Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

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§ 3 Die Gebühren des RVG / A. Allgemeines

Rz. 1 Das RVG und das Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG kennen nur fünf Gebühren; die Einigungsgebühr, die Beratungsgebühr, die Geschäftsgebühr, die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr. Das RVG ist in neun Abschnitte gegliedert und hat zwei Anlagen. Der erste Abschnitt enthält die Allgemeinen Vorschriften. Dort steht in § 2 Abs. 1, dass sich die Gebühren grundsätzlich nac...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 2 Volle Verantwortlichkeit liegt beim Unternehmer

Verantwortlich für die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung bzw. der Aufzeichnungen ist grundsätzlich der Unternehmer selbst. Dies gilt auch dann, wenn er diese Arbeiten oder Teile davon Dritten zum Erledigen übertragen hat. Das ist stets der Fall, wenn die Aufgaben vollständig oder teilweise aus organisatorischen oder technischen Gründen ausgelagert werden (z. B. Finanzbuchhal...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Löschungsanspruch von Daten nach DSGVO gegenüber Finanzamt

Leitsatz Die DSGVO gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen (Art. 2 Abs. 1 DSGVO). Sachverhalt Der Steuerberater des Klägers hatte dem Finanzamt (FA) in einem Einspruchsverfahren wegen ein...mehr

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Autoren

Rechtsanwalt und Abogado Dr. Hugo Bascopé, LL.M., EMBA Turiner Str. 4, 60598 Frankfurt a.M., Tel.: 0177/2601325, E-Mail: hugo.bascope@gmx.net, ARGENTINIEN Öffentlicher Notar Dr. Christoph Beer Hardtgasse 17, A-1190 Wien, Österreich, Tel.: (0043) 13684176, Fax: (0043) 1368417685, E-Mail: office@notar-beer.at, ÖSTERREICH Vandeadvokaat (vereidigte Anwältin) Aet Bergmann bnt attorney...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / l) Ausnahmeregelung im Fall von Verschwiegenheitspflichten

Rz. 107 Gemäß Art. 8ab Abs. 5 AHiRL können entsprechende nationale Regelungen eingeführt werden, die die Intermediäre von der Meldepflicht befreien, wenn die Offenlegung gegen eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht verstoßen würde. Intermediäre können die in Unterabs. 1 genannte Befreiung nur insoweit in Anspruch nehmen, als sie ihre Tätigkeit im Rahmen der für ihren Beru...mehr

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Deutschland / IV. Kosten der Gründung

Rz. 27 Bei der Gründung einer GmbH entstehen grundsätzlich allein Notargebühren und Gerichtskosten nebst Veröffentlichungskosten. Sofern eine Sacheinlage vereinbart wurde, fallen ggf. zusätzlich Gebühren für eine Werthaltigkeitsprüfung und -bescheinigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer an. 1. Notargebühren Rz. 28 Die Kosten der Gründung einer GmbH sind abhängi...mehr

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Japan / a) Hilfsmittel

Rz. 55 Die für die Gründung einer Aktiengesellschaft erforderlichen Formularvordrucke werden in Form einer Sammlung in gut ausgestatteten Schreibwarengeschäften in Japan verkauft. Wer aber mit der japanischen Sprache und Schrift bzw. mit der japanischen Rechtsordnung nicht vertraut ist, sollte sich unbedingt einer Fachkraft bedienen. Als solche kommen insbesondere Rechtsanwä...mehr

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Österreich / c) Sacheinlagen

Rz. 65 Sacheinlage ist jede Einlage auf das Stammkapital, die nicht in barem Geld zu leisten ist. Sie ist im Gesellschaftsvertrag zu vereinbaren. Hierbei sind die Person des Sacheinlegers, der Gegenstand der Sacheinlage und deren Geldwert[36] im Einzelnen und vollständig festzulegen (§ 6 Abs. 4 GmbHG). Bei der gründungsprivilegierten GmbH ist keine Sacheinlage zulässig. Rz. ...mehr

