Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Stellung im Unionsrecht

Rz. 19 § 26 Abs. 1 und Abs. 2 sowie Abs. 6 UStG haben keine direkte Grundlage im Unionsrecht, da sie reine Ausführungsvorschriften sind, die keine materiell-rechtlichen Regelungen enthalten. Die Vorschriften sind unionsrechtlich zulässig. Rz. 20 § 26 Abs. 3 UStG (Nichterhebung der USt bei grenzüberschreitender Beförderung von Personen im Luftverkehr) basiert auf der Kannbesti...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 34 § 26 Abs. 3 UStG enthält eine Ermächtigungsvorschrift für das BMF, die USt einzelnen Unternehmern für grenzüberschreitende Beförderungen von Personen im Luftverkehr ganz oder teilweise zu erlassen oder die USt niedriger festzusetzen. Die Regelung ist für inländische wie ausländische Unternehmer daran gebunden, dass in Rechnungen keine USt gesondert ausgewiesen ist. Be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.2 Aufgehobene Ermächtigungsvorschriften

Rz. 13 Von besonderer Bedeutung waren nach § 26 Abs. 4 UStG a. F. in den Zeiten der deutschen Teilung Sonderregelungen zur Begünstigung des innerdeutschen Waren- und Dienstleistungsverkehrs. Enthalten war eine Ermächtigung, durch Verwaltungsregelungen umsatzsteuerliche Billigkeitsmaßnahmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.1 Allgemeine Rechtsentwicklung

Rz. 7 Die Regelungen des § 26 Abs. 1 bis Abs. 3 UStG waren – inhaltlich kaum verändert – auch schon in der ersten Fassung des UStG enthalten, das die Allphasenumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug regelte (UStG 1967). Aber auch im UStG 1951 waren schon Vorläufer der heutigen Ermächtigungsvorschriften in § 18 UStG 1951 und später in § 28 UStG 1951 enthalten. Rz. 8 Inhaltlich sind di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Anpassung an den Wortlaut des Zolltarifs (§ 26 Abs. 2 UStG)

Rz. 30 § 26 Abs. 2 UStG ermächtigt das BMF mit Zustimmung des Bundesrats, durch Rechtsverordnung den Wortlaut der Vorschriften des Gesetzes und der dazu erlassenen Rechtsverordnungen, in denen auf den Zolltarif verwiesen wird, an den jeweils geltenden Wortlaut des Zolltarifs anzupassen. Rz. 31 Das UStG verweist an diversen Stellen zur näheren Bestimmung des Inhalts der Norm a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen (§ 26 Abs. 1 UStG)

Rz. 23 § 26 Abs. 1 UStG enthält eine "generalklauselartige Ermächtigung"[1], nach der die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung zur Wahrung der Gleichmäßigkeit bei der Besteuerung, zur Beseitigung von Unbilligkeiten in Härtefällen oder zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens den Umfang der in dem UStG enthaltenen Steuerbefreiungen, Steuerermäß...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 48 Bei dem leistenden Unternehmer muss es sich nach der sprachlichen Festlegung der Finanzverwaltung um einen Luftverkehrsunternehmer handeln[1]; allerdings kennt das Gesetz den Begriff des Luftverkehrsunternehmers in diesem Zusammenhang nicht. Nach Auffassung der Finanzverwaltung setzt dies voraus, dass der Luftverkehrsunternehmer die Beförderung der Personen selbst dur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 26 UStG ermächtigt den Gesetzgeber und das BMF in bestimmten, gesetzlich umrissenen Fällen, Regelungen zur Ergänzung des UStG vorzunehmen. Die Ermächtigungen sind dabei teilweise redaktioneller Art, wenn das BMF ermächtigt wird, das Gesetz in der jeweils gültigen Fassung mit neuem Datum und neuer Überschrift im BGBl neu zu veröffentlichen (§ 26 Abs. 6 UStG) oder den ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) GrESt-Anspruch aufgrund Anteilsverminderung im Insolvenzplan

