Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererklärung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.2.2 Keine abschließende Prüfung des Steuerfalls

Rz. 19 Voraussetzung für die Beifügung eines Vorbehalts bei einer Steuerfestsetzung ist lediglich, dass die Überprüfung des Steuerfalls noch nicht abgeschlossen ist. Hierbei handelt es sich um eine zu prüfende tatbestandliche Voraussetzung der Norm.[1] Die Prüfung dieser tatbestandlichen Voraussetzung ist auch nicht deshalb entbehrlich, weil die Beifügung des Vorbehalts nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.1 Ablauf der Festsetzungsfrist

Rz. 122 Wird der Vorbehalt nicht ausdrücklich aufgehoben, entfällt er nach § 164 Abs. 4 S. 1 AO mit Ablauf der Festsetzungsfrist. Zur Wirkung des Wegfalls des Vorbehalts wegen Ablaufs der Festsetzungsfrist vgl. Rz. 130. Bei Berechnung der Festsetzungsfrist für die Entscheidung der Frage, ob der Vorbehalt entfallen ist, sind die § 169 Abs. 2 S. 2 AO, § 170 Abs. 6 AO und§ 171 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.2.3 Ermessen

Rz. 25 Liegen die Voraussetzungen vor, steht es im Ermessen der Verwaltung, ob ein Vorbehalt beigefügt werden soll. Der Ermessensrahmen ist denkbar weit. Es genügt, dass die Möglichkeit einer Nachprüfung besteht.[1] Ermessensfehlerhaft wäre die Beifügung eines Vorbehalts nur in den praktisch wohl kaum vorkommenden – und festzustellenden – Fällen, dass bereits feststeht, dass...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.1 Zweck und Wesen der Vorschrift

Rz. 1 Diese Vorschrift dient der Beschleunigung der ersten Steuerfestsetzung sowie eine zeitnahe Erhebung der vom Stpfl. ermittelten Abschlusszahlungen.[1] Sie soll eine rasche Bearbeitung der eingehenden Steuererklärungen dadurch ermöglichen, dass die Steuer ohne besondere Prüfung aufgrund der Angaben des Stpfl. festgesetzt wird und die spätere Überprüfung vorbehalten bleib...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 6 Pflichten der UG haftungsbeschränkt nicht übersehen

Soweit das GmbHG nicht ausdrücklich Besonderheiten für die UG haftungsbeschränkt vorsieht, gelten alle Vorschriften, wie sie für die "normale" GmbH laut GmbHG und HGB Anwendung finden.[1] So ist die UG haftungsbeschränkt aufgrund der gewählten Rechtsform zur Buchführung verpflichtet und muss eine Handels- und eine Steuerbilanz erstellen. Eine "unbillige Härte" i. S. d. § 5b A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 6. Steuererklärung und Anzeigen (Abs. 5 und 6)

Rz. 222 [Autor/Stand] Zur Durchführung der Feststellung der Äquivalenzbeträge am Hauptfeststellungszeitpunkt bedarf es einer Erklärung der Steuerpflichtigen. Die Einzelheiten dazu sind § 228 Abs. 1 BewG zu entnehmen. Die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung kann danach auch im Wege einer öffentlich bekannt zu machenden Allgemeinverfügung erfolgen. Diese wird nach Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Antragsveranlagung

Rz. 1077 Bei der Antragsveranlagung beträgt die Frist zur Abgabe der Steuererklärung vier Jahre, die Steuererklärung für das Jahr 2022 ist also bis zum 31.12.2026 abzugeben. Die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung lohnt sich, wenn die individuellen Ausgaben, die in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können, höher sind als die pauschalen Sätze, die das Fi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XVIII. Umsatzsteuerjahreserklärung

Tz. 343 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Nach Ablauf des Kalenderjahres hat der Verband/Verein, wenn er zur Abgabe verpflichtet ist, dem zuständigen Finanzamt eine Umsatzsteuerjahreserklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bzw. Datensatz einzureichen (s. § 18 Abs. 3 UStG, Anhang 5), weil Besteuerungszeitraum das Kalenderjahr ist (s. § 16 Abs. 1 UStG, Anhang 5). Die Steuer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 6. Erklärungs- und Anzeigepflichten (Abs. 4)

Rz. 282 [Autor/Stand] Mit § 4 des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 23.12.2022[2] wurde Art. 9 um einen neuen dritten Absatz ergänzt (s. Rz. 281). Der bisherige Absatz 3 wurde zu Absatz 4. Nach Art. 9 Abs. 4 BayGrStG gelten die Art. 6 Abs. 5 und 6 und Art. 7 Abs. 2 Satz 3 bis 5 BayGrStG (Erklärungs- und Anzeigepflic...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Voranmeldungszeitraum

