Fachbeiträge & Kommentare zu Teilhabe

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.2 Funktionsbeeinträchtigung – Fördervoraussetzungen nach Abs. 1 Nr. 2

Rz. 15 Nr. 2 setzt weiter und kumulativ voraus, dass das betroffene Kind oder der betroffene Jugendliche in seiner Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Die in Nr. 2 aufgestellte Anspruchsvoraussetzung, Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, beinhaltet sozialpädagogische Gesichtspunkte bzw...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.3 Drohen der seelischen Behinderung nach Abs. 1 Satz 2 und Verweis in Satz 3

Rz. 20 Abs. 1 Satz 2 beinhaltet eine eigenständige Regelung, wann ein Kind oder ein Jugendlicher von einer seelischen Behinderung bedroht sind. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurden in Abs. 1 Satz 2 die Wörter "dieses Buches" durch die Wörter "dieser Vorschrift" ersetzt (BR-Drs. 5/21 S. 79 = BT-Drs. 19/26107 S. 83). Damit einhe...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.4.2 Beteiligung von Sozialleistungsträger, Rehabilitationsträger und Schule nach Satz 2

Rz. 46 Die bisher in Abs. 2 Satz 4 geregelte Beteiligung der Arbeitsverwaltung wurde durch das KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 in Abs. 3 Satz 2 verschoben und der sachliche Anwendungsbereich auf alle Sozialleistungsträger nach § 12 SGB I erweitert. Rz. 47 Bei der Beteiligungspflicht handelt es sich um eine Sollvorschrift; es ist daher bei Vorliege...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.4.3 Gruppenangebote (Pooling) nach Abs. 3 Satz 3

Rz. 53 Satz 3 bestimmt, dass eine für Kinder oder Jugendliche erforderliche Leistung zur Anleitung und Begleitung im Bildungsbereich – in der Schule oder Hochschule – als Gruppenangebot erbracht werden kann. Ziel war eine Angleichung an die Regelungen, wie sie bereits in der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer B...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 17 Busse, Bundesteilhabegesetz – SGB IX, SGb 2017, 307. Düwell, Das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung, JurisPR-ArbR 5/09 Rz. 6. Freudenberg, Zur Frage der beitragsrechtlichen Relevanz von Gehaltsumwandlungen, B+P 2018, 634. Marburger, Rentenversicherungspflicht und -freiheit satzungsmäßiger Mitglieder geistlicher Genossenschaften und vergleichbarer Personen...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.4.3 Mehrheit von Rehabilitationsträgern nach Satz 3

Rz. 55 Gewährt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe Leistungen zur Teilhabe, sind die Vorschriften zum Verfahren bei einer Mehrheit von Rehabilitationsträgern nach dem SGB IX zu beachten; Bezugsnorm ist insoweit § 15 SGB IX, der die Regelungen zur Leistungsverantwortung bei Mehrheit von Rehabilitationsträgern beinhaltet.mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 35a ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Die Vorschrift wurde mehrfach geändert. Eine zentrale Änderung nahm der Gesetzgeber mit der Fassung v. 19.6.2001, gültig vom 1.7.2001 bis 30.6.2004 vor. Mit Art. 8 Nr. 1a SG...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 5 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 81 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 17.12.2021, 12 A 3275/19; OVG Lüneburg, Beschluss v. 26.11.2021, 10 ME 168/21: Zum Anspruch auf Web-Beschulung im Rahmen der Eingliederungshilfe; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 4.4.2022, 12 A 3068/20; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 10.5.2021, 12 A 4092/19 Rz. 6; BayVGH, Beschluss v. 15.7.2019, 12 ZB 16.1982: Zu den sc...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ziel der Eingliederungshilfe i. S. d. § 35a ist es, den Betroffenen bei einer bestehenden seelischen Behinderung nach Möglichkeit wieder in die Gesellschaft einzugliedern, bzw. bei einer drohenden seelischen Behinderung dessen Ausgliederung zu vermeiden (zur Zielsetzung vgl. auch Münder, § 35a SGB VIII, Rz. 62; Wiesner, § 35 a SGB VIII Rz. 99, der die Zielsetzung noch ...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.1 Seelische Störung – Fördervoraussetzung nach Abs. 1 Nr. 1

