Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

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Vorbemerkung zu §§ 2058–2063 BGB

Rz. 1 Die zentralen Regelungen für die Haftung des Erben finden sich in §§ 1967–2017 BGB. Diese werden in vollstreckungsrechtlicher Hinsicht ergänzt durch die Regelungen der §§ 780–785 ZPO. Dabei gehen – wie der Wortlaut zeigt – die genannten Normen beider Gesetze von dem (in der Praxis eher die Ausnahme bildenden) Regelfall eines Alleinerben aus, entfalten aber auch bei Mit...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Steuerliche Haftung

Rz. 18 Für Steuerschulden des Erblassers gelten die allg. Regelungen, wobei es dem FA freisteht, ob es durch zusammengefassten Bescheid sämtliche Miterben oder durch Einzelbescheid den einzelnen Miterben in Anspruch nimmt.[50] Teilweise findet eine Zusammenveranlagung des überlebenden Ehegatten mit den Erben statt.[51] Zudem unterliegt auch der als Gesamtschuldner in Anspruc...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Vorbemerkung zu §§ 1967–201... / Literaturtipps

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrechtliche Grundlage

Rz. 8a Es gibt keine ausdrückliche Vorgabe im Unionsrecht für die Vorschrift. Die Art. 205 und 273 MwStSystRL, wonach auch andere Personen als der eigentliche Steuerschuldner in bestimmten Fällen die Steuer gesamtschuldnerisch schulden und die Mitgliedstaaten zur Verhinderung von Steuerhinterziehungen geeignete Maßnahmen ergreifen können, decken aber den Inhalt der Norm unio...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.4.2 Kapitalertragsteueranmeldung als Steuererklärung

Rz. 29 Die KapESt-Anmeldung ist eine Steuererklärung (§ 150 Abs. 1 S. 3 AO), in der der zur Einbehaltung der KapESt Verpflichtete die Steuer selbst zu berechnen hat. Rz. 30 Falsche Angaben in der KapESt-Anmeldung können als – vollendete – Steuerhinterziehung strafbar sein (§ 370 Abs. 4 S. 1 Halbs. 2 AO) oder als leichtfertige Steuerverkürzung mit einem Bußgeld geahndet werden...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 2. Berichtigungspflicht gemäß § 153 Abs. 1 S. 1, 2 AO

Rz. 181 Gemäß § 153 AO ist ein Steuerpflichtiger bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist verpflichtet, eine richtigstellende Anzeige vorzunehmen, wenn er nachträglich erkennt, dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist. Diese Verpflichtung trifft gemäß ...mehr

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EuGH-Vorlage zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Sind Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 i.V.m. Art. 21 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG dahingehend auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat gestatten, anstelle der Mehrwertsteuergruppe (des Organkreises) ein Mitglied der Mehrwertsteuergruppe (den Organträger) zum Steuerpflichtigen zu ...mehr

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Sauer, SGB III § 319 Mitwir... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) neu gefasst. Abs. 2 wurde zum 1.8.2004 durch das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) angefügt. Abs. 2 der Vorschrift wurden durch das G...mehr

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Sauer, SGB III § 319 Mitwir... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung gewährleistet, dass die Bundesagentur für Arbeit stets, wenn sie eine Leistung der Arbeitsförderung gewährt oder aufgrund eines gestellten Antrages eine entsprechende Prüfung vornehmen muss, Einsicht in die relevanten Unterlagen nehmen kann. Sie steht in Zusammenhang mit § 315 und § 2 SchwarzArbG. Nach § 315 sind spezifizierte Angaben zu machen, nach § 319...mehr

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Teilweise neue USt-IdNrn. in den Niederlanden (zu § 3a und § 6a UStG)

