Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 34 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach st Rspr des BFH und des BVerfG BStBl II 1982, 717 mwN ist die Besteuerung der Ehepaare nach der Splittingtabelle für sich allein gerechtfertigt. Das Ehegattensplitting entspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, Art 3 Abs 1 GG; es unterstellt eine Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft zusammenlebender Eheleute. D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Doetsch/förster/Rühmann, Änderungen des BetriebsrentenG durch das RentenreformG 1999, DB 1998, 258; Horlemann, Einordnung des Gerke-Gutachtens zur Einführung von Pensions-Fonds, FR 1999, 20; Schmeisser/Blömer, Modelle der betrieblichen Altersversorgung, DStR 1999, 334; Cramer, Ist die Steuerreform Wegbereiter der privaten Altersversorgung?, BB 2000, 1993; Grabner/Bode, Betriebli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Tragweite des Splittingverfahrens

Rn. 30 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Ohne Bedeutung für die Anwendung des Tarifs nach § 32a Abs 5 EStG bei zusammenveranlagten Ehegatten ist, welcher der beiden Ehegatten das Einkommen bezogen hat. Auch wenn allein der Ehemann oder allein die Ehefrau das Familieneinkommen verdient hat, ist das Splittingverfahren anzuwenden. Dabei kann sich das Splitting unterschiedlich auswirke...mehr

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zfs 08/2021, Abgrenzung der... / 1 Aus den Gründen:

Das LG hat mit in jeder Hinsicht zutreffender Begründung die Klage abgewiesen und einen Anspruch des Kl. auf Gewährung einer Entschädigung wegen der Beschädigung seines versicherten Flugzeuges am 23.5.2019 aufgrund der bei der Bekl. dafür unterhaltenen Vollkaskoversicherung verneint … Nicht zu beanstanden ist, dass das LG eine Leistungsfreiheit der Bekl. gemäß der Ziffer 3.2....mehr

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ZErb 08/2021, Begünstigungs... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist begründet. Der Beklagte hat zu Unrecht die Änderung des Erbschaftsteuerbescheides abgelehnt; der Kläger hat gem. § 164 Abs. 2 AO einen Anspruch auf Änderung des Erbschaftsteuerbescheides (§ 101 S. 1 der Finanzgerichtsordnung – FGO). Das Klagebegehren ist dahingehend auszulegen, dass der Kläger die Aufhebung des ihn betreffenden Bescheides vom 15.1.2020...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Zuständige Finanzbehörden

Rn. 5 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zur Prüfung nach § 50b EStG berechtigt sind die FinBeh. Entsprechend § 6 Abs 2 AO zählen zu den FinBeh neben den in §§ 1f FVG aufgeführten Bundes- und Landes-FinBeh bspw auch die Familienkassen. Durch den Verweis des § 50b S 2 EStG auf §§ 193–203 AO und damit auch auf § 195 AO sind Außenprüfungen grds nur von den für die Besteuerung sachlich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. ESt-Tarif im internationalen Vergleich

Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der Gesetzgeber beabsichtigte mit den Tarifänderungen 2000 ff ua, Deutschland im internationalen Vergleich eine Spitzenposition einzuräumen. Folgende Vergleiche des Grundfreibetrages und der Spitzenbelastung geben die Position Deutschland wieder: Einkommen, das frei von ESt des Zentralstaats bleibt, im internationalen Vergleichmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Vorschrift nimmt den Gedanken auf, dass das Zulageverfahren nach § 10a EStG und Abschnitt XI unbürokratisch, aber auch weitestgehend vollautomatisiert ausgestaltet sein soll. Dies ergibt sich aus § 90 Abs 1 u 3 EStG, in denen der Gesetzgeber darlegt, dass die zentrale Stelle bei der Ermittlung der Zulage zunächst auf die Angaben des Zulage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Nettolohnvereinbarung

Rn. 44 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Grundsätzlich schuldet der ArbG seinem ArbN zivilrechtlich einen Bruttolohn, sodass die gesetzlichen Abgaben wie LSt sowie sonstige Annexsteuern – KiSt und SolZ – und die ArN-Anteile zu den Sozialversicherungen – Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – vom ArbN zu tragen sind. Ist der ArbG dagegen nach dem Arbeitsvertrag bz...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 2.1 Ertragsteuern: Aus Hobby werden einkommensteuerpflichtige Einkünfte

