Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.7 Verlustabzug in der Insolvenz

Rz. 28 Der Schuldner bleibt auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Eigentümer der Insolvenzmasse. Er verliert lediglich die Befugnis, sein zur Insolvenzmasse gehörendes Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen (§ 80 InsO). Das Insolvenzverfahren berührt daher die persönliche Steuerpflicht des Schuldners nicht, d. h., es besteht nach wie vor Personenidentität, sodass...mehr

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Löschung einer liquidierten (aufgelösten) GmbH aus dem Handelsregister, auch wenn noch steuerliche Veranlagungsarbeiten zu erledigen sind

Zusammenfassung Die Löschung einer GmbH aus dem Handelsregister nach Beendigung der Liquidation darf auch dann erfolgen, wenn das zuständige Finanzamt noch Veranlagungsarbeiten durchführt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das sogenannte Sperrjahr abgelaufen ist und das Finanzamt auf Nachfrage des Registergerichts nicht konkret erklären kann, wann die Veranlagungsarbeiten abge...mehr

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Haftung des Kommanditisten für Gesellschaftsverbindlichkeiten

Zusammenfassung Die persönliche Haftung des Kommanditisten besteht bei Insolvenz der Gesellschaft jedenfalls für solche Gesellschaftsverbindlichkeiten, die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden sind. Auf die insolvenzrechtliche Einordnung dieser Verbindlichkeiten kommt es dabei nicht an. Hintergrund Über das Vermögen einer Publikumsfondsgesellschaft in der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 1.1 Bedeutung und Zweck

Rz. 2 Die vom FG vorzunehmende Protokollierung über die mündliche Verhandlung dient dem Zweck, den vom FG ermittelten Tatsachenstoff zu sichern und dadurch die Überprüfung des darauf beruhenden Urteils durch das Rechtsmittelgericht zu ermöglichen.[1] Demgemäß kann das Protokoll auch Tatsachenstoff enthalten, der sich aus der bisherigen Aktenlage nicht ergibt, z. B. durch neu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufgabe/Betriebsver... / 8 Besteuerung von Aufgabe- und Veräußerungsgewinnen

Betriebsaufgabe und -veräußerung werden steuerlich weitgehend gleichbehandelt. Das zeigt schon § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG, wonach die Aufgabe eines Betriebs als Veräußerung des Betriebs gilt. Allerdings ist im Fall der Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge – nicht hingegen bei einer Betriebsveräußerung gegen Kaufpreiszahlung in Form langjähriger Ratenzahlung[1] – ein ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Prüfen einer Einspruchsentscheidung

Frage: Ich habe für einen Mandanten Einspruch gegen einen Steuerbescheid eingelegt. Das Finanzamt hat den Einspruch per Einspruchsentscheidung mit ausführlicher Begründung zurückgewiesen. Ein weiteres Vorgehen in der Sache hat keine Aussicht auf Erfolg. Nun möchte ich die Angelegenheit abrechnen. Die Prüfung des Steuerbescheids rechne ich nach § 28 StBVV ab, die Einlegung des...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Hinreichende Bestimmtheit

Rz. 195 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ein Haftungsbescheid muss den Haftungsschuldner eindeutig erkennen lassen. Er ist nichtig, wenn die Identität des Adressaten zweifelhaft ist. Zu Einzelheiten > Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten Rz 9 ff sowie AEAO zu § 122. Rz. 196 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Haftungsbescheid muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs 1 AO)....mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Zuständiges Finanzamt

Rz. 187 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Hat das FA Steuerabzüge vom > Arbeitslohn wegen des fehlerhaften LSt-Abzugs nachzuerheben, kann es seine Nachforderung auf unterschiedlichen Verfahrenswegen verwirklichen, die entweder alternativ zur Verfügung stehen oder abhängig von unterschiedlichen Voraussetzungen sind. Je nach Anlass und Art der nicht angemeldeten oder nicht abgeführte...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Nachforderungsbescheid gegen den Arbeitgeber

