Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Ermittlung des Einkommens bei beschränkter Steuerpflicht

2.5.1 Grundsätzliches Tz. 95 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Für die Einkommensermittlung bei beschr KStPflicht gelten grds die gleichen kstlichen und über § 8 Abs 1 S 1 KStG auch estlichen Vorschriften wie bei unbeschr Stpfl. Dieser Grundsatz erfährt jedoch Einschränkungen, soweit bestimmte Vorschriften tatbestandsmäßig die unbeschr StPflicht voraussetzen. Hervorzuheben sind dazu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Sachlicher Umfang der beschränkten Steuerpflicht (§ 49 EStG)

2.3.1 Abschließende Aufzählung der Einkunftsarten, Gewinnerzielungsabsicht Tz. 14 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen ohne Geschäftsleitung oder Sitz im Inl sind nur dann beschr stpfl, wenn sie inl Eink beziehen. Der Begriff der inl Eink ist in § 49 EStG, der für den Bereich der KSt nach § 8 Abs 1 KStG entspr anzuwenden ist, abschließend defi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Schaubild zu den einzelnen Formen der Steuerpflicht nach dem KStG

Tz. 3a Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Übersicht über die St-Pflichtenmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7 Beginn und Ende der beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Nr 1 KStG

Tz. 186 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Wann die beschr St-Pflicht beginnt und endet, ist im KStG nicht gesondert geregelt. Da es auch an entspr anwendbaren Vorschriften des EStG fehlt, bestimmen sich diese Zeitpunkte aus der Formulierung des § 2 Nr 1 KStG selbst. 2.7.1 Beginn der beschränkten Steuerpflicht; vorweggenommene Betriebsausgaben/Werbungskosten Tz. 187 Stand: EL 94 – ET: ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Der beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Nr 1 KStG unterliegende Einkunftsarten im Einzelnen (§ 49 Abs 1 EStG)

2.4.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 49 Abs 1 Nr 1 EStG) Tz. 29 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Der beschr StPflicht unterliegen nur solche Eink aus einer L + F (§ 13 EStG), die im Inl betrieben wird. Dies setzt voraus, dass die bewirtschafteten Ländereien im Inl belegen sind. Hofgebäude und Inventar können im Ausl liegen und die Leitung vom Ausl aus erfolgen (s Urt de...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Entstehen der Steuerpflicht

Rz. 170 Die Steuerpflicht des Nacherben entsteht mit dem Anfall nach § 1139 BGB. Bis zu diesem Zeitpunkt sind nur dann Steuern zu entrichten, wenn der Nacherbe gegen Abfindung auf das Nacherbenrecht verzichtet, gegen Abfindung ausschlägt, das Anwartschaftsrecht gegen Erlös überträgt bzw. Nachlassgegenstände vom Vorerben unentgeltlich erhält.[204] Rz. 171 Bei der Besteuerung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2 Ende der beschränkten Steuerpflicht, nachträgliche Betriebsausgaben/Werbungskosten

Tz. 188 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die beschr KSt-Pflicht endet, wenn das ausl KSt-Subjekt erlischt (maßgebend ist diesbezüglich das ausl ZivilR) oder wenn es durch Änderungen seines Status mit einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse nicht mehr vergleichbar ist (Übergang zur Besteuerung der dahinter stehenden Personen, zum Typenvergleich s Tz 8). Sie endet ferner, wenn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Besteuerungsverfahren bei beschränkter Steuerpflicht nach § 2 Nr 2 KStG

Tz. 212 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bei beschr St-Pflicht nach § 2 Nr 2 KStG findet eine Veranlagung nicht statt. Die KSt ist durch den St-Abzug grds abgegolten (s § 32 Abs 1 Nr 2 KStG). Eine Anrechnung und Vergütung der anrechenbaren KSt war ausgeschlossen (§ 51 KStG 1999), wenn und soweit das frühere KSt-Anrechnungsverfahren (noch) Anwendung fand. Damit besteht für die jur P...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Steuerpflicht nach zweitem Halbsatz des § 2 Nr 2 KStG

