Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerrecht

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteueroption bei Grun... / [Ohne Titel]

RA Sebastian Gerhards / RAin Esther Seibt-Pfitzner[*] Nach der Auffassung der Finanzverwaltung kann die einmal erklärte Umsatzsteueroption in einem notariellen Grundstückskaufvertrag bislang nicht zurückgenommen werden. Sämtliche umsatzsteuerlichen Risiken hat insoweit meistens der Käufer zu tragen. Dem ist der BFH nunmehr mit seiner Entscheidung (BFH v. 2.7.2021 – XI R 22/19...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung

Rz. 1 Ob Ihr Mandant seine Ziele erreicht, hängt nicht zuletzt vom taktischen Vorgehen ab. Gerade angesichts der im Familienrecht typischen Verknüpfungen zwischen Scheidungsvoraussetzungen, Unterhalt, Zugewinn, Erbrecht, Steuerrecht usw. lauern hier besondere Fallstricke für den Anwalt. Rz. 2 Familienrechtliche Auseinandersetzungen beginnen meist im Zusammenhang mit der Trenn...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland

Kommentar Das BMF hat seine Aussagen zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an Personen im Ausland überarbeitet. Die Neuerungen im Überblick. Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person können mit bis zu 9.984 EUR pro Jahr (zuzüglich bestimmter Vorsorgeaufwendungen) als außergewöhnliche Bel...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Haftung der Organgesellschaft für nach Beendigung der Organschaft entstandene Steuern

Leitsatz 1. Die Haftung der Organgesellschaft für Steuern des Organträgers gemäß § 73 AO beschränkt sich nicht notwendig auf solche Steuern, die während der Dauer des Organschaftsverhältnisses entstanden sind. 2. Die Organgesellschaft kann in dem Umfang haften, in dem der Organträger die Umsätze der Organgesellschaft zu versteuern hat und Vorsteuerbeträge aus Rechnungen über ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.1 Gegenstand des Rechtsstreits

Rz. 29 Nach Art. 58 DSGVO kann die Aufsichtsbehörde gegenüber den für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlichen verschiedene Maßnahmen ergreifen. Es können Verwarnungen ausgesprochen werden, wenn mit Datenverarbeitungen bereits gegen die Grundverordnung verstoßen wurde. Darüber hinaus kann dem Verantwortlichen und dessen Auftragsverarbeiter aufgegeben werden ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Zuständigkeit der FG wird grundsätzlich in der FGO geregelt. Mit § 32i AO wird nun erstmals in der AO eine Zuständigkeitsregelung zugunsten der Finanzgerichtsbarkeit aufgenommen. Schober [1] kritisiert den Standort des § 32i AO. Nach seiner Auffassung hätten die Regelungen an verschiedenen Stellen in der FGO und in § 348 AO aufgenommen werden müssen. Unter systematis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1 Konzentration der Datenschutzaufsicht

Rz. 4 § 32h AO wurde zusammen mit den anderen Regelungen zur Umsetzung der DSGVO im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes eingeführt.[1] Mit dem Artikelgesetz erfolgte auch die Anpassung des sozialrechtlichen Datenschutzes. Im ursprünglichen Gesetzentwurf waren allerdings noch keine Datenschutzregelungen enthalten.[2] Gegenstand waren ursprünglich di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.6.2 Aussetzung der Vollziehung

Rz. 64 Wegen der möglichen wirtschaftlichen Folgen der Aufnahme in das Schuldnerverzeichnis ist der vorläufige Rechtsschutz von besonderer Bedeutung. Als vollziehbarer Verwaltungsakt erfolgt der vorläufige Rechtsschutz nur durch die Aussetzung der Vollziehung.[1] Dieses gilt grundsätzlich auch für die Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft. Allein die Möglichkeit eine...mehr

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FF 04/2022, Rechtsprechung ... / Steuerrecht

