Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuld

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Versandhandel an EU-Privatleute mit unrichtigem Umsatzsteuerausweis: § 14c UStG Rechnungsberichtigung

Leitsatz Überschreitet ein Versandhändler die Lieferschwelle nach § 3c UStG für Österreich mit der Folge der Umsatzsteuerpflicht in Österreich, so schuldet er die in der Rechnung ausgewiesene deutsche Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG. Berichtigt der Versandhändler die Rechnungen an die österreichischen Privatkunden mit nunmehr Ausweis österreichischer statt deutsche...mehr

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EuGH-Vorlage zur Organschaft

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist die in Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG für die Mitgliedstaaten vorgesehene Ermächtigung, in ihrem Gebiet ansässige Personen, die zwar rechtlich unabhängig, aber durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbunden sind, zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450) Rz. 2 1. Leitsätze der Bundesregierung vom 17.12.1970 – keine Regelung – Rz. 3 2. Erster RefE vom 23.12.1970 (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind auf Veranlagungszeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 1971 beginnen. (2) Für d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Absatz 1 (in der seit dem JStG 1997 geltenden Fassung)

„(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, wie folgt anzuwenden: 1. für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum 1972; 2. für die Gewerbesteuer erstmals für den Erhebungszeitraum 1972; 3. (weggefallen) 4. für die Erbschaftsteuer auf Erwerbe, bei denen die Steuerschuld nach ...mehr

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FF 05/2020, Nebengüterrecht... / VII. Schadensersatzansprüche zwischen Familienangehörigen

Das Amtsgericht Ludwigshafen hat darauf erkannt, dass das Verschweigen eines Versorgungsausgleichsanrechts (hier: betriebliche Altersversorgung) auch bei bloßer Fahrlässigkeit einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung eines gesetzlichen Schuldverhältnisses nach § 280 Abs. 1 BGB begründen kann, der sich auch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB (Eingriffskondiktion) ergeben...mehr

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ZErb 05/2020, Entscheidungs... / 1. Der Beschluss des BGH

Der BGH befasste sich mit der Rechtslage unter dem Blickwinkel des § 138 BGB, aber doch ausführlich: Zitat "Ob und in welchem Umfang der Testamentsvollstrecker die Erträge an den Vorerben auszahlen muss, bestimmt sich vorrangig nach den Verwaltungsanordnungen, die der Erblasser in der letztwilligen Verfügung festgelegt hat. Finden sich dort – wie im vorliegenden Fall – keine e...mehr

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ZErb 05/2020, Entscheidungs... / 1. Die bisherige Rechtsprechung des BGH zur Thesaurierungsbefugnis des Dauervollstreckers

Die grundsätzliche Befugnis zur Thesaurierung wird von beiden hier besprochenen Beschlüssen betont und ist ständige Rechtsprechung des BGH zur Dauervollstreckung nach § 2209 BGB. Denn auch für sie gilt § 2216 Abs. 1 BGB und bezieht sich "grundsätzlich auch" auf die Nutzungen als Teil des Nachlasses: die "Herausgabe der Nutzungen kann der Erbe daher vom Testamentsvollstrecker...mehr

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ZErb 05/2020, Entscheidungs... / 2. Die Beschlüsse als Präjudizien? Ein erster kurzer Blick auf die Beschlüsse und die bisherige Rechtsprechung von BGH und RG

In den Urteilen vom 4.11.1987 und 14.5.1986 hat der BGH die grundsätzliche Thesaurierungsbefugnis des Testamentsvollstreckers festgeschrieben. Wir müssen uns also zunächst fragen, ob und wie die Formulierungen der beiden Beschlüsse mit dem (angeblichen) Anspruch des Erben auf Erlösauskehr z.B. für den eigenen Unterhalt zu diesen Urteilen passen – und dabei stets auch die Gru...mehr

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ZErb 05/2020, Entscheidungs... / 3. Reimann als gemeinsame Referenz beider Entscheidungen