Rz. 220 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Für pauschale LSt iSv §§ 40–40b EStG haftet der ArbG nicht (> Rz 33). Erhebt das FA auf Antrag des ArbG pauschal LSt nach (vgl § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG), die der ArbG als Steuerschuldner zu übernehmen hat (§ 40 Abs 3 EStG; > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 2 ff), so muss es grundsätzlich einen schriftlichen Nachforderungsbescheid (Steue...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Allgemeines

Rz. 190 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Grundlage für die Verwirklichung des Haftungsanspruchs ist (außer in den Fällen des § 42d Abs 4 EStG; > Rz 227 ff) ein schriftlicher Haftungsbescheid (§ 191 Abs 1, § 218 Abs 1 AO). Mit diesem Bescheid werden Ansprüche gegen den Haftungsschuldner festgesetzt, die sich daraus ergeben, dass er den Haftungstatbestand erfüllt (> Rz 33 ff, > Rz 1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Rechtsbehelfe des Arbeitnehmers

Rz. 243 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Legt der ArbN gegen einen Haftungsbescheid, der an den ArbG gerichtet ist, Einspruch ein, darf er nur solche Einwendungen erheben, die auch der ArbG vorbringen könnte (> Rz 240). Wird der ArbN dagegen selbst durch Nachforderungsbescheid in Anspruch genommen, so kann er – auch nach Ablauf der Frist für eine Antragsveranlagung (zu dieser > Ve...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeine Haftungsgrundsätze, Gesetzeszweck

Rz. 10 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbG (> Rz 2 f) haftet nach § 42d Abs 1 EStG für einzubehaltende und abzuführende LSt (> Rz 33 ff), für im betrieblichen > Lohnsteuer-Jahresausgleich zu Unrecht erstattete LSt (> Rz 50), für aufgrund fehlerhafter Angaben im > Lohnkonto oder in der > Lohnsteuerbescheinigung bei der Veranlagung verkürzte ESt (> Rz 51 ff) und für die vom Dr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Verfahren für den zusätzlichen Sonderausgabenabzug

Rz. 98 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Eine Verpflichtung zu Angaben in der > Steuererklärung besteht nicht; der Stpfl kann auch auf eine Günstigerprüfung beim SA-Abzug verzichten, zB wenn eine Steuerermäßigung offensichtlich nicht günstiger ist als die Zulagen (> Rz 79 Beispiel 4). Solange dies verfahrensrechtlich zulässig ist, kann der SA-Abzug aber auch dann noch beim FA beant...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 95 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Soweit die Haftung des ArbG reicht, sind ArbG und ArbN Gesamtschuldner. Das > Betriebsstätten-Finanzamt kann die Steuer- oder Haftungsschuld nach pflichtgemäßem > Ermessen (> Rz 100 ff) grundsätzlich gegenüber jedem Gesamtschuldner geltend machen (§ 42d Abs 3 Satz 1, 2 EStG; BFH 114, 342 = BStBl 1975 II, 297 mwN). Jeder Gesamtschuldner schul...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Umfang der Haftung

Rz. 18 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Haftungsumfang bestimmt sich nach den Haftungstatbeständen des § 42d Abs 1 EStG (> Rz 33 ff) und wird negativ durch die Haftungsausschlüsse des § 42d Abs 2 EStG (> Rz 55 ff) abgegrenzt. Zur zeitlichen Komponente > Rz 231 ff. Obergrenze für den Haftungsumfang ist grundsätzlich die Höhe des Steueranspruchs. Zur ESt-Schuld besteht keine Akz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Sonstige Hinweise zum Haftungsbescheid

Rz. 210 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Haftungsbescheid muss vom zuständigen Vertreter des FA unterschrieben sein, denn es handelt sich nicht um einen formularmäßigen Bescheid (§ 119 Abs 3 AO). Das Fehlen der Unterschrift macht den Bescheid aber nicht rechtswidrig (BFH 144, 240 = BStBl 1986 II, 169). Rz. 211 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ein Haftungsbescheid kann nur in den Gren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der rückwirkende Wegfall des Krankengeldes wegen rückwirkender Zubilligung einer Rente