Tz. 223 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Zum Kreis der Betroffenen s Tz 205 f. Ausl Kö sind von der StPflicht nicht betroffen, wohl aber im Ergebnis wegen § 5 Abs 2 Nr 1 KStG auch stbefreite Kö. Zum davon zu trennenden Kreis der nach § 32 Abs 3 KStG Abzugsverpflichteten s Tz 226. Tz. 224 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Tatbestandlich erfasst die Erweiterung der beschr St-Pflicht alle Entg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1 Erhebungsformen der Körperschaftsteuer bei beschränkter Steuerpflicht nach § 2 Nr 1 EStG; Abzugsteuer und EU-Recht

Tz. 124 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die KSt iRd beschr StPflicht kann erhoben werden durch St-Abzug vom Kap-Ertrag nach § 43 EStG, St-Abzug iSd § 50a Abs 1 EStG, angeordneten St-Abzug nach § 50a Abs 7 EStG, Vorauszahlungen auf die zu veranlagende KSt (auch s § 48 EStG) und Abschlusszahlung als Ergebnis einer Veranlagung. Außerdem ist ein Solidaritätszuschlag zu erheben (§ 2 Nr 3 So...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / c) Nachträglicher Wegfall der Steuerpflicht des Erben

Rz. 199 Wendet jemand einer gemeinnützigen Stiftung zu Lebzeiten im Rahmen einer Erstausstattung oder einer Zustiftung Vermögensgegenstände zu, die er von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden erlangt hat, so kann die für diesen Erwerb angefallene Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG mit Wirkung für die Vergangenheit entfallen. Die Vorausse...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8 Anwendung des Außensteuergesetzes bei beschränkter Steuerpflicht nach § 2 Nr 1 KStG

Tz. 195 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Für die Rechtspraxis der Besteuerung beschr Stpfl ist das AStG nur selten von Belang: Tz. 196 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Für die Besteuerung von beschr stpfl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen iSd § 2 Nr 1 KStG ist (nur) § 1 AStG (Erster Teil betr internationale Verflechtungen) von Bedeutung, weil nach dem Ges-Wortlaut die Eink von Stp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Sachlicher Umfang der beschränkten Steuerpflicht

Tz. 210 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Wie bei der beschr StPflicht iSd § 2 Nr 1 KStG setzt auch die beschr StPflicht nach § 2 Nr 2 KStG als objektives Merkmal das Vorliegen "inl" Eink voraus, die überdies dem St-Abzug unterliegen müssen (seit dem StÄndG 2003 "vollständig oder tw" im Hinblick auf die zeitgleich eingeführte nur hälftige Erhebung von KapSt, s Tz 216). Nach dem Urt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Einlagenrückgewähr durch Körperschaften oder Personenvereinigungen, die nicht der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland unterliegen

Tz. 277 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 8 S 1 KStG idF des JStG 2022 können auch ausl Kö oder Pers-Vereinigungen, die nicht der unbeschr StPflicht im Inl unterliegen, eine Einlagenrückgewähr erbringen, wenn sie Leistungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 oder 9 EStG gewähren können. Diese ausl Kö können (bei Vorhandensein einer inl BetrSt) in D beschr kstpfl sein; sie müssen es ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Inländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 9 § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ErbStG knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht an die Inländereigenschaft des Erblassers, des Schenkers oder des Erwerbers. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer, der sich nach § 9 ErbStG richtet. Inländer ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 ErbStG jede natürliche Person, die im Inland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhn...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Wegzug vor nicht mehr als fünf Jahren

Rz. 14 Für die unbeschränkte Steuerpflicht i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1a ErbStG ist – wie gesehen – die Staatsangehörigkeit des Erblassers oder des Erwerbers ohne Belang. Demgegenüber knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1b und c ErbStG an die Staatsangehörigkeit der Beteiligten an. Rz. 15 Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1b ErbStG gelten solche deutsche Staatsangehörige...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Allgemeines

