Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Feststellung des Sachverhalts

Rz. 37 Lässt der geschilderte Sachverhalt nach erster Einschätzung den vorläufigen Schluss zu, dass der Auftraggeber sein Ziel erreichen kann, so hat der Rechtsanwalt die maßgeblichen tatsächlichen Umstände (auch erhobene oder mögliche Einwände eines Gegners) und die notwendigen Beweismittel zu sammeln, zu ordnen und festzustellen (vgl. auch Rdn 153 ff.).[225] Das gilt selbs...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3. Vermeidung der Doppelbesteuerung

Das deutsche treaty override des § 50d Abs. 10 EStG zur Besteuerung von Sondervergütungen/Sonderbetriebseinnahmen kann zu Doppelbesteuerungen führen, wenn der andere Staat der deutschen Qualifikation nicht folgt und z. B. Zinszahlungen ebenfalls (nach Art 11 OECD-MA) der Besteuerung unterwirft. Der Ansässigkeitsstaat ist jedoch nicht grundsätzlich verpflichtet, die Doppelbes...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.6 Korrektur der Steuerbescheide bei verdeckter Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlage

Rz. 1886 Bisher erfolgte die Besteuerung der Kapitalgesellschaft auch verfahrensrechtlich getrennt von der Besteuerung der Anteilseigner. Die Körperschaftsteuerbescheide stellten für die Einkommensteuerbescheide der Gesellschafter keine Grundlagenbescheide i. S. d. § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO dar; eine verfahrensmäßige Verknüpfung i. S. d. § 174 Abs. 2 AO kam ebenfalls nicht in Be...mehr

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II Gründung - Muster / 1.3 Satzung einer Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern

Anlage zur notariellen Urkunde … des Notars …: Satzung der … GmbHmehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Bei Steuerbehörden hinterlegte Beträge

Tz. 143 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 In manchen Jurisdiktionen sind Unternehmen verpflichtet, vor Auflösung der Unsicherheit einer steuerlichen Behandlung Vorauszahlungen zu leisten (vgl. EY, 2019, S. 2448). Dies ist auch in Deutschland der Fall, da der Einspruch gegen einen erlassenen Steuerbescheid dessen Vollziehung idR gemäß § 361 AO nicht hemmt und der Steuerpflichtige die...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ee. Geänderte Fakten und Umstände

Tz. 144 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Ändern sich die Fakten und Umstände, die den Ermessensentscheidungen und Schätzungen zugrunde liegen, hat ein Unternehmen diese zu überprüfen (IFRIC 23.13). Kommt es daraufhin zu Änderungen aufgrund der neuen Umstände und Informationen, hat ein Unternehmen die Auswirkungen als Berichtigung einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung zu erfasse...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Wie sollen wir bei Mandatswechsel mit elektronischen Datenbeständen umgehen?

Frage: Anlässlich eines anstehenden Mandatswechsels stellt sich uns – wieder einmal – die Frage, wie wir mit den elektronischen Datenbeständen dieses Mandanten verfahren sollen. In dem konkreten Fall kommt erschwerend hinzu, dass der übernehmende Steuerberater eine andere Software einsetzt als wir. Antwort: Die Bundessteuerberaterkammer hat am 5./6.3.2019 Hinweise veröffentli...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kostenrecht: Mittelgebühr in durchschnittlichen Fällen des § 40 Abs. 2 StBVV

Für die Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren vor Verwaltungsbehörden erhält der Steuerberater eine Geschäftsgebühr von 5/10 bis 25/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle E (Anlage 5 zur StBVV). Eine Gebühr von mehr als 13/10 einer vollen Gebühr nach Anlage E kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war (§ 40 Abs. 1 Satz 1 und 2 StBVV). Bei der Ge...mehr

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Auslegung von Einspruchsschreiben

Leitsatz Ficht der Steuerpflichtige verbundene Bescheide unter bloßer Wiedergabe der "Bescheidbezeichnung" an, ohne zunächst konkrete Einwendungen gegen einen bestimmten Verwaltungsakt zu erheben, können bei der Auslegung des Einspruchsbegehrens auch spätere Begründungen herangezogen werden. Normenkette § 357 Abs. 3 AO, § 133 BGB Sachverhalt Der mit dem Einspruch angefochtene ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Erlass (§ 227 AO)

