Fachbeiträge & Kommentare zu Stille Beteiligung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Sinn und Inhalt des § 13 KStG

Tz. 1 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die Vorschrift des § 13 KStG regelt die Einkommensermittlung in den Fällen, in denen eine bisher stpfl Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse in vollem Umfang oder tw von der KSt befreit wird oder umgekehrt eine bisher stbefreite Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse in vollem Umfang oder tw stpfl wird. Für beschr Stpfl gilt die Regelungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.2 Nur das Aktivvermögen ist Betriebsvermögen iSd § 8 Abs 4 S 2 KStG

Tz. 67 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 Das Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 09) legt den in § 8 Abs 4 S 2 KStG verwendeten Begriff des BV mit dem BFH (s Urt des BFH v 13.08.1997, BStBl II 1997, 829 und v 08.08.2001, BStBl II 2002, 392) nicht bilanziell idS aus, dass damit der Saldo zwischen dem Aktiv- und dem Passivvermögen der Bil gemeint ist, sondern stellt isolie...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.6.4 Atypisch stille Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften

Die Gestaltung "atypische Beteiligung" an einer ausländischen Kapitalgesellschaft wurde in der Vergangenheit einerseits gewählt, um die zivilrechtliche Haftung zu begrenzen (Rechtsform Kapitalgesellschaft), andererseits aber auch, um steuerlich den Verlustabzug nach § 2a Abs. 3 EStG bis 1999 in Anspruch nehmen zu können (Rechtsform: Mitunternehmerschaft). Des Weiteren kann s...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.7 Anlage WA – Steuerabzugsbeträge, fortführungsgebundener Verlustvortrag und weitere Angaben

Die Anlage WA hat 2019 im Volumen deutlich zugelegt. Insbesondere wurden zusätzliche Zeilen aufgenommen, in welchen Angaben zu einem schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c KStG zu erklären sind. Auch sind Zeilen für die Mitteilung von Steuergestaltungen in diesen Vordruck aufgenommen worden. Die Anlage WA dient der Berücksichtigung von im Jahr 2019 einbehaltenen und damit au...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.4 Steuerbefreiung

Zu der Steuerbefreiung des § 8b Abs. 2 KStG wurde für Inlandsbeteiligungen ab 2004 die sog. 5 %-Pauschale eingeführt.[1] Wird eine Beteiligung mit Gewinn veräußert, ist es fraglich, ob realisierte stille Reserven aus der Zeit vor 2004 ebenfalls hierunter fallen. Es scheint vertretbar, dass die stille Reserven aufzuteilen sind und nur Wertsteigerungen ab 2004 unter die 5 %ige...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 4.1 Vor Zeilen 28–36

In den Zeilen 28–36 wird der fortführungsgebundene Zinsvortrag gem. § 8d i. V. m. § 8a KStG ermittelt. Dieser ist gem. § 8d Abs. 1 Satz 7 KStG gesondert festzustellen. Ein fortführungsgebundener Zinsvortrag entsteht, wenn der Stpfl. im Falle eines schädlichen Anteilseignerwechsels gem. § 8c KStG einen Antrag stellt und die Voraussetzungen des § 8d KStG vorliegen. Der fortführ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 4.3 Zeile 29

In Zeile 29 ist der Betrag aus Zeile 28 (fortführungsgebundener Zinsvortrag aus dem vorangehenden Vz) um den Betrag zu mindern, der aufgrund eines schädlichen Ereignisses i. S. d. § 8d Abs. 2 KStG wegfällt. Ein schädliches Ereignis kann die Einstellung, die Ruhend-Stellung, die Änderung der Zweckbestimmung des Geschäftsbetriebs, die Aufnahme eines weiteren Geschäftsbetriebs,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.3 Sachliche Begrenzung der Anrechnung

