Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.4 Rückforderung von Leistungen für Zeiten nach dem Tod des Versicherten

Rz. 8 Der Leistungsanspruch des Versicherten erlischt i. d. R. mit dem Tod des Versicherten durch Gesetz, ohne dass es einer Handlung des Leistungsträgers bedarf (für Renten z. B. § 73 Abs. 6). Leistungen für Zeiten über den Tod des Versicherten hinaus sind damit i. d. R. zu Unrecht, d. h. ohne Rechtsgrund erbracht und müssen zurückgefordert werden. Abs. 3 und 4 geben dem Le...mehr

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Jansen, SGB VI § 314a Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes aus dem Beitrittsgebiet

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 129 des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 (Art. 42 Abs. 1 RÜG) in das SGB VI eingefügt worden. Abs. 2 wurde durch Art. 1 Nr. 74 des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) mit Wirkung zum 1.8.2004 (Art. 15 Abs. 1 RV-Nachhaltigkeitsgesetz) geä...mehr

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Jansen, SGB VI § 314a Einko... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 314a regelt die Anwendung der Vorschriften über die Einkommensanrechnung gemäß §§ 97 und 314 auf Hinterbliebenenrenten im Beitrittsgebiet in Übergangsfällen. Abs. 1 bestimmt, dass die Vorschriften über die Anrechnung von Einkommen auf Renten wegen Todes (§ 97) ab dem 1.1.1992 (auch) auf Witwen- oder Witwerrenten anwendbar sind, die sich am 31.12.1991 nach den im Beitr...mehr

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Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Bieback, Die Beitragspflicht von Leistungen der Direktversicherung nur mit Kapitalzahlungen in der GKV, NZS 2019 S. 246. Diehm, Änderungen im Beitragsrecht durch das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, NZS 2020 S. 256. Dünn, Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, RVaktuell 2017 S. 144. Hager, Der Krankenversicherungsbeitrag bei Auszahlung einer vom Arbeitnehmer finanzierten...mehr

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Sommer, SGB V § 225 Beitrag... / 2.2.2 Waisen und "Versorgungswaisen" (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 20 Satz 1 Nr. 2 wurde durch das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze ab 1.1.2017 vollständig neu gefasst, indem auf den neuen Versicherungspflichttatbestand für Waisenrentner nach § 5 Abs. 1 Nr. 11b verwiesen wird. Die Neuregelung bringt aber im Wortlaut nur unzureichend zum Ausdruck, dass diese...mehr

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Jansen, SGB VI § 314a Einko... / 2.2 Keine Vertrauensschutzregelungen für Witwenrenten/Witwerrenten im Beitrittsgebiet (Abs. 2)

Rz. 4 Nach Abs. 2 sind die in § 314 Abs. 1 und 2 enthaltenen Vertrauensschutzregelungen, nach denen eine Einkommensanrechnung nicht erfolgt, wenn der Versicherte vor dem 1.1.1986 gestorben ist oder die Ehegatten bis zum 31.12.1988 eine wirksame Erklärung über die weitere Anwendung des bis zum 31.12.1985 in den alten Bundesländern geltenden Hinterbliebenenrechts abgegeben hab...mehr

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Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.4.4 Verjährung des Rückforderungsanspruchs (Abs. 4a)

Rz. 20 Die Ansprüche des Versicherungsträgers nach Abs. 3 und 4 verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem der Unfallversicherungsträger Kenntnis über alle wesentlichen anspruchsbegründenden Umstände erlangt (vgl. § 113 SGB X). Zum einen ist das die Tatsache der Überzahlung und zum anderen die Identität der haftungspflichtigen Personen aus Abs. 4. Die Anknüpfung an...mehr

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Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.4.1.2 Rückübertragungspflicht der Bank (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 11 Die Vorschrift verschafft dem Versicherungsträger einen unmittelbaren eigenen Anspruch auf Rücküberweisung gegen die Bank. Zur Realisierung genügt die der Bank formell gegenüber bekanntgegebene Feststellung, dass der Überweisung eine zu Unrecht erbrachte Leistung zugrunde liegt, die zurückgefordert wird. Bezüglich dieser Voraussetzungen obliegt der Bank keine Prüfungs...mehr

