Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1.1.3 Eventuelle Klagehäufung

Rz. 12 Daneben kann die kumulative Klagehäufung (Rz. 8) auch in einem Eventualverhältnis stehen (sog. eventuelle Klagehäufung).[1] In diesen Fällen stellt der Kläger neben einem prozessualen (Haupt-)Anspruch hilfsweise – für den Fall, dass er insoweit erfolglos bleibt – einen weiteren, anderen prozessualen Anspruch zur Entscheidung. Allerdings ist eine bedingte Klageerhebung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1 Einfache Verbindung (Abs. 1 S. 1 Hs. 1)

Rz. 5 Eine (einfache) Verbindung nach § 73 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 FGO setzt voraus, dass mehrere Verfahren bei demselben Gericht (Rz. 6ff.) anhängig und in Verfahrensart (Rz. 9) und Verfahrensstadium (Rz. 10ff.) gleich sind. Liegen diese tatbestandlichen Voraussetzungen vor, liegt die Verfahrensverbindung im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (Rz. 14ff.). Rz. 6 Das Gericht i. S....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Grundsätzlich ist gegen jeden Verwaltungsakt eine Klage zu erheben. Allerdings können hinsichtlich unterschiedlicher Steuerarten und verschiedener Besteuerungszeiträume sowohl der streitige Sachverhalt als auch die streitigen Rechtsfragen miteinander zusammenhängen beziehungsweise gleich oder ähnlich sein. Infolgedessen erlaubt die Vorschrift des § 43 FGO aus prozessök...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.3 Feststellung der Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts

Rz. 17 Die Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts wegen fehlerhafter Bekanntgabe kann ebenfalls mit der Feststellungsklage geltend gemacht werden.[1] Dasselbe gilt für die Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts wegen nicht hinreichend bestimmter Angabe des Inhaltsadressaten.[2] Praxis-Beispiel Der Kläger beantragt, festzustellen, dass der ESt-Bescheid [Jahr] vom [Datum] nicht wirks...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.3 Umfang der Übermittlungspflicht

Rz. 23 Zu den von der beklagten Finanzbehörde nach § 71 Abs. 2 FGO vorzulegenden Akten zählen alle Akten, die für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage erheblich und für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung sein können.[1] Inwieweit Akten für die Entscheidung des Rechtsstreits bedeutsam sein können, kann das FG aber nur beurteilen, wenn es dessen Akteninhalt k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift normiert die allgemeine Feststellungsklage (Rz. 5) sowie die Nichtigkeitsfeststellungsklage (Rz. 14) und bezweckt, eine Rechtsschutzlücke aufzufüllen.[1] Die Feststellungsklage ergänzt als Auffangtatbestand unter Berücksichtigung des sog. Subsidiaritätsgrundsatzes (Rz. 36) zur Verwirklichung eines effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG die Gest...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch § 42 FGO wird sowohl für das Klageverfahren als auch für den einstweiligen Rechtsschutz eine Anfechtungsbeschränkung für Änderungs- und Folgebescheide angeordnet. Soweit diese Bescheide nach dem Wortlaut der Norm nicht in weiterem Umfang angegriffen werden können als im außergerichtlichen Vorverfahren, wird hierdurch auf die für das Einspruchsverfahren geltenden ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Übertragung der Freibeträge für Kinder auf den anderen Elternteil

Rz. 160 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Elternteil erhält von Gesetzes wegen die verdoppelten Freibeträge für Kinder (> Rz 6), wenn er unbeschränkt steuerpflichtig ist und der andere Elternteil nicht (vgl § 32 Abs 6 Satz 3 Nr 1 EStG). Rz. 161 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Elternpaar, das die Voraussetzungen des § 26 Abs 1 Satz 1 EStG (> Eh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Übertragung der Freibeträge für Kinder auf einen Stiefeltern- oder Großelternteil

Rz. 170 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die einem Elternteil oder beiden Elternteilen zustehenden Freibeträge kann (> Ermessen) das FA auf Antrag auf einen Stiefelternteil oder Großelternteil übertragen, wenn dieser das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (vgl § 32 Abs 6 Satz 10 EStG). Dazu besteht nicht nur iRd Veranlagung, sondern ggf schon beim > Lohnsteuer-Ermäßigungsverf...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.1 Ermittlung