Werfen wir daher einen Blick in diese Kommentierung. Reimann hält die Motive des Erblassers für das Ziel der Testamentsvollstreckung und für § 2216 Abs. 1 BGB wichtig, Zitat "wenn der Erblasser durch die Testamentsvollstreckung auch oder überwiegend die Versorgung der Familie sichern wollte. Aus den Anordnungen des Erblassers kann sich aber auch ergeben, dass der Nachlass nich...mehr

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Elternunterhalt / 13 Wichtige BGH-Entscheidungen zum Elternunterhalt

BGH, Urteil v. 23.10.2002, FamRZ 2002, 1698. Zur Verwirkung rückständigen Elternunterhalts (im Anschluß an Senatsurteil v. 13.1.1988, IVb ZR 7/87, BGHZ 103, 62). Zur Höhe des eigenen angemessenen Unterhalts bei Unterhaltsansprüchen von Eltern gegen ihre erwachsenen Kinder (im Anschluß an Senatsurteil v. 26.2.1992, XII ZR 93/91, FamRZ 1992, 795). Zur Frage des Einsatzes von Ver...mehr

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Haftung nach § 13c UStG bei Geldeingängen auf Kontokorrentkonto

Leitsatz Kann das Kreditinstitut wegen überschrittener Kreditlinie weiteren Verfügungen des Kontoinhabers jederzeit widersprechen, gelten eingehende Zahlungen als durch die Bank vereinnahmt. Dies kann eine Haftung nach § 13c UStG begründen. Sachverhalt Die insolvente D-GmbH unterhielt bei der A-Bank (Klägerin) drei Kontokorrent- und ein Avalkonto. Die Bruttoforderungen aus di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Die Zahlungsfähigkeit

Rz. 60 Eine wichtige Frage im Zusammenhang mit § 26b UStG ist zunächst, ob die Vorschrift auch Anwendung findet, wenn der Unternehmer finanziell nicht in der Lage ist, die geschuldete USt zu bezahlen. Fehlt dem handelnden Steuerpflichtigen dann der Vorsatz oder fehlt es sogar am Vorliegen des objektiven Tatbestands? Hier ist wohl zunächst danach zu differenzieren, ob dieses ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Zweck der Regelung

Rz. 10 § 26b UStG beinhaltet ein Unterlassungsdelikt als Ordnungswidrigkeit. Durch die Schaffung der Vorschrift sollte eine Regelungslücke für den Fall (eines tatsächlich eingetretenen Umsatzsteuerausfalls) geschlossen werden, dass eine Bestrafung nach § 370 AO [1] deshalb ausscheidet, weil die Tatbestandsmerkmale der "normalen" Steuerhinterziehung nicht vorliegen. Gerade bei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Die Nichtentrichtung der Steuer im Fälligkeitszeitpunkt

Rz. 52 Der Tatbestand des § 26b UStG steht in seinem zweiten Bestandteil im unmittelbaren Zusammenhang mit den in § 18 Abs. 1 S. 4 und Abs. 4 S. 1 oder 2 UStG genannten Pflichten zur Bezahlung der geschuldeten USt oder zur Zahlung der Vorauszahlung bei Fälligkeit. Die "Nichtzahlung" der in einer Rechnung ausgewiesenen und angemeldeten Steuer wird erst relevant, wenn ein best...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte und Standort der Vorschrift

Rz. 1 Der Ordnungswidrigkeitstatbestand des § 26b UStG wurde zusammen mit dem Straftatbestand des § 26c UStG durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz (StVBG) v. 19.12.2001 in das UStG mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt.[1] Hervorgehoben sei bereits an dieser Stelle, dass § 26b UStG eine Ausnahmeerscheinung im deutschen Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht darstellt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Der objektive Tatbestand des § 26b UStG

