Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8.1 § 12a EUStBV: Freihafenlagerung

Rz. 214 EUStfrei ist nach § 12a EUStBV die Einfuhr von Gegenständen, die als Unionswaren ausgeführt und vorübergehend in einem Freihafen (Freizone) aufgrund einer besonderen Zulassung gelagert worden sind.[1] Die besondere Zulassung zur Freihafenlagerung erfordert, dass der Lagerhalter darlegt und auf Verlangen nachweist, welche Gegenstände gelagert werden sollen, welche Anl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.8 § 9 EUStBV i. V. m. Art. 104 ZollBefrVO: Amtliche Veröffentlichungen, Wahlmaterialien

Rz. 132 Art. 104 ZollBefrVO befreit die dort genannten Dokumente von den Eingangsabgaben. Die Gegenstände werden bei ihrer Einfuhr zum freien Verkehr abgefertigt (Art. 201 UZK) und unterliegen keiner zollamtlichen Überwachung hinsichtlich ihrer Verwendung. Verschiedene im Postverkehr versandte Gegenstände, nämlich Schriftstücke, Akten, Urkunden, Manuskripte und Datapostsendun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Wertpapiere

Rz. 7 Die Einfuhr von Wertpapieren ist EUStfrei gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 UStG i. V. m. § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG. Rz. 8 EUStfrei sind Wertpapiere, soweit sie ausgegeben (emissioniert) sind, weil sie dann erst gegenständlich sind. Hierzu gehören z. B. Aktien, Kuxscheine bergrechtlicher Gesellschaften, Pfandbriefe, Schuldverschreibungen auf den Inhaber, Zins-, Gewinnanteil- und Ern...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 Abs. 1 Nr. 8

Rz. 47 Unionsrechtlich beruht die Regelung auf Art. 143 Abs. 1 Buchst. fa und fb und Abs. 3.[1] Diese wurde mit RL 2021/1159 des Rates v. 13.7.2021 in Bezug auf befristete Befreiungen von Einfuhren und bestimmten Lieferungen als Reaktion auf die COVID-19 Pandemie ergänzt. § 5 Abs. 1 Nr. 8 UStG gilt seit dem 1.1.2021; die Regelung basiert (wie § 5 Abs. 1 Nr. 5 UStG) auf dem Ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 § 1 Abs. 1 2. Hs. EUStBV i. V. m. ZollBefrVO: Keine EUSt-Befreiungen

Rz. 136 Dass – ausnahmsweise anders als im zollrechtlichen Bereich – keine Befreiung von der EUSt erfolgt, ergibt sich für einige Vorschriften direkt aus § 1 Abs. 1 letzter Hs. EUStBV. 3.4.1 Art. 25-27 ZollBefrVO: Sendungen von Privatperson an Privatperson Rz. 137 Waren in sog. Kleinsendungen nicht kommerzieller Art sind gem. Art. 25 ZollBefrVO vorbehaltlich der Art. 26f. Zoll...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Amtliche im Inland gültige Wertzeichen

Rz. 24 EUStfrei sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 4 Nr. 8 i UStG im Inland gültige amtliche Wertzeichen zum aufgedruckten Wert (z. B. Briefmarken, Steuerzeichen, Stempelmarken, Invalidenmarken).[1] Voraussetzung ist – wie bei den gesetzlichen Zahlungsmitteln –, dass sie nicht zu Sammlerzwecken geliefert werden. Dies ist wiederum der Fall, soweit sie zum aufgedruckten Wer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.10 Abs. 1 Nr. 10

Rz. 49 § 5 Abs. 1 Nr. 10 UStG ist mWv 1.7.2022 eingefügt worden durch das Gesetz v. 21.12.2020.[1] Zunächst war die Regelung in § 5 Abs. 1 Nr. 8 UStG zu finden. Aufgrund des Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht vom 21.12.2021[2] wurde § 5 Abs. 1 Nr. 8 UStG der nun geltende § 5 Abs. 1 Nr. 10 UStG: Denn durch Art. 1 Nr. 4 Buch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.3 § 16 ZollV: Bordvorräte der Luftfahrzeuge

