Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der besonders schwere Fall ... / I. Einleitung

Das Steuerstrafrecht und seine erstrebte Verschärfung sind in den letzten zehn Jahren immer wieder rechtspolitische Themen von hoher Brisanz gewesen. Hierzu haben nicht zuletzt auch die Fälle des Fußballfunktionärs Uli Hoeneß, die sog. Liechtenstein-Affäre des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG Klaus Zumwinkel und die Affäre um die sog. Panama-Papers (vgl. ...mehr

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Der besonders schwere Fall ... / [Ohne Titel]

VorsRiLG Helmut Tormöhlen[*] Die beiden Tatbestände des § 370 Abs. 3 S. 2 Nrn. 5 und 6 AO werden in diesem Beitrag einer tiefer gehenden Betrachtung unterzogen. In Nr. 5 AO geht es um die bandenmäßige USt- oder Verbrauchsteuerhinterziehung. Nach Nr. 6 liegt ein besonders schwerer Fall i.d.R. auch dann vor, wenn der Täter eine sog. Drittstaat-Gesellschaft, zur Verschleierung s...mehr

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Der besonders schwere Fall ... / II. Bandenmäßige Umsatzsteuer- oder Verbrauchsteuer-Hinterziehung

Nach § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 AO wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Taten nach § 370 Abs. 1 AO (also Steuerhinterziehungstaten) verbunden hat, Umsatz- oder Verbrauchsteuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Umsatz- oder Verbrauchsteuervorteile erlangt. Bande: Eine Bande...mehr

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Die Umsatzsteuerhinterziehu... / c) Unkenntnis der Finanzbehörde

Darüber hinaus ist nach (wohl) h.M. das ungeschriebene Merkmal der Unkenntnis der zuständigen Finanzbehörde vom Sachverhalt in den Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO hineinzulesen (FG Düsseldorf v. 26.5.2021 – 5 K 143/20 U, wistra 2021, 331; OLG Köln v. 31.1.2017 – 1 RVs 253/16, NZWiSt 2017, 317; OLG Oldenburg v. 10.7.2018 – 1 Ss 51/18, wistra 2019, 79; a.A. Roth, NZWiSt 1...mehr

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Die oft verkannten Vorteile... / II. Zwei praktische Fälle

Um sofort den Nachweis zu führen, dass es zu einer Verurteilung ohne (nachgewiesene) Steuerverkürzung kommen kann, wollen wir kurz zwei aktuelle Fälle darstellen: (a) Die Eheleute M und F werden vor Bestands- oder Rechtskraft der Steuerfestsetzungen wegen mittäterschaftlich begangener Steuerhinterziehung vom Amtsgericht (AG) verurteilt. Die Berufung ist anhängig. Parallel hie...mehr

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Die Umsatzsteuerhinterziehu... / I. Einleitung

In der steuerstrafrechtlichen Praxis ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen gem. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO gerade im Bereich der Umsatzsteuer(-hinterziehung) von besonderer Bedeutung. Zurückzuführen ist dies insb. darauf, dass es sich bei der Umsatzsteuer um eine Anmeldesteuer handelt, bei der der Steuerpflichtige die Steuer gem. § 18 Abs. 1, 3 S. 1 UStG gr...mehr

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Die Umsatzsteuerhinterziehu... / e) Subjektiver Tatbestand

Vorsatzerfordernis: Auch die Steuerhinterziehung durch Unterlassen i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO kann gem. § 15 StGB nur vorsätzlich begangen werden. Nach st. Rspr. des BGH gehört zum Vorsatz der Steuerhinterziehung, dass der Täter den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt oder zumindest für möglich hält und ihn auch verkürzen will; bedingter Vorsatz genügt (BGH v...mehr

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Die Umsatzsteuerhinterziehu... / f) Verjährungsbeginn

Allgemeiner Verjährungsbeginn: Gemäß § 78a S. 1 StGB beginnt die Verjährung sobald die Tat beendet ist, es sei denn, ein zum Tatbestand gehörender Erfolg tritt später ein, vgl. § 78a S. 2 StGB. Die bloße Vollendung der Tat, also die Erfüllung des gesetzlichen Tatbestandes, reicht nicht aus. Nach der Rspr. ist die Tat erst beendet, wenn der Taterfolg eingetreten ist und das T...mehr

