Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / h) Zeitpunkt der Steuerentstehung

Rz. 70 Die Erbschaftsteuer entsteht bei den Erwerben von Todes wegen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Für diejenigen Fälle, in denen die Bereicherung des Erwerbers erst zu einem späteren Zeitpunkt eintritt, sind im Gesetz entsprechende spätere Steuerentstehungszeitpunkte vorgesehen; vgl. insoweit § 9 Abs. 1 Nr. 1a–1j ErbStG (insbesonder...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Beginn der Verjährung

Rz. 301 Die Verjährung beginnt regelmäßig mit Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten vom Erbfall und der ihn beeinträchtigenden Verfügung (doppelte Kenntnis). Sie endet drei Jahre nach diesem Zeitpunkt. Kenntnis vom Erbfall hat der Pflichtteilsberechtigte, sobald er vom Tod des Erblassers erfahren hat. Hinsichtlich eines Verschollenen kommt es auf die Kenntnis von dessen Für-...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 4. Gestaltungen bei Zugewinngemeinschaft

Rz. 58 Selbstverständlich besteht auch wegen der interessanten Vorteile des § 5 Abs. 2 ErbStG die Möglichkeit, rückwirkend die Zugewinngemeinschaft zu beenden und den realen Zugewinn während bestehender Ehe auszugleichen. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang aber die Auswirkungen der Neuregelung des § 5 Abs. 1 S. 6 ErbStG durch das JStG 2020, die am 20.12.2020 in Kraft ge...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / a) Stiftungsgeschäft

Rz. 22 Die Anforderungen an das Stiftungsgeschäft richten sich danach, ob es sich um eine Stiftungserrichtung unter Lebenden oder um eine Stiftungserrichtung von Todes wegen handelt. Bei der Stiftungserrichtung unter Lebenden kann der Stifter selbst auf die Entstehung und konkrete Ausgestaltung seiner Stiftung hinwirken. Dagegen entsteht die Stiftung von Todes wegen erst nac...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / c) Zeitpunkt des Nacherbfalls

Rz. 195 Der Erblasser kann den Zeitpunkt des Nacherbfalls frei bestimmen. Falls er keine Bestimmung getroffen hat, tritt der Nacherbfall mit dem Tod des Vorerben ein (§ 2106 Abs. 1 BGB). Dem Willen des geschiedenen Ehegatten wird es regelmäßig entsprechen, wenn seine Abkömmlinge aus der geschiedenen Ehe bis zu ihrem Tod Vorerben bleiben. Schließlich sollen die bedachten Abkö...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / a) An den Ehegatten

Rz. 78 Zunächst ist auf eine vergleichsweise einfache und effektive Möglichkeit zur Reduzierung der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer bei Übertragungen zwischen Ehegatten hinzuweisen. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG ist die lebzeitige Zuwendung des zu eigenen Wohnzwecken genutzten Hauses oder der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung, sog. Familienheim[127] schenkun...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / 10. Sonderproblem: Steuervermächtnis

Rz. 98 Gerade in strukturstarken Regionen mit prognostisch hohen Nachlässen steigt das Bedürfnis der Erblasser nach einer steueroptimierten Vermögensnachfolgeplanung. Soll diese im Rahmen eines Behindertentestaments in der Vor- und Nacherbenlösung umgesetzt werden, kollidiert das Interesse nach einem Vermögensschutz vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers regelmäßig mit e...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / IV. Unterhaltsverzicht, § 1586b BGB

Rz. 177 Auf familienrechtliche Unterhaltsansprüche wird regelmäßig in Scheidungsfolgenvereinbarungen verzichtet. Daneben bestehen jedoch auch erbrechtliche Unterhaltsansprüche, die nicht selten in derartigen Vereinbarungen ungeregelt bleiben. Alle Unterhaltsansprüche gehen mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen unter (§§ 1615, 1360a Abs. 3 BGB), sofern nicht ausnahmsweise ein...mehr

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Anhang 6 / II. Die Antragstellung bei der Kammer

Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer zu stellen, bei der man Mitglied ist. Dieser wird meist nur dann bearbeitet, wenn zuvor die Bearbeitungsgebühr eingezahlt wurde.[1] Die Unterlagen (Nachweise der Lehrgangsteilnahme etc.) sollten im Original vorgelegt werden. Dabei ist neben dem eigentlichen Antrag auch eine Fallliste beizufügen. Wesentlich ist für...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 3. Ehegattentestament und Ehegattenerbvertrag

Rz. 23 Die Beratung von Ehegatten bei ihrer gemeinschaftlichen Errichtung einer Verfügung von Todes wegen kann einen Interessenwiderstreit begründen. In den meisten Fällen werden die Ehegatten bereits eine gemeinsame Entscheidung über die Verteilung von Erbquoten, die Anordnung von Vermächtnissen, über eine mögliche Vor- und Nacherbschaft oder die Testamentsvollstreckung get...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 1. Erbeinsetzung

Rz. 36 Der Erblasser kann durch Verfügung von Todes wegen seine Erben bestimmen (§ 1937 BGB). Viele Schwierigkeiten der Nachfolgeplanung lassen sich von vornherein vermeiden, wenn der Erblasser den Unternehmensnachfolger zum Alleinerben einsetzt. Bestimmt der Erblasser dagegen mehrere Personen zu seinen Erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass wird dann gemeins...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / f) § 2107 BGB

Rz. 19 Die Auslegungsregel des § 2107 BGB ist ein weiteres Beispiel für die Berücksichtigung von Abkömmlingen durch das Gesetz. Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist, dass zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung ein tatsächlich oder aus Sicht des Erblassers vermeintlich kinderloser Abkömmling als Vorerbe eingesetzt und der Nacherbfall ausschließlich oder über § 2106 Abs. 1 ...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / II. Vorrang von Sondererbfolgen

Rz. 113 Im deutschen Erbrecht gilt der Grundsatz der Universalsukzession. Bei einer Mehrheit von Erben bedeutet dies, dass mit dem Erbfall – ohne weiteres Zutun – der Gesamtnachlass auf alle Miterben übergeht.[252] Diese sind zur gesamten Hand berechtigt (Gesamthandsgemeinschaft). Von diesem Grundsatz gibt es jedoch zwei hervorzuhebende Ausnahmen. Zum einen der gesellschafts...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / c) Würdigung der Vor- und Nacherbenlösung

Rz. 49 Zusammenfassend lässt sich hinsichtlich der Vor- und Nacherbenlösung folgende Beurteilung treffen:[73] Vorteile:mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / III. Erbennachweis bei der GmbH

Rz. 156 Die Rechtsnachfolge nach einem verstorbenen Gesellschafter kann unklar oder strittig sein. Eine solche unklare Situation wird dann kritisch, sobald der vermeintliche Erbe Gesellschafterrechte ausübt (z.B. das Stimmrecht) und sich später herausstellt, dass tatsächlich ein anderer Erbe geworden ist. Teilweise wird zwar angenommen, dass § 16 GmbHG auf den Erwerb eines G...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / IX. Familienrechtliche Anordnungen

Rz. 123 Durch familienrechtliche Anordnungen in einer letztwilligen Verfügung kann der Erblasser in zwei Bereiche eingreifen: Zum einen kann in die elterlichen Vermögensverwaltungsrechte nach Scheidung eingegriffen werden und zum anderen können Vormünder und Pfleger für unversorgte Kinder benannt werden. Rz. 124 Nach § 1626 Abs. 1 BGB obliegen das Recht und die Pflicht der el...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 8. Aufschiebend bedingtes Herausgabevermächtnis

Rz. 65 Das aufschiebend bedingte Herausgabevermächtnis ist ein Unterfall des Nachvermächtnisses. Es dient dazu, die Verfügungsbeschränkungen der Vor- und Nacherbschaft obsolet werden zu lassen, um Kosten zu sparen und eine eventuelle gegenständliche Beschränkung zu erreichen. Es dient hauptsächlich dazu, den "Rest" des Nachlasses an eine bereits bestimmte dritte Person weite...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / X. Vermächtnis betreffend ausgleichungspflichtige Vorempfänge

