Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens (§ 37a Abs. 5 ErbStG)

Rz. 30 Nach § 27 ErbStG tritt beim Übergang desselben Vermögens unter näheren Voraussetzungen eine Steuerermäßigung ein. Nach § 37a Abs. 5 ErbStG führen im Rahmen des § 27 ErbStG auch nach dem ErbStG-DDR besteuerte Vorerwerbe aus der Zeit vor dem 1.1.1991 zu einer Ermäßigung der Steuer. Allerdings weicht die Steuerklasseneinteilung des ErbStG von derjenigen des früheren ErbS...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3.1 Entfallen der Anzeigepflicht

Rz. 50 Unter den besonderen Voraussetzungen des § 30 Abs. 3 S. 1 1. Halbs. und S. 2 ErbStG ist eine Anzeige entbehrlich. Auch in diesem Fall besteht aber in jedem Fall die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung gem. § 31 ErbStG [1]; diese Verpflichtung setzt allerdings eine an den Beteiligten ergangene entsprechende Aufforderung voraus, vgl. § 31 ErbStG. Rz. 51 § 30 Abs. 3 S...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Wahlrecht zur Anwendung des geänderten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Art. 3 Abs. 1 ErbStRG)

Rz. 10 Art. 3 Abs. 1 ErbStRG räumte Erwerbern von Todes wegen (§ 3 ErbStG) das Wahlrecht des geänderten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts für solche Erwerbe ein, für die die Steuer nach dem 31.12.2006 und vor dem 1.1.2009 entstanden war.[1] Eine Anwendung auf lebzeitige Zuwendungen (§ 7 ErbStG) sowie auf die Tatbestände des § 1 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 ErbStG war nicht vorges...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Bekanntgabe des Erbschaftsteuerbescheids (§ 32 Abs. 1 S. 1 ErbStG)

Rz. 1 § 32 Abs. 1 ErbStG schreibt – abweichend von § 122 Abs. 1 AO – die Bekanntgabe des Steuerbescheids an den Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter "in den Fällen des § 31 Abs. 5" vor, d. h. soweit diese die Steuererklärung abgegeben haben. Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter sind insoweit Zugangsvertreter des Erben. § 32 Abs. 1 ErbStG ist dahin zu verste...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Anforderung durch das Finanzamt

Rz. 2 § 31 Abs. 1 S. 1 ErbStG enthielt bislang nur eine Steuererklärungspflicht für den Erbanfall, die Schenkung und die Zweckzuwendung. Durch das JStG 2020[1] wurde über Art. 34 der § 31 Abs. 1 S. 3 und 4 ErbStG eingefügt. Hiernach kann das FA auch in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (sog. Ersatzerbschaftsteuer) die Abgabe einer Steuererklärung verlangen. Gem. Satz 4 g...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Anzeigepflicht von Versicherungsunternehmen (§ 33 Abs. 3 ErbStG i. V. m. § 3 ErbStDV)

Rz. 35 Versicherungsunternehmen sind gem. § 33 Abs. 3 ErbStG anzeigepflichtig, bevor sie Versicherungssummen oder Leibrenten einem anderen als dem Versicherungsnehmer auszahlen oder zur Verfügung stellen. Einzelheiten ergeben sich aus § 3 ErbStDV. Rz. 36 Zu den Versicherungsunternehmen i. S. d. § 33 Abs. 3 ErbStG gehören alle Unternehmen, die das Versicherungsgeschäft auf ver...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Steuerpflicht im Verhältnis zur einstigen DDR

Rz. 2 Vor dem 1.7.1990 erstreckte sich die unbeschränkte Steuerpflicht aus § 2 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 ErbStG nicht auf Vermögensgegenstände und Nutzungsrechte an Vermögensgegenständen, die auf das Währungsgebiet der DDR-Mark entfielen. Dies ergab sich aus § 2 Abs. 3 ErbStG a. F., der letztmals auf Steuerfälle anzuwenden war, in denen die Steuerpflicht vor dem 1.7.1990 entstande...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.1 Berechnung der 10-Jahresfrist