BFH, Urt. v. 1.9.2021 – II R 40/19 Regeln zukünftige Eheleute die Rechtsfolgen ihrer Eheschließung umfassend individuell und sehen sie für den Fall der Beendigung der Ehe Zahlungen eines Ehepartners in einer bestimmten Höhe vor, die erst zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu leisten sind ("Bedarfsabfindung"), liegt keine freigebige Zuwendung vor.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zivilrecht und Steuerrecht

Rn. 2 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Begriff "VuV" in § 21 EStG wird von der Rspr nicht zivilrechtlich, sondern wirtschaftlich verstanden. Es kommt auf den wirtschaftlichen Gehalt der vertraglichen Vereinbarung an (BFH BStBl II 1974, 130; 2002, 829; 2004, 507; 2008, 679; FG SchlH EFG 2012, 840). Es kommt daher allein darauf an, dass der StPfl PV an einen Dritten zeitlich bef...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Verzichtserklärung/Aufwandsspende für nebenberufliche Vereinsvergütungen

Tz. 37 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Literatur: Augsten, Steuerrecht in Nonprofit-Organisationen, 2. Aufl., Wiesbaden 2015; Buchna/Leichinger/Seeger/Brox, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, 12. Aufl., Achim 2019; Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht, 4. Aufl., Köln 2018, Schmidt, EStG, 38. Aufl. 2018.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hey, Steuerplanungssicherheit als Rechtsproblem, Habilitation, Köln 2002; Nöcker, Rückwirkende Gesetzgebung, AO-StB 2010, 369; Koops/Dräger, Verfassungsrechtliche Grenzen der "unechten Rückwirkung" von Steuergesetzen, DB 2010, 2247; Cyftci, Übergangsfristen bei Gesetzes- und Verordnungsänderungen, Dissertation, Baden-Baden 2011; Birk, Der Schutz vermögenswerter Positionen bei de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift des § 50g EStG dient der Umsetzung der Zins- und Lizenzrichtlinie (Richtlinie 2003/49/EG des Rats v 03.06.2003, ABl EU Nr L 157, 49) in das nationale Steuerrecht. Um ein reibungsloses Funktionieren des EU-Binnenmarkts zu gewährleisten, soll der Zins- und Lizenzgebührenfluss zwischen verbundenen Unternehmen erleichtert und eine ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Hundezuchtvereine

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Hundezucht gehört zur Tierzucht, da diese entgegen einem ersten Gesetzesentwurf nicht auf Nutztierarten beschränkt ist (Buchna/Leichinger/Seeger/Brox, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, 11. Aufl., Achim, 81). Die Tierzucht gehört zu den sog. Freizeitzwecken. Eine Anerkennung als gemeinnützig ist deshalb dann nicht gegeben, wenn sich gewerbliche Zü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dörr, Praxisfragen zur Umsetzung der Zins- und Lizenzrichtlinie in § 50g EStG, IStR 2005, 109; Kessler/Eicker/Obser, Die Schweiz und das Europäische Steuerrecht, IStR 2005, 658.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Nebenberuflichkeit

Tz. 9 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Nebenberuflich i. S. d. § 3 Nr. 26a EStG (Anhang 10) ist eine Tätigkeit, die nicht hauptsächlich zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwendet wird; unerheblich ist hingegen, ob die Tätigkeit tatsächlich dem Bestreiten des Lebensunterhalts dient. Tz. 10 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Eine Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, wenn sie bezogen a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Laufende Einkünfte (§ 50i Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 7 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift des § 50i Abs 1 S 3 EStG sorgt für eine Erweiterung der Anwendbarkeit des § 50i Abs 1 S 1 EStG auch auf die laufenden Einkünfte, die der StPfl aus der Beteiligung an der PersGes erzielt. Die Vorschrift ist dabei in allen Fällen anzuwenden, in denen die ESt noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurde (§ 52 Abs 48 S 2 EStG). Als ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Rechtsprechung zur Haftung