Rz. 87 Umstritten ist dagegen, ob die Regelung des § 34c Abs. 1 S. 5 EStG auch eine sachliche Begrenzung i. d. S. enthält, dass nur ausl. Steuer auf diejenige ausl. Bemessungsgrundlage anrechenbar ist, die auch zur inländischen Bemessungsgrundlage gehört. Diese Frage tritt auf, wenn die Bemessungsgrundlage im Ausland höher ist als im Inland, weil z. B. aufgrund von inländisc...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 5. Stille Gesellschaften

Rz. 60 Gem. § 234 Abs. 2 HGB kommt es durch den Tod eines stillen Gesellschafters nicht zur Auflösung der stillen Gesellschaft. Die Beteiligung kann daher vom Testamentsvollstrecker als Nachlassbestandteil verwaltet werden, sofern der Geschäftsinhaber zustimmt.[102] Wird hingegen durch den Tod des Geschäftsinhabers die stille Gesellschaft aufgelöst, hat der Testamentsvollstr...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 3.3 Stille Gesellschaft

Bei einer typisch stillen Gesellschaft ist nur der Inhaber des Gewerbebetriebs, an dem die stille Beteiligung besteht, zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet, d. h. der typisch stille Gesellschafter ist nicht Steuerschuldner. Aber auch wenn es sich um eine atypisch stille Gesellschaft handelt, bei der der stille Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen ist, ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.3.4 Gewinnanteile stiller Gesellschafter (Zeile 43 und Zeile 50)

Auch hier erfolgt der Ansatz der Gewinnanteile des stillen Gesellschafters unabhängig von der gewerbesteuerlichen Behandlung beim Empfänger. Stiller Gesellschafter ist, wer sich mit einer Vermögenseinlage am Handelsgeschäft eines anderen beteiligt. Eine stille Beteiligung ist am Handelsgewerbe eines Einzelunternehmers an einer Handelsgesellschaft (Personen- und Kapitalgesell...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 2.2 Anlage FG

Die Anlage FG dient der Ermittlung der festzustellenden Einkünfte sowie sonstiger Besteuerungsgrundlagen. In den Zeilen 4–24 werden die laufenden Einkünfte, die sich nach den jeweiligen Gewinnermittlungen (Einnahme-Überschussrechnung oder Bestandsvergleich) ergeben, unter Berücksichtigung der Besonderheiten beim Teileinkünfteverfahren (Zeilen 5 und 6), bei Erträgen aus Investme...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 1. Stille Gesellschaft

Rz. 167 Im Bereich der stillen Gesellschaft gelten dieselben Grundsätze wie bei einem einzelkaufmännischen Unternehmen. Fällt eine stille Beteiligung in den Nachlass, kann der Testamentsvollstrecker ohne weiteres die Rechte des stillen Gesellschafters ausüben. Das gilt auch für eine atypische stille Beteiligung.[164] Diese Beteiligung kann insoweit von einem Testamentsvollst...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Ertragsteuerliche Aspekte

Rz. 13 Unter Ertragsteuerlichen Gesichtspunkten gilt es zunächst, versehentliche (also ungeplante) Gewinnrealisierungen zu vermeiden. Auch dies setzt die oben (vgl. Rdn 10 ff.) bereits angesprochene klare Abgrenzung des (steuerlichen) Betriebsvermögens vom steuerlichen Privatvermögen voraus. Nur auf dieser Grundlage kann gewährleistet werden, dass die beiden Vermögensarten j...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Grundsätzliches

Rz. 103 Der einfachste und damit auch sicherste Weg, Abwicklungsprobleme bei der Überleitung des Unternehmens(-vermögens) und steuerliche Risiken zu vermeiden, ist die Alleinerbeneinsetzung des Nachfolgers (Alleinerbenlösung). Die wirtschaftliche Beteiligung der weichenden Erben bzw. weiterer Angehöriger erfolgt hier durch Vermächtnisse. Rz. 104 Gegenstand dieser Vermächtniss...mehr

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§ 1 Vermögensnachfolge / IX. Checkliste: Sachverhaltsermittlung

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abtretung einer Darlehensforderung als typisch stille Einlage

