Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beihilfe

a) Tatbeitrag des Gehilfen ("Hilfe leisten") Rz. 153 [Autor/Stand] Beihilfe besteht in der "Hilfeleistung" zu einer fremden vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat. Die Mittel der Beihilfe sind gesetzlich nicht näher konkretisiert. Es genügt jeder Tatbeitrag, der als physische oder psychische Unterstützung, Förderung, Erleichterung, Verstärkung, Absicherung oder Ermöglichun...mehr

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Autoren/Autorenverzeichnis

Michael Eggers Michael Eggers ist als angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte Strafverteidiger in Hamburg tätig. Dort hat er sich auf die Vertretung von Mandanten im Bereich Cybercrime spezialisiert. Neben seiner praktischen Tätigkeit als Anwalt referiert Michael Eggers bei Fortbildungsveranstaltungen für Strafverteidigerinnen und Strafverteidi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Hinterziehung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, Umsatzsteuern und harmonisierten Verbrauchsteuern (§ 370 Abs. 6 AO)

Schrifttum: Ambos, Europarechtliche Vorgaben für das (deutsche) Strafverfahren Teil II, NStZ 2003, 14; Anton, Zum Begriff des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung, ZfZ 1995, 2; Bender, Rechtsfragen um den Transitschmuggel mit Zigaretten, wistra 2001, 161; Bender, Neuigkeiten im Steuerstrafrecht 2002 für die Zollverwaltung, ZfZ 2002, 146; Bender, Gestellung, Zollanmeld...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO

Rz. 99 [Autor/Stand] Nicht selbstverständlich ist es, dass die Unterscheidung zwischen Täterschaft und Teilnahme auch bei § 370 Abs. 1 Nr. 2, 3 AO nach den für Nr. 1 entwickelten Kriterien (s. Rz. 95 ff.) durchgeführt wird. Denn bei § 370 Abs. 1 Nr. 2, 3 AO handelt es sich um Sonderdelikte (s. Rz. 87), die dadurch gekennzeichnet sind, dass der Täter entgegen einer besonderen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Formen des Vorsatzes

a) Absicht Rz. 608 [Autor/Stand] Absicht oder direkter Vorsatz ersten Grades liegt vor, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen. Der Täter handelt in diesen Fällen zielgerichtet, was allerdings nicht bedeutet, dass dieses Ziel auch das Motiv seines Handelns sein muss. Auf vom Willen unabhängige Merkmale, wie bspw. die Existenz eines...mehr

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V / 29 Verteidiger, Eigene Ermittlungen des Verteidigers [Rdn 5131]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Umgekehrter Irrtum: untauglicher Versuch oder Wahndelikt

Rz. 682 [Autor/Stand] Ein strafbarer Versuch der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 2 AO) liegt auch vor, wenn die Handlung des Täters – entgegen seiner Vorstellung (vgl. § 22 StGB) – aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen niemals zur Vollendung führen kann (sog. untauglicher Versuch), was aus § 23 Abs. 3 StGB folgt. Der Täter stellt sich in diesen Fällen einen Sachverhalt v...mehr

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K / 6 Kontakte des Verteidigers zu Geschädigten [Rdn 2968]

Rdn 2969 Literaturhinweise: Pollähne, Verteidigung bei Beteiligung von Verletzten, in: MAH § 55 s.a. die Hinw. bei → Verteidiger, Verteidigerhandeln und Strafrecht, Teil V Rdn 5265. Rdn 2970 1. Im Zusammenhang mit der Frage nach dem → Verteidigungsziel, Teil V Rdn 5337, kann sich für den Verteidiger auch die Frage nach einer Kontaktaufnahme zu Geschädigten stellen. Dies ist in...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Unmittelbares Ansetzen zur Tat

Rz. 699 [Autor/Stand] Die maßgebliche Grenze zwischen strafloser Vorbereitung der Tat und Beginn des strafbaren Versuchs bildet nach § 22 StGB das unmittelbare Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung. Das Geschehen muss also schon so weit fortgeschritten sein, dass die Verwirklichung des Tatbestands nahegerückt ist und alsbald bevorsteht. Das setzt allerdings nicht voraus, da...mehr

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten Das Wichtigste in Kürze:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Örtliche Geltung

Schrifttum: Bielefeld/Prinz, Riskante Hilfe zur Hinterziehung deutscher Steuern aus dem Ausland?, DStR 2008, 1122; Keßeböhmer/Schmitz, Hinterziehung ausländischer Steuern und Steuerhinterziehung im Ausland, § 370 Abs. 6 und 7 AO, wistra 1995, 1; Kohlmann, Zur Ahndung grenzüberschreitender Steuerhinterziehungen, in FS H.-J. Hirsch, 1999, S. 577; Schmitz/Wulf, Erneut: Hinterzie...mehr

