Fachbeiträge & Kommentare zu Stille Beteiligung

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GmbH 2 Go (Teil 17): Beteil... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Dr. Daniel Sommer, RA/StB[*] Aus vielen Gründen – sei es krisenbedingt, aus Gründen des Bilanzbildes oder der Wachstumsfinanzierung – suchen Unternehmen Wege zur Verbesserung ihrer Liquidität und Steigerung des Eigenkapitals. Laufen Sperrfristen – insbesondere nach § 22 UmwStG –, wird zuweilen aus der Sorge, stille Reserven zu...mehr

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Liquidität: Maßnahmen zur V... / 1.2 Eigenkapital und Fremdkapital: Zusätzliche Zuführungen sind aufzulisten

Auf der Passivseite der Bilanz muss neben dem Eigenkapital auch das langfristige Fremdkapital analysiert werden. Einerseits sind die Möglichkeiten zusätzlicher Eigenkapitalzuführung (unterschiedlich nach der jeweiligen Unternehmensrechtsform) aufzulisten, andererseits sind die Möglichkeiten weiterer Zuführung von langfristigem Fremdkapital (nicht ausgeschöpfter Kreditrahmen ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / V. Mehrere Geschäftsführer-Gesamtverantwortung und Ressortprinzip-Geschäftsordnung

Rz. 73 Mehrere Geschäftsführer haften grundsätzlich gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden. Jeder von ihnen muss aber auch pflichtwidrig und schuldhaft gehandelt haben. Bei der Haftungsinanspruchnahme ist jeweils zu prüfen, welche Pflichtverletzung zu welchem Schaden geführt hat und welcher Geschäftsführer hieran einen schuldhaften Beitrag geleistet hat. Soweit die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Rz. 11 Als Tierhaltungsgemeinschaften i. S. d. § 13b Abs. 1 S. 1 EStG kommen in Betracht Genossenschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG, Personengesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG anzusehen sind und Vereine i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG. Nicht erfasst werden Einzelunternehmen – für diese gilt § 13 Abs. 1 Nr....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.4 Stille Gesellschaft

Rz. 249 Stiller Gesellschafter ist, wer am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Einlage beteiligt ist (§ 230 HGB). Die Einlage ist so zu leisten, dass sie in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts übergeht und muss in bilanzierungsfähigen Vermögenswerten bestehen.[1] Dienstleistungsverpflichtungen allein können mangels Bilanzierungsfähigkeit eine stille Gesellschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.4 Mitunternehmer und stille Gesellschaft

Rz. 364 Zur zivilrechtlichen Einordnung der stillen Beteiligung Rz. 249. Steuerrechtlich gehören mitunternehmerische stille Gesellschaften als Innengesellschaften zu den "anderen" Gesellschaften i. S . von § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG.[1] Die dem gesetzlichen Grundfall entsprungene – typische – stille Gesellschaft (§§ 230ff HGB) ist keine Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.6 Unterbeteiligung

Rz. 252 Die Unterbeteiligung ist eine stille Beteiligung an dem Gesellschaftsanteil des Hauptbeteiligten.[1] Sie ist ein gesellschaftsrechtlicher Zusammenschluss, der darin besteht, dass der Unterbeteiligte sich mit einer – ggf. auch schenkweise zugewendeten[2]- Einlage an dem Gesellschaftsanteil des Hauptbeteiligten beteiligt und dafür eine Gewinnbeteiligung erhält. Ob es s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.4 Einzelfälle

Rz. 431 Nach st. Rspr. führen auch mittelbare Nutzungsüberlassungen zu Sonderbetriebsvermögen in der Form von Sonderbetriebsvermögen II. Hierbei handelt es sich meist um Gestaltungen, mit denen die Entstehung von Sonderbetriebsvermögen – und damit dessen steuerliche Verstrickung – vermieden werden soll, indem das (für den Betrieb der Personengesellschaft bedeutsame) Wirtscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.3 Anteil des Mitunternehmers am Gesellschaftsgewinn (1. Stufe)