Leitsatz 1. Einem partiarischen Darlehen sind – in Abgrenzung von einer stillen Beteiligung – eine Verlustbeteiligung des Darlehensgebers und eine gemeinsame Zweckverfolgung (§ 705 BGB) fremd. 2. Wird zur Erbringung der Einlage in eine typisch stille Gesellschaft eine Darlehensforderung gegenüber einer Kapitalgesellschaft als Inhaberin des Handelsgewerbes abgetreten, so hande...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 19 S

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VI Das Kapital / 3.3.2 Stille Gesellschaft

Rz. 1303 Bei einer stillen Beteiligung bringt eine natürliche oder juristische Person ein gewisses Kapital in die Gesellschaft ein und erhält hierfür im Gegenzug eine stille (da nicht nach außen auftretende) Beteiligung (jedenfalls) am Gewinn der Gesellschaft. Die stille Beteiligung wird einvernehmlich durch Abtretung nach §§ 399, 401 BGB und damit unkomplizierter als ein Gm...mehr

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V Geschäftsführung und Aufs... / 5 Anstellungsvertrag mit einem Geschäftsführungsmitglied

Geschäftsführeranstellungsvertrag zwischen … GmbH vertreten durch ihre Gesellschafterversammlung im Folgenden: "Gesellschaft" und Herrn … im Folgenden: "Geschäftsführer" Präambel Der Geschäftsführer wurde durch Gesellschafterbeschluss vom … zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Die dienstvertraglichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer bestimmen si...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.6 Steuerfreie Einnahmen

Rz. 1759 Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens der GmbH sind steuerfreie Einnahmen außerbilanziell wieder abzuziehen, wenn sie bei der GmbH bereits im handelsrechtlichen Jahresabschluss enthalten sind. Hierzu zählen insbesondere die Investitionszulagen sowie die Beteiligungserträge i. S. d. § 8b KStG. Die in der Praxis bedeutendsten Steuerbefreiungen sind Divid...mehr

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VI Das Kapital / 3.3 Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

Rz. 1298 Gesellschaften können nicht nur durch Gesellschaftereinlagen, die nur in der Liquidation zurückgezahlt werden können, finanziert werden (zur Kapitalerhaltung oben Rn. 1132). Weitere – in der Praxis deutlich wichtigere und flexiblere – Finanzierungsmöglichkeiten stellen sogenannte mezzanine Finanzierungen sowie die Finanzierung mit (bilanziellem) Fremdkapital dar. Me...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Taxable temporary differences (passivische Unterschiedsbeträge)

Tz. 56 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Grundsätzlich erfordert IAS 12 eine passivische latente Steuerabgrenzung in allen Fällen, in denen temporary differences bei ihrer Auflösung in späteren Perioden zu einer höheren Steuerbelastung führen, als aus Sicht der IFRS-Bilanz gerechtfertigt wäre (IAS 12.15). Von diesem Grundsatz sieht IAS 12.15 zwei Ausnahmen (Passivierungsverbote) vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Mehrstöckige Beteiligungsstrukturen

Rn. 257 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Einen weiteren Problemfall stellen doppel- o mehrstöckige Beteiligungsstrukturen dar. Diese liegen zB bei folgenden Konstellationen vor: Die mitunternehmerische Beteiligung in einem BV, zB einer KapGes o einer anderen Mitunternehmerschaft; atypisch stille Beteiligungen am BV eines Einzelunternehmens, einer Mitunternehmerschaft o einer KapGes;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriffsdefinition

Rn. 136 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zinsschranke enthält eine eigenständige Definition der Zinsen für Zwecke der Zinsschranke. Zinsaufwendungen sind nach § 4h Abs 3 S 2 EStG "Vergütungen für FK, die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben". Spiegelbildlich dazu sind Zinserträge nach § 4h Abs 3 S 3 EStG "Erträge aus Kapitalforderungen jeder Art, die den maßgeblichen Gewinn...mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.4.3 "Gesplittete" Pflichteinlage