Rn. 82 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Fällt der Anspruch auf Krankengeld ganz oder teilweise rückwirkend weg, da dem StPfl rückwirkend eine Rente zugebilligt wird, gilt Folgendes (R 32b Abs 4 EStR 2012):mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Denkmalschutz / 1.3 Denkmalrechtliche Bescheinigung

Die erhöhten Abschreibungen nach § 7i EStG können nur in Anspruch genommen werden, wenn die Denkmaleigenschaft des Gebäudes oder des Gebäudeteils und die Erforderlichkeit der Aufwendungen zur Erhaltung des Objekts als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung durch eine Bescheinigung der nach Landesrecht zuständigen oder von der Landesregierung bestimmten Stelle nachgewie...mehr

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Umstellung einer vorbeugenden Unterlassungsklage in eine Feststellungsklage; Androhung eines Auskunftsersuchens nach § 93 Abs. 1 AO

Leitsatz 1. Eine vorbeugende Unterlassungsklage kann nach ihrer Erledigung als Feststellungsklage zulässig bleiben, wenn es prozessökonomisch sinnvoll ist, die maßgebliche Rechtsfrage in dem bereits anhängigen und aufwändig betriebenen Verfahren zu klären. Der Kläger ist trotz Schaffung vollendeter Tatsachen in dem noch nicht rechtskräftig entschiedenen Verfahren zu halten. 2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.2 Abgabenschuld bei der Überführung von Gegenständen in den freien Verkehr (Art. 77 UZK)

Rz. 137 Gem. Art. 77 Abs. 1 Buchst. a UZK entsteht die Einfuhrzollschuld durch Überführung von einfuhrabgabenpflichtigen Nicht-Unionswaren in ein Zollverfahren, nämlich Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr. Es handelt sich hierbei um die ordnungsgemäße Abfertigung aufgrund einer Anmeldung von Waren, die entweder zollpflichtig als Nicht-Unionswaren eingeführt worden s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.1 Allgemeines

Rz. 343 Da die Zollschuld stets in der gesetzlichen, d. h. zutreffenden Höhe entsteht, handelt es sich um den zu entrichtenden Betrag, der u. U. ursprünglich nicht in der richtigen Höhe mitgeteilt worden ist. In diesem Fall prüft die Zollbehörde von Amts wegen oder auf Antrag des Zollschuldners, ob der noch zu entrichtende Betrag erlassen oder der bereits entrichtete Betrag ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 6.2 Tatbestand

Rz. 40 § 1 Abs. 3 EStG erfasst natürliche Personen, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben, also nicht bereits nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt stpfl. sind. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen Einkünfte i. S. d. § 49 EStG aus dem Inland beziehen, also ohne die Regelung des § 1 Abs. 3 EStG der beschr. Steuerpflicht unterliegen würden. Die i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.4.6 Festgesetzte, gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte Steuer

Rz. 96 Schließlich ist die ausl. Steuer nur dann anrechenbar, wenn diese festgesetzt und bezahlt worden ist sowie kein Ermäßigungsanspruch besteht. Sofern noch ein Ermäßigungsanspruch besteht, ist dieser zu kürzen. Der deutsche Fiskus möchte Versäumnisse des Stpfl., etwaige Erstattungsansprüche nicht geltend gemacht zu haben, insoweit nicht gegen sich gelten lassen. Rz. 97 "F...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Aufzeichnungen, Belege, Ersatzbelege

Rz. 337 Bei Geltendmachung des Vorsteuerabzugs (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG) ist der Unternehmer nach § 22 Abs. 1 UStG verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen. Aus den Aufzeichnungen müssen die Bemessungsgrundlage für die Einfuhr von Gegenständen (§ 11 UStG), die für das Unternehmen des Unternehmers eingeführt worden...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 3 Anrechnung bei Anwendung des Korrespondenzprinzips (Abs. 1 S. 2)