Rz. 125 Unter den tatsächlichen Ertragsteuern sind sowohl die ertragsabhängigen Steuern zu erfassen, die auf das laufende Periodenergebnis entfallen, als auch periodenfremde Ertragsteuern.[1] Rz. 126 Für die Berechnung der Ertragsteuern ist der Grundsatz der Periodenabgrenzung (IAS 1.27 f.) zu berücksichtigen. Aufwendungen bzw. Erträge aus Ertragsteuern sind in den Perioden z...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 145 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bei der Veranlagung prüft das FA von Amts wegen, ob der Stpfl Anspruch auf die Freibeträge für Kinder des § 32 Abs 6 EStG hat, und zwar unabhängig von den bis dahin gebildeten Lohnsteuerabzugsmerkmalen (> Rz 122 ff). Besteht ein Anspruch, hat das FA auch festzustellen, ob die Voraussetzungen in allen Monaten des VZ oder nur zeitanteilig vor...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Anspruchsberechtigte Eltern

Rz. 30 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder haben grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtige Eltern iSv § 1 Abs 1 – 3 EStG (> Unbeschränkte Steuerpflicht). Für sie werden > Lohnsteuerabzugsmerkmale beim BZSt zum Abruf durch den ArbG bereitgestellt; zu Einzelheiten > Rz 120 ff. Beispiel 1 (der Grundfall): M und F sind in Deutschland ansässig. Si...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das BVerfG hat mit seinem Urteil vom 06.03.2002 (BVerfG 105, 73 = BStBl 2002 II, 618) entschieden, dass die bis dahin übliche unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG und der Renten aus der GRV nach § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a EStG aF mit dem > Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG unvereinbar ist. Mit dem Gesetz zur Neuord...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Zusammenarbeit der Familienkasse mit anderen Behörden

Rz. 67 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zur Weiterleitung von Anträgen auf KiG zwischen den Familienkassen und Trägern der EU/EWR-Mitgliedstaaten > Rz 49. Rz. 68 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Im Verhältnis zum FA des Berechtigten, das für denselben Sachverhalt über die Gewährung oder Nichtgewährung eines Kinderfreibetrags entscheidet (> Kinderfreibeträge Rz 145 ff), entscheidet die Fa...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Hinzurechnung von Kindergeld

Rz. 150 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Hat das FA für Zwecke der ESt-Festsetzung Freibeträge iSv § 32 Abs 6 EStG abgezogen, so muss es die Kindergeldbeträge, auf die ein Anspruch besteht, der tariflichen ESt in entsprechendem Umfang (> Rz 156) hinzurechnen (§ 31 Satz 4, § 2 Abs 6 Satz 3 EStG). Unberücksichtigt bleibt bei der Hinzurechnung jedoch der KiG-Anspruch für nach § 70 Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 2.5 Rechtsanwalt als Berufsbetreuer

Die auf eigene Rechnung und auf eigene Gefahr ausgeübte selbstständige Tätigkeit als Berufsbetreuer ist in § 1897 Abs. 6 BGB a. F. von der Rechtsordnung als zulässige berufliche Betätigungsform anerkannt; die Betätigung als Berufsbetreuer setzt gem. § 1897 Abs. 1 BGB a. F. voraus, dass der Betreuer geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anträge auf Bescheidänderun... / 9. Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte (§ 175b AO

Die Vorschrift betrifft Steuerbescheide und diesen gleichgestellte Bescheide (§ 181 Abs. 1 S. 1 AO) und sieht die Änderung oder Aufhebung bestandskräftiger Steuerbescheide u.a. vor, wenn Daten, die von mitteilungspflichtigen Stellen i.S.d. § 93c AO an die Finanzbehörde übermittelt worden sind, bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden (§ 175b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anträge auf Bescheidänderun... / 5. Änderungsanträge bei widerstreitender Steuerfestsetzung