Rz. 13 Die Berechnung der 10-Jahresfrist bereitet in der Praxis selten Probleme. Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer für den jeweiligen Erwerb. Im Erbfall ist dies regelmäßig der Todestag[1], bei Schenkungen der Tag der Ausführung. Besonderheiten ergeben sich nach Ansicht des BFH[2] aber in Fällen des (unbedingten) Erwerbs aufschiebend bedingter, beta...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Inhalt der Steuererklärung (§ 31 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 11 Die Steuerklärung muss den in § 31 Abs. 2 ErbStG geforderten Inhalt haben. Die Vorschrift gilt auch für Schenkungen.[1] In den amtlichen Erklärungsvordrucken werden neben diesen gesetzlich geforderten Angaben auch weitere Angaben gefordert, die der vollständigen Erfassung des Erwerbs dienen und die Berechnung der Steuer erleichtern sollen. Gefordert werden auch Angabe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8.3 Rechtslage für Erwerbe bis 24.6.2017 – Option zur unbeschränkten Steuerpflicht (§ 2 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 82 § 2 Abs. 3 ErbStG räumte dem Erwerber eines an sich nur beschränkt steuerpflichtigen Vermögensanfalls (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG) ein Antragsrecht ein. Voraussetzung war, dass der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG) seinen Wohnsitz[1] in einem Mitgliedstaat ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Ursachen der internationalen Doppelbesteuerung

Rz. 1 Aufgrund der weitreichenden Anknüpfungspunkte der unbeschränkten deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht[1] bei der unentgeltlichen Übertragung des weltweiten Vermögens umfasst der deutsche Besteuerungsanspruch auch die Übertragung von ausländischem Vermögen. In Verbindung mit den verschiedenen Anknüpfungspunkten ausländischer Steuerrechtsordnungen kann dies zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6.2.2 Sichverschaffen oder Ankaufen von unversteuerten Zigaretten, die aus einem Drittland über einen Mitgliedstaat nach Deutschland kommen, im Inland

Rz. 47 In der Fallkonstellation, in der Waren (oft Zigaretten) aus einem Drittland über einen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland gelangen und sich der Täter die Waren erst in Deutschland verschafft, ist Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und vorhandene Verbrauchsteuer, i. d. R. TabSt, des EU-Mitgliedstaates angefallen. Die Hinterziehung dieser Steuern stellt eine taugliche Vortat der ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Erwerb verschwiegenen Vermögens ("Schwarzgeld")

Rz. 6 Besondere steuerliche Risiken birgt der Erwerb verschwiegenen Vermögens, dessen Existenz der Finanzbehörden nicht bekannt ist. Soweit der Erblasser bislang die Abgabe von Steuererklärungen unterlassen hatte, geht diese Verpflichtung[1] auf den Erben über. Daneben – unabhängig von der Berichtigungspflicht einer vom Erwerber selbst abgegebenen Steuererklärung oder Anzeig...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Österreich

Rz. 28 Das Abkommen ist am 7.9.1955[1] in Kraft getreten. Es war auf alle am oder nach dem 1.1.2003 entstehenden Steuern in beiden Vertragsstaaten in der Fassung des Zusatzabkommens vom 15.10.2003, das am 17.9.2006 in Kraft trat[2], anwendbar. Rz. 29 Nachdem der Österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit Urteil vom 7.3.2007 das österreichische Erbschaftsteuergesetz für...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG, DBA Schweden DBA-Schweden

Rz. 123 Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Schweden vom 14.7.1992[1] stellt das erste "große" Doppelbesteuerungsabkommen dar, in dem die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit der Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen sowie der Rechts- und Amtshilfe in einem Doppelbesteuerungsabkommen zusam...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG OECD-Musterabkommen

Rz. 19 Die von Deutschland und anderen Vertragstaaten der OECD geschlossenen DBA auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuern folgen in weiten Teilen dem vom Steuerausschuss der OECD konzipierten Musterabkommen von 1966. Die letzte überarbeitete Neufassung des Musterabkommens wurde im Jahr 1982 vom Fiskalausschuss der OECD verabschiedet. 1987 wurde die deutsche Übersetz...mehr

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Bekanntgabe- und Inhaltsadressat eines Umsatzsteuerbescheids für eine BGB-Gesellschaft

Leitsatz Der an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts übermittelte Umsatzsteuerbescheid ist hinreichend bestimmt, wenn er an einen Gesellschafter mit dem Zusatz "für GbR …" ergeht und sich aus dem Steuerfahndungsbericht die einzelnen Gesellschafter, der aus Sicht der Behörde, bestehenden Gesellschaft ergeben. Sachverhalt Im Rahmen von Ermittlungen der Steuerfahndungsstelle st...mehr