Rz. 205 Die Regelung der Abgabenfreiheit der Bordvorräte für Luftfahrzeuge ist den Mitgliedstaaten überlassen (Art. 132 Buchst. b ZollbefrVO). Bordvorräte sind nach zwischenstaatlichem Brauch gem. § 5 Abs. 2 Nr. 6 UStG unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit abgabenfrei. Abgabenfrei sind Lebensmittel und Tabakwaren, die in einem Luftfahrzeug als Bordvorrat eingeführt und n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Art. 41 ZollBefrVO: Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden

Rz. 139 Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden sind unter den in Art. 41 ZollBefrVO [1] genannten Voraussetzungen abgabenfrei. Nach § 1 Abs. 1 letzter Hs. EUStBV ist die Anwendung des Art. 41 ZollbefrVO (vormals Art. 45 ZollBefrVO) ausgeschlossen. Jedoch regeln die aufgrund der RL 2007/74/EG v. 20.12.2007 über die Befreiung von aus Drittländern kommenden Reisenden eingefüh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Abs. 1 Nr. 6

Rz. 45 MWv 1.1.2005 wurde die Einfuhr von Erdgas über das Erdgasnetz und von Elektrizität befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 UStG). Zum 1.1.2011 wurde § 5 Abs. 1 Nr. 6 UStG dergestalt neu gefasst, dass Erdgas über das Erdgasnetz oder Erdgas, das von einem Gastanker aus in das Erdgasnetz oder ein vorgelagertes Gasleitungsnetz eingespeist wird, Elektrizität und Wärme oder Kälte über Wä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.4 Art. 222 UZK-DA: Medizinisch-chirurgisches und Labormaterial

Rz. 166 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für medizinisch-chirurgische und labortechnische Ausrüstung bewilligt, die für Diagnose- und Therapiezwecke verwendet werden soll und leihweise auf Anfrage eines Krankenhauses oder einer anderen medizinischen Einrichtung, die dringenden Bedarf für diese Ausrüstung hat, zur Verfügung gestellt wird, um Unzulänglich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. ZollBefrVO: Vollständige EUStBefreiungen

Rz. 56 Nach § 1 Abs. 1 1. Hs. EUStBV sind grundsätzlich die Gegenstände auch EUStfrei, die nach der ZollBefrVO zollfrei sind. 3.2.1 Art. 3 ff. ZollBefrVO: Übersiedlungsgut Rz. 57 EUStfrei ist gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 3 ZollBefrVO vorbehaltlich der Art. 4–11 ZollBefrVO die Einfuhr von Übersiedlungsgut. Die Übersiedlung natürlicher Personen mitsamt ihrem Hausstand in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.11 Art. 229f. UZK-DA: Gegenstände für die Ausfuhrproduktion

Rz. 179 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gem. Art. 229f. UZK-DA für Formen, Matrizen, Klischees, Zeichnungen, Modelle und ähnliche Gegenstände bewilligt, die einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person gehören und zu Herstellungszwecken durch eine im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässige Person verwendet werden, wobei mindestens 5...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.5 § 18 ZollV: Gegenstände für die Ausstattung drittländischer Dienststellen

Rz. 208 Die Zollbefreiung von Ausstattungen ausländischer Dienststellen ist den Mitgliedstaaten überlassen (Art. 129 Abs. 1 Buchst. a, b und d ZollbefrVO). Ausstattungen ausländischer Dienststellen sind nach zwischenstaatlichem Brauch gem. § 5 Abs. 2 Nr. 6 UStG bei Gegenseitigkeit abgabenfrei. Nach § 18 ZollV sind abgabenfrei Baubedarf, Betriebsmittel und andere Dienstgegenst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8 § 12a, b EUStBV: Freihäfen

