Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Wichtige Rechtsprechung

OLG Nürnberg, Beschluss v. 26.4.2021, 15 W 987/21 : Die Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks ohne gleichzeitige Eintragung des Erben ist im Hinblick auf § 52 GBO unzulässig. Soweit § 40 GBO in Erbfällen vom Voreintragungsgrundsatz des § 39 GBO, der auf die Eintragung des Erben mit der Folge des § 52 GBO gerichtet wäre, dispensiert, gilt dies allerdings nicht. Durch...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / Zusammenfassung

Überblick Laut der Berufsstatistik der BStBK v. 1.4.2021 haben die Steuerberaterkammern in Deutschland derzeit rd. 100.000 Mitglieder. Knapp 55.800 Steuerberaterpraxen unterstützen Menschen und Unternehmen bei allen Angelegenheiten rund um das Thema Steuern. Das deutsche Steuerrecht ist äußerst komplex. Von daher liegt es in der Natur der Sache, dass Fehler bei der Steuerber...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Zweck der Testamentsvollstreckung und Folgen

Die Testamentsvollstreckung, geregelt in §§ 2197 ff. BGB, beruht vor allem auf dem Interesse des Erblassers am künftigen Schicksal seines Vermögens. Die mit der Testamentsvollstreckung verbundene sachkundige, fremdnützige und unparteiische Willensvollstreckung dient der Absicherung von Nachfolgegestaltungen und der Verwirklichung der Zielvorstellungen des Erblassers. Im Normal...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.1 Wesentliche Inhalte

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung, die als solche der Ernennung des individuellen Testamentsvollstreckers vorgelagert ist, geschieht in der Form eines Testaments (§ 2197 BGB), ohne dass dort weitere Bestimmungen enthalten sein müssen. Ohne Belang ist, dass der Erblasser nicht ausdrücklich den Begriff der Testamentsvollstreckung gebrauchte. Für deren Anordnung genüg...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.2 Besonderheiten

Jeder Testamentsvollstrecker muss den Nachlass bis zur Aushändigung/Auseinandersetzung notwendigerweise verwalten. Davon zu unterscheiden ist die Verwaltungsvollstreckung eines Testaments nach § 2209 Satz 1 Halbs. 1 BGB. Diese beschränkt sich ausschließlich auf die Verwaltung des Nachlasses.[1] Andere Aufgaben hat der Testamentsvollstrecker nicht. Nach Beendigung seiner Täti...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.1.2 Besonderheiten

Hat der Erblasser für die in seiner Person entstandenen Steuern – Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer – noch keine Steuererklärungen abgegeben, muss dies nun der Testamentsvollstrecker erledigen (§ 34 Abs. 3 AO). In diesem Rahmen ist er befugt, alle Wahlrechte, wie sie dem Erblasser zugestanden hätten, wahrzunehmen: Zusammenveranlagung nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 EStG, die Möglic...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gesetzgebung: Abrechnung im Antrags- und Einspruchsverfahren – Teil 1

Zum 1.7.2020 hat sich die StBVV geändert. Sie verweist zum Teil auf das RVG, in dem die Gebühren ab dem 1.1.2021 um ca. 10 % erhöht worden sind. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das Antrags- und Einspruchsverfahren. In § 45 StBVV ist geregelt: "Auf die Vergütung des Steuerberaters für Verfahren vor den Verwaltungsbehörden sind die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsg...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kanzleimanagement: Wie schaffe ich mehr Honorarakzeptanz?

Für mehr Honorarakzeptanz bieten sich Ihnen 3 Wege an. Jeder einzelne für sich entfaltet schon eine große Wirkung. Gelingt es Ihrer Kanzlei, sie zu kombinieren, sind Sie so gut wie unschlagbar.Für die ersten beiden Wege verfüge ich über empirische Nachweise. Der dritte Weg ist offensichtlich. Ich beobachte ihn tagtäglich bei meiner Beratungspraxis. Weg 1 "Transparenz" Während ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.1 Übergang der Mitteilungspflicht auf den Nutzer, Abs. 6