Rz. 408 Der Gewinnanteil ist der Anteil am Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft, ggf. verändert durch zu erstellende Ergänzungsbilanzen. Der Steuerbilanzgewinn ist auf der Grundlage der aus der Handelsbilanz abzuleitenden Steuerbilanz zu ermitteln und nach der (grundsätzlich handelsrechtlichen) Gewinnverteilung den einzelnen Gesellschaftern/Mitunternehmern zuzurechnen.[1] Die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.3 Mitunternehmerrisiko

Rz. 325 Mitunternehmerrisiko bedeutet grundsätzlich Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens, der sich regelmäßig im Gewinn und Verlust, der Entwicklung der stillen Reserven einschl. des Geschäftswerts oder einer persönlichen Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten widerspiegelt.[1] An diesen Wertfaktoren muss der Gesellschafter regelmäßig teilhaben, um steuerl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.3 Rechtsfolge von § 15 Abs. 4 S. 6 bis 8 EStG

Rz. 552 Die Verluste sind gem. § 15 Abs. 4 S. 6, 7 EStG nur mit positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechenbar. Ein Abzug darf insoweit auch nur "nach Maßgabe des § 10d EStG" erfolgen, sodass insb. die Regelungen zur Mindestbesteuerung (§ 10d Abs. 2 EStG) und die gesonderte Feststellung (§ 10d Abs. 4 EStG) zu beachten sind. Die Verluste von typischen stillen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.4.2 Regelungsinhalt

Rz. 304 Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 EStG gilt eine OHG, KG oder "andere" Personengesellschaft als vollen Umfangs gewerblich tätig, wenn sie auch nur in einem Teilbereich eine originär gewerbliche Tätigkeit i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (einschl. der dort genannten gewerblichen Bodenbewirtschaftung) ausübt. Dies gilt nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 EStG unabhängig davon, o...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.6 Familienpersonengesellschaften

Rz. 380 Als Familienpersonengesellschaft bezeichnet man gemeinhin Personengesellschaften, an denen als Gesellschafter miteinander verwandte Personen beteiligt sind. Die Organisationsform wird häufig zu dem Zweck benutzt, ein sog. Familien-Splitting herbeizuführen, indem die Einkünfte aus der Personengesellschaft zur Progressionsminderung und Ausnutzung von Freibeträgen auf d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.1 Begriff und Voraussetzungen

Rz. 219 Der Begriff Mitunternehmerschaft wird vom Gesetz selbst – sieht man vom Begriff "Mitunternehmer" ab – nicht verwendet, er hat sich jedoch eingebürgert zur Bezeichnung der Rechtsgebilde, die unter den Regelungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG fallen. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG nennt als Voraussetzung für seine Anwendung das Vorhandensein einer offenen Handelsge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 15 EStG enthält eine umfassende Definition und Abgrenzung der gewerblichen Einkünfte i. S. v. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG (§ 2 EStG Rz. 45ff.). Ursprünglich erschöpfte sich § 15 EStG in der jetzt in Abs. 1 enthaltenen Aufzählung der Arten, 1974 wurde allerdings die seit 1971 als § 2a EStG eingeführte und jetzt in Abs. 4 enthaltene Beschränkung der Verlustverrechnung a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.2.1 Grundsatz

Rz. 99 Veräußerung ist als Spiegelbild zur Anschaffung die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen anderen. Darüber hinaus können aber auch andere marktoffenbare Vorgänge als Veräußerung zu beurteilen sein.[1] Entgeltliche Geschäfte beim Anschaffenden sind regelmäßig auch solche beim Veräußerer.[2] Beim Erwerb durch Ehegatten jeweils zu 1/2 gilt nur der jewe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.9.1 Allgemeines