Tz. 41 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Steuerehrlichkeit als Voraussetzung zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit BFH vom 27.09.2001, BStBl II 2002, 169; Haftung für Umsatzsteuerbeträge bei nicht rechtzeitiger Abgabe der Steuererklärung (Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Umsatzsteuerjahreserklärungen) BFH vom 05.03.1991, BStBl II 1991, 678; Pflichtverletzung als Haftungsvoraussetzung OFD Han...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Gleichstellung mit der Schweiz (§ 50g Abs 6 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Durch § 50g Abs 6 EStG wird Art 15 Abs 2 des EU-Zinsabkommens mit der Schweiz v 29.12.2004 (ABl EU Nr L 385, 30) in das nationale Steuerrecht umgesetzt. Die Schweiz wird hiernach für Zwecke des § 50g Abs 1–5 EStG im Wege eines Rechtsgrundverweises in vollem Umfang einem Mitgliedstaat der EU gleichgestellt. Analog zu Anlage 3 zu § 50g EStG wer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit der Zins- und Lizenzrichtlinie (Richtlinie 2003/49/EG des Rats v 03.06.2003, ABl EU Nr L 157, 49) und infolgedessen mit § 50g EStG. Die Vorschrift des § 50g EStG sieht eine antragsgebundene vollständige Entlastung vom Steuerabzug bei grenzüberschreitenden Zins- und Lizenzzahlungen zwischen verbundenen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ackermann, Beschränkte StPfl bei Einkünften aus KapVerm – Ausgewählte Probleme beim Inlandsbezug, IWB 2015, 270; Dautzenberg, Europäische "Agenda" für das Ertragsteuerrecht im Jahr 2004: Die Richtlinien vom Juni 2003, BB 2004, 17; Führich, Auswirkungen der Zins- und Lizenzrichtlinie auf Abzugsbeschränkungen im deutschen Steuerrecht, Ubg 2009, 30; Goebel/Jacobs, Unmittelbare Anw...mehr

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ZErb 04/2022, Anordnung von... / 9

Auf einen Blick Selbst wenn die Einsicht in den Umstand, dass der von Ehegatten oder den Parteien eines Erbvertrages niedergelegte Wille steuerlich und wirtschaftlich nicht die beste Lösung darstellt, erst nach Eintritt des ersten Erbfalls entsteht, ist es noch nicht zu spät. So kann hier noch durch Anordnung eines Supervermächtnisses gegengesteuert werden. Nach hier vertret...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Hundesportvereine

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Förderung des Hundesports erfüllt nach der Rechtsprechung des BFH (BFH vom 13.12.1978, BStBl II 1979, 495) nicht die Merkmale des Sports, da das wesentliche Merkmal des Sports, die körperliche Ertüchtigung (des Menschen), fehlt (vgl. AEAO zu § 52 AO TZ 6 Satz 1, Anhang 1b). Die Förderung des Hundesports ist aber ein gemeinnütziger Zweck außerhal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Spindler, Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV – Eine Bestandsaufnahme, DB 2007, 185; Heuermann, Irritationen über einen alten Rechtsgrundsatz – Verträge zwischen nahe stehenden Personen ohne zivilrechtliche Wirksamkeit?, DB 2007, 1267; Spiegelberger/Spindler/Wärholz, Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht, 2008; Heuermann, Können wir auf die Überschusserzielungsabsicht verzicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte des § 52 EStG

Rn. 6 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Gesetzgeber hat § 52 EStG durch das Kroatien-AnpG v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266 mit Wirkung zum 31.07.2014 geändert. Dabei erfuhr die Vorschrift dadurch, dass alle durch Zeitablauf erledigten Regelungen gestrichen worden sind, eine erhebliche Kürzung. Dabei handelte es sich um eine rein redaktionelle Maßnahme, die die Fortgeltung der bi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Heimerziehung