Im Bereich der widerstreitenden Steuerfestsetzung (§ 174 AO) spielt der Antrag des Steuerpflichtigen bei einer Mehrfachberücksichtigung zuungunsten des Steuerpflichtigen (§ 174 Abs. 1 AO) eine entscheidende Rolle. Denn ist ein bestimmter Sachverhalt zugunsten eines oder mehrerer Steuerpflichtiger in mehreren Bescheiden berücksichtigt worden, obwohl nach materiellem Steuerrec...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anträge auf Bescheidänderun... / 8. Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung (§ 173a AO)

Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern, soweit dem Steuerpflichtigen bei Erstellung seiner Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind und er deshalb der Finanzbehörde bestimmte, nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Erlasses des Steuerbescheids rechtserhebliche Tatsachen unzutreffend mitgeteilt hat (§ 173a AO). Hinsichtlich des Ablaufs der Festsetz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anträge auf Bescheidänderun... / e) Grobes Verschulden des Steuerberaters

Den Steuerberater trifft grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen, die Voraussetzung für die Gewährung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende sind, wenn er dem steuerlich unerfahrenen Steuerpflichtigen lediglich eine komprimierte Steuererklärung zur Prüfung aushändigt, ohne den für die Abgabe einer vollständigen Steuererklärung maßgebenden Sach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anträge auf Bescheidänderun... / 7. Änderung wegen rückwirkender Ereignisse

Bei rückwirkenden Ereignissen (§ 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO) ist ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat. Das FA ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Änderung verpflichtet. Beachten Sie: Gleichwohl ist ein Änderungsantrag insb. dann angezeigt, wenn das FA von de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tatsächliche und latente St... / 6 Unsichere Steuerpositionen – Betriebsprüfungsrisiko

Im Ausgangspunkt bilanziert ein Unternehmen tatsächliche Steuerschulden oder Steuerforderungen auf der Basis der abgegebenen Steuererklärungen oder (soweit schon vorliegend) der erhaltenen Steuerbescheide. Die Deklaration in der Steuererklärung unterliegt aber dem Risiko, dass das Finanzamt Aufwendungen z. T. nicht anerkennt oder Einnahmen höher ansetzt. Entsprechendes gilt ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5.2 Formen des Datenzugriffs

Das Finanzamt kann zwischen verschiedenen Möglichkeiten des Datenzugriffs wählen.[1] Es kann diese Möglichkeiten auch kumulativ in Anspruch nehmen. Folgende Zugriffsmöglichkeiten bestehen: Unmittelbarer Datenzugriff (sog. "Z1-Zugriff"):[2] Nur Lesezugriff des Prüfers am betriebseigenen EDV-System Zugriff auf verknüpfte Tabellen und Datenbanken Auswertungen mit den Möglichkeiten ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1 Grundsatz des abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraums vor der Geburt (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 22 Für die Ermittlung des Einkommens (nur) aus selbstständiger Erwerbstätigkeit i. S. v. § 2d BEEG vor der Geburt ist grds. der Zeitraum der letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagung vor der Geburt bzw. der Annahme des Kindes, für das das Elterngeld beantragt wird, maßgeblich. Anknüpfungspunkt bzw. tatbestandliche Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift ist...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Vorgaben für die Ermittlung des Einkommens im Bezugszeitraum (Abs. 3)

Rz. 14 Abs. 3 der Vorschrift enthält zusätzliche Vorgaben für die Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit im Bezugszeitraum und stellt bei der Ermittlung der im Bezugszeitraum zu berücksichtigen Gewinneinkünfte grds. auf eine Gewinnermittlung, die mindestens den Anforderungen des § 4 Abs. 3 EStG entspricht, ab. Der Hintergrund dieser besonderen Vorschrift ist...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nichtigkeit eines Schenkungsteuerbescheids

Leitsatz 1. Entrichtet der Schenker die ihm gegenüber festgesetzte Schenkungsteuer in vollem Umfang, so erlischt diese auch mit Wirkung gegenüber dem Bedachten als weiteren Gesamtschuldner und kann daher diesem gegenüber nicht mehr festgesetzt werden. 2. Ein Schenkungsteuerbescheid ist nichtig, wenn ihm auch nach verständiger Auslegung nicht mit hinreichender Sicherheit die H...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuergeheimnis / 1.3 Art des Bekanntwerdens