Rz. 131 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 5 EStG gehören Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung einer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn die Voraussetzungen nach § 51a BewG erfüllt sind und andere Einkünfte der Gesellschafter aus dieser Gesellschaft zu den Einkünften aus Land- und Forstwi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 6.1 Umfang des Gewinns bei Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 81 Für Zwecke der Anwendung des § 5a EStG tritt die Gesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, z. B. insbesondere eine Kommanditgesellschaft[1] als typische Rechtsform einer Schiffsgesellschaft, an die Stelle des Stpfl., § 5a Abs. 4a S. 1 EStG. Gesellschaft i. S. d. § 5a EStG ist auch die atypisch stille Gesellschaft als Mitunternehmerschaft. Sowohl der Antrag als auc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 4.2 Behandlung stiller Reserven beim Wechsel der Gewinnermittlungsart

Rz. 63 Zum Schluss des Wirtschaftsjahrs, das der erstmaligen Anwendung des § 5a Abs. 1 S. 1 EStG vorangeht (Übergangsjahr), ist für jedes Wirtschaftsgut, das unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dient, der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Teilwert in einem besonderen Verzeichnis aufzunehmen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 6.2 Verhältnis zu § 15a EStG

Rz. 84 Nach § 5a Abs. 5 S. 4 EStG ist für die Anwendung des § 15a EStG der nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG ermittelte Gewinn zugrunde zu legen. Mit dieser durch das SteuerbereinigungsG 1999 v. 22.12.1999[1] eingeführten Regelung schafft der Gesetzgeber 2 Regelungskreise, die (nahezu) keine Berührung miteinander haben. Zum einen ist der Gewinn nach § 5a EStG zu ermitteln, zum ander...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Ermittlung der nicht beherrschenden Anteile

Tz. 411 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In der Konzernbilanz ist gem. IFRS 10.22 iVm. IFRS 10.B86 (b) ein Posten für nicht beherrschende Anteile am Reinvermögen vollkonsolidierter Tochterunternehmen zu bilden. Nicht unter diesen Posten fallen Anteile am Mutterunternehmen selbst (eigene Anteile), an assoziierten Gemeinschaftsunternehmen (IAS 28 bzw. IFRS 11), an anderen Beteiligung...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Ermittlung des Endkonsolidierungsergebnisses

Tz. 353 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Das zu ermittelnde Endkonsolidierungsergebnis entspricht regelmäßig nicht dem Veräußerungserfolg des Mutterunternehmens im Einzelabschluss, der mittels des IFRS-Abschlusses II des Mutterunternehmens in den Summenabschluss eingeht. Der zT große Unterschied resultiert daraus, dass die Beteiligung im Einzelabschluss abweichend zu Anschaffungsko...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Gestaltungsmöglichkeiten bei EÜR

Rz. 569 Obwohl der Bilanzierende beispielsweise über die Wertansätze und die Wertberichtigungen größere Gestaltungsmöglichkeiten hat, stehen diese aber auch bei der EÜR zur Verfügung. Rz. 570 Unterhaltsrelevanz Hierin liegt natürlich auch ein unterhaltsrechtliches Manipulationspotenzial. Damit hat auch der Unterhaltsschuldner bei der EÜR "Gestaltungsmöglichkeiten". Rz. 571 Dabei...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 21 Stille Beteiligung

Beteiligt sich ein Kapitalgeber an einem Unternehmen, ohne dass er nach außen in Erscheinung tritt, so ist er ein stiller Gesellschafter. Die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters wird als stille Beteiligung bezeichnet. Der stille Gesellschafter besitzt zwar gewisse Kontrollrechte, er ist aber grundsätzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die stille Beteiligu...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 16 Mezzanine-Kapital

Das Finanzinstrument des Mezzanine-Kapitals weist Wesensmerkmale sowohl der klassischen Eigen- als auch der Fremdfinanzierung auf. Ursprünglich kommt der Begriff "Mezzanine" von dem italienischen Wort "Mezzanino" und bezeichnet ein Zwischengeschoß in der Architektur. Bereits dieser Begriffsursprung weist darauf hin, dass es sich bei Mezzanine-Kapital um eine Mischform aus Ei...mehr

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Personengesellschaften: Akt... / 11 Gestalten mit der atypisch stillen Gesellschaft

