Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.8 Negative Einkünfte bei Ehegatten

Rz. 30 Auch bei Ehegatten/Lebenspartner (§ 2 Abs. 8 EStG sind negative Einkünfte demjenigen zuzurechnen, der sie erlitten hat. Daher kann ein Ehegatte nach der Scheidung nicht mehr die negativen Einkünfte nach § 10d EStG abziehen, die der andere während der Ehe erlitten hat. Im Falle der Heirat, z. B. in 2019, kann kein Verlustabzug von Gewinnen des anderen Ehegatten in 2018...mehr

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Elternzeit / 7 Vorzeitiges Ende der Elternzeit

Gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 BEEG besteht grundsätzlich ein Anspruch auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit, wenn ein weiteres Kind geboren wird oder ein Härtefall, wozu insbesondere der Eintritt einer schweren Krankheit, einer Schwerbehinderung oder der Tod eines Elternteils oder eines Kindes des Arbeitnehmers und die erhebliche wirtschaftliche Existenzgefährdung der Eltern z...mehr

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Elternzeit / 3 Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Elternzeit sind im 2. Abschnitt des BEEG (§§ 15–21 BEEG, "Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer") geregelt. Anspruchsberechtigt sind nach § 15 Abs. 1 BEEG Arbeiternehmer sowie nach § 20 Abs. 1 Satz 1 BEEG die zu ihrer Berufsbildung (Berufsausbildung, berufliche Fort- und Weiterbildung, berufliche Umschulung) Beschäft...mehr

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Elternzeit / 12 Ersatzkraft

Der Ausfall des Arbeitnehmers wegen der Gewährung von Elternzeit stellt einen sachlichen Grund für den Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses dar. Der Arbeitsvertrag mit der Ersatzkraft kann entweder kalendermäßig bestimmt oder bestimmbar befristet werden oder im Wege der Zweckbefristung, § 21 Abs. 3 BEEG. Die Zweckbefristung einer Ersatzkraft für die Dauer der Elt...mehr

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Voraussetzungen für die Bestellung eines GmbH-Notgeschäftsführers

Zusammenfassung In besonderen Fällen kann das Gericht auf Antrag bspw. nur eines Gesellschafters einen Notgeschäftsführer bestellen. Dieser extreme Eingriff in die Gestaltungsfreiheit der Gesellschafter soll nach dem OLG Düsseldorf auch zulässig sein, wenn ansonsten auf Grund einer umfassenden rechtlichen und wirtschaftlichen Auseinandersetzung von zwei an der GmbH beteiligt...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abzugsfähigkeit von Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung von Ansprüchen des beeinträchtigten Vertragserben bzw. Nacherben

Leitsatz 1. Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung etwaiger Herausgabeansprüche des Vertragserben bzw. des Nacherben sind als Aufwendung zur Erlangung und Sicherung des Erwerbs gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 ErbStG bei der Besteuerung der Schenkung erwerbsmindernd zu berücksichtigen. 2. Solche Zahlungen stellen rückwirkende Ereignisse i.S.v. § 175 Abs. 1 Sa...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbegünstigung für ein Familienheim bei Zuerwerb

Leitsatz 1. Erwirbt ein Steuerpflichtiger von Todes wegen eine Wohnung, die an seine selbst genutzte Wohnung angrenzt, kann dieser Erwerb als Familienheim steuerbegünstigt sein, wenn die hinzuerworbene Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt ist. 2. Der wegen der Beseitigung eines gravierenden Mangels eintretende Zeitverzug steht der unverzüglichen Selbstnutzung nicht...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Erbschaftsteuerpause

Leitsatz Die Regelungen des ErbStG i.d.F. des WBG 2009 betreffend den Erwerb von Privatvermögen und den Steuersatz sind über den 30.6.2016 hinaus weiter anwendbar. Normenkette § 19 ErbStG, Art. 3 Abs. 1 GG Sachverhalt Die Klägerin ist Alleinerbin nach ihrer am 28.8.2016 verstorbenen Tante. Der erbschaftsteuerpflichtige Erwerb bestand aus Privatvermögen. Das FA setzte unter Anw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufgabe/Betriebsver... / 8 Besteuerung von Aufgabe- und Veräußerungsgewinnen

