Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerprüfung

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Außenprüfung: Baubranche / 4.2.1 Leistungsempfänger als Steuerschuldner gem. § 13b UStG

Unter bestimmten Umständen schuldet bei Bauleistungen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer.[1] Dies gilt insbesondere bei Leistungsbezug von einem nicht inländischen Unternehmer.[2] Aber auch beim Einkauf von Bauleistungen von inländischen Unternehmern kann die Steuerpflicht auf den Leistungsempfänger übergehen. Das ist dann der Fall, wenn Leistungsempfänger und Leistende...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 3.6.1 Rückstellungen für drohende Verluste

Handelsrechtlich sind Rückstellungen für drohende Verluste zwingend zu bilden.[1] Rückstellungen für drohende Verluste sind im Steuerrecht nicht zulässig.[2] Steht jedoch fest, dass ein Gewerk mit Verlust abgeschlossen wird, sind die bislang angefallenen und zu aktivierenden Herstellungskosten mit dem entsprechenden niedrigeren Teilwert anzusetzen.[3] Praxis-Beispiel Auftrag ...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 3.5 Bewertung von teilfertigen und fertigen Gewerken

Der Baufortschritt von Gewerken ist aus dem Baukonto ersichtlich. Fertige wie auch teilfertige Arbeiten sind in der Bilanz zu erfassen. Teilfertige und noch nicht abgerechnete Leistungen Teilfertige und noch nicht abgerechnete Leistungen sind grundsätzlich mit den Herstellungskosten zum Bilanzstichtag auszuweisen.[1] Die Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes umfassen Mater...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 1.2 Architekten und Bauingenieure

Bei Architekten und Bauingenieuren ist auf eine strenge Abgrenzung der Einkunftsarten zu achten. Während Bauunternehmen Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen,[1] die stets der Gewerbesteuer unterliegen,[2] erzielen Architekten und Bauingenieure als Freiberufler Einkünfte aus selbstständiger Arbeit[3] – diese Einkünfte sind gewerbesteuerfrei. Gemischte Tätigkeiten[4] Wird neben...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 3.6.2 Pauschale Garantie-/Gewährleistungsrückstellungen

Eine pauschale Rückstellung für Garantie-/Gewährleistungsaufwendungen nach einem von vornherein abstrakt festgelegten Prozentsatz ist nicht möglich, da technische und betriebswirtschaftliche Verhältnisse (Qualitätsmanagement, Produktionsverfahren und Materialeinsatz) und konkrete vertragliche Vereinbarungen (Garantie-/Gewährleistungszeitraum) für jeden Auftrag unterschiedlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 16 Durch die Schaffung des umsatzsteuerrechtlichen Europäischen Binnenmarkts seit dem 1.1.1993 bedurfte es zwangsläufig einer deutlichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der Mitgliedstaaten, insbesondere auf dem Gebiet des zwischenstaatlichen Informationsaustausches. Die umsatzsteuerliche Kontrolle der grenzüberschreitenden Leistungen war aufgrund der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Übersicht der Regelung

Rz. 25 § 18a UStG stellt schon für sich allein gesehen eine Gesetzesvorschrift von beachtlichem Umfang dar; seit der Fassung zum 1.7.2010 beinhaltet die Vorschrift zwölf z. T. sehr lange Absätze; die Druckfassung umfasst daher einige Seiten. Berücksichtigt man zusätzlich, dass auch die Art. 262 bis 272 MwStSystRL, die Abschn. 18a.1 bis 18a.5 UStAE zu beachten sind, dann hand...mehr

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Sale-and-lease-back-Verfahren / Zusammenfassung

Begriff Bei sog. "Sale-and-lease-back"-Geschäften veräußert ein Unternehmen betriebliche Anlagegegenstände, immaterielle Wirtschaftsgüter oder bestellte und noch nicht gelieferte Wirtschaftsgüter an ein anderes Unternehmen und mietet/least diese anschließend wieder zurück.[1] Im Vordergrund solcher Transaktionen steht regelmäßig die Steigerung der finanziellen Liquidität des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2.3 Überprüfungspflichten für Wärmepumpen, ältere Heizungsanlagen und Pflicht zum hydraulischen Abgleich

