Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Steuerbefreiungskatalog nach den §§ 3 und 4 GrStG enthält entsprechend des Enumerationsprinzips eine abschließende Aufzählung der im GrStG geregelten Steuerbefreiungen. Während in § 3 GrStG sachliche Steuerbefreiungen für den inländischen Grundbesitz zugunsten bestimmter Rechtsträger, wie juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Körperschaften und...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Eltern- und Erziehungsgeld (§ 3 Nr 67 EStG)

Rz. 158 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 67 EStG enthält Steuerbefreiungen für vier Fallgruppen: das Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz und vergleichbare Leistungen der Länder (Gruppe 1), das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und vergleichbare Leistungen der Länder (Gruppe 2), Leistungen für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrg...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz und diverser Rehabilitationsgesetze (§ 3 Nr 23 EStG)

Rz. 180 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuerfrei sind Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz an Personen, die im Ostblock aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden, nach den sog Rehabilitierungsgesetzen an Personen, die vom SED-Unrecht betroffen waren, sowie Leistungen an Personen, die Nachteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder ihrer geschlechtl...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / 1.4 Sachliche Steuerbefreiungen

Bei Ermittlung der Bereicherung des Erwerbers als Bemessungsgrundlage der Erbschaft- oder Schenkungsteuer bleiben insbesondere folgende Vermögensteile ganz oder teilweise steuerfrei: Betriebsvermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften, an denen der Erblasser oder Schenker zu mehr als 25 % beteiligt ist (unternehmerisches Vermögen), werden unter bestimmten Voraussetzungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Gemeinschaftsrecht

Rz. 28 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG für die heilberuflichen Umsätze im Bereich der Humanmedizin beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL . Danach befreien die EU-Mitgliedstaaten "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe durchgefüh...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Betriebliche Altersversorgung

Rz. 60 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 EStG enthält eine Reihe von Steuerbefreiungen zur > Betriebliche Altersversorgung. Diese betreffen in erster Linie die Beiträge des ArbG aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten bAV nach § 3 Nr 63 EStG (> Betriebliche Altersversorgung Rz ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Bilaterale Vereinbarungen

Rz. 258 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Auch bilaterale Verträge mit anderen Staaten können Steuerbefreiungen enthalten. Die Verträge betreffen oft den Kulturaustauch und die Entwicklungszusammenarbeit. Vgl dazu die einzelnen Länderstichworte, zB > Vereinigte Staaten von Amerika Rz 4, > Sowjetunion Rz 12. Rz. 259 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Randziffer einstweilen frei.mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG)

Rz. 242 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der Wohnungsbau wird ua durch die Zahlung von Wohnungsbauprämien unterstützt, die nach § 6 WoPG steuerfrei sind (> Wohnungsbau-Prämiensparen). Rz. 243–244 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Randziffern einstweilen frei.mehr

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Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 3 Bestattungsplätze (Nr. 2)

Rz. 16 Nach § 4 Nr. 2 GrStG ist der Grundbesitz von der Grundsteuer befreit, der unmittelbar für Bestattungsplätze (Rz. 17) genutzt wird. Durch § 4 Nr. 2 GrStG i. d. F. das Grundsteuergesetzes v. 7.8.1973[1] wurde die bisherige Regelung in § 4 Nr. 9e GrStG 1951 unverändert übernommen.[2] § 4 Nr. 9e GrStG 1951 wiederum ging – abgesehen von einer kleineren redaktionellen Änderu...mehr

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Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 9 Grundbesitz für Zwecke eines Krankenhauses (Nr. 6)

Rz. 53 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 GrStG für Grundbesitz, der für Zwecke eines Krankenhauses benutzt wird, hängt sowohl von objektiven als auch von subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen ab. Nach § 4 Nr. 6 S. 1 GrStG setzt die Befreiung zunächst voraus, dass der Grundbesitz – objektiv – für Zwecke eines Krankenhauses benutzt wird, und das Krankenhaus in dem KJ, das dem...mehr

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Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Steuerbefreiungsvorschriften in §§ 3, 4 i. V. m. §§ 5 bis 8 GrStG enthalten eine Reihe von Grundsteuerbefreiungen, die bereits in den §§ 4 bis 6 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951 (GrStG 1951)[1] normiert waren. Die Vorschriften in § 4 GrStG i. d. F. des Grundsteuergesetzes v. 7.8.1973 (GrStG 1973)[2] entsprechen im Wesentlichen den Vorschriften des § 4 Nr. 5a, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit (§ 3 Nr 26 bis 26b EStG)