Rz. 21 Die objektive Tathandlung der Ordnungswidrigkeit des § 26b UStG wird dadurch beschrieben, dass die in einer Rechnung i. S. d. § 14 UStG ausgewiesene USt bei ihrer Fälligkeit nicht oder nicht vollständig entrichtet wird. Es bedarf demnach erstens der in einer Rechnung ausgewiesenen USt, die (zweitens) bei ihrer Fälligkeit nicht oder teilweise nicht bezahlt wird. Tatsäc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Verjährung

Rz. 88 Die Ordnungswidrigkeit des § 26b UStG ist nach dem Abs. 2 der Vorschrift mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 EUR bedroht. Bei dieser Höhe der Geldbuße beträgt die Verjährungsfrist nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 OWiG drei Jahre. Zu beachten ist, dass die Verfolgungsverjährung für die Steuerordnungswidrigkeiten nach den §§ 378–380 AO in Abweichung davon fünf Jahre beträgt. Mange...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1.3 Gutschriften und andere Abrechnungspapiere

Rz. 40 Die im letzten Kapitel benannte Grundregel führt dazu, dass alle sonstigen Abrechnungsdokumente, welche den Rechnungsanforderungen für die Inanspruchnahme eines Vorsteueranspruchs nicht entsprechen, auch nicht dazu geeignet sind, den Tatbestand des § 26b UStG zu begründen, dennoch sind hier aber Zweifelsfälle bei der Anwendung des § 26b UStG denkbar, die nachfolgend b...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 1 Zivil- und steuerrechtliche Gesamtrechtsnachfolge

Nach bürgerlichem Recht tritt beim Tod eines Menschen der Erbfall ein. Das Vermögen der verstorbenen Person, die vom Gesetz als Erblasser bezeichnet wird, geht als Ganzes im Wege der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge) auf den oder die gesetzlichen oder letztwillig bestimmten Erben über.[1] Wenn der Erblasser keine Erbfolge bestimmt hat, tritt die "gesetzliche Erbfol...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.2.1 Erblasserschulden und Erbfallschulden

Aus dem Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge ergibt sich, dass auch die Schulden des Erblassers auf den Erben übergehen. Er haftet deshalb für die Nachlassverbindlichkeiten.[1] Diese sog. Erblasserschulden können auf Vertrag oder anderen Rechtsgründen beruhen (Beispiele: Kaufpreisschulden, Kreditschulden, Steuerschulden usw.). Der Erbe tritt also insoweit in die Schuldnerposit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Zeitpunkt der sonstigen Leistung

Rz. 99 Die Frage, zu welchem Zeitpunkt eine sonstige Leistung ausgeführt wird, ist gesetzlich nicht geregelt. Auch das Unionsrecht bietet keine brauchbaren Hinweise. Nach Art. 63 MwStSystRL treten Steuertatbestand und Steueranspruch zu dem Zeitpunkt ein, zu dem die Dienstleistung bewirkt wird. Gerade die Frage, wann eine sonstige Leistung erbracht oder bewirkt wird, bereitet...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 3.4 Erstmalige Anwendung des § 73 S. 2 AO

Rz. 26 Anzuwenden ist diese Regelung erst nach dem 17.12.2019.[1] Eine rückwirkende Anwendung dieser Vorschrift ist ausgeschlossen. Haftungsbegründender Tatbestand ist die Entstehung der Steuerschuld bzw. die Entstehung des Anspruchs auf Erstattung von Steuervergütungen, für die die "oberste" Organgesellschaft haftet (Primärschuld), und das gleichzeitige Bestehen der Organsch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 1.1 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Seinem Inhalt nach betrifft § 73 AO die haftungsrechtliche Inanspruchnahme von abhängigen Organgesellschaften. Diese haften für solche Steuern des Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Bedeutung ist. Organträger kann eine Kapitalgesellschaft, eine sonstige Körperschaft, eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen sein. Organges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 6 Haftungsschuldner ist die Organgesellschaft. Eine Voraussetzung der Haftung ist das Bestehen, die steuerliche Anerkennung eines Organverhältnisses.[1] Die Vorschrift enthält keine Begriffsbestimmung für die Organschaft. Vielmehr ging bereits der historische Gesetzgeber davon aus, dass die jeweiligen Steuergesetze entsprechende Begriffsbestimmungen enthalten, soweit die...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450) Rz. 2 1. Gesetzesleitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970 III. Behandlung wesentlicher Beteiligungen bei Wohnsitzwechsel 1. Gesetzesleitsatz: Bei einer natürlichen Person, die insgesamt zehn Jahre steuerpflichtig war und deren unbeschränkte ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 1.1.1 Zweck der steuerlichen Duldungspflicht