Streitig ist, ob (erst) die Anteilsverminderung i.S.d. § 5 Abs. 3 GrEStG zur insolvenzrechtlichen Begründung des Steueranspruchs führt. Entfällt die für den Übergang eines Grundstücks auf eine Gesamthand gewährte Steuerbefreiung aufgrund der in einem Insolvenzplan bestimmten Anteilsverminderung nachträglich gem. § 5 Abs. 3 GrEStG a.F., handelt es sich bei dem erst hierdurch b...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Voll- bzw. Optionsverschonung nach Änderung einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung gem. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO

A hatte seinem Sohn GmbH-Geschäftsanteile und Kommanditbeteiligungen geschenkt. Im Schenkungsteuerbescheid wurde die Steuerbefreiung nach §§ 13a, 13b ErbStG i.H.v. 85 % berücksichtigt. Gegen den Steuerbescheid wurde kein Einspruch eingelegt. Streitig ist, ob anlässlich einer Änderung des Schenkungsteuerbescheides nach § 175 AO ein Antrag auf Optionsverschonung nach § 13a Abs....mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) GrESt-Befreiung einer auf freigebigen Zuwendungen beruhenden Anteilsvereinigung

Eine Anteilsvereinigung ist – nach dem Gesetzeszweck des § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG – auch insoweit von der GrESt zu befreien, als sie auf früheren freigebigen Zuwendungen von Anteilen beruht. Eine Steuerbefreiung kommt jedoch nur insoweit in Betracht, als ein Grundstück bereits zum jeweiligen Zeitpunkt der unentgeltlichen oder teilweise unentgeltlichen Anteilsübertragung der Ges...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.8 Ansatz der vGA als Beteiligungsertrag beim Gesellschafter

Hält der Gesellschafter seine Beteiligung im Privatvermögen, ist die vGA im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen anzusetzen. Beim Gesellschafter unterliegen vGA der Abgeltungssteuer i. H. v. 25 %. Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer von 25 % unterlegen haben, sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben und werden im Rahmen der Veranlagung nachversteuert....mehr

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Eine Abgrenzung zwischen so... / I. Einführung

Die §§ 13a, 13b ErbStG stellen die zentralen erbschaftsteuerrechtlichen Vorschriften der Unternehmensnachfolge dar. Die daraus im positiven Fall resultierende Regel- oder Optionsverschonung führt zu Steuerbefreiungen des sog. begünstigten Vermögens i.H.v. 85 % oder 100 %. Um diese Befreiungen jedoch gewährt zu bekommen, muss der sog. 90 %-Test durchgeführt werden. Wird diese...mehr

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Eine Abgrenzung zwischen so... / [Ohne Titel]

Akram Juja, StB, Master of Science / Jonas Thomée, Bachelor of Arts[*] Die §§ 13a, 13b ErbStG stellen die zentralen erbschaftsteuerrechtlichen Vorschriften der Unternehmensnachfolge dar. Die daraus im positiven Fall resultierende Regel- oder Optionsverschonung führt zu Steuerbefreiungen des sog. begünstigten Vermögens i.H.v. 85 % oder 100 %. Um diese Befreiungen jedoch gewähr...mehr

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Eine Abgrenzung zwischen so... / IV. Schlussfolgerung

Es kann festgehalten werden, dass eine klare Abgrenzung von Produktivvermögen und sonstigem Verwaltungsvermögen möglich ist, jedoch durch den Wortlaut des Gesetzes an sich nicht abschließend geregelt ist und einer Auslegung u.a. in den Richtlinien der Finanzverwaltung bedarf. Zudem können die Ausnahmeregelungen weg von der Qualifikation als (junges) sonstiges Verwaltungsverm...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Steuerbefreiung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Tz. 3 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Zuwendungen an steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51–68 AO (Anhang 1b) erfüllen, sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG (Anhang 12e) steuerbefreit. Folgende Voraussetzungen müssen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung gegeben sein: die Steuerbegünstigung wegen Verfolgung gemeinnützi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kraftfahrzeugsteuerbefreiung