Rz. 8 § 35 a Abs. 1 nennt 2 Anspruchsvoraussetzungen. Zum einen muss das Kind oder der Jugendliche in seiner seelischen Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweichen – die sog. seelische Störung – und zum anderen muss infolgedessen seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solch...mehr

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Jansen, SGB VI § 176 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 176 ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 am 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 30 des RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) trat in Abs. 2 die "Deutsche Rentenversicherung Bund" an die Stelle der "Träger der Rentenversicherung". Die Vorschrift regelte zunächst nur die Beitragszahlung und Abrechnung beim Bezug von Krankengeld und Verletztengeld. Satz 2 des Abs....mehr

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Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 2.1.2 Rehabilitationssport und Funktionstraining – § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX

Rz. 7 § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX trifft nunmehr Regelungen für ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung, einschließlich Übungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen. Diese Regelung gewährt gegenüber der aufgehobenen Nr. 1 einen Rechtsanspruch auf di...mehr

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Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der durch das Gesundheits-Reformgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) geschaffene § 43 trat mit dem Inkrafttreten des SGB V an die Stelle des im Wesentlichen entsprechenden § 193 RVO. Satz 2 wurde durch das 2. GKV-NOG v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) angefügt. Rz. 2 In Satz 1 ist durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) das Funktionstrain...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.5 Arbeitnehmer in Altersteilzeitarbeit

Rz. 12 § 163 Abs. 5 trifft Regelungen für Altersteilzeitbeschäftigungsverhältnisse, die aufgrund des ATG v. 23.7.1996 ausgeübt werden. Das ATG soll älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen. Durch § 163 Abs. 5 werden die Beiträge für die Altersteilzeitbeschäftigten erhöht, die nach § 3 Abs. 1a ATG Aufstockungsbeträge erhal...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 162 ist am 1.1.1992 in Kraft getreten (RRG 1992 v. 18.12.1989, BGBl. I S. 2261) und durch Art. 1 Nr. 25 SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) geändert worden. Eine die Nr. 3 betreffende Änderung (Art. 6 Nr. 8 AFRG v. 24.3.1997, BGBl. I S. 594) ist am 1.1.1998 in Kraft getreten. Mit Art. 4 Nr. 5 des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Siche...mehr

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Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 2.2 Ergänzende Leistungen nach Abs. 1 Nr. 1

Rz. 8 Grundlegende Voraussetzung ist neben dem Vorliegen einer Behinderung, dass ein Zusammenhang mit der als Hauptleistung erbrachten medizinischen Rehabilitation bestehen muss, deren Erfolg durch die ergänzenden Leistungen gesichert werden soll. Das setzt voraus, dass zuvor die Krankenkasse die maßgebliche Krankenbehandlung geleistet hat. Ferner müssen die allgemeinen Vora...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.5 Altersgrenze des Kindes

Rz. 17 Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 1a Satz 1 besteht nur dann ein Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn das zu betreuende Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Rz. 18 Zu a) Anders als bei der Haushaltshilfe (vgl. § 38) wird bei dem Kinderkrankengeld nicht auf den Beginn der Leistung abgestellt. Vollendet also das Kind w...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.1 Definition: Fernbleiben von der Arbeit (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 I.S.d. § 45 Abs. 1 Satz 1 muss die Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege des erkrankten Kindes zwingend zu Zeiten erforderlich sein, in denen der erwerbstätige Versicherte der Arbeit nachzugehen hätte. Beschränkt sich die Notwendigkeit der Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege des Kindes etc. auf Zeiten, in denen der Versicherte nicht der Arbeit nachgegangen wäre (ar...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 36 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift mehrfach geändert. Durch das Erste Gesetz zur Änderung des SGB VIII i. d. F. v. 16.2.1993, gültig ab 1.4.1993, wurde die Vorschrift neu gefa...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.1 Versicherung des Elternteils mit Anspruch auf Krankengeld

Rz. 4 Damit der Elternteil wegen der Erkrankung bzw. Beaufsichtigung eines Kindes Krankengeld beanspruchen kann, muss er bei einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 4) versichert sein und im Falle der eigenen Arbeitsunfähigkeit Krankengeld beanspruchen können. Letztere dieser Voraussetzungen erfüllen insbesondere die bei einer Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer (Arbeiter, Ange...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.5 Hilfeleistungen nach Abs. 2 Nr. 1 bis 4