Rz. 712 Bei einer sog. "gesplitteten" Pflichteinlage sieht schon der Gesellschaftsvertrag von Anfang an vor, dass sich die Kommanditisten zu Gesellschafterdarlehen oder stillen Einlagen neben ihren sonstigen Einlageleistungen verpflichten.[1] In der Insolvenz ist ein solches Darlehen oder eine solche stille Einlage wie Eigenkapital zu behandeln. Eine solche Verpflichtung mus...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.2.3.5 Gewinnentnahme bei negativem Kapitalkonto

Rz. 311 Die persönliche Haftung des Kommanditisten lebt auch dann wieder auf, wenn er Gewinnanteile entnimmt, während sein Kapitalanteil bereits durch Verluste unter den Betrag der geleisteten Haftsumme herabgesunken ist oder durch diese Entnahme darunter sinken würde, § 172 Abs. 4 Satz 2 HGB. Praxis-Beispiel Entnahme von Gewinnanteilen A ist Kommanditist, seine eingezahlte Ha...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.5.1.3 Abfindungsklauseln

Rz. 635 Allgemeines Die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters birgt eine Vielzahl von Problemen für die Gesellschaft. Die gesetzliche Abfindung zum wahren Wert der Beteiligung[1] kann für ein Unternehmen einen unerwünschten, wenn nicht sogar nachteiligen Liquiditätsverlust bedeuten. Unter Umständen wird betriebsnotwendige Substanz des Unternehmens angegriffen, so das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6d... / 2.1.1 Ausleihungen

Rz. 10 Nur längerfristige (nach h. M. mit einer Gesamtlaufzeit von wenigstens einem Jahr) Finanz- oder Kapitalforderungen, nicht dagegen Waren- und Leistungsforderungen (außer bei Vereinbarung einer Novation) gelten als Ausleihungen. Hierher gehören auch typische stille Beteiligungen und partiarische Darlehen sowie Kautionen bei Miet- oder Pachtverträgen, während die aus den...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Weitere Angaben

Rz. 157 [Individueller Steuersatz, Darlehen an Angehörige, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen → Anlage KAP Zeilen 20–25] Für die wenigen Kapitalerträge, die nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen, sondern mit dem persönlichen (tariflichen) Steuersatz, eventuell unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens, versteuert werden müssen, sind die Zeilen ...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 1 Allgemein

Rz. 231 Wichtig Gewerbetreibende müssen Anlage G ausfüllen Die Anlage G müssen Sie in folgenden Fällen ausfüllen: Sie waren im Veranlagungsjahr Inhaber eines Gewerbebetriebs. Sie haben bzw. hatten die Absicht, einen Gewerbebetrieb zu eröffnen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer gewerblichen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben ...mehr

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Neue Musterverträge und -vorlagen

Als Steuerberater sind Sie für Ihre Mandanten nicht nur Ansprechpartner für alle steuerlichen Fragen, sondern werden oft auch zu wirtschaftlichen und privaten Lebensverhältnissen um Rat gefragt. Insbesondere wenn es um vertragliche Vereinbarungen geht, ist viel Fingerspitzengefühl gefragt. Auf vielfachen Wunsch haben wir dahingehend unsere Rubrik "Musterverträge und -vorlagen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 244 verwiesen. Im Folgenden sind nur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.12 Verbindlichkeiten

Rz. 235 Verbindlichkeiten sind Betriebsvermögen, wenn sie durch den Betrieb veranlasst sind. Die Veranlassung richtet sich danach, wozu die aufgenommenen Geldmittel tatsächlich verwendet werden (Finanzierungszusammenhang). Nicht maßgebend ist die Vereinbarung eines Darlehenszwecks mit dem Kreditgeber.[1] Danach gehört die Verbindlichkeit zum Betriebsvermögen, die Zinsen sind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.4 Entnahme zu betriebsfremden Zwecken