Rz. 8 Die persönliche Steuerpflicht ist in § 2 ErbStG geregelt. Hier wird die Frage beantwortet, welche der in § 1 ErbStG bezeichneten Vorgänge der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen. Ähnlich wie bei anderen Steuerarten wird auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht unterschieden. Die Beschränktheit der Steuerpflich...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Geltendgemachter Pflichtteil

Rz. 57 Als Erwerb von Todes wegen gilt gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG auch der Erwerb aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs (§§ 2303 ff. BGB), und zwar der Höhe nach begrenzt auf den Betrag, in dem der Anspruch geltend gemacht wird.[69] Geltend gemacht ist der Pflichtteil, wenn der Berechtigte eindeutig zu erkennen gibt (ausdrücklich oder konkludent), dass er ...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / 3. Verfahrensrechtliche Besonderheiten bei Zuzug

Bei einem Zuzug in die Schweiz entsteht den betroffenen Personen die Pflicht, im Wohnsitzkanton eine Steuererklärung auszufüllen. Die Veranlagung erfolgt sodann nach der Methode der Gegenwartsbemessung; erfolgt der Eintritt in die Steuerpflicht dabei am 1.1. eines Jahres, ist das im ersten Jahr erzielte Einkommen Bemessungsgrundlage für das erste Steuerjahr. Beginnt die Steu...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / I. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG und erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 2’AStG

Mit der Aufgabe des deutschen Wohnsitzes und dessen Verlegung in die Schweiz endet grundsätzlich die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, es sei denn, der deutsche Wohnsitz wird aufrechterhalten. In diesem Fall bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen, wird allerdings durch das DBA Schweiz/Deutschland zugunsten des schweizerischen Besteuerungsrec...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / II. Körperschaftsteuer

Rz. 637 Steuersubjekte der Körperschaftsteuer sind die in § 1 KStG aufgezählten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, insbesondere Kapitalgesellschaften. Nach der Auffangvorschrift des § 3 KStG sind aber alle Personenvereinigungen körperschaftsteuerpflichtig, wenn ihr Einkommen nicht unmittelbar bei ihren Mitgliedern nach dem EStG oder dem KStG zu verste...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Deutsche Auslandsbedienstete

Rz. 17 Als Inländer gelten schließlich gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2c ErbStG – unabhängig von der Fünf-Jahres-Frist nach Buchstabe b) – deutsche Staatsangehörige, die zwar im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen, für das sie aus einer inländis...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 30 ... / 3 Steuervorauszahlungen (Nr. 2)

Rz. 15 Vorauszahlungen entstehen nach § 30 Nr. 2 KStG mit Beginn des Kalendervierteljahres, in dem sie zu entrichten sind, also jeweils am 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. eines jeden Jahres. Die Fälligkeit der Vorauszahlungen ergibt sich gem. § 31 Abs. 1 KStG aus § 37 Abs. 1 EStG.[1] Beginnt die Steuerpflicht erst im Laufe eines Kalenderjahres, entsteht die erste Vorauszahlung be...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / III. Besteuerung des Vermögenszuwachses an inländischen Kapitalgesellschaften, § 6 AStG

§ 6 Abs. 1 Nr. 1 AStG sieht vor, dass die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht infolge der Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts, mithin also der Wegzug in die Schweiz, einer Veräußerung von Anteilen i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 1 EstG gleichkommt.[61] Die dadurch ausgelöste Besteuerung kann durch das DBA Schweiz/Deutschland nicht reduziert werden, da die ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / f) Vertrag zugunsten Dritter