Rz. 131 Liegen ausgleichungspflichtige Vorempfänge in Form von Ausstattungen gem. §§ 1624, 2050 Abs. 1 BGB oder Schenkungen gem. §§ 516, 2050 Abs. 3 BGB an Abkömmlinge vor, dann sollte bei der Hingabe bestimmt werden, ob eine Ausgleichung stattzufinden hat oder nicht. Bei Schenkungen gem. § 2050 Abs. 3 BGB findet die Ausgleichung nicht automatisch statt. Will der Erblasser d...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / VI. Schiedsklausel

Rz. 112 Die Schiedsgerichtsbarkeit[101] ist im Erbrecht[102] noch wenig verbreitet. Gerade bei Unternehmertestamenten kann die Streitentscheidung durch private Schiedsgerichte aber aus verschiedenen Gründen von Vorteil sein. Dazu gehören etwa:mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 2. Muster: Geschiedenentestament

Rz. 202 Muster 7.21: Geschiedenentestament Muster 7.21: Geschiedenentestament Testament Ich, _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft in _________________________, deutscher Staatsangehöriger, errichte nachfolgendes Testament. (I.) Testierfreiheit Ich erkläre, dass ich nicht durch ein bindend gewordenes gemeinschaftliches Testament oder einen Erbver...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / 1. Erblasserschulden

Rz. 6 Erblasserschulden rühren vom Erblasser her und bestanden schon ihm gegenüber, § 1967 Abs. 2 Var. 1 BGB .[4] Hierzu zählen alle Verbindlichkeiten, die noch der Erblasser selbst eingegangen ist, unabhängig davon, ob die Schuld schon ihm gegenüber bestand oder – wie bei gestreckten Tatbeständen – erst gegenüber dem Erben; entscheidend ist, dass sie noch vom Erblasser herrü...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 2. Regelinsolvenz

Rz. 52 Auch ein in Insolvenz befindlicher "Erbanwärter" kann die Entscheidung über die Annahme oder die Ausschlagung der Erbschaft oder des Vermächtnisses ohne Mitwirkung des Insolvenzverwalters treffen (§ 83 Abs. 1 S. 1 InsO); das Ausschlagungsrecht wird nicht Bestandteil der Insolvenzmasse. Dies gilt unabhängig davon, ob der Sterbefall vor oder nach Eröffnung des Insolvenz...mehr

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§ 11 Das Zentrale Testament... / II. Testamentsverzeichnis-Überführung bis 2016

Rz. 2 Integraler Bestandteil des Testamentsregisters werden auch die ca. 13,3 Mio. "gelben Karteikarten" werden, die bis zum 31.12.2011 von den 4.900 Standesämtern und beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin (für Erblasser ohne deutsches Geburtsstandesamt) bereits gesammelt wurden. Sie wurden ebenfalls in das Register überführt, § 1 Abs. 1 TVÜG, § 78d Abs. 1 S. 2 BNotO.[1] Mit ...mehr

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§ 11 Das Zentrale Testament... / II. Registrierte Verwahrangaben

Rz. 9 Im Testamentsregister wird nicht die Urkunde selbst oder deren Inhalt gespeichert. Vielmehr werden aus datenschutzrechtlichen Gründen (Datensparsamkeit) nur Verwahrangaben, die zum Auffinden erbfolgerelevanter Urkunden notwendig sind, erfasst. Die erforderlichen Angaben konkretisiert § 1 ZTRV: 1. Daten des Erblassersmehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / aa) Vor- und Nacherbschaft

Rz. 13 Der behinderte Erbe wird im Rahmen des Vor- und Nacherbenmodells zum Mit-/Vorerben (§§ 2100 ff. BGB) auf Lebenszeit eingesetzt. Die Einsetzung erfolgt regelmäßig als nicht befreiter Vorerbe, damit dem Behinderten dann nur die Nutzungen der Erbschaft, nicht aber die Nachlasssubstanz zur eigenen Verwendung zustehen, §§ 2111 Abs. 1 S. 1, 2134 BGB. Die Einsetzung zum Mit-...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / B. Entstehen der Erbengemeinschaft