Nach § 60a GEG ist erstmals auch eine Betriebsprüfung für Wärmepumpen erforderlich. Betroffen von der Prüfung sind Gebäude mit mindestens sechs Wohn- oder sonstigen Nutzungseinheiten, die mit Wärmepumpen versorgt werden, die nach dem 31.12.2023 eingebaut oder aufgestellt wurden/werden. Diese Wärmepumpen sind nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens jedoch zwei Jahre ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 2.8 Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Der steuerfreie Pflegebonus war im Lohnkonto aufzuzeichnen[1], sodass er bei einer künftigen Lohnsteuer-Außenprüfung als solcher zu erkennen ist und die Rechtsgrundlage für die Zahlung bei Bedarf geprüft werden kann. Der Zusammenhang mit der Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise konnte sich ergeben aus Erklärungen des Arbeitgebers (z. B. individuelle Loh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 1.8 Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Die steuerfreie Sonderzahlung war im Lohnkonto aufzuzeichnen,[1], sodass sie bei einer künftigen Lohnsteuer-Außenprüfung als solche zu erkennen ist und die Rechtsgrundlage für die Zahlung bei Bedarf geprüft werden kann. Der Zusammenhang mit der Corona-Krise kann sich ergeben aus einzelvertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aus ähnlichen Vereinbar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 1 Rechtsgrundlage für Corona-Sonderzahlung

Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise konnten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.3.2022 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.[1] Voraussetzung war, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Verbindliche Zusage nach Lohnsteuer-Außenprüfung (§§ 204–207 AO)

Rz. 65 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Auskünfte des FA zu Rechtsfragen sind grundsätzlich unverbindlich. Dem Stpfl wird mitgeteilt, wie künftig nach derzeitiger Auffassung zu entscheiden sein wird (vgl H/H/Sp/Schallmoser, vor §§ 204–207 AO Rz 3). Neben der lohnsteuerlichen Anrufungsauskunft nach § 42e EStG (> Rz 5 ff) und der allgemeinen verbindlichen Auskunft (§ 89 Abs 2 AO; > ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die steuerlichen Nebenleistungen dienen – anders als > Steuern – nicht der Erzielung staatlicher Einnahmen, sondern dazu, eine nach dem Gesetz geschuldete Steuer festzusetzen und rechtzeitig zu erheben bzw im Falle der Zinsen, einen Ausgleich zu schaffen für verspätete Zahlungen oder Rückzahlungen. Sie sind in § 3 Abs 4 AO abschließend aufgez...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auskunftspflicht

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Zur Auskunftspflicht des ArbG, des ArbN und anderer Personen im Besteuerungsverfahren gegenüber dem FA vgl §§ 90, 93, 93a, 149, 150, 160 AO. Zur Zulässigkeit von (Sammel-)Auskunftsersuchen vgl BFH 158, 502 = BStBl 1990 II, 198; BFH 162, 539 = BStBl 1991 II, 277; BFH/NV 1992, 791; BFH 241, 211 = BStBl 2014 II, 225; BFH 251, 112 = BStBl 2016 II...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Das Steuerrecht wird vom Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung beherrscht. Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen erst, nachdem der Tatbestand verwirklicht worden ist, an den die einzelnen Steuergesetze die Leistungspflicht knüpfen (§ 38 AO). Folglich entscheidet das FA grundsätzlich erst nach Entstehen des Steueransp...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Prüfung

Rz. 19 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Das FA ermittelt im Rahmen einer > Außenprüfung, ob mit den Zuwendungen, die der ArbN erhält, wirklich nur Auslagen ersetzt werden. Der ArbN und der ArbG haben das FA dabei im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen (§§ 90, 93 AO). Soweit die Beteiligten nicht zB anhand repräsentativer Erhebungen dartun, dass einer Zuwendung wirklich Ausgaben ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Pauschaler Auslagenersatz

Rz. 17 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Pauschaler Auslagenersatz führt regelmäßig zu stpfl Arbeitslohn (> R 3.50 Abs 2 Satz 1 LStR). Als Ausnahme kann der ArbG Auslagen steuerfrei ersetzen, wenn die pauschal gezahlten Beträge auf Umständen beruhen, die nicht vom Ermessen des ArbN abhängen, die zweckentsprechende Verwendung sichergestellt ist und es sich um kleine Beträge handelt,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Gestaltung der Auskunft

Rz. 28 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Das FA muss dem anfragenden Beteiligten (> Rz 13 ff) mitteilen, wie im einzelnen Fall beim LSt-Abzug zu verfahren ist (§ 42e EStG). Der Umfang der Auskunft ist in das > Ermessen des FA gestellt. Der VA (> Rz 27) ist zu begründen (§ 121 AO). Hierzu gehören zum Verständnis der erteilten Auskunft uE sowohl die Rechtsnormen als auch ggf vorhande...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Auskunft an Dritte über steuerliche Verhältnisse eines anderen