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Werden Kraftfahrzeuge ausschließlich: im Feuerwehrdienst, im Katastrophenschutz, für Zwecke des zivilen Luftschutzes, bei Unglücksfällen, den Rettungsdiensten oder zur Krankenbeförderung/Beförderung von behinderten Menschen (z. B. Fahrzeuge des Deutschen Roten Kreuzes, Malteser-Hilfsdienstes, usw.) eingesetzt, sind diese von der Kfz-Steuer nach § 3 Nr. 5 ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Nach § 3 Nr. 12, 26 oder 26b EStG begünstigte Tätigkeiten

Tz. 18 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Der Freibetrag kann nach § 3 Nr. 26a Satz 2 EStG (Anhang 10) nicht in Anspruch genommen werden, wenn für die Einnahmen aus derselben Tätigkeit ganz oder teilweise eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG (Anhang 10) – Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen – gewährt wird, eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) – sog....mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

An dieser Stelle setzt das Urteil des BFH an. Der Kläger war der Alleinerbe seines im Jahre 2013 verstorbenen Vaters. Zum Nachlass gehörte eine vom Vater bis zu seinem Tod selbst genutzte Doppelhaushälfte. Der Kläger bewohnte die hieran direkt angrenzende Doppelhaushälfte. Er verband beide Doppelhaushälften zur gemeinsamen Wohnung. Die Renovierung und Sanierungsarbeiten zoge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Private Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte (§ 3 Nr. 45 EStG)

Tz. 18 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Nach § 3 Nr. 45 EStG (Anhang 10) sind die Vorteile eines Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie die zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, steuerbefreit. Beispiele: Der steuerbegünst...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer

Tz. 33 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die einkommensteuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlich rechtlichen Betreuer i. S. v. § 1835a BGB (ab 2023: Aufwandspauschalen § 1878 BGB) wurde in § 3 Nr. 26b EStG geregelt. Seit dem VZ 2011 sind die Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 26b EStG ( Anhang 10) steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einnah...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Häufig erhalten die im Verein ehrenamtlich tätigen Mitglieder für getätigte Auslagen, Verdienstausfall und/oder Zeitverlust eine Aufwandsentschädigung. Steuerlich führen Aufwandsentschädigungen, insbesondere wenn es sich nicht um einen echten Kostenersatz handelt, sondern um einen Verdienstausfall, oft zu steuerpflichtigen Einkünften. Jedoch ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Nebenberuflichkeit

Tz. 9 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Nebenberuflich i. S. d. § 3 Nr. 26a EStG (Anhang 10) ist eine Tätigkeit, die nicht hauptsächlich zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwendet wird; unerheblich ist hingegen, ob die Tätigkeit tatsächlich dem Bestreiten des Lebensunterhalts dient. Tz. 10 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Eine Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, wenn sie bezogen a...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 12 EStG)

Tz. 6 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die aus einer Bundeskasse oder Landeskasse gezahlten Bezüge, welche nach einem Gesetz/einer Ermächtigung oder von der Bundesregierung oder Landesregierung festgesetzt sind und als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan ausgewiesen werden, sind nach § 3 Nr. 12 EStG steuerbefreit. Das Gleiche gilt für andere Bezüge, die als Aufwandsentschädigun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Gleichstellung mit der Schweiz (§ 50g Abs 6 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Durch § 50g Abs 6 EStG wird Art 15 Abs 2 des EU-Zinsabkommens mit der Schweiz v 29.12.2004 (ABl EU Nr L 385, 30) in das nationale Steuerrecht umgesetzt. Die Schweiz wird hiernach für Zwecke des § 50g Abs 1–5 EStG im Wege eines Rechtsgrundverweises in vollem Umfang einem Mitgliedstaat der EU gleichgestellt. Analog zu Anlage 3 zu § 50g EStG wer...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kraftfahrzeugsteuer

