Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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zerb 11/2016, Zur Erbersatz... / Sachverhalt

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (Ersatzerbschaftsteuer) vorliegen. Die Klägerin (Stadt K) ist Trägerin der nichtrechtsfähigen Stiftung T (Stiftung T). Die Errichtung der Stiftung T beruht auf einem Testament des ... verstorbenen ... T. In dem Testament aus 1858 vermachte Herr T der Klägerin (Stadt K) das Grundvermögen ...mehr

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zerb 11/2016, Zur Erbersatz... / Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet. Der Erbschaftsteuerbescheid vom 7.8.2015 ist rechtmäßig und verletzt die Klägerin nicht in ihren Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 FGO). Der Beklagte ist im Streitfall zu Recht davon ausgegangen, dass in Bezug auf die Stiftung T die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erfüllt sind. Der Erbschaftsteuerbescheid wurde zutreffend der Klägerin, der Stadt...mehr

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zerb 11/2016, Die Anfechtun... / 4. Angabe des Anfechtungsgrunds

Fall 8: Inhaltsirrtum, Beginn der Ausschlagungsfrist – OLG Schleswig ZEV 2016, 82; Nennung von Anfechtungsgrund Erbe A hatte einen Erbschein beantragt, um Zugang zu Konten und Wohnung der Erblasserin zu erhalten. Später erlangte A Kenntnis von Nachlassverbindlichkeiten, die zu einer Überschuldung des Nachlasses führten. Inzwischen war die Ausschlagungsfrist abgelaufen. A foc...mehr

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zerb 11/2016, Die Anfechtun... / 5. Sonstiges

Fall 11: BGH NJW 2015, 2729: Anfechtung der Anfechtungserklärung Erblasserin E verstarb im Juni 1996 und hinterließ zwei Kinder, T und S. T hatte mit notariell beglaubigter Erklärung vom 13.11.1996 gegenüber dem NG erklärt, die Erbschaft nicht annehmen zu wollen. Der Nachlass sei überschuldet, die Ausschlagungsfrist habe sie nicht gekannt. Mit Schreiben vom 7.8.2013 hat T er...mehr

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zerb 11/2016, Erbersatzsteu... / 2. Ausgangsfall

Die Entscheidung des FG Köln betraf eine Stiftung, die aufgrund eines Testaments im Jahr 1858 errichtet worden ist. Die nicht rechtsfähige Stiftung wird von der Stadt Köln verwaltet. Zweck der Stiftung ist u. a. die Unterstützung der Nachkommen des Stifters und von bedürftigen Kindern der Stadt Köln. Die rechtliche Qualifikation der Stiftung hat die Verwaltungs- und Finanzge...mehr

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zerb 10/2016, Auslegung zweier aufeinanderfolgender Testamente als einheitliches, gemeinschaftliches Testament

Leitsatz Die testamentarische Verfügung in zwei getrennten, zeitlich aufeinanderfolgenden Testamenten von Eheleuten, in denen sich zunächst die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben einsetzen (Testament I) und sodann den Neffen als Erben "unserer Eigentumswohnung" und "unseres Vermögens" bezeichnen (Testament II), kann als gegenseitige Alleinerbeinsetzung im ersten Todesfall un...mehr

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zerb 10/2016, Auslegung zwe... / Aus den Gründen

Die gemäß den §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 2, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 und Abs. 3 S. 1, 64 Abs. 1 und 2 FamFG zulässige Beschwerde des Beteiligten zu 1 ist nach der vom Nachlassgericht ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe gemäß § 68 Abs. 1 S. 1, 2. HS FamFG dem Senat zur Entscheidung angefallen. In der Sache hat die Beschwerde Erfolg. Entsprechend dem Antrag des Beteiligten zu 1 ist ih...mehr

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zerb 10/2016, Auslegung zwe... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 1 ist Witwer der Erblasserin. Die Eheleute hatten zwei gemeinschaftliche Testamente aufgesetzt. Am 5.10.1982 verfügten sie: Zitat "Unser Testament. " Wir, die Eheleute E. und M. F. ... setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein.“ Das Testament vom 20. Mai 2006 lautet: "Unser Testament. " Wir die Eheleute, E. F. und M. F. ... setzen unseren Neffen H. S. geb. am 11....mehr

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zerb 10/2016, Testamentaris... / Aus den Gründen

