Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Sonderfälle

Rz. 29 [Autor/Stand] Falls die Erbschaftsteuer beim zweiten Erwerb durch einen Dritten übernommen wird[2], so ist für den Letzterwerb zunächst die Steuer unter Anwendung von § 27 ErbStG so zu ermitteln, als würde sie der Erwerber selbst tragen; anschließend ist der Steuerbetrag dem Gesamterwerb hinzuzurechnen und die Steuer vom Gesamtbetrag eneut unter Anwendung des § 27 Erb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Mehrfache Besteuerung desselben Vermögens

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Steuerermäßigung setzt voraus, dass dasselbe Vermögen mehrfach nach dem ErbStG besteuert und die Steuer tatsächlich [2] entrichtet wurde, wobei es sich auch nur um einen Teil des zum ersten Erwerb gehörenden Vermögens handeln kann. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des Gesetzes in Abs. 1 ("nach diesem Gesetz") und Abs. 3. Obwohl die nach dem StraBEG e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Zeitliche Grenze (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 53 [Autor/Stand] Die ausländische Steuer ist nur anrechenbar, wenn die deutsche Erbschaftsteuer für das Auslandsvermögen innerhalb von fünf Jahren seit der Entstehung der ausländischen Erbschaftsteuer entstanden ist, s. R E 21 Abs. 2 ErbStR 2019. Der Zeitpunkt der Festsetzung der ausländischen Steuer ist unerheblich. Rz. 54 [Autor/Stand] Dass die ausländische Erbschaftste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Entsprechensklausel

Rz. 22 [Autor/Stand] Eine Anrechnung ist nur möglich, wenn dasselbe Auslandsvermögen sowohl der deutschen als auch der ausländischen Erbschaftsteuer unterliegt. Für diesen Vergleich sind die beiden Auslandsvermögensbegriffe des § 21 Abs. 2 ErbStG maßgeblich (s. Rz. 58 ff.). Rz. 23 [Autor/Stand] Das Auslandsvermögen muss in Deutschland steuerbar und nicht in vollem Umfang steu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 621 [Autor/Stand] Was im Zusammenhang mit der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterliegt, folgt aus § 4 AStG.[2] Rz. 622 [Autor/Stand] § 4 AStG hat folgenden Wortlaut: „Erbschaftsteuer (1) War bei einem Erblasser oder Schenker zur Zeit der Entstehung der Steuerschuld § 2 Absatz 1 Satz 1 (AStG) anzuwenden, so tritt bei Erbsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Zehnjahresfrist

Rz. 24 [Autor/Stand] Die Steuerermäßigung greift nur ein, wenn die beiden Erwerbe innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren erfolgten, wobei es auf die Zeitpunkte der Entstehung der Steuer ankommt. Ein weiterer, nichtbegünstigter Erwerb innerhalb des Zeitraums ist unschädlich.[2] § 27 ErbStG verlangt nicht, dass die steuerpflichtigen Erwerbe unmittelbar folgen. Die Frist ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Umfang der Ermäßigung

Rz. 25 [Autor/Stand] Je nachdem, ob der Zweiterwerb nur aus dem ursprünglichen Vermögen des Ersterwerbs besteht, was i.d.R. selten ist,[2] oder ob mit dem zweiten Erwerb zusammen mit dem begünstigten Vermögen weiteres Vermögen des Zwischenerwerbers übergeht, das nicht begünstigt ist, ist die Berechnung einfach oder kompliziert. Im ersten Fall erfolgt keine Aufteilung. § 27 A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 66 [Autor/Stand] Im Falle der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegt nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG der Vermögensanfall der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung, der in Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG besteht. Rz. 67 [Autor/Stand] Eine allgemein-abstrakte Definition des Begriffs "Inlandsvermögen" enthält das Gesetz nicht. Statt dessen beschränkt sich § 121...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Bedeutung der Vorschrift für die Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer nach § 21 ErbStG