Tz. 329 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Grundsätzlich hat der Verband/Verein als Unternehmer bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats (Voranmeldungszeitraum) eine Umsatzsteuervoranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln. Die an das Finanzamt abzuführende Steuer hat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 13. Mitteilung Energiepreispauschale (§ 22a Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 33d Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Mit dem JStG 2022 vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294 wurde in § 22 Nr 1 S 3 Buchst c EStG festgelegt, dass die mit dem Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner (Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz – RentEPPG) geregelte Einmalzahlung von 300 EUR (EPP II) der ESt unterliegt. Eine an Rentenbeziehende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Lohnsteuerabzugsverfahren

Rz. 1061 Bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit wird gem. § 38 Abs. 1 EStG die ESt durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, soweit der Arbeitslohnmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. § 50f Abs 1 EStG – Rechtslage ab 26.11.2019

Rn. 13a Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Mit der Regelung wird die Ahndung einer vorsätzlich oder leichtfertig begangenen Verletzung der Pflichten im Rentenbezugsmitteilungsverfahren (§ 22a Abs 1 S 1 EStG) als steuerliche Ordnungswidrigkeit ermöglicht. Mit der Neuregelung wird § 50f EStG an die VO (EU) 2016/679 angepasst (s 2. DSAnpUG-EU vom 20.11.2019, BGBl I 2019, 1626). Artikel ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / e) Verjährung bei Einkommen-/Lohn-, Umsatz- und Gewerbesteuer

Rz. 1055 Die Verjährung von Ansprüchen des Finanzamtes richtet sich nach § 169 AO. Eine Änderung von Steuerbescheiden aufgrund neuer Tatsachen, die dem Finanzamt z.B. durch eine Außenprüfung erst bekannt werden, ist noch bis zu vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde, möglich. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung beträgt die Fests...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 3. Bereitstellung von Daten der Vermessungsverwaltung (Abs. 2)

Rz. 309 [Autor/Stand] Zur Erleichterung der Abgabe der Grundsteuererklärung für die Grundstückseigentümer soll gemäß Art. 10a Abs. 2 BayGrStG zeitlich begrenzt ein kostenloser Online-Zugang zu den für die Erklärungsabgabe notwendigen originären Daten der Vermessungsverwaltung eingerichtet werden.[2] Hierbei handelt es sich um einen Service für die Grundstückseigentümer. Die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Inhalt

Rz. 530 Das allgemeine Direktionsrecht des Arbeitgebers, auch Weisungsrecht genannt, ist seit dem 1.1.2003 in § 106 GewO gesetzlich definiert. Demzufolge ist der Arbeitgeber gem. § 106 S. 1 GewO befugt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit diese Bedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsverein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Die BMF-Schreiben vom 19.03.2020 und 24.04.2020 als vorhergehende Hilfemaßnahmen

Rn. 4 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Vor dem Gesetzgeber (s Rn 1) war bereits die FinVerw durch das BMF vom 19.03.2020, BStBl I 2020, 262 und BMF vom 24.04.2020, BStBl I 2020, 496 tätig geworden. Nach dem erstgenannten Schreiben ("Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus") war ua eine Anpassung von Vorauszahlungen geregelt: Die nachweislich unmi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Risthaus, Unternehmensteuerreform und JStG 2008: Änderungen mit Auswirkung auf die Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen und die Alterseinkünfte, DStZ 2007, 802; Riewe, Rechtsfolgen bei der Abfindung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften, DB 2010, 2503; Killat-Risthaus, Einkommensteuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen, DB 2010, 2304; G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeitenspiegel / Zusammenfassung

Begriff Verbindlichkeiten, die am Bilanzstichtag dem Grunde und der Höhe nach bestimmt und dem Unternehmer bekannt sind, müssen grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Fälligkeit handelsrechtlich und steuerrechtlich passiviert werden. Kapitalgesellschaften müssen im Anhang weitere Angaben zu ihren Verbindlichkeiten machen. Von der Erstellung eines sog. Verbindlichkeitenspiegels ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Verzicht auf die Sonderregelung des § 19 Abs. 1 UStG

Tz. 356 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes erlaubt die Wahl der Regelbesteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes (s. § 19 Abs. 2 UStG, Anhang 5). Nach § 19 Abs. 2 UStG (Anhang 5) kann der Verband/Verein als Unternehmer dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (s. § 18 Abs. 3 und 4 USt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zoll kompakt: Export / 3.1 Ausfuhrbegleitdokument (ABD)