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Ungarn / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 82 Die Gründung der Gesellschaft ist gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 Ctv. innerhalb von 30 Tagen ab Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags beim Registergericht anzumelden. Bei Fristversäumnis kann ein Bußgeld verhängt, jedoch nicht die Eintragung verweigert werden. Rz. 83 Positive wie negative Publizität des Handelsregisters sind in § 22 Ctv. geregelt. Rz. 84 Die Berufung auf ei...mehr

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Japan / h) Buchführungsberater

Rz. 44 Das Organ des Buchführungsberaters (kaikei san`yo) ist im Jahre 2005 neu eingeführt worden, besonders um die Buchhaltung in kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken, Art. 326 Abs. 2 kaisha hō. In geschlossenen Gesellschaften kann das Gesellschaftsrevisionsorgan durch einen Buchführungsberater ersetzt werden. Zwar ist es in geschlossenen Gesellschaften mit einem od...mehr

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Japan / d) Gesellschaftsinspektor

Rz. 62 Ein weiterer Gründungsschritt ist die Beantragung eines Gesellschaftsinspektors (kensayaku), falls unübliche Satzungsbestimmungen vereinbart wurden. Aufgabe des Gesellschaftsinspektors ist es, die Angemessenheit der Bewertung von Sacheinlagen sicherzustellen und darauf zu achten, dass Vergütungen und andere finanzielle Zuwendungen an die Gründer für die Gründung sowie...mehr

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Sonderfälle bei der Rechnun... / 2 Rechnung über Teil- bzw. Dauerleistungen

Als Rechnung kann auch ein Vertrag anzusehen sein, der die in § 14 Abs. 4 UStG genannten Pflichtangaben enthält. Im Vertrag fehlende Angaben müssen in anderen Unterlagen enthalten sein, auf die im Vertrag hinzuweisen ist. Bei Teilleistungen/Dauerleistungen (z. B. Miet- oder Pachtvertrag, Wartungsvertrag, Pauschalvertrag mit einem Steuerberater) reicht es aus[1] wenn der Umsat...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 1. Person der Gesellschafter

Rz. 17 Gesellschafter einer SARL können natürliche oder juristische Personen sein. Sie müssen nicht Kaufleute sein und erlangen allein durch die Gesellschafterstellung auch keine Kaufmannseigenschaft. Die Gesellschaft selbst besitzt nach Art. L 210–1 Abs. 2 C.com. Kaufmannseigenschaft. Bis 2014 konnte nach Art. L 223–5 C.com. Alleingesellschafter einer Ein-Mann-SARL nicht wi...mehr

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Belgien / IV. Kosten der Gründung

Rz. 19 Die mit der Gründung einer GmbH in Belgien verbundenen Kosten sind überschaubar. Rz. 20 Die für die Beurkundung der Gründung anfallenden Notarkosten belaufen sich auf rund 1.500 EUR. Die Gebühr für die Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt beträgt seit dem 1.3.2020 190,10 EUR (exkl. 21 % MwSt.). Es ist in Belgien allgemein üblich, dass diese Kosten dem Notar bereit...mehr

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Schweden / I. Kapitalgesellschaftsformen

Rz. 1 Im schwedischen Wirtschaftsleben ist eigentlich nur eine Kapitalgesellschaftsform von Bedeutung: die Aktiengesellschaft. Im Jahre 2020 wurden mehr als 1,2 Millionen eingetragene Aktiengesellschaften gezählt (bei ca. 10 Millionen Einwohnern).[1] Auch kleinere Unternehmen, Handwerksbetriebe, Dienstleistungs- und auch Vermögensverwaltungsunternehmen sind üblicherweise als...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / I. Internationales Steuerrecht

Rz. 1 Die Globalisierung und Europäisierung der wirtschaftlichen Geschäftsaktivitäten einer GmbH haben dazu geführt, dass Geschäftsführer und GmbH-Steuerberater nicht nur mit der Komplexität des deutschen Steuerrechts zurechtkommen müssen, sondern in zunehmendem Maße auch sog. internationales Steuerrecht zu beachten haben. Darunter sind zum einen die nationalen steuerrechtli...mehr