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Kraftfahrzeugsteuer dient der Abgeltung der Straßenbau- und Straßenunterhaltungskosten, ist aber dennoch Steuer und kein Beitrag oder Gebühr. Eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz für steuerbegünstigte Körperschaften nicht generell vor, sondern nur nach Maßgabe der in § 3 KraftStG genannten Fallgruppen. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Haftung im steuerlichen Sinn meint das Einstehen für eine fremde Steuerschuld, d. h. jemand muss die Steuerschuld eines anderen gegenüber dem Finanzamt übernehmen und zahlen. Das kommt immer dann in Betracht, wenn der die Steuer eigentlich Schuldende über kein Vermögen (mehr) verfügt und ein anderer für die Vermögenslosigkeit verantwortlich i...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vermögenszuführungen bei Stiftungen (§ 62 Abs. 4 AO)

Tz. 73 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Nach § 62 Abs. 4 AO (Anhang 1b) wird die Steuervergünstigung nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine Stiftung im Jahr ihrer Errichtung und in den zwei folgenden Kalenderjahren Überschüsse aus der Vermögensverwaltung und die Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (s. § 14 AO, Anhang 1b) ganz oder teilweise ihrem Vermögen zuführt. Sch...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / 2.1.1 Bewertungsgegenstand

Grundsteuerwerte werden nach § 219 Abs. 1 BewG, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO festgestellt für inländischen Grundbesitz, und zwar für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 232 bis 234, 240 BewG) und Grundstücke (§§ 243 und 244 BewG). In dem Feststellungsbescheid sind auch Feststellungen zu treffen über: die Vermögensart und beim Grundvermögen auch über die Grundstücksart (§ ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Höchstbetrag

Tz. 21 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) ist ein Jahresbetrag. Dies hat zur Folge, dass unerheblich ist, ob die Tätigkeit regelmäßig oder nur in einem Teil des Jahres ausgeübt wird. Der Freibetrag gilt für alle im Jahr bezogenen Einnahmen aus begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten inklusive Nachzahlungen aus Altjahren (BFH ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Lohnsteuerverfahren

Tz. 25 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Wie bereits ausgeführt, kann der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) nur einmal gewährt werden. Dies trifft auch dann zu, wenn mehrere begünstigte Tätigkeiten ausgeübt werden. In den Richtlinien zum Lohnsteuerabzug (s. R 3.26 LStR) ist bezüglich des Lohnsteuerabzugs vorgeschrieben, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber schrif...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Erholungsheime

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Zweckbetriebsaufzählung in § 68 Nr. 1a AO (Anhang 1b) umfasst auch Erholungsheime. Diese sind dann als steuerbegünstigte Zweckbetriebe anzusehen, wenn sie im besonderen Maße (zu mindestens 2/3) den in § 53 AO (Anhang 1b) bestimmten hilfsbedürftigen Menschen dienen. Auf der Grundlage des Urteils des BFH vom 22.11.1972 (BStBl II 1973, 251) setzt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Eigenständige in § 52 Abs 2ff EStG enthaltene Regelungen

Rn. 50 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 52 Abs 2ff EStG enthält auch Bestimmungen, die nicht nur das Inkrafttreten von Vorschriften des EStG zum Gegenstand haben, sondern materielle Regelungen treffen. Steuerfreier Sanierungsgewinn (§ 52 Abs 4a EStG) § 52 Abs 4a S 1 S 3 EStG bestimmt, dass § 3a EStG idF des Artikels 2 des Gesetzes v 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) erstmals in den F...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Konzerte

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Konzerte können kulturelle Veranstaltungen von steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften sein. Konzertvereine fördern im Regelfall steuerbegünstigte Zwecke durch die "Förderung der Kultur" (s. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, Anhang 1b). Werden von kulturellen Einrichtungen (Musikvereinen, Gesangsvereinen usw.) Konzertveranstaltungen durchgeführt, si...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Konzertreisen