Rz. 1 Die selbstständige Duldungspflicht i. S. d. § 77 AO soll die Vollstreckung von Steuern in Vermögen sichern, das durch die Beitreibung der Steuerschuld oder Haftungsschuld sonst nicht erreicht werden kann. Sie unterscheidet sich in ihrem Umfang und in ihrer Zielrichtung von der Erfüllung der Steuerschuld und der Haftung. Die Duldungspflicht ist keine echte Leistungspflic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 3.3 Steuer- oder Haftungsschuld der Person i. S. v. §§ 34, 35 als Folge

Rz. 12 Die Haftung des Vertretenen nach § 70 AO ist davon abhängig, dass die unter §§ 34, 35 AO fallende Person aufgrund ihrer Tat Steuerschuldner oder Haftender geworden ist. Die Haftung soll also nur ein Einstehenmüssen neben einem anderen bedeuten. Nur wenn auch gegen die veranlassende Person ein Steuer- oder Haftungsanspruch besteht, soll eine Haftung des Vertretenen ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 1.4.2 Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis

Rz. 12 Die Duldungspflicht ist akzessorisch [1], setzt also das Bestehen einer Steuerschuld oder einer Haftungsschuld voraus. Da § 77 AO die Duldung für eine Steuer fordert, scheidet eine Duldung für steuerliche Nebenleistungen[2] aus. Aus der Akzessorietät folgt auch, dass gegen die Duldungspflicht alle Einwendungen geltend gemacht werden können, die dem Steuerschuldner geg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 71... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Die Täterschaft oder Teilnahme an einer Steuerhinterziehung[1] oder einer Steuerhehlerei[2] führt nicht nur zur Strafbarkeit, sondern kann auch bewirken, dass der Täter oder Teilnehmer für die durch sein Verhalten eingetretene Minderung des Steueraufkommens haften muss. Die Vorschrift, die durch Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Modernisierung des Steuerverfahrens v. 18.7....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 5 Haftungsumfang

Rz. 40 Die Haftung nach § 75 AO ist zwar persönlich, jedoch vorgangs- und nicht personenbezogen. Auf die Kenntnis von der Steuerschuld kommt es daher für die Haftung nicht an. Die Vorschrift erfasst nach ihrem Wortlaut nur Steuern und die Erstattung von Steuervergütungen, nicht dagegen andere Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis. Gemäß § 1 Abs. 3 AO sind zwar die Vorschri...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 6 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 21 Die Haftung wird nach Anhörung des Haftungsschuldners[1] durch Haftungsbescheid gemäß § 191 AO geltend gemacht. Der Bescheid ist zu begründen.[2] Die Haftungsinanspruchnahme selbst liegt ebenso im Ermessen der Finanzbehörde wie die Entscheidung, welcher von mehreren Haftungsschuldnern in Anspruch genommen werden soll. Der Vertretene kann als einer von mehreren Haftung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 2.2.2 Verwaltung

Rz. 22 Der Begriff der "Verwaltung" von Vermögensgegenständen (s. Rz. 21) folgt ebenfalls aus dem vollstreckungsrechtlichen Zweck der Norm. Hieraus ergibt sich zum einen, dass es sich um die Verwaltung fremder Vermögensgegenstände handeln muss. Fremd i. d. S. bedeutet, dass die Gegenstände rechtlich ganz oder teilweise der Vermögenssphäre des Schuldners der eigentlichen steu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Steuern und zu Unrecht gewährte Steuervorteile sind der Haftungsgegenstand. Anders als nach § 69 AO wird also nicht für alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis gehaftet. Insbesondere erfasst sie nicht die steuerlichen Nebenleistungen wie z. B. die Hinterziehungszinsen.[1] Als Steuervorteile sind Steuererstattungen und Steuerverkürzungen anzusehen, die durch die T...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 71... / 2 Haftungsschuldner