Kommentar Die Niederlande haben mitgeteilt, dass in den Niederlanden registrierte Einzelunternehmen zum 1.1.2020 neue USt-IdNrn. erhalten. Deutsche Unternehmen müssen bei Leistungen an diese Unternehmer in den Niederlanden ab dem 1.1.2020 ausschließlich die neue USt-IdNr. verwenden. Die rechtliche Problematik Bei grenzüberschreitenden Leistungen in der Europäischen Union kommt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 72... / 6 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 21 Beim Vorliegen der Voraussetzungen jedes der drei Haftungstatbestände des § 72a Abs. 1, 2 u. 4 AO wird die Haftung nach Anhörung des Haftungsschuldners gem. § 91 AO durch Haftungsbescheid nach § 191 AO geltend gemacht. Der Bescheid ist gem. § 121 AO zu begründen. Die Haftungsinanspruchnahme liegt ebenso im Ermessen der Finanzbehörde wie die Entscheidung, welcher von m...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 7.3 Fortbestand des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis

Rz. 27 Der Haftungsanspruch erlischt, wenn der zugrunde liegende Anspruch durch Zahlung[1] oder Aufrechnung[2] erlischt. Dies ergibt sich aus dem Gesamtschuldverhältnis zwischen Schuld und Haftung nach § 44 AO. Die Frage, ob sich dieselbe Folge für die anderen Erlöschensgründe[3] aus der Akzessorietät der Haftungsschuld ergibt, scheint von BFH v. 18.5.1983, I R 193/79, BStBl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 8.3 Erhebung

Rz. 34 Von der Geltendmachung des Haftungsanspruchs durch Haftungsbescheid ist die Aufforderung des Haftungsschuldners zur Leistung zu unterscheiden. Mit diesem Leistungsgebot (vgl. § 254 Abs. 1) beginnt das Erhebungsverfahren.[1] Während beim Steuerbescheid stets von der Verknüpfung der Zahlungsaufforderung (Leistungsgebot) mit der Steuerfestsetzung ausgegangen wird, sieht d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 8.1.2 Auswahlermessen zwischen Schuldner und Haftungsschuldner

Rz. 29 Besteht die Möglichkeit, den Schuldner des zugrunde liegenden Anspruchs heranzuziehen, so hat die Finanzbehörde neben dem Handlungsermessen auch noch das Auswahlermessen zwischen Schuldner und Haftungsschuldner auszuüben. Hier ist zu beachten, dass grundsätzlich die Haftung subsidiär ist[1] , zunächst also der eigentliche Schuldner in Anspruch zu nehmen ist. Das gilt ...mehr

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§ 6 Mitverschulden / VI. Darlegungs- und Beweislast des Rechtsberaters

Rz. 34 Die Darlegungs- und Beweislast für den Einwand des Mitverschuldens trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Schädiger, der damit seine Ersatzpflicht mindern oder beseitigen will.[162] Dies gilt auch für den Mitverschuldenseinwand in der Haftung des Anwalts[163] und des Steuerberaters.[164] Danach hat der Berater die Umstände darzulegen und zu beweisen, die ein Mitversch...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Ergebnis der Sach- und Rechtsprüfung

Rz. 93 Nach der Klärung des maßgeblichen Sachverhalts (vgl. Rdn 34 ff.) und der mandatsbezogenen Rechtsprüfung (vgl. Rdn 52 ff.) obliegt dem Rechtsanwalt die weitere vertragliche Hauptpflicht (vgl. Rdn 5), seinen Auftraggeber – in den Grenzen des umfassenden oder eingeschränkten Mandats (vgl. Rdn 16 ff.) – über das Ergebnis der Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterrichte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Grundlagen des innergemeinschaftlichen Verbringens