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England und Wales1 England ... / 3. Optimale und beschleunigte Gründungsverfahren

Rz. 64 Das Gründungsverfahren in Großbritannien ist viel einfacher, schneller und billiger als dasjenige in den meisten anderen europäischen Ländern. Ein Rechtsanwalt (solicitor), Bilanzbuchhalter, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer (accountant) oder Agent (company registration agent) besorgt die Eintragung der Ltd. in wenigen Tagen. Er braucht zu diesem Zwecke nur die ord...mehr

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Türkei / V. Vollmachten

Rz. 55 Die Gründungsgesellschafter können sich im Gründungsverfahren durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Nach türkischem Recht kommt mit der Bevollmächtigung ein – so die schweizerische Terminologie – "Auftrag", genauer: ein Geschäftsbesorgungsvertrag (vekâlet sözleşmesi, iş görme sözleşmesi) zustande, wonach der Auftraggeber schon von Gesetzes wegen verpflichtet wird, i...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / Literaturtipps

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / I. Rechtsquellen des US-amerikanischen Gesellschaftsrechts und Gesellschaftsformen

Rz. 1 Bei den USA handelt es sich um einen Mehrrechtsstaat. Kennzeichnend hierfür ist als Ausfluss der horizontalen Gewaltenteilung eine Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen dem Bund (federal law) auf der einen Seite und den Einzelstaaten (state law) auf der anderen Seite. Aus diesem Grund gibt es in den USA kein einheitliches Gesellschaftsrecht. Das Gesellschaft...mehr

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Türkei / IV. Vertretung der Gesellschaft

Rz. 208 Die organschaftliche Vertretung der Gesellschaft erfolgt durch einen oder mehrere Geschäftsführer. Sie sind gesetzliche Vertreter. Insoweit erstreckt sich die Vertretungsbefugnis auf alle Handlungen und Tätigkeiten, begrenzt durch den Gesellschaftszweck. Während sich die Vertretungsbefugnis als solche aus dem Gesetz ergibt, ergibt sich ihr Umfang aus der Satzung, wie...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 279 Das System der Besteuerung von Körperschaften in den Niederlanden ist vergleichbar mit dem System der Besteuerung von Körperschaften in Deutschland. Die Einkommensbesteuerung ist eigenständig geregelt im niederländischen Körperschaftsteuergesetz (Wet op de vennootschapsbelasting 1969). Nur für die Gewinnermittlung wird zurückgegriffen auf das Einkommensteuergesetz (W...mehr

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Kanada / I. Grundlagen

Rz. 34 Aufgrund des Umstands, dass es in Kanada Gesellschaften sowohl nach Bundesrecht als auch nach den Rechtsordnungen der einzelnen Provinzen gibt, existiert keine einheitliche Registrierungsstelle. Für nach Bundesrecht gegründete Gesellschaften sieht der Canada Business Corporation Act als Registrierungsstelle den "Director" vor, an den gem. Sect. 7 CBCA die lt. Gesetz er...mehr

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Türkei / II. Revisionsstelle

Rz. 216 Die Institution des Aufsichtsrats ist dem türkischen Gesellschaftsrecht grundsätzlich unbekannt. Das HGB a.F. folgte stattdessen dem schweizerischen Konzept der Revisionsstelle, die für die Aktiengesellschaft zwingend zu bestellen war (Art. 347 ff. HGB a.F.). Der vom Gesetz verwendete Begriff "denetçi" kann auch mit "Revisor" übersetzt werden. Rz. 217 Mit Art. 635 HGB...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.7 Haftung bei fehlerhafter oder unterlassener Selbstanzeige

Rz. 431 Aus der Mitwirkung bei der Erstellung von Selbstanzeigen ergeben sich für Steuerberater oder Anwälte erhebliche Haftungsrisiken, denn aus einer Verletzung der Vertragspflichten gegenüber dem Mandanten – z. B. durch die Erteilung unrichtiger bzw. unvollständiger Auskünfte oder Fristversäumnisse – resultieren Schadensersatzansprüche. Rz. 432 Ist die Erstattung der Selbs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2.4 Keine Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens

Rz. 461 Negative Voraussetzung des Strafverfolgungsverbots ist, dass vor der Anzeige des Anzeigeerstatters dem Dritten oder seinem Vertreter nicht die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen seiner Tathandlung bekannt gegeben worden ist (Rz. 183ff.). Anlässlich der Novellierung des § 371 AO wurde zwar der Ausschlussgrund des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1b AO verändert,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.8 Disziplinar-, standes- und arbeitsrechtliche Folgen der Selbstanzeige

Rz. 40 Unterliegt der Anzeigeerstatter aufgrund seines Berufsstands einer Disziplinargewalt (z. B. Beamte, Richter, Soldaten) oder standesrechtlichen Bestimmungen (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Apotheker) so schließt die Selbstanzeige eine disziplinar- oder standesrechtliche Ahndung der pflichtwidrigen Handlung der Steuerhinterziehung regelmäß...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.9.2 Anwendung

Rz. 299 Aufgrund der vom Gesetzgeber in § 370 Abs. 3 AO gewählten sog. Regelbeispielstechnik ergeben sich allerdings Probleme für die Anwendung des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO. Der Gesetzgeber hat Beispiele gebildet, bei deren Vorliegen i. d. R. (Indizwirkung) ein besonders schwerer Fall vorliegt. Trotz Vorliegen eines solchen Beispiels kann sich aber bei einer Gesamtwürdigun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.2.4.2 Dritter als Steuerschuldner

Rz. 318 Zweifelhaft ist dagegen die Nachentrichtungspflicht, wenn sich die jeweilige Steuerhinterziehung in einem Steuerpflichtverhältnis[1] auswirkt, an dem der Tatbeteiligte nicht Beteiligter i. S. v. § 78 AO ist, er also auch nicht Steuerschuldner des hinterzogenen Betrags ist, sondern nur als Haftungsschuldner nach §§ 70, 71 AO in Betracht kommt. Ausgehend vom Wortlaut d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.6.2 Nachschau

Rz. 240 Im Hinblick auf die ausdrücklich aufgeführte Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Nachschau nimmt Nr. 1e ausdrücklich vollinhaltlich Bezug auf die steuerrechtlichen Vorschriften der §§ 27b UStG, 42g EStG.[1] Der Terminus "Nachschau nach anderen steuerrechtlichen Vorschriften" erfasst bundesrechtlich – vorbehaltlich zukünftiger gesetzlicher Regelungen – zzt. ausschließlich di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4.3.2 Der Ort des Erscheinens

Rz. 212 An welchem Ort die Amtsperson erscheinen muss, ist von § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1c AO nicht geregelt, aber aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift ergibt sich, dass es sich um den Prüfungs- oder Ermittlungsort handeln muss, also i. d. R. die Wohnung oder die Betriebsräume des Stpfl.[1] Ist ein geeigneter Geschäftsraum vorhanden, so muss nach dem Wortlaut des § 200 Abs. 2 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.5 Wirkung einer "verunglückten" Selbstanzeige

Rz. 384 Der Selbstanzeige kommt keine strafbefreiende Wirkung zu, wenn sie "verunglückt" ist, weil sie z. B. nicht vollständig ist, ein Ausschlussgrund nach Abs. 2 eingreift oder die Nachzahlung nach Abs. 3 nicht fristgerecht erfolgt. Es ist jedoch allgemeine Meinung, dass einer solchen unwirksamen Selbstanzeige im Rahmen der Strafzumessung erhebliche Bedeutung zukommt.[1] S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.6.1 Verhältnis zu § 153 AO

Rz. 389 § 153 AO und § 371 AO regeln zwei unterschiedliche Wege, eine Erklärung zu berichtigen, wenn sie auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben beruht und zu einer Steuerverkürzung führen kann oder die Verkürzung bereits eingetreten ist. Durch die neue, am 3.5.2011 in Kraft getretene Fassung des § 371 AO ist die Abgrenzung zwischen einer (steuerstrafrechtlichen) Selbst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2.2.4 Nachträgliches Erkennen der Fehlerhaftigkeit