Rz. 4 Haftungsschuldner kann mit Ausnahme des Steuerschuldners[1] jeder sein, der eine Steuerhinterziehung[2] oder Steuerhehlerei[3] begeht. Im Fall der Aufteilung der Steuerschuld von zusammen veranlagten Gesamtschuldnern nach §§ 268, 278 AO kommt eine Haftung nach § 71 AO insoweit in Betracht, als gegen den Steuerschuldner nicht vollstreckt werden kann.[4] Haftungsschuldne...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.5 Übereignung eines lebenden Unternehmens oder Teilbetriebs

Rz. 32 Die Haftung nach § 75 AO greift nur ein, wenn ein — im Augenblick des Übergangs — ­lebendes und selbstständig lebensfähiges Unternehmen übereignet wird.[1] Das gilt für die Übertragung sowohl des Gesamtunternehmens als auch eines Teilbetriebs. Diese beiden Alternativen des § 75 AO stehen selbstständig nebeneinander und schließen sich gegenseitig aus. Die Vorschrift ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Die Haftung bei Unternehmens- bzw. Betriebsübernahme beruht auf dem Gedanken, dass im lebenden Unternehmen ein Haftungsgegenstand für die sich aus dem Unternehmen ergebenden Steuern vorhanden ist, der durch einen Unternehmerwechsel nicht dem Zugriff des Steuergläubigers entzogen werden darf.[1] Mit der wirtschaftlichen Kraft des lebenden Unternehmens bzw. Betriebs kann...mehr

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Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)

Kommentar Um Unternehmen in der Corona-Pandemie dabei zu unterstützen, ihre Ausstattung mit Liquidität zu verbessern, erhalten sie steuerliche Hilfen. Das Bundesfinanzministerium hat mit den obersten Landesfinanzbehörden steuerpolitische Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Steuerzahler, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerhebliche wirtschaftliche Schäden erl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.5.2 Innergemeinschaftliche Lieferungen mit Ausgangsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet (deutscher Unternehmer als Letzter in der Reihe)

Beispiel 8: innergemeinschaftlicher Erwerb im Inland (innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft) F → B → D Fabrikant F in Frankreich liefert einen Gegenstand an Großhändler B in Belgien, der ihn an Einzelhändler D in Deutschland weiter liefert. F befördert unmittelbar zu D.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.5.1 Innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhrlieferungen mit deutschem Ausgangsort (deutscher Unternehmer als Erster in der Reihe)

Beispiel 1: innergemeinschaftliche Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedstaat mit dortigem Zwischenhändler D → F1 → F2 Fabrikant D in Deutschland liefert Fahrräder an Großhändler F1 in Frankreich, der diese in Frankreich an den Einzelhändler F2 weiter liefert. D befördert mit eigenem Fahrzeug direkt zu F2.mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.2.2 Übersicht über die wichtigsten Amtspflichten

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden in Rechtsprechung und Rechtslehre folgende Fallgruppen von Amtspflichten genannt: Recht- bzw. gesetzmäßiges Verhalten Als grundlegende Pflicht, aus der sich nahezu alle weiteren Amtspflichten ableiten lassen, besteht die Pflicht des Amtsträgers zu recht- bzw. gesetzmäßigem Verhalten[1], wie sie in Art. 20 Abs. 3 GG als Grundsatz der Ges...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vorauszahlungen

Stand: EL 115 – ET: 03/2020 Vereine, die partiell steuerpflichtig sind (einen steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten), müssen u. U. Körperschaft-, Gewerbe- und Grundsteuer-Vorauszahlungen leisten. Die Vorauszahlungen bemessen sich bei der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer nach der Höhe der durch die zuständige Finanzbehörde festgesetzten Steuerschu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2020, Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen: Erhöhung des unpfändbaren Betrages zur Begleichung einer Steuerschuld

