Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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zerb 3/2017, Wirksamkeit ei... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 2 ist die Ehefrau des Erblassers; die Beteiligten zu 1 und 3 sind seine Kinder. Mit notariell beurkundeter Erklärung vom 7.7.2015 hat die Beteiligte zu 2 die Erteilung eines Erbscheins beantragt, der sie als Erbin zu 1/2 und die Beteiligten zu 1 und 3 als Erben zu je 1/4 ausweist. Der Erbschein wurde antragsgemäß am 17.12.2013 erteilt. Mit Schreiben vom 12....mehr

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zerb 3/2017, Ersuchen an da... / Aus den Gründen

Der Beteiligte zu 1) wendet sich mit seiner frist- und formgemäß eingegangenen Beschwerde vom 19.5.2016, auf die wegen ihres Inhalts im Einzelnen Bezug genommen wird (Bl 45 f der Akte), gegen den Beschluss des Nachlassgerichts vom 25.4.2016, auf den ebenfalls Bezug genommen wird (Bl 41 der Akte), mit dem das Nachlassgericht es abgelehnt hat, einen Testamentsvollstrecker nach...mehr

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zerb 3/2017, Wirksamkeit ei... / Aus den Gründen

Das vorliegende Verfahren unterfällt den Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, denn nach Art. 111 Abs. 1 S. 1 iVm Abs. 2 FGG-RG kommt es nicht auf das Erbscheinsverfahren nach dem Erblasser oder auf das Datum des Erbscheins an, sondern allein auf die Einleitung des hier in Rede stehenden Ei...mehr

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zerb 3/2017, Zur Bestimmthe... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das Nachlassgericht hat den Erbschein nach der Erblasserin vom 17.3.2016, der den Beteiligten zu 1) als Alleinerben ausweist, zu Recht gem. § 2361 S. 1 BGB eingezogen, weil dieser Erbschein unrichtig ist. Dem Testament vom 23.10.2011 ist keine wirksame Erbeinsetzung des Beteiligten zu 1) zu entnehmen. Die Formulierung ...mehr

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zerb 3/2017, Zur Bestimmthe... / Sachverhalt

Zwischen dem 14.11.2015 und dem 16.11.2015 ist Frau I. L. (im Folgenden: Erblasserin) verstorben. Sie war verheiratet mit dem am 26.2.2015 vorverstorbenen K. L. Kinder hatten die Eheleute L. nicht. Der Beteiligte zu 1) ist der Bruder des vorverstorbenen Ehemanns der Erblasserin, der Beteiligte zu 2) ist der Bruder der Erblasserin. Die Erblasserin und ihr Ehemann hatten unter...mehr

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zerb 3/2017, Zur Motivation... / Aus den Gründen

Die zulässigen Beschwerden der Beteiligten zu 2) und 5) haben im Ergebnis Erfolg mit der Folge, dass der Beschluss des Nachlassgerichts vom 23.5.2016 aufzuheben war. Denn zu Unrecht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Voraussetzungen für die Einziehung des Erbscheins vom 30.1.2001 vorliegen. Entgegen seiner Auffassung greift nämlich die von der Beteiligt...mehr

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zerb 3/2017, Zur Motivation... / Sachverhalt

Der am 24.10.2000 verstorbene Erblasser war kinderlos und nicht verheiratet. Dessen Eltern waren bereits vorverstorben. Der Erblasser hatte drei Brüder und zwei Schwestern. Ein Bruder war zum Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalls unter Hinterlassung von zwei Abkömmlingen bereits 1986 vorverstorben. Der Erblasser verfasste am 16.4.1979 ein eigenhändig geschriebenes und untersch...mehr

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zerb 3/2017, Wirksamkeit ei... / Leitsatz

Ein Ehegattentestament ist auch dann wirksam, wenn einer der Ehegatten das Testament geschrieben und der andere Ehegatte das Testament ausschließlich undatiert unterschrieben hat. Ausreichend ist, dass aus dem Text heraus ersichtlich ist, dass es sich um eine gemeinsame Erklärung der Ehegatten handelt, von der jeder der beiden Ehegatten sowohl im Zeitpunkt der Errichtung als...mehr

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zerb 3/2017, Zur Motivation... / Leitsatz