Rz. 39 § 138f Abs. 6 AO regelt den Übergang der Mitteilungspflicht auf den Nutzer, wenn dieser den Intermediär nicht von seiner Pflicht zur Verschwiegenheit befreit hat.[1] Voraussetzung ist, dass der Intermediär hinsichtlich der grenzüberschreitenden Steuergestaltung einer gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit unterliegt. Eine vertragliche Verschwiegenheitspflicht genüg...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Überblick über mögliche Treuhandtätigkeiten des Steuerberaters und Grenzen

Die für den Steuerberater zulässigen Treuhandtätigkeiten sind in § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG und § 15 Abs. 1 BOStB geregelt.[1] Folgende Treuhandschaften sind z. B. möglich: Verwaltung fremden Vermögens Halten von Gesellschaftsanteilen Wahrnehmung von Gesellschafterrechten Tätigkeit als Beirat und Aufsichtsrat Wahrnehmung des Amts als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vormund...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.2 Treuhandvertrag – wichtige Regelungspunkte aus Sicht des Steuerberaters

Der Steuerberater sollte vor jeder Übernahme einer Treuhandschaft den Deckungsschutz seiner Berufshaftpflichtversicherung erfragen/einholen bzw. das übernommene Risiko gesondert versichern. Er kann sich den entsprechenden Beitrag – sicherheitshalber ausdrücklich zu vereinbaren – vom Treugeber erstatten lassen. Unter Umständen ist es sinnvoll, den Entwurf eines Treuhandvertra...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.2 Besonderheiten

Die mit der allgemeinen Vermögensverwaltung verbundene Tätigkeit setzt immer eine klare Vereinbarung mit dem Mandanten voraus, bei der schriftlich alle Bedingungen und Einzelheiten (Vorstellungen) des Mandanten festgelegt werden sollten. Neben der grundsätzlichen Festlegung von Anlagestrategien müssen auch die Entgeltsgrundsätze festgehalten werden (z. B. Pauschalhonorare, d...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

Die Treuhandschaft ist u. a. ein altbewährtes und zuverlässiges Mittel, um z. B. eine Beteiligung an einer Gesellschaft zu anonymisieren. § 9 HGB erlaubt jedem die Einsicht ins Handelsregister. Da der Treuhandvertrag dem Handelsregister nicht vorgelegt werden muss, ist die Geheimhaltung des Treugebers gewährleistet. Es gibt große Treuhandgesellschaften, die nur zum Zweck geg...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.3 Haftungsfallen

Auf keinen Fall darf der Steuerberater Gelder von Mandanten entgegennehmen und wie eine Bank Aktiv- und Passivgeschäfte eingehen. Eine umfassende Rechtsbetreuung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien verstößt gegen § 5 Abs. 1 RDG, soweit es nicht primär um die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange geht, sondern rechtsbesorgende Tätigkeiten im Vordergrund stehen.[1] Von ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.1 Wesentliche Inhalte

Die Verwaltung des Vermögens des Mandanten ist ein Teil der Vermögens- und Kapitalanlageberatung. Steuerberater können aufgrund ihrer umfassenden Kenntnisse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten geeignet sein, deren Vermögen zu verwalten. Es handelt sich hierbei regelmäßig um zulässige wirtschaftliche Beratung. Von der frei vereinbarten Vermögensverwaltung ist die ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.6 Treuhandgebühr und steuerliche Behandlung

Das Geschäftsbesorgungsentgelt, das der Steuerberater als Treuhänder für seine Tätigkeit erhält, unterliegt § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG, da die Tätigkeit des Treuhänders grundsätzlich eine sonstige selbstständige Tätigkeit im Sinne dieser Vorschrift ist. In dem Moment, in dem der Steuerberater als Treuhänder die Grenze zur Gewerblichkeit überschreitet bzw. Tätigkeiten übernimmt, ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3 Typische Treuhandtätigkeiten aufgrund Vereinbarung