Betriebsaufgabe und -veräußerung werden steuerlich weitgehend gleichbehandelt. Das zeigt schon § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG, wonach die Aufgabe eines Betriebs als Veräußerung des Betriebs gilt. Allerdings ist im Fall der Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge – nicht hingegen bei einer Betriebsveräußerung gegen Kaufpreiszahlung in Form langjähriger Ratenzahlung[1] – ein ...mehr

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FF 05/2021, Kein Zugang zum Abänderungsverfahren nach dem Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten

VersAusglG § 31 § 5, SGBVI § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, FamFG § 225 Abs. 3, 4 Leitsatz 1. Im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG ist auch die Vorschrift über den Tod eines Ehegatten (§ 31 VersAusglG) anzuwenden. Ein Versorgungsausgleich findet nicht mehr statt, wenn der insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte nach dem Versterben des ausgleichsberechtigten Ehegatten unter den ...mehr

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ZErb 05/2021, Zu den Folgen... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung des Beklagten hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Das angefochtene Urteil beruht weder gem. §§ 513 Abs. 1, 546 ZPO auf einer Rechtsverletzung, d.h. einer Nichtanwendung oder unrichtigen Anwendung einer Rechtsnorm, noch rechtfertigen die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen eine andere Entscheidung. Das Landgericht hat richtig entsc...mehr

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ZErb 05/2021, Die Verletzun... / 5

Auf einen Blick Der Gesetzgeber stützt sich bei der Regelung der Enterbung auf die enge Verbindung zwischen Familienrecht und Erbrecht. Bei der Enterbung hängt die Begründung insbesondere von dem tatsächlichen Verhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben ab, das durch die Verletzung familienrechtlicher Verpflichtungen beeinträchtigt wurde. Die Enterbung wegen der Verletzung...mehr

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ZErb 05/2021, Neues beim Abzug von Nachlassverbindlichkeiten im’ErbStG

Im Fokus des Interesses der Gestaltungsberatung stehen im ErbStG oft die wiederholt geänderten Vorschriften der Befreiungen für betriebliches Vermögen (§§ 13a ff. ErbStG) oder auch die Erwerbstatbestände. Eher "unspannend" auf den ersten Blick erscheint der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 ErbStG. Allerdings bestimmt sich die Steuerbelastung letztendlich über di...mehr

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ZErb 05/2021, Geeignetheit ... / 2 Gründe

II. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in FGPrax 2019, 255 veröffentlicht ist, meint, die von der Betreuungsbehörde nach § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG beglaubigte Vorsorgevollmacht genüge den Anforderungen des § 29 GBO nicht. Zwar habe der Gesetzgeber durch Art. 11 des Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 6.7.2009 (BGBl I S. ...mehr

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FoVo 05/2021, Besserer Schu... / VI. Änderungen bei der Forderungspfändung

Mehr Weihnachtsgeld ist pfändungsfrei Nach § 850a Nr. 4 ZPO sind derzeit Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 EUR pfändungsfrei. Der Freibetrag wurde seit dem Jahr 2001 nicht mehr angepasst und wird nun dynamisiert. Unpfändbar sind damit in Zukunft Weihnachtsvergütungen bis zur Hälfte des Betr...mehr

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ZErb 05/2021, Zur konkluden... / 2 Gründe

II. Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZEV 2021, 28 (m. Anm. von Bary a.a.O. 38) veröffentlicht ist, hat ausgeführt, die Erbfolge nach der Erblasserin richte sich nach dem wirksamen gemeinschaftlichen Testament vom 25.3.1996, dessen Bindungswirkung den spät...mehr

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ZErb 05/2021, Die Verletzun... / 4. Die Form und Der Beweis der Enterbung

Der Erblasser kann seinen Willen zur Enterbung sowohl in einem Testament als auch in einem Erbvertrag zum Ausdruck bringen.[51] Die Enterbung tritt nicht ipso iure auf, sondern nur auf Anordnung des Erblassers. Hier zeigt sich auch der Unterschied zwischen den Gründen für die Erbunwürdigkeit und der Enterbung.[52] Wie bereits erwähnt, obwohl der Gesetzgeber die Gründe für di...mehr