Rz. 130 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der sog Übungsleiterfreibetrag in § 3 Nr 26 EStG wurde durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einkommensteuergesetzes vom 25.06.1980 (BGBl 1980 I, 731) in das EStG eingefügt. Ziel war es, Bürger, die im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich nebenberuflich tätig sind, von steuerlichen Verpflichtungen freizust...mehr

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Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 6 Fließende Gewässer, Sammelbecken (Nr. 3c)

Rz. 36 Nach § 4 Nr. 3c GrStG sind die fließenden Gewässer (Rz. 37) und die ihren Abfluss regelnden Sammelbecken (Rz. 38) befreit, soweit sie nicht bereits zu den unter § 4 Nr. 3a GrStG befreiten Wasserstraßen und Häfen (Rz. 23) gehören. Unerheblich ist nach dieser Vorschrift, ob die fließenden Gewässer und die Sammelbecken dem öffentlichen Verkehr dienen und wie sich die Eige...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen (§ 3 Nr 34a EStG)

Rz. 54 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Durch das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 22.12.2014 (BGBl 2014 I, 2417) wurde § 3 Nr 34a in das EStG eingefügt, um Leistungen des ArbG zur Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn er...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Einnahmen einer Gastfamilie für die Aufnahme eines Menschen mit Behinderungen (§ 3 Nr 10 EStG)

Rz. 170 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 10 EStG befreit Einnahmen einer Gastfamilie für die Aufnahme eines > Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen. Die Steuerbefreiung wurde durch das JStG 2009 vom 19.12.2008 (BGBl 2008 I, 2794) in das EStG aufgenommen. Der Begriff der Gastfamilie ist gesetzlich nicht definiert, soll nach dem Bericht des FinA d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Liste der Berufe mit steuerfreien Umsätzen aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit

Rz. 112 Insbesondere folgende Tätigkeiten bzw. Berufe sind bislang als ähnliche heilberufliche Tätigkeiten i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG anerkannt: Rz. 113 Altenpfleger: Heilberufliche Leistungen von Altenpflegern/Altenpflegerinnen, denen die Erlaubnis nach § 1 Nr. 1 AltPflG erteilt worden ist oder nach § 29 AltPflG als erteilt gilt, sind nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4 Jahressteuergesetz 2009

Rz. 15 Durch Art. 7 Nr. 4 Buchst. b des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) wurde die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 14 UStG für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin neu gestaltet und § 4 Nr. 14 UStG neu gefasst, und zwar mWv 1.1.2009. Hintergrund dieser Neufassung ist eine stärkere Anpassung an die zugrunde liegenden gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften: Nach Art. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.1 Unmaßgeblichkeit berufsrechtlicher Regelungen bei ähnlichen heilberuflichen Tätigkeiten

Rz. 103 Steuerfrei nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG sind auch Umsätze aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit. Damit handelt es sich um Umsätze, die nicht in Leistungen aus der Tätigkeit als Arzt oder Zahnarzt bzw. den in § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG genannten nichtärztlichen Heilberufen bestehen. Es handelt sich um Umsätze aus der Tätigkeit von nicht ausdrücklich im Gesetz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 10. Kaufkraftausgleich

Rz. 95 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 64 EStG befreit die als Kaufkraftausgleich bezeichneten Zuschläge für > Arbeitnehmer, die im Ausland eingesetzt werden und dafür einen höheren > Arbeitslohn erzielen als für eine vergleichbare inländische Tätigkeit. Zu Einzelheiten > Kaufkraftausgleich. Jeweils aktuell zur Höhe der steuerfreien Zuschläge in den einzelnen Ländern > Anh...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 11. Ehemalige Postbedienstete

Rz. 96 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 35 EStG enthält eine Besitzstandswahrungsregelung für Postbeamte, die aufgrund der Privatisierung der > Deutsche Post nicht mehr im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. > Einnahmen, die sie in ihrer früheren Position steuerfrei nach § 3 Nr 11 bis 13 oder Nr 64 EStG erhalten haben, bleiben weiterhin von der ESt/LSt befreit. Dabei hand...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Nutzung von betrieblichen PCs und Telekommunikationsgeräten (§ 3 Nr 45 EStG)

Rz. 103 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 45 EStG befreit die Vorteile eines ArbN aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör. > Telekommunikationskosten Rz 5 ff.mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Übertragung von Ansprüchen iRd privaten Altersversorgung (§ 3 Nr 55c bis 55e EStG)