Rz. 39 Die Hilfe erfolgt gemäß § 35a Abs. 2 nach dem Bedarf im Einzelfall; hierbei ist das allgemeine Wunsch- und Wahlrecht des Anspruchsinhabers gemäß § 5 zu berücksichtigen, das auch nicht davon abhängig ist, dass die jeweiligen Anbieter mit dem Jugendhilfeträger eine (Kosten-)Vereinbarung nach § 77 getroffen haben (VG Hannover, Beschluss v. 3.7.2014, 3 B 9975/14 Rz. 7). Z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Ab 1.9.1993 wurde das freiwillige ökologische Jahr in Abs. 1 Nr. 1 einbezogen (Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres v. 17.12.1993, BGBl. I S. 2118). Abs. 1 Nr. 6 wurde durch das Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1078) angefügt. Durch Art. 6 N...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4 Vorgaben zur Ermittlung der seelischen Behinderung nach Abs. 1a

Rz. 24 § 35a Abs. 1a ergänzt in der Zielsetzung § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 und ordnet ein geordnetes medizinisches Verfahren mit entsprechenden Vorgaben zur Feststellung der seelischen Störung – also der Abweichung der seelischen Gesundheit – nach Nr. 1 an. Dabei handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 11.11.2022, 3 MB ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.6 Abgrenzung zu anderen Leistungen

Rz. 48 Für die Eingliederungshilfe gelten die §§ 90 ff. SGB IX und § 35a SGB VIII. Während das SGB VIII nur Kinder und Jugendliche (ggf. auch junge Volljährige nach Maßgabe des § 41 SGB VIII) mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung erfasst, insoweit aber im Leistungsrecht weitestgehend auf das SGB IX verweist (dazu Eicher, Jugendhilfe 2023, 144; Eicher, Das Reha...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 2.2 Betrieblicher Geltungsbereich (§ 1 6. PflegeArbbV)

Die Verordnung zum Mindestlohn Pflege gilt für Pflegebetriebe. Dies sind Betriebe oder selbstständige Betriebsabteilungen, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen oder ambulante Krankenpflegeleistungen für Pflegebedürftige erbringen ("Überwiegensprinzip"). Pflegeleistungen überwiegen dann, wenn die Arbeitnehmer des Pflegebetriebs in der Sum...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.7.5 Beschäftigte mit Behinderung in Werkstätten

Behinderte Menschen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für Menschen mit Behinderungen dürften regelmäßig in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis stehen (vgl. § 221 Abs. 1 SGB IX). Die Unterscheidung zwischen einem Werkstattverhältnis (arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis) und einem Arbeitsverhältnis erfolgt nicht nach dem Maß der Weisungsgebundenheit, sonder...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genussrechte in der Rechnun... / 4.1.3 Gezahlte Vergütungen auf das Genussrechtskapital bei der Einkommensermittlung

Rz. 73 Grundlagen Sofern es sich bei der Zuführung von Genussrechtskapital um eine Überlassung von Fremdkapital handelt (obligationsähnliches Genussrechtskapital),[1] sind gezahlte Vergütungen auf das Genussrechtskapital Betriebsausgaben i. S. d. § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 4 Abs. 4 EStG.[2] Dies ist unabhängig davon, ob das als Fremdkapital überlassene Genussrechtskapital in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2024, Der Arbeitsunf... / I. Wozu führt der Arbeitsunfall?

Der Arbeitsunfall führt für den Geschädigten dazu, dass zunächst einmal die Berufsgenossenschaft für sämtliche unfallrelevanten Leistungen zuständig ist. Daraus folgt beispielsweise die alleinige Zuständigkeit für:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2.2 Mitunternehmerinitiative

Tz. 121 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 MU-Initiative bedeutet vor allem Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen, wie sie zB Gesellschaftern oder diesen vergleichbaren Personen als Geschäftsführern, Prokuristen oder anderen leitenden Angestellten obliegen. Die Möglichkeit, Gesellschaftsrechte auszuüben, die wenigstens den Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechten angenähert s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2.3 Mitunternehmerrisiko

