Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldner

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Inanspruchnahme des Steuerschuldners

Rn. 34 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Während der Entrichtungspflichtige grundsätzlich haftet und sich entlasten muss, sieht das G eine Inanspruchnahme des Steuerschuldners und Gläubigers der KapErtr nur in abschließend aufgeführten Fällen vor. Rn. 35 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Er kann in Anspruch genommen werden (§ 44 Abs 5 EStG), wennmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verstärkte Einbeziehung des Steuerschuldners

Rn. 15 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Einbehaltung und Abführung der KapSt stößt auf Schwierigkeiten, wenn die KapErtr nicht in Geld bestehen; zB bei einer vGA durch Unterpreisverkauf an den Anteilseigner. Letztlich wird es bei allen Erträgen, die nicht in Geld bestehen, erforderlich sein, den Marktpreis zu ermitteln. Rn. 16 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Reicht der in Geld gelei...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerschuldner ist grundsätzlich der Steuerpflichtige, der die Lieferung oder Dienstleistung erbringt, beim Eigenverbrauch entsprechend der Steuerpflichtige, der diesen tätigt. Beim i. g. Erwerb ist der Erwerber Steuerschuldner. Beim Warenimport ist die Person Steuerschuldner, die als Importeur der Ware auftritt. Überdies ist jede Person Ste...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.1.1 Regelung bis zum 14.02.2014

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Voraussetzung für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ist, dass er nachhaltig Bauleistungen erbringt. Hiervon ist auszugehen, wenn der Leistungsempfänger im vorangegangenen Kj. Bauleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG erbracht hat, deren Bemessungsgrundlage (§ 10 UStG) mehr als 10 % der Summe seiner steuerbaren Umsätze...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Mehrwertsteuer schuldet gem. Art. 76 sloMwStG grundsätzlich der Steuerpflichtige, der Gegenstände steuerpflichtig liefert oder eine Dienstleistung steuerpflichtig erbringt, beim Eigenverbrauch entsprechend der Steuerpflichtige, der ihn tätigt. Beim i. g. Erwerb ist der Erwerber Steuerschuldner. Beim Warenimport ist die Person Steuerschuld...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerschuldner ist grundsätzlich der Steuerzahler, der die Lieferung oder sonstige Leistung erbringt. Beim Tatbestand des i. g. Erwerbs ist Steuerschuldner der Abnehmer der Lieferung. Die Steuerschuldnerschaft bei der Einfuhr richtet sich nach den zollrechtlichen Vorschriften. Steuerschuldner ist auch eine Person, die ihre Registrierungspfli...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die UStG schuldet gemäß kroUStG grundsätzlich der Steuerpflichtige, der Gegenstände steuerpflichtig liefert oder eine Leistung steuerpflichtig erbringt, beim Eigenverbrauch entsprechend der Steuerpflichtige, der ihn tätigt. Beim i. g. Erwerb ist der Erwerber Steuerschuldner. Beim Warenimport ist der Steuerschuldner die Person, die als Importe...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gem. § 43 AO bestimmen die Steuergesetze, wer Steuerschuldner oder Gläubiger einer Steuervergütung ist. Allgemein lässt sich sagen, dass i. d. R. derjenige Steuerschuldner ist, der die Steuer zu entrichten, d. h. für sie mit seinem Vermögen einzustehen hat und an den sich die FinBeh im Beitreibungsverfahren halten kann (Brockmeyer, in Klein, A...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerschuldner ist grundsätzlich der Unternehmer, der die Lieferung oder sonstige Leistung erbringt, beim Eigenverbrauch jener Unternehmer, der ihn tätigt. Beim Tatbestand des i. g. Erwerbs ist Steuerschuldner der Abnehmer der Lieferung. Die Steuerschuldnerschaft bei der Einfuhr richtet sich nach den zollrechtlichen Vorschriften, wonach grun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Haftungsbescheid

Rn. 37 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Regelverfahren zur Inanspruchnahme des Entrichtungspflichtigen als Haftungsschuldner ist der Haftungsbescheid nach § 191 AO . Dieser darf generell nur ergehen, solange der KapSt-Anspruch noch besteht, weil die Haftung einen bestehenden Steueranspruch voraussetzt. Rn. 38 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Haftungsbescheid muss innerhalb der Festset...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.2 Leistungsempfänger erbringt selbst andersartige Bauleistungen

Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es ist nicht erforderlich, dass die an den Leistungsempfänger erbrachten Umsätze, für die er als Leistungsempfänger Steuerschuldner ist, mit von ihm erbrachten Umsätzen nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG unmittelbar zusammenhängen (Abschn. 13b.3 Abs. 10 UStAE; zu den möglichen Steuerschuldnern im Allgemeinen vgl. Rn. 104 ff.). Insoweit orienti...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.3 Leistungsempfänger ist selbst anderweitig unternehmerisch tätig oder Nichtunternehmer

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Leistungsempfänger ist für an ihn erbrachte in § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG genannte Leistungen nicht Steuerschuldner, wenn er keine entsprechenden Umsätze selbst erbringt. Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gilt deshalb vor allem nicht für Nichtunternehmer (vgl. Rn. 62) sowie für Unternehmer mit anderen als den vorgenannte...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13b UStG trat zum 01.01.2002 die Nachfolge des bisherigen Abzugsverfahrens (§ 18 Abs. 8 UStG i. V. m. §§ 51ff. UStDV 1999) an. Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das StÄndG 2003 (BStBl I 2003, 710) hat seit 01.01.2004 die Ausnahmen vom Wechsel der Steuerschuld auf grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Luftfahrzeugen ausgedehnt. Rz. 4 Sta...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.14 Ausnahmen vom Wechsel der Steuerschuldnerschaft (§ 13b Abs. 6 UStG)

Rz. 110 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ist bei bestimmten Beförderungsleistungen nach § 13b Abs. 6 UStG ausgeschlossen: In den Fällen der Beförderungseinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5 UStG bedarf es keiner Steuerschuld des Leistungsempfängers, weil durch die Erhebung der Steuer an den Außengrenzen zum Drittland durch die Zollverwa...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich muss derjenige, der umsatzsteuerbare Tatbestände bewirkt, hierüber Aufzeichnungen führen. Üblicherweise ist das der leistende Unternehmer bzw. der Leistungsempfänger für seinen Vorsteuerabzug. In bestimmten Fällen können jedoch auch Nichtunternehmer oder Personen, die für Unternehmer steuerrelevante Tätigkeiten übernehmen (z. B. V...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.4 Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG

Rz. 97 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 17 Abs. 1 S. 5 UStG gilt § 17 Abs. 1 S. 1 bis 4 UStG auch für die Fälle der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG. § 13b UStG (wegen Einzelheiten vgl. die Kommentierung zu § 13b) regelt den Übergang der Steuerschuldnerschaft für bestimmte in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgelistete Umsätze auf den Leistungsempfänger (vgl. § 13b Abs. 5...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1.7 Vorsteuerbeträge

Rz. 94 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die im Gemeinschaftsgebiet als Steuerschuldner ausschließlich sonstige Leistungen auf elektronischem Weg an in der EU ansässige Nichtunternehmer erbringen und von dem Wahlrecht der steuerlichen Erfassung in nur einem EU-Mitgliedstaat Gebrauch machen, können Vorsteuerbeträge nur i. R. d. Vors...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.5 Fehlbeurteilungen

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Erbringt ein Unternehmer eine Leistung, die keine Bauleistung i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG ist, und bezeichnet er sie dennoch in der Rechnung als Bauleistung, ist der Leistungsempfänger für diesen Umsatz nicht Steuerschuldner nach § 13b Abs. 5 UStG (Abschn. 13b.3 Abs. 13 UStAE). Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hat ein Leistungsempfän...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Umsätze, die der Lotteriesteuer unterliegen

Rz. 94 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Lotteriesteuer unterliegen gem. § 26 Abs. 1 RennwLottG im Inland veranstaltete öffentliche Lotterien und Ausspielungen. Rz. 95 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Lotterien und Ausspielungen (zur Definition s. § 22 RennwLottDV) handelt es sich um Spiele, bei denen der Spieler durch einen glücklichen Zufall begünstigt wird. In beiden Fällen wird e...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerschuldner ist, wer die Steuer zu entrichten, d. h. für sie mit seinem Vermögen einzustehen hat und an den sich die FinBeh im Beitreibungsverfahren halten kann. Als Steuerschuldner kommen nach § 13a Abs. 1 UStG sowohl Unternehmer als auch Nichtunternehmer in Betracht (vgl. Rz. 2).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.4 Leistungen an Unternehmer für den nichtunternehmerischen Bereich