Rz. 213 Die Ermächtigungsgrundlage für die EUStFreiheit ergibt sich aus § 5 Abs. 2 Nr. 3 und 4 UStG. Aufgrund des zum 1.1.1994 in Kraft getretenen Zollkodex (ZK) wurden Regelungen über die Freihafenlagerung und -veredelung dadurch erforderlich, dass Freihäfen seit 1.1.1994 zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehören, nicht aber zum Inland i. S. v. § 1 Abs. 2 S. 1 UStG. §§ 12a und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.4 Art. 57f. ZollBefrVO: Instrumente und Apparate zur medizinischen Forschung, Diagnose und Behandlung

Rz. 142 Die EUStBefreiung erstreckt sich gem. § 1 Abs. 1 EUStBV ausdrücklich nicht auf die nach Inkrafttreten der ZollBefrVO durch ÄndVO Nr. 1315/88 ÄndVO Nr. 1315/88 v. 3.5.1988, ABlEG Nr. L 123/2 und 148/32 eingefügten Art. 63a und 63b ZollBefrVO a. F. (VO (EWG) 918/83), nun Art. 57 und Art. 58 der neuen ZollBefrVO (VO (EG) 1186/2009). Unter Art. 57 ZollBefrVO fällt die Ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Unmittelbare Verwendung zu einer innergemeinschaftlichen Lieferung

Rz. 36 Weitere Voraussetzung ist, dass die Gegenstände im Anschluss an die Einfuhr unmittelbar zur Ausführung einer innergemeinschaftlichen Lieferung verwendet werden. Das ist der Fall, wenn die Beförderung oder Versendung in einem anderen Mitgliedstaat als dem der Einfuhr endet und die Gegenstände direkt und in der Beschaffenheit, die sie im Zeitpunkt der Überlassung in den...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.9 Art. 227 UZK-DA: Pädagogisches und wissenschaftliches Material

Rz. 175 Die vollständige Einfuhrabgabenbefreiung von pädagogischen und wissenschaftlichen Materialien wird gem. Art. 227 UZK-DA gewährt. Sie hat völkerrechtlich ihre Grundlage in Anlage B.5 Istanbuler Übereinkommen v. 26.6.1990.[1] Da Art. 227 UZK-DA "auf jegliche Waren zu pädagogischen oder wissenschaftlichen Zwecken" erfasst, erübrigt sich ein Rückgriff auf die frühere Lis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Art. 21f. ZollBefrVO: Ausstattung, Ausbildungsmaterial und Haushaltsgegenstände von Schülern und Studenten

Rz. 71 EUStfrei ist gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 21 und 22 ZollBefrVO die Einfuhr von Ausstattung, Schulmaterial und zur normalen Einrichtung eines Studentenzimmers gehörende Gebrauchsmöbel von zu Studierzwecken in das Inland einreisenden Schülern und Studenten zum persönlichen Gebrauch während der Studienzeit. Als Schüler und Studenten werden gem. Art. 21 Abs. 2 Buch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.3 Entlastung von der Umsatzsteuer gem. §4a UStG, § 12 S. 1 Nr. 3 EUStBV

Rz. 199 Die Befreiung von der EUSt ist nach § 12 S. 1 Nr. 3 EUStBV ausgeschlossen, wenn für den eingeführten Gegenstand die Umsatzsteuer vergütet worden ist (§ 4a UStG). Dieser Ausschluss ist durch die 1. ÄndVO zur EUStBV v. 6.12.1980[1] mWv 1.1.1981 eingefügt worden, um ungerechtfertigte Steuervorteile bei einer Wiedereinfuhr zu verhindern. Die Körperschaft oder juristische ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.3 Bedeutung

Rz. 55 Grundsätzlich stellt die EUStBV für den Zoll eine Arbeitsvereinfachung dar, weil sie die überwiegende Anzahl der zollbefreiten Gegenstände auch von der EUSt befreit. Allerdings dienen Zölle anderen wirtschaftspolitischen Zielen als die EUSt. Bei der Zollerhebung geht es u. a. um den Schutz der innergemeinschaftlichen Wirtschaft. Die EUSt soll dagegen im Ergebnis wie d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.10 Art. 81 ZollBefrVO: Auszeichnungen und Ehrengaben