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E / 25 Europäischer Haftbefehl [Rdn 2446]

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V / 35 Verteidiger, Rechte und Pflichten [Rdn 5209]

Rdn 5210 Literaturhinweise: Artkämper/Weise, Kompetenzprofile und -konflikte in der Praxis des Schwurgerichtsverfahrens, StV 2023, 340 Breidling, Stellungnahme zu dem Beitrag von Rechtsanwalt Prof. Gatzweiler "Feindbild Strafverteidiger! – Wer sucht den Konflikt in der Hauptverhandlung?", StraFo 2010, 398 Buchholz/Haupt/Kinzel, Strafbarkeitsrisiken des Verteidigers – ein Überb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Das System der §§ 25–27 StGB

Rz. 82 [Autor/Stand] Allgemein geht man davon aus, dass die täterschaftliche Begehung eines Straftatbestands im Vergleich zur Teilnahme das schwerere Unrecht darstellt. Für die Beihilfe nach § 27 StGB folgt das schon aus dem allgemeinen Wortverständnis "Hilfe leisten" und wird belegt durch die Strafandrohung, die sich nach § 27 Abs. 2 StGB zwar nach der Strafe für den Täter ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Eine Handlung oder mehrere Handlungen

a) Handlung im natürlichen Sinn Rz. 903 [Autor/Stand] Entscheidend für die Anwendung des § 52 oder § 53 StGB ist, ob mehrere Gesetzesverletzungen durch eine oder durch mehrere Handlungen begangen werden. Davon zu trennen ist die Frage, ob trotz Vorliegens mehrerer Handlungen nicht nur eine einzige Tat im materiellen Sinn gegeben ist (s. dazu Rz. 862, 871 ff.). § 52 StGB ist e...mehr

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K / 8 Kontakte des Verteidigers zum Zeugen [Rdn 2981]

Rdn 2982 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Verteidiger, Eigene Ermittlungen des Verteidigers, Teil V Rdn 5131. Rdn 2983 1. Über die Zulässigkeit der Kontaktaufnahme des Verteidigers zu Zeugen ist in Rspr. und Lit. in der Vergangenheit gestritten worden (Lit.-Nachw. bei → Verteidiger, Eigene Ermittlungen des Verteidigers, Teil V Rdn 5131). Inzwischen sind sich Rspr. und Li...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anstiftung

a) Tatbeitrag des Anstifters ("bestimmen") Rz. 140 [Autor/Stand] Wie der Täter muss auch der Anstifter tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft handeln. Der Tatbestand der Anstiftung setzt dabei nach § 26 StGB voraus, dass der Anstifter den "Haupttäter" zu dessen Tat (vorsätzlich) "bestimmt". Eine solche Bestimmung liegt dann vor, wenn der Anstifter beim Täter den Tatent...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Gesetzesänderung vor der strafgerichtlichen Entscheidung und Zeitgesetz (§ 2 Abs. 3 und 4 StGB)

a) Allgemeines Rz. 64 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 3 StGB ist das mildeste Gesetz anzuwenden, wenn das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert wird. Bestraft wird also nach dem Gesetz, das die geringere Strafe androht. Täterbegünstigende Gesetzesänderungen sind folglich rückwirkend zu berücksichtigen. Nach Auffassung des EGMR garantiert Art. 7 EM...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Täterschaft und Teilnahme

Schrifttum: Allgemeines Schrifttum: Ambos, Tatherrschaft durch Willensherrschaft kraft organisatorischer Machtapparate, GA 1998, 226; Bloy, Zur Abgrenzung der Täterschaftsformen, GA 1998, 519; Bottke, Täterschaft und Gestaltungsherrschaft, 1992; Eidam Aktuelle Überlegungen zur Strafbarkeit des agent provocateur, in FS Ulfried Neumann, 2017, S. 773; Haas, Kritik der Tatherrsch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Herrschaft über das Verhalten Untergebener

Rz. 112 [Autor/Stand] Besonders umstritten ist die Anerkennung der mittelbaren Täterschaft bei Taten, die im Rahmen organisatorischer Machtapparate begangen werden (mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft). Die Rspr. hat diese Rechtsfigur zunächst zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Mitgliedern des nationalen Verteidigungsrats der DDR für Tötungen von Fl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Gemeinsame Tatausführung