Rz. 62 Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG gelten auch solche Vermögensvorteile als Erwerbe von Todes wegen, die der Empfänger auf der Grundlage eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages zugunsten Dritter erhält. In diesem Zusammenhang spielen insbesondere Lebensversicherungen, bei denen der Erwerber als Bezugsberechtigter benannt ist, eine wesentliche Rolle. Rz. 63 Eine Steuerpfl...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / cc) Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 44 Der Erwerb durch Erbanfall führt gem. §§ 1922 Abs. 1, 1942 Abs. 1 BGB zu einem sog. Von-Selbst-Erwerb. Eines weiteren Rechtsakts, z.B. einer Annahme der Erbschaft, bedarf es hierzu nicht. Die Annahme der Erbschaft gem. § 1943 BGB beinhaltet demzufolge nur die Erklärung des Erben, die ihm bereits angefallene Erbschaft behalten zu wollen. Rz. 45 Entscheidet sich der Erbe...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Persönliche Freibeträge und Steuerklasseneinteilung

Rz. 302 Im Bereich der persönlichen Steuerbefreiungen sind in erster Linie die so genannten persönlichen Freibeträge gemäß § 16 ErbStG zu nennen. Diese stellen sich nach den jüngsten Änderungen wie folgt dar:mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / 1. Ansässigkeit nach Art. 4 Abs. 1, 2 DBA Schweiz/Deutschland

Nach Art. 4 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland[41] ist eine Person grundsätzlich in demjenigen Vertragsstaat ansässig, in dem sie gemäß innerstaatlichem Recht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Sofern eine natürliche Person sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und damit in beiden Vertragsstaaten ansässig ist, wird die Ansässigkeit unter dem D...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / aa) Erstausstattung bei Stiftungen von Todes wegen

Rz. 246 Wird eine Stiftung von Todes wegen errichtet, ist die Zuwendung erbschaftsteuerpflichtig, vgl. § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG. Diese Steuerpflicht besteht auch dann, wenn der Erbe aufgrund einer ihn beschwerenden Auflage des Erblassers die Stiftung erst noch durch eigenes Stiftungsgeschäft unter Lebenden errichten muss, vgl. § 3 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Nr. 2 ErbStG. Der Zeitpun...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Abfindung für Ausschlagung

Rz. 66 Schlägt ein Erbe oder Vermächtnisnehmer das ihm Hinterlassene aus, führt dies dazu, dass eine Steuerpflicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG nicht besteht. Erhält der Ausschlagende für seine Ausschlagung eine Abfindung, fällt auch dies nicht unter § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Mithin schließt § 3 Abs. 3 Nr. 4 ErbStG die hieraus (sonst) resultierende Besteuerungslücke, indem au...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / V. Beschränkte Erbschaft- und Schenkungssteuerpflicht, § 2’Abs. 1 Nr. 3 ErbStG und erweitert beschränkte Erbschaft- und Schenkungssteuerpflicht, § 4 Abs. 1 AStG

Das DBA Schweiz/Deutschland (E) umfasst nur Erbschaften. Der Vermögensanfall durch Schenkungen unter Lebenden, der in Inlandsvermögen i.S.v. § 121 des Deutschen Bewertungsgesetzes (BewG) besteht, unterliegt auch nach dem Wegzug des Erblassers der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG, ohne dass das DBA Schweiz/Deutschland (E) hierauf Einfluss hätte...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / b) Beschränkte Einkommensteuerpflicht

Neben der unbeschränkten Steuerpflicht gibt es aber auch in der Schweiz eine beschränkte Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit, die u.a. durch die folgenden Anknüpfungspunkte begründet wird:mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / f) Errichtung einer Stiftung