Die atypisch stille Gesellschaft bietet interessante Gestaltungsmöglichkeiten, z. B. Absicherung von Betriebsvermögen und Ermöglichung von Umstrukturierungen nach § 6 Abs. 5 EStG und § 6 Abs. 3 EStG. Eine besondere Rolle als notwendiges SBV II spielen Anteile an Kapitalgesellschaften bei der GmbH & Co. KG, aber auch bei der GmbH & atypisch Still. Sie gehören zum notwendigen Bet...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind nach § 16 Abs. 1, 3 EStG auch Gewinne aus Betriebsveräußerungen, Teilbetriebsveräußerungen, Veräußerungen von 100 %-Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen, Veräußerungen von gesamten Anteilen von Mitunternehmern, Veräußerungen des gesamten Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA, Betriebsaufgaben von...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.2.3.3 Eintritt eines Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft (Gesellschaftereintritt)

Rz. 72 Sofern ein neuer Mitunternehmer in eine bestehende Personenhandelsgesellschaft aufgenommen wird, muss dieser i. H. d. Teilwerts seines zu übernehmenden Kapitalanteils, der in aller Regel über dem Buchwert liegt, eine entsprechende Einlage leisten. Zum Zwecke der Bestimmung seines aktuellen Beteiligungswerts am Unternehmensvermögen und damit der zu leistenden Einlage i...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.2.3.1 Allgemeines

Rz. 69 Während Sonder-Jahresabschlüsse darauf abzielen, das Sonderbetriebsvermögen der Mitunternehmer darzustellen bzw. seine Veränderungen aufzuzeigen, sollen Ergänzungs-Jahresabschlüsse gesellschafterbezogene Wertkorrekturen zu den Inhalten der Gesamthands-Jahresabschlussrechnung erfassen. Wie gezeigt wurde, enthalten Sonderbilanzen Wirtschaftsgüter, die aus handelsrechtli...mehr

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Personengesellschaften in d... / 1 Personengesellschaften

Rz. 1 Neben der Einzelunternehmung zählen als wichtigste Formen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die stille Gesellschaft zur Gruppe der Personenunternehmen.[1] Die genannten Personengesellschaften können als auf vertraglicher Grundlage beruhende zweckor...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.2.3.2 Veräußerung eines Mitunternehmeranteils an einen Dritten (Gesellschafterwechsel)

Rz. 70 In diesem Fall übernimmt ein neuer Mitunternehmer unter Zustimmung der anderen Eigner den Anteil des ausscheidenden Gesellschafters. Der Austretende wird grundsätzlich i. H. d. Buchwerts und des positiven Unterschiedsbetrags zwischen Teil- und Buchwert (i. d. R. stille Reserven, nicht bilanzierungsfähige immaterielle Wirtschaftsgüter und ein ggf. vorhandener Geschäfts...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.1.4 Besteuerung einer Personenhandelsgesellschaft als Körperschaft

Rz. 56 Durch das am 30.6.2021 verkündete Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) wird es Personengesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften erstmals ab dem Erhebungszeitraum 2022 möglich, einen Wechsel der Ertragsbesteuerung von der vorstehend dargestellten Einkommenbesteuerung für natürliche Personen hin zur Körperschaftsteuer auf Gesellschaftere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Stille Beteiligung und Unterbeteiligung

Rn. 79 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Einlage eines stillen Gesellschafters (typisch stille Beteiligung) ist keine "ähnliche Beteiligung" iSv § 17 Abs 1 S 3 EStG (BFH vom 28.05.1997, VIII R 25/96, BStBl II 1997, 724; BFH vom 14.06.2005, VIII R 73/03, BStBl II 2005, 861; H 17 Abs 2 EStH 2021 "ähnliche Beteiligungen"). Hingegen kann die atypisch stille Unterbeteiligung an einer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2 Erwerb oder Aufstockung der Beteiligung durch Übertragung von Wirtschaftsgütern, die kein Teilbetrieb sind