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Die oft verkannten Vorteile der Aussetzung des Steuerstrafverfahrens nach § 396 AO (AO-StB 2022, Heft 4, S. 131)

Mord ohne Leiche – Steuerhinterziehung ohne Steuerverkürzung? Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / Michael Kaufmann, Saarbrücken[*] Der äußerst zurückhaltende Umgang vieler Staatsanwälte und Strafgerichte im Steuerstrafverfahren mit der Regelung der Aussetzung des Verfahrens nach § 396 AO ist kaum nachvollziehbar. Die Autoren schildern die Vorteile nicht nur für den Beschuldigten, so...mehr

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Die Umsatzsteuerhinterziehu... / a) Aufklärungspflicht

Die Pflicht zum Handeln ergibt sich für den Steuerpflichtigen regelmäßig aus den Steuergesetzen. In der Praxis besonders häufig vorkommende Aufklärungspflichten ergeben sich z.B. aus § 18 UStG, §§ 56 bis 60 EStDV, § 49 Abs. 1 KStG, § 25 GewStDV, § 19 VStG, § 31 ErbStG, Art. 79 Abs. 3 UZK bzw. aus der AO (z.B. §§ 134, 135, 138, 139, 150, 153, 200 AO; vgl. hierzu Meyer in Gosc...mehr

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Die oft verkannten Vorteile... / III. Die grundlegenden Strukturen – die Theorie und die Praxis

Das Steuerstrafrecht ist "Blankettstrafrecht". So kurz und prägnant formuliert es der BGH (BGH v. 19.4.2007 – 5 StR 549/06, NStZ 2007, 595), um in der Folge auszuführen, was das bedeutet: Der Unterschied zu anderen Straftatbeständen liege darin, dass erst das Blankettstrafgesetz und die blankettausfüllenden Normen zusammen die maßgebliche Strafvorschrift bilden. Deshalb müss...mehr

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Die oft verkannten Vorteile... / 2. Was will die Vorschrift des § 396 AO?

Wenn die Beurteilung der Tat als Steuerhinterziehung davon abhängt, ob ein Steueranspruch besteht, ob Steuern verkürzt oder ob nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt sind, so kann nach § 396 Abs. 1 AO das Strafverfahren ausgesetzt werden, bis das Besteuerungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Über die Aussetzung entscheidet im Ermittlungsverfahren die Staatsanw...mehr

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Die Umsatzsteuerhinterziehu... / [Ohne Titel]

RA Claas Winkler / RA Johannes Hoffmann[*] In der steuerstrafrechtlichen Praxis ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen gem. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO gerade im Bereich der Umsatzsteuer(-hinterziehung) von besonderer Bedeutung. Die Autoren nehmen das Urteil des FG Düsseldorf vom 26.5.2021 zum Anlass, um einen systematischen Überblick über den Tatbestand der V...mehr

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Die Umsatzsteuerhinterziehu... / III. Ergebnis

Die Steuerhinterziehung durch Unterlassen zeichnet sich durch einige Besonderheiten aus. Dennoch ist die Kenntnis des Tatbestandes in der Praxis unabdingbar. Eine genaue Betrachtung des Tatbestandsmerkmals "Unkenntnis" i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO hat gezeigt, dass die Finanzverwaltung dann nicht in Unkenntnis gelassen wird, wenn der zuständige Finanzbeamte von den wesentlich...mehr

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Die oft verkannten Vorteile... / I. Einführung

Im dem kleinen und letztlich auch feinen Saarland[1] wurde vor vielen Jahren eine bekannte Unterweltgröße namens Hugo Lacour zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verurteilung erfolgte wegen Mordes, ohne dass man je die Leiche des Opfers oder die Tatwaffe jemals gefunden hatte.[2] Derartige Szenarien sind im Rechtsalltag keineswegs selten.[3] Sie sind aber ni...mehr

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Die Umsatzsteuerhinterziehu... / 1. Allgemeines

Echtes Unterlassungsdelikt und Sonderdelikt: § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO normiert ein echtes Unterlassungsdelikt (BGH v. 22.5.2003 – 5 StR 520/02, wistra 2003, 344; Krumm in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 370 AO Rz. 63 [April 2019]; Jäger in Klein, AO, 15. Aufl. 2020, § 370 Rz. 60a; Ransiek in Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rz. 271 [Okt. 2021]). Wegen der Anknüpfung an eine besonder...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Umsatzsteuerhinterziehu... / d) Taterfolg