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Zweckbetriebsnorm des § 68 Nr. 5 AO (Anhang 1b) wurde mit Gesetz vom 26.06.2013 (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, BGBl I 2013, 1809) wesentlich geändert. § 68 Nr. 5 AO (Anhang 1b) bestimmt heute, dass Einrichtungen über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder sonstige betreute Wohnformen als Zweckbetriebe gelten können. Der AEAO gibt hierzu kein...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 19 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (sAnhang 1b) gilt für alle steuerbegünstigten Einrichtungen, gleichgültig, ob Buchführungspflicht gegeben ist oder die tatsächliche Geschäftsführung durch Erstellung einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ-Rechnung) erfolgt. In der zitierten Gesetzesvorschrift fordert der Gesetzgeber, dass die Mittel (angesammel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Unternehmen des ArbG (§ 19a Abs 3 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Anwendungsbereich ist sowohl hinsichtlich der Unternehmensgröße als auch hinsichtlich des Unternehmensalters des ArbG begrenzt. Dies wird durchaus kritisiert, Möllmann/Zantopp, DStR 2020, 2817, 2821; Hamacher/Jeuckens, NWB 2021, 964, 971; BR-Drucks 51/21 [Beschluss] S 6, resultiert jedoch letztlich aus der Fokussierung des Gesetzgebers a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestandsvoraussetzungen

Rn. 4 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Auf der Tatbestandsebene erfordert § 50i Abs 1 S 1 EStG, dass ein Gesellschafter einer PersGes aus abkommensrechtlicher Sicht nicht im Inland ansässig ist. Dieses Erfordernis resultiert aus dem Sinn und Zweck der Norm, einen steuerfreien Entstrickungsgewinn zu vermeiden (s Rn 2). Demnach muss der StPfl nach einem einschlägigen DBA als (nur) im...mehr

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ZErb 04/2022, Anordnung von... / 7. Steuerliche Anerkennung des (wenn auch unwirksam angeordneten) Supervermächtnisses

Die wirksame Anordnung eines Supervermächtnisses ist geeignet, die mit ihr in steuerlicher Hinsicht verfolgten Ziele zu fördern.[46] Zwar ist diskutiert worden, ob in der Anordnung eines Supervermächtnisses ein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO gesehen werden kann.[47] Dies wird jedoch weitgehend und zu Recht abgelehnt mit der Begründung, dass das Ziel der Ausnutzung der St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Tatbestandsvoraussetzungen

Rn. 4 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Auf der Tatbestandsebene werden von der Vorschrift dem Grunde nach die KapSt für Zinsen gemäß § 43ff EStG und die auf Lizenzgebühren entfallende Steuer nach § 50a EStG erfasst (§ 50 g Abs 1 S 1 EStG). Ebenfalls dem Anwendungsbereich der Vorschrift unterliegen die auf Zinsen und Lizenzgebühren im Wege der Veranlagung erhobenen Steuern (§ 50g A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsfolgen

Rn. 571 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Liegen die Voraussetzungen des § 21 Abs 2 S 1 EStG vor, dh, die Miete liegt unterhalb der Grenze von 50 % (bisher 66 %; s Rn 566), ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Dies hat zur Konsequenz, dass die Mieteinnahmen in vollem Umfang zu erfassen sind, während die WK nur im Verhältnis ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wittkowski/Loose, Gewerblich geprägte PersGes im Internationalen Steuerrecht, DB 2010, 2411; Loose/Wittkowski, Folgen der aktuellen BFH-Rspr zu gewerbliche geprägten PersGes für Wegzugsfälle nach § 6 AStG, IStR 2011, 68; Liekenbrock, "Steuerfreie Entstrickung" oder § 50i EStG?, IStR 2013, 690; Prinz, Der neue § 50i EStG: Grenzüberschreitende "Gepräge-KG zur Verhinderung einer W...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriffsbestimmung

Rn. 458 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 WK sind nach § 9 Abs 1 S 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind nach § 9 Abs 1 S 2 EStG bei der Einkunftsart VuV abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen, und dh, durch die sie veranlasst sind. Sie müssen also mit der auf VuV gerichteten Tätigkeit zusammenhängen und zur Förderung der Nutzungsüberlas...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Echte und unechte Rückwirkung

Rn. 61 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bei rückwirkenden Gesetzen unterscheidet das BVerfG in st Rspr zwischen Gesetzen mit echter Rückwirkung, die grundsätzlich nicht mit der Verfassung vereinbar sind (vgl BVerfG v 08.06.1977, 2 BvR 499/74, 2 BvR 1042/75, BVerfGE 45, 142,167f; BVerfG v 23.11.1999, 1 BvF 1/94, BVerfGE 101, 239, 262; BVerfG v 10.10.2012, 1 BvL 6/07, BVerfGE 132, 30...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Thiel, Die Ermäßigung der ESt für gewerbliche Einkünfte – Das Basismodell des StSenkG zur Entlastung der Personenunternehmen, StuW 2000, 413; Wendt, StSenkG: Pauschale GewSt-Anrechnung bei Einzelunternehmen, Mitunternehmerschaft und Organschaft, FR 2000, 1173; Herzig/Lochmann, Das Grundmodell der Besteuerung von Personenunternehmen nach der Unternehmenssteuerreform, DB 2000, 5...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift wurde durch das EG-Amtshilfe-AnpassungsG (EGAmtAnpG) v 02.12.2004 (BGBl I 2004, 3112) zur Umsetzung der Richtlinie 2003/49/EG des Rats v 03.06.2003 (ABl EU Nr L 157, 49) nebst den Anlagen 3 und 3a in das EStG aufgenommen. Gemäß der allg Anwendungsregel des § 52 Abs 59b S 1 EStG ist die Vorschrift erstmals auf Zahlungen nach dem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift des § 50i EStG wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) in das EStG eingefügt. IRd Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Anpassung weiterer steuerlicher Vorschr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
IV. Laufendes Beschäftigung... / 5.2 (Zusatz)Beitrag

(Zusatz)Beiträge sind Aufwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Beschäftigten i. S. d. Steuerrechts. 5.2.1 Versteuerung nach § 3 Nr. 63 EStG Ab dem 1.1.2018 ist der Pflicht-/oder Zusatzbeitrag in einem ersten Dienstverhältnis bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. Es handelt sich dabei um eine einheitliche Grenze, so dass es nicht auf den Zeitpun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
IV. Laufendes Beschäftigung... / 5.1 Umlagen

Umlagen sind Aufwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Beschäftigten i. S. d. Steuerrechts. Sie sind daher lohnsteuerpflichtiger Bezug. Grundlagen für die steuerrechtliche Behandlung der Umlage sind §§ 40 b und 3 Nr. 62 Satz 2 Buchst. c EStG. Umlagen sind grundsätzlich bis zu einem bestimmten Prozentsatz (2018: bis zu 2 % der Beitragsbemessungsgrenze) steuer...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Beschäftigungsverhältnisse ... / 1 Rechtlicher Hintergrund

Während § 5 ASiG die Pflicht des Arbeitgebers zur Bestellung von Sifas regelt, findet sich in § 6 ASiG die Aufgabenbeschreibung wieder. § 7 ASiG beschreibt die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) im Unternehmen bestellt werden zu dürfen. In allen 3 Paragrafen finden sich keine Hinweise darauf, in welchem Rechtsverhältnis ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmissbrauch (§ 42... / 8. Verfahrensrecht

Eine Einkommensteuerfestsetzung, die nach § 165 AO vorläufig ergeht, weil das FA im Zeitpunkt der Festsetzung die Überschusserzielungsabsicht nicht abschließend beurteilen kann, ist später auch wegen der Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs noch änderbar. Im Streitfall erstreckte sich der Umfang des Vorläufigkeitsvermerks auf die gesamten Einkünfte aus Vermietung und Verpach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / 3. Gerichtszuständigkeit