Rz. 13 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Sind Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (zB ESt, LSt, KiSt, SolZ) bereits festgesetzt, dürfen sie ganz oder teilweise erlassen werden, wenn ihre Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre. Das Gleiche gilt sinngemäß für die Erstattung bereits entrichteter Beträge oder deren Anrechnung (§ 227 AO). Es handelt sich um eine Bil...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist (> Fristen) einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 110 Abs 1 Satz 1 AO, § 56 Abs 1 FGO); es ist dies "ein grundlegendes Erfordernis eines rechtsstaatlichen Verfahrens" (Tipke, StuW 2004, 3 [9f] mit verfassungsrechtlichen Erwägunge...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Abweichende Steuerfestsetzung (§ 163 AO)

Rz. 7 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Eine abweichende Steuerfestsetzung kommt besonders wegen sachlicher Unbilligkeit in Betracht, die sich aus der Besteuerung selbst und nicht aus den wirtschaftlichen Verhältnissen des Stpfl ergibt (> Rz 4). Sie kann aber auch auf Gründen persönlicher Unbilligkeit beruhen (> Rz 5). Vgl für einen Überblick zu § 163 AO auch Bodden, DStR 2016, 171...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Verfahren

Rz. 24 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Billigkeitsmaßnahmen sind nicht antragsabhängig, also ggf von Amts wegen zu gewähren. Besonders in den Fällen des § 227 AO ist aber ein Antrag des Stpfl, in dem die Voraussetzungen für einen Erlass dargelegt werden, üblich und zweckmäßig. Der Antrag auf abweichende Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen (> Rz 7) ist vor Ablauf der Festse...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Auswirkungen des Diskriminierungsverbots auf die Besteuerung von ArbN

Rz. 6 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Der AEUV verbietet eine Diskriminierung von Angehörigen anderer Mitgliedstaaten aus Gründen der Staatsangehörigkeit. Daraus folgt für ArbN einerseits das Recht, in allen Mitgliedstaaten arbeiten zu dürfen und andererseits die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ArbN aus anderen Mitgliedstaaten in Bezug auf die Beschäftigung, Entlohnung und son...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Bedeutung des EU-Rechts für das nationale Steuerrecht

Rz. 2 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Das Recht der EU besteht einerseits aus dem originären, von den Mitgliedstaaten geschaffenen Recht; das sind vor allem die Gründungsverträge (EGKS vom 18.04.1951, BGBl 1951 II, 447; EWG vom 25.03.1957, BGBl 1957 II, 766; Euratom vom 25.03.1957, BGBl 1957 II, 1014). Wesentlich ist ferner der Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV); dieser ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bezeichnung des Adressaten

Rn. 60 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ein Steuerbescheid muss die Person bezeichnen, der er bekannt zu geben ist, um wirksam zu werden, §§ 122 Abs 1, 124 Abs 1, 155 Abs 1 AO. Das sind bei Zusammenveranlagung zur ESt beide Ehegatten. Der zusammengefasste Bescheid ist auch dann hinreichend bestimmt, wenn er an "Herrn und Frau" iVm dem Vor- und Zunamen des Ehemannes gerichtet ist, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Wesen des Zusammenveranlagungsbescheids

Rn. 59 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Dem FA steht es frei, gegen jeden Ehegatten gesondert einen (inhaltsgleichen) Bescheid zu erlassen (§ 155 Abs 1 AO) oder stattdessen die Ehegatten als Gesamtschuldner durch einen nach § 155 Abs 3 AO zusammengefassten Bescheid in Anspruch zu nehmen, BFH BStBl II 1995, 484; 1985, 583; aA Flies, DStR 1998, 1077. Der zusammengefasste Steuerbesch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Förmliche Zustellung