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Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.6 Erfüllungswirkung für Leistungen an die Erben (Abs. 6)

Rz. 22 Die Vorschrift entspricht § 118 Abs. 5 SGB VI. Für im Sterbemonat des Versicherten fällig gewordene Leistungen gelten diese gegenüber den Erben als erfüllt, wenn sie auf das bisherige Konto eingezahlt wurden. Dies weicht von den Grundsätzen des allgemeinen Leistungsrechts ab, nach denen Zahlungen an einen Nichtberechtigten nicht von der Zahlungspflicht befreien (Ricke...mehr

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Sommer, SGB V § 225 Beitrag... / 2.2.3 Hypothetische Familienversicherung (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 27 Die Regelung über die Beitragsfreiheit im Falle einer möglichen Familienversicherung nach Nr. 3 ist mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) dahingehend geändert worden, dass (neben der Schreibweise) nunmehr auf die Versicherungspflichten nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 bis 12 verwiesen wird. Zur Begründung ist (in BT-Drs. 19/6337 S. 136...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.2.3.4 Zugangsfaktor

Rz. 26 § 307e Abs. 3 legt den Zugangsfaktor fest, mit dem die persönlichen Entgeltpunkte für den Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (je nach Rentenart und Alter bei Rentenbeginn) vervielfältigt werden und so in die Berechnung der Höhe des Zuschlags einfließen. Die gesonderte Bestimmung des Zugangsfaktors für den Zuschlag ist notwendig, weil die persönlich...mehr

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Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.4.1.3 Beschränkung der Verrechnungsmöglichkeit der Bank (Abs. 3 Satz 4)

Rz. 12 Die Bank darf den eingegangenen Betrag auch nicht mit eigenen Forderungen verrechnen und ihn damit der Rücküberweisung entziehen. In Betracht kommen Forderungen aus gewährten Dispositionskrediten, Depotkosten, Kontoführungskosten oder laufende Raten aus Teilzahlungskrediten. In einem laufenden Konto findet die Verrechnung nicht schon mit der Einstellung in das Kontoko...mehr

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Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.4.1.1 Vorbehalt der Rückforderung (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 10 Zu Unrecht erbrachte Leistungen, die auf ein Konto des Versicherten überwiesen werden, gelten als unter dem Vorbehalt der Rückforderung erbracht. Dabei handelt es sich um eine gesetzlich normierte auflösende Bedingung (BSG, Urteil v. 25.1.2001, B 4 RA 64/99 R). Dies eröffnet die erleichterte Rückforderungsmöglichkeit des Versicherungsträgers.mehr

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Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.4.2.2 Pflicht zum Verwaltungsakt (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 17 Abs. 4 Satz 2 stellt klar, dass sowohl gegen die Erben als auch gegen andere der Rückerstattungsanspruch mittels Verwaltungsakts geltend gemacht werden kann und muss. Damit wird auch gegen Personen, die in keinem unmittelbaren Sozialrechtsverhältnis zum Versicherungsträger stehen, der einfachere und kostengünstigere Weg über die Geltendmachung mittels Verwaltungsakts ...mehr

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Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält entgegen der Überschrift neben den Regelungen zur Fälligkeit und Zahlung von laufenden Geldleistungen und dem Verweis auf § 187 insbesondere Regelungen zur Rückforderung von zu Unrecht gezahlter Leistungen für Zeiten nach dem Tod des Versicherten. Sie ergänzt für das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung insoweit § 50 SGB X, ohne ihn zu verdr...mehr

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Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.4.1 Rückforderung gegen das Geldinstitut/die Bank (Abs. 3)

Rz. 9 Der Rückforderungsanspruch gegen die Bank nach Abs. 3 ist vorrangig geltend zu machen. Er geht sowohl Rückforderungsansprüchen nach § 50 SGB X als auch Erstattungs- und Bereicherungsansprüchen gegen die Erben (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.11.1994, L 13 J 560/94; Lauterbach/Fröde, SGB VII, § 96 Rz. 16) als auch solchen nach Abs. 4 vor. Der Anspruch ist gegenständ...mehr

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Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.4.2 Rückforderung gegen Empfänger und Verfügenden (Abs. 4)