Setzt der Erblasser in seinem Testament jemanden zum Alleinerben ein, um seinen landwirtschaftlichen Betrieb zu erhalten, so ist durch Auslegung zu ermitteln, ob vorrangiges Motiv der Alleinerbeneinsetzung die Weiterführung des Betriebs durch den Erben war, oder ob die Alleinerbeneinsetzung allein dem Zusammenhalt des landwirtschaftlichen Betriebs durch Vermeidung der Bildun...mehr

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zerb 3/2017, Ersuchen an da... / Leitsatz

Trifft ein Erblasser in einem notariellen Testament die Anordnung einer Testamentsvollstreckung und formuliert sodann: "Die Bestimmung des Testamentsvollstreckers erfolgt gesondert privatschriftlich.", so liegt hierin kein Ersuchen an das Nachlassgericht zur Ernennung eines Testamentsvollstreckers gemäß § 2200 BGB. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20. September 2016 – 20...mehr

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zerb 3/2017, § 2057a BGB – ... / 4. An der Ausgleichung beteiligte Personen

Wer kann nach § 2057a BGB Ausgleichung verlangen? Abs. 1 nennt im Fall gesetzlicher Erbfolge die Abkömmlinge als Berechtigte. Wegen der entsprechenden Geltung von § 2052 BGB sind Abkömmlinge auch im Fall gewillkürter Berufung berechtigt, wenn sie auf dasjenige eingesetzt werden, was sie als gesetzliche Erben erhalten würden oder wenn der Erblasser sie jedenfalls im Verhältni...mehr

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zerb 3/2017, Zur Bestimmthe... / Leitsatz

Verfügen die Erblasser in einem gemeinsamen handschriftlichen Testament, dass "derjenige, der den zuletzt verstorbenen Ehegatten begleitet und gepflegt hat" Alleinerbe sein soll, so liegt hierin mangels hinreichender Bestimmtheit keine wirksame Erbeinsetzung des Erblassers. OLG Köln, Beschluss vom 14. November 2016 – 2 Wx 536/16mehr

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zerb 3/2017, Neues aus dem ... / 4. Eine Grundsatzentscheidung? Die Verwertbarkeit einer unter Testamentsvollstreckung stehenden Erbschaft für Kosten der Kinder- und Jugendhilfe – 98.000 EUR für die Erziehung in der Pflegefamilie

Das Kinder- und Jugendhilferecht ist ein besonderer Teil des Sozialrechts, der auf die Förderung von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet ist. Es fällt in die Verwaltungsgerichtsbarkeit, und so hatte das BVerwG[28] über einen Fall zu entscheiden, bei dem es darum ging, ob eine Erbschaft verwertbares Vermögen der Hilfeempfängerin darstellt. Praxis-Beispiel Der Fall: Der Koste...mehr

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zerb 3/2017, Neues aus dem ... / 3. Die Kriegsopferfürsorge, die Überleitung und das Erbrecht: eine Entscheidung statt vieler

Neben die gesetzliche Sozialversicherung tritt im Sozialrecht das Recht der sozialen Entschädigung, das nach § 5 SGB I wie folgt definiert wird: Zitat "Wer einen Gesundheitsschaden erleidet, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus anderen Gründen nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen einsteht, hat ein Recht auf ..." Das Grun...mehr

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zerb 3/2017, Voraussetzunge... / Leitsatz

Für die Eintragung eines Amtswiderspruchs in das Grundbuch nach Eintragung eines Erben auf Grundlage eines öffentlichen Testaments als Erbnachweis ist erforderlich, dass die Unrichtigkeit des Grundbuchs glaubhaft, d. h. in hohem Maße wahrscheinlich ist. OLG München, Beschluss vom 16. Januar 2017 – 34 Wx 356/16mehr

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zerb 3/2017, Voraussetzunge... / Sachverhalt

Im Grundbuch war seit dem 17.12.1991 die Witwe B. B. als Eigentümerin eingetragen. Grundlage bildete ein Erbvertrag mit ihrem vorverstorbenen Ehemann J. B. vom 26.2.1982 und die Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts vom 19.9.1989. B. B. verstarb am 21.1.2016. Am 17.5.2016 wurde ihr Neffe J. K. aufgrund notariellen Testaments vom 10.2.2004 und Eröffnungsniederschrift vo...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / dd) Haftungserklärung