Rz. 678 [Autor/Stand] Durch die Inbezugnahme des § 121 BewG in § 21 (Abs. 2) ErbStG erlangt die erstgenannte Vorschrift Bedeutung auch für die Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuern auf die deutsche Erbschaftsteuer. Rz. 679 [Autor/Stand] Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 ErbStG ist bei Erwerbern, die in einem ausländischen Staat mit ihrem Auslandsvermögen zu einer der deutschen Erb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 121 BewG betrifft den sachlichen Umfang der beschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht. Welche Personen der beschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht unterliegen (= persönliche beschränkte Steuerpflicht), regelt § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG. Rz. 2 [Autor/Stand] Aus den genannten Normen folgt im Umkehrschluss, dass § 121 BewG in den Fällen der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 20 [Autor/Stand] Eine Zerlegung des Steuermessbetrags war bereits im GrStG 1951 geregelt. §§ 17–19 GrStG und §§ 35-36 GrStDV normierten das Zerlegungsverfahren. Nach § 19 GrStG 1951 war der Steuermessbetrag nach dem Verhältnis zu zerlegen, in dem die Teile des maßgebenden Einheitswerts, die auf die einzelnen Gemeinden entfallen, zueinander stehen. Im materiell-rechtliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wegfall des Antragsrecht zur unbeschränkten Steuerpflicht nach § 2 Abs. 3 ErbStG n.F.

Rz. 20 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 3 ErbStG konnte ein Erwerber statt der beschränkten Steuerpflicht die Besteuerung seines Erwerbs als unbeschränkt steuerpflichtig wählen. In der Folge war § 21 ErbStG entsprechend anwendbar. Der Gesetzgeber hat durch Art. 4 Nr. 1 Buchst. b Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) vom 23.6.2017[2] § 2 Abs. 3 ErbStG mit Wirkung ab dem 25.6....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Antrag auf Anrechnung

Rz. 56 [Autor/Stand] Die Anrechnung erfolgt nur auf Antrag. Bei Auslandsvermögen in mehreren Staaten ist ein Antrag für jeden Staat zu stellen (s. Rz. 45). Rz. 57 Gestaltungstipp: Es dürfte vorteilhaft sein, in jedem betreffenden Staat die Anrechnung zu beantragen, soweit dies dort vorgesehen ist. In Deutschland sollte die Steuerfestsetzung unter Vorbehalt oder zumindest vorl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 23 GrStG gehört zum zweiten Abschnitt des Grundsteuergesetzes, der die Bemessung der Steuer zum Gegenstand hat, und bildet mit § 22 GrStG und § 24 GrStG eine Einheit. Die Zerlegung soll einerseits eine gerechte Aufteilung der Grundsteuer bewirken und anderseits nur einen vertretbaren behördlichen Arbeitsaufwand verursachen. Mit ihr wird die Steueridee d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Grenzen der Regelung

Rz. 7 [Autor/Stand] Durch § 21 ErbStG kann nicht erreicht werden, dass eine höhere ausländische Steuerbelastung – aufgrund beschränkter Steuerpflicht dort – zu einer Erstattung deutscher Erbschaftsteuer führt. Rz. 8 [Autor/Stand] Die trotz Anrechnung der ausländischen Steuer eintretende höhere Steuerbelastung beim Erwerb in- und ausländischen Vermögens (z.B. aufgrund untersch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Stand] Eine Zerlegung des Steuermessbetrags war bereits im Grundsteuergesetz 1951 geregelt. § 23 i.d.F. des Gesetzes zur Reform des Grundsteuerrechts v. 7.8.1973[2] hat den Regelungsinhalt aus § 18 GrStG 1951 und § 35 GrStDV 1952 aufgenommen. Auf die Kommentierung der Rechtsentwicklung zu § 22 GrStG wird hingewiesen (vgl. § 22 GrStG Rz. 13 ff.). Rz. 9 [Autor/Stan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Erstattungsfragen / 1. Versicherungsschutz

