Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfreiheit

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Überlassung betrieblicher Geräte zur Nutzung im Privatbereich des Arbeitnehmers (§ 3 Nr 45 EStG)

Rz. 15 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die unentgeltliche oder verbilligte private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten ist steuerfrei (vgl § 3 Nr 45 EStG). Dazu gehören auch persönliche Computer (PC). Sie können sich in den Betriebsräumen befinden; begünstigt ist aber auch die Nutzung transportabler Laptops, Notebooks, Smartphones, Tablet, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Flüchtlinge und Vertriebene

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Zur Steuerfreiheit für Leistungen nach dem Flüchtlingshilfegesetz vgl § 3 Nr 7 EStG. Zur > Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung. Über Flüchtlingshilfe > Spenden. Wegen der Fluchtgelder > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Fluchthilfe. Zu Vermissten > Familienstand. Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Aufwendungen, die in Deutschland lebende...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Frankreich

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Rechtsgrundlagen: Es gilt das DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 21.07.1959 (BStBl 1961 I, 342), mit Änderungen durch das Revisionsprotokoll vom 09.06.1969 (BStBl 1970 I, 902; 1000), das Zusatzabkommen vom 28.09.1989 (Vereinbarungen über gegenseitige Amtshilfe -- BGBl 1990 II, 770; 1991 II, 387 = BS...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 20 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Leistungen des ArbG, die der beruflichen Fortbildung seiner ArbN dienen, führen regelmäßig nicht zu stpfl Arbeitslohn. Zum Grundsätzlichen > Bildungsaufwendungen Rz 71ff. Dazu gehören besonders die bei betrieblichen Fortbildungsmaßnahmen iSd > R 19.7 LStR an Dritte geleisteten Aufwendungen des ArbG für die eigentliche Unterrichtung (zB Lehrg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 56 [Pensionskassenbeiträge]

Rz. 1 Die Vorschrift bezieht die Altersversorgung über umlagefinanzierte Pensionskassen in die nachgelagerte Besteuerung ein. Sie gilt für laufende Zuwendungen, die nach 2007 endende Lohnzahlungszeiträume betreffen, sowie für Zuwendungen, die als sonstige Bezüge nach 2007 gezahlt werden.[1] Die Vorschrift wurde durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz rein redaktionell geände...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 23 [Leistungen wegen Rehabilitierung]

Rz. 1 Deutsche Staatsangehörige und deutsche Volkszugehörige, die nach dem 8.5.1945 in der sowjetischen Besatzungszone, im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin, in den ehemaligen deutschen Ostgebieten oder in den Staaten unter sowjetischem Einfluss aus politischen Gründen inhaftiert waren, erhalten unter bestimmten Umständen Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz. Auch w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 55 [Übertragung von Versorgungsansprüchen]

Rz. 1 Die 2005 eingeführte Vorschrift stellt sicher, dass bei einem Arbeitgeberwechsel die Altersversorgungsansprüche im Altersversorgungssystem des neuen Arbeitgebers fortgeführt werden können, ohne dass die Übertragung eine sofortige Steuerbelastung auslöst (sog. Portabilität). Die Steuerfreistellung gilt nicht nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, sondern z....mehr

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Zur Steuerfreiheit von Besorgungsleistungen im Zusammenhang mit Opern-­Eintrittskarten

Leitsatz Beschafft der einen Hotelservice anbietende Unternehmer im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des ihn jeweils beauftragenden Hotelgastes Eintrittskarten, die zum Besuch einer Oper berechtigen, liegt eine Besorgungsleistung i.S. von § 3 Abs. 11 UStG vor, die steuerfrei ist, wenn die Umsätze der Oper der Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 63a [Sicherungsbeiträge des Arbeitgebers]

Rz. 1 Die durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz[1] eingeführte Steuerfreistellung ist am 1.1.2018 in Kraft getreten. Dem Charakter nach handelt es sich bei den Beiträgen um Arbeitslohn, der erst im Sicherungsfall dem konkreten Arbeitnehmer zugerechnet werden kann. Die Vorschrift flankiert § 23 Abs. 1 BetrAVG. Sie verwirklicht im Zusammenwirken mit § 22 Nr. 5 S. 1 EStG das ...mehr