II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Nach Auffassung des Senats erweist sich die Entscheidung des Nachlassgerichts im Ergebnis als richtig. 1. Das Testament vom 23.12.2012 enthält keine eindeutigen Anordnungen und war daher auszulegen. Bei der Testamentsauslegung gemäß § 133 BGB kommt es auf den wirklichen Willen des Erblassers an, ohne am buchstäbliche...mehr

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zerb 10/2016, Auslegung zwe... / Leitsatz

Die testamentarische Verfügung in zwei getrennten, zeitlich aufeinanderfolgenden Testamenten von Eheleuten, in denen sich zunächst die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben einsetzen (Testament I) und sodann den Neffen als Erben "unserer Eigentumswohnung" und "unseres Vermögens" bezeichnen (Testament II), kann als gegenseitige Alleinerbeinsetzung im ersten Todesfall und Schlus...mehr

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zerb 10/2016, Testamentaris... / Sachverhalt

Die am 31.10.2013 verstorbene Erblasserin war verwitwet und kinderlos. Die Erblasserin hinterließ ein handschriftliches Testament vom 23.12.2012 mit folgendem Wortlaut: Zitat Mein letzter Wille. Mein Haus mit Inventar in der ... vererbe ich an das Ehepaar ... (mein Firmpatenkind), ... Mein Haus in der ..., vererbe ich an das Ehepaar ... Sie wohnen im Haus. Innerhalb von 10 Jahren...mehr

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zerb 10/2016, Umfang des te... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft wegen Beschränkung der elterlichen Sorge durch Testament. Das betroffene Kind wurde im Mai 2008 als Sohn der nicht verheirateten N. ... C. ... (Beteiligte zu 1, im Folgenden: Mutter) und Dr. M. ... M. ... (im Folgenden: Erblasser) geboren. Der Erblasser erkannte die Vaterschaft an, und die Eltern gaben E...mehr

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zerb 10/2016, Testamentaris... / Leitsatz

Zur Auslegung eines Testaments, in dem die Erblasserin über zwei Gebäude, die auf einem ungeteilten Grundstück errichtet wurden, verfügt hat und zudem nur Einzelnen mit einem Gebäude bedachten den Rest ihres Vermögen zuwendet, das nach Auskehrung von Geldbeträgen verbleibt. OLG München, Beschluss vom 9. August 2016 – 31 Wx 286/15mehr

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zerb 10/2016, Umfang des te... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht. 1. (...) 2. Die Rechtsbeschwerde ist auch begründet. a) Nach Auffassung des Oberlandesgerichts ist die Vermögenssorge der Mutter aufgrund der testamentarischen Anordnung auch hinsichtlich der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs ausgeschlosse...mehr

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zerb 9/2016, Umdeutung wech... / C. Beschluss des OLG München

Auf den ersten Blick ganz anders gelagert scheint dagegen der dem Beschluss des OLG München zugrunde liegende Fall: Hier ging es um die Umdeutung einer dem nicht befreiten Vorerben eingeräumten Befugnis zur Änderung einer Nacherbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament.[15] Die Erblasserin hatte mit ihrem Ehegatten ein notariell beurkundetes gemeinschaftliches Testa...mehr

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zerb 9/2016, Umdeutung wech... / B. Beschluss des OLG Düsseldorf

Im Beschluss des OLG Düsseldorf ging es nun um die Wirksamkeit letztwilliger Verfügungen, welche die Erblasserin in einem gemeinschaftlichen Testament wechselbezüglich mit ihrem Ehegatten errichtet hatte. Diese seien – so das Gericht – im Wege der Umdeutung als Einzelverfügungen aufrecht zu erhalten, falls der Ehegatte, wie vorgetragen, zum Errichtungszeitpunkt testierunfähi...mehr

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zerb 9/2016, Irrtum über de... / Sachverhalt

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte Miterbin der am 25.1.2012 verstorbenen Erblasserin geworden oder ob sie pflichtteilsberechtigt ist, weil sie nach Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist die Erbschaft wirksam ausgeschlagen hat. Die Erblasserin, deren Ehemann 1998 vorverstorben war, hatte vier Kinder, darunter die Beklagte. Zwei Kinder waren vorverstorbe...mehr

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zerb 9/2016, Umdeutung wech... / 1

Immer wieder entsteht in der Praxis das Bedürfnis, bei unwirksamen letztwilligen Verfügungen durch Umdeutung dem Erblasserwillen zur Geltung zu verhelfen. Insbesondere bei wechselbezüglichen gemeinschaftlichen Testamenten treten hier vermehrt Probleme auf. Grund hierfür ist oftmals, dass im Rahmen der Umdeutung die Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments verkannt w...mehr