Rz. 135 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 55c EStG ermöglicht die steuerfreie Übertragung von Altersvorsorgevermögen iSd § 92 EStG auf einen anderen Vertrag desselben Stpfl. Zu den Altersvorsorgeverträgen > Private Altersversorgung. Rz. 136 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuerfrei nach § 3 Nr 55d EStG ist die Übertragung von Anrechten aus einem nach § 5a Altersvorsorgeverträge-Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 17. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (§ 3b EStG)

Rz. 116 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Obwohl es sich bei den Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit um Erschwerniszuschläge handelt, bleiben sie nach § 3b EStG unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmter Höhe steuerfrei. Zu Einzelheiten und Kritik > Lohnzuschläge Rz 8ff. Rz. 117–119 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Randziffern einstweilen frei.mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Arbeitslosengeld und vergleichbare Lohnersatzleistungen (§ 3 Nr 2 EStG)

Rz. 121 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 2 EStG befreit eine Reihe von Leistungen zur Unterstützung bei einem Arbeitsplatzverlust sowie zur Überwindung der Arbeitslosigkeit, vor allem durch die Förderung der Aus- und Weiterbildung sowie der Existenzgründung. Vgl dazu insbesondere > Arbeitsförderung, > Insolvenzgeld, > Kurzarbeitergeld, > Wintergeld. Rz. 122 Stand: EL 134 – E...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr 12 EStG)

Rz. 149 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Aufwandsentschädigung, die in einem Bundes- oder Landeshaushalt als solche ausgewiesen sind, bleiben in vollem Umfang steuerfrei nach § 3 Nr 12 Satz 1 EStG. Bis zur Höhe des Aufwands können darüber hinaus nach § 3 Nr 12 Satz 2 EStG andere Aufwandsentschädigungen an Personen gezahlt werden, die öffentliche Dienste leisten. Zu Einzelheiten > ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Bestimmte Zuwendungen des Bundespräsidenten (§ 3 Nr 20 EStG)

Rz. 156 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuerfrei nach § 3 Nr 20 EStG sind die aus öffentlichen Mitteln des Bundespräsidenten aus sittlichen oder sozialen Gründen gewährten Zuwendungen an besonders verdiente Personen oder ihre Hinterbliebenen. Für die Frage, ob ein Empfänger eine besonders verdiente Person ist, dürften ähnliche Maßstäbe anzusetzen sein wie an die Verleihung eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Berufskleidung (§ 3 Nr 31 EStG)

Rz. 52 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuerfrei ist die Überlassung typischer Berufskleidung, auch wenn diese in das Eigentum des ArbN übergeht (vgl R 3.31 LStR). Hat der ArbN aus anderen als einzelvertraglichen Regelungen, zB durch Unfallverhütungsvorschriften, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, einen Anspruch auf typische Berufskleidung, ist auch die Barablösung dieses A...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz (§ 3 Nr 24 EStG)

Rz. 155 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Nach dem BKGG wird Kindergeld als Sozialleistung an Personen gezahlt, denen kein Kindergeld nach dem EStG zusteht, die jedoch derart in das deutsche Arbeits- und Sozialrechtssystem eingegliedert sind, dass die Zahlung von Kindergeld für angemessen erachtet wird (> Kindergeld Rz 95 ff). Zu den steuerfreien Leistungen gehören neben dem Kinder...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 11. Kundenbindungsprogramme (§ 3 Nr 38 EStG)

Rz. 194 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Durch das JStG 1997 (BGBl 1996 I, 2049) wurde die Besteuerung von Sachprämien, die aufgrund von Kundenbindungsprogrammen gezahlt werden, neu geregelt. Einerseits wurde es den leistenden Unternehmen ermöglicht, die Steuer pauschal zu übernehmen, andererseits wurde durch den neu eingefügten § 3 Nr 38 EStG ein steuerfreier Betrag festgelegt, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 9. Gesundheitsvorsorge (§ 3 Nr 34 EStG)

Rz. 92 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Durch das JStG 2009 (BGBl 2008 I, 2794) wurden mit dem neu eingefügten § 3 Nr 34 EStG Leistungen des ArbG für die betriebliche Gesundheitsförderung von der ESt/LSt befreit. Die Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden und waren zunächst auf 500 EUR je ArbN begrenzt. Durch das Dritte Bürokratieentlastu...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 16. Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (§ 3 Nr 48 EStG)