Die Tätigkeit eines Influencers beginnt regelmäßig als ein Hobby und gewinnt erst nach einiger Zeit steuerliche Relevanz.[1] Liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor, werden der einkommensteuerliche Grundfreibetrag (2021: 9.745 EUR (Einzelveranlagung), 19.490 EUR (Zusammenveranlagung)) sowie der gewerbesteuerliche Freibetrag (2021: 24.500 EUR) überschritten, unterliegt der Gew...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.3 Abkommensrechtliche Einordnung der Einkünfte

Das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen stellt sog. Schrankenrecht dar. Es vermag keine Besteuerungsrechte zu schaffen. Diese können jeweils ausschließlich durch das nationale Steuerrecht begründet werden. Kollidieren die Besteuerungsansprüche beider Staaten auf Basis der nationalen Bestimmungen des Ansässigkeits- und des Quellenstaats, vermeidet ein Doppelbesteuerungsabkom...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 3 Influencer: Gewinnermittlung: Bilanz oder Einnahmen-Überschussrechnung?

Je nach Umfang der Tätigkeit kann die Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschussrechnung (auch für gewerbliche Einkünfte in den Grenzen des § 241a HGB bzw. § 141 AO) oder mittels Bilanzierung (Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 EStG) erfolgen. Unabhängig von der Ermittlungsart ist zunächst zu betrachten, was – berufsspezifisch – als Betriebsein...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.1 Beibehaltung des Wohnsitzes in Deutschland

Bleibt der Influencer im Inland wohnhaft und erzielt er lediglich Einkünfte im Ausland, stellt sich die Frage, wer diese Einkünfte letztlich besteuern darf. Aufgrund seines Wohnsitzes in Deutschland unterliegt der Influencer weiterhin mit seinen gesamten weltweit erzielten Einkünften (Welteinkommensprinzip) der unbeschränkten (Körperschaft- oder) Einkommensteuerpflicht. Wird...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.3 Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland

Übt der Influencer seine Tätigkeit als Einzelunternehmer oder im Rahmen einer Personengesellschaft (bspw. zusammen mit weiteren Influencern) aus und gibt er seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland auf gilt Folgendes: Es kann entweder in Bezug auf Einzelwirtschaftsgüter zur Entstrickung des Betriebsvermögens nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG oder zur fiktiven Betriebs...mehr

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Anschaffungskosten, Aktivie... / 12.4 Investitionsabzugsbetrag für teure Wirtschaftsgüter

Die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG ist ausgeschlossen, soweit die geplanten Aufwendungen (z. B. die Anschaffung mehrerer Pkw aus einem gehobenen Preissegment) als unangemessen im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG anzusehen sind. Wie oben dargestellt, wird der Begriff der "Aufwendungen" im EStG als Oberbegriff für Ausgaben und Aufwand verwe...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.2 Begründung weiterer Wohnsitze oder eines gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland

Mit der Begründung weiterer Wohnsitze im Ausland geht die Begründung weiterer unbeschränkter Steuerpflichten einher, wodurch das Risiko einer Doppelbesteuerung besteht. Mit Staaten, mit denen ein DBA besteht, entscheidet die Anwendung der sog. Tie-Breaker-Rule[1] darüber, in welchem Staat der Steuerpflichtige für die Anwendung des DBA als ansässig gilt. Nach nationalem Recht...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 1 Finanzverwaltung veröffentlichte häufig gestellte Fragen (FAQ) und gibt Antworten

Das BMF hat am 30.7.2020 gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder unter Federführung des BayLfSt ein FAQ mit dem Titel "Ich bin Influencer. Muss ich Steuern zahlen?" veröffentlicht. Damit äußert sich die Finanzverwaltung erstmals bundeseinheitlich zu den neuen Möglichkeiten der Einkünfteerzielung im Bereich der digitalen Wirtschaft.mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.2 Steuererhebung und Steuerabzug nach § 50a EStG

Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG Von besonderer Bedeutung ist der Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. §§ 73a-73g EStDV für Einkünfte, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen erzielt werden, einschließlich der Einkünfte aus anderen mit diesen Leistungen zusammenhängenden Leistungen (bs...mehr

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Verlustfeststellung bei (nacherklärten) Einkünften nach § 23 EStG

Leitsatz Für nacherklärte Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften scheidet eine gesonderte Feststellung nach § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG i.d.F. des JStG 2007 bzw. § 23 Abs. 3 Satz 8EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 i.V.m. § 10d Abs. 4 Sätze 4 und 5 EStG i.d.F. des JStG 2010 aus, wenn hinsichtlich der Einkommensteuerfestsetzungen der Verlustentstehungsjahre (Teil‐)Verjährung ei...mehr

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Handel im Internet – Veröffentlichung überarbeiteter Vordruckmuster (zu § 25e UStG)