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Erfüllt der Leistungsempfänger die Voraussetzungen des § 13b Abs. 5 UStG, ist er auch dann Steuerschuldner, wenn die Leistung für den nichtunternehmerischen Bereich erbracht wird (§ 13b Abs. 5 S. 3 UStG). Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ausgenommen hiervon sind entsprechende Bauleistungen, die ausschließlich an den hoheitlichen Bereich von ju...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.1 Regelung bis zum 14.02.2014

Rz. 86 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Werden Gebäudereinigungsleistungen von einem im Inland ansässigen Unternehmer im Inland erbracht, ist der Leistungsempfänger nur dann Steuerschuldner, wenn er Unternehmer ist und selbst Gebäudereinigungsleistungen erbringt (§ 13b Abs. 5 S. 2 UStG). Der Leistungsempfänger muss derartige Gebäudereinigungsleistungen nachhaltig erbringen oder erb...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die vielfältigen Verpflichtungen des UStG knüpfen grundsätzlich an die Eigenschaft als Unternehmer an. § 2 UStG stellt daher die zentrale Norm des Umsatzsteuerrechts dar. So ist sie insbesondere auch maßgebend für die Steuerbarkeit von Lieferungen und sonstigen Leistungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG), die Umsatzbesteuerung juristischer Personen des ö...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Berechnungsschema

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der maßgebliche Gesamtumsatz kann nach dem folgenden Berechnungsschema ermittelt werden:mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1.3 Zahlungspflichten für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer (§ 18 Abs. 4c S. 2 UStG) und für übrige Unternehmer in besonderen Fällen (§ 18 Abs. 4e S. 4 UStG) für vor dem 01.07.2021 erbrachte Umsätze

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abweichend von § 18 Abs. 1 S. 4 UStG kann der nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, der als Steuerschuldner Umsätze nach § 3a Abs. 5 UStG im Gemeinschaftsgebiet erbringt, bis zum 20. Tag nach Ablauf des Besteuerungszeitraums die Steueranmeldung einreichen und die Steuer entrichten (§ 18 Abs. 4c S. 2 UStG). Auch ein im übrigen Ge...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Mitbetroffene Vorschriften

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die spezielle Ortsregelung für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz, Elektrizität, Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze wird klargestellt, dass Lieferungen dieser Gegenstände keine bewegten Lieferungen sind (Abschn. 3g.1 Abs. 6 S. 1 UStAE). Daraus ergeben sich Konsequenzen auch auf andere Vorschriften des UStG. Rz. 55 Stand:...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Keine Ausfallhaftung (§ 25e Abs. 8 UStG)

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hat der liefernde Unternehmer keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, keinen Sitz oder keine Geschäftsleitung im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anzuwenden ist, ist § 219 AO nicht anzuwenden. § 219 AO ordnet eine subsidiäre Inan...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.3 Verhältnis zum allgemeinen Verfahrensrecht

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Verhältnis zu § 38 AO ist § 13 UStG die speziellere Vorschrift und geht damit vor. Liegt der Zeitpunkt der entstandenen Steuer fest, so ist jemand zu benennen, der die Steuer schuldet. Gegen den Schuldner der Steuer macht der Fiskus seine Ansprüche geltend. Eine Definition des Steuerschuldners sieht die AO nicht vor und verweist auf die Ei...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Umsatzgrenze

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Möglichkeit der Umsatzsteuer- und Vorsteuerpauschalierung gem. § 24 UStG soll landwirtschaftlichen Betrieben Aufzeichnungspflichten erleichtern und Verwaltungsaufwand abnehmen. Bei der Vereinfachung wurde v. a. an kleine Betriebe gedacht. Bis zum 31.12.2021 konnte die Pauschalierung jedoch grundsätzlich von jedem Agrarunternehmen, unabhän...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.6 Übergangsregelung (§ 27 Abs. 19 UStG)