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ZErb 05/2021, Zur Verjährun... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger macht aus übergegangenem Recht Pflichtteilsergänzungsansprüche im Wege der Stufenklage geltend. Auf der Auskunftsstufe begehrt er Wertermittlung durch Vorlage von Sachverständigengutachten hinsichtlich zweier Grundstücke in I. Der Kläger gewährt als Sozialhilfeträger der Schwester des Beklagten, Frau N X, geboren am 0.0.1956, seit dem 16.4.1964 Sozialhilfe. Die L...mehr

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ZErb 05/2021, Geeignetheit ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist richtig. Sie ist sensationell. Sie wird Notaren nicht "schmecken". Der V. Zivilsenat des BGH hat mit ihr die Unterschriftsbeglaubigung durch die Betreuungsbehörde von Vorsorgevollmachten gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG erheblich gestärkt. Diese erfüllt die Anforderungen des § 29 Abs. 1 S. 1 GBO für Erklärungen an das Grundbuchamt, gilt – das war höchst umstri...mehr

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ZErb 05/2021, Zur konkluden... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beteiligten zu 1 und 2 oder die Beteiligten zu 3 bis 6 Miterben der am 22. Mai 2017 verstorbenen deutschen Staatsangehörigen Dr. H. B. (im Folgenden: Erblasserin) geworden sind. Die Erblasserin sowie ihr am 19. Juni 2003 vorverstorbener Ehemann, österreichischer Staatsangehöriger, hatten ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt seit 19...mehr

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ZErb 05/2021, Die Verletzun... / a) Von wem müssen diese Verpflichtungen verletzt werden?

Gemäß Art. 510 des türk. ZGB kann nur der pflichtteilsberechtigte Erbe enterbt werden.[12] Nach türkischem Erbrecht ist der Kreis der pflichtteilsberechtigten Erben auf die Abkömmlinge, die Eltern und den überlebenden Ehegatten des Erblassers beschränkt.[13] Darüber hinaus gehören nach türkischem ZGB Art. 500 das adoptierte Kind und seine Abkömmlinge ebenfalls dazu.[14] Pfli...mehr

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FF 05/2021, Kein Zugang zum... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Abänderung eines vor dem 1.9.2009 durchgeführten Versorgungsausgleichs auf Antrag des per saldo ausgleichsverpflichteten Ehegatten nach dem Tod des Ausgleichsberechtigten. [2] Die am 21.1.1977 geschlossene Ehe der Antragstellerin mit ihrem früheren Ehemann wurde durch Endurteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Erl...mehr

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ZErb 05/2021, Die Verletzun... / I. Allgemeine Funktionen und Rechtsfolgen der’Enterbung

Die Enterbung ist eine Verfügung von Todes wegen mit einem negativen Inhalt, die das Pflichtteilsrecht des Erben ganz oder teilweise entfallen lässt.[1] Im Gegensatz zum Begriff des Ausschlusses[2] von der Erbfolge (exclusion), entfällt das Pflichtteilsrecht des Erben durch die Enterbung.[3] Infolge dieser Verfügung, kann die frei verfügbare Quote des Erblassers in Höhe dies...mehr

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AGS 05/2021, Streitwertfest... / Leitsatz

Setzt der Unterhaltsgläubiger das Verfahren nach dem Tod des Unterhaltsschuldners gegen die Erben im Wege des Erbersatzanspruchs nach § 1933 S. 3 BGB fort, richtet sich der Verfahrenswert nach dem gegen die Erben gerichteten Antrag. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 16.11.2020 – 2 WF 213/20mehr

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FF 05/2021, Voreheliche Zuw... / I. Problembeschreibung

Die Problematik soll anhand des folgenden Beispiels verdeutlicht werden, wobei zunächst aus Vereinfachungsgründen auf Indexierungen verzichtet wird: Praxis-Beispiel F lebt mit M zunächst in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Sie erwirbt in dieser Zeit aus ihrem Vermögen eine renovierungsbedürftige Immobilie im Wert von 300.000 EUR zu Alleineigentum. M zahlt die Renovier...mehr