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Verwendung einer anderen USt-IdNr. als der des Mitgliedstaats des Endes der Warenbewegung in einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft

Sachverhalt Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Auslegung von Art. 41 MwStSystRL (Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs, wenn der Erwerber eine von einem anderen EU-Mitgliedstaat als dem des Endes des Warentransports ausgestellte USt-IdNr. verwendet hat = § 3d Satz 2 UStG). Das Vorlagegericht fragte den EuGH: Stehen Art. 41 MwStSystRL und die Grundsä...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 1 Begriff

Rz. 1 Nach § 247 Abs. 1 HGB sind in der Bilanz u. a. das Anlage- und Umlaufvermögen gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern. Hinzu kommen – allerdings teilweise rechtsformabhängig – nach §§ 246, 266 HGB noch der aktive Rechnungsabgrenzungsposten, aktive latente Steuern und der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung im Zusammenhang mit Pensionsverp...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 7.1 Ausweis

Rz. 62 Den auf die Informationsbedürfnisse des kapitalmarktorientierten Adressaten ausgelegten IFRS fehlt ein striktes Bilanzgliederungsschema, wie es das HGB kennt. Dieser Umstand bietet den Unternehmen die Möglichkeit, möglichst (entscheidungs)relevante Informationen für den Adressaten bereitzustellen. Das Unternehmen kann auf die individuellen Gegebenheiten der Geschäftst...mehr

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Berücksichtigung von Steuer... / III. Die Ansätze des BFH und der gleichlautenden Erlasse im Vergleich und Folgen für die Praxis

1. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten für Steuerangelegenheiten des Erblassers a) Ansicht des BFH (BFH v. 14.10.2020 – II R 30/19) Der BFH leitet die Antwort zur Frage der Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten maßgeblich aus dem Tatbestandsmerkmal "Kosten der Regelung des Nachlasses" ab. Dieser Begriff ist nach Ansicht des BFH weit auszulegen. Eine solch...mehr

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Berücksichtigung von Steuer... / 2. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten für eine Haushaltsauflösung und für die Räumung einer Wohnung

a) Ansicht des BFH (vgl. BFH v. 14.10.2020 – II R 30/19) Der BFH geht bei einer Haushaltsauflösung von abzugsfähigen Nachlassregelungskosten aus, wenn die Auflösung des Haushalts des Erblassers (auch) darauf gerichtet ist, den dem Erblasser als Eigentum zuzuordnenden Nachlass zu klären, fremdes Eigentum und ggf. bestehende Herausgabeansprüche zu ermitteln (Miete, Leihe etc.)....mehr

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Berücksichtigung von Steuer... / II. Regelungen der Ländererlasse

Im Zusammenhang mit der Entscheidung des BFH hat die Finanzverwaltung in den gleich lautenden Ländererlassen die nachfolgend dargestellte Vorgehensweisen für die steuerliche Behandlung von Steuerberatungskosten sowie für die Kosten einer Haushaltsauflösung festgelegt: 1. Steuerberatungskosten für die Steuerangelegenheiten des Erblassers Vom Erben getragene Steuerberatungskoste...mehr

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Berücksichtigung von Steuer... / 1. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten für Steuerangelegenheiten des Erblassers

a) Ansicht des BFH (BFH v. 14.10.2020 – II R 30/19) Der BFH leitet die Antwort zur Frage der Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten maßgeblich aus dem Tatbestandsmerkmal "Kosten der Regelung des Nachlasses" ab. Dieser Begriff ist nach Ansicht des BFH weit auszulegen. Eine solche Auslegung führt dazu, dass sich die berücksichtigungsfähigen Kosten nicht nur aus bereits zum Z...mehr

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Berücksichtigung von Steuer... / 1. Steuerberatungskosten für die Steuerangelegenheiten des Erblassers

Vom Erben getragene Steuerberatungskosten, die i.R.d. Einkommensteuerpflicht des Erblassers anfallen, insb. Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung des Erblassers, können als Erblasserschulden abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG darstellen, soweit sie vom Erblasser herrühren. Eine solche Schuld setzt voraus, da...mehr