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Steuerbefreiung, Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs, Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft

Sachverhalt Bei dem österreichischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Besteuerung von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften. Die Klägerin, eine in Deutschland ansässige Gesellschaft, erwarb im Zeitraum Oktober 2012 bis März 2013 unter Verwendung ihrer österreichischen USt-IdNr. Waren von in Deutschland ansässigen Lieferanten und verkaufte diese weiter an einen ...mehr

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Bewertung einer Sachausschüttung in Form einer offenen Gewinnausschüttung; keine Rückwirkung von § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG

Leitsatz 1. Der Gegenstand einer Sachausschüttung einer Kapitalgesellschaft ist mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Auf den Wertansatz im Gewinnverwendungsbeschluss kommt es nicht an. 2. § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot. Normenkette § 8 Abs. 3 Sätze 1 und 2, § 8b Abs. 2, Abs. 3 Satz 1, § 9 Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 4 KStG,...mehr

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Kein Verzicht auf Steuerfreiheit bei Verpachtung an Pauschallandwirt

Leitsatz Verpachtet ein Unternehmer ein Grundstück an einen Landwirt, der seine Umsätze gemäß § 24 Abs. 1 UStG nach Durchschnittssätzen versteuert, kann der Verpächter nicht auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach § 9 Abs. 2 Satz 1 UStG verzichten (entgegen Abschn. 9.2 Abs. 2 UStAE). Normenkette § 9 Abs. 2 Satz 1, § 24 Abs. 1 UStG, Art. 13 Teil C Buchst. a 6. EG-RL (= EWGR...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Weitere Besonderheiten

Tz. 19 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Der Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen zum Zwecke der Ausbildung von Dienstkräften bei der Vorbereitung auf die Erlangung des Führerscheins Kl. II hat den Wegfall der Kfz-Steuerbefreiung für diese Fahrzeuge zur Folge. Die Steuerfreiheit bleibt jedoch bestehen, wenn die Ausbildung durch eigene Fahrlehrer der Feuerwehr erfolgt oder wenn die Feuer...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuer

Tz. 44 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Wie bereits ausgeführt schränkt § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) die Körperschaftsteuerbefreiung nur für eventuell erhaltene steuerpflichtige Geschäftsbetriebe ein. § 14 Satz 3 AO (Anhang 1b) definiert jedoch wirtschaftliche Tätigkeiten dahingehend, dass diese über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinaus gehen (§ 14 Satz 1 AO, Anhang 1b). ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Chöre

Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Die Umsätze von Chören, die entweder Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände sind oder gleichartige Unternehmer darstellen, sind nach § 4 Nr. 20 Buchst. a und b UStG (Anhang 5) steuerbefreit. Durch Inanspruchnahme der Steuerbefreiung wird der Vorsteuerabzug entsprechend ausgeschlossen (s. § 15 Abs. 2 UStG, Anha...mehr

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Kryptowährungen in der Umsatzsteuer (zu § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG)

Kommentar Kryptowährungen (virtuelle Währungen) haben in den vergangenen Jahren immer mehr an wirtschaftlicher Bedeutung gewonnen. In den Blick der Öffentlichkeit sind sie aber erst in den letzten Monaten aufgrund erheblicher Wertzuwächse und Wertschwankungen geraten. Obwohl sich die Aufmerksamkeit hauptsächlich auf die Wertentwicklung von Bitcoin und Co. richtete, ergaben s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4 Progressionsvorbehalt, Abs. 4

Rz. 6 Nach § 32c Abs. 4 EStG a. F. wird der Entlastungsbetrag nicht gewährt, wenn der Steuersatz in den Fällen des Progressionsvorbehalts nach § 32b EStG ermittelt wird. Die durch das JStG 2007 eingefügte Regelung folgt der gleichzeitigen Änderung des § 32b Abs. 2 S. 2 und 3 EStG. Ohne die Neuregelung des § 32b EStG wären hohe steuerfreie Einkünfte, die dem Progressionsvorbe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausländische Versicherungsunternehmen