Das Ausfuhrverfahren ist im neuen Unionszollkodex in Titel VII, Art. 263 ff. geregelt. Ein Ausfuhrbegleitdokument muss für jede Warensendung ab einem Wert von über 1.000 EUR oder ab einem Gewicht von über 1.000 kg erstellt werden. Grundlage hierfür bilden die eingangs erwähnten Gesetze und formal das Einheitspapier (Blätter 1, 2 und 3) mit seinem "Merkblatt zu Zollanmeldunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 1. Gesetzestext

Art. 6 Feststellung der Äquivalenzbeträge (1) 1 Die Äquivalenzbeträge werden auf den 1.1.2022 allgemein festgestellt (Hauptfeststellung). 2 Abweichend von § 221 BewG findet keine turnusmäßige Hauptfeststellung statt. 3 Bei der Ermittlung der Äquivalenzbeträge ist § 163 der Abgabenordnung (AO) nicht anzuwenden. (2) 1 In dem Feststellungsbescheid für die Äquivalenzbeträge der G...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Umsatzsteuer ist eine Verbraucherabgabe, die zwar von Verbänden/Vereinen als Unternehmer an das Finanzamt abgeführt werden muss, von diesen aber auf den Verbraucher und somit den Endabnehmer abgewälzt werden kann. Letztlich schuldet damit der Verband/Verein die Steuer gegenüber dem Finanzamt, er muss sie aber wirtschaftlich nicht tragen. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / IV. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 412 Spricht der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung aus, ist er darlegungs- und beweisbelastet für alle Umstände, die als wichtige Gründe für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung in Betracht kommen (BAG v. 6.8.1987 – 2 AZR 226/87, DB 1988, 451 = NJW 1988, 438; Reinecke, NZA 1989, 584). Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast gem. § 1 Abs. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verspätungszuschlag

Ein Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe einer Steuererklärung oder KESt-Anmeldung ist weder Einkommensverwendung noch verdeckte Gewinnausschüttung. Er ist nicht durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, und zwar auch insoweit nicht, als die verspätet abgegebene Steuererklärung bzw. Steueranmeldung auf einer offenen oder verdeckten Gewinnausschüttung beruht. Der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.5 Verhältnis zum Strafrecht

Rz. 33 Strafrechtlich kann die verdeckte Gewinnausschüttung den objektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen. Strafbarer Tatbestand ist allerdings nicht die verdeckte Gewinnausschüttung an sich. Strafrechtlich maßgebend ist also nicht die Handlung, die zu der verdeckten Gewinnausschüttung führt, etwa der Abschluss eines Vertrages mit überhöhter Vergütung oder deren...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.4.1 Verdeckte Gewinnausschüttung bei dem Empfänger

Rz. 247 Die verdeckte Gewinnausschüttung führt bei dem Empfänger[1] zu einer Einnahme aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Soweit eine verdeckte Gewinnausschüttung von einer Körperschaft erbracht wird, die keine Gewinnausschüttungen vornehmen kann,[2] fallen die Leistungen nicht unter diese Vorschrift. Diese Fälle werden jedoch nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG [3] ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.9 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 263 Die verdeckte Gewinnausschüttung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft ist materiell- und verfahrensrechtlich unabhängig von der verdeckten Gewinnausschüttung auf der Ebene des Gesellschafters, selbst wenn es sich um den gleichen Sachverhalt handelt. Die Entscheidung über die verdeckte Gewinnausschüttung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft entfaltet daher keine Bin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Dienstleistungen

Literatur: Stock/Kaminski, IStR 1997, 449; Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise v. 6.6.2023, IV B 5 – S 1341/19/10017 :003, BStBl I 2023, 1093, Rz. 3.64ff. Für Vergütungen von Dienstleistungen (Rechts- und Steuerberatung, wirtschaftliche Beratung, Vermittlung, Baubetreuung, Planung, Ingenieurleistungen, Verschaffung von Versicherungsschutz) zwischen Kapitalgesellschaft un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.3.3 Wettbewerbsverbot und Geschäftschancenlehre

Rz. 82 Ursprünglich hatte der BFH eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung der Körperschaft darin gesehen, dass der Gesellschafter bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer im Bereich der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft für eigene Rechnung tätig ist, ohne vom Wettbewerbsverbot wirksam befreit zu sein.[1] Die Befreiung vom Wettbewerbsverbot musste zivilrechtlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1 Selbständigkeit der Verfahren (Abs. 1 S. 1)