Rz. 82 EUStfrei gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 81 ZollBefrVO ist die Einfuhr folgender Gegenstände: Auszeichnungen, die von Regierungen dritter Länder an Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Inland verliehen werden; Pokale, Gedenkmünzen und ähnliche Gegenstände mit im Wesentlichen symbolischem Wert, die von Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinscha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.13 Art. 233 UZK-DA: Austauschproduktionsmittel

Rz. 183 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gem. Art. 233 UZK-DA für Austauschproduktionsmittel bewilligt, die einem Kunden vom Lieferanten oder Ausbesserer bis zur Lieferung oder Reparatur gleichartiger Waren vorübergehend zur Verfügung gestellt werden. Die Frist zur Beendigung beträgt 6 Monate (Art. 237 Abs. 1 UZK-DA).[1] Unter Austauschproduktionsmittel ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.3 Art. 221 UZK-DA: Ausrüstungen für Katastropheneinsätze

Rz. 165 Die Vorschrift intendiert eine schnelle und unbürokratische Unterstützung in Krisenzeiten durch die internationale, abgabenfreie Lieferung von Hilfs- und Unterstützungsgütern aller Art. Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für Material für Katastropheneinsätze bewilligt, sofern die Waren im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.8 Art. 60 ZollBefVO: Pharmazeutische Erzeugnisse für internationale Sportveranstaltungen

Rz. 78 Nach § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 60 ZollBefrVO sind pharmazeutische Erzeugnisse für die Human- oder Veterinärmedizin, die zur Behandlung von Menschen oder Tieren, die zur Teilnahme an internationalen Sportveranstaltungen in das Inland kommen, bestimmt sind, EUStfrei. Die Abgabenbefreiung gilt nur für die während des Aufenthalts im Rahmen der Sportveranstaltung, zu ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.12 Art. 85 ZollBefrVO: Gegenstände zum persönlichen Gebrauch von Staatsoberhäuptern

Rz. 86 Von der EUSt befreit sind gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 85 Buchst. a ZollBefrVO Geschenke an Staatsoberhäupter und Gegenstände, die von Staatsoberhäuptern eines anderen Staates sowie von den sie offiziell vertretenden Persönlichkeiten (z. B. UNO-Generalsekretär) während ihres offiziellen Aufenthalts in der Bundesrepublik ge- oder verbraucht werden sollen. Ob si...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.14 Art. 90 ff. ZollBefrVO: Waren für Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen

Rz. 90 EUStfrei nach § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 90 ZollBefrVO ist vorbehaltlich der Art. 91-94 ZollBefrVO Waren/Gegenstände, die Gebrauchs- und Verbrauchsgüter auf Ausstellungen oder Ähnlichem (i. S. d. Art. 90 Abs. 2) sind, und die der Darstellung ihrer objektiven Eigenschaften dienen und nicht der Reklame. Nicht begünstigt sind privat veranstaltete Ausstellungen in Läd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.16 Art. 102 ZollBefrVO: Sendungen an die für Urheber- oder gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Stelle

Rz. 94 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 102 ZollBefrVO ist EUStfrei die Einfuhr von Markenzeichen, Mustern, Modellen oder Zeichnungen sowie von diesbezüglichen Hinterlegungsunterlagen, Dokumenten über die Anmeldung von Patenten oder dgl., die bestimmt sind für die für Urheberrechtsschutz oder gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Stellen (z. B. Patentamt).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.20 Art. 113 ZollBefrVO: Särge, Urnen und Gegenstände zur Grabausstattung