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Für einen Abzug als SA in Betracht kommende Prämien an Versicherungsunternehmen sind ua nur dann abziehbar, wenn das Versicherungsunternehmen den Sitz oder die Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der > Europäische Union oder einem anderen Vertragsstaat des > Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) hat und das Versicherungsgeschäft im > Inland ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausländische Pensionskassen

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Eine Pensionskasse iSv § 1b Abs 3 BetrAVG kann ihren Sitz auch im Ausland haben (> R 40b.1 Abs 4 Satz 2 LStR). Zu weiteren Einzelheiten > Pensionskassen. Rz. 2 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Zur Mitnahme der Ansprüche gegen eine Pensionskasse beim Wechsel des ArbG vgl § 3 Nr 55 EStG; > Portabilität, > Betriebliche Altersversorgung Rz 6 ff. Zur (be...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 3c EStG)

Rz. 70 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 § 3c EStG ist Ausdruck des allgemeinen Grundsatzes: Der Stpfl soll neben dem Vorteil steuerfreier Einnahmen nicht noch den Abzug der unmittelbar damit zusammenhängenden Aufwendungen (> Rz 18 ff) beanspruchen. Deshalb dürfen Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als WK bei der Er...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausländische Kulturorchester

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Art 17 OECD-MA weist das Besteuerungsrecht für Vergütungen an Künstler grundsätzlich dem Tätigkeits- bzw Ausübungsstaat zu (> Doppelbesteuerung Rz 50 ff). Zu Ausnahmen, wenn eine Auslandstournee aus öffentlichen Kassen des Ansässigkeitsstaats finanziert wird, vgl zB > Italien Rz 5, > Rumänien Rz 6. Soweit Deutschland das Besteuerungsrecht hat...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auslandsbeamte

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 In diesem Stichwort werden als Auslandsbeamte pauschal sämtliche im Ausland eingesetzte ArbN (Beschäftigte) des öffentlichen Dienstes (Beamte, Soldaten, Angestellte, Arbeiter) bezeichnet. Ihre Bezüge unterliegen abkommensrechtlich der Besteuerung im Inland; es gilt die Kassenstaatsklausel (vgl Art 19 Abs 1 OECD-MA; > Doppelbesteuerung Rz 47 f...mehr

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Vermietung möblierter Grundstücke (zu § 4 Nr. 12 UStG)

Kommentar Die Vermietung von Grundstücken ist unter den in § 4 Nr. 12 UStG genannten Voraussetzungen steuerfrei. Werden Nebenleistungen zu steuerfreien Vermietungsleistungen ausgeführt, teilen diese das Schicksal der Hauptleistung und unterliegen dann im Ergebnis ebenfalls der Steuerbefreiung. Die Finanzverwaltung war bisher davon ausgegangen, dass mitvermietete Einrichtungsg...mehr

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Betriebliche Altersversorgung. Steuerliche Änderungen ab 2018

Kommentar Ein neues BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung ab 1.1.2018 klärt viele der Fragen, die die bAV-Reform durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz aufgeworfen hat. Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz soll eine möglichst hohe Abdeckung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und damit ein höheres Versorgungsniveau durch zusätzlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Voraussetzungen der Steuerfreiheit

Rz. 2 Durchlaufende Gelder sind Beträge, die der Arbeitnehmer als fremdes Geld verwaltet und anstelle des Arbeitgebers ausgibt (§ 669 BGB). Hier tritt der Arbeitgeber in Vorleistung. Die Steuerbefreiung betrifft den Fall, dass das Geld in das Eigentum des Arbeitnehmers übergeht und eine schuldrechtliche Verpflichtung zur Weiterleitung besteht. Bleiben die Gelder im Eigentum ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Anspruchs auf Verschaffung von Eigentum an einem Familienheim

Leitsatz 1. Der von Todes wegen erfolgte Erwerb eines durch eine Auflassungsvormerkung gesicherten Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums an einem Familienheim durch den überlebenden Ehegatten ist nicht von der Erbschaftsteuer befreit. 2. Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1 ErbStG setzt voraus, dass der verstorbene Ehegatte zivilrechtlicher Eigentümer oder Mi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Typische Fälle aus der Praxis