Rz. 9 Nach § 3 Abs. 1a UStG liegt eine (fiktive) Lieferung vor, wenn ein Unternehmer einen seinem Unternehmen zugeordneten Gegenstand aus dem Inland zu seiner Verfügung in einen anderen Mitgliedstaat verbringt. Der Verbringenstatbestand setzt voraus, dass der Gegenstand zur eigenen Verfügung in den anderen Mitgliedstaat gelangt, also nicht im Zusammenhang mit der Übertragung...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / I. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Rz. 19 Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin gibt der Kanzlei ihr Gepräge. Erst durch ihn oder sie wird das Büro zur Anwaltskanzlei. Rechtlich sind Rechtsanwälte einerseits Interessenvertreter ihrer Mandanten, an die sie über Geschäftsbesorgungsverträge (Sonderform des Dienstvertrags, §§ 611 ff., 675 BGB) gebunden sind. Ein Rechtsanwalt hat die rechtlichen Interessen sein...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft als umsatzsteuerliche Organgesellschaft

Leitsatz Die Eingliederung einer Personengesellschaft in das Unternehmen des Organträgers setzt nicht voraus, dass Gesellschafter der Personengesellschaft neben dem Organträger nur Personen sind, die in das Unternehmen des Organträgers finanziell eingegliedert sind. Sachverhalt Der Kläger ist der Insolvenzverwalter der A Maschinenbau GmbH & Co. KG (KG). Gesellschafter der KG ...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 5.1.3.5 Haftungsrisiko Compliance; Vermeidung einer Haftung durch CMS

Rz. 1077 Ein Verstoß gegen die Compliance-Pflicht des Geschäftsführers stellt einen Verstoß gegen § 43 Abs. 1 GmbHG dar. Der Geschäftsführer haftet mithin für die Verletzung seiner Compliance-Pflichten gem. § 43 Abs. 2 GmbHG, während die GmbH nach den jeweils verletzten Spezialvorschriften (z. B. § 14 Abs. 6 MarkenG (Schadensersatz bei Markenverletzung), § 81 Abs. 4 GWB (Buß...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.11.1.2 Abberufungsgründe

Rz. 755 Im GmbH-Recht gilt anders als bei der AG, die einen Widerruf der Bestellung nur aus wichtigem Grund vorsieht (§ 84 Abs. 3 AktG), der Grundsatz der freien Abberufbarkeit, § 38 Abs. 1 GmbHG. Dies gilt allerdings nur für die mitbestimmungsfreie GmbH und die dem DrittelbG unterliegende GmbH. Für die mitbestimmte oder montanmitbestimmten GmbH gilt über § 31 MitbestG bzw. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und Vorsteuerabzug

Sachverhalt Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Frage, welche Anforderungen an die Steuerbefreiung für die Ausfuhr (Art. 146 MwStSystRL) zu stellen sind. Auch musste der EuGH entscheiden, ob sich der Umstand, dass ein möglicher Betrug in einem Drittland begangen wird, Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug im Mitgliedstaat der Ausfuhrlieferung hat. Die K...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verständigungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen

Leitsatz 1. Das Verständigungs- und Schlichtungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen hat obligatorischen Charakter, es führt daher bei Vorliegen der Voraussetzungen zwingend zur Beseitigung der Doppelbesteuerung. 2. Wenn durch ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren endgültig festgestellt ist, dass eines der beteiligten Unternehmen durch Handlungen, die eine Gewinnberic...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Zeugnisverweigerungsrecht volljähriger Kinder im Kindergeldprozess

Leitsatz Die Mitwirkungspflicht volljähriger Kinder in Kindergeldsachen (§ 68 Abs. 1 Satz 2 EStG) erstreckt sich auch auf das finanzgerichtliche Verfahren. Aufgrund des dadurch angeordneten Ausschlusses des § 101 AO hat das Kind insoweit im finanzgerichtlichen Verfahren kein Zeugnisverweigerungsrecht. Normenkette § 68 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 101 AO, § 84 FGO Sachverhalt Der Kläg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.2.2.1 Allgemeines