Die Finanzbehörde muss von den Verhältnissen auf dienstlichem Wege Kenntnis erlangt haben. Was dem Amtsträger außerhalb des Verwaltungsverfahrens, also privat, bekannt wird, unterliegt nicht dem Steuergeheimnis. Im Einzelnen können dem Steuergeheimnis unterliegende Verhältnisse der Finanzbehörde auf folgende Weise bekannt werden[1]: in einem Verwaltungsverfahren oder einem ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Sonstige Bezüge, die nicht als Einnahmen zu berücksichtigen sind (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 9 Nach Abs. 1 Satz 2 werden Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind, nicht als Einnahmen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit bei der Einkommensermittlung berücksichtigt. Mit der Neufassung des § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 4 Buchst. a) des Gesetzes zur Einführung de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzbehörden für die Grunderwerbsteuer

Leitsatz 1. Für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzbehörden sind zwingend die amtlich bestimmten Formulare zu verwenden. 2. Das im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 01.08.2016 (BStBl I 2016, 662, Anlage 3) enthaltene "Beiblatt zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen" ist nicht Bestandteil des amtlich bestimmten Formulars. Sein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6 Vorgaben zur Abzugsermittlung (Abs. 4)

Rz. 18 Abs. 4 regelt den Nachweis der Abzugsmerkmale, die neben den Daten nach Abs. 2 dem Einkommensteuerbescheid zu entnehmen sind. Die Erforderlichkeit der Abzugsmerkmale ergibt sich aus der Regelung des § 2e BEEG. Im Gegensatz zu § 2c Abs. 3 BEEG regelt er nur die Maßgeblichkeit des Einkommensteuerbescheides zum Nachweis bestimmter Daten, die zur Ermittlung der Abzüge für...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schätzung von Besteuerungsg... / 8 Schätzung vor Ergehen eines Grundlagenbescheids

§ 162 Abs. 5 AO bestimmt, dass in den Fällen des § 155 Abs. 2 AO die in einem Grundlagenbescheid festzustellenden Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden können. Dies betrifft den in § 155 Abs. 2 AO geregelten Fall, dass ein Steuerbescheid (Folgebescheid) erteilt werden kann, auch wenn ein Grundlagenbescheid noch nicht erlassen wurde. Wird also ein Folgebescheid erlassen, oh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schätzung von Besteuerungsg... / 5 Schätzungsmethoden

Zunächst ist grundsätzlich zwischen Schätzung und Verprobung zu unterscheiden. Die Verprobung wird durchgeführt, um Besteuerungsgrundlagen, anders als dies der Steuerpflichtige getan hat, zu errechnen und dadurch die sachliche Richtigkeit der Aufzeichnungen zu überprüfen. Ergibt die durch die Verprobung durchgeführte Kontrolle der vom Steuerpflichtigen ermittelten Besteuerun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Erbschaftsteue... / a) Der Nachsteuervorbehalt in § 13 Abs. 1 ErbStG

§ 13 ErbStG sieht für bestimmte Vermögensanfalle Befreiungen bzw. Teilbefreiungen von der Erbschaftsteuer vor. Diese stehen häufig unter einem Nachsteuervorbehalt, der bei Nichterfüllung bestimmter Voraussetzungen Anwendung findet. Greift dieser Vorbehalt, so stellt dies die materiell-rechtliche Grundlage für die Anwendung des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar. Nach § 13 Abs. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Erbschaftsteue... / ff) Abschmelzmodell

Die Regelung des § 13c ErbStG bezieht sich auf die Behandlung von Großerwerben von begünstigtem Vermögen im Wert zwischen 26 und 90 Mio. EUR (vgl. § 13c Abs. 1 Satz 1, 2 ErbStG). Erfolgt der Erwerb eines Vermögens in diesem Sinne kann der Erwerber zwischen zwei Verschonungsregimen wählen: Dem Abschmelzmodell nach § 13c ErbStG oder der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbS...mehr

