Fachbeiträge & Kommentare zu Strafverteidiger

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ZAP 8/2017, Anwaltsmagazin / 2 Strafverteidiger fordern Ende der lebenslänglichen Freiheitsstrafe

Die lebenslange Freiheitsstrafe sollte abgeschafft werden. Dies ist eine Forderung des diesjährigen Strafverteidigertags, der Ende März in Bremen stattfand. Rund 800 Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger hatten sich zusammengefunden, um aktuelle Fragen des Strafrechts zu diskutieren und Empfehlungen an die Politik auszusprechen. Ihre Forderung nach Abschaffung der lebens...mehr

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ZAP 5/2017, Der durchschnittliche, nicht auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierte Rechtsanwalt – Eine verfassungsrechtliche Figur für den Strafverteidiger?

Der praktisch tätige Anwalt weiß, dass Substantiierungsanforderung von Gerichten auf allen Ebenen flexibel ausgelegt werden. Im Zivilprozess sind die Fälle Legion, in denen von den Tatsachengerichten Substantiierungsanforderungen verlangt werden, die mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht vereinbar sind. Eine Möglichkeit der Abhilfe zum BGH bietet die Nichtzulassun...mehr

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ZAP 10/2016, Parteiverrat: Pflichtwidriges Dienen des Strafverteidigers durch Akteneinsichtsgesuch

(OLG Hamburg, Urt. v. 16.12.2015 – 1 Rev 49/14) • Nach § 356 Abs. 1 StGB macht sich ein Anwalt strafbar, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient. Pflichtwidrig handelt der Rechtsanwalt, der beiden Parteien trotz widerstreitender Interessen dient. Der Begriff de...mehr

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ZAP 19/2015, Rechtsprechung... / 1. Geldwäsche (§ 261 StGB)

In der Praxis des Strafverfahrens spielen auch immer wieder die mit dem Geldwäschevorwurf zusammenhängenden Fragen eine Rolle, die letztlich erst vom BVerfG abschließend beantwortet werden. Für den Strafverteidiger besteht kraft Natur der Sache ständig das Risiko, dass Mandantenhonorare aus bemakelten Quellen stammen, er sich also objektiv im Grenzbereich von Organ der Recht...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 8. Aufl. 2016, 1.680 S., ZAP Verlag, 109 EUR

Mit der achten Auflage des erfolgreichen Handbuchs für die strafrechtliche Hauptverhandlung stellt sich eigentlich nur noch die Frage, ob sich das Werk bereits im Regal des erfahrenen Strafverteidigers befindet und wenn ja, ob die Neuauflage angeschafft werden muss. Hier lautet die Antwort: Ja! Die in der Praxis wichtigen Auswirkungen auf die Berufung nach der Gesetzesänderu...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Burhoff/Kotz (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, 1. Aufl. 2016, 1.632 S., ZAP Verlag, 109 EUR

Mit vorliegendem Band ist das Quartett für das gesamte Strafverfahren komplett. Das neu konzipierte Buch lässt Rechtsanwälten die Unterstützung zukommen, die sie benötigen, um auch nach dem Erkenntnis- bzw. Rechtsmittelverfahren ihren Mandanten zur Seite stehen zu können. Das Handbuch ist als praktische Arbeitshilfe in insgesamt zehn Abschnitte, die ihrerseits alphabetisch s...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Burhoff/Kotz (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, 2. Aufl. 2016, 1.833 S., ZAP Verlag, 119 EUR

Um der Kontrollfunktion der Verteidigung nachzukommen, muss der Verteidiger unter Umständen an Rechtsmittel- und/oder Rechtsbehelfsverfahren teilnehmen. Dabei ist vorliegendes Werk eine wertvolle Hilfe für den Strafverteidiger und stellt eine konsequente Ergänzung der bekannten Handbücher von Burhoff für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren bzw. die strafrechtliche Haupt...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.1 • Auswahlkriterien, Allgemeines

Gründe, die gegen eine wirksame Verteidigung des Beschuldigten durch einen bestimmten Rechtsanwalt sprechen, sind bei der Entscheidung über die Bestellung als Pflichtverteidiger zu berücksichtigen. Ein absehbarer Interessenkonflikt in der Person eines als Verteidiger in Betracht kommenden Rechtsanwalts kann dessen Bestellung im Einzelfall entgegenstehen, wenn deshalb eine ge...mehr

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ZAP 1/2016, Anwaltsmagazin / Anwälte begrüßen BKA-Urteil

Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein (DAV) haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz vom 20. April, mit dem die Verfassungsrichter Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt haben (vgl. dazu auch ZAP EN-Nr. 377/2016, in diesem Heft), schon kurz nach Bekanntwerden der Entscheidung begrüßt. Insbesondere die Aussagen des Urteils ...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / Personalia

Im Alter von 92 Jahren ist der bekannte Strafverteidiger Rolf Bossi im Dezember vergangenen Jahres verstorben. Der einem breiten Publikum als "Star-Anwalt" bekannte Jurist übernahm oft spektakuläre Mandate, so verteidigte er den Kindermörder Jürgen Bartsch, den Oetker-Entführer Dieter Zlof und einen der Gladbecker Geiselnehmer. Zu seinen Klienten zählten auch Prominente wie ...mehr

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ZAP 11/2015, Anwaltsmagazin / PKH im Strafverfahren

Das Europäische Parlament hat Anfang Mai seine Zustimmung zu einer EU-Richtlinie erteilt, nach der verdächtige oder beschuldigte Bürger ein Recht auf Prozesskostenhilfe (PKH) im Strafverfahren erhalten sollen. Der Ausschuss für Bürgerliche Angelegenheiten, Justiz und Inneres ging hierbei in seinem Votum deutlich über die Forderungen der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten ...mehr

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ZAP 11/2016, Disziplinarverfahren: Verhängung eines vorläufigen Vertretungsverbots ohne vorherige Anhörung

(EGMR, Urt. v. 5.4.2016 – Beschwerde-Nr. 33060/10) • Der in Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerte Mündlichkeitsgrundsatz ist auch in Disziplinarverfahren gegen einen Rechtsanwalt anzuwenden. Es stellt daher einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK dar, wenn gegen einen Rechtsanwalt ohne vorherige mündliche Verhandlung ein einstweiliges Vertr...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / e) Interessenkollision

Die Bestellung des vom Angeklagten benannten Verteidigers ist abzulehnen, wenn ein konkreter Interessenkonflikt besteht und deshalb eine mindere Effektivität des Verteidigungseinsatzes des Rechtsanwalts zu befürchten ist (BGH NJW 2003, 1331). Im Falle einer Interessenkollision dient die Ablehnung der Bestellung nicht nur den Interessen des Angeklagten, sondern auch denen des ...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / b) Eingeschränkte Geschäftsfähigkeit/Betreuung

Ein Angeklagter, der in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt ist oder unter Betreuung steht, wird in aller Regel des Beistands eines Verteidigers bedürfen. Wer selbst bei der Regelung alltäglicher Dinge die Hilfe eines Betreuers benötigt, ist zur Selbstverteidigung in einem Strafverfahren kaum in der Lage. Hinweis: Ist ein Rechtsanwalt zum Betreuer des Angeklagten bestellt...mehr

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ZAP 2/2017, Anwaltsmagazin / Positive Resonanz zur Beschuldigtenrechtereform

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Rechte von Beschuldigten in Strafverfahren regelt (s. dazu BT-Drucks 18/9534), ist bei den Sachverständigen im Grundsatz auf Zustimmung gestoßen. Bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag beschränkte sich ihre Kritik auf Einzelheiten. Das vorgeschlagene "Zweite Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von...mehr

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ZAP 11/2015, Justizspiegel / Verteidigung oder Beratung

Eine Bürgerin dieses Landes erhält von der Polizeidirektion Chemnitz im Jahre 2013 eine Vorladung, in der ihr eine Rechtsverletzung, nämlich eine Beleidigung, vorgeworfen wird. Sie ist klug genug, einen Verteidiger zu konsultieren, der ein erstes Gespräch führt, was jedoch wenig Aufklärung bringt und sodann – wie üblich – mit Hilfe der erteilten Verteidigervollmacht Aktenein...mehr

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ZAP 15/2016, Bundesjustizministerium will Urteilsverkündungen live aus dem Gerichtssaal

Ende Mai hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte“ vorgelegt. Bis zum 8.7.2016 sollte die Stellungnahme der Beteiligten erfolgen. Ein Grund für die gerade einmal vier bis fünf Woc...mehr

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ZAP 15/2016, Die Menschenre... / 5. Art. 6 EMRK – Recht auf ein faires Verfahren

Art. 6 EMRK ist das mit Abstand bedeutendste Menschenrecht in der Rechtsprechung des Gerichtshofes. Die dort enthaltenen Garantien sollen ein rechtsstaatliches Verfahren (Fair Trial), gleich ob im Zivilrecht, Strafrecht oder in anderen Verfahrensarten, gewährleisten. In diesem Zusammenhang sind vor allem von Bedeutung: Recht auf ein unabhängiges und faires Verfahren, Recht auf...mehr