3.1 Verwaltung fremden Vermögens 3.1.1 Wesentliche Inhalte Die Verwaltung des Vermögens des Mandanten ist ein Teil der Vermögens- und Kapitalanlageberatung. Steuerberater können aufgrund ihrer umfassenden Kenntnisse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten geeignet sein, deren Vermögen zu verwalten. Es handelt sich hierbei regelmäßig um zulässige wirtschaftliche Beratun...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1 Verwaltung fremden Vermögens

3.1.1 Wesentliche Inhalte Die Verwaltung des Vermögens des Mandanten ist ein Teil der Vermögens- und Kapitalanlageberatung. Steuerberater können aufgrund ihrer umfassenden Kenntnisse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten geeignet sein, deren Vermögen zu verwalten. Es handelt sich hierbei regelmäßig um zulässige wirtschaftliche Beratung. Von der frei vereinbarten Ver...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Sachwaltung in Bezug auf Gesellschaftsanteile

3.2.1 Unmittelbare Sachwaltung Eigenes Halten von Gesellschaftsanteilen Aufgrund der dargelegten Gründe kommt ein Treuhandvertrag aus Sicht des Steuerberaters für ihn nur in Betracht, wenn er einen Kommanditanteil übernehmen oder einen GmbH-Anteil halten soll, ohne gleichzeitig Geschäftsführer der GmbH zu sein. GmbH-Anteil Dem Steuerberater kann von Berufs wegen unterstellt werd...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2 Grundlagen

2.1 Begriff der Treuhandschaft Wesentliches Merkmal des Treuhandvertrags ist, dass der Treuhänder (tritt nach außen in Erscheinung) Rechte im Außenverhältnis vom Treugeber (bleibt anonym) übertragen bekommt, die umfassender sind als die, die er nach der schuldrechtlichen Vereinbarung im Innenverhältnis mit dem Treugeber tatsächlich hat. Die im Innen- und Außenverhältnis unters...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4 Praxistreuhänder

Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die im Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Berufsangehörigen noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, kann auf Antrag der Erben die zuständige Steuerberaterkammer für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren einen Steuerberater oder Steuerbevollmä...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.1 Unmittelbare Sachwaltung

Eigenes Halten von Gesellschaftsanteilen Aufgrund der dargelegten Gründe kommt ein Treuhandvertrag aus Sicht des Steuerberaters für ihn nur in Betracht, wenn er einen Kommanditanteil übernehmen oder einen GmbH-Anteil halten soll, ohne gleichzeitig Geschäftsführer der GmbH zu sein. GmbH-Anteil Dem Steuerberater kann von Berufs wegen unterstellt werden, dass er weiß, welchen Risi...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.1 Begriff der Treuhandschaft

Wesentliches Merkmal des Treuhandvertrags ist, dass der Treuhänder (tritt nach außen in Erscheinung) Rechte im Außenverhältnis vom Treugeber (bleibt anonym) übertragen bekommt, die umfassender sind als die, die er nach der schuldrechtlichen Vereinbarung im Innenverhältnis mit dem Treugeber tatsächlich hat. Die im Innen- und Außenverhältnis unterschiedlichen Rechtswirkungen we...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Treuhand und Steuerrecht

Treuhandverhältnisse sind im Steuerrecht zulässig, aber auch da nicht weiter definiert. Der Steuerberater muss seine Mandanten, soweit diese Treuhandgeschäfte abwickeln, über folgende steuerliche Besonderheiten aufklären, die ihn auch persönlich betreffen, soweit er als Treuhänder fungiert. Ein Treuhandverhältnis ist laut BFH nur dann steuerrechtlich anzuerkennen, wenn nicht...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle: Vereinbarte Treuhandtätigkeiten

Zusammenfassung Die Treuhandschaft ist u. a. ein altbewährtes und zuverlässiges Mittel, um z. B. eine Beteiligung an einer Gesellschaft zu anonymisieren. § 9 HGB erlaubt jedem die Einsicht ins Handelsregister. Da der Treuhandvertrag dem Handelsregister nicht vorgelegt werden muss, ist die Geheimhaltung des Treugebers gewährleistet. Es gibt große Treuhandgesellschaften, die nu...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Mittelbare Sachwaltung