Rz. 336 Die Wertabgabe des Betriebs muss zu "betriebsfremden" Zwecken erfolgen. Der Gegenstand der Entnahme (einschl. Nutzungen und Leistungen) muss also den betrieblichen Bereich verlassen, wodurch der sachliche und/oder persönliche Zusammenhang mit dem Betrieb gelöst wird. Dabei ist der Begriff der "betriebsfremden Zwecke" der Oberbegriff, der die Entnahme für Zwecke des S...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.2 Überentnahmen als Bemessungsgrundlage

Rz. 629 Nach § 4 Abs. 4a S. 1 EStG sind Schuldzinsen insoweit bei der Gewinnermittlung nicht abziehbar, als Überentnahmen getätigt worden sind. Die Regelung ist nur anwendbar auf Schuldzinsen, die dem Grunde nach betrieblich veranlasst sind. Diese Zinsen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Überentnahmen) als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben eingestuft. Sind Zi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmereigenschaft im E... / 3.3 Stille Gesellschaft

Die stille Gesellschaft ist zwar eine bürgerlich-rechtliche Gesellschaft, aber eine Innengesellschaft, die selbst kein Gewerbe betreibt. Das Gewerbe wird vielmehr von dem Unternehmen betrieben, an dem sich der Stille beteiligt. § 230 HGB beschreibt die stille Gesellschaft als Beteiligung am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage. Bei der stillen Gesellschaft...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 2.3.2 Beschränkte Steuerpflicht

Dagegen liegt beschränkte Schenkungsteuerpflicht vor, wenn weder der Schenker noch die beschenkte Person (Erwerber) Inländer sind. Von der beschränkten Schenkungsteuerpflicht wird nur das Inlandsvermögen erfasst. Als Inlandsvermögen in diesem Sinne ist u. a. das folgende Vermögen anzusehen: im Inland befindliches land- und forstwirtschaftliches Vermögen; im Inland befindliches ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.4 Sonderfall der typisch stillen Beteiligung an einer Luxemburger Kapitalgesellschaft

Tz. 1606 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Im Verhältnis zu Luxemburg ist es abw zu anderen Staaten uU günstiger, aufgrund der Besonderheit des Art 20 Abs 2 DBA Luxemburg als inl Kap-Ges zusätzlich zur gesellschaftsrechtlichen Beteiligung an einer TG eine typisch stille Gesellschaft zu errichten. 5.2.9.4.4.1 Sachverhalt Tz. 1607 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das Problem soll anhand nachfo...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.6.3 Atypisch stille Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften

Tz. 2065 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Die Gestaltung "atypische Beteiligung an einer ausl Kap-Ges" wurde in der Vergangenheit einerseits gewählt, um die zivilrechtliche Haftung zu begrenzen (Rechtsform Kap-Ges), andererseits aber auch, um stlich den Verlustabzug nach § 2a Abs 3 EStG bis 1999 in Anspruch nehmen zu können (Rechtsform: MU-Schaft). Des Weiteren kann sich wegen eine...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9 Grenzüberschreitende atypisch stille Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

5.2.9.1 Allgemeines Tz. 1593 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Gestaltung "atypische Beteiligung an einer ausl Kap-Ges" wird (wurde) einerseits gewählt, um die zivilrechtliche Haftung zu begrenzen (Rechtsform: Kap-Ges). Andererseits wurde diese Gestaltung aber auch gewählt, um stlich den Verlustabzug nach § 2a Abs 3 EStG in Anspruch nehmen zu können (bis einschließlich 1998 bzw a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Veräußerungsgewinne (Buchst. b)

a) Steuerfreiheit von Gewinnen aus Veräußerung, Auflösung oder Kapitalherabsetzung Rz. 81 [Autor/Stand] Allgemeines. § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. b EStG befreit Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer ausl. KapGes. sowie aus deren Auflösung oder Herabsetzung ihres Kapitals, sofern aufgrund einer Beteiligung an einer ausl. Zwischengesellschaft innerhalb der vorangegang...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.3 Sonderfall DBA USA?