Tz. 122 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 MU-Risiko bedeutet gesellschaftsrechtliche Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens. Dieses Risiko wird regelmäßig durch Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven des Gesellschaftsvermögens einschließlich des Geschäftswerts vermittelt (s Urt des BFH v 09.10.1986, BStBl II 1987, 124; v 13.07.1993, BStBl II 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4.3 Wesentliche Betriebsgrundlagen im Sonderbetriebsvermögen

Tz. 135 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Die zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der MU-Schaft überlassenen WG des Sonder-BV I (s Tz 127ff) gehören zu den wes Betriebsgrundlagen des MU-Anteils, wenn sie ein wes wirtsch Gewicht für das Unternehmen besitzen. Hier kommen insbes Rechte; Erfindungen und Patente (s Tz 49ff) sowie Grundstücke in Frage (s Tz 52ff). Eine Forderung des MU au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4 Einbringung des Mitunternehmeranteils im Ganzen

Tz. 124 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Einbringung eines MU-Anteils iSd § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 116 – 118) ist hinsichtlich seines Mindestumfangs nur gegeben, wenn alle wes Betriebsgrundlagen (zum Begriff s Tz 40ff) des mitunternehmerischen BV auf die Übernehmerin durch die in § 1 Abs 3 UmwStG aufgezählten Sachverhalte übergehen. Unerheblich ist hierbei, ob die wes Betriebsgr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Besonders schutzbedürftige ... / 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Grundlage für Antidiskriminierung im Betrieb

Mit Blick auf die demografischen Herausforderungen und dem Konzept der Teilhabe müssen soziale Gruppen, die lange als "Randgruppen" in der Arbeitswelt betrachtet wurden, verstärkt in die Unternehmen eingebunden werden. Unternehmen, die ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden und sich für diese Personen über das gesetzliche Maß hinaus engagieren, gelten zunehmend als beso...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Einkommensersatzquote und grundsätzlicher Höchstbetrag (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 7 War der Anspruchsberechtigte vor der Geburt des Kindes erwerbstätig und wird diese Erwerbstätigkeit nach der Geburt vollständig unterbrochen, sodass nunmehr kein Erwerbseinkommen mehr bezogen wird, beträgt die Höhe des Elterngeldes grds. 67 % des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes. Dieses prozentual ausgedrückte soziale Sicherungsniveau hält der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / 7 Leistungen

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterscheidet allgemein zwischen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und zur Sicherung des Lebensunterhalts.[1] Unter diesen Oberbegriffen können erbracht werden: Dienstleistungen (z. B. Information, Beratung, umfassende Unterstützung durch persönliche Ansprechpartner), Geldleistungen (z. B. Bürgergeld, Leistungen für Bildung und Teilha...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 5 Sperrzeit bei Ablehnung oder Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme

Analog zur Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung oder zur Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses sieht das Gesetz den Eintritt einer Sperrzeit auch dann vor, wenn der Arbeitslose eine berufliche Eingliederungsmaßnahme unberechtigt ablehnt, eine solche Maßnahme abbricht oder wegen eines maßnahmewidrigen Verhaltens (z. B. Verstoß gegen die Unterrichtsordnung) Anlass für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / 7.1.3 Eingliederungsleistungen

In den §§ 16 bis 16i SGB II sind alle Leistungen abschließend aufgezählt, die zur Eingliederung erbracht werden dürfen. Ein großer Teil der Leistungen entspricht dabei den Leistungen nach dem SGB III (Arbeitsförderung im Versicherungsbereich). Dabei ist die Vermittlung in Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse als Pflichtleistung von der Agentur für Arbeit zu erbringen;...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 1.3 Sonstige Versicherungspflichtige

Zum Personenkreis der sonstigen Versicherungspflichtigen zählen nicht die versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer.[1] Vielmehr zählen zu diesem Personenkreis[2]: Jugendliche, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, die ihnen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen sollen sowie P...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 4 Arbeitsunfähigkeit

Wird der Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II während des Leistungsbezugs arbeitsunfähig krank, wird es zunächst fortgezahlt. Entscheidend für den Anspruchsverlauf ist jedoch die Prognose, ob Erwerbsfähigkeit innerhalb von 6 Monaten wieder eintritt. Wird nicht mehr von Erwerbsfähigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden ausgegangen, so müssen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.4 Pflichtteilsansprüche (Zeilen 111 bis 114)