Rn. 64 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Wählt das FA ausnahmsweise die förmliche Zustellung nach dem VwZG, zB mit Postzustellungsurkunde (§ 3 VwZG), so muss jedem Ehegatten eine an ihn adressierte Ausfertigung des Steuerbescheids übermittelt werden, BFH BStBl II 1995, 681; AEAO zu § 122 AO Tz 3.4. Die Übermittlung einer oder zweier Bescheidausfertigungen an die Eheleute als Zustell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Paus, Zuweisung von Erstattungsansprüchen bei Ehegatten, FR 1998, 143; Burkhard, Ehegattenverantwortlichkeit im Steuerstrafrecht, DStZ 1998, 829; Lietmeyer, Ehegattensplitting – Zankapfel der Steuerpolitik, DStZ 1998, 849; Flies, Gemeinschaftliche Veranlagung der Ehegatten – zwei Bescheide? DStR 1998, 1077; Rolletschke, Die steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit des einen Antr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bekanntgabeerleichterungen nach § 122 Abs 6 u 7 AO

Rn. 61 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Durch das StBereinG 1999, BGBl I 1999, 2601, mit dem Abs 6 u 7 an § 122 AO angefügt wurden, ist die Bekanntgabe zusammengefasster Steuerbescheide gegenüber Ehegatten (auch Lebenspartner gemäß § 2 Abs 8 EStG) entscheidend vereinfacht worden. Nach § 122 Abs 6 AO ist die Bekanntgabe an einen der Ehegatten mit Wirkung für und gegen den anderen E...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vollverzinsung beim Bauträger, der auch Bauunternehmer ist

Leitsatz 1. Für § 233a Abs. 5 Satz 4 und Abs. 3 Satz 3 AO ist bei mehrfachen Änderungen von Steuerfestsetzungen die letzte Zahlung auf den Steuerbescheid maßgeblich, in dem die Besteuerungsgrundlage enthalten war, die aufgrund des Änderungsbescheids entfällt. 2. Für die Bestimmung des Steuerschuldners bei Bauleistungen kommt es ausschließlich auf die Voraussetzungen von § 13b...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Einspruch gegen den Steuerbescheid

Tz. 11 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Wenn das Finanzamt gegen den (gemeinnützigen) Verein einen Steuerbescheid erlässt, hat dieser die Möglichkeit die Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids überprüfen zu lassen. Zur Vermeidung einer Überlastung der Finanzgerichte hat der Gesetzgeber zunächst ein sog. außergerichtliches Vorverfahren zur Prüfung der Rechtmäßigkeit vorgeschaltet, bevo...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Steuerbescheide sind grundsätzlich sofort vollstreckbar. Das bedeutet, dass das Finanzamt – anders als jeder andere Gläubiger – nicht zunächst ein Urteil gegen den Steuerpflichtigen erwirken muss, aus dem es die in Rede stehende Steuerforderung eintreiben kann. Das Finanzamt schafft sich vielmehr selbst den eigenen vollstreckbaren Titel in Ge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Aussetzung der Vollziehung

Tz. 14 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Wird ein Steuerbescheid vom Steuerpflichtigen angefochten, kann das Finanzamt, das den Steuerbescheid erlassen hat, die Vollziehung des Bescheides ganz oder teilweise aussetzen (Aussetzung von Amts wegen), vgl. § 361 Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b). Der Steuerpflichtige kann die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Das Finanzamt soll auf Antr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Situation im Steuerrecht

Tz. 7 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Im Steuerrecht hat der Gesetzgeber entschieden, dass Rechtsbehelfen grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zukommt, d. h. dass die Aussetzung der Vollziehung nicht den Regelfall nach Einlegung eines Rechtsmittels darstellt. Wie oben bereits ausgeführt formuliert das Gesetz für den Einspruch nach § 347 AO (Anhang 1b) als allein zulässigen R...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.2 Säumniszuschläge und AdV-Zinsen

Tz. 19 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Zahlt der Steuerpflichtige ohne Gewährung von AdV die im Steuerbescheid festgesetzten Steuern nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages, entstehen kraft Gesetzes Säumniszuschläge, s. § 240 Abs. 1 AO (Anhang 1b). Die Säumniszuschläge betragen 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrages. Bei einer Säumnis von bis zu drei Tagen wird kein ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.5 Rechtsschutz bezüglich der Aussetzung der Vollziehung