Tz. 187 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Vorschrift unterscheidet zwischen Erwerb und Aufstockung eines fiktiven Teilbetriebs. Unter Erwerb eines fiktiven Teilbetriebs ist die erstmalige Anschaffung bzw Begr einer Beteiligung durch die Übertragung von Einzel-WG zu verstehen. Durch die Übertragung des Einzel-WG entsteht mithin das entsprechende Beteiligungsverhältnis, dh die Geg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4.4 Beteiligung von Körperschaften am Vermögen der Übernehmerin nach der Übertragung (§ 6 Abs 5 S 6 EStG)

Tz. 55 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Im Zeitpunkt der Übertragung eines WG in den Fällen des § 6 Abs 5 S 3 EStG ist (nachträglich) der Tw anzusetzen (s Tz 52a), wenn und soweit der Anteil einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse (inkl optierende Pers-Ges iSd § 1a KStG) an dem nach § 6 Abs 5 S 3 EStG übertragenen (Einzel-)WG nach dem Zeitpunkt der Übertragung innerhalb ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8.5 Die Beteiligung muss in den fünf Jahren vor der Spaltung bestanden haben

Tz. 355 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wie bereits ausgeführt (s Tz 331ff), setzt die St-Neutralität der Spaltung im Fall der Trennung von Gesellschafterstämmen zusätzlich voraus, dass die Beteiligung an der übertragenden Kö bereits mindestens fünf Jahre vor dem stlichen Übertragungsstichtag bestanden hat (s UmwSt-Erl 2011 Rn 15.38). Haben die Gesellschafterstämme in den fünf Ja...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Grundsachverhalte der Einbringung gem § 24 UmwStG

Tz. 18 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die unter § 24 Abs 1 UmwStG fallenden Sachverhalte sind auf Grund der Besonderheiten des Einbringungstatbestands sehr zahlreich, so dass der Regelungsbereich des § 24 UmwStG entspr vielseitig ist. Dies liegt zum einen daran, dass der ges bestimmte Einbringungssachverhalt von der Person des Einbringenden unabhängig ist, so dass grds alle (inl ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4.3 Beteiligung von Körperschaften an der übernehmenden Gesellschaft bei Übertragung (§ 6 Abs 5 S 5 EStG)

Tz. 54 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei der Übertragung eines WG in den Sachverhalten des § 6 Abs 5 S 3 EStG (s Tz 47) ist (von vorn herein) statt des Bw der Tw anzusetzen (dazu s Tz 52, s Tz 52a), wenn und soweit der Anteil einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse an dem übertragenen WG unmittelbar oder mittelbar begründet wird oder sich erhöht (s § 6 Abs 5 S 5 EStG). Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität

Rn. 6 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Rechtfertigung für die Besteuerung nach § 17 EStG folgert das BVerfG aus dem Umstand, dass die "Nähe" einer Beteiligung zur Geschäftsführung der Gesellschaft, ihr möglicher Einfluss auf die Ausschüttungs- und Rücklagenpolitik einschließlich der Entscheidungen über Kapitalerhöhungen – und damit die Möglichkeit, die Voraussetzung für die En...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Patt/Rasche, Aktuelle Fragen zu den Einbringungstatbeständen des UmwSt-Rechts, FR 1995, 432; Herzig/Förster/Förster, GewStlicher Verlustvortrag bei Wechseln im Gesellschafterbestand und Umstrukturierung von Pers-Ges, DStR 1996, 1025; Patt/Rasche, Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG mit stlicher Rückwirkung, FR 1996, 365; Kellersmann, Korrespondierende Fortschrei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) PersGes mit PV

Rn. 99 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Gehören die Anteile einer KapGes zivilrechtlich zum Gesamthandsvermögen einer PersGes (zB vermögensverwaltende Immobilien-KG, GbR, Erbengemeinschaft, atypisch stille Beteiligung), so sind sie anteilig wie bei einer Mitberechtigung nach Bruchteilen gemäß § 39 Abs 2 Nr 2 AO zuzurechnen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Gesamthandsgemeinschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3 Gesetzliche Umsetzung, (Methode, Unterschiede zur Einbringung in eine Kapitalgesellschaft, Fortführung der unternehmerischen Aktivität)