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zerb 9/2016, Nebentätigkeit... / Sachverhalt

Die Parteien streiten im Wege einstweiligen Rechtschutzes darüber, ob der VKl. eine Nebentätigkeit als Testamentsvollstrecker ausüben darf. Der (...) VKl. ist seit (...), zuletzt als Privatkundenbetreuer bei der Beklagten beschäftigt. In § 9 des schriftlichen Arbeitsvertrages, auf den auch im Übrigen Bezug genommen wird (ABl 28 und 29), ist bestimmt: Die Übernahme einer entgel...mehr

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zerb 9/2016, Inwieweit sind... / 4. Zum Umfang der Bindung der Erben an den Erblasser-Urheber

Strittig und klärungsbedürftig ist die Bindung der Erben an die Urheberinteressen. Es gibt sicherlich Argumente für die Einengung des Freiraums der Erben, die damit den Zweck eines postmortalen Persönlichkeitsschutzes stärkt. Bei einem urheberrechtlich geschützten Werk handelt es sich ebenso wie etwa bei einem Tagebuch um eine Emanation der Persönlichkeit seines Schöpfers. A...mehr

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zerb 9/2016, Umdeutung wech... / 5

Auf einen Blick In beiden Fällen war der Weg über die Umdeutung nach § 140 BGB bei dogmatischer Betrachtung nicht eröffnet. Im Ergebnis dürfte dem OLG Düsseldorf hinsichtlich der Aufrechterhaltung der wechselbezüglichen Verfügungen der Erblasserin als Einzelverfügungen zwar zuzustimmen sein. Im Fall des OLG München führt die Lösung über die Umdeutung nach § 140 BGB jedoch zu...mehr

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zerb 9/2016, Umdeutung wech... / A. Umdeutung

Das Mittel der Umdeutung darf grundsätzlich erst dann eingesetzt werden, wenn alle Formen der Auslegung scheitern. Nach allgemeiner Meinung werden letztwillige Verfügungen ohne besondere Voraussetzungen gemäß § 140 BGB umgedeutet. Der erbrechtliche Charakter führt im Grundsatz zu keinen Besonderheiten. Gegenstand der Umdeutung sind jedoch nur von Anfang an unwirksame Verfügu...mehr

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zerb 9/2016, Lauf der Frist... / Anmerkung

1. Pflichtteilsansprüche erweisen sich in der Praxis immer wieder als ein erheblicher Störfaktor für die Nachfolgeplanung. Der naheliegenden Möglichkeit, den Nachlass durch Schenkungen zu Lebzeiten auszuhöhlen, hat bereits der BGB-Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben (§ 2325 BGB). Schenkungen in den letzten 10 Jahren vor dem Tod des Erblassers mindern den Nachlass grundsätz...mehr

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ZAP 13/2017, Legitimation d... / 3. Privatschriftliches Testament (§§ 2247 ff., 2267 BGB) mit Eröffnungsprotokoll

Mit der Entscheidung vom 5.4.2016 hat der BGH auch die Vorlage eines privatschriftlichen Testaments mit Eröffnungsniederschrift zum Nachweis der Erbfolge ausreichen lassen (BGH NJW 16, 2409). Während die Vorlage eines öffentlichen Testaments i.d.R. ausreichend ist und eine widerlegbare Vermutung für den Nachweis der Erbfolge darstellt, hat der BGH beim privatschriftlichen Te...mehr

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ZAP 13/2017, Legitimation d... / 2. Öffentliches Testament oder Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll

Nach der o.a. Rechtsprechung des BGH ist ein eröffnetes öffentliches Testament i.d.R. als ausreichender Nachweis für das Erbrecht des Erben anzusehen (BGH FamRZ 2005, 1548). Das bedeutet, dass nur in Ausnahmefällen ein Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis vorzulegen ist. Für die Banken gilt deshalb, dass die Vorlage eines öffentlichen Testaments (beglaubigte Absch...mehr

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ZAP 5/2016, Gemeinschaftliches Testament: Entfallen der Bindungswirkung durch Wiederverheiratungsklausel

(KG, Beschl. v. 4.12.2015 – 6 W 87/15) • Enthält ein gemeinschaftliches Ehegattentestament eine Wiederverheiratungsklausel, so kann der überlebende Ehegatte bei Eingehung einer neuen Ehe jederzeit durch ein neues Testament eine andere Erbfolge als in dem gemeinschaftlichen Testament bestimmt anordnen. Durch eine solche Wiederverheiratungsklausel wird das Erbe an eine aufschi...mehr