Kommentar Zum 1.7.2021 sind im Zusammenhang mit den Neuregelungen des Digitalpakets auch die Haftungsvorschriften für die Betreiber elektronischer Schnittstellen (bisher elektronische Marktplätze) angepasst worden.[1] Nach § 25e Abs. 1 UStG [2] haftet der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle für die nicht entrichtete Steuer aus einer Lieferung von Gegenständen, wenn er...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.7 Für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten zuständige Behörden, Abs. 7

Rz. 16 § 117a Abs. 7 AO verweist für die Definition, wer eine für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten zuständige öffentliche Stelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ist, auf die gemäß Art. 2 lit. a RbDatA gegenüber der Europäischen Union benannten Behörden. Die Mitgliedstaaten und die Schengen-assoziierten Staaten haben dem Generalsekretariat des Rates di...mehr

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Keine Ablaufhemmung beim Bauleistenden in sog. Bauträgerfällen

Leitsatz 1. Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 14 AO setzt voraus, dass der Erstattungsanspruch vor Ablauf der Festsetzungsfrist entstanden ist (Anschluss an BFH-Urteile vom 04.08.2020 – VIII R 39/18, BFHE 270, 81, sowie vom 25.11.2020 – II R 3/18, BFHE 272, 1). 2. In den sog. Bauträgerfällen führt ein Erstattungsanspruch des Leistungsempfängers (Bauträger) nicht zu einer Ablau...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / f) Erstattung von vorentrichteten Leistungen des Schuldners, insb. Kfz-Steuer und Einkommensteuer

Rz. 227 Eine "echte" Freigabe des Fahrzeugs durch den Insolvenzverwalter führt zur Beendigung der Kfz-Steuerpflicht der Insolvenzmasse.[138] Dies gilt ebenso für Fahrzeuge, die aufgrund der Unpfändbarkeit gem. § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO nicht Bestandteil der Insolvenzmasse sind.[139] Die Kfz-Steuer für massezugehörige Fahrzeuge wird für den Zeitraum ab Eröffnung des Insolvenzver...mehr

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Anwendbarkeit der DSGVO im Bereich der direkten Steuern

Leitsatz Die DSGVO ist anwendbar auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Finanzbehörden, und zwar auch, soweit die Verarbeitung im Bereich der direkten Steuern stattfindet Sachverhalt Die Kläger werden beim Finanzamt A besteuert. Mit der dortigen Bearbeitung unzufrieden zeigten sie dem beklagten Landesamt für Steuern - Landesamt - die Sachbehandlung an, über di...mehr

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§ 39 Steuerrecht / g) Strafzuschlag

Rz. 105 Nach § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO tritt Straffreiheit grundsätzlich auch dann nicht ein, wenn die verkürzte Steuer oder der für sich oder einen anderen erlangte Steuervorteil einen Betrag von 25.000 EUR je Tat übersteigt. Allerdings wird nach § 398a AO, wenn die Straffreiheit nur wegen Überschreitens dieses Betrages entfällt, von der Verfolgung abgesehen, wenn der Täter inn...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 39 Steuerrecht / a) Aussetzung der Vollziehung

Rz. 161 Trotz der Klage kann die Finanzverwaltung den Steuerbescheid vollziehen. Die Klage hat ebenso wie der Einspruch keinen Suspensiveffekt (§ 361 Abs. 1 AO, § 69 Abs. 1 FGO). Die Finanzverwaltung kann aus dem angefochtenen Verwaltungsakt die Zwangsvollstreckung betreiben. Die FGO gewährleistet den grundrechtlich geforderten effektiven Rechtsschutz gegen vollziehbare Verwa...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / IV. Schenkungsteuer

Rz. 53 Entsprechende Verträge unterliegen aber der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer. Es ist deshalb außerordentlich wichtig, den Verwandtschaftsgrad der Vertragsparteien in der notariellen Urkunde anzugeben. Die Höhe der jeweils anfallenden Steuer basiert auf der der Übertragung zugrunde liegenden Bemessungsgrundlage. Dies hat sich in den vergangenen Jahren aufgrund der Änder...mehr

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§ 39 Steuerrecht / h) Entscheidungsmöglichkeiten

Rz. 156 Das Gericht darf gem. § 96 Abs. 1 S. 2 FGO über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist aber an die Fassung der Anträge nicht gebunden;[220] diese darf und muss es so auslegen, wie es dem Willen eines verständigen Klägers entspricht.[221] Aus der Bindung an die Anträge bzw. der Rechtsschutzfunktion des FG-Verfahrens folgt das Verbot der reformatio in peius/Verböseru...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / cc) Checkliste: Ermittlung des Erwerbsschadens