Die Steuerhinterziehung ist ein Erfolgsdelikt. Durch die in § 370 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AO bezeichneten Tathandlungen müssen "Steuern verkürzt" oder "nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt" worden sein (§ 370 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 S. 1 und 2 AO; vgl. Ransiek in Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rz. 370 [Okt. 2021]). Verkürzte Steuern: Gemäß § 370 Abs. 4 S. 1 AO sind Steu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Sonstige Anwendungsfälle

Rz. 297 Eine Selbstanzeige beim Finanzamt wegen möglicher Steuerhinterziehung, die auch Auswirkung auf die Veranlagung des Ehegatten hat, ist regelmäßig nicht genügend zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 1579 BGB, wenn die Auswirkungen zwar zu einer Verringerung des Vermögens führen, nicht aber nicht zu einer Gefährdung im Ganzen.[486] Der anzeigende Ehegatte wird jedoch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Haftung im steuerlichen Sinn meint das Einstehen für eine fremde Steuerschuld, d. h. jemand muss die Steuerschuld eines anderen gegenüber dem Finanzamt übernehmen und zahlen. Das kommt immer dann in Betracht, wenn der die Steuer eigentlich Schuldende über kein Vermögen (mehr) verfügt und ein anderer für die Vermögenslosigkeit verantwortlich i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Persönliche Haftung aufgrund des Spendenrechts

Tz. 25 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Spendenhaftung betrifft jeden Spenden empfangenden Verein bzw. im Hinblick auf die Veranlasserhaftung jede für den Verein entsprechend handelnde Person. Der Vertrauensschutz kann also im Hinblick auf den Spendenabzug einen Haftungstatbestand beim begünstigten Verein begründen. Hierbei sind nach § 10b Abs. 4 EStG (Anhang 10), § 9 Abs. 3 K...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zur Aussteller- und Veranlasserhaftung

Tz. 28 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Mit FG Baden-Württemberg vom 14.07.1998, DStR 1999, XII hat der Senat entschieden, dass die Verwendung von Zuwendungen zur Bezahlung von Sportlern und Trainern über die Grenze von 358 EUR im Durchschnitt pro Monat sowie die Zahlung von Ablöseentschädigungen, die mehr als 2 556 EUR betragen, eine gemeinnützigkeitsschädliche Mittelverwendung v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2022, Absehen von de... / I. Sachverhalt

Gestritten wird um die Festsetzung einer Gebühr nach Nr. 4142 VV. Die Staatsanwaltschaft hat am 9.6.2020 Anklage wegen Steuerhinterziehung und wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gegen den Angeklagten erhoben. Von einer Einziehung hatte sie zuvor gem. § 421 Abs. 3 StPO abgesehen. Soweit sie darüber hinaus im Ermittlungsverfahren Tatvorwürfe nach § 154 Abs...mehr

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Risiken und Nebenwirkungen ... / 2. Konkurrenz zwischen § 261 StGB n.F. und § 370 AO

Die einzelnen strafbaren Handlungen, also eine etwaige Verwirklichung der Tatbestandsvoraussetzungen der jeweiligen Strafrechtsnorm der Steuerhinterziehung und einer Geldwäsche, stehen in Realkonkurrenz zueinander, mithin werden beide Tathandlungen gem. § 53 StGB tatmehrheitlich begangen, weil mehrere Strafgesetze durch mehrere unterschiedliche Handlungen verletzt werden. De...mehr

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Risiken und Nebenwirkungen ... / 2. Vorsatz und Leichtfertigkeit

Im Rahmen einer Worst-Case- oder Höchstvorsorgeberatung muss leider davon ausgegangen werden, dass die Strafverfolgungsbehörden sowohl für die Vortat der Steuerhinterziehung als auch für die gesondert verfolgbare Geldwäschehandlung (bedingt) vorsätzliches Handeln annehmen werden. Die Vorsatz-Frage ist auch relevant, um die in Teil I beschriebene und ggf. vorliegende Selbstan...mehr