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ZAP 3/2016, "Zettel-Testament": Kein ernsthafter Testierwille

(OLG Hamm, Beschl. v. 27.11.2015 – 10 W 153/15) • Bei einem Testament handelt es sich um eine einseitige, nicht empfangsbedürftige Willenserklärung. Es ist demnach nur dann wirksam, wenn der Erblasser bei seiner Errichtung einen ernstlichen Testierwillen hatte. Das ist dann der Fall, wenn der Erblasser ernstlich eine rechtsverbindliche Anordnung für seinen Todesfall treffen ...mehr

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ZAP 21/2015, Not-Testament: Wirksamkeitsvoraussetzungen

(OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.6.2015 – I-3 Wx 224/14) • Bei der Errichtung eines Dreizeugentestaments können Zeugen im Rechtssinne nur anwesende Personen sein, denen bewusst ist und die bereit sind, wegen Fehlens einer amtlichen Urkundsperson bei der Errichtung eines solchen (Not-)Testaments als Zeugen mitzuwirken und eine dahingehende Beurkundungsfunktion zu übernehmen. Se...mehr

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ZAP 13/2016, Drei-Zeugen-Testament: Voraussetzung „nahe Todesgefahr“

(OLG Bremen, Beschl. v. 5.1.2016 – 5 W 25/15) • Ein wirksames Drei-Zeugen-Testament hat gem. § 2250 Abs. 2 BGB zur Voraussetzung, dass der Testierende sich in so naher Todesgefahr befindet, dass voraussichtlich weder die Errichtung eines Testaments vor einem Notar noch vor einem Bürgermeister nach § 2249 BGB möglich ist. Die derart nahe Gefahr des Todes muss dabei entweder o...mehr

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ZAP 13/2016, Das Bankgeschä... / a) Erbschein, Testament, Eröffnungsniederschrift

aa) Problemstellung Die Frage, wer nach dem Tode des Kontoinhabers verfügungsberechtigt ist, kann zu erbitterten Streitigkeiten zwischen testamentarischen und gesetzlichen Erben, Vermächtnisnehmern und trans- oder postmortal Bevollmächtigten führen. Die Abwicklung von Konten nach dem Tod des Inhabers gehört zum alltäglichen Massegeschäft der Banken. Allerdings sind den Instit...mehr

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ZAP 10/2017, Testament: Wirksamkeit des Ehegattentestaments

(OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3.1.2017 – I-3 Wx 55/16) • Der Wirksamkeit eines Ehegattentestaments steht nicht entgegen, dass der überlebende Ehegatte dieses geschrieben und der Erblasser dasselbe lediglich zu einem im Testament nicht angegebenen Zeitpunkt unterzeichnet hat. Entscheidend ist, dass es sich um eine gemeinschaftliche Erklärung der Eheleute i.S.d. §§ 2265 ff. BGB ...mehr

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ZAP 24/2015, Testament: Beweis der Wirksamkeit

(OLG Karlsruhe, Beschl. v. 8.10.2015 – 11 Wx 78/14) • Bei einem nicht mehr im Original auffindbaren Testament erfordert die Amtsermittlungspflicht eine besonders gründliche Aufklärung der Übereinstimmung einer Kopie mit dem verschwundenen Original. Dies erfordert regelmäßig eine förmliche Beweisaufnahme ("Strengbeweis") durch Vernehmung dazu benannter Zeugen. Hinweis: Die Er...mehr

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ZAP 21/2016, Formunwirksames Testament: Urkundenfälschung

(OLG Hamm, Urt. v. 12.7.2016 – 10 U 83/15) • Auch nach Ablauf der Anfechtungsfrist kann die Pflichtteilsunwürdigkeit noch einredeweise geltend gemacht werden. Ein Gebrauchmachen eines Testaments, das vom Erblasser nicht eigenhändig geschrieben, sondern von ihm nur unterschrieben ist, erfüllt nicht den Tatbestand der Urkundenfälschung gem. § 267 StGB und führt deshalb nicht z...mehr

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ZAP 17/2016, Nachweis der Erbfolge gegenüber der Bank: Eröffnetes eigenhändiges Testament

(BGH, Urt. v. 5.4.2016 – XI ZR 440/15) • Außerhalb des Anwendungsbereichs der gesetzlichen Sonderregelungen von § 35 Abs. 1 GBO, § 41 Abs. 1 S. 1 Schifffahrtsregisterordnung oder § 86 des Gesetzes über die Rechte an Luftfahrzeugen ist der Erbe nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen, sondern kann den Nachweis auch in anderer Form erbringen, wozu ...mehr