Rz. 101 EUStfrei gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 113 ZollBefrVO sind: Särge mit Verstorbenen und Urnen mit der Asche Verstorbener sowie Blumen, Kränze und andere übliche Ausschmückungsgegenstände, Blumen, Kränze und sonstige Gegenstände zur Grabausschmückung. Rz. 102 Die Abgabenfreiheit ist hinsichtlich des Art. 113 Buchst. b ZollBefrVO davon abhängig, dass diese Gegenstän...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1.2 Art. 208f. UZK-DA: Paletten und Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung hierfür

Rz. 152 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für Paletten bewilligt. Was unter Paletten zu verstehen ist, ist in Art. 1 Nr. 42 UZK-DA legal definiert. Im Grundsatz sind unter Paletten Vorrichtungen zu fassen, auf deren Böden sich eine gewisse Gütermenge zu einer Verladeeinheit zusammenfassen lässt, um als solche befördert oder mit mechanischen Geräten bewegt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8.2 § 12b EUStBV: Freihafenveredelung

Rz. 215 Die Einfuhr von Gegenständen ist auch dann EUStfrei, wenn die Gegenstände in einem Freihafen (Freizone) veredelt worden sind, sofern die bei der Veredelung verwendeten Gegenstände als Unionswaren ausgeführt wurden.[1] Zur Begründung des Antrags auf Bewilligung einer Freihafenveredelung hat der Inhaber des Freihafenbetriebs alle rechtlichen und tatsächlichen Verhältni...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Abs. 1 Nr. 7

Rz. 46 § 5 Abs. 1 Nr. 7 UStG wurde durch das Gesetz v. 21.12.2020[1] mWv 1.7.2021 im Rahmen des sog. Digitalpakets eingefügt. Unionsrechtlich beruht die Vorschrift auf dem neu eingefügten Art. 143 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL. Gem. § 27 Abs. 34 S. 1 UStG ist die EUStBefreiung auf Einfuhren nach dem 30.6.2020 anzuwenden. Die Regelung verfolgt den Zweck, in bestimmten Fällen eine ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 § 1 Abs. 3 EUStBV

Rz. 200 Nach § 1 Abs. 3 EUStBV ist die Einfuhr von Gegenständen EUStfrei, die nach §§ 12, 14 bis 22 ZollV zollfrei sind. § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ZollVG ist Ermächtigungsgrundlage für die §§ 14-16, 19-21 ZollV (Bordbedarf auf Schiffen, Luftfahrzeugen und internationalen Zügen).[1] Hinsichtlich des Diplomatengutes (§§ 17, 18 ZollV) greift § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchs. e ZollVG. Di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.2 § 15 ZollV: Speisewagenvorräte

Rz. 203 Die Regelung der Speisewagenvorräte ist den Mitgliedstaaten überlassen (Art. 132 Buchst. b ZollbefrVO). Speisewagenvorräte sind nach zwischenstaatlichem Brauch gem. § 5 Abs. 2 Nr. 6 UStG abgabenfrei, soweit Gegenseitigkeit besteht. Das Erfordernis der Gegenseitigkeit ergibt sich auch aus § 15 ZollV. Abgabenfrei sind danach Speisewagenvorräte in Eisenbahnzügen, die mehr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Art. 25-27 ZollBefrVO: Sendungen von Privatperson an Privatperson

Rz. 137 Waren in sog. Kleinsendungen nicht kommerzieller Art sind gem. Art. 25 ZollBefrVO vorbehaltlich der Art. 26f. ZollBefrVO einfuhrabgabenbefreit. Nach § 1 Abs. 1 letzter Hs. EUStBV sind Art. 29 bis 31 VO (EWG) Nr. 918/83 (ZollBefrVO a. F.) ausgeschlossen von der EUStBefreiung (Art. 29 bis 31 ZollBefrVO a. F. entsprechen Art. 25 bis 27 ZollBefrVO n.F). Demnach sind Sendu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 § 5 Abs. 3: Erstattung, Erlass oder Absehen von der Steuerfestsetzung (§§ 14, 15 EUStBV)