Rz. 113.6 [Autor/Stand] Erforderlich ist ein objektiver Tatbeitrag eines jeden Mittäters, obwohl die Rspr. hier zum Teil den Tatentschluss mit dem Tatbeitrag gleichsetzt und es ausreichen lässt, dass der Mittäter den die Tat ausführenden Genossen in seinem Tatentschluss bestärkt[2]. Nach h.M. setzt die Beteiligung an der Tatausführung keine Mitwirkung im eigentlichen Ausführ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Wahlfeststellung und Postpendenz

Schrifttum Küper, Probleme der Hehlerei bei ungewisser Vortatbeteiligung, 1989; Maaßen, Wahlfeststellung im Steuerstrafrecht, FR 1955, 108; Ritter, Die Wahlfeststellung im Steuerstrafverfahren, ZfZ 1954, 135. Rz. 920 [Autor/Stand] Ergibt sich nach Ausschöpfung aller Beweis- und Erkenntnismittel (§ 244 Abs. 2 StPO), dass zwar nicht der Nachweis einer bestimmten Tat erbracht wer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Beweisgrundsätze

Rz. 456 [Autor/Stand] Der Strafrichter ermittelt die verkürzte Steuer nach den Beweisgrundsätzen des Strafprozessrechts[2]. Bei der Feststellung, in welcher Höhe Steuerbeträge verkürzt wurden, entscheidet er eigenständig. Nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 261 StPO) besteht keine Bindung an (rechtskräftige) Entscheidungen der FinB oder des FG (s. § 396 Rz. 10 f...mehr

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Literaturverzeichnis

AK-StPO, Kommentar zur Strafprozeßordnung in der Reihe Alternativkommentare, herausgegeben von Wassermann zitiert: AK-StPO-Bearbeiter, (Paragraf und Rn) Alsberg, Beweisantrag im Strafprozess, bearbeitet von Dallmeyer, Güntge und Tsambikakis, 8. Aufl. 2021 zitiert: Alsberg/Bearbeiter, (Rn) Anwaltkommentar zur StPO, herausgegeben von Krekeler und Löffelmann, 2. Aufl. 2010 zitiert: ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Hinterziehung verfassungswidriger Steuern?

Schrifttum: Bornheim, Verfassungswidrige Steuern und Verlängerung der Festsetzungsverjährung aufgrund Steuerhinterziehung gemäß § 169 Abs. 2 Satz 2 AO, Stbg 1998, 549; Bornheim, Vermögensteuer in Hinterziehungsfällen, DB 1999, 2600; Bornheim, Steuerstrafverteidigung – Strafrecht – Steuerrecht – Wirtschaftliche Folgen, 2. Aufl. 2010; Gast-de Haan, Erlaß von Hinterziehungszinse...mehr

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V / 7 Verdeckter Ermittler/V-Person in der Hauptverhandlung [Rdn 4882]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Mittelbare Täterschaft und Mittäterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2, Abs. 2 StGB)

Rz. 117 [Autor/Stand] Der mittelbaren Täterschaft kommt für die Begründung der Täterschaft keine Bedeutung zu: Liegen die genannten Voraussetzungen (s. Rz. 116) vor, ist es gleichgültig, ob die Erfolgsabwendung persönlich oder durch Einschaltung einer Mittelsperson erfolgt (zum Konkurrenzverhältnis s. aber Rz. 111.1, 912)[2]. Das Gleiche gilt für § 25 Abs. 2 StGB, wenn von m...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 120 [Autor/Stand] Von der täterschaftlichen Begehung des § 370 Abs. 1 AO (s. Rz. 105 ff.) ist die Teilnahme an einer fremden Steuerhinterziehung zu unterscheiden. Als Teilnahmeformen unterscheidet man Anstiftung (§ 26 StGB) und Beihilfe (§ 27 StGB). Nach § 26 StGB ist Anstifter, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt ha...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Kausalität zwischen Tathandlung und Taterfolg

Rz. 570 [Autor/Stand] Die Tathandlungen des § 370 Abs. 1 Nr. 1–3 AO stehen nicht unverbunden zum Hinterziehungserfolg, sondern müssen der Grund für den Erfolgseintritt sein. Aus der Formulierung "dadurch" ergibt sich zwingend, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg bestehen muss[2]. Rz. 571 [Autor/Stand] Bei den Begehungsdelikten (§ 370 Abs. 1 N...mehr

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H / 13 Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2735]

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V / 22 Verteidiger, Ausschluss, Ausschließungsgründe [Rdn 5066]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Umgehung durch den Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO)

a) Allgemeines Rz. 1237 [Autor/Stand] Durch den Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 Abs. 1 AO) kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Das gilt damit auch dann, wenn eine unangemessene Gestaltung zur Verwirklichung des Tatbestands einer begünstigenden Gesetzesvorschrift gewählt wird.[2] Nach § 42 Abs. 2 AO liegt ein Missbrauch vor, wenn eine unangemesse...mehr