Rz. 335 Der Erwerbsschaden sollte gem. folgender Checkliste berechnet werden:[411]mehr

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§ 17 GmbH-Recht / VIII. Muster: IHK-Anfrage bezüglich der Firma der GmbH

Rz. 53 Muster 17.3: IHK-Anfrage bezüglich der Firma der GmbH Muster 17.3: IHK-Anfrage bezüglich der Firma der GmbH Industrie- und Handelskammer 60000 Frankfurt am Main Firmierung (Neugründung) – Taxelex GmbH Wir vertreten Herrn Tobias Trakel, der eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma Taxelex GmbH zu gründen beabsichtigt. Gegenstand der Gesellschaft ist die E...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 3. Checkliste: Berücksichtigung neuer Tatsachen, § 173 AO

Rz. 29 Nach dieser Vorschrift können Steuerbescheide berichtigt werden, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. Wenn eine niedrigere Steuer festzusetzen ist, ist zudem erforderlich, dass den Steuerpflichtigen an dem nachträglichen Bekanntwerden kein grobes Verschulden trifft. Sind die Steuerbescheide aufgrund einer Außenprüfung ergangen, ist eine Beri...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Erklärungszeitraum

Rz. 101 Die Festsetzungsfrist beträgt im Fall der Steuerhinterziehung zehn Jahre und fünf Jahre, soweit Steuern leichtfertig verkürzt worden sind, § 169 Abs. 2 S. 2 AO. Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerpflichtige die Steuererklärung eingereicht hat, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / e) Aussetzungsumfang

Rz. 169 Soweit der Verwaltungsakt bereits vollzogen ist, tritt an die Stelle der Aussetzung der Vollziehung die Aufhebung der Vollziehung.[250] Die freiwillig gezahlten oder zwangsweise beigetriebenen Steuern werden vorläufig erstattet. Gem. § 69 Abs. 2 S. 8 FGO gilt, dass eine Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung auf die festgesetzte Steuer, vermindert um die anzurechn...mehr

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§ 39 Steuerrecht / aa) Sachlich

Rz. 70 Sachliche Billigkeitsgründe bestehen, wenn eine Besteuerung nach dem Gesetz zu einem vom Gesetzgeber offensichtlich nicht gewollten Ergebnis führt. Dies ist eine absolute Ausnahmesituation. Die bloße Rechtsfehlerhaftigkeit eines Steuerbescheides rechtfertigt nach der Verwaltungspraxis den Erlass einer Steuer aus sachlichen Billigkeitsgründen in aller Regel nicht.mehr

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§ 39 Steuerrecht / d) Aussetzung und Ruhen des Verfahrens

Rz. 8 Gem. § 363 Abs. 1 AO kann die Finanzbehörde ohne Zustimmung des Rechtsbehelfsführers ihre Entscheidung über den eingelegten Einspruch aussetzen, wenn die Entscheidung vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anhängigen Rechtstreits bildet oder von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist (Fall der ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Steuerrechtliche Behandlung von Abfindungen und sonstigen Vergütungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 480 Die Steuerbegünstigung[820] für Entlassungsentschädigungen erfordert eine vom Arbeitgeber veranlasste oder gerichtlich ausgesprochene Auflösung des Arbeitsverhältnisses unabhängig von der Beendigungsmodalität wie Kündigung, Aufhebungsvertrag usw. sowie einen Kausalzusammenhang zwischen Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Abfindung. Werden in dem Arbeitsverhältnis ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 34 Der Grundlagenbescheid ist ein Feststellungsbescheid, Steuermessbescheid oder anderer Verwaltungsakt, der für die Festsetzung einer Steuer bindend ist (§ 171 Abs. 10 AO). a) Beispiele Rz. 35 Die wichtigsten Grundlagenbescheide sind die Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach den §§ 179 ff. AO sowie der Grundsteuer- und...mehr

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§ 38 Sponsoring / 1. Vergütung

Rz. 14 Die Vergütungsregelung stellt das Kernproblem bei einer Vereinbarung mit im Ausland ansässigen Sportlern bzw. mit von diesen beauftragten Vermarktungsgesellschaften dar. Die Vergütungen für sportliche Darbietungen und damit zusammenhängende Leistungen sowie für die Nutzung von Rechten eines im Ausland ansässigen und damit beschränkt steuerpflichtigen Sportlers unterli...mehr

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§ 38 Sponsoring / 2. Berechnung des Quellensteuerabzugs