Rz. 123 Die Leistungen der Rechtsschutzversicherer in Verkehrssachen sind in § 22 Abs. 3 ARB 1975, § 21 Abs. 4 ARB 1994, § 21 Abs. 3 ARB 2000 und § 21 Abs. 4 ARB 2005/2008/2010 identisch geregelt. Der Versicherungsschutz[88] umfasst:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Höchstbetrag der Ermäßigung (Abs. 3)

Rz. 33 [Autor/Stand] Die Ermäßigung nach § 27 ErbStG darf nach Absatz 3 nicht den Betrag überschreiten, der sich bei Kürzung der Steuer ergibt, die der Vorerwerber für den Erwerb desselben Vermögens tatsächlich entrichtet hat. Die zu § 14 Abs. 1 Satz 2 ErbStG ergangene Rechtsprechung (s. § 14 ErbStG Rz. 13) findet keine Anwendung, denn § 27 ErbStG sieht im Gegensatz zu § 14 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 4 [Autor/Stand] Bis zum 31.12.2024 gilt noch die Fassung des GrStG v. 7.8.1973[2]. Sie hat den Regelungsinhalt aus § 18 GrStG 1951 und § 35 GrStDV 1952 aufgenommen. Eine Anpassung ergab sich im Jahr 2000 durch das StEuglG, indem die Angabe "zwanzig Deutsche Mark" durch "zehn Euro" ersetzt wurde.[3] Rz. 5 [Autor/Stand] Die durch das Grundsteuer-Reformgesetz [5] neu gefasste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bayerischer Notarverein e.V. (Hrsg.), Kostentabelle für Notare, 3...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 22 gehört zum zweiten Abschnitt des Grundsteuergesetzes, der die Bemessung der Steuer zum Gegenstand hat. Das Besteuerungsverfahren wird nur in bestimmten Fällen durch die Zerlegung des Steuermessbetrags ergänzt. Die Zerlegung soll in unmittelbarem Anschluss an die Festsetzung des Steuermessbetrags vorgenommen werden. Der gemeindliche Hebesatz (§ 25 GrS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Anwendung des § 21 ErbStG setzt voraus, dass es sich um Erwerbe mit unbeschränkter Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG handelt (s. § 2 ErbStG Rz. 25 ff.). Bei beschränkter Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG; s. § 2 ErbStG Rz. 87 ff.) besteht keine Anrechnungsmöglichkeit. Der Erblasser bzw. Zuwender oder der Erwerber müssen Inländer sein. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2021, Zur Anwendung... / 3 Anmerkung

1. Bei einer Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung können sich aus steuerrechtlicher Sicht vielschichtige Fragestellungen ergeben, die neben einer erbschaft- und ertragsteuerlichen insbesondere auch eine grunderwerbsteuerliche Dimension haben können. Die Erbauseinandersetzung in Bezug auf ein Grundstück erfüllt im Regelfall einen Grunderwerbsteuertatbestand und ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Vermögensgegenstände, die nicht zum Inlandsvermögen i.S.d. Vorschrift (Nrn. 1 bis 9) gehören

Rz. 516 [Autor/Stand] Nicht zum Inlandsvermögen i.S.v. § 121 BewG gehören alle diejenigen Vermögensgegenstände und organisatorischen Einheiten, die sich nicht unter eine der Ziffern 1 bis 9 dieser Vorschrift einordnen lassen. Rz. 517 [Autor/Stand] So gehören beispw. die folgenden Wirtschaftsgüter, sofern sie nicht dem inländischen Betriebsvermögen (§ 121 Nr. 3 BewG) oder land...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2021, Zivilrechtsak... / 3. Ursachen der bürgerlich-rechtlichen Prägung

Die dogmatischen Gründe für die bürgerlich-rechtliche Prägung und Maßgeblichkeit des Zivilrechts sind im Einzelnen noch wenig geklärt.[26] Sie werden teilweise darin gesehen, dass das Erbschaftsteuerrecht an privatrechtlich geprägte Regelungsgegenstände anknüpft: Erbschaft und Schenkung.[27] Für sich genommen ist dieser Grund allerdings noch nicht überzeugend, da das Steuerr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2021, Zivilrechtsak... / 5. Die Bedeutung des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO

In § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO findet sich eine Kodifizierung des Grundsatzes der wirtschaftlichen Betrachtungsweise für das Steuerrecht.[74] Demgemäß ist ein Wirtschaftsgut ausnahmsweise nicht dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen, sondern demjenigen, der dauerhaft die tatsächliche Herrschaft und wirtschaftliche Ausschließungsbefugnis über das Wirtschaftsgut hat.[75] Diese r...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 21 [Autor/Stand] Der persönliche Anwendungsbereich des § 121 BewG folgt aus § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG. Er greift lediglich in den Fällen der beschränkten (und der erweiterten beschränkten) Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerpflicht ein. Rz. 22 [Autor/Stand] Von vorneherein keine Rolle spielt die Norm also in den Fällen der unbeschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Normzweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Beim unentgeltlichen Übergang von im Ausland befindlichem Vermögen kann der Erwerb dieses Vermögens der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer sowohl nach deutschem als auch nach ausländischem Steuerrecht unterliegen (s. § 2 ErbStG Rz. 130 ff.). Eine solche Doppelbesteuerung kann durch bilaterale oder unilaterale Maßnahmen vermieden bzw. abgemildert werden. Auf ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Bedeutung der Eingruppierung in Vermögensarten

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Eingruppierung in die einzelnen Vermögensarten hat zunächst verfahrensrechtliche Bedeutung. Sie entscheidet über die Art und Weise der Bewertung. Materiell-rechtlich hat die Eingruppierung ebenfalls Bedeutung, denn nur Wirtschaftsgüter, die zur gleichen Vermögensart gehören, können zu einer wirtschaftlichen Einheit (§ 2 BewG) zusammengefasst werden. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Ermittlung und Bewertung des inländischen Betriebsvermögens

a) Allgemeines Rz. 228 [Autor/Stand] Gemäß § 12 Abs. 5 ErbStG ist das inländische Betriebsvermögen, für das ein Wert nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG festzustellen ist, mit dem auf den Bewertungsstichtag (§ 11 ErbStG) festgestellten Wert anzusetzen. Für die Wertermittlung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend (vgl. § 11 i.V.m. § 9 ErbStG). Rz....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Auslandsvermögensbegriff (Abs. 2)

Rz. 58 [Autor/Stand] § 21 Abs. 2 ErbStG unterscheidet zwei Arten von Auslandsvermögen: War der Erblasser (bzw. Schenker) Inländer i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 ErbStG (s. § 121 BewG Rz. 680), ist der Auslandsvermögensbegriff enger gefasst (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG). Ob der Erwerber Inländer oder Ausländer ist, ist unerheblich. In diesem Fall gelten als Auslandsvermögen nur d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 7 [Autor/Stand] § 17 BewG geht auf § 20 Abs. 1 RBewG 1931 zurück. Er wurde unter Änderung und Erweiterung als § 18 in das BewG 1934 übernommen. Die Fassung des § 17 BewG 1965 wich sachlich in zwei Punkten von der des § 18 BewG 1934 ab. Einmal ist in Absatz 2 die Grunderwerbsteuer nicht mehr aufgenommen worden.[2] Zum anderen musste durch die Einreihung des durch das BewÄ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 07+08/2021, BGH erweit... / 2 II. Die Entscheidung

Der BGH widerspricht und bestätigt seine Rechtsprechung Die Rechtsbeschwerde ist aufgrund ihrer Zulassung durch das Beschwerdegericht gemäß § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO statthaft und auch ansonsten nach § 575 ZPO zulässig. In der Sache hat sie ebenfalls Erfolg. Der GV ist nach § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ZPO beim Vorliegen eines entsprechenden Vollstreckungsauftrags d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitlaufende Kalkulation: So... / 4.3 Plankalkulation erstellen