Steuerberater hat Kenntnis von "Strohmann-Geschäften" des Mandanten Der Steuerberater hat im Rahmen des Mandatsverhältnisses unter allgemeinen Fürsorgegesichtspunkten seinen Mandanten auf folgendes hinzuweisen, wenn er davon Kenntnis erlangt. Gewerbeuntersagung wegen Strohmannverhältnis[1] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO kann in den sog. Strohmannverhältnissen sowohl gegen den Str...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.5 Treuhand und Grunderwerbsteuer

Der Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft ändert sich i. S. v. § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG mittelbar, wenn ein an der Personengesellschaft unmittelbar beteiligter Gesellschafter mit einem oder mehreren Treugebern vereinbart, den Gesellschaftsanteil treuhänderisch für diese zu halten, und die Treuhandvereinbarungen im maßgeblichen 5-Jahreszeitraum da...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.1 Treuhand und Abgabenordnung

Auch die Abgabenordnung definiert Treuhandverhältnisse nicht eigenständig, sondern grenzt diese zu anderen Rechtsverhältnissen (z. B. Stellvertretung) anhand der Rechtsprechung ab. § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 1. Alt. AO geht davon aus, dass bei Treuhandverhältnissen das Wirtschaftsgut dem Treugeber zuzurechnen ist. Bei der Feststellung, ob ein Treuhandverhältnis tatsächlich gege...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.3 Treuhand und Umsatzsteuer

Überträgt der Treugeber im Fall der Vollrechtstreuhand einen Gegenstand auf den Treuhänder, geht wohl bei Sachen das bürgerlich-rechtliche Eigentum auf den Treuhänder über. Da jedoch das wirtschaftliche Eigentum beim Treugeber verbleibt, liegt meist (noch) keine Lieferung an den Treuhänder vor. Wichtig Unentgeltliche Wertabgabe kann vorliegen Allerdings kann eine unentgeltlich...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.4 Treuhand und Erbschaftsteuer

Im Erbschaftsteuerrecht ist die Zurechnungsregel bei wirtschaftlichem Eigentum nicht anwendbar. Zivilrechtlich betrachtet geht bei Übertragung der Treugeberstellung der Anspruch des Treugebers gegen den Treuhänder auf Herausgabe des Treuguts über. Wichtig Änderung des Erbschaftsteuergesetzes ohne Auswirkung Für die Behandlung einer vom Treugeber vorgenommenen Übertragung von A...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4 Treuhandschaft und Sozialversicherungspflicht

Der Gesellschafter einer GmbH unterliegt bei Ausübung einer Tätigkeit für die Gesellschaft nur dann nicht der Sozialversicherungspflicht (Rentenversicherung), sofern er aufgrund seines Kapitalanteils von mehr als 50 % maßgeblichen Einfluss auf die GmbH nehmen kann oder beherrschend im Unternehmen tätig ist.[1] Das gilt nach Ansicht der Deutschen Rentenversicherung auch, wenn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.2 Treuhand und Ertragsteuerrecht

Die steuerlich wirksame Zurechnung von Treugütern an den Treugeber hat nach der Rechtsprechung die Konsequenz, dass die aus dem Treugut resultierenden Einkünfte ebenfalls dem Treugeber als zugeflossen gelten und von ihm versteuert werden müssen.[1] Sind an einer KG Treugeber über einen Treuhandkommanditisten beteiligt, ist die gesonderte und einheitliche Feststellung der Eink...mehr

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Corona-Krise: Härtefallhilf... / 4 So funktioniert die Antragstellung

Informieren Sie sich vor einer Antragstellung über die genauen Voraussetzungen in Ihrem Bundesland . Der Antrag muss in der Regel über einen prüfenden Dritten gestellt werden, zum Beispiel über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Sie haben bisher noch keinen prüfenden Dritten beauftragt, zum Beispiel für die laufende Buchhaltung, die Steuererklärung oder Jahresabsc...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 22 Auf Grundlage des RVG werden sämtliche Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes abgegolten. Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer, Partnerschaftsgesellschaften und sonstiger Gesellschaften stehen dabei einem Rechtsanwalt gleich. Unter den Anwendungsbereich des RVG gehört auch die Tätigkeit als Mediator, für die dennoch wegen § 34 Abs. 1 S. 1 RVG eine Vergütungsvereinbaru...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ermittlung der Höhe des Betrags einer etwaigen doppelten Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen

Leitsatz 1. Der Senat hält daran fest, dass sowohl der zum 01.01.2005 eingeleitete Systemwechsel zur grundsätzlich vollen Einkommensteuerpflicht von Leibrenten und anderen Leistungen der Basisversorgung als auch die Grundsystematik der gesetzlichen Übergangsregelung verfassungsgemäß ist. 2. Einem Steuerpflichtigen, der nachweisen kann, dass es in seinem konkreten Einzelfall z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.2 Gewinnausschüttungen

Ordentliche Gewinnausschüttungen, verdeckte Gewinnausschüttungen und Vorabausschüttungen führen stets zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, sofern die GmbH-Anteile zum Privatvermögen rechnen. Sie sind grundsätzlich in dem Jahr anzusetzen, in dem sie tatsächlich zufließen, d. h. auf dem Bankkonto oder dem Verrechnungskonto bei der GmbH gutgeschrieben werden. Dem Alleingesellschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung / 2 Nebenhaftung neben dem Steuerschuldner wegen Steuerhinterziehung (§ 71 AO)

Wer eine Steuerhinterziehung oder eine Steuerhehlerei begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet gem. § 71 AO für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen nach § 235 AO. Insoweit tritt eine unbeschränkt persönliche Haftung in Form der Nebenhaftung des Haftenden neben dem Steuerschuldner ein. In Betracht kommen insoweit P...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufgabe/Betriebsver... / 1 Betriebsaufgabe

Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn[1] der Unternehmer sich dazu entschlossen hat, seinen Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb ausgeübte Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen, zeitlich überschaubaren Vorgang in das Privatvermögen überführt oder veräußert werden und der Betrieb aufhört, als selbstständiger O...mehr

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FoVo 05/2021, Besserer Schu... / II. Erweiterte Aufenthaltsermittlung

Informationen von berufsständischen Versorgungseinrichtungen Neben den Trägern der Rentenversicherung sollen zukünftig auch berufsständische Versorgungseinrichtungen nach § 755 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO dem Gerichtsvollzieher und dem Gläubiger Auskunft über den Aufenthalt des Schuldners geben müssen. Betroffen sind Versorgungseinrichtungen nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI, bei d...mehr

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ZErb 05/2021, Neues beim Abzug von Nachlassverbindlichkeiten im’ErbStG

Im Fokus des Interesses der Gestaltungsberatung stehen im ErbStG oft die wiederholt geänderten Vorschriften der Befreiungen für betriebliches Vermögen (§§ 13a ff. ErbStG) oder auch die Erwerbstatbestände. Eher "unspannend" auf den ersten Blick erscheint der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 ErbStG. Allerdings bestimmt sich die Steuerbelastung letztendlich über di...mehr

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Honorargestaltung für Steuerberater 04/2021

Zusammenfassung Überblick Durch die Coronakrise haben sich die Arbeitsabläufe in vielen Kanzleien deutlich verändert. Der Informationsaustausch erfolgt überwiegend digital, das persönliche Mandantengespräch und der persönliche Kontakt zwischen Mitarbeitern wird durch virtuelle Kontakte ersetzt. Viele Steuerberater fragen sich derzeit: Werden wir diese spontan und teilweise im...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Feststellung des Schadens bei Haftung des Steuerberaters

Frage: Im Zusammenhang mit der Haftung des Steuerberaters wegen einer Pflichtverletzung habe ich in der Vergangenheit des Öfteren gelesen, dass Ausgangspunkt der Schadensberechnung die Differenzhypothese sei, und dass in diesem Zusammenhang ein Gesamtvermögensvergleich anzustellen sei. Im Einzelfall sei darüber hinaus eine konsolidierte Schadensberechnung durchzuführen. Ich ge...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Aufrechnung von vereinnahmten Fremdgeldern mit Honorarforderungen als Betriebseinnahme