Rz. 112 Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG gilt auch die lebzeitige Errichtung bzw. Ausstattung einer Stiftung oder einer ausländischen Vermögensmasse (insbesondere Trusts nach anglo-amerikanischem Recht) und die Übertragung von Vermögen auf dieselbe als Schenkung. Die Vorschrift gilt allerdings nur für die sog. Erstausstattung.[137] Zustiftungen in eine bereits errichtete Stiftu...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Freigebige Zuwendungen

aa) Vermögensverschiebung Rz. 71 Als Schenkung unter Lebenden ist gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG grundsätzlich jede freigebige Zuwendung steuerpflichtig, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Rz. 72 Schenkung im schenkungsteuerrechtlichen Sinne ist jede substantielle Vermögensbewegung, bei der eine Person (Zuwendender) zugunsten einer anderen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2 Ermittlung der Einlagenrückgewähr (§ 27 Abs 8 S 2 KStG)

9.2.2.1 Allgemeines Tz. 281 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 8 S 2 KStG ist die Einlagenrückgewähr in entspr Anwendung des § 27 Abs 1 bis 6 und der §§ 28 und 29 KStG zu ermitteln, dh in diesen Fällen wird der Betrag der Einlagenrückgewähr und nicht der Bestand des stlichen Einlagekto festgestellt (s Lechner/Haisch/Bindl, Ubg 2010, 399, 341). Die Darlegungspflicht trif...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Relevante Erwerbsvorgänge

Rz. 780 Abgesehen von grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerben, bei denen der maßgebende Wert im Sinne von § 8 GrEStG einen Betrag von 2.500 EUR nicht übersteigt, bildet den – jedenfalls im Bereich der Vermögensnachfolge – wesentlichsten Befreiungstatbestand die Regelung des § 3 Nr. 2 GrEStG, der zufolge Grundstückserwerbe von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebend...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / I. Einkommensteuer

Rz. 622 Steuersubjekte der Einkommensteuer sind natürliche Personen (§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG). Steuerobjekt ist das zu versteuernde Einkommen, das gleichzeitig die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer bildet (§ 2 Abs. 5 EStG). Rz. 623 Das Einkommen seinerseits besteht aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (§ 2 Abs. 4...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Grundsätzliches

Rz. 36 Die der Erbschaftsteuer unterliegenden Vorgänge sind im Gesetz genau bezeichnet. § 1 Abs. 1 ErbStG nennt insgesamt vier steuerpflichtige Tatbestände, nämlich·mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.1 Steuerliche Problemstellungen

Tz. 189 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wenn eine Kö ihren Satzungssitz und/oder ihren Verwaltungssitz über die Grenze verlegt, kann dies eine Reihe stlicher Probleme auslösen, deren Lösung eng mit der Frage verknüpft ist (aber s Tz 189b), ob die Verlegung zivilrechtlich "identitätswahrend" erfolgt (erfolgen kann), also ob die Verlegung den zivilrechtlichen Bestand der Kö unberüh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.2 Zivilrechtliche Identitätswahrung

Tz. 189a Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die vorstehend angesprochene (Vor-)Frage der zivilrechtlich identitätswahrenden Sitzverlegung (ob dabei auf den satzungsmäßigen und/oder den tatsächlichen Verwaltungssitz abzustellen ist, hängt vom jeweiligen rechtlichen Kontext ab) ist durch die Rspr des EuGH stark verändert worden (dazu ausführlich auch Kahle/Cortez, FR 2014, 673). Der S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.1 Steuerabzug nach § 43 EStG

2.6.1.1.1 Betroffene inländische Einkünfte und Bemessung des Steuerabzugs Tz. 126 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Dem St-Abzug von Kap-Ertrag nach § 43 EStG unterliegen insbes folgende Eink, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inl hat:mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Erwerb durch Erbanfall

aa) Gesetzliche und testamentarische Erbfolge Rz. 38 Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall (§ 1922 BGB). Dessen Umfang bestimmt sich nach zivilrechtlichen Maßstäben. Gelangen mehrere Personen gemeinsam zur Erbfolge (Miterben), so wird nicht etwa die Erbengemeinschaft insgesamt besteuert, sondern vielmehr jeder einzelne ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 7. Behandlung von Vor- und Nacherbschaften und gleichgestellten Gestaltungen