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Berücksichtigung von Steuer... / b) Ansicht der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung folgt in den Ländererlassen v. 9.2.2022 der Ansicht des BFH zur Berücksichtigungsfähigkeit von Kosten der Haushaltsauflösung. Ergänzend dazu nimmt sie eine Negativabgrenzung derart vor, dass Kosten für die Räumung von vom Erblasser selbst bewohnten Grundbesitz als Teil der Nachlassverwertung nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 3 ErbStG nicht abzugsfähig sind, we...mehr

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Berücksichtigung von Steuer... / I. Einführung

Die neuen Ländererlasse zur Berücksichtigung von Steuerberatungskosten für Steuerangelegenheiten des Erblassers sowie für die Haushaltsauflösung des Erblassers (vgl. gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 9.2.2022 – S 3810, BStBl. I 2022, 224) gehen auf eine BFH Entscheidung v. 14.10.2020 – II R 30/19, ErbStB 2021, 133 [Halaczinsky], zurück, der fol...mehr

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Berücksichtigung von Steuer... / 2. Kosten für Haushaltsauflösung und Räumung einer Wohnung

Kosten für die Räumung einer vom Erblasser selbst bewohnten Wohnung sind als Teil der Nachlassverwertung nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 3 ErbStG nicht abzugsfähig, soweit sie sich auf die Eigenschaft der Wohnung als Nachlassgegenstand beziehen, weil Eigentum und Besitz des Erben geklärt sind oder sie zu den Kosten für das Herrichten der Wohnung zwecks Verkaufs, Vermietung oder ...mehr

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Berücksichtigung von Steuer... / a) Ansicht des BFH (vgl. BFH v. 14.10.2020 – II R 30/19)

Der BFH geht bei einer Haushaltsauflösung von abzugsfähigen Nachlassregelungskosten aus, wenn die Auflösung des Haushalts des Erblassers (auch) darauf gerichtet ist, den dem Erblasser als Eigentum zuzuordnenden Nachlass zu klären, fremdes Eigentum und ggf. bestehende Herausgabeansprüche zu ermitteln (Miete, Leihe etc.). Vor diesem Hintergrund kann die Durchsicht des gesamten...mehr

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Berücksichtigung von Steuer... / IV. Fazit

Die aktuelle Entscheidung des BFH führt hinsichtlich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen nach dem Erbfall zu einem weiten Anwendungsbereich des § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG. Grund dafür ist, dass der BFH zur Frage der unmittelbaren Kostenverursachung im Gegensatz zur Finanzverwaltung keine rechtliche Verpflichtung der Erben zu einer Kosten auslösenden Handlu...mehr

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Berücksichtigung von Steuer... / [Ohne Titel]

Dipl.-Kfm. Dr. Michael Knittel, WP/StB/FB IntStR/RA/FASt[*] Die neuen Ländererlasse zur Berücksichtigung von Steuerberatungskosten für Steuerangelegenheiten des Erblassers sowie für die Haushaltsauflösung des Erblassers (vgl. gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 9.2.2022 – S 3810, BStBl. I 2022, 224) gehen auf eine BFH Entscheidung v. 14.10.2020 – ...mehr

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Berücksichtigung von Steuer... / b) Ansicht der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung übernimmt in ihrem Erlass nur z.T. den Beurteilungsansatz der aktuellen Entscheidung des BFH zur Auslegung des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG, wonach neben bestehenden bzw. sich unmittelbar mit der Annahme der Erbschaft für die Erben ergebenden rechtlichen Verpflichtungen, sondern darüber hinaus auch latente wirtschaftliche Belastungen in Zusammenhang mit der ...mehr

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Berücksichtigung von Steuer... / a) Ansicht des BFH (BFH v. 14.10.2020 – II R 30/19)

Der BFH leitet die Antwort zur Frage der Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten maßgeblich aus dem Tatbestandsmerkmal "Kosten der Regelung des Nachlasses" ab. Dieser Begriff ist nach Ansicht des BFH weit auszulegen. Eine solche Auslegung führt dazu, dass sich die berücksichtigungsfähigen Kosten nicht nur aus bereits zum Zeitpunkt des Erbfalls bestehenden sowie in Zusammen...mehr

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Künstler – ABC IntStR / 4 Beratungshinweise