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ZAP 13/2016, 67. Deutscher Anwaltstag 2016 – Das Strafrecht stand im Mittelpunkt

Der Deutsche Anwaltstag fand in diesem Jahr in der Hauptstadt Berlin statt. Ein Risiko oder eine Chance für einen erfolgreichen Anwaltstag? Denn nicht immer bieten große Städte die Chance dafür, dass viele Teilnehmer anreisen. Doch das Konzept des Deutschen Anwaltvereins ging auf: Knapp 2.000 Teilnehmer nahmen an dem 67. DAT teil. Zwar ist das "Estrel Berlin" kein wirklich sc...mehr

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ZAP 19/2015, Rechtsprechung... / VI. Strafbarkeit eines Verteidigers wegen Weitergabe digitaler Aktenkopien

Im Jahr 2013 hatte u.a. ein Problem Strafverteidiger bewegt. Nämlich die Frage, ob der Verteidiger dem Mandanten vollständige Kopien der Verfahrensakten übergeben darf, selbst wenn diese digitalisierte kinderpornografische Bilddateien enthalten und/oder, ob der Verteidiger einem von ihm beauftragten Sachverständigen entsprechende Dateien überlassen darf? Das OLG Frankfurt/M....mehr

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ZAP 7/2016, Der heilige Nepomuk und die Verschwiegenheitspflicht der Rechtsanwälte

Der heilige Nepomuk gilt nicht nur als Schutzpatron der Brücken, er wird auch als Schutzpatron der Rechtsanwälte angesehen, deren Verschwiegenheitspflicht dem Beichtgeheimnis vergleichbar ist. Nepomuk hatte sich im März 1393 geweigert, dem König Wenzel IV. in Prag Auskunft darüber zu geben, was dessen Ehefrau Johanna dem Priester bei ihrer Beichte anvertraut hatte. Nepomuk wa...mehr

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ZAP 18/2015, Anwaltsmagazin / Kein Referendariat für vorbestraften Rechtsradikalen

Ein mehrfach vorbestrafter Rechtsradikaler ist nicht würdig, zum Rechtsreferendariat zugelassen zu werden. Dies hat kürzlich das OVG Münster entschieden (Beschl. v. 12.8.2015 – 6 B 733/15). Der Fall betraf einen Bewerber, der Mitglied im Bundes- und Landesvorstand der Partei "Die Rechte" sowie der mittlerweile verbotenen "Kameradschaft Hamm" ist bzw. war. Zwischen 2004 und 20...mehr

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ZAP 7/2015, Pauschgebühr: Keine rückwirkende Bestellung des Pflichtverteidigers

(OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.2.2015 – 1 Ars 1/15) • Die rückwirkende Bestellung eines Strafverteidigers ist unzulässig. Übergeht das Gericht einen deutlichen und unübersehbaren Beiordnungsantrag des Verteidigers und lässt es seine Mitwirkung in der Folge ohne Hinweis auf ein eigenes Kostenrisiko zu, so kann eine schlüssige Bestellung ab dem Zeitpunkt der Antragstellung vorl...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.10 • Bestellung, rückwirkende Bestellung

Die rückwirkende Bestellung eines Strafverteidigers ist unzulässig (vgl. LG Halle, Beschl. v. 18.1.2016 – 3 Qs 2/16; LG Stendal, Beschl. v. 26.11.2015 – 501 AR 9/15; a.A. Burhoff, EV, Rn 3040). Von dem Grundsatz ist auch dann nicht abzuweichen, wenn ein rechtzeitig beantragter Beiordnungsantrag nicht zeitnah beschieden und aus nicht nachvollziehbaren Gründen über längere Zei...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / hh) Bestellung – rückwirkende Bestellung

Die rückwirkende Bestellung eines Strafverteidigers ist unzulässig; daran hält die obergerichtliche Rechtsprechung fest (vgl. OLG Braunschweig, Beschl. v. 18.12.2014 – 1 Ws 343/14, RuP 2015, 116; OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.2.2015 – 1 ARs 1/15, StRR 2015, 182; s.a. BGH StRR 2010, 29; LG Halle, Beschl. v. 31.7.2015 – 3 Qs 540 Js 25080/14 (151/15), StRR 2015, 389 m. abl. Anm....mehr

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ZAP 11/2017, Verteidigerkonto: Einsichtnahme durch die Staatsanwaltschaft