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Änderung von Erbschaftsteue... / 4. Relevanz für die Änderung von Erbschaftsteuerbescheiden

Die Bedeutsamkeit des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO für die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 14 AO zeigt sich dabei zunächst in Konstellationen, in denen eine nachträgliche Änderung des bisherigen Steuerbescheids zu Lasten des Steuerpflichtigen erfolgt, er also nachträglich zusätzlich Steuern zu entrichten hat. Ist der neu erlassene Steuerbescheid (oder die nachträgliche Abänderu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Erbschaftsteue... / cc) Fünfjährige Behaltensfrist

Zusätzliche Voraussetzung für die Gewährung des Verschonungsabschlags (und des Abzugsbetrags gem. § 13a Abs. 2 ErbStG) ist nach § 13a Abs. 6 ErbStG die Einhaltung der Behaltensfrist. Sie beträgt im Fall der Regelverschonung fünf Jahre, im Fall der Optionsverschonung sieben Jahre (§ 13a Abs. 10 Satz 1 Nr. 6 ErbStG). In § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1–5 ErbStG ist ein Katalog mit Tat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Erbschaftsteue... / 3. Voraussetzungen der Norm

Voraussetzung für den Eintritt der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 14 AO ist nach dem Wortlaut also das Fehlen eines Rechtsgrunds für die Zahlung des Steuerpflichtigen (BFH v. 27.7.2021 – V R 3/20, BStBl. II 2022, 155 Rz. 19 = AO-StB 2022, 41 [Schmieszek]; Paetsch in Gosch, AO, Stand: 5/2023, § 171 Rz. 194). Außerdem muss der sich daraus ergebende Erstattungsanspruch durch Zahl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Erbschaftsteue... / a) Die Ablaufhemmung bei fehlender Steuerfestsetzung

Deutlich bedenklicher wird die Anwendung des § 171 Abs. 14 AO, wenn Steuern ohne vorherige Festsetzung gezahlt werden. Hält man wie der BFH die formelle Rechtsgrundtheorie für vorzugswürdig, so unterfallen dem Anwendungsbereich des § 171 Abs. 14 AO auch Konstellationen, in denen Steuerzahlungen bei noch fehlender Steuerfestsetzung erfolgt sind (BFH zu Akontozahlungen: BFH v. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Erbschaftsteue... / bb) Lohnsummenregelung

Voraussetzung für die Gewährung des Verschonungsabschlags nach § 13a Abs. 1 ErbStG ist außerdem die Einhaltung der Lohnsummenregelung in § 13a Abs. 3 ErbStG . Sie sieht vor, dass innerhalb einer fünfjährigen Lohnsummenfrist 400 % (in Fällen der Optionsverschonung 700 % innerhalb einer siebenjährigen Frist) der Ausgangslohnsumme erhalten bleiben müssen (Claussen/Thonemann-Mick...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Erbschaftsteue... / 1. Regelungsinhalt der Norm

§ 171 Abs. 14 AO sieht vor, dass die Festsetzungsfrist für einen Steueranspruch nicht endet, soweit ein damit zusammenhängender Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO nicht gem. § 228 AO zahlungsverjährt ist. Der gesetzgeberische Hintergrund (BT-Drucks. 10/1636, 44) dieser Norm liegt darin, dass es Situationen geben kann, in denen der Steuerpflichtige eine Steuer gezahlt ha...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Erbschaftsteue... / gg) Keine Anwendbarkeit bei der Verschonungsbedarfsprüfung

Alternativ zum Abschmelzmodell des § 13c ErbStG kann der Erwerber ab einem Vermögen von 26 Mio. EUR von der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG Gebrauch machen. Dies ist ab einem Vermögen von 90 Mio. EUR gleichzeitig die einzige Möglichkeit, eine Steuerbegünstigung für Unternehmensvermögen zu erhalten (Hamacher/Liebernickel in BeckOK/ErbStG, Stand: 4/2023, § 28a Rz....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Erbschaftsteue... / 2. Sonstige Änderungsmöglichkeiten