Tz. 74 Entscheidend ist nicht die Verlustübernahme, sondern die Einstandspflicht für bislang begründete Verbindlichkeiten. Dadurch soll Art. 37 Abs. 3 der Bilanzrichtlinie 2013 (RL 2013/34/EU [131]) umgesetzt werden.[132] Die bisherige Regelung zur Verlustübernahme wurde bereits mit Blick auf europarechtliche Vorgaben für bedenklich gehalten.[133] Gleichwohl werden die Folgen...mehr

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zerb 2/2017, Erneute Einhol... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung des von der Beteiligten zu 3 beantragten Erbscheins vorliegen. 1. Der Senat ist nach den durchgeführten, umfangreichen Ermittlungen nicht davon überzeugt, dass der Erblasser bei Errichtung des Testaments vom 9.1.2014 tes...mehr

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zerb 2/2017, Ungewollte Fer... / 1. Wirkung der Verteidigungsrechte

Die Thematik sei an einem Beispiel zu § 2318 Abs. 3 BGB (Vermächtniskürzung durch den pflichtteilsberechtigten Erben) verdeutlicht:[10] Die verwitwete Erblasserin E hinterlässt zwei Kinder, K1 und K2, einen Nachlasswert von 100.000 EUR und ein Testament, in dem sie K1 zum Alleinerben eingesetzt, ihrem Lebensgefährten L ein Vermächtnis über 60.000 EUR ausgesetzt und gemäß § 2...mehr

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zerb 2/2017, Deutsches Erbrecht-Symposium

Heidelberg 14. und 15. Oktober 2016 Auf Einladung der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) trafen sich auch im Jahr 2016 wieder rund 200 Erbrechtlerinnen und Erbrechtler in Heidelberg, um mehr über aktuelle Fragestellungen und Dauerbrenner aus der Praxis des im Erbrecht tätigen Rechtsanwalts zu erfahren. Bereits im Vorfeld überzeugte die Ausw...mehr

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zerb 2/2017, Die Beteiligun... / Sachverhalt

Das Nachlassgericht hat über die Erbfolge nach dem Erblasser ... zu befinden. Maßgeblich für diese Erbfolge ist möglicherweise das Testament des Erblassers vom 5.9.2009. In diesem Testament heißt es auszugsweise: Zitat "Ferner ist mein Wille, dass Herr ... Wohnung nach Wahl von 4 erhält, die das ,lebenslange‘ Wohnrecht gewährleistet." Gestützt auf diese Verfügung beantragte der...mehr

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zerb 2/2017, Testamentsvoll... / II. Ordnungsgemäße Vermögensverwaltung und Ermessensspielraum

Nach § 2216 Abs. 1 BGB ist der Testamentsvollstrecker im Rahmen seiner Aufgaben zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet. Dabei hat der Testamentsvollstrecker vorrangig etwaige durch Auslegung der letztwilligen Verfügung zu ermittelnde Verwaltungsanordnungen des Erblassers zu befolgen.[3] Hat der Erblasser keine (bindenden) Anordnungen getroffen, so ha...mehr

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zerb 2/2017, Synallagmatisc... / Sachverhalt

Die Klägerin verfolgt gegenüber der Beklagten Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche. Die Klägerin ist die einzige Tochter des Erblassers Herrn ..., welcher am 11.7.2015 verstarb. Die Beklagte war die Lebensgefährtin des Erblassers, der sie durch handschriftliches Testament vom 27.4.2011 als Alleinerbin einsetzte und die Klägerin enterbte. Die Pflichtteilsquote i...mehr

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zerb 2/2017, Die Beteiligun... / Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde erweist sich in der Sache als begründet. Zu Unrecht hat das Nachlassgericht davon abgesehen, den Beschwerdeführer am Verfahren zu beteiligen. 1. Am Nachlassverfahren sind gemäß den §§ 7, 345 FamFG diejenigen Personen zu beteiligen, die entweder einen Antrag gestellt haben (§§ 7 Abs. 1, 345 Abs. 1 S. 1 FamFG), deren Recht durch das Verfahren unmittelba...mehr

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zerb 1/2017, Erfordernis eines Erbscheins bei (mehrdeutiger) Verwirkungsklausel im notariellen Testament

Leitsatz Ist in einem notariellen Testament eine allgemeine Verwirkungsklausel enthalten oder kann die Verhaltensanforderung einer speziellen Verwirkungsklausel nicht eindeutig festgestellt werden, so ist für den Nachweis der eingetretenen Erbfolge regelmäßig ein Erbschein erforderlich. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2016 – V ZB 3/14 Sachverhalt I. Die Eltern der Beteiligten errich...mehr