Rz. 163 Die Möglichkeit zur Steueranrechnung ist durch Gesetz v. 13.12.2006[1] auf Einkünfte ausgedehnt worden, die infolge der Anwendung des Korrespondenzprinzips steuerpflichtig sind. Danach ist eine etwaige ausl. Steuer in den Fällen des § 8b Abs. 1 S. 2 und 3 KStG anrechenbar.[2] Rz. 164 Gem. § 8b Abs. 1 S. 2 KStG erfolgt die Steuerfreistellung des § 8b Abs. 1 S. 1 KStG n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.7 Anrechnung bei Sondervergütungen (§ 50d Abs. 10 EStG)

Rz. 142 Nach § 26 Abs. 2 KStG ist § 50d Abs. 10 EStG im KSt-Recht sowohl bei unbeschränkter als auch bei beschränkter Steuerpflicht entsprechend anzuwenden. § 50d Abs. 10 EStG enthält eine besondere Regelung zur Zuordnung von Besteuerungsrechten bei Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Hs. 2 EStG. Sondervergütungen sind gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2.2.1 Realsplitting (§ 10a Abs. 1a Nr. 1 EStG)

Rz. 20 Der Stpfl. kann nach § 1a Abs. 1 Nr. 1 EStG in Verbindung mit § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG beantragen, dass Unterhaltsleistungen an seinen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bis zu 13.805 EUR im Kj. als Sonderausgaben abgezogen werden (Realsplitting). Dieser Betrag erhöht sich um den Betrag der im jeweiligen Vz nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG für die Absiche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2.3 Veranlagungswahlrecht (§ 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 30 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 EStG können Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben, zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung) wählen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Zusammenveranlagung, da sie zur Anwendung der Splittingtabelle führt. Voraussetzung für die Zusammenveranlagung ist weiter, dass beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerhinterziehung durch positives Tun (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 70 [Autor/Stand] Der tatbestandsmäßige Erfolg im Rahmen des § 370 Abs. 1 AO konkretisiert sich durch die Verkürzung von Steuern oder durch die Erlangung des ungerechtfertigten Steuervorteils (s. § 370 Rz. 376 ff., 424 ff.). Hinsichtlich der einzelnen Steuerarten ergeben sich folgende Besonderheiten: a) Veranlagungssteuern Rz. 71 [Autor/Stand] Zu den Veranlagungssteuern zäh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Verjährung beim Versuch

Rz. 103 [Autor/Stand] Für den Versuch gelten grds. die gleichen Verjährungsregeln wie für das vollendete Delikt, insb. ist die Länge der Verjährungsfrist identisch (vgl. § 78 Abs. 4 StGB: keine Änderungen aufgrund von Milderungen [§ 23 Abs. 2 StGB] des Allgemeinen Teils des StGB). Auch beim Versuch beginnt die Verjährung mit dessen Beendigung (§ 78a StGB). Die Beendigung ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 [Auszug § 2 AStG betreffend] Inhaltsübersicht 2. Wohnsitzwechsel in niedrigbesteuernde Gebiete 2.0 Anwendungsbereich 2.01 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht 2.02 Auswirkungen der Doppelbesteuerungsabkommen 2.1 Persönliche Voraussetzungen 2.2 Niedrige B...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Nachweis- und Mitwirkungspflichten

Rz. 131 [Autor/Stand] Allgemeines. Wie die für § 50d Abs. 9 EStG erforderlichen Nachweise praktisch zu führen sind, wird gesetzlich nicht gesondert konkretisiert und sind daher aus den jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen abzuleiten. Rz. 132 [Autor/Stand] § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG. Weil für die Anwendung von § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG zunächst ein abkommensrechtlich...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Strafverfolgungsverjährung und Festsetzungsverjährung

Rz. 51 [Autor/Stand] Für den Stpfl. ist neben der Strafverfolgungs- auch die steuerliche Festsetzungsverjährung von Interesse. Auch diese dient dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit[2]. Die Festsetzungsverjährung betrifft alle Steueransprüche und macht die Änderung oder Aufhebung von Steuerbescheiden unmöglich. Zum Fristlauf vgl. §§ 169 ff. AO, auf die einschlägigen ste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verjährungsbeginn bei der Steuerhinterziehung