Leitsatz Die Entstehung einer Steuerschuld, die der Schuldner begleichen möchte, ist in der Regel kein ausreichender Grund für die Erhöhung des unpfändbaren Betrages. BGH, Beschl. v. 19.9.2019 – IX ZB 2/18 1 I. Der Fall Schuldner in der Insolvenz, Finanzamt verlangt Steuern Am 2.8.2012 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet. Der Arbeitgeber des Sch...mehr

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FoVo 03/2020, Pfändbarkeit ... / 2 II. Die Entscheidung

Die Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Beschwerdegericht hat keinen Anspruch gesehen Das LG hat ausgeführt, der Schuldner habe keinen Anspruch, die zur Insolvenzmasse gezogenen Beträge soweit zu reduzieren, dass die Einkommensteuer zuzüglich Nebenleistungen der Jahre 2012 bis 2014 aus dem sich danach ergebenden insolvenzfreien Vermögen beglichen werden könnte. Kei...mehr

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FoVo 03/2020, Pfändbarkeit ... / Leitsatz

Die Entstehung einer Steuerschuld, die der Schuldner begleichen möchte, ist in der Regel kein ausreichender Grund für die Erhöhung des unpfändbaren Betrages. BGH, Beschl. v. 19.9.2019 – IX ZB 2/18mehr

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Grenzüberschreitende Anrechnung von Körperschaftsteuer

Kommentar Die Finanzverwaltung hat die Entwicklung der Rechtsprechung zu den sog. Meilicke-Fällen zusammengestellt. Es geht darin um die Voraussetzungen für eine Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer. Erörtert werden auch eventuelle Änderungsmöglichkeiten für bestandskräftige Bescheide. Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer Der Steuerpflichtige Heinz Meilicke hatte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Geleistete Zahlungen

Rn. 290 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 KiSt können gemäß § 11 Abs 2 S 1 Hs 1 EStG nur in der im jeweiligen VZ tatsächlich entrichteten Höhe als SA abgezogen werden. Für den Abzug maßgeblich sind die tatsächlich in dem jeweiligen VZ entrichteten Beiträge, auch wenn es sich um Zahlungen für eine zurückliegende Zeit handelt. Dies gilt allerdings nicht, soweit es sich um willkürlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Weitere Einzelfälle

Rn. 6 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der BFH BStBl III 1964, 330 lehnt Zwangsläufigkeit der Schuldaufnahme zB für Studienkosten mit Recht ab, weil die Berufswahl Sache der freien Willensentschließung sei; nur in Grenzfällen könnte in Anlehnung an den BFH Zwangsläufigkeit anerkannt werden, zB wenn Darlehensaufnahme zur Beendigung eines weit fortgeschrittenen Studiums notwendig is...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.1 Grundsätzlicher Nachprüfungsumfang

Rz. 12 Nach § 367 Abs. 2 S. 1 AO hat die Finanzbehörde aufgrund des anhängigen und zulässigen Einspruchsverfahrens die Sache, also den Regelungsinhalt des mit dem Einspruch angefochtenen Verwaltungsakts, "in vollem Umfang erneut zu prüfen". Dieser Grundsatz ergibt sich zwangsläufig aus der nach §§ 85, 88 AO bestehenden Verpflichtung der Finanzbehörde, die Steuer nach Maßgabe...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 4.4 Kauf eines Einzelunternehmens

Folgendes muss der Steuerberater auf jeden Fall mit dem Gründer besprechen: Der Käufer eines angesehenen Unternehmens ist daran interessiert, die den Kunden und Geschäftspartnern bekannte Firma fortzuführen. Dies ist zulässig, wenn der Verkäufer es ausdrücklich erlaubt (§ 22 Abs. 1 HGB).[1]"Firma" heißt im Handelsrecht nicht das Unternehmen selbst, sondern es ist "der Name, u...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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