Durch Ergänzung des Geldwäschetatbestandes in § 74c Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a GVG wird nunmehr die Zuständigkeit einer Wirtschaftsstrafkammer begründet, sofern eine Zuständigkeit des LG gegeben ist, mithin hat der Gesetzgeber erkannt, dass die strafrechtliche Beurteilung der Geldwäscheregelungen von besonderen Herausforderungen geprägt ist. Insb. dann, wenn eine Steuerhinterzie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3 Grundbesitz für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 22 Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG ist der Grundbesitz (§ 2 GrStG), der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts (Rz. 24) für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch i. S. d. § 3 Abs. 2 und 3 GrStG (Rz. 36ff.) benutzt wird. Ausgenommen von der Steuerbefreiung ist Grundbesitz, der von Berufsvertretungen und Berufsverbänden (Rz. 30) sowie von K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.4 Betriebe gewerblicher Art (Abs. 3)

Rz. 46 Nach § 3 Abs. 3 GrStG kann bei Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Rz. 24ff.) i. S. d. KStG ein "Öffentlicher Dienst oder Gebrauch" (Rz. 36ff.) nicht angenommen werden. Die hierzu bei der Körperschaftsteuer getroffene Entscheidung ist für die Grundsteuer grundsätzlich zu übernehmen. Die Entscheidung über die Annahme eines Betr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 25 Festset... / 2 Recht der Gemeinde zur Festsetzung des Hebesatzes (Abs. 1)

Rz. 10 Nach § 25 Abs. 1 wird die Gemeinde befugt, zu bestimmen, mit welchem Hundertsatz des Steuermessbetrages (§ 13 GrStG Rz. 10 ff.) oder des Zerlegungsanteils (§ 22 GrStG Rz. 10 ff.) die Grundsteuer zu erheben ist (Hebesatz). § 25 Abs. 1 GrStG räumt den Gemeinden mithin das Recht ein, den Hebesatz der Grundsteuer – unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse – autono...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.3.1 Hoheitliche Tätigkeit

Rz. 39 Jede hoheitliche Tätigkeit stellt einen "Öffentlichen Dienst oder Gebrauch" i. S. d. § 3 Abs. 2 GrStG dar. Eine hoheitliche Tätigkeit liegt vor, wenn Hoheitsaufgaben erfüllt werden. Es muss sich insoweit um Aufgaben handeln, die der juristischen Person des öffentlichen Rechts eigentümlich und ihr vorbehalten sind.[1] Eine Tätigkeit ist der juristischen Person des öffen...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.3 Öffentlicher Dienst oder Gebrauch (Abs. 2)

Rz. 36 Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt wird, ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG von der Grundsteuer befreit. Der Begriff "Öffentlicher Dienst oder Gebrauch" wird in § 3 Abs. 2 GrStG näher bestimmt (Rz. 37). Bei Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des ö...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 8. Einarbeitung von Rechtsprechung und redaktionelle Änderungen

Änderungen des UStAE zum 31.12.2021: Der UStAE berücksichtigte zum Teil noch nicht die seit dem BMF-Schr. v. 15.12.2020 (BMF v. 15.12.2020 – III C 3-S 7015/19/10002:001, BStBl. I 2019, 1374) ergangene Rechtsprechung, soweit diese im BStBl. II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthielt der UStAE in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden mussten. Mit ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerliche Behandlun... / b) Steuerliche Behandlung der sog. Marktprämie

Eine höchstrichterliche Entscheidung, ob die Marktprämie als echter Zuschuss oder Entgelt von dritter Seite einzuordnen ist, liegt bislang noch nicht vor. Nach der Gesetzesbegründung[3] zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien [4], welche wiederum auf den EEG-Erfahrungsbericht verweist, ist es das Ziel der Marktprämie, ei...mehr