Rz. 43 In § 90 Abs. 2 AO wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung[1] v. 29.7.2009, BGBl I 2009, 2302 ein neuer S. 3 eingefügt. Die Regelung wurde erheblich verschärft, indem zu den erweiterten Mitwirkungspflichten noch besondere Erklärungs- und Versicherungspflichten hinzutreten, wenn objektiv erkennbare Anhaltspunkte bestehen, dass der Stpfl. über Gesch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 90 Abs. 1 AO statuiert eine allgemeine Mitwirkungspflicht des Beteiligten zur Sachverhaltsaufklärung im Besteuerungsverfahren. Die Vorschrift enthält keine eigenständige Rechtsgrundlage, die es der Finanzbehörde ermöglichen würde, von dem Beteiligten ein konkretes Verhalten zu verlangen. Hierfür ist sie inhaltlich zu unbestimmt.[1] Die tradierte Rollenverteilung zwisc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 1.2 Art der Haftung

Rz. 2 Die Vorschrift begründet als Folge der Verletzung einer öffentlich-rechtlichen Pflicht eine öffentlich-rechtliche Haftung. Privatrechtliche Vereinbarungen zwischen dem Haftungsschuldner und dem von ihm Vertretenen haben auf ihren Bestand und ihren Umfang keinen Einfluss.[1] Es handelt sich um eine unbeschränkt persönliche Haftung, die neben der Schuld besteht, also eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.3 Würdigkeit

Rz. 182 Würdigkeit liegt vor, wenn der Stpfl. die Bedürftigkeit nicht selbst schuldhaft herbeiführt und in seinem ganzen steuerlichen Verhalten nicht grob gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen hat. Unwürdigkeit liegt etwa vor, wenn der Stpfl. hohe Investitionen vorgenommen hat, ohne dass die Finanzierung gesichert war. Würdigkeit ist demgegenüber stets gegeben, we...mehr

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Beginn des Laufs von Hinterziehungszinsen bei einer durch Unterlassen der Anzeige begangenen Hinterziehung von Schenkungsteuer

Leitsatz 1. Bei einer durch Unterlassen der Anzeige begangenen Hinterziehung von Schenkungsteuer beginnt der Lauf der Hinterziehungszinsen zu dem Zeitpunkt, zu dem das FA bei ordnungsgemäßer Anzeige und Abgabe der Steuererklärung die Steuer festgesetzt hätte. 2. Der Zeitpunkt für den Beginn des Zinslaufs kann unter Berücksichtigung der beim zuständigen FA durchschnittlich erf...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.1 Belege und Nachweise

Rz. 2 [Belegvorhaltung] Es besteht keine gesetzliche Pflicht mehr, Belege zusammen mit der Steuererklärung einzureichen. Der Verzicht auf Belege wird von den Finanzämtern sogar gewünscht, denn damit entfallen Belegsichtung und Rücksendung – und das spart Kosten. Der Belegverzicht gilt auch für Steuerbescheinigungen zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 Sat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Fristversäumnis

Rn. 40 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Erklärungsfrist ist eine Ordnungsfrist, die der Durchführung der Veranlagung dient. Die Versäumnis der Frist zieht keine materiell-rechtlichen Nachteile nach sich, zB Verlust etwaiger im Veranlagungsverfahren zu stellender Anträge oder zu beantragender Steuervergünstigungen. Das FA kann aber zur Erzwingung der Abgabe von Steuererklärungen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.2 Bilanzberichtigung

Rz. 433 Eine Bilanzberichtigung hat zu erfolgen, wenn die Bilanz unrichtig ist, weil zwingende handels- und steuerrechtliche Grundsätze und Vorschriften nicht berücksichtigt worden sind. Eine Bilanzberichtigung liegt vor, wenn ein unrichtiger Bilanzansatz durch einen richtigen ersetzt werden soll. Die Bilanzberichtigung kann alle Positionen der Bilanz hinsichtlich Ansatz und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 244 verwiesen. Im Folgenden sind nur...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 4. Sonderfall: Können nach Erlöschen der Erbschaftsteuer gem. § 29 ErbStG noch Hinterziehungszinsen festgesetzt werden?