Rz. 6 Außenmonteure: Fahrtkostenentschädigungen bei Außenmonteuren für Fahrten zwischen der Wohnung und der jeweils wechselnden Einsatzstelle sind kein Auslagenersatz, sondern Werbungskostenersatz.[1] Baustellenleiter: Pauschbeträge, die Bauunternehmer an auswärts tätige Baustellenleiter zur Abgeltung geringer Kosten für fremde Dienstleistungen (Gefälligkeiten) zahlen, können...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 33 ... / 1 Ermächtigung zu Durchführungsverordnungen

Rz. 1 Zur Entlastung des Gesetzes sollen bestimmte Regelungen, bei denen eine häufigere Änderung notwendig sein kann, in Rechtsverordnungen getroffen werden. Ermächtigungsgrundlage für diese Rechtsverordnungen ist § 33 Abs. 1 KStG; von ihr ist mit der KStDV Gebrauch gemacht worden. Rz. 2 Die Ermächtigung des § 33 Abs. 1 Nr. 1 KStG betrifft die nähere Ausgestaltung der Steuerf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
EuGH-Vorlage zur Steuerbefreiung medizinischer Analysen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik

Leitsatz 1. Beurteilt sich die Steuerfreiheit von Heilbehandlungen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik im Bereich der Humanmedizin unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL oder nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL? 2. Setzt die Anwendbarkeit von Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL – falls di...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Steuerfreiheit von Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Leitsatz Die Erstattung von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist auch vor Ablauf einer Wartefrist von 24 Monaten nach dem Ende der Beitragspflicht gemäß § 3 Nr. 3 Buchst. c EStG steuerfrei (entgegen BMF-Schreiben vom 19. August 2013, BStBl I 2013, 1087, Rz. 205). Normenkette § 3 Nr. 3 Buchst. c, § 10 Abs. 4b Sätze 2 und 3 EStG Sachverhalt Der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Befreiung von einer Schuld gegenüber dem Erblasser/Schenker (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 30 [Autor/Stand] Die wichtigste Bedeutung dieser seit dem ErbStG v. 10.8.1925 textlich unveränderten Regelung, die unstreitig sowohl im Erbfall als auch bei Schenkungen gilt[2], erschließt sich aus einem Umkehrschluss i.V.m. § 1 Abs. 2 ErbStG. Jede Schuldbefreiung eines Schuldners unterliegt der Erbschaft- und Schenkungsteuer, unabhängig davon, ob sie letztwillig oder fr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Ergänzende Regelungen in Abs. 2 und Abs. 3

Rz. 195 [Autor/Stand] § 13 Abs. 2 ErbStG bezieht sich ausschließlich auf die in § 13 Abs. 1 Nr. 5 und 12 ErbStG geregelte Steuerfreiheit von Schuldbefreiungen und anderer, Unterhaltszwecken dienender Zuwendungen. Insoweit ist auf § 13 ErbStG Anm. 112 zu verweisen. Rz. 196 [Autor/Stand] § 13 Abs. 3 Satz 1 ErbStG ist aus sich heraus klar verständlich und deshalb nicht kommentie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Erwerbe inländischer Religionsgesellschaften und inländischer jüdischer Kultusgemeinden (Abs. 1 Nr. 16 Buchst. a)

Rz. 146 [Autor/Stand] § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. a ErbStG befreit alle inländischen jüdischen Kultusgemeinden und alle Religionsgesellschaften, die den Status einer inländischen Körperschaft des öffentlichen Rechts haben,[2] als Erwerber [3] persönlich von der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Steuerfreiheit gilt ohne weitere Einschränkung.[4] Insb. besteht, anders als nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / XVII. Weitere Zuwendungen zu steuerbegünstigten Zwecken (Abs. 1 Nr. 17)

Rz. 170 [Autor/Stand] Anwendungsbereich: § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG tritt neben § 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG. Beide Regelungen privilegieren übereinstimmend die Förderung steuerbegünstigter Zwecke. § 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG befreit darüber hinaus als persönliche Steuerbefreiungsvorschrift die dort genannten Zuwendungsempfänger unter weiteren Voraussetzungen von der Erbschaft-/Sc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / XII. Unterhalts- und Ausbildungszuwendungen (Abs. 1 Nr. 12)