Rz. 15 Nur wenn der Entreicherungseinwand nach Abs. 3 Satz 3 die Bank von ihrer Leistungspflicht befreit, haftet der Empfänger der Leistung oder der, der die die Bank entreichernde Verfügung getroffen hat. Abs. 4 Satz 1 gibt dem Versicherungsträger einen öffentlich-rechtlichen Rückforderungsanspruch gegen den Empfänger und den Verfügenden. Der Anspruch nach Abs. 4 korrespond...mehr

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Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.4.3 Anspruch gegen die Erben (Abs. 4 Satz 4)

Rz. 19 Abs. 4 Satz 4 stellt klar, dass neben der verschärften Haftung nach Abs. 4 auch die allgemeinen Regeln Anwendung finden können. Hier dürften allerdings nur die Erben als erstattungspflichtig in Betracht kommen. Diese werden hier jedoch durch die Vertrauensschutzregeln geschützt. Auch dieser Anspruch kann mit Verwaltungsakt geltend gemacht werden, womit der Rechtsweg z...mehr

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Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.4.1.4 Einwendungsmöglichkeit der Bank (Abs. 3 Satz 3)

Rz. 13 Die Bank kann sich dem Rücküberweisungsbegehren des Versicherungsträgers nur dann entziehen, wenn über den Betrag vor Eingang der Aufforderung zur Rücküberweisung verfügt worden ist. Damit ist jede bankübliche Verfügung eines Berechtigten gemeint. Dies kann z. B. durch eine Verfügung des Versicherten noch zu Lebzeiten geschehen sein (regelmäßige Zahlungen, Daueraufträ...mehr

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Jung, SGB VII § 73 Änderung... / 2.4.1 Befristung wegen Kindererziehung

Rz. 25 Renten an Witwen oder Witwer wegen Kindererziehung sind bis zum Ablauf des Monats des voraussichtlichen Endes der Kindererziehung zu befristen. Grundsätzlich endet die Erziehung mit Ende der elterlichen Sorge (§ 1626 Abs. 1 BGB), die nach § 2 BGB mit der Vollendung des 18. Lebensjahres eintritt. Rz. 26 Sorgt die Witwe oder der Witwer für ein Kind, das wegen körperliche...mehr

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Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.4.2.1 Erstattungspflichtige Personen (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 16 Abs. 4 Satz 1 erweitert und verschärft die Haftung über die Erben des Versicherten hinaus zum einen auf die Personen, die die Leistung, die zu Unrecht gewährt wurde, über eine Bank erhalten haben (Empfänger). Die Leistung mag durch den Übertragungsakt ihren Charakter als Sozialleistung verloren haben, aber darauf kommt es nicht an. Der Empfänger ist zur Erstattung des...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.2.1.4 Zugangsfaktor

Rz. 25 § 307f Abs. 7 legt den Zugangsfaktor fest, mit dem die persönlichen Entgeltpunkte für den Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (je nach Rentenart und Alter bei Rentenbeginn) multipliziert werden und so in die Berechnung der Höhe des Zuschlags einfließen. Die gesonderte Bestimmung des Zugangsfaktors für den Zuschlag ist notwendig, weil die persönliche...mehr

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Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.4.2.3 Auskunftspflicht der Bank (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 18 Kann sich die Bank gemäß Abs. 3 Satz 3 von der Rückzahlungspflicht befreien, so ist sie verpflichtet, diejenigen zu benennen, die die Leistung erhalten bzw. über sie verfügt haben. Damit soll sichergestellt werden, dass dem Versicherungsträger auf jeden Fall ein Schuldner bleibt, auch wenn sich die Bank wegen Entreicherung aus der Haftung befreien kann. Daraus ergibt ...mehr

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Sommer, SGB V § 225 Beitrag... / 2.2.1 Hinterbliebener Ehegatte oder Lebenspartner (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 16 Die Beitragsfreiheit setzt voraus, dass der verstorbene Ehegatte oder (ab 1.1.2012) Lebenspartner schon Rente bezogen und als Rentenbezieher nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 oder 12 krankenversicherungspflichtig war. Einbezogen sind auch die zuvor nach § 5 Abs. 1 Nr. 11a krankenversicherten Rentner, da es sich in soweit lediglich um besondere Vorversicherungszeiten im Verhältni...mehr