(EGMR, Urt. v. 27.4.2017 – Beschwerde-Nr. 73607/13) • Der Zugriff der Staatsanwaltschaft auf das Geschäftskonto eines Strafverteidigers im Zuge der Ermittlungen gegen dessen Mandanten verletzt das Recht des Verteidigers auf Achtung seines Privat- und Familienlebens aus Art. 8 EMRK. Ein solcher Eingriff ist nicht i.S.d. Art. 8 Abs. 2 EMRK „gesetzlich vorgesehen“ und auch nich...mehr

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ZAP 13/2015, Anwaltsmagazin / Simsende Richter in der Hauptverhandlung

Wer hat dies nicht schon erlebt: Beisitzende Richter, die sich während der Hauptverhandlung mit allem möglichen beschäftigen, nur nicht mit dem Geschehen im Saal. Man fragt sich dann immer unwillkürlich, wie diese Richter später ein fundiertes Urteil fällen wollen, wenn sie während des Prozesses über weite Strecken gedanklich abwesend waren. Zumindest was die Handynutzung auf...mehr

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ZAP 5/2017, Rechtsanwaltsve... / II Entscheidung

1. Die Vereinbarung ist nicht nach § 138 Abs. 2 BGB nichtig. Unabhängig davon, ob hier ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt, fehlt es jedenfalls an der Ausnutzung einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, des mangelnden Urteilsvermögens oder einer erheblichen Willensschwäche. Die Kläger haben weder vorgetragen, dass ihnen kein anderer Anwal...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / a) Anhörungspflicht

Für die Erforderlichkeit einer Anhörung des Beschuldigten gilt die allgemeine Regelung in § 142 StPO. Nach dessen Abs. 1 S. 1 ist der Beschuldigte auch im Fall der Bestellung nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO anzuhören und es ist ihm – ggf. innerhalb einer zu bestimmenden Frist – Gelegenheit zu geben, einen Verteidiger seiner Wahl zu benennen (eingehend dazu Heydenreich StraFo 20...mehr

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ZAP 5/2017, Rechtsanwaltsve... / III. Anmerkung

Wird geltend gemacht, eine vereinbarte Vergütung sei überhöht, so ist zunächst zu prüfen, ob die Vereinbarung (zum Zeitpunkt ihres Abschlusses) sittenwidrig war. Ist das der Fall, dann ist die Vereinbarung nichtig; der Anwaltsvertrag bleibt davon jedoch grundsätzlich unberührt; es ist dann nur die gesetzliche Vergütung geschuldet. Ist die vereinbarte Vergütung nicht sittenwid...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Ermittlungen, weitere nach § 117 Abs. 3 StPO [Rdn 871]

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Vorwort

Zur Stellung des Verteidigers lesen wir an vielen Stellen immer wieder: Der Verteidiger ist nicht Vertreter, sondern Beistand des Beschuldigten. Und: Aufgabe des Verteidigers ist es, die Rechte des Beschuldigten in allen Verfahrensabschnitten in vollem Umfang zu wahren, zur Beachtung aller dem Beschuldigten günstigen Umstände beizutragen und auf strenge "Justizförmigkeit" de...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Ordnungsmittel [Rdn 518]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 729]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, Beschwerdegegenstand [Rdn 1156]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Vorbereitung [Rdn 1394]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Allgemeines [Rdn 1053]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, Substantiierungsanforderungen [Rdn 1193]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 541]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, Beweisverbote [Rdn 816]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, Verhältnismäßigkeitsprinzip [Rdn 1083]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1084 Literaturhinweise: Graf/Jäger/Wi...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

AK-StPO, Kommentar zur Strafprozessordnung in der Reihe Alternativkommentare, herausgegeben von Wassermann zitiert: AK-StPO-Bearbeiter, (Paragraf und Rn) AK-StVollzG, Kommentar zum Strafvollzugsgesetz 5. Aufl. 2006 zitiert: ­AK-StVollzG-Bearbeiter, (Paragraf und Rn) Albrecht, Jugendstrafrecht, 3. Aufl. 2000 zitiert: Albrecht (Paragraf und Rn) Alsberg, Beweisantragsrecht im Strafpr...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Allgemeine Gebührenfragen, Besonderheiten Pflichtverteidiger [Rdn 4]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Beschränkung, Allgemeines [Rdn 227]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Verzicht, Allgemeines [Rdn 1732]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Rügeverkümmerung [Rdn 2207]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) [Rdn 849]

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, Akteneinsicht [Rdn 449]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 450 Literaturhinweise: Burhoff, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger zu neuerer Rechtsprechung in Strafsachen, ZAP F. 22 R,...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Annahmeberufung, Allgemeines [Rdn 20]

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