Wurden vom Erblasser bestimmte Personen durch Verfügung von Todes wegen (Testament) von der Erbfolge ausgeschlossen, steht diesen trotzdem eine Teilhabe am Nachlass zu (sog. Pflichtteilsanspruch). Pflichtteilsberechtigt sind der Ehegatte, die Abkömmlinge und die Eltern. Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist eine reine Geldforderung, di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / 5 Prüfschema der Einkommensberücksichtigung

Das berücksichtigungsfähige Einkommen wird nach folgendem Prüfschema ermittelt: Ermittlung der Einnahmen in Geld, Feststellung des privilegierten (nicht berücksichtigungsfähigen) Einkommens, Ermittlung des Nettoeinkommens unter Berücksichtigung der Absetzbeträge, ggf. Abzug der Freibeträge bei Erwerbstätigkeit. Sofern sich danach ein zu berücksichtigendes Einkommen ergibt, deckt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Privilegierte Einnahmen bei... / 2.1 Einnahmen nach dem SGB II

Nach spezieller Regelung im SGB II werden insbesondere folgende Einnahmen nicht als Einkommen berücksichtigt: Die Leistungen nach dem SGB II selbst (z. B. Leistungen für Bildung und Teilhabe, das Einstiegsgeld oder der Bürgergeldbonus) werden ihrerseits nicht als Einkommen berücksichtigt. Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) für Schäden an Leben sowie an Körper und...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 2.7 Externe Stellen

Beratung in Fragen der beruflichen Rehabilitation bieten unterschiedliche Einrichtungen. Nach § 167 SGB IX sind vor allem die Rehabilitationsträger betroffen. Da es um Menschen geht, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, sind das v. a.: die gesetzliche Rentenversicherung, die nach dem Grundsatz Rehabilitation vor Rente Leistungen erbringt, um Beschäftigte in Arbeit zu halten;...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fachkraft für Lagerlogistik... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 2.2 Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe (Satz 1)

2.2.1 Überblick Rz. 6 Nach § 3 Abs. 3 Satz 2 GG darf kein Mensch wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Als Behinderung gilt gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention eine Abweichung der Gesundheit, welche nicht nur vorübergehend Barrieren aufbaut, die den betreffenden Menschen daran hindern, wie ein gesunder Mensch am allgemeinen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 2.2.2 Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

Rz. 7 Das SGB IX hat den Zweck, Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen bezüglich ihrer Selbstbestimmung und ihrer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden bzw. entgegenzuwirken. Ziel ist, dass der Mensch mit Behinderung wie ein gesunder Mensch sein Leben selbst gestalten und eigene Wünsch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das trägerübergreifende Rehabilitations-/Behindertenrecht wurde im Jahr 1974 erstmals durch das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation (BGBl. I 1974 S. 1881) eingeführt. Als Rechtsgrundlage dienten unterschiedliche rehabilitationsträgerspezifische Gesetze. Das bis dahin unübersichtliche Rehabilitations- und Behindertenrecht fas...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 2.2.1 Überblick

Rz. 6 Nach § 3 Abs. 3 Satz 2 GG darf kein Mensch wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Als Behinderung gilt gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention eine Abweichung der Gesundheit, welche nicht nur vorübergehend Barrieren aufbaut, die den betreffenden Menschen daran hindern, wie ein gesunder Mensch am allgemeinen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Danach zählen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach Art. 3 Abs. 3 GG darf ein Mensch wegen seiner Behinderung nicht benachteiligt werden. Neben diesem Ziel folgt § 1 dem besonderen Anliegen, Menschen mit Behinderung bzw. drohender Behinderung zwecks Förderung ihrer Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe am schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen Leben besondere Rechte zu gewähren. Diese Rechte ori...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das trägerübergreifende Rehabilitations-/Behindertenrecht wurde im Jahr 1974 erstmals durch das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation (BGBl. I 1974 S. 1881) eingeführt. Als Rechtsgrundlage dienten unterschiedliche rehabilitationsträgerspezifische Gesetze. Das bis dahin unübersichtliche Rehabilitations- und Behindertenrecht fasste der Gesetzgeber...mehr