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Risiken und Nebenwirkungen ... / 1. Wegfall der sog. Aufwandsersparnis

Neben der bedeutsamen Streichung des Vortatenkataloges und der Neufassung der einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen für die Begehung einer Geldwäsche hat der Gesetzgeber durch das am 18.3.193021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche noch zusätzliche Änderungen vorgenommen, die für die Beratung im Zusammenhang mit steuerliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / IV. Einziehungsmöglichkeiten

Die rechtlich anspruchsvolle und umfangreiche Rechtsmaterie zur Einziehung kann hier nicht ansatzweise erörtert werden, weshalb nur kurz auf einzelne Aspekte hingewiesen wird. Seit Änderung der Vermögensabschöpfung durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017 (BGBl. I 2017, 872) zeigt sich auch im Steuerstrafrecht eine Zunahme von Maßna...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / 3. Gerichtszuständigkeit

Durch Ergänzung des Geldwäschetatbestandes in § 74c Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a GVG wird nunmehr die Zuständigkeit einer Wirtschaftsstrafkammer begründet, sofern eine Zuständigkeit des LG gegeben ist, mithin hat der Gesetzgeber erkannt, dass die strafrechtliche Beurteilung der Geldwäscheregelungen von besonderen Herausforderungen geprägt ist. Insb. dann, wenn eine Steuerhinterzie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / 5. Anwendung des mildesten Gesetzes

Nach welcher gesetzlichen Fassung der Geldwäschenorm die Strafe zu bestimmen ist, richtet sich nach § 2 Abs. 3 StGB, denn bei Gesetzesänderungen zwischen dem Zeitpunkt der Tatbegehung und der Entscheidung über die Strafe ist zu prüfen, welche Gesetzesfassung anzuwenden ist. Praxisrelevant ist meist § 2 Abs. 3 StGB, wonach das jeweils mildeste Gesetz anzuwenden ist, was insb....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / 2. Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten

Etwas unbeobachtet wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche vom 9.3.2021 auch das Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter der Presse gem. § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO um einen kleinen, aber für die Praxis nicht unwesentlichen Geldwäscheaspekt eingeschränkt. Ein diesbezügliches Recht auf Zeugnisverweigerung entfällt gem. § 53 Abs. 2 N...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / 3. Natürliche Handlungseinheit

Verwahrt ein Geldwäschetäter bei mehreren Gelegenheiten – z.B. mehreren Eingängen von unrechtmäßigen Steuererstattungen auf dem Buchgeldkonto aus diversen Steuerhinterziehungen – geldwäschetaugliche Gegenstände, so ist grundsätzlich Tatmehrheit gegeben. Dies dürfte auch dann gelten, wenn beispielsweise durch die erste Steuerhinterziehung als Vortat bereits eine Totalkontamin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / 4. Beratungshonorare

Das sog. Strafverteidigerprivileg als besonderer Schutz vor straf- oder bußgeldrechtlicher Verfolgung hinsichtlich der Annahme von Honoraren ist in § 261 Abs. 1 S. 3 StGB n.F. und in § 261 Abs. 6 S. 2 StGB n.F. enthalten und betrifft nur Geldwäschehandlungen nach § 261 Abs. 1 Nr. 3 oder 4 StGB n.F., also das "Verschaffen" oder "Verwahren" bzw. "Verwenden" des aus einer recht...mehr

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Risiken und Nebenwirkungen ... / V. Verdachtsmeldung des Beraters – Selbstanzeige für Mandant?

Liegen gem. § 43 Abs. 1 Nr. 1 GwG Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte, so hat der Verpflichtete diesen Sachverhalt unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / 4. Telekommunikationsüberwachung

Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche eröffnet auch die Möglichkeit zum Einsatz heimlicher Überwachungsmaßnahmen, wozu u.a. auch die Telekommunikations-überwachung gem. § 100a StPO gehört. Trotz des Wegfalles des Vortatenkataloges bleibt es gem. § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. m StPO i.V.m. § 261 StGB n.F. dabei, dass derartige Beweiserhebungsmaßnahmen in G...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / VII. Fazit