Rz. 68 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 AO) ist als Erfolgsdelikt ausgestaltet (s. Erl. zu § 370 Rz. 12, 57 ff.). Überträgt man die in Rz. 66 f. dargelegten allgemeinen Regeln zum Verjährungsbeginn auf die Steuerhinterziehung, käme es für die Beendigung nicht auf die tatbestandliche Vollendung an, sondern auf den tatsächlichen Abschluss, den das Tatunrecht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Erfasste Erlöschensgründe

Rz. 21 [Autor/Stand] § 375a AO a.F. und § 73e Abs. 1 Satz 2 StGB erfassen den Fall des Erlöschens der Steuerforderung durch Verjährung. Zu anderen Erlöschensgründen treffen diese Normen keine Aussage. Bei derartigen anderen Erlöschensgründen sind die allgemeinen Regeln des § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB anzuwenden, so dass im Falle eines Erlöschens die Einziehung scheitert. Das Er...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Veranlagung (Satz 2)

„ [2] Auf Einkünfte, die dem Steuerabzug auf Grund des § 50a des Einkommensteuergesetzes unterliegen, ist § 50 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes nicht anzuwenden.” Rz. 331 [Autor/Stand] Funktion von Satz 2. Satz 2 hebt für eine genau umrissene Gruppe von Einkünften, die einem Steuerabzug an der Quelle unterliegen, die in § 50 Abs. 2 EStG angeordnete Abgeltungswirkung auf. Da...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zweck des § 376 Abs. 2 AO

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Unterbrechungstatbestände des § 78c StGB beziehen sich dem Zusammenhang und teilweise auch dem Wortlaut ("Beschuldigter", "Angeschuldigter") nach auf eine Person, gegen die sich ein Straftatverdacht richtet (§§ 157, 152 StPO). Ist jemand hingegen nur einer Ordnungswidrigkeit verdächtig, ist er nicht "Beschuldigter" oder "Angeschuldigter", sondern "Be...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Konkreter Belastungsvergleich (Nr. 1 Halbs. 2, Nr. 2 Halbs. 2)

"..., es sei denn, die Person weist nach, ..." Rz. 191 [Autor/Stand] Funktion. Die durch den abstrakten Belastungsvergleich (§ 2 Abs. 2 Nr. 1) aufgestellte Vermutung, der betroffene Stpfl. sei in einem ausländischen Gebiet ansässig, in dem er mit seinem Einkommen einer niedrigen Besteuerung i.S. von § 2 Abs. 1 unterliegt, kann widerlegt werden. Diese Möglichkeit eines Gegenbe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Progressionsvorbehalt (Satz 1)

„(5) [1] Ist Absatz 1 anzuwenden, kommt der Steuersatz zur Anwendung, der sich für sämtliche Einkünfte der Person ergibt; ...” Rz. 322 [Autor/Stand] Funktion von Satz 1: Progressionsvorbehalt. Satz 1 enthält als wichtige Sonderregelung zum Steuertarif einen Progressionsvorbehalt, der für "normal" beschränkt steuerpflichtige Einkünfte in § 50 EStG nicht vorgesehen ist. Der Sin...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Zeitlich

Rz. 27 [Autor/Stand] § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG. Bei der zeitlichen Anwendung von § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG sind verschiedene Gesetzesfassungen zu unterscheiden. Die Gesamtvorschrift des § 50d Abs. 9 EStG i.d.F. des JStG 2007 v. 13.12.2006 (s. Rz. 2 ff.) ist zum 1.1.2007 in Kraft getreten[2] und wäre ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich auch erstmalig anzuwenden.[3] Fü...mehr

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ZErb 04/2021, Kürzung des K... / 2 Gründe

Die Entscheidung ergeht gemäß § 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO) durch die Einzelrichterin. Die Klage ist zulässig, insbesondere wurde sie fristgerecht erhoben. Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 FGO beträgt die Klagefrist für eine Anfechtungsklage einen Monat und beginnt mit der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung. Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Vorläufige Einstellung wegen Abwesenheit