Rz. 87 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Geheimhaltung der steuerlichen Verhältnisse des Stpfl durch die Finanzbehörden wird durch das > Steuergeheimnis iRd §§ 30ff AO geschützt. Zu den Rechten des Stpfl > Akteneinsicht, ergänzend > Datenschutz. Privatpersonen wird zu außersteuerlichen Zwecken kein Einblick in die Steuerakten eines Stpfl gewährt (BFH 96, 455 = BStBl 1969 II, 676...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Korrektur der Anrufungsauskunft

Rz. 48 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Korrekturregelungen der AO zur Änderung/Aufhebung/Widerruf gelten grundsätzlich auch für die als feststellenden > Verwaltungsakt ausgestaltete Anrufungsauskunft (BFH 230, 500 = BStBl 2011 II, 233; ausgenommen sind die für ‚sonstige’ VA nicht anwendbaren §§ 172ff AO). Der BFH hält es überdies für geboten, dem FA – über die einschränkenden...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2 Grundregel: Bewertung mit dem gemeinen Wert (§ 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG)

Rz. 94 Sofern die Voraussetzungen des qualifizierten Anteilstauschs nicht vorliegen, hat sich für die Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft der Begriff "einfacher Anteilstausch" etabliert. Nach § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG hat die übernehmende Gesellschaft die Anteile an der erworbenen Gesellschaf...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Übergang zur Außenprüfung (§ 27b Abs. 3 UStG)

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 27b Abs. 3 UStG kann ohne vorherige Prüfungsanordnung (§ 196 AO) zu einer Außerprüfung nach § 193 AO übergegangen werden, wenn die bei der USt-Nachschau getroffenen Feststellungen hierzu Anlass geben. Da die USt-Nachschau auf die USt begrenzt ist, kann nach einem Übergang zu einer Außenprüfung nur die USt geprüft werden. Somit kommt nu...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1 Umsatzsteuermeldungen

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Regelfall sind monatliche Umsatzsteuermeldungen abzugeben. Unternehmen, die keine doppelte Buchführung haben müssen, geben dagegen vierteljährliche Umsatzsteuermeldungen ab. Dies gilt auch für nichtansässige Unternehmen. Der Abgabetag ist grundsätzlich der letzte Werktag des Monats nach Ende des Meldezeitraums, also z. B. der 31.03. für den...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.5 Standard Audit File Tax (SAF-T)

Rz. 62a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Niederlande haben bisher keine allgemeine SAF-T-Meldepflicht eingeführt. Allerdings werden für Steuerprüfungen entsprechende Daten angefordert.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.5 Standard Audit File Tax (SAF-T)

Rz. 65a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Luxemburg hat eine SAF-T-Meldepflicht eingeführt, wobei die Daten nur auf Anforderung (i. d. R. für eine Steuerprüfung) im "FAIA"-Format (einem XML-Format) zu übermitteln sind. Die Regelung gilt nur für ansässige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 112.000 EUR.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.1 Steuerbefreiung für Geschäfte zwischen Unternehmern

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wenn ein steuerpflichtiger Unternehmer (Wiederverkäufer oder Bezug für sonstige unternehmerische Zwecke) eine grundsätzlich steuerbare Transaktion an einen anderen steuerpflichtigen Unternehmer ausführt, kann diese von der Sales Tax befreit werden ("sale for resale"). Die meisten Bundesstaaten verlangen für diese Befreiung einen Nachweis in F...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.5 Standard Audit File Tax (SAF-T)

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Litauen hat seit dem 01.01.2018 eine SAF-T-Meldepflicht in mehreren Stufen eingeführt. Seit dem 01.01.2020 ist sie anzuwenden, wenn ein Unternehmen im Jahr vor dem Vorjahr einen Umsatz von über 300.000 EUR erzielt hat. Nichtansässige Unternehmen sowie solche, die nur Niederlassungen oder Repräsentanzen unterhalten, sind ebenso wie die öffentl...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14.4 Steuerstrafen (§§ 250–252 AO, § 101h VAT Act)

Rz. 134 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Nichteinhaltung der aufgestellten Vorschriften sieht das Gesetz die Bemessung folgender Steuerstrafen (sog. Pönalen) durch die Finanzverwaltung vor: verspätete Abgabe der Steuererklärung: 0,05 % der Steuerverbindlichkeit bzw. des Steuerguthabens pro Kalendertag der über fünf Arbeitstage hinausgehenden Verspätung, maximal 5 % der Steuerver...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Vorsteuerüberhänge