Rz. 11 Hinterlässt der Erblasser keine letztwillige Verfügung von Todes wegen, ist der Alleinerbe die Ausnahme, eine Mehrheit von Erben hingegen die Regel. Aber auch bei gewillkürter Erbfolge erben meist mehrere Personen. Die Erbengemeinschaft entsteht unabhängig vom Willen der Erben kraft Gesetzes als Zufallsgemeinschaft mit dem Tod des Erblassers aufgrund gesetzlicher oder...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Zeitpunkt der Feststellung des Umfangs der persönlichen Steuerpflicht

Rz. 31 Für die Beantwortung der Frage, ob eine persönliche Steuerpflicht vorliegt, kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG) an. Dies ist bei Erwerben von Todes wegen grundsätzlich der Zeitpunkt des Todes des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), bei Schenkungen die Ausführung der Zuwendung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Von diesen Grundregel...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / e) Zusammenfassung

Rz. 146 Die Entscheidung darüber, auf welche Weise die Testamentsvollstreckung über das Einzelunternehmen verwirklicht werden soll, kann der Erblasser entweder selbst treffen oder dem Testamentsvollstrecker überlassen. Muster 23.12: Anordnung von Testamentsvollstreckung Muster 23.12: Anordnung von Testamentsvollstreckung Ich ordne Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvolls...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 1. Vorrang des Gesellschaftsrechts

Rz. 150 Gehört zum Nachlass eine Beteiligung an einer OHG,[120] unterliegen die Anordnungen des Erblassers sowohl dem Erbrecht als auch dem Gesellschaftsrecht. Die Regelungen des Gesellschaftsrechts sind dabei gegenüber den erbrechtlichen Bestimmungen aber grundsätzlich vorrangig:[121]mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / b) Auflösungsklausel

Rz. 155 Der Gesellschaftsvertrag kann vorsehen, dass die Gesellschaft mit dem Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird. In diesem Fall treten die Erben in Erbengemeinschaft in eine Liquidationsgesellschaft ein (ab dem 1.1.2024: §§ 143 ff. HGB n.F., zuvor: §§ 145 ff. HGB a.F.). Eine Sondererbfolge findet nicht statt. Rz. 156 Nach Eintritt des Erbfalls können die verbleibenden ...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / 1. Funktion des Erbscheins

Rz. 1 In der Rechtspraxis erlangt der Erbe meist nur durch die Vorlage eines Erbscheins tatsächlich die benötigte Verfügungsmacht über Nachlassgegenstände, um mit diesen auch wirklich uneingeschränkt verfügen zu können. Natürlich wird unter Umständen auch die Vorlage einer in einer öffentlichen Urkunde festgehaltenen Verfügung von Todes wegen oder ein Protokoll über die Eröf...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Personengesellschaft

Rz. 49 Sieht der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vor, so scheiden der Gesellschafter der OHG und der Komplementär der KG bei Tod lediglich aus, § 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB direkt bzw. über § 161 Abs. 2 HGB für die KG. Der sich ergebende Abfindungsanspruch fällt der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand an, §§ 105 Abs. 3, 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB, § 738 Abs. 1 S. 2 BGB. Beim Tod ein...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 5. Wahlrecht des Erben

Rz. 240 Gehört zum Nachlass der Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters, kann der Erbe in folgendes Dilemma geraten:[191] Nimmt der Erbe die Erbschaft an, haftet er unbeschränkt und unbeschränkbar für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (§§ 128 ff. HGB). Schlägt er die Erbschaft dagegen aus (§§ 1942 ff. BGB), muss er auf den Nachlass insgesamt verzichten. Die Au...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 2. Doppelstaatler