Rz. 452 Nach § 153 Abs. 1 AO wird die Berichtigungspflicht nur ausgelöst, wenn der Anzeigenpflichtige nachträglich sowohl die Fehlerhaftigkeit der Erklärung als auch die sich daraus (möglicherweise) ergebende Steuerverkürzung positiv erkannt hat. Es ist insoweit also zwischen einem objektiven – die Unrichtigkeit der Erklärung – und einem subjektiven – das positive Erkennen –...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XI. Informationen zur Künstlersozialabgabe für Steuerberater

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3.1.3 Ausschluß der Drei-Tages-Vermutung; Beweisfragen

Rz. 164 Grundsätzlich hat die Finanzbehörde zu beweisen, dass der Verwaltungsakt dem Adressaten zugegangen ist.[1] Die Vermutung des Abs. 2 gilt nicht, wenn die Postsendung nicht oder später als am dritten Tag nach Aufgabe zur Post zugegangen ist. Die Vermutung des Abs. 2 erbringt keinen Beweis, der dem Stpfl. den Gegenbeweis auferlegen würde; sie ist lediglich die Folgerung...mehr

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Honorargestaltung für Steuerberater 10/2021

Zusammenfassung Überblick In einem Honorarstreit hat sich das LG Dortmund mit der Reputation und Stellung der beauftragten Steuerkanzlei befasst. Und zwar in dem Sinne, ob diese bei der Bestimmung der Gebührenhöhe zu berücksichtigen ist. In dem Urteilsfall forderte die Klägerin den für sie tätigen Kollegen zur Rückzahlung zu viel gezahlter Honorare auf, die angesetzten Gebühr...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorar: Besondere Reputation als Gebührenbestimmungsfaktor

Die Steuerberatervergütung richtet sich vorrangig nach der StBVV. Soweit die StBVV für die Gebühren einen Rahmen vorsieht, bestimmt der Steuerberater die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, v. a. des Umfangs und der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggeber...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Kanzleimanagement: Abrechenbare Stunden erhöhen – Die besten Tipps für produktives Arbeiten

Wer als Steuerberater viel arbeitet oder häufig Überstunden macht, ist nicht unbedingt produktiver als seine Berufskollegen, wenn durch schlechte Arbeitsorganisation oder häufige Ablenkungen immer wieder wertvolle Arbeitszeit für die Mandatsbearbeitung verloren geht. Mit der richtigen Vorgehensweise und einigen einfachen Techniken kann die persönliche Produktivität gesteiger...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Verzinsungsregelungen der AO verfassungswidrig

Frage: Das BVerfG hat im Juli dieses Jahres entschieden, dass die Vollverzinsung in fixer Höhe von 0,5 % pro Monat (6 % p. a.) mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist. Bedeutet dies, dass damit alle in der AO normierten Verzinsungsregelungen vom BVerfG "gekippt" wurden und welche Folgerungen ergeben sich für den Gesetzgeber, die Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit – mithi...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / Zusammenfassung

Überblick In einem Honorarstreit hat sich das LG Dortmund mit der Reputation und Stellung der beauftragten Steuerkanzlei befasst. Und zwar in dem Sinne, ob diese bei der Bestimmung der Gebührenhöhe zu berücksichtigen ist. In dem Urteilsfall forderte die Klägerin den für sie tätigen Kollegen zur Rückzahlung zu viel gezahlter Honorare auf, die angesetzten Gebühren seien überhö...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Gegenstandswert bei EÜR mit aufgelöstem IAB

Frage: Ich erstelle gerade eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) für einen Mandanten, bei dem im betreffenden Jahr ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) aufgelöst wurde, und wollte mir dafür die Gegenstandswerte aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen ziehen. Dort wird ein Betrag (Einnahmen) ohne die Auflösung des IAB angeboten. In DATEV-Einkommensteuer bietet mir das Programm einen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Zitieren in Rechnungen

Frage: Ich habe für einen Mandanten ein Einspruchsverfahren nach "neuer StBVV" geführt und habe nun eine Frage zur richtigen Zitierung in der Abrechnung. Mir ist klar, dass ich insbesondere § 40 StBVV und Nr. 2300 VV RVG zitieren muss. Ist aber z. B. auch § 2 Abs. 2 RVG (Höhe der Vergütung), § 13 RVG (Wertgebühren) und § 22 RVG (Zusammenrechnung mehrerer Angelegenheiten) zu z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18c Erstma... / 2.2.2 Arbeitseinkommen

Rz. 5 Selbständige haben demgegenüber ihr im letzten Kalenderjahr erzieltes Arbeitseinkommen entweder durch den Einkommensteuerbescheid oder – weil Einkommensteuerbescheide für das jeweils letzte Kalenderjahr vielfach noch nicht vorliegen – durch Beweismittel anderer Art (z. B. Bescheinigung des Steuerberaters, Einkommensteuererklärung) zu belegen. Wurde ein Steuerberater ni...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18c Erstma... / 2.5.1 Vermögenseinkommen (Nachweis nach Abs. 1)

Rz. 11a Das nach § 18a Abs. 4 seit dem 1.1.2002 für "Neufälle" anzurechnende Vermögenseinkommen (vgl. Vorbem. zu §§ 18a bis e) ist – wie das Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit – im Rahmen von Abs. 1 vom Berechtigten nachzuweisen. Auch hierfür halten die Rentenversicherungsträger entsprechende Formulare bereit. Als Nachweis dient vor allem der Einkommensteuerbesche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.1.1 Begriff des Erwerbseinkommens (Abs. 2, 2a)

Rz. 4 Zum Erwerbseinkommen gehören nach Abs. 2 Arbeitsentgelt und -einkommen sowie vergleichbares Einkommen. Rz. 5 Was zum Arbeitsentgelt zählt, ist nach § 14 i. V. m. der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV) zu bestimmen: Arbeitsentgelt sind alle laufend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 4 Verstoß gegen Zweck des Verwaltungsakts (§ 120 Abs. 3 AO)

Rz. 21 Zur Zulässigkeit der Beifügung einer Nebenbestimmung vgl. Rz. 2–4. Soweit die Beifügung einer Nebenbestimmung zulässig ist, liegt die Entscheidung, ob und welche Nebenbestimmung beigefügt wird, im Ermessen der Behörde. Da die Nebenbestimmung die Erreichung des Zwecks des Verwaltungsakts sichern soll, darf sie diesem Zweck nicht zuwiderlaufen. Die Nebenbestimmung darf n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung der Kassensicherun... / IX. Resümee

Das Kassengesetz 2017 ließ manchen unzufrieden zurück (s. bspw im Internet: https://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/steuerhinterziehung-manipulierte-kassen-schaeuble-verharmlost [Stand: 30.7.20201]). Zum Durchbruch der damaligen Verhandlungen führte eine Protokollerklärungen des BMF (BT-Drucks. 18/12581, 5 f.). Damals betonte das BMF, es sehe die kurzfristige Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der vorläufige Rechtsschutz... / V. Fazit

Die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes erfolgt stets im Spagat zwischen dem Interesse der öffentlichen Hand, Steuerbeträge zeitnah zu vereinnahmen, und dem Interesse des Betroffenen, streitige Steuerbeträge vorerst nicht leisten zu müssen. Dieser Interessenkonflikt wird umso größer, wenn es sich um einen Dauersachverhalt handelt und gleichzeitig eine lange Verfahrensdaue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partnerschaftsgesellschaft / 2.2 Name

Zudem ist eine PartG namensrechtsfähig. Auch wenn der Name naturgemäß keine Handelsfirma sein kann, gelten die Vorschriften des HGB in weiten Teilen entsprechend.[1] Die Zusammensetzung des Namens der PartG ist im Detail vorgegeben: Dieser muss den Namen (nicht aber den Vornamen) mindestens eines Partners, den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" und auch die Bezeichnung...mehr