Der Gesetzgeber hat die steuerlichen Implikationen, die sich aus der Gesetzesnovellierung des § 261 StGB ergeben, nicht in ausreichendem Maße bedacht. Sofern es bei der Vorschrift in der jetzigen Fassung verbleiben sollte, können sich im Einzelfall erhebliche (Beratungs-)Probleme ergeben. Der steuerliche Berater muss mit Weitblick die Bearbeitung von Berichtigungen gem. § 15...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / 3. Auslandstaten

Über § 261 Abs. 9 Nr. 1 StGB n.F. wird die Anwendbarkeit des Geldwäschetatbestandes auch auf geldwäschetaugliche Gegenstände ausgedehnt, die aus einer im Ausland begangenen Vortat herrühren. Voraussetzung ist jedoch, dass die im Ausland begangene Vortat nach deutschem Strafrecht eine rechtswidrige Tat und damit strafbar wäre. Zusätzlich muss die ausländische Vortat am auslän...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / 1. Beendigung der Geldwäschetat

Für die in Teil I aufgeworfene Frage, ob neben der steuerlichen Selbstanzeige nach § 371 AO zukünftig zusätzlich eine Selbstanzeige nach § 261 Abs. 8 StGB n.F. eingereicht werden sollte bzw. ob die steuerliche Nachmeldung – auch für Altzeiträume – ein geldwäsche-rechtliches Risiko beinhaltet, sollte auch die Verjährung der Geldwäschestrafbarkeit geprüft, also ob und wann die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Erzielen der Einkünfte (Var. 1: sog. Aktivitätstest)

Rz. 257 [Autor/Stand] Überblick. Nach dem Wortlaut des § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 1 EStG soll das bloße "Erzielen der Einkünfte" nicht als Wirtschaftstätigkeit gelten. Für das Verständnis dieses Merkmals ist zu beachten, dass das bloße Erzielen der Einkünfte nach der Gesetzessystematik nicht per se "schädlich" für die Annahme einer Wirtschaftstätigkeit ist, sond...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug, Aussetzung der Entscheidung über einen Steuerbescheid und Verzinsung

Sachverhalt Bei dem rumänischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um den Vorsteuerabzug und die Auslegung der Art. 167, 168 und 178 MwStSystRL. Das Vorlagegericht fragte, ob diese Vorschriften und Art. 47 der EU-Grundrechtecharta nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehen, die es den Steuerbehörden, nachdem sie einen Steuerbescheid erlassen haben, mit dem die Anerkennung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bemessungsgrundlage / 3 Verbilligte Leistungen (Mindestbemessungsgrundlage)

Grundsätzlich ist es einem Unternehmer freigestellt, eine Leistung verbilligt, also auch unter seinen eigenen Kosten oder Ausgaben, am Markt anzubieten. Da das Umsatzsteuerrecht bei der Frage der Steuerbarkeit nur den Leistungstatbestand "entgeltliche Leistung" und den Leistungstatbestand "unentgeltliche Leistung" kennt, führt jeder Umsatz, für den der Unternehmer eine Gegen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / 2. Wegfall des Vortatenkataloges

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche am 18.3.2021 stellen nun sämtliche rechtswidrige (Wirtschafts- bzw. Steuer-)Straftaten gem. § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB geeignete Geldwäschevortaten für den Geldwäschetatbestand dar ("All-crimes approach"). Die Neuregelung der Geldwäsche gilt damit für (Selbst-)Geldwäschehandlungen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / a) Grundsätzlich Straflosigkeit bei strafbarer Vortat

Wie bei der Vorgängervorschrift des § 261 Abs. 9 S. 2 StGB a.F. beinhaltet auch die insoweit unverändert übernommene Regelung in § 261 Abs. 7 StGB n.F einen persönlichen Strafausschließungsgrund. Wer also an einer rechtswidrigen Vortat, z.B, einer Steuerhinterziehung nach § 370 AO zur Erlangung des inkriminierten Vermögens- bzw. "Steuer"-Vorteils beteiligt ist oder war, soll...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / b) Tatentdeckung

In der Praxis dürfte die Wirksamkeit der strafaufhebenden geldwäscherechtlichen Selbstanzeige auch häufig von der Frage abhängen, ob die Geldwäschetat bereits entdeckt ist. Diesbezüglich können grundsätzlich die zur Selbstanzeige nach § 371 AO entwickelten Grundsätze herangezogen werden, die an das Vorliegen einer Tatentdeckung lediglich geringe Anforderungen stellen. Eine Ta...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / a) Strafaufhebung möglich