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ZAP 13/2015, Testament: Auslegungsmöglichkeiten

(OLG Hamm, Beschl. v. 11.5.2015 – I-15 W 138/15) • Bei einem Testament, durch das die Erblasserin zwei Personen als Erben eingesetzt und nach dem Tode des Letztversterbenden von ihnen eine weitere Person als Nacherben berufen hat, jedoch gegenständlich beschränkt auf ein bezeichnetes Hausgrundstück, das nur einen Teil des Nachlasses ausmacht, ist die Anordnung einer Nacherbf...mehr

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ZAP 8/2015, Testament: Handschriftliche Zusätze des Erblassers

(OLG Stuttgart, Beschl. v. 21.10.2014 – 8 W 387/14) • Ein Schriftstück, welches der Erblasser nicht allein verfasst hat, sondern das lediglich von ihm verfasste handschriftliche Zusätze aufweist, ist nicht als formgültiges Testament anzusehen. Hinweis: Durch das Erfordernis der Eigenhändigkeit soll der Erblasser dazu angehalten werden, sich selbst klar darüber zu werden, wel...mehr

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zerb 8/2016, Beurkundung vo... / 5. Hinterlegung des im Ausland beurkundeten Testaments in Deutschland

Errichtete Testamente sollten in jedem Fall in die besondere amtliche Verwahrung gegeben werden. Hierdurch wird zum einen sichergestellt, dass sie vor Verlust und Unterdrückung durch Dritte geschützt sind. Zum anderen wird ein in der besonderen amtlichen Verwahrung befindliches Testament im Todesfall automatisch an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Seit der Ände...mehr

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ZAP 19/2016, Testament: Auslegung bei vom Erblasser falsch verwendeter Begriffe

(OLG München, Beschl. v. 9.8.2016 – 31 Wx 286/15) • Wendet ein Erblasser einzelnen Personen nur bestimmte Geldbeträge zu, handelt es sich dabei um Vermächtnisse, auch wenn der Begriff „erben“ verwendet wird. Die Hervorhebung bestimmter Personen zu Beginn und zum Ende des Testaments im Zusammenhang mit der Zuwendung des in der Gesamtschau größten Nachlasswertes spricht für ei...mehr

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ZAP 8/2016, Testament: Anfechtungswirkung

(OLG Schleswig, Beschl. v. 7.12.2015 – 3 Wx 108/15) • Die nach § 2079 S. 1 BGB wirksam erklärte Anfechtung hat grds. die Nichtigkeit der gesamten letztwilligen Verfügung zur Folge. Einzelne Verfügungen bleiben nur dann wirksam, wenn nach § 2079 S. 2 BGB positiv feststellbar ist, dass sie der Erblasser so auch getroffen hätte, falls er zum Zeitpunkt der Errichtung der letztwi...mehr

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zerb 8/2016, Beurkundung vo... / 3. Wirksamkeit einer Beurkundung eines gemeinschaftlichen Testaments in der Schweiz

Das gemeinschaftliche Testament kann aus deutscher Sicht – neben notarieller Form auch – handschriftlich errichtet werden, indem einer der Ehegatten das Testament handschriftlich nach § 2247 BGB errichtet und der andere Ehegatte die gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig nach § 2267 BGB mitunterzeichnet. Das gemeinschaftliche Testament steht im Gegensatz zu einem Erbvertrag...mehr

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ZAP 21/2016, Grundbuchberichtigung: Konkurrenz zweier Testamente

(OLG München, Beschl. v. 4.8.2016 – 34 Wx 139/16) • Beruht die Erbfolge, die in das Grundbuch eingetragen werden soll, auf einem notariellen Testament und hat der Erblasser zusammen mit seinem vorverstorbenen Ehegatten ein gemeinschaftliches eigenhändiges (hier: seiner äußeren Form nach gültiges) Testament errichtet, so obliegt dem Grundbuchamt auch die Auslegung des frühere...mehr

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ZAP 7/2017, Erbscheinsverfahren: Unauffindbarkeit eines Testaments

(OLG Köln, Beschl. v. 2.12.2016 – 2 Wx 550/16) • Allein wegen seiner Unauffindbarkeit ist ein nicht mehr vorhandenes Testament nicht ungültig. Auch besteht keine Vermutung dafür, dass es vom Erblasser vernichtet worden und deshalb gem. § 2255 BGB als widerrufen anzusehen ist (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 12.8.2013, 3 Wx 27/13). Derjenige, der sich auf ein unauffindbares Te...mehr