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ZErb 05/2021, Die Verletzun... / 1. Der Begriff der Familienangehörigen

Zwei wesentliche Fragen in Bezug auf den im Gesetz genannten Begriff "Familienangehöriger" müssen beantwortet werden, um mit einer Verfügung von Todes wegen die Enterbung zu erreichen: Von und gegenüber wem müssen diese Verpflichtungen verletzt werden? Mit anderen Worten, wer ist ein solcher "Familienangehöriger"? Diesen beiden Fragen soll im Folgenden nachgegangen werden. a)...mehr

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ZErb 05/2021, Die Verletzun... / III. Die Notwendigkeit der gemeinsamen Betrachtung beider Konzepte: die Erweiterung der Gründe zur Enterbung und die Testierfreiheit als ein gemeinsamer Nenner

Es wurde oben erwähnt, dass es dem Zeitgeist entspricht, dass das Pflichtteilsrecht seine Unterstützung in der Gesellschaft verliert und dieser Wandel durch eine extensive Auslegung der Enterbungsgründe anerkannt wird. Denn dies stellt eine indirekte Möglichkeit dar, um das Pflichtteilsrecht zu begrenzen und die Testierfreiheit auszuweiten. Wenn beide Begriffe unter einem gem...mehr

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FF 05/2021, Kein Zugang zum... / Leitsatz

1. Im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG ist auch die Vorschrift über den Tod eines Ehegatten (§ 31 VersAusglG) anzuwenden. Ein Versorgungsausgleich findet nicht mehr statt, wenn der insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte nach dem Versterben des ausgleichsberechtigten Ehegatten unter den Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 4 VersAusglG die Abänderung bea...mehr

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ZErb 05/2021, Zu den Folgen... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin macht einen Zahlungsanspruch einer aus ihr selbst und ihren zwei Brüdern bestehenden Erbengemeinschaft gegen den Beklagten, langjährigen Lebensgefährten der verstorbenen Mutter der Klägerin (Erblasserin) geltend. Die Parteien streiten um die Frage, ob ein von der Erblasserin in ihrem notariellen Testament vom 10.12.2009 ausgesetztes Vermächtnis zugunsten des B...mehr

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ZErb 05/2021, Geeignetheit ... / 1 Tatbestand

I. Im Grundbuch des im Eingang dieses Beschlusses bezeichneten Grundbesitzes ist der im September 2016 verstorbene G. K. (nachfolgend: Eigentümer) als Eigentümer eingetragen. Dieser errichtete am 8.4.2011 eine als "Vorsorgevollmacht" bezeichnete Vollmachtsurkunde, in der er die Beteiligten zu 1 und 2 jeweils einzelvertretungsberechtigt zu seinen allgemeinen Bevollmächtigten i...mehr

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FF 05/2021, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 10.2.2021 – XII ZB 284/19 Gegen die im Rahmen einer Mischkalkulation vorgenommene Pauschalierung von Teilungskosten in Form eines Prozentsatzes in Höhe von 2-3 % des ehezeitlichen Kapitalwerts eines Anrechts bestehen auch bei einem 500 EUR deutlich übersteigenden Höchstbetrag (hier: 4.284 EUR) keine grundsätzlichen Bedenken, wenn der Versorgungsträger nachweis...mehr

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AGS 05/2021, Streitwertfest... / II. Unterhalt und Erbersatzanspruch sind verschiedene Gegenstände

Die Wertfestsetzung richtet sich nach den für Unterhaltssachen gem. § 231 FamFG geltenden Vorschriften des § 51 Abs. 1 und Abs. 2 FamGKG. Auch Ansprüche nach Auflösung der Ehe gem. § 1586b BGB sind Unterhaltssachen i.S.v. § 231 Abs. 1 Nr. 2 FamFG. Abzustellen ist hier auf den Antrag vom 27.11.2015. Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt (für den Fall der Scheidung) und der...mehr

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ZErb 05/2021, Geeignetheit ... / Leitsatz