Wie die bisherigen Darstellungen zeigen, ergeben sich im Zusammenhang mit steuerlichen Nachmeldungen erkennbare Implikationen auf den Geldwäschetatbestand des § 261 StGB n.F., sofern eine Steuerhinterziehung als Vortat angenommen werden kann. Eine Prognose darüber, wie die Behörden die steuerliche Nachmeldung und/oder die Geldwäschesituation bewerten, ist kaum möglich. Insow...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / c) Kenntnis der Tatentdeckung

Für das Bejahen der Wirksamkeit einer Selbstanzeige nach § 371 AO kommt es nicht darauf an, dass sie freiwillig abgegeben wird. Da der Gesetzgeber mit Ausnahme des Wissenselementes um die Tatentdeckung insgesamt lediglich objektive Kriterien vorgegeben hat, profitiert von der Strafaufhebung auch der Steuerstraftäter, der aus Furcht vor einer bevorstehenden Entdeckung handelt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / b) Verschaffen

Nach dieser Handlungsalternative gem. § 261 Abs. 1 Nr. 3 StGB n.F. erfüllt derjenige den Geldwäschetatbestand, wer sich oder einem Dritten mit Einverständnis des Vortäters einen aus einer Vortat herrührenden Gegenstand verschafft, wobei sodann der Geldwäschetäter oder Dritte unter Ausschluss des Vortäters über den Gegenstand verfügen kann. Das Verschaffen bezeichnet die Hers...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesamtstrafenbildung im Ste... / 4. Gesonderte Geldstrafe als Einzelstrafe

Das Gericht hat aber nach seinem Ermessen die Möglichkeit, auf die Geldstrafe gesondert zu erkennen (Kombinationsprinzip; § 53 Abs. 2 S. 2 StGB). Von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, liegt v.a. dann nahe, wenn die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe das schwerere Strafübel für den Angeklagten darstellt, weil etwa nur auf diese Weise erreichbar ist, dass dem Täter Straf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / 2. Anforderungen an Selbstanzeigen gem. § 371 AO

Vor diesem Hintergrund sollte zunächst bei der steuerlichen Beratung im Zusammenhang mit steuerlichen Nachmeldungen oder Berichtigungsanzeigen – auch wenn diese im Einzelfall bei abweichender Rechtsansicht lediglich als Informationsschreiben ausgestaltet sein sollten – höchstvorsorglich auf die "Selbstanzeigesicherheit" nach Maßgabe der sich aus § 371 AO und der diesbezüglic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesamtstrafenbildung im Ste... / [Ohne Titel]

VorsRiLG Helmut Tormöhlen[*] Bei Hinterziehung von Anmeldungssteuern (USt, LSt) und Veranlagungssteuern (ESt, KSt, GewSt) kommt es häufig zur Bildung einer Gesamtstrafe. Bei gleichzeitig und inhaltsgleich abgegebenen Steuererklärungen ist nach neuerer Rspr. Tatmehrheit anzunehmen. Hat der Täter mehrfach Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei begangen und werden die Taten gle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / c) Kontamination des Buchgeldkontos

Je nach Höhe der ungerechtfertigten Zahlungszugänge vom FA kann auch dem gesamten Guthaben auf dem Privat- oder Firmenkonto eine Tatobjektseigenschaft zukommen, wenn das Buchgeldkonto sowohl aus rechtmäßigen Zahlungseingängen als auch aus von § 261 Abs. 1 StGB n.F. erfassten rechtswidrigen Steuerstraftaten hervorgegangen ist. Es handelt sich dann insgesamt um einen Gegenstan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / c) Verschleiern

Zusätzliche Voraussetzung für die Strafbarkeit der "Selbstgeldwäsche" ist, dass der Vortäter die rechtswidrige Herkunft des Gegenstandes verschleiert in den Verkehr bringt. Unter Verschleierung ist jedes zielgerichtete irreführende und manipulative Verhalten zu verstehen, durch das die Ermittlung der wahren Herkunft eines Gegenstandes oder der eine Einziehung für die Strafve...mehr