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ZAP 12/2015, Letztwillige Verfügung: Keine Umdeutung eines formunwirksamen gemeinschaftlichen Testaments

(OLG Hamm, Beschl. v. 21.2.2014 – 15 W 46/14) • Ein von nur einem Ehegatten handschriftlich verfasstes und eigenhändig unterschriebenes Dokument, das als gemeinschaftliches Testament vorgesehen, aber wegen fehlender Unterschrift des anderen Ehegatten unwirksam ist, kann nicht in ein eigenhändiges Einzeltestament umgedeutet werden, wenn die Auslegung ergibt, dass die durch de...mehr

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zerb 8/2016, Anwendbarkeit ... / Aus den Gründen

Die Revision führt zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in ZEV 2015, 476 (mit Anmerkung Weidlich) abgedruckt ist, hat ausgeführt, die Klägerin sei aufgrund des gemeinschaftlichen Testaments vom 7.4.1977 Alleinerbin der Mutter geworden, da das Testament weder wirksam ...mehr

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zerb 8/2016, Beurkundung vo... / 7. Legitimation gegenüber Banken/Sparkassen

Schließlich kann sich die Frage stellen, ob ein im Ausland beurkundetes Testament auch zu Legitimationszwecken gegenüber Banken/Sparkassen in gleicher Weise benutzt werden kann wie ein inländisches Testament. Oftmals verwenden Banken und Sparkassen eine dem Muster von § 5 AGB-Banken bzw. § 5 AGB-Sparkassen nachgebildete Klausel. Diese sieht vor, dass die Bank/Sparkasse grund...mehr

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zerb 8/2016, Beurkundung vo... / Einführung

Aus deutscher Sicht stehen dem Erblasser verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl, eine letztwillige Verfügung zu errichten. In der Praxis am meisten verbreitet sind das eigenhändige Testament iSd § 2247 BGB sowie das öffentliche (notarielle) Testament iSd § 2232 BGB. Für ein notarielles Testament spricht eine ganze Reihe von Vorteilen:[1] Die vorgenannten Vorteile sind den mit...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / 13. Erbrechtliche Auswirkungen

Die Trennung der Ehegatten hat noch keine unmittelbaren konkreten Konsequenzen für das Ehegattenerbrecht bzw. die gewillkürte Erbfolge! Praxishinweise: Vermutlich will der Mandant diese erbrechtlichen Konsequenzen ändern. Dann muss umgehend gehandelt werden! Daher sollte bereits bei der Trennungsberatung zumindest die erbrechtliche Problematik generell angesprochen werden. Die ...mehr

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zerb 8/2016, Beurkundung vo... / 6. Registrierung beim Zentralen Testamentsregister

Mit dem Gesetz vom 22.12.2010[27] wurde das Zentrale Testamentsregister eingerichtet. Amtsgerichte und Notare sollen dem von der Bundesnotarkammer geführten Zentralen Testamentsregister elektronisch übermitteln, dass ein Testament oder ein Erbvertrag in die besondere amtliche Verwahrung genommen wird. Tritt ein Sterbefall ein, benachrichtigt das Standesamt des Sterbeortes da...mehr

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ZAP 13/2017, Ersatzerbfolge: Feststellung und ergänzende Testamentsauslegung

(OLG München, Beschl. v. 24.4.2017 – 31 Wx 128/17) • Bei der Ermittlung des gemeinsamen Willens der Ehegatten betreffend eine Ersatzerbfolge bei Wegfall des Schlusserben sind alle Umstände in und außerhalb der Testamentsurkunde heranzuziehen. Maßgeblich hierfür sind insb. die konkrete Lebenssituation und die konkrete Interessenslage der testierenden Ehegatten im Zeitpunkt de...mehr

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zerb 8/2016, Beurkundung vo... / 1. Wirksamkeit einer Beurkundung eines Einzeltestaments in der Schweiz

Die Formgültigkeit von Verfügungen von Todes wegen richtet sich in Deutschland im Verhältnis zur Schweiz nach den Regelungen des Haager Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht vom 5.10.1961 (nachfolgend "Abkommen"). Dieses Abkommen ist im Verhältnis zur Schweiz seit 17.10.1971 in Kraft.[4] Das Abkommen geht den kollisionsrechtlichen ...mehr