Tz. 27 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Beantragt der Steuerpflichtige in seinem gegen einen Steuerbescheid gerichteten Einspruch oder später die Gewährung der AdV und versagt das Finanzamt diese, hat der Steuerpflichtige zwei Rechtsschutzmöglichkeiten: Er kann sich gegen die ablehnende Entscheidung der Gewährung der AdV mit dem Einspruch wenden. Bei der Versagungsentscheidung hand...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.1 Vollstreckungsverbot

Tz. 18 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Es wurde bereits ausgeführt, dass bei einer Gewährung der AdV eine Vollstreckung aus dem Steuerbescheid nicht möglich ist. Das Finanzamt kann also die Zahlung der Steuern nicht durchsetzen und diese nicht weiterverfolgen. Insbesondere sind Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontenpfändung, Pfändung von Forderungen des Steuerpflichtigen gegenüber...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.6 Aufhebung der Vollziehung

Tz. 29 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Die Aufhebung der Vollziehung richtet sich nicht wie die Aussetzung der Vollziehung auf die Verhinderung einer künftigen Vollstreckung aus einem Steuerbescheid. Die Aufhebung der Vollziehung ist vielmehr auf die Rückgängigmachung einer bereits durchgeführten Vollstreckung oder Vollziehung des Bescheids gerichtet. Geregelt ist die Aufhebung d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.4 Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

Tz. 22 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Nach § 361 Abs. 2 Satz 5 AO (Anhang 1b) kann die AdV von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Hintergrund ist die Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang, d. h. wenn er das Einspruchs- oder Klageverfahren verliert. Es reicht für die Anordnung einer Sicherheitsleistung aus...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.3 Ende der Aussetzung der Vollziehung

Tz. 21 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Die AdV soll grundsätzlich nur für einen Verfahrensabschnitt, somit nur für die Dauer des Einspruchs- oder nur für die Dauer des finanzgerichtlichen Verfahrens angeordnet werden, s. Birkenfeld, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, § 361 Rdnr. 672. Entsprechend soll das Finanzamt das Ende der AdV auf einen Monat nach Bekanntgabe der Rechtsbehelf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Tabelleneintrag im Insolvenzverfahren gemäß § 178 Abs. 3 InsO auch im Haftungsverfahren bindend

Leitsatz 1. Ein Tabelleneintrag im Insolvenzverfahren kann gemäß § 178 Abs. 3 InsO auch im Haftungsverfahren Bindungswirkung entfalten. 2. Die Eintragung in die Tabelle ersetzt im Insolvenzverfahren den Steuerbescheid und wirkt u.a. gegenüber allen Insolvenzgläubigern gemäß § 178 Abs. 3 InsO für die festgestellte Forderung wie ein rechtskräftiges Urteil. Normenkette § 178 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 90 Abs. 1 AO statuiert eine allgemeine Mitwirkungspflicht des Beteiligten zur Sachverhaltsaufklärung im Besteuerungsverfahren. Die Vorschrift enthält keine eigenständige Rechtsgrundlage, die es der Finanzbehörde ermöglichen würde, von dem Beteiligten ein konkretes Verhalten zu verlangen. Hierfür ist sie inhaltlich zu unbestimmt.[1] Die tradierte Rollenverteilung zwisc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 2.5 Rechtsfolgen einer Verletzung der allgemeinen Mitwirkungspflicht

Rz. 26 Sofern der Beteiligte seinen Mitwirkungspflichten nicht bzw. nicht hinreichend nachkommt, er diese also verletzt, endet damit nicht zwangsläufig die Amtsermittlungspflicht der Finanzbehörde. Sie darf die weitere Sachaufklärung nicht einstellen, sondern muss vielmehr versuchen, die entscheidungserheblichen Tatsachen zu ermitteln, solange und soweit sonstige Aufklärungs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 3.2.2.2 Zusammenballung durch höhere Jahreseinkünfte