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Eine Konzertreise – die von einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft, deren Satzungszweck die "Förderung der Kultur" ist, durchgeführt wird – kann als steuerfreier wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb i. S. v. §§ 65, 68 Nr. 7 AO, Anhang 1b) zur begünstigten Zweckerfüllung und somit zu den satzungsmäßigen Zwecken beitragen....mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Die Befreiungsvorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG begünstigt den Erwerb der selbstgenutzten Wohnung des Erblassers, sofern diese nicht größer als 200 m² ist. Die Befreiung wird jedoch nur dann gewährt, wenn es sich hierbei auch zukünftig um den Mittelpunkt des familiären Lebens handelt. "Soweit" die Wohnfläche 200 m² übersteigt, greift die Vergünstigung nicht ein. Diese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

von Bornhaupt, Freiflüge von ArbN nach dem Miles & More-Programm der Lufthansa als Arbeitslohn?. FR 1993, 326; Thomas, Die Besteuerung von Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen eine gesetzgeberische Glanzleistung?, DStR 1997, 305; Seibel, Miles & More via Brussels, Versteckte Diskriminierung in § 37a EStG, FR 1997, 889; Giloy, Pauschalierung der ESt aus Kundenbindungsprogram...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Rechtsfolgen, die sich aus einer Nichtverwendung der Rücklagen ergeben können

Tz. 29 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Erfolgt keine zeitnahe Verwendung der in eine Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) eingestellten Mittel für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke und wurde auch die gesetzliche Vorschrift des § 63 Abs. 4 AO (Anhang 1b) nicht beachtet, können sich folgende Rechtsfolgen ergeben: Aberkennung der Steuerbegünstigung wegen Gemeinn...mehr

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Gutscheine an Arbeitnehmer / 1.2.3 Wann die 44-EUR-Freigrenze anzuwenden ist

Ist der geldwerte Vorteil anderer Sachbezüge (z. B. Benzin) mit Einzelbewertung im Monat insgesamt nicht höher als 44 EUR (inkl. USt),[1] braucht er nicht lohnversteuert zu werden.[2] Achtung Wann der BFH die 44-EUR-Grenze zulässt Diese Aussagen trifft der BFH:[3] Die 44-EUR-Freistellung gilt nur für "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" gewährte Leistungen. Das ist...mehr

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Gutscheine an Arbeitnehmer / 1.1.5 Abgrenzung zur Geldleistung

Da sich zwischen Geldleistung und Sachbezug steuerlich insbesondere im Bereich der Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG Unterschiede ergeben, muss bei der Ausgabe von Gutscheinen oder Geldkarten an Arbeitnehmer stets abgrenzt werden, ob eine Geldleistung oder ein Sachbezug vorliegt. Wie bereits unter Tz. 1.1.1 ausgeführt, ist zunächst dann von einer (nicht begünstigten) Gel...mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 3.1 Voraussetzungen und Rechtsfolge

Rz. 39 Die Beträge, mit denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bereits verauslagte Ausgaben für Rechnung des Arbeitgebers erstattet (Auslagenersatz) sowie Beträge, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Voraus erhält, um sie für ihn auszugeben (durchlaufende Gelder), sind beim Arbeitnehmer gemäß § 3 Nr. 50 EStG steuerfrei – gehören also nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslo...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3 Steuerbefreiung für Grundbesitz bestimmter Rechtsträger (Abs. 1)

3.1 Struktur der Steuerbefreiungen in § 3 Abs. 1 GrStG Rz. 18 In § 3 GrStG werden insgesamt sechs sachliche Steuerbefreiungen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 GrStG) für den inländischen Grundbesitz (§ 2 GrStG) bestimmter Rechtsträger (Rz. 20), den diese für einen in § 3 GrStG genannten steuerbegünstigten Zweck unmittelbar benutzen, normiert. Die Vorschrift setzt grundsätzlich d...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbefreiung für Grundbesitz bestimmter Rechtsträger