Nicht nur aufgrund gesetzlicher Vorschriften kann es zur nachträglichen Änderung eines Steuerbescheids kommen. Überdies gibt es alternative Möglichkeiten, ein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO auszulösen. Ein solches kann sich bspw. aus der auch erbschaftsteuerlich geltenden, zivilrechtlichen ex-tunc-Wirkung einer Anfechtung ergeben. Eine bereits form...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Erbschaftsteue... / V. Fazit

§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO weißt gerade im Erbschaftsteuerrecht ein großes Anwendungspotential auf. Bereits im Gesetz selbst finden sich zahlreiche Nachsteuervorbehalte, die ein rückwirkendes Ereignis auslösen können und sodann die materiell-rechtliche Grundlage für die nachträgliche Änderung eines Steuerbescheids bilden. Aber auch abgesehen von normierten Vorbehalten könn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Erbschaftsteue... / [Ohne Titel]

cand. iur. Lennart Jacobs[*] Im ersten Teil des Beitrags wurden zunächst die Merkmale und Rechtsfolgen des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dargestellt. Im zweiten Teil werden nun die verschiedenen Möglichkeiten einer nachträglichen Änderung von Erbschaftsteuerbescheiden vorgestellt und die Problematik der veränderten Festsetzungsfrist (Ablaufhemmung des § 171 Abs. 14 AO) erörter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 8.3 Rechtsschutz gegen den Inhalt der Auskunft

Rz. 35 Praxis-Beispiel Beispiel[1]: P ist Betreiber eines rein werbefinanzierten Online-Flohmarktes, auf dem Schallplattensammler Tonträger kaufen und tauschen können. Die Vertragsanbahnung und Abwicklung erfolgt ausschließlich über eine Chatfunktion, auf deren Inhalte P keinen Zugriff hat; ergänzende Funktionen wie etwa eine Option zum Direktkauf gibt es nicht. P stellt bei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 4 Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 14 Die dem Anteilseigner nach § 7 S. 1 UmwStG anteilig zuzurechnenden offenen Rücklagen werden auf der Grundlage der zum steuerlichen Übertragungsstichtag aufgestellten steuerlichen Schlussbilanz und des ebenfalls zu diesem Stichtag festgestellten steuerlichen Einlagekontos der übertragenden Körperschaft ermittelt. Nach § 7 S. 1 UmwStG ist den Anteilseignern jeweils der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Positiver steuerpflichtiger Erwerb

Rz. 5 [Autor/Stand] Als Erwerb gilt nur ein positiver Erwerb. Jede aus einem steuerpflichtigen Vorgang resultierende Bereicherung bildet einen steuerpflichtigen Erwerb. Alle aus demselben steuerpflichtigen Vorgang stammenden, zeitgleich [2] an den Erwerber gelangenden Erwerbe gelten als ein steuerpflichtiger Erwerb bzw. einzelner Steuerfall (so § 22 ErbStG)[3], sog. Gesamterw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erblasserschulden (Abs. 5 Nr. 1)

a) Vom Erblasser herrührend Rz. 61 [Autor/Stand] Erblasserschulden sind die vom Erblasser "herrührenden" Schulden, also solche, die nach § 1922 BGB i.V.m. § 1967 Abs. 2 BGB, § 45 Abs. 1 AO als Nachlassverbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.[2] Auch bei Erwerbern, die keine Erben sind, können solche Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Dies folgt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Unterstützungen an Arbeitnehmer

1. Können Teile des Arbeitslohns oder eines angesammelten Wertguthabens steuerfrei gespendet werden? Ein Verzicht auf die Auszahlung von Teilen des Arbeitslohns oder eines angesammelten Wertguthabens zugunsten einer steuerfreien Beihilfe und Unterstützung ist bis zum 31. Dezember 2023 möglich, wenn der Arbeitgeber mit dem gespendeten Arbeitslohn entweder einen vom Krieg in de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schätzung

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung muss – wenn sie keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält – in der Regel alle drei Jahre eine Körperschaftsteuererklärung abgeben. Die Anerkennung als steuerbegünstigte Einrichtung erfolgt durch Erlass eines Freistellungsbescheids in dem u. a. die steuerbegünstigten Zweck...mehr