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wenn sich aus einer Umsatzsteuermeldung ein Erstattungsanspruch ergibt, wird dieser i. d. R. nicht sofort ausgezahlt, sondern auf die Folgeperiode vorgetragen (vgl. Art. 303 Steuergesetz). Alternativ kann in der Umsatzsteuermeldung ein Auszahlungsantrag gestellt werden, falls der Betrag mehr als 5.000 RON beträgt. Die Steuerbehörde entscheidet...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 1 Gesetzgeber erkennt Handlungsbedarf bei zunehmender Digitalwirtschaft

Die digitale Plattformökonomie wuchs in den vergangenen Jahren rapide. Infolge dieser Entwicklung nehmen auch die Einkünfte zu, die Personen und Unternehmen auf digitalen Plattformen erzielen.[1] Die gleichmäßige und gesetzmäßige Besteuerung dieser Einkünfte stellt hierbei eine Herausforderung für die Finanzbehörden dar, da die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Ermittlung...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Nachschau ist Bestandteil eines Maßnahmenkataloges, mit dem der Gesetzgeber im StVBG der missbräuchlichen Inanspruchnahme des Rechts zum Vorsteuerabzug begegnet und der allein im Jahr 2002 zu steuerlichen Mehreinnahmen i. H. v. 2,3 Mrd. EUR führen sollte (von Wallis, UStB 2002, 123, Abschn. I). Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wie die Erfa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 3.3 DAC 7-Kreuzungsparameter zur Neuregelung des § 153 Abs. 4 AO n.F.?

Bereits im November 2022 hat der Gesetzgeber beschlossen, die Anzeige- und Berichtigungspflichten in Bezug auf steuerliche Betriebsprüfungen zu erweitern, indem er einen neunen Absatz 4 zu § 153 der Abgabenordnung hinzufügt hat. Diese Regelung gilt erstmals für Veranlagungszeiträume, für die ab dem 31.12.2024 eine Außenprüfung beginnt. Die Praxis hat also noch ausreichend Ze...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.14.3.2 Rechtsprechung von EuGH und BFH

Rz. 145 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zunächst hatte der BFH folgenden Sachverhalt zu beurteilen (BFH vom 23.04.2009, V R 52/07): Sachverhalt des BFH-Urteils Der deutsche Kfz-Händler D erwirbt von einem ebenfalls deutschen Zwischenhändler Z gebrauchte Pkw. Z bringt in seinen Rechnungen an D den Hinweis "Gebrauchtfahrzeuge / Sonderregelung" an (vgl. § 14a Abs. 6 Satz 1 UStG). Z hat...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13.1 Erklärungspflichten (§§ 99, 99a, §§ 101–101k sowie § 102 MWStG)

Rz. 116 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Besteuerungszeitraum ist generell der Kalendermonat. Steuerzahler, deren Umsatz im vorangegangenen Kj. 10 Mio. CZK (ca. 400.000 EUR) nicht überschritten hat, können das Kalenderquartal als Besteuerungszeitraum durch Anzeige bei der Finanzverwaltung bis jeweils Ende Januar wählen, sofern sie durch diese nicht als sog. unzuverlässige Steue...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 27b UStG wurde m. W. v. 01.01.2002 durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz (StVBG vom 19.12.2001, BGBl I 2001, 3922 = BStBl I 2002, 32) neu in das UStG eingefügt und wie folgt begründet (RegE BT-Drucks. 14/6883): „Die Erfahrungen zeigen, dem Umsatzsteuerbetrug kann mit den bestehenden Regelungen der Außenprüfung (Umsatzsteuersonderprüfun...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Bußgeldvorschriften (§§ 26a–26c dUStG)

Rz. 92 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Bußgeldvorschriften regelt die ungarische Abgabenordnung. Werden demnach Umsatzsteuererklärungen nicht oder nur verspätet eingereicht, kann die Finanzbehörde einen Säumniszuschlag von max. 500.000 HUF (rund 1.200 EUR) verhängen. Falls die Umsatzsteuer nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet ist, wird ein Verspätungszuschlag i. H. d....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1 Allgemeines

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sobald der Amtsträger der Öffentlichkeit nicht zugängliche Geschäftsräume betreten will, den Steuerpflichtigen auffordert, Aufzeichnungen, Bücher oder Geschäftspapiere und andere umsatzsteuerrelevante Urkunden vorzulegen oder wenn die Unterlagen mithilfe eines Datenverarbeitungssystem erstellt wurden, die gespeicherten Daten einzusehen (zur ele...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Auch weiterhin aktuell: Fehler beim An- und Verkauf von Jahreswagen