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N / 2 Nebenklage [Rdn 3270]

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Z / 2 Zeugenbeistand [Rdn 5671]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Angaben durch Unterlassen i.V.m. § 13 StGB

Rz. 221 [Autor/Stand] Umstritten ist, ob § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO auch durch Unterlassen begangen werden kann (s. schon Rz. 201 f.). Der Wortlaut der Vorschrift, die als Begehungsdelikt ausgestaltet ist (Angaben machen), kann dabei nicht überzeugend als Gegenargument gegen eine Unterlassungsstrafbarkeit angeführt werden. Denn üblicherweise beschreiben die Tatbestände des StGB e...mehr

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E / 15 Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens [Rdn 2278]

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V / 19 Verteidiger, Allgemeines [Rdn 5049]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 5050 Literaturhinweise: Al...mehr

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T / 1 Täter-Opfer-Ausgleich [Rdn 4415]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Täterschaft und Teilnahme durch Unterlassen

Rz. 84 [Autor/Stand] Sowohl die täterschaftliche Begehung einer Straftat als auch die Teilnahme können nicht nur durch aktive Handlungen, sondern auch durch ein Unterlassen verwirklicht werden. Selbstverständlich ist das für die Tatbestände, die bereits vom Wortlaut ausdrücklich an ein Unterlassen anknüpfen und deshalb als echte Unterlassungsdelikte bezeichnet werden. Im Ste...mehr

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A / 20 Akteneinsicht, Allgemeines [Rdn 225]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Tatentschluss

Rz. 697 [Autor/Stand] Der Entschluss, die Tat zu begehen, entspricht dem subjektiven Tatbestand des vollendeten Delikts und ist daher der Vorsatz, die objektiven Tatbestandsmerkmalen des § 370 Abs. 1 AO zu erfüllen (s. Rz. 600 ff.)[2]. Dabei genügt nach ganz h.M. dolus eventualis (s. Rz. 610 ff.)[3]. Zum Irrtum s. Rz. 645. Es reicht nicht aus, wenn der Täter die Vollendung n...mehr

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D / 15 Durchsuchung, Durchsicht von Papieren [Rdn 1943]

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U / 16 Unzulässige Vernehmungsmethoden [Rdn 4776]

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S / 11 Strafbefehlsverfahren [Rdn 4382]

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A / 60 Auslieferungsverfahren, Allgemeines [Rdn 796]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Gemeinsamer Tatentschluss

Rz. 113.4 [Autor/Stand] Das erforderliche Einvernehmen zwischen den Mittätern kann erst während der Tatausführung (ausdrücklich oder stillschweigend) hergestellt werden. Nach Vollendung der Tat ist eine strafrechtliche Verantwortung einer erst jetzt hinzutretenden Person als Mittäter jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn die Tat schon vollständig abgeschlossen und beendet ist...mehr

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A / 23 Akteneinsicht, Behandlung der Akten [Rdn 262]

Rdn 263 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Akteneinsicht, Allgemeines, Teil A Rdn 225. Rdn 264 1. Der Verteidiger ist verpflichtet, die Akten sorgfältig zu verwahren und zu behandeln (§ 19 Abs. 1 S. 2 und 3 BORA; dazu Hartung/Scharmer, § 19 BORA Rn 28 ff.; Henssler/Prütting/Prütting, § 19 BORA Rn 3 ff.). Seine Aktenkenntnis darf er nicht missbräuchlich benutzen, für die Un...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Unwirksame Geschäfte, Schein- und Strohmanngeschäfte und Steuerumgehung

Schrifttum: Adick, Neues vom Strohmann – notwendige Feststellungen für eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, PStR 2014, 252; Apitz, Darlehensverträge zwischen Angehörigen – Voraussetzungen für ihre steuerliche Anerkennung, EStB 2023, 235; Beul/Beul, Steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen, NJW 1985, 13; Birnbaum/Matschke, Gestaltungsmissbrauch ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / X. Körperschaftsteuer und Verdeckte Gewinnausschüttung

Schrifttum: Beyer, Die vGA-Falle – ein häufiger Fehler in Steuerstrafverfahren, NWB 2016, 1894; Binnewies, Steuerrechtliche Behandlung von Gewinnausschüttungen, GmbH-StB 2009, 255; Böcher, Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung?, DB 1989, 999; Brüggemann, ErbStR 2019: Verdeckte Gewinnausschüttung als Schenkung, ErbStR 2019, 156; Buse, Steuerstrafrechtliche Fol...mehr