1. Die Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten durch die Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG genügt den Anforderungen des § 29 GBO. 2. Eine Vorsorgevollmacht im Sinne des § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG liegt auch dann vor, wenn sie im Außenverhältnis unbedingt erteilt worden ist und lediglich im Innenverhältnis nur für den Fall gelten soll...mehr

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zfs 05/2021, Subsidiarität ... / Sachverhalt

Die Kl. nehmen als Erben den Bekl. wegen Barabhebungen und Überweisungen von Konten des Erblassers auf Rückzahlung in Anspruch. Die Kl. sind Nichte und Neffe der im Jahre 2015 vorverstorbenen I.W., die mit dem im gleichen Jahr später verstorbenen W. kinderlos verheiratet war. Die Eheleute hatten sich durch gemeinschaftliches Testament gegenseitig als Alleinerben und die Kl. ...mehr

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ZErb 05/2021, Die Verletzun... / a) Die objektive Bestimmung

Die rechtliche Gültigkeit einer bestimmten Verfügung von Todes wegen auf Enterbung hängt von der Existenz einer Reihe objektiver und subjektiver Voraussetzungen im konkreten Fall ab.[34] Erstens sollte die Verletzung familienrechtlicher Verpflichtungen geeignet sein, die familiären Bindungen objektiv zu gefährden.[35] Die Verletzung der familienrechtlichen Verpflichtungen hat...mehr

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ZErb 05/2021, Nachweis der ... / 1 Gründe:

Die Beschwerde ist zulässig (§§ 71 ff. GBO) und begründet. Die Zwischenverfügung ist nicht gemäß § 18 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GBO veranlasst. Das aufgezeigte Eintragungshindernis besteht nicht. Für die Eintragung der Vormerkung zugunsten der Beteiligten zu 2) und 3) muss nicht in der Form des § 35 Abs. 1 GBO nachgewiesen werden, dass die Beteiligte zu 1) Alleinerbin des am … 2014...mehr

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FF 05/2021, Voreheliche Zuw... / IV. Voreheliche Zuwendung und § 2325 BGB

Angenommen, ein Witwer W lernt wieder eine Frau F kennen, der er zügig eine stattliche Zuwendung macht. Viele Jahre später heiratet man. Die Ehe endet durch Tod oder wird geschieden und W stirbt kurze Zeit später. Nachlass ist keiner mehr vorhanden. Stehen den Kindern aus erster Ehe Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB zu? Der BGH stellt ehebedingte Zuwendungen der...mehr

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ZErb 05/2021, Inhaltliche A... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin macht durch eine isolierte Auskunftsklage als Pflichtteilsberechtigte einen Auskunftsanspruch durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses geltend. Am 6.2.2018 verstarb die gemeinsame Mutter der Parteien. Der Beklagte ist testamentarischer Alleinerbe. Mit Anwaltsschreiben vom 13.3.2018 (Anlagenband Klägerin) verlangte die Klägerin vom Beklagten Auskunf...mehr

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ZErb 05/2021, Rechtsprechung / 2 Gründe

Die Parteien streiten um die Frage, ob ein von der Erblasserin in ihrem notariellen Testament ausgesetztes Vermächtnis zugunsten des Beklagten über einen Pkw dahin auszulegen ist, dass dem Beklagten der bei Veräußerung des Fahrzeugs vier Monate vor dem Tod der Erblasserin erzielte Verkaufserlös zustehen sollte. Das Landgericht hat der Klage in diesem Punkt stattgegeben und d...mehr

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ZErb 05/2021, Zur Verjährun... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung des Beklagten hat auch in der Sache Erfolg. Das Rechtsmittel führt zur Abänderung des angefochtenen Urteils und Abweisung der Klage nicht nur auf der Wertermittlungsstufe, sondern auch auf der beim Landgericht noch anhängigen Leistungsstufe. Dieser ist jegliche Grundlage entzogen, weil der Pflichtteilsergänzungsanspruch der Leistungsempfängerin, der ...mehr

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FF 05/2021, Spielraum des U... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um nachehelichen Unterhalt. Der Antragsteller begehrt Abänderung eines seit 2017 bestehenden Unterhaltstitels. [2) Die Beteiligten haben am […] 1974 geheiratet. Seit […] 2007 sind sie geschieden. Bei der Scheidung wurde der Versorgungsausgleich durchgeführt und der Antragsteller zur Zahlung nachehelichen Unterhalts in Höhe von 874 EUR v...mehr