Nach Rechtsprechung und Finanzverwaltung kann die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG nur gewährt werden, wenn es durch die Zahlung der Abfindung zu einer Zusammenballung von Einkünften kommt. Richtungsweisend hierfür war das Urteil des BFH vom 4.3.1998[1], in dem der XI. Senat seine Rechtsauffassung im folgenden Leitsatz zusammenfasst: "Eine Entschädigung ist nur dann tarif...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufrechnung / 1.3 Fälligkeit der Gegenforderung

Die Forderung, mit der aufgerechnet wird (Gegenforderung), muss entstanden und fällig sein.[1] Die Fälligkeit einer Steuerforderung der Finanzbehörden kann z. B. durch Stundung hinausgeschoben sein. Eine Aussetzung der Vollziehung schiebt die Fälligkeit nicht hinaus. Gleichwohl darf die Finanzbehörde nicht mit der "ausgesetzten" Steuerforderung aufrechnen, da die Aufrechnung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
EuGH-Vorlage zur Entwicklung und Vermittlung von Versicherungsprodukten

Leitsatz Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Liegt eine zu den zu Versicherungs- und Rückversicherungsumsätzen dazugehörige Dienstleistung vor, die von Versicherungsmaklern und ‐vertretern i.S. von Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL steuerfrei erbracht wird, wenn ein Steuerpflichtiger, der für eine Versicherungsgesellschaft eine Vermittlungstätigke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 6.3 Einwendungen des Haftungsschuldners

Rz. 24 Der nach § 69 AO in Anspruch genommene Haftungsschuldner wird im Gegensatz zu den meisten anderen Haftungsschuldnern regelmäßig nur Einwendungen gegen den Grund seiner Inanspruchnahme erheben können, nicht jedoch gegen die Höhe der Steuerfestsetzung, die in dem Haftungsbescheid gegen ihn übernommen worden ist. Er hatte nämlich i. d. R. als Vertreter, Bevollmächtigter ...mehr

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ZErb 09/2019, Verfügungsmög... / 4. Anrechnungsmethode

In Deutschland gilt die Anrechnungsmethode. Einzig der schweizerische Liegenschaftsbesitz eines in Deutschland verstorbenen Schweizer Bürgers ist von der deutschen Steuer befreit. Diese Steuerbefreiung gilt selbst dann, wenn das unbewegliche Vermögen in der Schweiz keiner Steuer unterliegt. Bei der Anrechnung der Schweizer Erbschaftsteuer (§ 21 deutsches ErbStG) ist Vorausset...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Behaltensfrist (Abs. 5)

Rz. 25 [Autor/Stand] So wie der Freibetrag und der Bewertungsabschlag an bestimmte Behaltensregeln geknüpft sind, unterliegt auch die Tarifbegrenzung nach § 19a Abs. 5 Satz 1 ErbStG einer fünfjährigen (§ 13a Abs. 6 ErbStG) Behaltensfrist. Soweit der Steuerpflichtige gegen die Behaltensregeln verstößt, entfällt der Entlastungsbetrag mit Wirkung für die Vergangenheit, so dass ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtsfolgen

Rz. 25 [Autor/Stand] Liegen die Voraussetzungen vor, hat der Steuerpflichtige einen Rechtsanspruch auf Stundung der Steuer bis zu sieben Jahre.[2] Die Stundung beginnt mit Fälligkeit der Steuerschuld. Die Fälligkeit ergibt sich regelmäßig aus dem im Steuerbescheid angegebenen Zahlungstermin. In der Praxis räumen die Finanzbehörden dem Steuerpflichtigen eine Zahlungsfrist von...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.3 Änderungsvorbehalte und Änderung der Billigkeitsentscheidung, Abs. 3, 4

Rz. 206 Da die Entscheidung über die Billigkeitsmaßnahme ein Verwaltungsakt ist, der im Ermessen der Finanzbehörde steht, kann die Entscheidung nach § 120 Abs. 2 AO mit einer Nebenbestimmung versehen werden. In Betracht kommt insbesondere ein Widerrufsvorbehalt nach § 120 Abs. 2 Nr. 3 AO oder ein Änderungsvorbehalt nach § 120 Abs. 2 Nr. 5 AO. Die Beifügung dieser Nebenbestim...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3.2 Erlass der Steuer nach bestandskräftiger Steuerfestsetzung