Beschränkt stpfl. Künstler, die mit Einkünften aus einer Darbietung im Inland dem Steuerabzug unterliegen, haben mehrere Möglichkeiten zur Auswahl. Sie können den Steuerabzug, der von der Bruttovergütung vorgenommen wird, hinnehmen; die Steuer ist dann durch den Steuerabzug abgegolten. Um die Abgeltungswirkung auszuschließen, können sie im Inland eine Betriebsstätte gründen;...mehr

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Kapitalertragsteuer – ABC I... / 1 Systematische Einordnung

Gewinnausschüttungen unterliegen nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG der KapESt, die nach § 43a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG 25 % beträgt. Dies gilt auch für die beschränkte Stpfl. Gewinnausschüttungen unterliegen nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG der beschränkten Stpfl., wenn die ausschüttende Gesellschaft Sitz oder Geschäftsleitung im Inland hat. Stpfl. bei der KapESt ist der Em...mehr

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Entstehung der Erbschaftste... / b) Rückwirkung unerheblich

Demzufolge ist ein Erwerb von Todes wegen, der unter einer Rechtsbedingung steht, noch nicht wirksam und die Steuer hierauf noch nicht entstanden, § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Beraterhinweis Tritt jedoch später die Rechtsbedingung ein, wird der Erwerb von Todes wegen vollendet und die Steuer entsteht nach der Grundregel des § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG mit dem Tod des Erblassers (Dara...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 15 § 4 Nr. 19 UStG beruht auf Art. 371 i. V. m. Anh. X Teil B Nr. 5 MwStSystRL .[1] Danach dürfen die Mitgliedstaaten für eine – bislang noch nicht begrenzte – Übergangszeit weiterhin von der Steuer befreien: "Umsätze, die von Blinden oder Blindenwerkstätten bewirkt werden, wenn ihre Befreiung von der Steuer keine erheblichen Wettbewerbsverzerrungen verursacht". Der Begri...mehr

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Limitation-of-Benefit-Klaus... / 2 Inhalt

Art. 28 Abs. 2 DBA USA nennt unter Buchst. a) bis f) Gruppen von Stpfl., denen die Abkommensvergünstigungen gewährt werden, weil bei ihnen typisierend unterstellt werden kann, dass kein Missbrauch vorliegt (berechtigte Personen). Die erste Gruppe bilden natürliche Personen[1], denen die Abkommensvergünstigungen ohne weitere Einschränkung zustehen. Art. 28 DBA USA richtet sich...mehr

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Verfahrensrechtliche Besond... / 5. Beteiligte im Feststellungsverfahren gem. § 154 BewG

§ 154 BewG gibt an, wer am Feststellungsverfahren beteiligt ist, um insb. die Frage zu beantworten, an wen eine Bekanntgabe zu erfolgen hat. Weiter sind Mitwirkungs-, Erklärungs- und Beweispflichten aber auch das Recht auf Anhörung oder Akteneinsicht betroffen (Halaczinsky in Rössler/Troll, BewG, 34. EL 1/2022, § 154 Rz. 4). Am Feststellungsverfahren sind diejenigen beteilig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.2 Branntweine (bis 31.12.2017)

Rz. 47 Für den Ausschluss der Steuerbefreiung bei der Lieferung von Branntweinen ist auf das Gesetz über das Branntweinmonopol (BranntwMonG)[1] zurückzugreifen.[2] Dies galt jedoch nur noch bis 31.12.2017. Rz. 48 Nach § 130 Abs. 1 BranntwMonG unterliegen Branntwein sowie branntweinhaltige Waren (Erzeugnisse) im Steuergebiet der Branntweinsteuer. Steuergebiet ist das Gebiet de...mehr

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Künstler – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Die Tätigkeit selbstständiger Künstler fällt unter die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG. Einkünfte eines im Inland ansässigen Künstlers sind nach § 34d Nr. 3 EStG ausl. Einkünfte, wenn die künstlerische Tätigkeit im Ausland ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist. Die künstlerische Tätigkeit eines im Ausland ansässigen Stpfl. führt nach § 49 Abs. 1 Nr...mehr

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Schachtelprivileg, internat... / 1 Systematische Einordnung