Rz. 209 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Das USG ist durch das Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften vom 29.06.2015 (BGBl 2015 I, 1061) neu gefasst worden. Es regelt die Leistungen an Reservisten, die Wehrdienst leisten. Diese werden unterschieden in Leistungen an > Arbeitnehmer (§ 6 USG), die ihren nachgewiesenen Netto-...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 12. Reisekostenerstattungen

Rz. 97 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Aus öffentlichen Kassen gezahlte Reisekostenvergütungen, Umzugskostenvergütungen und Trennungsgelder sind nach § 3 Nr 13 EStG steuerfrei, soweit sie nicht höher sind, als die > Werbungskosten, die ein ArbN abziehen könnte, wenn er die Vergütung nicht erhielte. Zu Einzelheiten > Reisekostenvergütungen. Diese Regelungen gelten nach § 3 Nr 35 E...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit (§ 3 Nr 28 EStG)

Rz. 51 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Altersteilzeit dient dazu, älteren ArbN einen gleitenden Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen. Der ArbG kann dies durch Aufstockungsbeträge und zusätzliche Beiträge zur GRV unterstützen. Diese sind steuerfrei, wenn die Voraussetzungen des § 2 AltTZG, zB Vollendung des 55. Lebensjahres, Verringerung der tariflichen regelmäßigen wöchen...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 20. Wiedergutmachungsleistungen (§ 3 Nr 7 bis 8a EStG)

Rz. 230 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ausgleichsleistungen nach dem LAG, Leistungen nach dem Flüchtlingshilfegesetz, dem BVFG, dem Reparationsschädengesetz, dem Vertriebenenzuwendungsgesetz, dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz sowie Leistungen nach dem Entschädigungsgesetz und nach dem Ausgleichsleistungsgesetz sind steuerfrei nach § 3 Nr 7 EStG. Davon ausgenommen sind Zinsza...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Anpassungsgeld nach dem Kohleausstiegsgesetz (§ 3 Nr 60 EStG)

Rz. 128 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Durch das Kohleausstiegsgesetz (> Rz 17) soll die Verstromung von Kohle in Deutschland bis spätestens Ende des Jahres 2038 schrittweise und möglichst stetig auf null reduziert werden. § 52 des durch Art 1 des Kohleausstiegsgesetz geschaffenen Kohleverstromungsbeendigungsgesetz sieht vor, dass zur sozialverträglichen Reduzierung und Beendigu...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Werkzeuggeld (§ 3 Nr 30 EStG)

Rz. 77 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Mit dem Werkzeuggeld werden Leistungen des ArbG an den ArbN befreit, die dieser erbringt, weil der ArbN eigenes Werkzeug für Zwecke des ArbG einsetzt. Die Aufwendungen des ArbN wären > Werbungskosten, würden sie nicht ersetzt werden. Insofern handelt es sich um eine Vereinfachung des Lohnsteuerabzugs, die aber zu einem Vorteil des ArbN führt...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Sonstige multilaterale Vereinbarungen

Rz. 255 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Bundesrepublik Deutschland hat sich an einer Vielzahl von multilateralen Vereinbarungen beteiligt, die zum Teil die Gründung einer Organisation beinhaltet. Auch in diesem Zusammenhang sind Steuerbefreiungen vereinbart worden. Dies gilt zB für die > Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, das > Europäisches Hochschulinstitut, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Zuwendungen aufgrund des Fulbright-Abkommens (§ 3 Nr 42 EStG)

Rz. 206 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 42 EStG befreit Stipendien, die aufgrund des Fulbright-Abkommens gezahlt werden. Die exakte Bezeichnung des Abkommens lautet "Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Durchführung von Austauschvorhaben zum Zweck der Aus- und Weiterbildung". Es wurde am 20.11.1962 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 10. Krankenversicherungszuschüsse an Rentner (§ 3 Nr 14 EStG)

Rz. 193 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zuschüsse eines Trägers der GRV zu den Aufwendungen eines Rentners für seine private Krankenversicherung sowie die von dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger getragene Anteile an den Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung sind steuerfrei nach § 3 Nr 14 EStG. Damit werden die von Dritten getragenen Anteile zur KV steuerlich eb...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 22. Zuwendungen zur Wohnraumförderung (§ 3 Nr 59 EStG)

Rz. 234 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Nach § 3 Nr 59 EStG steuerfrei ist die Zusatzförderung nach § 88e des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und nach § 51f des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland und Geldleistungen, die ein Mieter zum Zwecke der Wohnkostenentlastung nach dem Wohnraumförderungsgesetz oder einem Landesgesetz zur Wohnraumförderung erhält, soweit die Einkünfte dem Miet...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers (§ 3 Nr 15 EStG)