Rz. 111 [Autor/Stand] Entsprechende Zweckschenkungen sollen schenkungsteuerfrei bleiben. Dies gilt ausdrücklich nur für lebzeitige Zuwendungen, d.h. solche mit Steuerentstehungszeitpunkt zu Lebzeiten des Schenkers.[2] Ebenso motivierte Schenkungen auf den Todesfall (§ 2301 BGB) oder derart bedingte Zuwendungen zugunsten Dritter (§§ 328, 331 BGB – s. § 7 Anm. 268), die als Er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / XV. Erwerbe von Bund, Bundesländern oder Gemeinden/Gemeindeverbänden (Abs. 1 Nr. 15)

Rz. 138 [Autor/Stand] Öffentlich-rechtliche Körperschaften können Erwerber und auch Schenker sein. Dies als selbstverständlich voraussetzend[2] befreit § 13 Abs. 1 Nr. 15 ErbStG – nach Alt. 1 – alle Anfälle = Erwerbe von Bund, Ländern und inländischen Gemeinden sowie Gemeindeverbänden und – nach Alt. 2 – sie begünstigende Zweckzuwendungen [3] von der Erbschaft-/Schenkungsteue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / XIV. Übliche Gelegenheitsgeschenke (Abs. 1 Nr. 14)

Rz. 129 [Autor/Stand] Der unbestimmte Rechtsbegriff: "Übliches Gelegenheitsgeschenk" ist nicht definiert. Umso fragwürdiger ist die behauptete[2] Funktion der angeblich "am häufigsten beanspruchten" Befreiungsnorm des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG, die Unterlassung der nach § 30 Abs. 1 ErbStG grundsätzlich vorgeschriebenen Anzeige jedes schenkungsteuerbaren Erwerbs zu rechtferti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Vorrangklausel (Absatz 1)

Rz. 81 [Autor/Stand] Vorrang innerstaatlichen DBA-Rechts gem. § 2 AO behält für Teile des AStG Gültigkeit. § 20 Abs. 1 Halbs. 1 erwähnt nur die §§ 7–18; § 20 Abs. 1 Halbs. 2 betrifft dagegen die Anwendung des § 20 Abs. 2. Wichtig ist die Feststellung, dass § 20 Abs. 1 nicht auf alle Vorschriften des AStG Anwendung findet. Nicht erwähnt sind § 1, §§ 2–5 und § 6. Aus der Erwäh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
EuGH-Vorlage zur Steuerfreiheit im Bankbereich

Leitsatz Sind technische und administrative Schritte, die ein Dienstleistungserbringer für eine einen Geldautomaten betreibende Bank und deren Bargeldauszahlungen mit Geldautomaten erbringt, nach Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3 der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei, wenn gleichartige technische und administrative Schritte, die ein Dienstleistungserbringer für Kartenzahlungen b...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerpflichtige Übertragung von Kapitallebensversicherungen am Zweitmarkt

Leitsatz Werden Kapitallebensversicherungen am Zweitmarkt veräußert, handelt es sich nicht um einen steuerfreien Umsatz im Geschäft mit Forderungen, sondern um eine aus mehreren Teilen bestehende Hauptleistung eigener Art. Die Steuerbefreiung für Versicherungsumsätze kommt ebenfalls nicht in Betracht. Sachverhalt Die Klägerin erwarb Kapitallebensversicherungen von Versicherun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Gewerbesteuer

Rz. 81 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Reit-, Fahr- und Pferderennsportvereine, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen, sind nach § 3 Nr. 6 GewStG (Anhang 7) von der Gewerbesteuer befreit, wenn die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung für den ganzen Bemessungszeitraum erfüllt sind (s. §§ 60 Abs. 2 und 63 Abs. 2 AO, Anhang 1b). Wird ein steuerschäd...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.2 Reitunterricht durch einen selbständigen Reitlehrer

Rz. 36 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Die Erteilung von Reitunterricht durch einen selbständigen vom Verein unabhängigen Reitlehrer ist umsatzsteuerbar, weil alle Tatbestandsmerkmale, die § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5) fordert, erfüllt sind. Rz. 37 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) kann nicht eingreifen, weil der ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.4 Reitunterricht durch angestellten Reitlehrer