Rz. 15 Muss der Quellensteuerabzug vom Sponsor mangels Vorlage einer Freistellungsbescheinigung vorgenommen werden, ist die Wahl der beiden in dem Muster vorgestellten Alternativen einer Vergütungsregelung entscheidend für die Höhe des Abzuges. Bei der als erste Variante vorgestellten so genannten "Bruttovergütungsabrede" zahlt der Sponsor tatsächlich insgesamt nur den vertr...mehr

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§ 48 Vereine / f) Haftung

Rz. 25 Der rechtsfähige Verein haftet für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten selber und ohne Durchgriff auf seine Mitglieder. Für einen deliktischen Schaden, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter einem Dritten zufügt, haftet der Verein beschränkt auf das Vereinsvermögen (§ 31 BGB). Diese Haftung für Organe des ...mehr

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§ 28 Leasing / d) Mietkauf

Rz. 22 Beim Mietkaufvertrag ist nicht die Gebrauchsüberlassung das eigentliche Vertragsziel, sondern der Vertrag ist von vorneherein auf einen späteren Eigentumserwerb gerichtet. Zu diesem Zweck wird dem Mieter das Recht (Option) eingeräumt, durch einseitige Erklärung die Sache unter vollständiger oder teilweiser Anrechnung der bis dahin gezahlten Mietraten käuflich zu erwer...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Unterhaltsberechnung bei Realsplitting

Rz. 545 Wird das Realsplitting durchgeführt, so müssen sowohl der Steuervorteil des Schuldners als auch die von ihm auszugleichenden Nachteile des Gläubigers bei der Berechnung des Schuldnereinkommens berücksichtigt werden. Das ist im Regelfall kein großes Problem, soweit es um den Steuervorteil geht: Wenn ein Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte bereits zum Jahresanfang ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / bb) Verspätungszuschlag

Rz. 43 Wird eine Steuerklärung nicht oder nicht fristgemäß abgegeben, kann das Finanzamt nach § 152 Abs. 1 S. 1 AO einen Verspätungszuschlag festsetzen. In den Fällen des § 152 Abs. 2 AO muss es das sogar, namentlich beim Überschreiten des 14-Monatszeitraums (Nr. 1) bzw. des für LuF geltenden 19-Monatszeitraums (Nr. 2) oder wenn das Finanzamt gem. § 149 Abs. 4 AO eine sog. V...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 548 Arbeitspapiere sind: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM); Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer, des Geburtsdatums und ob es sich um die Haupt- oder Nebentätigkeit handelt – der Arbeitgeber kann mit diesen Angaben alle für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten abrufen; Sozialversicherungsausweis bzw. Schreiben des Rentenversicherungsträgers mit zuge...mehr

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§ 39 Steuerrecht / i) Steuerverkürzung

Rz. 107 Soweit es sich nicht um eine vorsätzliche Steuerhinterziehung, sondern lediglich um eine leichtfertige Steuerverkürzung i.S.v. § 378 AO, also keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit handelt, sind die Anforderungen an eine Selbstanzeige weniger streng. Eine Geldbuße wird nicht festgesetzt, soweit der Täter unrichtige oder unvollständige Angaben berichtigt oder...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / A. Typische Sachverhalte

Rz. 1 Die Sachverhalte, bei denen an die Errichtung einer Stiftung gedacht wird, sind äußerst vielfältig. Sie reichen von der kleinen gemeinnützigen Stiftung bis zur großen unternehmensverbundenen Stiftung zur Sicherung der Unternehmensnachfolge in einem mittelständischen Unternehmen. Einschlägige Anmerkungen zu aktuellen Entwicklungen im Stiftungswesen finden sich auf www.st...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 4. Freiberufliche Mitarbeiter

Rz. 22 Die Einordnung anwaltlicher Mitarbeiter als Arbeitnehmer oder freie Mitarbeiter kann Schwierigkeiten bereiten. Das Augenmerk ist darauf zu richten, dass nach geltender Rechtsprechung des BAG die Mitarbeiter in ihrer konkreten Aufgabenwahrnehmung das erforderliche Maß von Eigenständigkeit und Weisungsunabhängigkeit besitzen müssen, wenn sie freie Mitarbeiter sein solle...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / Literaturtipps

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§ 42 Transportrecht / a) Allgemeines

Rz. 56 Die Pflichten des Spediteurs[62] werden in ihrer Gesamtheit durch den Charakter des Speditionsvertrags als Geschäftsbesorgungsvertrag bestimmt. Drei Merkmale sind hierfür prägend:[63] Der Spediteur ist erstens als selbstständiger Geschäftsbesorger grundsätzlich frei in den Einzelheiten der Ausführung des Auftrags. Er wird gerade von Industrie und Handel als Verkehrsfac...mehr