Rz. 2 Nach § 393 Abs. 1 S. 1 AO richten sich die Rechte und Pflichten des beteiligten Stpfl. bzw. Beschuldigten, gegen die sowohl das Besteuerungsverfahren als auch ein Steuerstrafverfahren anhängig sind, und die Rechte und Pflichten der die Verfahren betreibenden Finanzbehörden und nach den für das jeweilige Verfahren geltenden Vorschriften. Beide Verfahren sind rechtlich s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.2 Begonnene Verfahren

Rz. 8 § 26 S. 2 AO ermöglicht nur die Fortführung eines bereits begonnenen Verfahrens. Begonnen ist ein Verfahren mit der ersten auf Außenwirkung gerichteten Maßnahme der Behörde.[1] Dies kann z. B. die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung oder der Erlass einer Prüfungsanordnung sein.[2] Handlungen des Stpfl. – wie die Stellung eines Antrags oder die unaufgeforderte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5 Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 21 Ein Verstoß gegen § 19 AO hat die Rechtswidrigkeit, nicht aber die Nichtigkeit[1] des unter Verletzung der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit ergangenen Verwaltungsakts zur Folge. Soweit die Rechtswidrigkeit allein auf dem Verstoß gegen die örtliche Zuständigkeit beruht, kann der Stpfl. die Aufhebung nach § 127 AO nur dann beanspruchen, wenn in der Sache ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 6 Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die örtliche Zuständigkeit

Rz. 13 Ein von einer örtlich unzuständigen Behörde erlassener Verwaltungsakt ist rechtswidrig, aber nicht nichtig.[1] Allein wegen der Verletzung der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit kann der Stpfl. seine Aufhebung nur dann verlangen, wenn in der Sache eine andere Entscheidung hätte getroffen werden können.[2] Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Behörde – w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3.2.1 Tatsächliche Zustimmung

Rz. 8 Weitere Voraussetzung für eine wirksame Zuständigkeitsvereinbarung ist die Zustimmung der betroffenen Person, die in deren freiem Belieben steht. Das Zustimmungserfordernis wurde eingefügt, um die betroffene Person vor willkürlichen Vereinbarungen zu schützen und dem in Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG verankerten Grundsatz des gesetzlichen Richters Genüge zu tun, weil die Zust...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Behandeln als steuerpflichtig

Rz. 35 Bereits in Rz. 20 wurde darauf hingewiesen, dass § 9 UStG seit dem 1.1.1980 – anders als § 9 UStG 1967/73 – keine ausdrückliche Verzichtserklärung des Unternehmers verlangt. Die bis zum 31.12.1979 bestehenden Zweifelsfragen um die Abgabe der bis zu diesem Zeitpunkt gesetzlich verlangten Verzichtserklärung, die auftraten, obwohl diese auch damals nicht ausdrücklich an ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.5 Steuerberater als möglicher Zeuge

Rz. 15 Bei der Entscheidung, ob ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe als Alleinverteidiger auftreten soll, ist insbesondere zu überlegen, ob der Berater als möglicher Zeuge infrage kommt.[1] Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass der steuerliche Berater oftmals für die Erstellung der Buchhaltung bzw. der Steuererklärung oder steuerlichen Gestaltung v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1 Zuständigkeit nach dem Tatort (Abs. 1 Nr. 1, 1. Var.)

Rz. 5 Nach § 388 Abs. 1 Nr. 1 AO ist die örtliche Zuständigkeit für Ermittlungen der Finanzbehörde i. S. v. § 386 AO gegeben, in deren Bezirk die Tat begangen worden ist. Der Begriff der Tat umfasst alle Delikte im Rahmen der prozessualen Tat nach § 264 StPO. Zuständig ist hiernach entspr. § 7 Abs. 1 StPO die Finanzbehörde, in deren Bezirk nach dem bestehenden Tatverdacht di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 9 Die Änderung der Bemessungsgrundlage hatte in der 6. EG-Richtlinie und hat in der MwStSystRL jeweils eine zweigeteilte Grundlage. Zum einen wurde bzw. wird in beiden Richtlinien die Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags und zum anderen die Berichtigung des Vorsteuerabzugs geregelt. Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL (ebenso zuvor Art. 11 C Abs. 1 6. EG-Richtlinie) behande...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Vorsteuervergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren – Mischfälle