a) Besteuerung des Vorerben Rz. 127 Der Vorerbe wird gemäß § 6 Abs. 1 ErbStG als Erbe besteuert. Die erbrechtlichen Beschränkungen, die ihn treffen, werden dabei nicht berücksichtigt. Nach § 20 Abs. 4 ErbStG hat er die Steuer aus den Mitteln der Erbschaft zu entrichten.[158] Das versteht sich als Ergänzung zu § 2326 BGB. Hat der Vorerbe die Steuer bis zu seinem Tod nicht geza...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / g) Sonstige Zuwendungen des Erblassers

aa) Auflagen und Bedingungen Rz. 64 Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG gilt auch dasjenige als vom Erblasser zugewendet, was aufgrund der Vollziehung einer Auflage durch den Auflagenbegünstigten erworben wird. Rz. 65 Der entscheidende Unterschied zwischen Auflage und Vermächtnis besteht – zivilrechtlich – darin, dass der Begünstigte einer Auflage keinen Anspruch gegen den Erben auf ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Erwerb durch Vermächtnis

aa) Vermächtnis als Besteuerungsgegenstand Rz. 46 Der Vermächtnisnehmer erwirbt gem. § 2174 BGB (lediglich) eine gegen den Beschwerten gerichtete Forderung auf Leistung des vermachten Gegenstandes. Vermächtnisgegenstände können vielfältiger Natur sein. Im Wesentlichen ist zu unterscheiden zwischen Vermächtnisgegenständen, die sich tatsächlich im Nachlass befinden, und solchen...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Schenkungen unter Lebenden

a) Freigebige Zuwendungen aa) Vermögensverschiebung Rz. 71 Als Schenkung unter Lebenden ist gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG grundsätzlich jede freigebige Zuwendung steuerpflichtig, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Rz. 72 Schenkung im schenkungsteuerrechtlichen Sinne ist jede substantielle Vermögensbewegung, bei der eine Person (Zuwendender)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.4 Auswirkungen auf das Veranlagungsverfahren

Tz. 190 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Ein identitätswahrender (s Tz 189–189b) Wechsel in der StPflicht ist als Erlöschen der bisherigen und als Begr einer neuen St-Pflicht zu behandeln (erlischt hingegen das KSt-Subjekt, können sich die nachfolgenden Fragen für das ggf daraus hervorgehende neue KSt-Subjekt nicht stellen, es sei denn, dieses träte wegen besonderer strechtlicher R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Isolierende Betrachtungsweise (§ 49 Abs 2 EStG)

2.3.2.1 Grundlegendes zur isolierenden Betrachtungsweise Tz. 16 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 49 Abs 2 EStG müssen im Ausl gegebene Besteuerungsmerkmale außer Betracht bleiben, soweit bei ihrer Berücksichtigung inl Eink iSd § 49 Abs 1 EStG nicht angenommen werden können (sog isolierende Betrachtungsweise; ausführlich s Hawlitschek, IStR 2016, 177ff). Diese Regelung dient ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Nicht steuerbare Erwerbe/Dritterwerbe

a) Verträge zugunsten Dritter Rz. 121 Vermögensvorteile, die aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen Tod von einem Dritten unmittelbar erworben werden, gelten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG als Erwerbe von Todes wegen (vgl. Rdn 62 f.). Wesentliche Anwendungsfälle der Vorschrift sind Auflaufleistungen aus Lebensversicherungen. Hat allerdings der Erwerber d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.3 Steuerrechtliche Identitätswahrung

Tz. 189b Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wenn nach dem Vorgesagten zivilrechtlich eine identitätswahrende Sitzverlegung zu verneinen ist, wird in Rspr und Lit nicht selten ohne Weiteres davon ausgegangen, dass strechtlich für die oben (s Tz 189) dargestellten Fragen immer von einem vollkommen "neuen" KSt-Subjekt auszugehen ist (anders nur bei Gesamtrechtsnachfolge zB in grenzüber...mehr