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AGS 05/2021, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus den Jahren 2020/2021

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2019/2020 wurde zuletzt in RVGreport 2020, 202 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. Die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen sind hier nicht enthalten und werden gesondert behandelt. Der Beitrag hat den...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Schädliche und unschädliche Verwendung

Rz. 124 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Das im Rahmen eines Altersvorsorgevertrags mit staatlicher Förderung angesparte Kapital soll im Alter die gesetzliche Rente zur Erhaltung des gewohnten Lebensstandards aufbessern oder die Grundlage zu einem mietfreien Wohnen schaffen. Damit das Ersparte nicht anderweitig verwendet wird, gibt es umfangreiche Verfügungsbeschränkungen für Alte...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die private Altersvorsorge bildet die dritte Säule der staatlich geförderten Altersversorgung neben der gesetzlichen Rentenversicherung als Basisversorgung (> Renteneinkünfte Rz 20; > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 15 ff) und der > Betriebliche Altersversorgung. Zu dieser dritten Säule gehörtmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Verwendung zum Erwerb einer Wohnung

Rz. 112 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Stpfl/Zulageberechtigte kann das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete und durch Zulagen/SA-Abzug geförderte Kapital ganz (100 %) oder teilweise (bis auf ein Restkapital von mindestens 3 000 EUR) als ‚Altersvorsorge-Eigenheimbetrag’ für den Erwerb oder Umbau einer Wohnung entnehmen. Entnahmeberechtigt sind Personen während der > Unbe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Besteuerung des Wohnförderkontos

Rz. 155 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Das in Wohneigentum gebundene steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital (> Rz 110 ff) wird ebenfalls nach § 22 Nr 5 EStG nachgelagert besteuert. Dazu werden die geförderten Beträge in dem bei der ZfA geführten Wohnförderkonto erfasst; zu diesem Zweck steht die ZfA im Datenaustausch mit dem Anbieter (vgl § 92a Abs 2 Satz 1 EStG), den sie ü...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 12.1 – BUKG

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 [1] vom 11. Dezember 1990 (BGB 82), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2053) geändert worden ist. § 1 Anwendungsbereich (1) 1Dieses Gesetz regelt Art und Umfang der Erstattung von Auslagen aus Anlass der in den §§ 3 und 4 bezeichneten Umzüge und der in § 12 genannten Maßnahmen. 2Berechtigte sind: Bundesbeamte und ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Steuerbefreiung für beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld

Leitsatz Das nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gezahlte pauschale, nach den Dienstbezügen bzw. dem Ruhegehalt des Verstorbenen bemessene Sterbegeld ist nicht nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Normenkette § 3 Nr. 11, § 11 Abs. 1 Sätze 1 und 4, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 24 Nr. 2, § 38a Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG, § 1 Abs. 1 Satz 2 LStDV, § 16 Nr. 2, § 18 Abs. 1 LBeamtVG NRW a...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung und minderjährige Kinder

Leitsatz 1. Die personelle Verflechtung verlangt – abgesehen vom Sonderfall der faktischen Beherrschung –, dass der das Besitzunternehmen beherrschende Gesellschafter auch in der Betriebskapitalgesellschaft die Stimmenmehrheit innehat und dort in der Lage ist, seinen Willen durchzusetzen; eine Beteiligung von exakt 50 % der Stimmen reicht nicht aus (Bestätigung des BFH-Urtei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 73 Änderung... / 2.6 Rentenende bei Tod

Rz. 34 Abs. 6 regelt das Ende von Rentenleistungen beim Tod des Berechtigten entsprechend dem zuvor geltenden Recht (§ 631 RVO; amtliche Begründung zu § 73, vgl. BT-Drs. 13/2204 S. 93). Verstirbt der Berechtigte, ist die Rente unabhängig vom Todestag bis zum Ablauf des Sterbemonats zu gewähren. Kommt es aufgrund des Todes zur Gewährung von Hinterbliebenenrente, wird unabhäng...mehr