Im Zusammenhang mit der speziellen Regelung des § 29 ErbStG wird die Frage diskutiert, ob der rückwirkende Wegfall des Steueranspruchs "ex tunc" (Erlöschen des Schenkungsteueranspruchs nach § 29 ErbStG) zum Entfallen des Straftatbestandes der Steuerhinterziehung und damit zum Entfallen der Festsetzung von Hinterziehungszinsen führt. Bisher ist nicht abschließend geklärt, inw...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 3. Schuldnerschaft von Hinterziehungszinsen bei Schenkungen und Erbfällen

In diesem Zusammenhang ist auf das Urteil des BFH v. 28.3.2012[38] hinzuweisen. Ein Steuerpflichtiger kann auch Schuldner von Hinterziehungszinsen sein/werden, wenn der Steuerpflichtige persönlich keine Steuerhinterziehung begeht/begangen hat und ein Dritter für ihn eine unrichtige Steuererklärung abgibt und daraufhin gegen ihn als den Schuldner der hinterzogenen Steuer kein...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / b) Behauptung einer Treuhandschaft

Häufig "jongliert" ein Steuerhinterzieher (beim Verstecken von Kapitalvermögen im Ausland) im Familienkreis mit "Einbeziehung" von Ehegatten, Kindern u. Ä., ohne dass diese genau davon wissen. Werden die Sachverhalte später entdeckt, wird von Seiten des Steuerhinterziehers bzw. der "formal" Bedachten gegen das Vorliegen einer Steuerhinterziehung eingewandt, dass die einbezog...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / a) Stiftungen

Im Zusammenhang mit (insb. ausländischen) Stiftungen zeichnet sich ein Trend in der Verwaltungspraxis und Rechtsprechung ab, eine Durchbrechung des Trennungsprinzips anzunehmen.[6] Nach dem Trennungsprinzip ist das Vermögen einer intransparenten, wirksam gegründeten und rechtlich selbständigen Stiftung dem Stifter nicht mehr zuzurechnen und kann schon deshalb nach inländisch...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 1. Voraussetzung für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen

Hinterziehungszinsen entstehen nach § 235 Abs. 2 AO mit dem Eintritt der Steuerverkürzung oder der Erlangung des Steuervorteils und werden durch Zinsbescheid festgesetzt (§ 239 Abs. 1 Satz 1 AO iVm § 155 Abs. 1 AO). Für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen ist gem. § 235 AO erforderlich, dass die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale des § 370 Abs. 1 AO (Steuerh...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 1

Im Fall einer Steuerhinterziehung können Hinterziehungszinsen eine hohe zusätzliche finanzielle Belastung bewirken. Da insb. Schenkung- und Erbschaftsteuerhinterziehungen oft relativ spät entdeckt werden, kann z. B. Kapitalvermögen in Fällen von hinterzogenem Vermögen – ggf. zu einem erheblichen Teil – zusätzlich durch Hinterziehungszinsen aufgezehrt werden. In dem Beitrag w...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 3. Rechtsbehelfsmöglichkeiten gegen die Festsetzung von Hinterziehungszinsen

Die Abwehr von Hinterziehungszinsen dem Grunde und der Höhe nach erfolgt durch Einspruch gegen den Bescheid über die Festsetzung von Hinterziehungszinsen; es besteht auch die Möglichkeit, Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Im Rahmen des Einspruchs ist das Vorliegen der Hinterziehung inzident zu überprüfen/widerlegen.[13] Insb. bei Transaktionen über mehrere Jahre und ...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 1. Formelle Rechtmäßigkeit

Bescheid über die Festsetzung von Hinterziehungszinsen sind verfahrensrechtlich Steuerbescheide, die Formvorschriften für Steuerbescheide gelten entsprechend. Es gilt eine besondere Festsetzungsfrist; sie beträgt nach § 239 Abs. 1 Satz 1 AO ein Jahr. Der Beginn der Festsetzungsfrist ist vom Ablauf des Jahres abhängig, in dem die hinterzogenen Steuern unanfechtbar geworden si...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / I. Vorliegen einer Schenkung-/Erbschaftsteuerhinterziehung