Rz. 18 Da zur Bestimmung des Erbstatuts gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt abzustellen ist, ist die Staatsangehörigkeit, gar der Besitz mehrerer effektiver Staatsangehörigkeiten des Erblassers prima Vista erst einmal unbeachtlich und für die Bestimmung des anwendbaren Rechts ohne Belang. Interessant wird es jedoch, wenn der Doppelstaatler ei...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das weite Feld der Vermögensnachfolge fordert heute zur Absicherung des Vermögens des Erblassers bis zum Erbfall eine über die erbrechtliche Beratung hinausgehende Beratung über die Möglichkeiten der privatrechtlichen Vorsorgeregelung. Noch bis in die Mitte der 80iger Jahre ereilte den Erblasser in aller Regel ein schneller Tod. Lange Phasen des Leidens und einer damit...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / (1) Allgemeines

Rz. 158 Anders als bei Kapitalgesellschaften besteht im Recht der Personengesellschaften die grundsätzliche Möglichkeit, die Vererblichkeit von Gesellschaftsanteilen auszuschließen. Aus diesem Grund stellt sich zunächst die Frage, ob im konkreten Fall der Gesellschaftsanteil als solcher oder nur ein (wie auch immer zu berechnender) Abfindungsanspruch in den Nachlass fällt.[4...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / a) Nacherbenlösung

Rz. 193 Bei dieser Gestaltungsvariante fällt das Erbe zunächst dem Vorerben an, § 2100 BGB. Erst zu einem vom Erblasser bestimmten späteren Zeitpunkt, dem Nacherbfall, geht die Erbschaft auf den Nacherben über, § 2139 BGB. Dabei wird der Nacherbe nicht Erbe des Vorerben, sondern Erbe des Erblassers. Das der Nacherbschaft unterliegende Vermögen bildet in der Hand des Vorerben...mehr

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ZErb 12/2023, Rücknahme ein... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten zu 1) und 2) begehren die Rückgabe zweier in amtliche Verwahrung gegebene Urkunden, die letztwillige Verfügungen enthalten. Die Beteiligten zu 1) und 2) schlossen mit notarieller Urkunde vom 22.6.2011 des Notars … (URNr. …) einen Vertrag. Mit diesem wurde zunächst gemäß Nr. I ein Ehevertrag vom 9.6.1988 abgeändert. Unter Nr. II errichteten die Ehegatten eine...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / i) Exkurs: Getroffene Rechtswahl vor dem 17.8.2015

Rz. 29 Um letztwillige Verfügungen von Todes wegen, welche eine Rechtswahl enthalten, jedoch vor Inkrafttreten der EuErbVO errichtet wurden, in ihrer Wirksamkeit zu erhalten, sind in Art. 83 EuErbVO eine Vielzahl von Fallkonstellationen kodifiziert worden, unter welchen die getroffene Rechtswahl auch nach Einführung der EuErbVO wirksam bleibt. Im Wesentlichen muss die Rechts...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 3. Rechtsgrund "ja/nein"?

Rz. 121 Wie unter Rdn 62 ff. dargestellt, darf der Begünstigte das ihm Zugewendete nur dann behalten, wenn im Verhältnis zum Erblasser ein rechtlicher Grund für die Vermögensverschiebung besteht, also eine unentgeltliche oder entgeltliche Zuwendung. Rz. 122 Das Einräumen des Bezugsrechts einer Lebensversicherung erfolgt in den meisten Fällen im Rahmen einer Schenkung. Die Bes...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / b) Schwachstelle bzgl. des Schutzes des Vermögens nach Versterben des Behinderten

Rz. 65 Das Vermächtnismodell ist nicht unumstritten. Es liefert zwar gewisse Abwicklungserleichterungen für die Beteiligten, birgt aber auch Schwächen. Höchstrichterliche Rechtsprechung existiert zum Behindertentestament in der Vermächtnislösung bis dato nicht. Als gesichert gelten dürfte dennoch, dass es dem Sozialleistungsträger mit derselben Argumentation wie schon bei § ...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 150 Der Erwerb von Todes wegen wird durch die Grundsätze der Gesamtrechtsnachfolge, § 1922 BGB, und dem Prinzip des Von-Selbst-Erwerbs beherrscht, § 1942 Abs. 1 BGB. Als Ausgleich für den ohne oder sogar gegen den Willen des Erben eintretenden Von-Selbst-Erwerbs erhält der Erbe gem. § 1942 Abs. 1 BGB das Recht, sich von der Erbschaft durch Ausschlagung[264] wieder zu lös...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / (2) Besetzung der Organe