Tz. 1605 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Es wird zT die Auff vertreten, dass wegen des vom OECD-MA abw Regelungsgehalt des DBA USA abw Beurteilungen möglich sind. Wassermeyer (IStR 1995, 495) begründet seine Auff mit dem Zinsbegriff des Art 11 Abs 3 OECD-MA. Das einschlägige DBA USA 1989 weicht jedoch im entscheidenden Punkt von dessen Wortlaut ab. Art 11 Abs 3 OECD-MA definiert Z...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.4.3 Beurteilung durch die Finanzverwaltung

Tz. 1609 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Allgemeine Auslegung Art 13 des DBA Luxemburg enthält selbst keine spezielle abkommensrechtliche Definition des Dividendenbegriffs. Ergänzend zu Art 13 DBA-Luxemburg wird in Nr 11 des Schluss-Prot jedoch folgendes bestimmt: Zitat 11. Wie ein Unternehmer wird ein stiller Gesellschafter behandelt, wenn mit seiner Beteiligung eine Beteiligung am ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.1 Allgemeines

Tz. 1593 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Gestaltung "atypische Beteiligung an einer ausl Kap-Ges" wird (wurde) einerseits gewählt, um die zivilrechtliche Haftung zu begrenzen (Rechtsform: Kap-Ges). Andererseits wurde diese Gestaltung aber auch gewählt, um stlich den Verlustabzug nach § 2a Abs 3 EStG in Anspruch nehmen zu können (bis einschließlich 1998 bzw auch danach wegen ei...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.2 Reaktion der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben v 28.12.1998)

Tz. 1599 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Fin-Verw (s Schr des BMF v 28.12.1998, IStR 2000, 23) regelt hinsichtlich der Qualifikation folgende Punkte: 1. Vorrang abkommensspezifischer Regelungen Soweit die DBA Sonderregelungen enthalten (DBA Luxemburg Protokoll Nr 11; DBA NL Protokoll Nr 9; DBA A Protokoll Nr 15; DBA Tunesien Art 7 Abs 6) ergibt sich kein Qualifikationskonflikt. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.4.1 Sachverhalt

Tz. 1607 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das Problem soll anhand nachfolgendem Bsp erörtert werden: Beispiel: Die A-GmbH hält sämtliche Aktien der B-Luxemburg SA. Ferner hat sich die A-GmbH an der B mit einer stillen Beteiligung engeagiert, die weit über dem EK der B liegt. IRd Einkommensermittlung hat die A die von der B ausgeschütteten Dividenden sowie die von ihr bezogenen Gewin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.4.2 Beurteilung durch die Steuerberatung

Tz. 1608 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Diese stützt sich hinsichtlich der Anwendung des abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs nach Art 20 DBA Luxemburg auf das Ergänzungs-Prot und auf die Ergebniszusammenfassung im Schluss-Prot hier: Nr 11 und 12 – der Abkommensrevisionsverhandlungen zwischen Luxemburg und D. Danach seien die Gewinnanteile (Eink) aus der stillen Beteiligung, d...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.2 Quellensteuermodelle (zB Fälle nach dem DBA-Schweiz)

Tz. 1594 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Zwischen einer Schweizer AG und in der B-Rep ansässigen Kap-Ges, die wiederum Aktionäre der AG sein können, wird eine atypisch stille Gesellschaft gegründet. Die Qualifikation der Gewinnanteile der natürlichen Person ist nach dt bzw nach schweizerischem StR unterschiedlich. Nach dt StR liegt eine MU-Schaft vor, die Gesellschafter erzielen g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.5.2 Das Beispiel der US-LP

Tz. 1694 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Grundsatzprobleme einer hybriden Struktur sollen anhand des in der Praxis häufigen Bsp der US-LP erläutert werden. Beispiel: Die A-GmbH hält wes Beteiligungen an in den USA ansässigen LP. Diese LP werden kraft US-amerikanischer StR-Vorschriften in ihrem Sitzstaat wie Kap-Ges besteuert, während sie nach den Wertungen des dt ZivR und StR a...mehr