Die GmbH will eine mitlaufende Kalkulation auf Monatsebene erstellen und beginnt mit den eigentlichen Zahleneingaben für das Projekt entsprechend der geplanten Umsetzung von Juli bis Oktober im Arbeitsblatt "Jul". Zentrales Arbeitsblatt "Jan" Auch wenn Sie ein Projekt nicht im Januar, sondern z. B. erst im April oder Mai beginnen, sollten Sie, soweit erforderlich, zunächst im...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 07+08/2021, Welche Unt... / 2 II. Die Entscheidung

Das LG folgt der Argumentation des Gläubigers Die sofortige Beschwerde ist nach § 793 ZPO zulässig und auch in der Sache begründet. Gemäß § 802l Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO darf der GV, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt oder bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläub...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Kostenrecht: Streitwert bei Anfechtung einer Prüfungsanordnung

Die Betriebsprüfung ist ein Teil des Außenprüfungsdienstes der Steuerverwaltung. Daneben zählen die Lohnsteuer-Außenprüfung und die Umsatzsteuer-Sonderprüfung zu den Außenprüfungsdiensten. Die Betriebsprüfung ist für die Finanzbehörden ein wesentliches Instrument, mit dem sie ihre Aufgabe erfüllen, die Steuern nach Maßgabe der Gesetze festzusetzen und zu erheben. Sie hat die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerhinterziehung: Strafb... / 4.1 Selbstanzeige wegen Beihilfe oder (Mit-)Täterschaft

Der Extremfall ist, dass der Steuerberater zweifelsfrei Beihilfe geleistet oder gemeinschaftlich (mittäterschaftlich) mit seinem Mandanten eine Steuerhinterziehung begangen hat. Verweigert der Steuerpflichtige in einem solchen Fall nach Rücksprache die Offenbarung gegenüber dem Finanzamt, darf der Steuerberater zum eigenen Schutz Selbstanzeige erstatten. Die Offenbarung eine...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerhinterziehung: Strafb... / 1 Strafrechtliche Verantwortlichkeit

Ein entsprechender Verdacht zulasten des Steuerberaters kann entstehen, wenn gegen den Mandanten ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wurde und die Ermittlungsbeamten annehmen, dass der Steuerberater hiervon gewusst und den Mandanten unterstützt hat. Da das Wissen des Beraters die entscheidende Komponente des Vorsatzes ist, lautet ein verbreiteter Rat, da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerhinterziehung: Strafb... / 4.2 Selbstanzeige wegen leichtfertiger Steuerverkürzung

Wenig risikoreich ist dagegen eine Selbstanzeige wegen leichtfertiger Steuerverkürzung.[1] Praxis-Beispiel Versehentlich falsche Abheftung Nach Bekanntgabe des Strafverfahrens hinsichtlich Einkommensteuer-Hinterziehung 2011 gegenüber dem Beschuldigten B trägt sein Steuerberater vor, dass die beiden Belege über die betreffenden, durch eine Kontrollmitteilung aufgedeckten Einnah...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerhinterziehung: Strafb... / 3 Nachträgliches Erkennen unrichtiger Angaben

Für das nachträgliche Erkennen unrichtiger Angaben sind die folgenden Fallgruppen zu unterscheiden: Fallgruppe 1: Der Steuerberater erkennt nachträglich, dass sein Mandant Steuerhinterziehung begangen, d. h. dem Finanzamt gegenüber vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat. Hier ist der Berater nicht verpflichtet, dem Finanzamt die Hinterziehung des Mandanten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zoll kompakt: Import / 2 Intrahandel (Eingang) – was hat der Käufer zu beachten?