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zerb 1/2017, Erfordernis ei... / Aus den Gründen

II. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZEV 2014, 257 veröffentlicht worden ist, meint, die Voraussetzungen für die Eintragung eines Amtswiderspruchs lägen nicht vor. Die vorgenommene Eintragung sei inhaltlich zulässig. Es könne dahinstehen, ob das Grundbuchamt gesetzliche Vorschriften verletzt habe. Eine etwaige Verletzung solcher Vorschriften habe j...mehr

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zerb 1/2017, Erfordernis ei... / Sachverhalt

I. Die Eltern der Beteiligten errichteten am 8.3.1985 ein notariell beurkundetes gemeinschaftliches Testament, in welchem sie sich, soweit hier von Interesse, wechselseitig zu Alleinerben des Erstversterbenden und ihre drei Kinder, die Beteiligten des vorliegenden Verfahrens, zu Schlusserben des Letztversterbenden einsetzten. Für die Schlusserbeneinsetzung enthält das Testam...mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / 2. Abwandlung

Edgar hat einen leiblichen Sohn Max und eine Tochter Tina. Zwischen der Lebensgefährtin seines Vaters und Max kommt es zu einer tätlichen Auseinandersetzung, in deren Folge Max zu einer Haftstrafe auf Bewährung wegen schwerer Körperverletzung (in Deutschland: § 226 StGB; in Österreich: § 84 Abs. 4 StGB) verurteilt wird. Als Edgar stirbt, hinterlässt er ein Testament, indem e...mehr

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zerb 1/2017, Erfordernis ei... / Aus den Gründen

Die Beschwerde erweist sich als erfolgreich. 1. Das Rechtsmittel gegen die den Antrag (§ 13 Abs. 1 GBO) auf Eigentumsumschreibung zurückweisende Entscheidung ist als unbeschränkte Beschwerde nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO statthaft, an keine Frist gebunden (Hügel/Kramer, GBO, 3. Aufl., § 71 Rn 90) und auch im Übrigen zulässig (§ 73 GBO; § 10 Abs. 2 S. 1 FamFG). Der P...mehr

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zerb 1/2017, Erfordernis ei... / Leitsatz

Ist in einem notariellen Testament eine allgemeine Verwirkungsklausel enthalten oder kann die Verhaltensanforderung einer speziellen Verwirkungsklausel nicht eindeutig festgestellt werden, so ist für den Nachweis der eingetretenen Erbfolge regelmäßig ein Erbschein erforderlich. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2016 – V ZB 3/14mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / 3. Abwandlung

Max wurde wegen Mordversuchs (in Deutschland: §§ 211, 22 StGB; in Österreich: §§ 15, 75 StGB) an seinem Vater Edgar rechtskräftig zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Als Edgar verstirbt, hinterlässt er ein Testament, in welchem ohne Fixierung weiterer testamentarischer Bestimmungen seine Tochter Tina als Alleinerbin eingesetzt ist. Stehen Max Pflichtteilsansprü...mehr

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zerb 1/2017, Erfordernis ei... / Sachverhalt

Die Beteiligte ist im Grundbuch gemeinsam mit ihrem Ehemann Dr. Rolf M. als Eigentümer eines Grundstücks je zur Hälfte eingetragen. Ihr Ehemann ist am 1.10.2014 verstorben. Das Grundbuchamt hat aufgrund Einsicht in die beim selben Gericht geführten Nachlassakten festgestellt, dass ein eröffnetes gemeinschaftliches eigenhändiges Testament der Eheleute vom 3.8.2014 vorliegt, w...mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / a) Lösung nach deutschem Recht

Nachdem Edgar kein Testament errichtet hat, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft: Erben werden Edgars Söhne zu gleichen Teilen als gesetzliche Erben erster Ordnung, § 1924 Abs. 1, 4 BGB. Susi hat keinen Anspruch auf eine Beteiligung am Nachlass. Sie ist weder gesetzliche Erbin, noch steht ihr ein gesetzliches Vermächtnis zu. Die im deutschen Zivilrecht normierten gesetzli...mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / 1. Fall

Edgar und Marie leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammen und haben einen gemeinsamen Sohn Max, wobei Edgar die Vaterschaft auch anerkannt hat. Kurz nach der Geburt kommt es zur Trennung und Marie zieht zusammen mit Max und ihrem neuen Lebensgefährten in eine andere Stadt. Der Kontakt zwischen Max und seinem leiblichen Vater bricht im weiteren Verlauf nicht z...mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / a) Lösung nach deutschem Recht

Zu gesetzlichen Erben nach Edgar sind zu gleichen Teilen seine Mutter und sein Bruder berufen, § 1925 Abs. 1, 3 BGB. Die Lebensgefährtin geht hingegen leer aus. Nach deutschem Recht haben schließlich nur Ehegatten (§ 1931 BGB) und eingetragene Lebenspartner (§ 10 LPartG) ein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht nach dem verstorbenen Partner. Für die nichteheliche Lebensge...mehr

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zerb 1/2017, Differenzierun... / Sachverhalt

Der Kläger begehrt von der Beklagten, seiner Schwester, Zahlung von 60.000 EUR wegen einer beeinträchtigenden Schenkung. Die Eltern der Parteien setzten sich mit Testament vom 14.6.1995 wechselseitig zu Erben sowie die Parteien zu gleichen Teilen als Erben des Längstlebenden ein. Nach dem Tod der Mutter im Jahr 1995 übertrug der 1928 geborene Vater der Parteien (im Folgenden...mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / b) Lösung nach österreichischem Recht

Die Gleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder ist auch in Österreich anerkannt und wurde zuletzt noch einmal durch das Kindschafts- und Namensrechtsänderungsgesetz 2013[12] durch die Abschaffung des Begriffs "unehelich" sowie der Abschaffung der "Legitimation durch nachfolgende Eheschließung" untermauert. Dass Edgar und Marie nicht miteinander verheiratet waren, h...mehr

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zerb 1/2017, Kenntnis des E... / Sachverhalt

Herr A, nachfolgend Erblasser genannt, war deutscher Staatsangehöriger und mit der Beteiligten zu 1) im gesetzlichen Güterstand verheiratet. Die Beteiligten zu 2) bis 4) sind die Kinder aus ihrer Ehe und die einzigen Abkömmlinge des Erblassers. Der Erblasser verstarb am 17.8.2014. Der Beteiligte zu 2) ist nachverstorben. Die Beteiligte zu 1) hat mit notarieller Erklärung vom ...mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / b) Lösung nach österreichischem Recht

Um kraft Gesetzes oder aufgrund eines Testaments überhaupt erben zu können, muss man in Österreich erbfähig sein. In § 538 ABGB nF heißt es: "Erbfähig ist, wer rechtsfähig und erbwürdig ist." Diese Erbwürdigkeit fehlt nach § 539 ABGB nF einer Person, die "gegen den Verstorbenen oder die Verlassenschaft eine gerichtlich strafbare Handlung begangen hat, die nur vorsätzlich beg...mehr

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zerb 1/2017, Differenzierun... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel führt zur Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Es hat ausgeführt, dem Kläger stehe gegen die Beklagte ein Anspruch auf Zahlung von 60.000 EUR wegen einer beeinträchtigenden Schenkung in entsprechender Anwendung von § 2287 Abs. 1 BGB zu. Die Grenze zwischen den Fallgestaltungen des Missbrauchs und Fällen, in...mehr

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AGS 12/2016, Gegenstandswer... / 1 Sachverhalt

Der Erblasser und seine Ehefrau hatten zwei gemeinschaftliche Testamente verfasst, deren Auslegung zwischen den Beteiligten streitig war. Die Eheleute hatten keine Kinder. Sie hatten jedoch jeweils mehrere Geschwister, die alle vorverstorben oder im Verlaufe des Nachlassverfahrens verstorben sind. Die Beteiligten sind Abkömmlinge dieser Geschwister. Die Beschwerdeführerinnen...mehr

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zerb 12/2016, Die Erbschaft... / V. Letztwillige Verfügungen

Die qualifizierten Nachfolgeklauseln, die § 13 a Abs. 9 ErbStG, jedenfalls nach der hier vertretenen Meinung, notwendig werden lässt, machen Anpassungen letztwilliger Verfügungen an Gesellschaftsverträge erforderlich, da Gesellschaftsvertrag und letztwillige Verfügung aufeinander abgestimmt sein müssen. Neben dem Testament sollte auch immer ein Plan für den "Vexit" des § 13 ...mehr

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FF 12/2016, Tod und Zugewinn / d) Erbe ist der ausgleichspflichtige Ehegatte selbst

Schwieriger zu beurteilen ist die Lage, wenn der ausgleichspflichtige Ehegatte weiterhin Erbe des ausgleichsberechtigten Ehegatten ist, beispielsweise bei Beendigung des Güterstandes durch Ehevertrag. Der ausgleichspflichtige Ehegatte wollte in diesen Konstellationen zwar am gemeinschaftlich erwirtschafteten Vermögen teilhaben, welches in Höhe des ausgleichspflichtigen Zugew...mehr

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zerb 12/2016, Die Erbschaft... / cc) Alternative Bedingungen

Ohne Ermessenspielraum ist der Verwaltungsakt über den Erlass nach § 28 a Abs. 4 S. 3 ErbStG ganz oder teilweise zu widerrufen, wenn eine der Bedingungen nach § 28 a Abs. 4 Nr. 1–3 ErbStG eintritt. Dabei trifft den Erwerber die Mitteilungspflicht nach § 28 a Abs. 5 ErbStG. Während die Einhaltung der Bedingungen nach § 28 a Abs. 4 Nr. 1 und 2 ErbStG dem Verschonungskonzept in...mehr

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FF 12/2016, Tod und Zugewinn / b) Erben sind die gemeinsamen Nachkommen der Eheleute

Selbst wenn es sich bei den Erben um die gemeinsamen Nachkommen der Eheleute handelte, wäre bei fehlender Vererblichkeit des Zugewinnausgleichsanspruchs nicht sicher gewährleistet, dass diese nach dem Tod des ausgleichspflichtigen Ehegatten am miterwirtschafteten Vermögen des vorverstorbenen Elternteils vollumfänglich beteiligt wären. Der Letztverstorbene könnte das Vermögen...mehr

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zerb 11/2016, Geltendmachun... / Sachverhalt

Die Klägerin macht gegen den Beklagten einen Pflichtteilsanspruch geltend. Die Parteien sind Halbgeschwister und Kinder der am ... 1927 geborenen und am ... 2013 verstorbenen Erblasserin C. Diese hate drei Kinder: die am ... 1953 geborene Klägerin sowie aus der Ehe mit ihrem am ... 1971 vorverstorbenen Ehemann den am ... 1958 geborenen Sohn N und den am ... 1966 geborenen Kl...mehr

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zerb 11/2016, Geltendmachun... / Aus den Gründen

Die Berufung ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt. In der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg. 1. Das Landgericht hat den Beklagten im Ergebnis zu Recht zur Zahlung von 5.168,00 EUR verurteilt, da der Klägerin aus § 2303 Abs. 1 S. 1 BGB ein Pflichtteilsanspruch in der zugesprochenen Höhe zusteht. a) Die Klägerin kann vom Beklagten als Pflichtteil 1/6 des ...mehr

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zerb 11/2016, Zur Erbersatz... / Sachverhalt

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (Ersatzerbschaftsteuer) vorliegen. Die Klägerin (Stadt K) ist Trägerin der nichtrechtsfähigen Stiftung T (Stiftung T). Die Errichtung der Stiftung T beruht auf einem Testament des ... verstorbenen ... T. In dem Testament aus 1858 vermachte Herr T der Klägerin (Stadt K) das Grundvermögen ...mehr

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zerb 11/2016, Zur Erbersatz... / Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet. Der Erbschaftsteuerbescheid vom 7.8.2015 ist rechtmäßig und verletzt die Klägerin nicht in ihren Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 FGO). Der Beklagte ist im Streitfall zu Recht davon ausgegangen, dass in Bezug auf die Stiftung T die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erfüllt sind. Der Erbschaftsteuerbescheid wurde zutreffend der Klägerin, der Stadt...mehr

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zerb 11/2016, Die Anfechtun... / 4. Angabe des Anfechtungsgrunds

Fall 8: Inhaltsirrtum, Beginn der Ausschlagungsfrist – OLG Schleswig ZEV 2016, 82; Nennung von Anfechtungsgrund Erbe A hatte einen Erbschein beantragt, um Zugang zu Konten und Wohnung der Erblasserin zu erhalten. Später erlangte A Kenntnis von Nachlassverbindlichkeiten, die zu einer Überschuldung des Nachlasses führten. Inzwischen war die Ausschlagungsfrist abgelaufen. A foc...mehr