsatz des Fremdvergleichs beachtende Vereinbar...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.3.2 Prüfung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 137 Im Hinblick auf die Prüfung der GuV sind die 3 vorstehenden Schritte der Mengen-, Bewertungs- und Ausweisprüfung nicht in der dargestellten ausgeprägten Form anzutreffen. Allerdings existieren ähnliche Anforderungen und Vorgehensweisen, wobei jedoch die Bewertungsprüfung unberücksichtigt bleibt, weil sich in den betreffenden Posten der GuV nur das Ergebnis von Bewert...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Impact Investing: Ein Leitf... / 1 Was genau ist Impact Investing und Impact-Unternehmertum?

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.3.1 Definition und Elemente des IKS

Rz. 73 Unter dem Begriff Internes Kontrollsystem (IKS) ist die Summe aller in einem Unternehmen installierten strategischen und operativen Kontrollen zu verstehen. Nach h. M. stellt das IKS einen Bestandteil des RMS nach § 91 Abs. 2 AktG dar, wobei seine Aufbau- und Ablauforganisation sich nach branchen- und unternehmensspezifischen Besonderheiten richten (z. B. IKS bei Kred...mehr

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Die EuGH-Entscheidungen 202... / [Ohne Titel]

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Konzernabschlussprüfung / 4.2.2.2 Konzernabschluss

Rz. 62 Dem Grundsatz der Wesentlichkeit folgend, ist die Prüfung des Konzernabschlusses darauf auszurichten, "[...] mit hinreichender Sicherheit falsche Angaben aufzudecken, die wegen ihrer Größenordnung oder Bedeutung einen Einfluss auf den Aussagewert der Rechnungslegung für die Rechnungslegungsadressaten haben"[1]. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen sollte der Aufwand zur Erl...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 6.4 Außenprüfung

Rz. 103 Auch im Rahmen der steuerrechtlichen Außenprüfung oder Betriebsprüfung werden Prüfungshandlungen durchgeführt, die in engem Zusammenhang mit der Konzernrechnungslegung stehen.[1] Das Ziel von Außenprüfungen besteht darin, die tatsächlichen und die rechtlichen Verhältnisse in Bezug auf die Steuern aufzuklären (§ 199 Abs. 1 AO). Grundsätzlich ist jedes Unternehmen einz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 29 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL (vorher: Art. 13 Teil A Buchst. f der 6. EG-Richtlinie). Danach befreien die EU-Mitgliedstaaten "Dienstleistungen, die selbstständige Zusammenschlüsse von Personen, die eine Tätigkeit ausüben, die von der Steuer befreit ist oder für die sie nicht Steuerpflichtige sind, an ihre Mitglieder für unmittelbare ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Art der steuerfreien Tätigkeiten

Rz. 32 Bei den Mitgliedern, die dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten ausüben, die steuerfrei sind, kommen abschließend nur folgende Steuerbefreiungen in Betracht: § 4 Nr. 11b UStG – Postuniversaldienstleistungen nach Art. 3 Abs. 4 der RL97/67/EG, § 4 Nr. 14 UStG – Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen einschließlich...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.4 Angaben zum Erwerber (Zeilen 9 bis 16)

Der begünstigte Erwerber muss das Familienheim unverzüglich zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Hinweis Schuldhaftes Zögern Unverzüglich bedeutet hier ohne schuldhaftes Zögern (R E 13.4 Abs. 2 Satz 4 ErbStR 2019). Befreiungsunschädlich ist es, wenn der überlebende Ehegatte oder überlebende eingetragene Lebenspartner pflegebedürftig wird oder sogar verstirbt. In Zeile 9 ist anzugeben,...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.6.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetz 2020

Hinsichtlich des Abzugs von Schulden und Lasten hat das Jahressteuergesetz 2020 Änderungen vorgenommen. a) Es liegt von den Schulden und Lasten ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit einem Familienheim vor Liegen Schulden und Lasten vor, die mit dem befreiten Familienheim in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, dann sind diese gar nicht bzw. nur anteilig abziehbar. Dies ergibt...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 7. Direktanspruch

Direktanspruch in der Umsatzsteuer, Veröffentlichung der BFH-Urt. v. 30.6.2015 – VII R 30/14, und BFH-Urt. v. 22.8.2019 – V R 50/16: In der Rechtsprechung wurde das sich aus dem Unionsrecht ergebende Rechtsinstrument des Direktanspruchs in der Umsatzsteuer (auch "Reemtsma-Rechtsprechung") entwickelt. Danach kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Leistungsempfänger die Ers...mehr