Rz. 11a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vermehrt decken Betriebsprüfungen derzeit Fahrzeugankäufe und -verkäufe auf, die von deutschen Kfz-Händlern nicht – wie es richtig wäre – zunächst der Erwerbs- und dann der Regelbesteuerung, sondern fälschlicherweise der Differenzbesteuerung unterworfen wurden. Die Verkäufer sind i. d. R. Werksangehörige der (auch) im EU-Ausland ansässigen H...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13.1 Erklärungspflichten (§§ 16ff. dUStG)

Rz. 131 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die im Inland ansässigen registrierten Steuerpflichtigen sind verpflichtet, für jeden Veranlagungszeitraum eine Erklärung bis zum 25. des folgenden Kalendermonats an das FA abzugeben. Als Veranlagungszeitraum gilt grundsätzlich ein Kalendermonat. Der registrierte Steuerpflichtige kann für einen Besteuerungszeitraum von einem Kalenderquartal ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinnschätzung

Rn. 172 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 LuF, die zur Buchführung verpflichtet sind, aber keine ordnungsmäßigen Bücher führen, sind gem § 162 AO zu schätzen (Schätzungslandwirte). Bei einer Schätzung sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für ein solches Verfahren von Bedeutung sein können. Unschärfen, die jeder Schätzung anhaften, können im Allg vernachlässigt werden. Soweit ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Allgemeines

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die USt-Nachschau ist keine Außenprüfung i. S. v. § 193 AO. Sie ist ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Aufklärung möglicher steuererheblicher Sachverhalte. Deshalb gelten die Vorschriften für eine Außenprüfung (§§ 193ff. AO) nicht. Die USt-Nachschau wird nicht angekündigt (Abschn. 27b.1. Abs. 1 UStAE). Die USt-Nachschau unterliegt damit e...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Auswertung der Prüfungsfeststellungen (§ 27b Abs. 4 UStG)

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers war es, die Prüfungsdienste der Finanzverwaltung durch einen neuen § 88b AO für alle Steuerarten zur "Allgemeinen Nachschau" zu berechtigen (vgl. BR-Drucks. 637/01). Auch auf Druck der deutschen Wirtschaft wurde der Anwendungsbereich formell auf die USt begrenzt. Die dafür vorgesehene Regelung wurde aus ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 I. R. d. USt-Nachschau ergangene Verwaltungsakte können gem. § 347 AO mit dem Einspruch angefochten werden (Abschn. 27b.1. Abs. 10 S. 1 ff. UStAE). Der Amtsträger ist berechtigt und verpflichtet, den schriftlichen Einspruch entgegenzunehmen. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung und hindert daher nicht die Durchführung der USt-Nachsch...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Haftungsbescheid (§ 13c Abs. 2 S. 2 UStG, § 191 AO)

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Begünstigte (Abtretungsempfänger, Pfandgläubiger oder Vollstreckungsgläubiger) ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen durch Haftungsbescheid in Anspruch zu nehmen. Die Haftungsinanspruchnahme nach anderen Haftungstatbeständen (z. B. aufgrund §§ 69 AO, 128 HGB) bleibt unberührt (Abschn. 13c.1. Abs. 32 UStAE; BMF vom 24.05.2004,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die verschiedenen Arten der Gewinnermittlung

Rn. 2 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Gewinne aus LuF werden nunmehr wie folgt ermittelt: Gewinnermittlung durch BV-Vergleich nach § 4 Abs 1 EStG , wenn der LuF buchführungspflichtig ist (§§ 140, 141 AO) und tatsächlich Bücher führt; ob Buchführungspflicht besteht, ist nach den Grenzen des § 141 AO zu ermitteln. Eine Verpflichtung nach § 140 AO kann sich aus der Eintragung eine...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.2 Aktuell: Arbeitnehmereinsatz für private Zwecke: Umsatzsteuerfalle durch geschickte Vertragsgestaltung umgehen

Rz. 170 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vermehrt greift die Finanzverwaltung derzeit i. R. v. Betriebsprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und auch Lohnsteuer-Außenprüfungen – Letztere allerdings im Rahmen von Kontrollmitteilungen – Fallgestaltungen auf, in denen Arbeitnehmer im Privatbereich ihres Arbeitgebers und damit für außerunternehmerische Zwecke zum Einsatz kommen: Prax...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1 Steuerbelastungsvergleich: Erhebliche Mehrsteuern kommen auf das Autohaus zu

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Trifft die Auffassung der Betriebsprüfung zu, führt dies für das Autohaus zu einer ganz empfindlichen Umsatzsteuermehrbelastung, die selbstverständlich nicht (nachträglich) an den Kunden weitergegeben werden kann: Praxis-Beispiel Fortführung Sachverhalt:mehr