Der Handel innerhalb der EU ist – da es sich um einen Binnenmarkt und um eine Zollunion handelt – frei und kommt weitestgehend ohne Zollkontrollen aus. Warenlieferungen zwischen zwei EU-Staaten sind unter Beteiligung von zwei Unternehmern für den liefernden Unternehmer als sog. innergemeinschaftliche Lieferung umsatzsteuerfrei. Der Empfänger hat die Steuer auf den innergeme...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung durch Zollb... / 4.1 Intrahandel – Eingang aus anderen EU-Staaten

Bei der Kontrolle von Eingängen kann kontrolliert werden, ob die "Steuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb" in die Umsatzsteueranmeldung aufgenommen und ggf. entrichtet wurde. Zudem hat auch hier ab einem Umsatz von 800.000 EUR p. a. eine Intrastat-Meldung zu erfolgen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zoll kompakt: Import / 3.6 EUSt-Wert-Ermittlung

Die Umsatzsteuer gliedert sich in 3 Bezeichnungen: Mehrwertsteuer, Steuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb und Einfuhrumsatzsteuer. Sie beträgt zurzeit im Regelfall 19 %, ermäßigt 7 %. Bei jeder Einfuhr müssen Sie auch Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) entrichten, es sei denn es besteht eine Steuerbefreiung. Während der Zollwert an der EG-Grenze ermittelt wird (Verbringungsort), ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zoll kompakt: Import / 3.7 Einfuhrabgaben: Zölle, Verbrauchsteuern, Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrabgaben sind die Summe aus den Zöllen, den Verbrauchsteuern und der Einfuhrumsatzsteuer. Zölle verteuern Einfuhren künstlich und wurden vorwiegend zum Schutz der heimischen Wirtschaft eingeführt. Stark exportorientierte Staaten wie Deutschland sind natürlich an einem weltweiten Abbau von Zöllen interessiert. In einer Zollunion wie der EU (inkl. Türkei) gelten glei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung durch Zollb... / 3.3 Extrahandel – Ausfuhr in Drittländer

Im Extrahandel sind erheblich mehr Kontrollpunkte zu berücksichtigen, weil hier auch internationale Vereinbarungen zu berücksichtigen sind. Folgende Sachverhalte können geprüft werden: Nach dem Außenwirtschaftsrecht: War für die Ware eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich? Es gibt für eine Reihe von Gütern (Güterliste, Dual-use-VO, CWÜ, CITES usw.) Ausfuhrbeschränkungen. Vor dere...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung durch Zollb... / 2.3 Keine Unterbrechung der Verjährung durch die Prüfung

Im Steuerrecht führt eine Außenprüfung zur Unterbrechung der sog. Festsetzungsverjährung, d. h. des Zeitraums innerhalb dessen Steuern nach ihrer Entstehung noch festgesetzt werden dürfen. Im Zollrecht gilt die Unterbrechung der sog. Mitteilungsverjährung durch eine Zollprüfung nicht. D.h., während der Zollprüfung läuft die Verjährung stetig weiter, sodass der Prüfer bemüht ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Vordrucke für die Umsatzsteuer-Voranmeldung (zu § 18 UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung hat die neuen Vordrucke für die Umsatzsteuer-Voranmeldung für 2021 vorgestellt. Wichtig Zeilen für die nachträgliche Meldung von Umsätzen aus der temporären Steuersatzabsenkung sind nicht enthalten. In der Voranmeldung sind am Ende 2 neue Zeilen aufgenommen worden, die schon eine Berücksichtigung bei der laufenden Buchhaltung notwendig machen. In ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.7 Ausländische Steuern

Rz. 764 [Anrechnung ausländischer Steuern → Anlage KAP Zeilen 40–42] Anders als bei den anderen Einkunftsarten werden ausländische Quellensteuern bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach der besonderen Vorschrift des § 32d Abs. 5 EStG angerechnet. Danach ist bei jedem einzelnen ausländischen Kapitalertrag die jeweilige ausländische Steuer auf die deutsche Abgeltungsteuer a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.5 Veranlagungsoptionen

Rz. 756 [Günstigerprüfung → Anlage KAP Zeile 4] Erträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben bei der Einkommensteuerveranlagung grds. außer Betracht. Der Steuerpflichtige kann jedoch beantragen, dass diese Einkünfte in die Veranlagung einzubeziehen sind (Günstigerprüfung). Der Antrag muss spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden (BFH, Urteil ...mehr