Rz. 55 Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen als Organmitglieder berufen oder in der Satzung bestimmt werden.[87] Dabei ist deutlich zu unterscheiden, ob ein bestimmter Vertreter ad personam berufen werden soll oder ob es darum geht, dass die juristische Person repräsentiert werden soll. Im letzteren Fall müsste bestimmt werden, dass der jeweilige Inhab...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Grundsätzliches

Rz. 265 Das Gesetz sieht insgesamt drei unterschiedliche begünstigte bzw. befreite Übertragungsvarianten vor: die erste entspricht im Wesentlichen dem bis Ende 2008 geltenden Recht und regelt die Übertragung des Familienheims zwischen Ehegatten unter Lebenden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG). Die zweite Variante betrifft ebenfalls Erwerbsvorgänge zwischen Ehegatten, allerdings ni...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / I. Eröffnungsgrund

Rz. 39 Eröffnungsgründe sind grds. nach §§ 320, 19 InsO die Überschuldung [82] und nach §§ 320, 17 InsO die Zahlungsunfähigkeit [83] sowie im Falle der Antragstellung durch einen Erben die drohende Zahlungsunfähigkeit[84] gemäß §§ 320, 18 InsO.[85] Maßgebender Zeitpunkt ist der der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit den dann erzielbaren Veräußerungswerten und nicht etwa der...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / V. Anordnung von Vor- und Nacherbschaft

Rz. 74 § 2100 BGB erlaubt die Anordnung einer zeitlichen Aufeinanderfolge verschiedener Erben nach einem Erblasser. Dies bedeutet, dass der Vorerbe den ererbten Nachlass an den als Nacherben berufenen Erben herauszugeben hat. Vorerbe und Nacherbe werden beide Erben des Erblassers. Jeder ist auf Zeit Alleinerbe und beide sind jeweils Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, der...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / a) Form und Begründung der Entziehung

Rz. 144 Die Entziehung des Pflichtteils hat nach § 2336 Abs. 1 BGB durch letztwillige Verfügung zu erfolgen. Der Grund der Entziehung muss zur Zeit der Errichtung der letztwilligen Verfügung bestehen und in ihr angegeben werden (§ 2336 Abs. 2 BGB). Dabei fordert der BGH neben der Entziehungserklärung die Angabe eines Sachverhaltskerns, d.h. der individualisierenden Umschreib...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / V. Testamentsvollstreckerzeugnis, Grundbuch, Handelsregister

Rz. 18 Der Testamentsvollstrecker wird kraft Anordnung durch die Annahme des Amts gem. § 2002 BGB Testamentsvollstrecker und nicht erst durch die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses. Damit sich der Testamentsvollstrecker im Rechtsverkehr legitimieren kann, erhält er ein Testamentsvollstreckerzeugnis.[18] Hiervon kann das Grundbuchamt nur abweichen, wenn neue, de...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 3. Muster: Herausgabevermächtnis

Rz. 203 Muster 7.22: Herausgabevermächtnis Muster 7.22: Herausgabevermächtnis Herausgabevermächtnis Für den Fall, dass Gegenstände aus unserem Nachlass mit dem Tode eines unserer Erben im Wege der Erbfolge oder des Vermächtnisses an unsere (etwaigen) Schwiegerkinder/Expartner, derzeit also _________________________, geb. _________________________, derzeit wohnhaft ____________...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 1. Allgemeines

Rz. 155 Außer bei der Gütergemeinschaft (§ 1416 BGB) führt die Ehe nicht zu einem gemeinschaftlichen Ehevermögen, sondern jedem Ehegatten bleiben weiterhin seine Vermögensgegenstände dinglich zugeordnet. Trotzdem betrachten die meisten Eheleute während der Ehezeit ihr beiderseitiges Vermögen faktisch als Einheit und wollen dieses meist auch beim Tod eines von ihnen bewahren....mehr