Rz. 45 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Vertragspartner der Reitschüler ist in diesem Fall der Verein. Zwischen dem im Dienstverhältnis stehenden Reitlehrer und den Teilnehmern selbst kommt kein Vertrag und kein umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch zustande. Rz. 46 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Aus ertragsteuerlicher Sicht sind die Einnahmen aus der Erteilung des Reitunterrichts gege...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Rz. 10 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Die Umsätze des gemeinnützigen Reitsportvereins können ggf. entweder nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG (Anhang 5) oder aufgrund unmittelbarer Anwendung von EU-Vorschriften umsatzsteuerbefreit sein (nachfolgend Rz. 20), bei Reitunterricht gegenüber Jugendlichen unter Umständen zudem nach § 4 Nr. 25 UStG (nachfolgend Rz. 20). Zudem sehen § 12 Abs...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Pensionsreitställe

Rz. 16 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Bei der Vermietung von Stallplätzen unter gleichzeitiger Übernahme der Fütterung und Pflege liegt ein Vertrag besonderer Art vor, weil der Einstellungsvertrag sowohl Merkmale eines Mietvertrages als auch Merkmale anderer Vertragsarten aufweist (s. BFH vom 19.12.1952, BStBl III 1953, 98 und s. UStR 1978, 199 sowie Matheja, UStR 1984, 177). Rz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Nutzung durch Empfänger von Aufwandsentschädigungen (S. 2)

Rz. 2a Die Steuerfreiheit ist ab Vz 2015 (§ 52 Abs. 1 EStG i. d. F. von Art. 5 ZollkodexAnpG) auf Personen ausgedehnt worden, die eine Aufwandsentschädigung i. S. d. § 3 Nr. 12 EStG erhalten.[1] Anlass für die Ausdehnung der Steuerfreiheit sind die ehrenamtlichen Mitglieder kommunaler Vertretungen.[2] Dadurch soll im Interesse der öffentlichen Kassen die Bereitschaft zur pap...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Nutzung durch Arbeitnehmer (S. 1)

Rz. 2 Eine Umwandlung von Barlohn in den steuerfreien Sachbezug ist zulässig (R 3.45 S. 6 LStR 2015). Es reicht aus, wenn im Vorhinein auf künftig fälligen Arbeitslohn gegen Gewährung von Sachbezug verzichtet wird.[1] Unschädlich ist es, wenn das bisherige ungekürzte Gehalt weiterhin Bemessungsgrundlage für künftige Gehaltserhöhungen ist, die Gehaltsminderung zeitlich begren...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Steuerfreiheit sollte nach ihrer ursprünglichen Zielsetzung die Ausstattung von Arbeitnehmern mit auf die betriebliche Nutzung zugeschnittenen Personal-Computern und Telekommunikationsgeräten fördern. Die Vorschrift ist inzwischen auf alle Arten von Datenverarbeitungsgeräten einschließlich des Zubehörs, auf die Überlassung von bestimmten System- und Anwendungsprogr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Privatnutzung von System- und Anwendungsprogrammen

Rz. 8 Überlässt der Arbeitgeber nur System- und Anwendungsprogramme, nicht aber auch das Datenverarbeitungs- oder Telekommunikationsgerät zur privaten Nutzung, galt die Steuerfreiheit nach der ursprünglichen Gesetzesfassung nicht. Die rückwirkend für alle offenen Fälle anzuwendende Neuregelung (§ 52 Abs. 4g EStG) stellt auch die Privatnutzung der Software auf einem Gerät, da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs für die privaten Arbeitnehmer (S. 3)

Rz. 10 Durch § 3 Nr. 64 S. 3 EStG sollen die nicht öffentlich bediensteten Arbeitnehmer denen im öffentlichen Dienst gleichgestellt werden. Das geschieht jedoch nur hinsichtlich des Kaufkraftausgleichs. Hier sind verfassungsrechtliche Bedenken anzumelden. Vom Arbeitgeber gezahlte Zuschläge für Kaufkraftverluste werden bei diesen Arbeitnehmern allerdings in etwa gleicher Weis...mehr