Dividenden werden entsprechend Art. 10 OECD-MA regelmäßig in dem Staat, in dem die ausschüttende Kapitalgesellschaft ansässig ist, der Quellensteuer unterworfen und auch im Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters besteuert. Da auch der Gewinn der Kapitalgesellschaft, aus dem die Dividende gezahlt wird, der KSt unterliegt, tritt wirtschaftlich eine Dreifachbesteuerung ein. Ist...mehr

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Missbrauchsvermeidung- ABC ... / 2.1 Nationale Missbrauchsregelungen

Das nationale Recht enthält in § 42 AO eine allgemeine Norm zur Verhinderung des Missbrauchs. Missbrauch liegt danach vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die bei einem Stpfl. oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Der Stpfl. kann jedoch nachweisen, dass für die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Limitation-of-Benefit-Klaus... / 1 Systematische Einordnung

Die Limitation-of-Benefit-Klausel ist ein Artikel, den die USA in ihren DBA vereinbaren. Der Zweck dieser Klausel besteht darin, die missbräuchliche Nutzung der in den DBA enthaltenen Steuervergünstigungen durch "Treaty shopping" zu verhindern. Die Zielsetzung der Limitation-of-Benefit-Klausel entspricht der von § 50d Abs. 3 EStG. Die Limitation-of-Benefit-Klausel im DBA USA ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 2. Beschlussfassung

Rz. 5 Nach jetzigem Recht wird nicht mehr die Abrechnung, sondern werden Nachschüsse bzw. die Anpassung der Vorschüsse beschlossen (→ § 8 Rdn 21); die Jahresabrechnung (Gesamt- und Einzelabrechnungen) dient nur der Vorbereitung des Beschlusses.[5] In welcher Höhe Zahlungspflichten bestehen, ergibt sich aber nach wie vor aus den Einzelabrechnungen bzw. aus einer Zusammenfassu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Besond... / 4. Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung gem. § 153 BewG

Nach § 153 Abs. 1 BewG kann das FA mit einer Frist von mindestens einem Monat von jedem, für dessen Besteuerung eine gesonderte Feststellung von Bedeutung ist, die Abgabe einer entspr. Feststellungserklärung verlangen. Mit der Aufforderung an den Erklärungspflichtigen eine Feststellungserklärung abzugeben, beginnt das Feststellungsverfahren i.S.d. §§ 151 ff. BewG. Die Auffor...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.1.2 Ausnahmen vom Geltungsbereich (§ 1 Abs. 2 DRK-TV)

Chefärzte, leitende Angestellte u. a. (§ 1 Abs. 2 lit. a) Wie bisher sind von der Geltung des DRK-Tarifvertrags Chefärzte und leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG ausgeschlossen, sofern ihre Arbeitsbedingungen einzelvertraglich besonders vereinbart sind. Neu hingegen ist, dass auch nichtärztliche Mitarbeiter, die ein über die höchste Entgeltgruppe des Tarifvertr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.4 Auslagerung aus einem Umsatzsteuerlager

Rz. 59 Nach § 4 Nr. 19 Buchst. a S. 4 UStG gilt die Steuerbefreiung ebenfalls nicht für die Lieferungen i. S. v. § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 2 UStG. Wird ein sich in einem Umsatzsteuerlager befindlicher Gegenstand ausgelagert, entfällt nach dieser Vorschrift die Steuerbefreiung für den der Auslagerung vorangegangenen Umsatz. Eine Auslagerung liegt vor, wenn ein in ein Umsat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hybride Finanzierungen (Ink... / 2 Inhalt

§ 4k EStG soll verhindern, dass durch Inkongruenz der Besteuerungssysteme zweier oder mehr Staaten unberechtigte Steuervorteile entstehen. Die Vorschrift ist unbeschadet der Regelungen eines DBA anwendbar, ist also "treaty overriding". Für eine durch Inkongruenzen verursachte Doppelbesteuerung enthält die Vorschrift keine Regelung. Eine Doppelbesteuerung ist durch Verständig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schachtelprivileg, internat... / 2.3 Freistellung beim Gesellschafter

Der Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters gewährt die Freistellung der Dividende, wenn der Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft, nicht aber eine Personengesellschaft, ist und in qualifizierter Weise an der ausschüttenden Gesellschaft unmittelbar beteiligt ist.[1] Ist Gesellschafter eine Personengesellschaft, die nach § 1a KStG zur KSt optiert hat, und ist sie im Inland a...mehr