Die Hinterziehung von Schenkung-/Erbschaftsteuer kann in vielfältiger Weise vorkommen. "Klassiker" sind "Schwarzgeld" im Ausland[1], "Verstecken" von Kapital in (ausländischen) Stiftungen[2] u. ä., "Nichterklären" ausländischer Vermögenswerte/-gegenstände bei der Erbschaftsteuererklärung[3], oder schlicht die Nichtangabe von Vorschenkungen (BGH 1 StR 405/14). 1. Voraussetzung...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / II. Berechnung der Hinterziehungszinsen in Erbschaft-/Schenkungsteuerfällen

Die Höhe der Hinterziehungszinsen hängt prinzipiell von dem Zeitraum zwischen dem Eintritt der Verkürzung oder Erlangung des Steuervorteils und dem Zeitpunkt der Zahlung der hinterzogenen Steuer ab.[25] Dabei kommt es auf den tatsächlich hinterzogenen und nicht auf den ggf. festgesetzten Steuerbetrag an. Die in § 235 Abs. 4 AO vorgeschriebene Anrechnung von Nachzahlungszinse...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / IV. Hinterziehungszinsen als Nachlassverbindlichkeit?

Vom Erblasser hinterzogene Steuern können nach dem im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder ergangenen Erlass des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen vom 14.11.2002[41] als Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG berücksichtigt werden, wenn sie tatsächlich festgesetzt worden sind oder werden. Das gilt auch dann, wenn die Steuerhin...mehr

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Arbeitnehmer-Sammelbeförderung / 2.2 "Verbilligte" Beförderung

Verlangt der Arbeitgeber von den Arbeitnehmern für die Beförderung eine Bezahlung, die aber nicht seine Ausgaben deckt, ist zu prüfen, ob statt des "verbilligten" Entgelts die sog. Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 i. V. m. Abs. 4 UStG (Bemessungsgrundlage, Tz. 3.3.) eingreift – d. h. die Bemessung nach Grundsätzen des "Eigenverbrauchs" gem. § 10 Abs. 4 UStG, also d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anzahlung auf ein Blockheizkraftwerk

Leitsatz 1. Für den Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung kommt es darauf an, dass der Gegenstand der späteren Lieferung aus Sicht des Anzahlenden genau bestimmt ist und die Lieferung daher aus seiner Sicht sicher erscheint. 2. Es ist unionsrechtskonform, dass die Berichtigung des Vorsteuerabzugs gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 1 Satz 2 UStG eine Rückzahlung voraussetzt. Normen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuerschuld als Nachlassverbindlichkeit

Leitsatz 1. Die vom Erblasser herrührenden Steuerschulden, die zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits rechtlich entstanden waren oder die der Erblasser als Steuerpflichtiger durch die Verwirklichung von Steuertatbeständen noch begründet hat, sind Nachlassverbindlichkeiten. 2. Steuerschulden können nicht abgezogen werden, wenn sie keine wirtschaftliche Belastung darstellen. 3. An d...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 2.6 Unterschriften (Zeilen 28 bis 30)

An dieser Stelle ist die Schenkungsteuererklärung zu unterschreiben. Eine nicht unterschriebene Steuererklärung gilt als nicht abgegeben. Mit der Unterschrift wird versichert, dass die Angaben in der Schenkungsteuererklärung wahrheitsgemäß gemacht wurden. Ist dies nicht der Fall, kann das zu erheblichen strafrechtlichen Problemen führen (Steuerordnungswidrigkeit bzw. Steuerhi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 63... / 1 Tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs. 1 AO)

Rz. 1 Die tatsächliche Geschäftsführung umfasst alle Handlungen und Tätigkeiten, die der Körperschaft zuzurechnen sind.[1] Die Körperschaft muss ihre tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung ihrer in der Satzung bestimmten Zwecke in der satzungsmäßigen Weise richten. Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen daher übereinstimmen...mehr