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Jung, SGB VII § 104 Beschrä... / 2.1.2 Umfang der Haftungsprivilegierung

Rz. 9 Die Haftungsprivilegierung des Unternehmers schließt seine Haftung "nach anderen gesetzlichen Vorschriften" aus. Diese Formulierung ist umfassend und schließt die Haftung nach allen zivil- und öffentlich-rechtlichen Haftungsnormen außerhalb des SGB aus. Betroffen sind sowohl verschuldensabhängige Normen aus dem Delikts- (§§ 823 ff. BGB) und (Arbeits-)Vertragsrecht (§§ ...mehr

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Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.3.1 Definition Kind

Rz. 17 Als Kinder i. S. d. § 32 Abs. 1 EStG und somit auch i. S. d. § 66 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 gelten Kinder, die im ersten Grad mit dem Rehabilitanden verwandt sind (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Zu diesen Kindern zählen: leibliche Kinder. Mit leiblichem Kind wird im Gegensatz zum adoptierten Kind ein durch Geburt von den Eltern abstammendes Kind bezeichnet (biologische Abstammung)....mehr

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Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 2.3 Beitragssatz für ausländische Renten (Satz 2)

Rz. 23 Der durch das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze v. 22.6.2011 (BGBl. I S. 1202) mit Wirkung zum 1.7.2011 angefügte Satz 2 regelt (seit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG ab 1.1.2015) als gesetzlichen maßgeblichen Beitragssatz für ausländische Renten die Hälfte d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 2.1 Leistungen zum Lebensunterhalt bei medizinischen Rehabilitationsleistungen einschließlich sonstiger Leistungen (Abs. 1)

Rz. 9 § 65 Abs. 1 befasst sich mit den Entgeltersatzleistungen, die die Rehabilitationsträger aus Anlass einer medizinischen Rehabilitation bereitzustellen haben. Hierzu zählen die ambulanten und stationären Leistungen zulasten der Krankenkassen nach §§ 40 bis 42 SGB V, der Rentenversicherungsträger nach den §§ 14, 15, 17 und § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI (ohne Leistungen der Frühe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht der Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung bei Umschuldung

Leitsatz Ein Forwarddarlehen, das durch die Abtretung der Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung besichert wird, dient im Rahmen einer Umschuldung nicht unmittelbar und ausschließlich i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG 2004 der Finanzierung der Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts, wenn es höher als die Restschuld des...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Radon / 2 Gefahren

Der Zerfall von Radon löst eine Kettenreaktion aus: Die ebenfalls radioaktiven Zerfallsprodukte lagern sich an Aerosole an und können so mit der Atemluft in die Lunge gelangen. Bei weiterem Zerfall senden diese radioaktive Strahlung (Alphastrahlung) aus, die die Zellen der Lunge schädigen und so die Entstehung von Lungenkrebs begünstigen können. Atmet man also Radon und sein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 2.1 Natürliche Personen

Rz. 6 Steuersubjekt bei der ESt sind nur natürliche Personen. Dies sind alle Menschen ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Rasse oder Handlungsfähigkeit. Auch auf die Geschäftsfähigkeit oder eine Verfügungsbefugnis der natürlichen Person kommt es hier nicht an. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB). Ebenso, wie es nach § 1 BGB kein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 1.1 Bedeutung und Systematik der Vorschrift

Rz. 1 § 1 EStG regelt den Grundsatz der Individualbesteuerung und des Welteinkommensprinzips. Dem Wortlaut des Tatbestands der Vorschrift nach enthält sie lediglich die Abgrenzung der unbeschränkten von der beschr. Steuerpflicht. Tatsächlich geht die Bedeutung der Vorschrift aber weit darüber hinaus, da sie gleichzeitig den Kreis der Steuersubjekte umschreibt, die unter die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450) Rz. 2 1. Leitsätze der Bundesregierung mit Begründung v. 17.12.1970 (DB 1971, 16) II. Auswanderung in niedrigbesteuernde Gebiete [...] 4. Gesetzesleitsatz: Unterliegt ein Erblasser zur Zeit seines Todes oder ein Erwerber einer Schenkung zur Zeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorwort

Als Professor Dr. Günter Kohlmann 1972 erstmalig mit der Kommentierung des Rechtsgebiets "Steuerstrafrecht" in einem eigenständigen Kommentarwerk begonnen hat, war die Entwicklung des Steuerstrafrechts und seine heutige Bedeutung sowohl in der (Beratungs-)Praxis als auch in der Wissenschaft nicht absehbar. Das Steuerstrafrecht hat sich in den vergangenen fünf Jahrzehnten von...mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilss... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) ist zulässig, das Rechtsmittel des Beteiligten zu 3) ist teilweise zulässig. Die Beschwerden führen in der Sache jedoch nicht zum Erfolg. 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) ist zulässig. Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) ist nur mit dem Hilfsantrag zulässig, während der auf Erteilung eines Alleinerbscheins an den Beteiligten zu ...mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilss... / Leitsatz

Eine Einsetzung als Schlusserbe entfällt, wenn der in einem Ehegattentestament zum Schlusserben eingesetzte Abkömmling nach dem ersten Todesfall trotz testamentarisch vorgesehener Verwirkungsklausel den Pflichtteil verlangt. Es gilt dann die Anwachsung gemäß § 2094 BGB als gewollt. OLG Hamm, Beschl. v. 27.1.2021 – 10 W 71/20mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilse... / Tatbestand

LG Köln, Teilurteil v. 24.8.2020 – 24 O 394/19 Der Kläger macht gegen die Beklagte im Wege der Stufenklage Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend. Der Kläger ist der einzige Sohn des am […] geborenen und am […] in […] verstorbener […] Mit vor dem Notar errichtetem notariellem Testament vom … widerrief der Erblasser vorsorglich seine zuvor getroffenen Verfügun...mehr

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ZErb 04/2021, Kürzung des K... / 1 Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob bei einer Grundstücksübertragung gegen Nutzungs- und Leistungsauflagen zur Ermittlung der Gegenleistung der Kapitalwert der Auflagen nach § 14 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) zu kürzen ist. Die Klägerin ist Erbin der am […] 2012 im Alter von 81 Jahren verstorbenen Frau A (im Folgenden: Übergeberin). Mit notariellem Vertrag vom 9.10.20...mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilss... / 1 Tatbestand

I. Die Erblasserin war in einziger Ehe verheiratet mit Herrn K I. Aus der Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen, der Beteiligte zu 2) und Frau D Q, die Ehefrau des Beteiligten zu 1) und Mutter des am 0.0.1990 geborenen Beteiligten zu 3). Die Erblasserin und ihr Ehemann errichteten am 14.4.1997 ein gemeinsames handschriftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerbe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge

"... so tritt ... die Steuerpflicht über den dort bezeichneten Umfang hinaus ... ein, ..." Rz. 50 [Autor/Stand] Rechtsfolge. Auf einen nach § 4 steuerpflichtigen Erwerb i.S. von §§ 3, 7 oder 8 ErbStG sind die Bestimmungen des ErbStG anzuwenden.[2] Für den Erwerb durch den Ehegatten gilt unter den entsprechenden Voraussetzungen § 5 ErbStG. Wie bei der beschränkten Steuerpflich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verhältnis zu DBA

Rz. 16 [Autor/Stand] Allgemeines. § 4 zeichnet sich dadurch aus, dass für seine Anwendung sowohl ein DBA auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer (ErbSt-DBA) als auch ein DBA auf dem Gebiet der Einkommensteuer (ESt-DBA) Bedeutung haben. Rz. 17 [Autor/Stand] Begrenzung des erweitert beschränkt steuerpflichtigen Erwerbs durch das Erbschaftsteuer-DBA. Auch im Rahmen ein...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Tatbestand

"(1) War bei einem Erblasser oder Schenker ..." Rz. 28 [Autor/Stand] Erblasser oder Schenker. § 4 setzt einen Erblasser oder einen Schenker voraus, ohne diesen Personenkreis näher zu umschreiben. Beide Begriffe entstammen dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, woraus sich neben dem expliziten Bezug auf die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht die dogmatische Verortung von § 4...mehr