Rz. 90 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zuschüsse des ArbG, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr gezahlt werden, sind ab dem VZ 2019 steuerfrei nach § 3 Nr 15 ES...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 15. Rentenabfindungen, Beitragserstattungen und vergleichbare Leistungen (§ 3 Nr 3 EStG)

Rz. 208 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Nach dem SGB VI, dem BVG dem SVG sowie entsprechenden Regelungen der Länder können in bestimmten Fällen Kapitalabfindungen und Beitragsrückerstattungen gewährt werden. Diese sind steuerfrei, wenn sie ausdrücklich in § 3 Nr 3 EStG genannt sind. Das gilt auch für vergleichbare Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Vgl > R...mehr

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Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 4.3 Schienenwege

Rz. 25 Schienenwege dienen dem öffentlichen Verkehr, wenn die darauf verkehrenden Eisenbahnen oder Straßenbahnen von der Allgemeinheit benutzt werden können und auch so benutzt werden. Entscheidend für die Frage, ob die Schienenwege dem öffentlichen Verkehr dienen ist, ob den Betreibern eine Betriebs- und Beförderungspflicht übertragen ist. Jedermann, der die Beförderungsbed...mehr

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Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 4.2 Wasserstraßen und Häfen

Rz. 23 Wasserstraßen (Binnen- und Seewasserstraßen) können natürliche (Flüsse und Seen) oder künstliche (z. B. Kanäle) Wasserläufe sein. Sie dienen dem öffentlichen Verkehr, wenn sie – ohne Beschränkung auf einen bestimmten, mit dem Verfügungsberechtigten in enger Beziehung stehenden Personenkreis – mit Wasserfahrzeugen befahrbar sind. Das Befahren mit Wasserfahrzeugen und d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG befreit heilberufliche Leistungen im Bereich der Humanmedizin von der USt. Mit der Steuerbefreiung sollen sowohl Mehrbelastungen der Sozialversicherungsträger vermieden werden, die zum Großteil Empfänger heilberuflicher Leistungen sind, als auch insgesamt die Kosten für die Heilbehandlung gesenkt werden.[1] Die in § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG gen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.2 Zentren für ärztliche Heilbehandlung und Diagnostik oder Befunderhebung (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. bb UStG)

Rz. 218 Leistungen von Zentren für ärztliche Heilbehandlung, Diagnostik oder Befunderhebung als Einrichtungen des privaten Rechts unterliegen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG, wenn sie die Voraussetzungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. bb UStG erfüllen. Die Befreiung setzt hiernach entweder eine Teilnahme an der ärztlichen Versorgung nach § 95...mehr

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Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 4.1 Straßen, Wege, Plätze

Rz. 21 Straßen, Wege und Plätze dienen dem öffentlichen Verkehr, wenn sie der Öffentlichkeit zugänglich sind. Hierfür muss der Grundbesitz ohne Beschränkung auf einen bestimmten, mit dem Verfügungsberechtigten in enger Beziehung stehenden Personenkreis benutzt werden können.[1] Der Grundbesitz muss rechtlich und tatsächlich zur Nutzung durch die Allgemeinheit zur Verfügung st...mehr

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Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 2 Grundbesitz, der dem Gottesdienst gewidmet ist (Nr. 1)

Rz. 11 Nach § 4 Nr. 1 GrStG ist von der Grundsteuer der Grundbesitz (§ 2 GrStG) befreit, der dem Gottesdienst (Rz. 12) einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist (Rz. 13), oder einer jüdischen Kultusgemeinde (Rz. 13) gewidmet (Rz. 14) ist. Durch § 4 Nr. 1 GrStG i. d. F. das Grundsteuergesetzes v. 7.8.1973[1] wurde die bisherige Regelung in § 4 Nr. 5a...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Fünftes Vermögensbildungsgesetz

Rz. 240 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 ArbN erhalten nach dem 5. VermBG unter bestimmten Voraussetzungen eine Arbeitnehmer-Sparzulage. Nach § 13 Abs 3 des 5. VermBG handelt es sich dabei weder um eine stpfl > Einnahme iSd EStG noch um > Arbeitsentgelt im Sinne der > Sozialversicherung (> Vermögensbildung der Arbeitnehmer Rz 110 ff). Rz. 241 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Randziffer e...mehr