Rz. 65e Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den mit der Rückwirkung verbunden Zweifelsfragen vgl. ausführlich § 27, Rn. 30 ff.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.1 Leistungsempfänger erbringt selbst nachhaltig Bauleistungen

2.2.6.4.1.1 Regelung bis zum 14.02.2014 Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Voraussetzung für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ist, dass er nachhaltig Bauleistungen erbringt. Hiervon ist auszugehen, wenn der Leistungsempfänger im vorangegangenen Kj. Bauleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG erbracht hat, deren Bemessungsgrundlage (§ 10 UStG) mehr als 10...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.5 Rechtsfolgen des unberechtigten Steuerausweises

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 14c Abs. 2 UStG schuldet derjenige, der unberechtigt USt gesondert ausweist, den ausgewiesenen Betrag (vgl. § 13a Abs. 1 Nr. 4 UStG – der Aussteller der Rechnung). Der Steueranspruch besteht unabhängig davon, ob der Leistungsempfänger die unberechtigt ausgewiesene USt als Vorsteuer abgezogen hat (vgl. Abschn. 14c.2. Abs. 7 S. 1 UStAE)....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Lieferung von Erdgas und Elektrizität sowie von Wärme und Kälte über Wärme- oder Kältenetze (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 UStG)

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ab 01.01.2005 wurde durch das EURLUmsG vom 09.12.2004 (BGBl I 2004, 3310) § 3g UStG neu in das UStG eingefügt. Durch § 3g UStG wird der Lieferort bei der Lieferung von Gas über Erdgasnetze oder von Elektrizität neu festgelegt. M. W. z. 01.01.2011 wurde der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft für Lieferungen von Gas oder Elektrizität u...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10 Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (§ 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG)

Rz. 102e Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum Begriff der sonstigen Leistung auf dem Gebiet der Telekommunikation i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 12 S. 1 UStG vgl. Abschn. 3a.10 UStAE. Rz. 102f Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei diesen sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist, dessen Haupttätigkeit in Bezu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Handel mit Treibhaus-Emissionszertifikaten (§ 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG)

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 08.04.2010 (BGBl I 2010, 386 = BStBl I 2010, 334) wurde m. W. z. 01.07.2010 der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf den Handel mit Treibhaus-Emissionszertifikaten erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Gesonderte Feststellung für Zwecke der Grunderwerbsteuer (Abs. 5)

Rz. 75 [Autor/Stand] § 8 Abs. 2 GrEStG a.F. sah für Grunderwerbsteuerzwecke für Entstehungszeitpunkte vor dem 1.1.2009 in bestimmten Fällen den Ansatz der Bedarfswerte nach §§ 138 f. BewG als Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuerzwecke vor. Diese Regelung verstößt gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG).[2] Der Gesetzgeber war daher verpflichtet, spätestens bis zum ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13a UStG regelt für das Umsatzsteuerrecht, wer Steuerschuldner ist.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2 Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (§§ 13b ff. UStG)

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In bestimmten Fällen geht die Steuerschuld auf den Empfänger der Leistung oder Lieferung über (reverse charge), sofern dieser eine zur Mehrwertsteuer identifizierte Person in Slowenien ist. Dies gilt generell bei Dienstleistungen, erbracht von einem nicht in Slowenien ansässigen Unternehmer, bei denen der Leistungsort aufgrund der B2B-Grundre...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Ermittlung der Umsatzgrenze

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als maßgebliche Größe für die Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung wird der Gesamtumsatz herangezogen. Dies ist – im Grundsatz – der jeweilige gesamte steuerbare Umsatz des Unternehmens i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, bemessen nach vereinnahmten Entgelten, jedoch mit einigen Ausnahmen. Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nicht zum Gesamtums...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.5 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG)

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG gilt ausschließlich für steuerpflichtige Lieferungen von Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren durch den Vollstreckungsschuldner an den Ersteher (vgl. hierzu Abschn. 13b.1 Abs. 2 Nr. 5 UStAE, mit Fallbeispiel). Seit dem 01.04.2004 gilt die Steuerschuldnersc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 146 – ET: Die Vorschrift regelt die Entrichtung der KapSt und bestimmt dafür den Steuerschuldner, die Entstehung der KapSt, den KapSt-Abzug und die Haftung des Entrichtungspflichtigen. Neu aufgenommen wurden ergänzende Bestimmungen durch das StÄndG 2015 vom 02.11.2015 (BGBl I 2015, 1834), durch das InvestmentsteuerreformG (InvStRefG) vom 19.07.2016 (BGBl I 2016, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Haftung