Rz. 227 Die §§ 14 und 15 EUStBV regeln die Erstattung und den Erlass bzw. das Absehen von der Steuerfestsetzung. 4.1 Erstattung und Erlass der EUSt (§ 14 EUStBV) Rz. 228 Gem. § 14 Abs. 1 EUStBV sind Vorschriften über Erlass und Erstattung der Art. 235 bis Art. 242 ZK – jetzt Art. 116 bis Art. 123 UZK – sinngemäß auf die EUSt anzuwenden. Der UZK regelt folgende Erstattungs- bzw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 § 5 Abs. 2: Befreiung aufgrund Ermächtigung

Rz. 50 Nach § 5 Abs. 2 UStG kann das BMF durch Rechtsverordnung für die dort abschließend aufgeführten Gegenstände EUStFreiheit oder EUStErmäßigung anordnen. Dies ist insbesondere durch den Erlass der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung (EUStBV) [1] geschehen. Daneben existieren weitere zu beachtende Verordnungen: die Einreise-Freimengen-VO (EF-VO)[2] und die Kleinsendung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.3 Art. 44ff. ZollBefrVO: Wissenschaftliche Instrumente und Apparate

Rz. 141 Wissenschaftliche Instrumente und Apparate nach Art. 44 bis 52 ZollBefrVO [1] sind gem. § 1 Abs. 1 letzter Hs. EUStBV von der EUStBefreiung ausgenommen. Anders als bei von Art. 43 ZollBefrVO erfassten wissenschaftlichen Instrumenten und Apparate, fallen hierunter solche, die für nicht kommerzielle Zwecke eingeführt werden. Im Gegensatz zu Art. 43 ZollBefrVO müssen die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.5 Art. 223 UZK-DA: Lebende Tiere

Rz. 168 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für Tiere gem. Art. 223 UZK-DA bewilligt, die einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person gehören. Tiere i. S. d. Vorschrift sind alle lebenden Tiere aller Art. Seit Inkrafttreten des UZK dürfte die jeweilige Aktivität für die beabsichtigte Verwendung der Tiere unerheblich sein.[1] Lebende T...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 EUStBV und ZollBefrVO

Rz. 53 Durch Verweis aus der EUStBV regeln die Vorschriften der ZollBefrVO, die Vorschriften der Art. 250ff. UZK über die vorübergehende Verwendung von Gegenständen, die Regelungen der Art. 203 ff. UZK über die Zollbefreiung von Rückwaren und die nationalen Vorschriften (§§ 14 – 21 ZollV) über außertarifliche Zollbegünstigungen die Befreiung der betreffenden Gegenstände von ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Nachweispflicht der Voraussetzungen gem. § 6a Abs. 1 bis 3 UStG

Rz. 39 Der Schuldner der EUSt muss der Zollverwaltung nachweisen, dass die Voraussetzungen gem. § 6a Abs. 1 bis 3 UStG vorliegen.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Art. 17 ff. ZollBefrVO: Erbschaftsgut

Rz. 69 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 17 ZollBefrVO ist die Einfuhr von Erbschaftsgut vorbehaltlich der Art. 18 bis 20 ZollBefrVO abgabenfrei. Unter Erbschaftsgut sind nach Art. 17 Abs. 2 ZollBefrVO alle Waren i. S. d. Art. 2 Abs. 2 Buchst. c ("Übersiedlungsgut"), die den Nachlass des Verstorbenen bilden. EUStfrei einführen können das Erbschaftsgut Erben (auch Miterben)...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.2 Ausfuhr im Rahmen einer umsatzsteuerfreien Ausfuhrlieferung, § 12 S. 1 Nr. 2 EUStBV

Rz. 198 EUStFreiheit ist nach § 12 S. 1 Nr. 2 EUStBV ausgeschlossen, wenn es sich – wie grundsätzlich üblich – um eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1 UStG) handelt. Ein Gegenstand ist dann im Rahmen einer umsatzsteuerfreien Ausfuhrlieferung i. S. v. § 4 Nr. 1a UStG ausgeführt worden, wenn bei einer Ausfuhr die Tatbestandsmerkmale einer steuerfreien Ausfuhrlief...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.9 § 13 EUStBV: Fänge deutscher Fischer (Sonderfall)