Ermittelt der Steuerberater seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG), richtet sich der Zufluss der Betriebseinnahmen und der Abfluss der Betriebsausgaben nach dem Zu- und Abflussprinzip (§ 11 EStG). In Anlehnung an das in § 4 Abs. 4 und § 8 Abs. 1 EStG verankerte Veranlassungsprinzip sind nach ständiger Rechtsprechung unter Betriebseinnahmen alle Zug...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / Zusammenfassung

Überblick Durch die Coronakrise haben sich die Arbeitsabläufe in vielen Kanzleien deutlich verändert. Der Informationsaustausch erfolgt überwiegend digital, das persönliche Mandantengespräch und der persönliche Kontakt zwischen Mitarbeitern wird durch virtuelle Kontakte ersetzt. Viele Steuerberater fragen sich derzeit: Werden wir diese spontan und teilweise improvisiert ents...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Prüfen einer Einspruchsentscheidung

Frage: Ich habe für einen Mandanten Einspruch gegen einen Steuerbescheid eingelegt. Das Finanzamt hat den Einspruch per Einspruchsentscheidung mit ausführlicher Begründung zurückgewiesen. Ein weiteres Vorgehen in der Sache hat keine Aussicht auf Erfolg. Nun möchte ich die Angelegenheit abrechnen. Die Prüfung des Steuerbescheids rechne ich nach § 28 StBVV ab, die Einlegung des...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Kanzleimanagement: Ertrag sichern durch zukunftsorientierte Kanzleiorganisation

Vermutlich werden sich viele Kanzleien zukünftig und dauerhaft so organisieren, dass eine flexible Kombination von persönlichem und digitalem bzw. virtuellem Informationsaustausch zwischen den ­Mitarbeitern und mit den Mandanten möglich ist. Mit einer Kanzleiorganisation, die den unterschiedlichen Erwartungen aller Beteiligten gerecht wird, können die Ertragskraft und die We...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Akteneinsicht beim FG in der Corona-Pandemie

Frage: Derzeit führe ich einen Finanzgerichtsprozess wegen der Mehrsteuern aufgrund einer bei einem Mandanten durchgeführten Betriebsprüfung. Dabei ist es zweckdienlich, die in Papierform geführten Gerichts- und Finanzamtsakten – und hier insbesondere die Prüferhandakte – einzusehen. Nach meiner Kenntnis hat der BFH in letzter Zeit seine bekannte, sehr zurückhaltende Rechtspre...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Unter ständiger Mitarbeit von:

Marcel Ahrensfeld Diplom-Finanzwirt (FH), Steuerberater, M.I.Tax, Verden Rolf Funck Regierungsdirektor a. D., Dresden Volker Grasmück Diplom-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Walsheim Andreas Jablonka Steuerberater, Köln Angelika Naversnik-Homann Finanzamt Dortmund West Ursula Nötzel Oberfinanzdirektion Rheinland, Köln Thomas Pillen Diplom-Finanzwirt (FH), LL.M., Finanzverwaltung Nordrhein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Grenzen der Verschuldenshaftung

Rz. 160 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Hat der gesetzliche Vertreter usw (> Rz 155) die Löhne im Vertrauen darauf ungekürzt ausgezahlt, er könne Steuerrückstände nach Behebung der Liquiditätsschwierigkeiten ausgleichen, so ist er damit bewusst das Haftungsrisiko eingegangen. Ist jedoch erst zwischen den Zeitpunkten der Lohnzahlung und der Fälligkeit der Steuerabzüge eine unvorhe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Entschließungsermessen (Haftungsausschluss wegen Unbilligkeit)

Rz. 105 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Im Rahmen des Entschließungsermessens prüft das FA, ob es überhaupt gegen den ArbG als Haftungsschuldner vorgehen kann. Das ist ausgeschlossen, wenn seine Inanspruchnahme unbillig ist, weil ein Haftungsbescheid dann von vornherein ermessensfehlerhaft wäre. Der ArbG haftet hier selbst dann nicht, wenn das FA die LSt beim ArbN zuvor erfolglos...mehr