Rz. 11 Besondere Probleme bei einem Erlass nach bestandskräftiger Steuerfestsetzung entstehen nur bei einem Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit. Soll die Steuer wegen persönlicher Unbilligkeit (dazu § 163 AO Rz. 169ff.) erlassen werden, ist dies bei Vorliegen von Erlasswürdigkeit und Erlassbedürftigkeit möglich, ohne dass die Bestandskraft der Steuerfestsetzung eine Rolle s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.1 Abweichende Steuerfestsetzung als gesonderte Feststellung

Rz. 199 Die Entscheidung über die Billigkeitsmaßnahme erfolgt durch Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO. Dies gilt sowohl für die positive Entscheidung wie über die Ablehnung der Billigkeitsmaßnahme. Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine positive Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO eine gesonderte Feststellung, allerdings keine gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlage...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.4 Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung

Rz. 208 Die abweichende Steuerfestsetzung nach Abs. 1 S. 1 setzt keinen Antrag des Stpfl. voraus, auch seine Zustimmung ist nicht erforderlich.[1] In der Praxis wird jedoch eine Billigkeitsmaßnahme nach Abs. 1 S. 1 nur auf Antrag ergehen. Dagegen ist eine Billigkeitsmaßnahme nach Abs. 1 S. 2 nur mit Zustimmung des Stpfl. zulässig, da sich häufig nicht übersehen lässt, ob nic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.3.3 Übergangsregelungen bei Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung und von Verwaltungsanweisungen

Rz. 107 Ein besonders wichtiger Unterfall von Treu und Glauben liegt vor, wenn die Dispositionen des Stpfl. durch Gesetzesänderung, Feststellung der Verfassungswidrigkeit begünstigender Vorschriften, eine Änderung von Verwaltungsanweisungen oder eine Änderung der Rspr. beeinträchtigt werden. Dann kann es der Grundsatz des Vertrauensschutzes erforderlich machen, durch Übergan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2.1 Unbilligkeit aufgrund des Verfahrensrechts

Rz. 45 Die Institute der abweichenden Steuerfestsetzung, § 163 AO, oder des Erlasses, § 227 AO, dienen nicht dazu, die Vorschriften über die Änderung von Steuerbescheiden zu umgehen. Rechtswidrige Steuerbescheide können, anders als andere Verwaltungsakte nach § 130 AO, nicht jederzeit geändert werden, sondern nur, wenn die besonderen Voraussetzungen der §§ 172ff. AO vorliege...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 163 AO ist nach seinem ausdrücklichen Wortlaut anwendbar auf "Steuern" im Rahmen des § 1 AO, d. h. für alle Steuern, die durch Bundesrecht geregelt sind, soweit sie durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden, und die durch Steuerbescheid nach § 155 AO festgesetzt werden. Daher sind Billigkeitsmaßnahmen auch bei einem Freistellungsbescheid nach § 155 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.2 Entscheidung über die Billigkeitsmaßnahme, Abs. 2

Rz. 202 Nach § 163 Abs. 2 AO (früher: § 163 S. 3 AO) kann die Entscheidung über die abweichende Steuerfestsetzung mit der Steuerfestsetzung verbunden werden.[1] Die Entscheidung über die Billigkeitsmaßnahme zusammen mit der Steuerfestsetzung kann auch konkludent erfolgen. Eine konkludente Billigkeitsmaßnahe liegt etwa vor, wenn der Übergangsgewinn bei Übergang von einer Gewi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 209 Das Verfahren über die Billigkeitsmaßnahme ist selbstständig gegenüber dem Steuerfestsetzungsverfahren.[1] Beide Verfahren (Rechtsbehelf gegen die Steuerfestsetzung und Verfahren über die Billigkeitsmaßnahme) können unabhängig voneinander betrieben werden.[2] Da es sich um selbstständige Verfahren handelt, dürfen Aspekte des einen Verfahrens nicht in dem anderen Verf...mehr