Rz. 160 [Autor/Stand] Als Unterbrechungsakt kommt ferner die rechtswirksame[2] vorläufige gerichtliche Einstellung des Verfahrens wegen Abwesenheit des Angeklagten (§ 205 StPO) oder jede – nicht nur zum Schein (s. Rz. 143) erfolgende – Anordnung des Richters oder Staatsanwalts, die nach einer solchen Verfahrenseinstellung zur Ermittlung des Aufenthalts des Beschuldigten im Ve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Mitbestrafte Vor-/Nachtat

Rz. 119 [Autor/Stand] Eine mitbestrafte Nachtat ist anzunehmen, wenn durch die neue Tat die durch die Vortat erlangten Vorteile lediglich verwertet oder gesichert werden sollen (s. § 370 Rz. 885 ff.)[2]. Bei derartigen Konstellationen liegt innerhalb des Gesamtgeschehens der Schwerpunkt des Unrechts bei der ursprünglichen Rechtsgutverletzung, so dass es keiner Strafe für die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerhinterziehung durch pflichtwidriges Unterlassen

Rz. 87 [Autor/Stand] Steuerverkürzungen können auch durch pflichtwidriges Unterlassen, z.B. durch Nichtabgabe von Steuererklärungen oder -voranmeldungen, bewirkt werden, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO (s. zu den Tatmodalitäten § 370 Rz. 271; zur Rechtsnatur § 370 Rz. 272; zur Unterlassungsvariante des § 370 Abs. 1 Nr. 3 AO s. § 370 Rz. 360). Rz. 88 [Autor/Stand] Die heute ganz überw. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anwendungsbereich

a) Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 19 [Autor/Stand] Die verlängerten Verjährungsfristen des § 376 Abs. 1 und Abs. 3 AO gelten nur "in den in § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1–6 AO genannten Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung"; einfache Steuerhinterziehungstaten (§ 370 Abs. 1 AO), nicht benannte besonders schwere Hinterziehungsfälle und anderweitige Steuerstraftaten i.S.d....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Haftungsbescheid

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 > Haftung für Lohnsteuer Rz 190 ff. Ergänzend > Steuerbescheid.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ersetzung eines Haftungs- durch einen Nachforderungsbescheid im Revisionsverfahren

Leitsatz 1. Erlässt das FA wegen nicht ordnungsgemäß einbehaltener und abgeführter Kapitalertragsteuer nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b, § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7c EStG einen Haftungsbescheid i.S. des § 44 Abs. 5 Satz 1 EStG und ersetzt es diesen während des Revisionsverfahrens durch einen Nachforderungsbescheid gemäß § 44 Abs. 5 Satz 2 EStG, liegt kein Fall der Änderung ode...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Geltungsbereich der Korrekturvorschrift des § 7g Abs. 3 EStG

Leitsatz 1. § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG ermöglicht als spezielle Korrekturvorschrift lediglich eine punktuelle Rückgängigmachung des vom Steuerpflichtigen gemäß § 7g Abs. 1 EStG gewinnmindernd berücksichtigten Investitionsabzugsbetrages. Über diesen Rahmen hinausgehende Gewinnänderungen können nur vorgenommen werden, wenn diese durch andere Änderungsnormen gedeckt sind. Dies gil...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berücksichtigung nacherklärter Kapitaleinkünfte gemäß § 173 Abs. 1 AO im Rahmen einer Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG

Leitsatz 1. In den Vergleich, ob die nachträglich bekannt gewordene Tatsache der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen zu einer höheren (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO) oder einer niedrigeren (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO) Steuer führt, ist im Rahmen der Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG nicht nur die festgesetzte Einkommensteuer, sondern auch die durch den Abzug vom Kapitaler...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.1.5 Feststellungsverfahren

Rz. 132 Ein einheitliches und gesondertes Feststellungsverfahren ist gem. § 14 Abs. 5 KStG für das dem Organträger zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft einschließlich der damit zusammenhängenden Besteuerungsgrundlagen eingeführt worden. Damit wird die Grundlage für die verfahrensmäßige Bindungswirkung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellscha...mehr