1 Allgemeines Rz. 1 Der inländische Grundbesitz (§ 2 GrStG) kann entweder nach Vorschriften innerhalb oder auch außerhalb des Grundsteuergesetzes von der Grundsteuer befreit sein. Innerhalb des Grundsteuergesetzes sind die Befreiungen von der Grundsteuer in §§ 3, 4 GrStG i. V. m. §§ 5-8 GrStG abschließend geregelt (Enumerationsprinzip, Rz. 3ff.). Insbesondere für inländischen G...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.1 Struktur der Steuerbefreiungen in § 3 Abs. 1 GrStG

Rz. 18 In § 3 GrStG werden insgesamt sechs sachliche Steuerbefreiungen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 GrStG) für den inländischen Grundbesitz (§ 2 GrStG) bestimmter Rechtsträger (Rz. 20), den diese für einen in § 3 GrStG genannten steuerbegünstigten Zweck unmittelbar benutzen, normiert. Die Vorschrift setzt grundsätzlich die Rechtsträgeridentität zwischen dem begünstigten Rec...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 1.2 Gewährung von Steuerbefreiungen

Rz. 5 Steuerbefreiungen sind grundsätzlich von Amts wegen zu gewähren. Praxis-Tipp Gleichwohl sollte der Steuerpflichtige im eigenen Interesse Befreiungstatbestände zu seinen Gunsten dem zuständigen Finanzamt rechtzeitig vortragen. Der Ermittlungstätigkeit der Finanzbehörden sind insoweit häufig faktisch Grenzen gesetzt. Wenngleich die Grundsteuer zu den laufend veranlagten St...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 2 Steuerbefreiungen nach § 3 GrStG

2.1 Regelungsgegenstand Rz. 10 In § 3 GrStG werden sachliche Steuerbefreiungen für den inländischen Grundbesitz (§ 2 GrStG) bestimmter Rechtsträger normiert. Als begünstigte Rechtsträger kommen insbesondere juristische Personen des öffentlichen Rechts, das Bundeseisenbahnvermögen, gemeinnützige Körperschaften sowie öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und jüdische Ku...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 5 Steuerbefreiungen außerhalb des GrStG

Rz. 92 Für inländischen Grundbesitz von fremden Staaten sowie von zwischenstaatlichen Organisationen und internationale Einrichtungen bestehen teilweise auch außerhalb des GrStG Steuerbefreiungsvorschriften. Das Grundsteuergesetz v. 10.8.1951 (GrStG 1951)[1] enthielt teilweise noch diesbezügliche Befreiungstatbestände. Die Übernahme der bisherigen Befreiungsvorschriften in § ...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 1.1 Steuerbefreiungen im GrStG

Rz. 3 Innerhalb des Grundsteuergesetzes sind die Tatbestände zu den Steuerbefreiungen in den §§ 3, 4 GrStG i. V. m. §§ 5-8 GrStG abschließend geregelt (Enumerationsprinzip). § 3 GrStG normiert sachliche Steuerbefreiungen für den inländischen Grundbesitz (§ 2 GrStG) bestimmter Rechtsträger. Zu den begünstigten Rechtsträgern gehören insbesondere juristische Personen des öffentl...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.2.2 Kassenärztliche Vereinigungen

Rz. 32 Neben Berufsvertretungen und Berufsverbände (Rz. 22, 30) sind nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 GrStG auch kassenärztliche (kassenzahnärztliche) Vereinigungen und kassenärztliche Bundesvereinigungen ausdrücklich von der Steuerbefreiung ausgenommen (Rz. 22). Mithin liegen bei ihnen die subjektiven Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.6.1 Begünstigte Rechtsträger

3.6.1.1 Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts Rz. 74 Subjektive Tatbestandsvoraussetzung für die Befreiung von der Grundsteuer nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GrStG ist, dass der Grundbesitz einer inländischen Religionsgesellschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, einem ihrer Orden, einer ihrer religiösen Genossenschaften oder einem ihrer Verbände gehört ...mehr