Rz. 191 § 62 UStDV enthält eine Sonderregelung zur Vermeidung von Doppelvergütungen in sog. Mischfällen. Zwar schließen sich für einen Voranmeldungszeitraum das allgemeine Besteuerungsverfahren und das Vorsteuervergütungsverfahren gegenseitig aus. Sind jedoch die Voraussetzungen des Vorsteuervergütungsverfahrens erfüllt und schuldet der im Ausland ansässige Unternehmer aussc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.1 Form und Inhalt des Antrags

Rz. 19 Liegen die Voraussetzungen vor und hat die Finanzbehörde dies in ihrem wesentlichen Ermittlungsergebnis vermerkt, so fertigt sie einen Strafbefehlsentwurf. Dieser muss inhaltlich den Ansprüchen des § 409 StPO genügen und folgende Angaben enthalten[1]: Angaben zur Person des Angeklagten und etwaige Nebenbeteiligte, Name des Verteidigers, Bezeichnung der Tat, die dem Angek...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2.2 Strafbefehl gegen Jugendliche und Heranwachsende

Rz. 8 Die Sache eignet sich nicht zur Erledigung im Strafbefehlsverfahren, wenn der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Tat als Jugendlicher noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat.[1] In der Praxis kommt es ausgesprochen selten zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche, da die Steuererklärungspflicht grundsätzlich die gesetzlichen Vertreter, also i. d....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.6.7 Beschlagnahme von Verteidigerunterlagen

Rz. 53 Der Verteidiger hat aufgrund des § 53 Abs. 1 Nr. 2 StPO ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht bezüglich der Umstände, die er im Rahmen eines Mandatsverhältnisses erlangt hat. Dieses Recht wird durch ein Beschlagnahmeverbot flankiert. Nach § 97 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StPO unterliegen schriftliche Mitteilungen zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger nicht der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3.2 Strafklageverbrauch

Rz. 13 Das Strafbefehlsverfahren kommt ferner dann nicht in Betracht, wenn der Täter wegen der vorgeworfenen Tat bereits verurteilt wurde oder aus anderweitigen Gründen ein Strafklageverbrauch eingetreten ist. Dabei richtet sich der Begriff der Tat nach § 264 StPO. Danach ist eine einheitliche Tat dann gegeben, wenn das gesamte Verhalten des Täters bei natürlicher Betrachtun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.1 Veräußerung durch einen Unternehmer

Rz. 407 Der Verkäufer muss bei der Veräußerung des Unternehmens oder des in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführten Betriebs Unternehmer sein. Der Unternehmer kann auch nach der Übertragung des (Teil)Betriebs weiterhin unternehmerisch tätig sein (z. B. bei Übertragung eines gesondert geführten Betriebs und Fortführung des restlichen Betriebs); die Geschäftsveräuß...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 4 Strafmaß

Rz. 36 Für die Beurteilung der Straferwartung kommt es in erster Linie auf die Höhe der verkürzten Steuern an.[1] So liegt ein besonders schwerer Fall der Steuerverkürzung in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat Steuern i. H. v. mindestens 50.000 EUR hinterzogen hat[2], ohne dass es darauf ankommt, ob er eine Steuererstattung in dieser Höhe vom Fiskus erhalten hat, od...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 5.5 Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften

Rz. 119 Verwaltungsvorschriften zur Ausübung des Ermessens (sog. ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften) werden für verschiedene Bereiche der Besteuerung erlassen. Sie lenken und binden die Ausübung des den Finanzbehörden eingeräumten Ermessens. Derartige Verwaltungsvorschriften betreffen z. B. die Fristverlängerung zur Abgabe von Steuererklärungen durch einen steuerliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.16.1 Allgemeines

Rz. 125 Zum Zweck der Norm und ihrem zeitlichen Anwendungsbereich vgl. Rz. 109f. Rz. 126 § 379 Abs. 2 Nr. 1g AO erfasst die Verletzung der Deklarationspflicht des Nutzers (vgl. Rz. 130) aus § 138k S. 1 AO bei Verwirklichung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung.[1] Eine solche Verletzung kann liegen in der Nicht- oder Falschdeklaration sowie in der unvollständigen oder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.12.1.3.3 Nicht tatbestandlich erfasste Anzeigepflichten

Rz. 93 In § 138a Abs. 5 S. 1 und 2 AO finden sich weitere Anzeigepflichten bzgl. der Stellung eines Unternehmens bzw. einer Betriebsstätte innerhalb eines Konzerns. Danach hat jedes inländische Unternehmen in seiner Steuererklärung anzugeben, ob es eine inländische Konzernobergesellschaft i. S. v. § 138a Abs. 1 AO, eine beauftragte Gesellschaft i. S. v. § 138a Abs. 3 AO oder...mehr