Steuerhinterziehung
Die Steuerhinterziehung ist das zentrale Delikt des Steuerstrafrechts. Damit soll ein Fehlverhalten sanktioniert werden, das der zutreffenden und zeitgerechten Realisierung des staatlichen Steueranspruchs zuwiderläuft.
Um Rechtsverstöße gegen Steuergesetze zu ahnden, gibt es mehrere Straf- und Bußgeldnormen. Die Straftat der Steuerhinterziehung wird nur bei vorsätzlichem Handeln verwirklicht. Wird die Steuerverkürzung leichtfertig begangen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.
Eine Steuerhinterziehung begeht beispielsweise, wer in seiner Einkommensteuererklärung zu hohe Werbungskosten geltend macht und dabei gefälschte Belege verwendet. Aber auch das Verschweigen von Einnahmen wird als Steuerhinterziehung geahndet: Unterlässt es ein Steuerpflichtiger bewusst, dem Finanzamt gegenüber von ihm erzielte Einnahmen aus der Vermietung seiner Ferienwohnung zu erklären, muss er mit einer Strafverfolgung rechnen.
Die Steuerhinterziehung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. Auch der Versuch einer Steuerhinterziehung ist strafbar.
Strafbefreiende Selbstanzeige
Die Bestrafung wegen einer Steuerhinterziehung, die vollendet, aber nicht entdeckt ist, lässt sich vermeiden, wenn eine Selbstanzeige vorgenommen wird. Alle Voraussetzungen einer Selbstanzeige zu erfüllen ist enorm schwierig und grundsätzlich nur mit Hilfe eines steuerlichen Beraters möglich. Die Selbstanzeige, muss so ausführlich formuliert werden, dass das Finanzamt in die Lage versetzt wird, sofort berichtigende Steuerbescheide zu erlassen. Nur dann entfällt die Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung.