Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2017, Deutsches Erbrecht-Symposium

Heidelberg 14. und 15. Oktober 2016 Auf Einladung der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) trafen sich auch im Jahr 2016 wieder rund 200 Erbrechtlerinnen und Erbrechtler in Heidelberg, um mehr über aktuelle Fragestellungen und Dauerbrenner aus der Praxis des im Erbrecht tätigen Rechtsanwalts zu erfahren. Bereits im Vorfeld überzeugte die Ausw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2017, Die Beteiligun... / Sachverhalt

Das Nachlassgericht hat über die Erbfolge nach dem Erblasser ... zu befinden. Maßgeblich für diese Erbfolge ist möglicherweise das Testament des Erblassers vom 5.9.2009. In diesem Testament heißt es auszugsweise: Zitat "Ferner ist mein Wille, dass Herr ... Wohnung nach Wahl von 4 erhält, die das ,lebenslange‘ Wohnrecht gewährleistet." Gestützt auf diese Verfügung beantragte der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2017, Testamentsvoll... / II. Ordnungsgemäße Vermögensverwaltung und Ermessensspielraum

Nach § 2216 Abs. 1 BGB ist der Testamentsvollstrecker im Rahmen seiner Aufgaben zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet. Dabei hat der Testamentsvollstrecker vorrangig etwaige durch Auslegung der letztwilligen Verfügung zu ermittelnde Verwaltungsanordnungen des Erblassers zu befolgen.[3] Hat der Erblasser keine (bindenden) Anordnungen getroffen, so ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2017, Synallagmatisc... / Sachverhalt

Die Klägerin verfolgt gegenüber der Beklagten Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche. Die Klägerin ist die einzige Tochter des Erblassers Herrn ..., welcher am 11.7.2015 verstarb. Die Beklagte war die Lebensgefährtin des Erblassers, der sie durch handschriftliches Testament vom 27.4.2011 als Alleinerbin einsetzte und die Klägerin enterbte. Die Pflichtteilsquote i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2017, Die Beteiligun... / Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde erweist sich in der Sache als begründet. Zu Unrecht hat das Nachlassgericht davon abgesehen, den Beschwerdeführer am Verfahren zu beteiligen. 1. Am Nachlassverfahren sind gemäß den §§ 7, 345 FamFG diejenigen Personen zu beteiligen, die entweder einen Antrag gestellt haben (§§ 7 Abs. 1, 345 Abs. 1 S. 1 FamFG), deren Recht durch das Verfahren unmittelba...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 1/2017, Erfordernis eines Erbscheins bei (mehrdeutiger) Verwirkungsklausel im notariellen Testament

Leitsatz Ist in einem notariellen Testament eine allgemeine Verwirkungsklausel enthalten oder kann die Verhaltensanforderung einer speziellen Verwirkungsklausel nicht eindeutig festgestellt werden, so ist für den Nachweis der eingetretenen Erbfolge regelmäßig ein Erbschein erforderlich. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2016 – V ZB 3/14 Sachverhalt I. Die Eltern der Beteiligten errich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 1/2017, Erfordernis ei... / Aus den Gründen

II. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZEV 2014, 257 veröffentlicht worden ist, meint, die Voraussetzungen für die Eintragung eines Amtswiderspruchs lägen nicht vor. Die vorgenommene Eintragung sei inhaltlich zulässig. Es könne dahinstehen, ob das Grundbuchamt gesetzliche Vorschriften verletzt habe. Eine etwaige Verletzung solcher Vorschriften habe j...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 1/2017, Erfordernis ei... / Sachverhalt

I. Die Eltern der Beteiligten errichteten am 8.3.1985 ein notariell beurkundetes gemeinschaftliches Testament, in welchem sie sich, soweit hier von Interesse, wechselseitig zu Alleinerben des Erstversterbenden und ihre drei Kinder, die Beteiligten des vorliegenden Verfahrens, zu Schlusserben des Letztversterbenden einsetzten. Für die Schlusserbeneinsetzung enthält das Testam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 1/2017, Andere Länder,... / 2. Abwandlung

Edgar hat einen leiblichen Sohn Max und eine Tochter Tina. Zwischen der Lebensgefährtin seines Vaters und Max kommt es zu einer tätlichen Auseinandersetzung, in deren Folge Max zu einer Haftstrafe auf Bewährung wegen schwerer Körperverletzung (in Deutschland: § 226 StGB; in Österreich: § 84 Abs. 4 StGB) verurteilt wird. Als Edgar stirbt, hinterlässt er ein Testament, indem e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 1/2017, Erfordernis ei... / Aus den Gründen

Die Beschwerde erweist sich als erfolgreich. 1. Das Rechtsmittel gegen die den Antrag (§ 13 Abs. 1 GBO) auf Eigentumsumschreibung zurückweisende Entscheidung ist als unbeschränkte Beschwerde nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO statthaft, an keine Frist gebunden (Hügel/Kramer, GBO, 3. Aufl., § 71 Rn 90) und auch im Übrigen zulässig (§ 73 GBO; § 10 Abs. 2 S. 1 FamFG). Der P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 1/2017, Erfordernis ei... / Leitsatz

Ist in einem notariellen Testament eine allgemeine Verwirkungsklausel enthalten oder kann die Verhaltensanforderung einer speziellen Verwirkungsklausel nicht eindeutig festgestellt werden, so ist für den Nachweis der eingetretenen Erbfolge regelmäßig ein Erbschein erforderlich. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2016 – V ZB 3/14mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 1/2017, Andere Länder,... / 3. Abwandlung

Max wurde wegen Mordversuchs (in Deutschland: §§ 211, 22 StGB; in Österreich: §§ 15, 75 StGB) an seinem Vater Edgar rechtskräftig zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Als Edgar verstirbt, hinterlässt er ein Testament, in welchem ohne Fixierung weiterer testamentarischer Bestimmungen seine Tochter Tina als Alleinerbin eingesetzt ist. Stehen Max Pflichtteilsansprü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 1/2017, Erfordernis ei... / Sachverhalt

Die Beteiligte ist im Grundbuch gemeinsam mit ihrem Ehemann Dr. Rolf M. als Eigentümer eines Grundstücks je zur Hälfte eingetragen. Ihr Ehemann ist am 1.10.2014 verstorben. Das Grundbuchamt hat aufgrund Einsicht in die beim selben Gericht geführten Nachlassakten festgestellt, dass ein eröffnetes gemeinschaftliches eigenhändiges Testament der Eheleute vom 3.8.2014 vorliegt, w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 1/2017, Andere Länder,... / 1. Fall

Edgar und Marie leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammen und haben einen gemeinsamen Sohn Max, wobei Edgar die Vaterschaft auch anerkannt hat. Kurz nach der Geburt kommt es zur Trennung und Marie zieht zusammen mit Max und ihrem neuen Lebensgefährten in eine andere Stadt. Der Kontakt zwischen Max und seinem leiblichen Vater bricht im weiteren Verlauf nicht z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 1/2017, Andere Länder,... / a) Lösung nach deutschem Recht

Zu gesetzlichen Erben nach Edgar sind zu gleichen Teilen seine Mutter und sein Bruder berufen, § 1925 Abs. 1, 3 BGB. Die Lebensgefährtin geht hingegen leer aus. Nach deutschem Recht haben schließlich nur Ehegatten (§ 1931 BGB) und eingetragene Lebenspartner (§ 10 LPartG) ein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht nach dem verstorbenen Partner. Für die nichteheliche Lebensge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 1/2017, Differenzierun... / Sachverhalt

Der Kläger begehrt von der Beklagten, seiner Schwester, Zahlung von 60.000 EUR wegen einer beeinträchtigenden Schenkung. Die Eltern der Parteien setzten sich mit Testament vom 14.6.1995 wechselseitig zu Erben sowie die Parteien zu gleichen Teilen als Erben des Längstlebenden ein. Nach dem Tod der Mutter im Jahr 1995 übertrug der 1928 geborene Vater der Parteien (im Folgenden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 1/2017, Andere Länder,... / a) Lösung nach deutschem Recht

Nachdem Edgar kein Testament errichtet hat, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft: Erben werden Edgars Söhne zu gleichen Teilen als gesetzliche Erben erster Ordnung, § 1924 Abs. 1, 4 BGB. Susi hat keinen Anspruch auf eine Beteiligung am Nachlass. Sie ist weder gesetzliche Erbin, noch steht ihr ein gesetzliches Vermächtnis zu. Die im deutschen Zivilrecht normierten gesetzli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 1/2017, Kenntnis des E... / Sachverhalt

Herr A, nachfolgend Erblasser genannt, war deutscher Staatsangehöriger und mit der Beteiligten zu 1) im gesetzlichen Güterstand verheiratet. Die Beteiligten zu 2) bis 4) sind die Kinder aus ihrer Ehe und die einzigen Abkömmlinge des Erblassers. Der Erblasser verstarb am 17.8.2014. Der Beteiligte zu 2) ist nachverstorben. Die Beteiligte zu 1) hat mit notarieller Erklärung vom ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 1/2017, Andere Länder,... / b) Lösung nach österreichischem Recht

Die Gleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder ist auch in Österreich anerkannt und wurde zuletzt noch einmal durch das Kindschafts- und Namensrechtsänderungsgesetz 2013[12] durch die Abschaffung des Begriffs "unehelich" sowie der Abschaffung der "Legitimation durch nachfolgende Eheschließung" untermauert. Dass Edgar und Marie nicht miteinander verheiratet waren, h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 1/2017, Differenzierun... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel führt zur Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Es hat ausgeführt, dem Kläger stehe gegen die Beklagte ein Anspruch auf Zahlung von 60.000 EUR wegen einer beeinträchtigenden Schenkung in entsprechender Anwendung von § 2287 Abs. 1 BGB zu. Die Grenze zwischen den Fallgestaltungen des Missbrauchs und Fällen, in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 1/2017, Andere Länder,... / b) Lösung nach österreichischem Recht

Um kraft Gesetzes oder aufgrund eines Testaments überhaupt erben zu können, muss man in Österreich erbfähig sein. In § 538 ABGB nF heißt es: "Erbfähig ist, wer rechtsfähig und erbwürdig ist." Diese Erbwürdigkeit fehlt nach § 539 ABGB nF einer Person, die "gegen den Verstorbenen oder die Verlassenschaft eine gerichtlich strafbare Handlung begangen hat, die nur vorsätzlich beg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2016, Gegenstandswer... / 1 Sachverhalt

Der Erblasser und seine Ehefrau hatten zwei gemeinschaftliche Testamente verfasst, deren Auslegung zwischen den Beteiligten streitig war. Die Eheleute hatten keine Kinder. Sie hatten jedoch jeweils mehrere Geschwister, die alle vorverstorben oder im Verlaufe des Nachlassverfahrens verstorben sind. Die Beteiligten sind Abkömmlinge dieser Geschwister. Die Beschwerdeführerinnen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 12/2016, Die Erbschaft... / V. Letztwillige Verfügungen

Die qualifizierten Nachfolgeklauseln, die § 13 a Abs. 9 ErbStG, jedenfalls nach der hier vertretenen Meinung, notwendig werden lässt, machen Anpassungen letztwilliger Verfügungen an Gesellschaftsverträge erforderlich, da Gesellschaftsvertrag und letztwillige Verfügung aufeinander abgestimmt sein müssen. Neben dem Testament sollte auch immer ein Plan für den "Vexit" des § 13 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Tod und Zugewinn / d) Erbe ist der ausgleichspflichtige Ehegatte selbst

Schwieriger zu beurteilen ist die Lage, wenn der ausgleichspflichtige Ehegatte weiterhin Erbe des ausgleichsberechtigten Ehegatten ist, beispielsweise bei Beendigung des Güterstandes durch Ehevertrag. Der ausgleichspflichtige Ehegatte wollte in diesen Konstellationen zwar am gemeinschaftlich erwirtschafteten Vermögen teilhaben, welches in Höhe des ausgleichspflichtigen Zugew...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Tod und Zugewinn / b) Erben sind die gemeinsamen Nachkommen der Eheleute

Selbst wenn es sich bei den Erben um die gemeinsamen Nachkommen der Eheleute handelte, wäre bei fehlender Vererblichkeit des Zugewinnausgleichsanspruchs nicht sicher gewährleistet, dass diese nach dem Tod des ausgleichspflichtigen Ehegatten am miterwirtschafteten Vermögen des vorverstorbenen Elternteils vollumfänglich beteiligt wären. Der Letztverstorbene könnte das Vermögen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 12/2016, Die Erbschaft... / cc) Alternative Bedingungen

Ohne Ermessenspielraum ist der Verwaltungsakt über den Erlass nach § 28 a Abs. 4 S. 3 ErbStG ganz oder teilweise zu widerrufen, wenn eine der Bedingungen nach § 28 a Abs. 4 Nr. 1–3 ErbStG eintritt. Dabei trifft den Erwerber die Mitteilungspflicht nach § 28 a Abs. 5 ErbStG. Während die Einhaltung der Bedingungen nach § 28 a Abs. 4 Nr. 1 und 2 ErbStG dem Verschonungskonzept in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 11/2016, Geltendmachun... / Sachverhalt

Die Klägerin macht gegen den Beklagten einen Pflichtteilsanspruch geltend. Die Parteien sind Halbgeschwister und Kinder der am ... 1927 geborenen und am ... 2013 verstorbenen Erblasserin C. Diese hate drei Kinder: die am ... 1953 geborene Klägerin sowie aus der Ehe mit ihrem am ... 1971 vorverstorbenen Ehemann den am ... 1958 geborenen Sohn N und den am ... 1966 geborenen Kl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 11/2016, Geltendmachun... / Aus den Gründen

Die Berufung ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt. In der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg. 1. Das Landgericht hat den Beklagten im Ergebnis zu Recht zur Zahlung von 5.168,00 EUR verurteilt, da der Klägerin aus § 2303 Abs. 1 S. 1 BGB ein Pflichtteilsanspruch in der zugesprochenen Höhe zusteht. a) Die Klägerin kann vom Beklagten als Pflichtteil 1/6 des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 11/2016, Zur Erbersatz... / Sachverhalt

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (Ersatzerbschaftsteuer) vorliegen. Die Klägerin (Stadt K) ist Trägerin der nichtrechtsfähigen Stiftung T (Stiftung T). Die Errichtung der Stiftung T beruht auf einem Testament des ... verstorbenen ... T. In dem Testament aus 1858 vermachte Herr T der Klägerin (Stadt K) das Grundvermögen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 11/2016, Zur Erbersatz... / Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet. Der Erbschaftsteuerbescheid vom 7.8.2015 ist rechtmäßig und verletzt die Klägerin nicht in ihren Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 FGO). Der Beklagte ist im Streitfall zu Recht davon ausgegangen, dass in Bezug auf die Stiftung T die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erfüllt sind. Der Erbschaftsteuerbescheid wurde zutreffend der Klägerin, der Stadt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 11/2016, Die Anfechtun... / 5. Sonstiges

Fall 11: BGH NJW 2015, 2729: Anfechtung der Anfechtungserklärung Erblasserin E verstarb im Juni 1996 und hinterließ zwei Kinder, T und S. T hatte mit notariell beglaubigter Erklärung vom 13.11.1996 gegenüber dem NG erklärt, die Erbschaft nicht annehmen zu wollen. Der Nachlass sei überschuldet, die Ausschlagungsfrist habe sie nicht gekannt. Mit Schreiben vom 7.8.2013 hat T er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 11/2016, Die Anfechtun... / 4. Angabe des Anfechtungsgrunds

Fall 8: Inhaltsirrtum, Beginn der Ausschlagungsfrist – OLG Schleswig ZEV 2016, 82; Nennung von Anfechtungsgrund Erbe A hatte einen Erbschein beantragt, um Zugang zu Konten und Wohnung der Erblasserin zu erhalten. Später erlangte A Kenntnis von Nachlassverbindlichkeiten, die zu einer Überschuldung des Nachlasses führten. Inzwischen war die Ausschlagungsfrist abgelaufen. A foc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 11/2016, Erbersatzsteu... / 2. Ausgangsfall

Die Entscheidung des FG Köln betraf eine Stiftung, die aufgrund eines Testaments im Jahr 1858 errichtet worden ist. Die nicht rechtsfähige Stiftung wird von der Stadt Köln verwaltet. Zweck der Stiftung ist u. a. die Unterstützung der Nachkommen des Stifters und von bedürftigen Kindern der Stadt Köln. Die rechtliche Qualifikation der Stiftung hat die Verwaltungs- und Finanzge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 10/2016, Auslegung zweier aufeinanderfolgender Testamente als einheitliches, gemeinschaftliches Testament

Leitsatz Die testamentarische Verfügung in zwei getrennten, zeitlich aufeinanderfolgenden Testamenten von Eheleuten, in denen sich zunächst die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben einsetzen (Testament I) und sodann den Neffen als Erben "unserer Eigentumswohnung" und "unseres Vermögens" bezeichnen (Testament II), kann als gegenseitige Alleinerbeinsetzung im ersten Todesfall un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 10/2016, Auslegung zwe... / Aus den Gründen

Die gemäß den §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 2, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 und Abs. 3 S. 1, 64 Abs. 1 und 2 FamFG zulässige Beschwerde des Beteiligten zu 1 ist nach der vom Nachlassgericht ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe gemäß § 68 Abs. 1 S. 1, 2. HS FamFG dem Senat zur Entscheidung angefallen. In der Sache hat die Beschwerde Erfolg. Entsprechend dem Antrag des Beteiligten zu 1 ist ih...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 10/2016, Auslegung zwe... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 1 ist Witwer der Erblasserin. Die Eheleute hatten zwei gemeinschaftliche Testamente aufgesetzt. Am 5.10.1982 verfügten sie: Zitat "Unser Testament. " Wir, die Eheleute E. und M. F. ... setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein.“ Das Testament vom 20. Mai 2006 lautet: "Unser Testament. " Wir die Eheleute, E. F. und M. F. ... setzen unseren Neffen H. S. geb. am 11....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 10/2016, Testamentaris... / Aus den Gründen

II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Nach Auffassung des Senats erweist sich die Entscheidung des Nachlassgerichts im Ergebnis als richtig. 1. Das Testament vom 23.12.2012 enthält keine eindeutigen Anordnungen und war daher auszulegen. Bei der Testamentsauslegung gemäß § 133 BGB kommt es auf den wirklichen Willen des Erblassers an, ohne am buchstäbliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 10/2016, Auslegung zwe... / Leitsatz

Die testamentarische Verfügung in zwei getrennten, zeitlich aufeinanderfolgenden Testamenten von Eheleuten, in denen sich zunächst die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben einsetzen (Testament I) und sodann den Neffen als Erben "unserer Eigentumswohnung" und "unseres Vermögens" bezeichnen (Testament II), kann als gegenseitige Alleinerbeinsetzung im ersten Todesfall und Schlus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 10/2016, Testamentaris... / Sachverhalt

Die am 31.10.2013 verstorbene Erblasserin war verwitwet und kinderlos. Die Erblasserin hinterließ ein handschriftliches Testament vom 23.12.2012 mit folgendem Wortlaut: Zitat Mein letzter Wille. Mein Haus mit Inventar in der ... vererbe ich an das Ehepaar ... (mein Firmpatenkind), ... Mein Haus in der ..., vererbe ich an das Ehepaar ... Sie wohnen im Haus. Innerhalb von 10 Jahren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 10/2016, Umfang des te... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft wegen Beschränkung der elterlichen Sorge durch Testament. Das betroffene Kind wurde im Mai 2008 als Sohn der nicht verheirateten N. ... C. ... (Beteiligte zu 1, im Folgenden: Mutter) und Dr. M. ... M. ... (im Folgenden: Erblasser) geboren. Der Erblasser erkannte die Vaterschaft an, und die Eltern gaben E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 10/2016, Testamentaris... / Leitsatz

Zur Auslegung eines Testaments, in dem die Erblasserin über zwei Gebäude, die auf einem ungeteilten Grundstück errichtet wurden, verfügt hat und zudem nur Einzelnen mit einem Gebäude bedachten den Rest ihres Vermögen zuwendet, das nach Auskehrung von Geldbeträgen verbleibt. OLG München, Beschluss vom 9. August 2016 – 31 Wx 286/15mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 10/2016, Umfang des te... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht. 1. (...) 2. Die Rechtsbeschwerde ist auch begründet. a) Nach Auffassung des Oberlandesgerichts ist die Vermögenssorge der Mutter aufgrund der testamentarischen Anordnung auch hinsichtlich der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs ausgeschlosse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 9/2016, Umdeutung wech... / C. Beschluss des OLG München

Auf den ersten Blick ganz anders gelagert scheint dagegen der dem Beschluss des OLG München zugrunde liegende Fall: Hier ging es um die Umdeutung einer dem nicht befreiten Vorerben eingeräumten Befugnis zur Änderung einer Nacherbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament.[15] Die Erblasserin hatte mit ihrem Ehegatten ein notariell beurkundetes gemeinschaftliches Testa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 9/2016, Umdeutung wech... / B. Beschluss des OLG Düsseldorf

Im Beschluss des OLG Düsseldorf ging es nun um die Wirksamkeit letztwilliger Verfügungen, welche die Erblasserin in einem gemeinschaftlichen Testament wechselbezüglich mit ihrem Ehegatten errichtet hatte. Diese seien – so das Gericht – im Wege der Umdeutung als Einzelverfügungen aufrecht zu erhalten, falls der Ehegatte, wie vorgetragen, zum Errichtungszeitpunkt testierunfähi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 9/2016, Irrtum über de... / Sachverhalt

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte Miterbin der am 25.1.2012 verstorbenen Erblasserin geworden oder ob sie pflichtteilsberechtigt ist, weil sie nach Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist die Erbschaft wirksam ausgeschlagen hat. Die Erblasserin, deren Ehemann 1998 vorverstorben war, hatte vier Kinder, darunter die Beklagte. Zwei Kinder waren vorverstorbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 9/2016, Umdeutung wech... / 1

Immer wieder entsteht in der Praxis das Bedürfnis, bei unwirksamen letztwilligen Verfügungen durch Umdeutung dem Erblasserwillen zur Geltung zu verhelfen. Insbesondere bei wechselbezüglichen gemeinschaftlichen Testamenten treten hier vermehrt Probleme auf. Grund hierfür ist oftmals, dass im Rahmen der Umdeutung die Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments verkannt w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 9/2016, Nebentätigkeit... / Sachverhalt

Die Parteien streiten im Wege einstweiligen Rechtschutzes darüber, ob der VKl. eine Nebentätigkeit als Testamentsvollstrecker ausüben darf. Der (...) VKl. ist seit (...), zuletzt als Privatkundenbetreuer bei der Beklagten beschäftigt. In § 9 des schriftlichen Arbeitsvertrages, auf den auch im Übrigen Bezug genommen wird (ABl 28 und 29), ist bestimmt: Die Übernahme einer entgel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 9/2016, Inwieweit sind... / 4. Zum Umfang der Bindung der Erben an den Erblasser-Urheber

Strittig und klärungsbedürftig ist die Bindung der Erben an die Urheberinteressen. Es gibt sicherlich Argumente für die Einengung des Freiraums der Erben, die damit den Zweck eines postmortalen Persönlichkeitsschutzes stärkt. Bei einem urheberrechtlich geschützten Werk handelt es sich ebenso wie etwa bei einem Tagebuch um eine Emanation der Persönlichkeit seines Schöpfers. A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 9/2016, Umdeutung wech... / 5

Auf einen Blick In beiden Fällen war der Weg über die Umdeutung nach § 140 BGB bei dogmatischer Betrachtung nicht eröffnet. Im Ergebnis dürfte dem OLG Düsseldorf hinsichtlich der Aufrechterhaltung der wechselbezüglichen Verfügungen der Erblasserin als Einzelverfügungen zwar zuzustimmen sein. Im Fall des OLG München führt die Lösung über die Umdeutung nach § 140 BGB jedoch zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 9/2016, Umdeutung wech... / A. Umdeutung

Das Mittel der Umdeutung darf grundsätzlich erst dann eingesetzt werden, wenn alle Formen der Auslegung scheitern. Nach allgemeiner Meinung werden letztwillige Verfügungen ohne besondere Voraussetzungen gemäß § 140 BGB umgedeutet. Der erbrechtliche Charakter führt im Grundsatz zu keinen Besonderheiten. Gegenstand der Umdeutung sind jedoch nur von Anfang an unwirksame Verfügu...mehr