Tz. 7 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die stliche Systematik der Einbringung von BV in eine Pers-Ges und damit auch der Gesetzesaufbau des § 24 UmwStG ist dem des § 20 UmwStG angenähert. Dies folgt daraus, dass sowohl die Sacheinlagetatbestände bei Einbringungen in eine Kap-Ges (s § 20 UmwStG) und eine Pers-Ges (s § 24 UmwStG) als auch die Rechtsfolgen weitgehend kongruent geregel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2 Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG)

Tz. 199 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Im Fall der Einbringung eines MU-Anteils eines Kdst in eine andere KG gehen die verrechenbaren Verluste iSd § 15a Abs 4 S 1 EStG in der Pers-Ges, deren Anteile eingebracht werden, nicht verloren. Der Einbringende kann die verrechenbaren Verluste von seinem Gewinnanteil an der aufnehmenden (Ober-)Pers-Ges in Abzug bringen, soweit diese auf de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 29. BMF, Schr. v. 26.9.2014 – IV B 5 - S 1300/09/10003 – DOK 2014/0599097, BStBl. I 2014, 1258 (Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen [DBA] auf Personengesellschaften)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Einkünfte, die von Personengesellschaften erzielt werden, Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) ArbN und/oder stiller Gesellschafter

Rn. 105 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine Vergütung für Arbeitsleistungen kann je nach Rechtsgrund erfolgsabhängiger Arbeitslohn (zB Tantieme, § 19 Abs 1 Nr 1 EStG) oder Gewinnbeteiligung (§ 20 Abs 1 Nr 4 EStG) sein. Von der Vergütung für Arbeitsleistung zu unterscheiden ist der Fall, dass der ArbN seinen Arbeitslohn dem ArbG ganz oder teilweise als verzinsliches Darlehn bzw a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zielsetzung und Grundkonzeption des § 17 EStG

Rn. 1 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach dem Dualismus der Einkünfteermittlung ist die Veräußerung von PV grds nicht stpfl. Nach der Systematik des § 2 Abs 2 EStG ist zwischen den Gewinneinkünften und Überschusseinkünften zu unterscheiden. Der Gewinnbegriff nach § 4 Abs 1 S 1 EStG umfasst das Gesamtergebnis einer unternehmerischen Tätigkeit einschließlich der Gewinne und Verlust...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3 Entstehung und Ermittlung des nachträglichen Einbringungsgewinns

Tz. 263 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Wird innerhalb der Sperrfrist über die maßgebenden Anteile durch die Pers-Ges schädlich verfügt (Veräußerung oder Verwirklichung gleichwertiger Ersatztatbestände), kommt es zu einer nachträglichen Einbringungsgewinnbesteuerung nur dann, wenn durch diesen Vorgang ein positives Ergebnis resultiert und somit auch ein "Gewinn aus der Veräußerung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Aufnehmende Gesellschaft

Tz. 99 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Aufnehmende Gesellschaft nach dem Siebten Teil des UmwStG kann nur eine "Pers-Ges" sein (s § 24 Abs 1 UmwStG). Die Wortbedeutung der Pers-Ges iSd § 24 Abs 1 UmwStG unterscheidet sich jedoch von dem gleichlautenden Begriff nach dem Gesellschaftsrecht. Wie sich nämlich aus dem weiteren Tatbestandsmerkmal der von § 24 UmwStG erfassten Einbringu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.3 Einbringung durch eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Tz. 224 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Einbringung eines Betriebs Überträgt eine Kap-Ges oder Gen ihren Betrieb mit vortragsfähigen Fehlbeträgen auf eine Pers-Ges gem § 24 Abs 1 UmwStG, geht ein Gewerbeverlust nicht auf die Pers-Ges über, wenn die einbringende Gesellschaft wegen der Zurückbehaltung von WG neben der Verwaltung der MU-Beteiligung weiterhin wirtsch tätig ist. Der Bet...mehr