Rz. 216 Unionsrechtlich beruht die EUStFreiheit auf Art. 143 Abs. 1 Buchs. j MwStSystRL. Aus § 5 Abs. 2 UStG ergibt sich keine Ermächtigungsgrundlage. Da in Art. 143 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL keine Einschränkung auf die Nationalität vorgesehen ist, ist die Einschränkung in § 13 EUStBV auf deutsche Fischer rechtswidrig.[1] EUStfrei nach § 13 EUStBV eingeführt werden können f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5 Dreiecks- bzw. Reihengeschäfte

Rz. 42 Fraglich ist die Anwendung des § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG bei Dreiecks- bzw. Reihengeschäften. Dreiecks- bzw. Reihengeschäfte sind Umsatzgeschäfte, die von mehreren Unternehmern über denselben Gegenstand abgeschlossen werden und bei denen der Gegenstand im Rahmen der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer (Ort der Lieferung des ersten Unternehmers) a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9 Art. 74ff. ZollBefrVO: Gegenstände zugunsten von Katastrophenopfern

Rz. 80 Von der EUSt befreit sind gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 74 Abs. 1, 75 ZollBefrVO grundsätzlich Waren, die von staatlichen oder anderen von den zuständigen Behörden anerkannten Organisationen der Wohlfahrtspflege eingeführt werden, um unentgeltlich an die Opfer von Katastrophen verteilt zu werden, die das Gebiet eines oder mehrerer Mitgliedstaaten berühren oder ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Gesonderte Regelungen/Internationale Abkommen

Rz. 232 Neben § 5 UStG existieren völkerrechtliche Verträge, die EUStrechtliche Befreiungen für andere Staaten und internationale Organisationen regeln. Eine abschließende Auflistung der Regelungen ist angesichts der Fülle nicht möglich. Die in der Praxis wichtigsten werden an dieser Stelle dargestellt. 5.1 Ausländische Streitkräfte Rz. 233 Nach Art. 131 ZollBefrVO ist es den M...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.7 Art. 59 ZollBefrVO: Vergleichssubstanzen für die Arzneimittelkontrolle

Rz. 77 Die nach Art. 59 ZollBefrVO gewährte Begünstigung betrifft nach Art. 2 der DVO Nr. 3915/88 v. 15.12.1988[1] nur Sendungen, die vom "Centre Collaborateur OMS, Stockholm" an ermächtigte Empfänger gerichtet sind. Sie müssen entsprechend ausgezeichnet sein. Seit 1995 (Beitritt Schwedens zur EU) liefert die OMS nur Unionswaren in andere EU-Mitgliedsstaaten. Die EUStBefreiu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.8 § 21 ZollV: Betriebsstoffe für Luftfahrzeuge

Rz. 212 Luftfahrtbetriebsstoffe können abgabenfrei eingeführt werden, um dem Verkehrsbedürfnis des grenzüberschreitenden Luftverkehrs gerecht zu werden (§ 21 ZollV). Rechtlich stützt sich die EUStFreiheit auf § 5 Abs. 2 Nr. 7 UStG. Frei von Einfuhrabgaben i. S. d. Art. 4 Nr. 10 ZK – jetzt Art. 5 Nr. 20 UZK – sind gem. § 21 Abs. 1 ZollV Treibstoffe im Hauptbehälter von Luftfahr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.6 Art. 224 UZK-DA: Materialien für Infrastrukturen in Grenzzonen

Rz. 169 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gem. Art. 224 UZK-DA für Ausrüstung in Grenzzonen (Buchst. a) und für Infrastrukturgüter für Grenzzonen (Buchst. b) gewährt. Unter Art. 224 Buchst. a UZK-DA fallen u. a. auch Zugtiere einschließlich der Wagen und Gerätschaften, wenn sie grenznahen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft oder der Fischzucht zuzuord...mehr