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zfs 04/2021, Kraftfahreignu... / Sachverhalt

Der ASt. wurde am 29.8.2019 von einem Polizeibeamten beim illegalen Erwerb von Haschisch beobachtet. Bei der anschließenden Kontrolle wurden 7,19 g Haschisch und eine Feinwaage bei ihm vorgefunden. Der ASt. gab an, seit mehreren Jahren Haschisch zu konsumieren, um die Depressionen, an denen er seit dem Tod seines Vaters leide, eigenständig zu therapieren. Hierüber als zuständ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Konkreter Belastungsvergleich als Ausnahme (Abs. 2)

Rz. 96 [Autor/Stand] Überblick. § 4 Abs. 1 basiert auf der Vermutung, dass ein Staat, der eine (nach Maßgabe von § 2 Abs. 2) "niedrige" Einkommensteuer erhebt, auch unentgeltliche Erwerbe nur gering besteuert.[2] Diese Vermutung kann – parallel zu § 2 Abs. 2 – durch einen konkreten Belastungsvergleich widerlegt werden. Wird der Vergleich erfolgreich geführt, findet § 4 keine...mehr

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ZErb 04/2021, Die Vererbung... / II. Rentenanspruch unvererblich

Grundsätzlich sind alle sozialrechtlichen Ansprüche, also auch Rentenansprüche, unvererblich. Auch wenn § 58 S. 1 SGB I etwas Anderes zu sagen scheint ("Soweit fällige Ansprüche auf Geldleistungen nicht nach den §§ 56 und 57 einem Sonderrechtsnachfolger zustehen, werden sie nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs vererbt."), ist vorrangig § 59 S. 2 SGB I zu beacht...mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilse... / 2 Gründe

Die zulässige Klage hat hinsichtlich des zur Entscheidung gestellten Klageantrags zu 1) Erfolg. II. Dem Kläger steht gegen die Beklagte aus § 2314 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses einschließlich der im Klageantrag unter 1.a) bis 1.k) konkretisierten Auskünfte zu. Der Kläger hat zudem Anspruch darauf, dass bei dessen Aufnahme er selbs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verhältnis zum Recht der Europäischen Union

Rz. 12 [Autor/Stand] Freiheit des Kapitalverkehrs. Art. 63 AEUV gewährleistet den freien Kapitalverkehr. Was Kapitalverkehr im Einzelnen bedeutet, entnimmt der EuGH in ständiger Rspr. der Nomenklatur der Richtlinie 88/361/EWG v. 24.6.1988[2], obschon Art. 67 des EWG-Vertrages, der mittels dieser Richtlinie durchgeführt werden sollte, zwischenzeitlich aufgehoben wurde.[3] Unt...mehr

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ZErb 04/2021, Kürzung des K... / 2 Gründe

Die Entscheidung ergeht gemäß § 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO) durch die Einzelrichterin. Die Klage ist zulässig, insbesondere wurde sie fristgerecht erhoben. Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 FGO beträgt die Klagefrist für eine Anfechtungsklage einen Monat und beginnt mit der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung. Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wi...mehr

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FF 04/2021, Nomoskommentar Familienrecht

Kaiser/Schnitzler/Schilling/Sanders (Hrsg.)Band 4, 4. Auflage 2021, 3240 Seiten, Nomos, 168 EURISBN 978-3-8487-4990-4 Mit der Neuauflage des vierten Bandes – Familienrecht – des Nomos Kommentars zum BGB ist zu den bewährten Herausgebern Dagmar Kaiser, Klaus Schnitzler und Roger Schilling nach dem überraschenden Tod von Peter Friederici als neue Herausgeberin Anne Sanders hinz...mehr

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FF 04/2021, Nebengüterrecht... / a) Ehebezogene Zuwendung

Zutreffend und im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs[13] hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden,[14] dass eine Zuwendung unter Ehegatten kein eheneutrales Rechtsgeschäft ist, sondern eine ehebezogene Zuwendung, wenn ein Ehegatte dem anderen einen Vermögenswert um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung und Ausgestaltung, Erhal...mehr