Rn. 28 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Anders als jeder sonst am Wirtschaftsleben Beteiligte verfügt der Fiskus über besondere gesetzliche Regelungen zur Sicherstellung eines zeitnahen Steueraufkommens. Der Entrichtungspflichtige, der Schuldner der KapErtr, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle oder die auszahlende Stelle werden dadurch zur gesetzmäßigen Erfüllung ihrer prim...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1.1 Allgemeines

Rz. 88 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die im Gemeinschaftsgebiet als Steuerschuldner ausschließlich sonstige Leistungen auf elektronischem Weg an in der EU ansässige Nichtunternehmer erbringen, können sich abweichend von § 18 Abs. 1 bis 4 UStG unter bestimmten Bedingungen dafür entscheiden, nur in einem EU-Mitgliedstaat erfasst ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.4 Rechnungen

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Schweden steuerpflichtige Unternehmer sind grundsätzlich verpflichtet, für alle steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätze einschließlich Ausfuhrlieferungen und i. g. Lieferungen an Unternehmer eine ordnungsgemäße umsatzsteuerliche Rechnung auszustellen (vgl. Kapitel 11 Mehrwertsteuergesetz). Für Geschäfte mit Nichtunternehmern gilt keine ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.13.1 Unternehmerische Leistungsbezüge von Ausländern (§ 13b Abs. 5 S. 1 UStG)

Rz. 105 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerschuldnerschaft betrifft jeden Unternehmer und jede juristische Person und damit auch Humanmediziner, Kleinunternehmer, pauschalierende Landwirte und Kommunen. Praxis-Beispiel Der in Geldern ansässige Arzt A (Humanmediziner) ist Blumenfreund und lässt die Tulpen des Vorgartens an seinem Praxisgebäude vom Amsterdamer Gärtner NL pfleg...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.1.3 Regelung ab 01.10.2014

Rz. 59c Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In den in § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG genannten Fällen schuldet der Leistungsempfänger ab 01.10.2014 nach § 13b Abs. 5 S. 2 UStG die Steuer unabhängig davon, ob er sie für eine von ihm erbrachte Bauleistung i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG verwendet, wenn er ein Unternehmer ist, der nachhaltig entsprechende Bauleistungen erbringt; davo...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es gelten die folgenden Vorschriften: Verspätete Umsatzsteuerregistrierung Es kann eine Strafe von 500 BGN bis 5.000 BGN entstehen sowie ein Zuschlag i. H. v. 100 % der Umsatzsteuer. Verspätete oder fehlerhafte Umsatzsteuermeldung In diesen Fällen kann eine Strafe von 500 BGN bis 10.000 BGN festgesetzt werden. Keine Umsatzsteueraufzeichnungen In di...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.4 Fehlbeurteilungen

Rz. 87 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hat ein Leistungsempfänger für einen an ihn erbrachten Umsatz § 13b Abs. 2 Nr. 8 i. V. m. Abs. 5 S. 1 HS 2 und S. 3 UStG angewandt, obwohl die Voraussetzungen hierfür fraglich waren oder sich später herausstellt, dass die Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen haben, ist diese Handhabung beim Leistenden und beim Leistungsempfänger bis zum 1...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Schon im UStG 1934 wurde der Begriff des Unternehmers verwendet. Die Legaldefinition ist seither unverändert. Zu dieser Zeit wurde auch schon die Organschaft gesetzlich geregelt. Trotz des grundlegenden Wechsels von der kumulativen Bruttoumsatzsteuer zur Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug (Mehrwertsteuer) durch das UStG 1967/73 bli...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.2 Formell-rechtliche Entwicklung

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers zum 01.01.2002 hat das StÄndG 2001 (BGBl I 2001, 3794) den § 13 UStG formal entzerrt, und zwar wie folgt: Die Regelungen zur Entstehung der Steuer regelt auch weiterhin § 13 UStG. Ein neuer § 13a UStG nimmt die allgemeinen Vorschriften zum Steuerschuldner auf. Die neue Steuerschuld...mehr