Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 5. Inhalt des Testaments

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / f) Aufstockung des Gesellschaftsanteils durch den Erbfall

Rz. 165 Soweit die Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil zulässig ist, hat sie den gleichen Umfang wie in Fällen, die das Gesellschaftsrecht nicht berühren. Insbesondere ist der Testamentsvollstrecker nicht befugt, solche Verpflichtungen einzugehen, durch die eine über das Nachlassvermögen hinausgehende Haftung des Erben begründet wird.[160] Ansonsten bedarf er de...mehr

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§ 15 Die Auflage / Literaturtipps

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 2. Besonderer Versorgungsfreibetrag

Rz. 488 Dem überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner des Erblassers sowie seinen Abkömmlingen können zusätzlich zum persönlichen Freibetrag nach § 16 ErbStG jeweils noch besondere Versorgungsfreibeträge (§ 17 ErbStG) zustehen. Rz. 489 Beim überlebenden Ehegatten/Lebenspartner beträgt der besondere Versorgungsfreibetrag gemäß § 17 Abs. 1 ErbStG (maximal) 256.000...mehr

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§ 3 Gesetzliche Auslegungsr... / E. Der Umgang des Gestalters mit der Auslegungsproblematik

Rz. 21 Für den Gestalter stellt sich angesichts der immer fortschreitenden Auslegungsmöglichkeiten, unterstützt durch die Vielfalt der dazu ergangenen Entscheidungen der Gerichte, die Frage, wie der Auslegung, insbesondere der ergänzenden Auslegung entgegengewirkt werden kann. So sollte zum einen darauf geachtet werden, dass eine genaue Verwendung des juristischen Fachausdruc...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / A. Einleitung

Rz. 1 Neben der Erfassung des Sachverhalts ist vor Beginn jeder Gestaltung eine Reihe von Vorfragen zu klären. So sollte der Berater anhand des zuvor erfassten Stammbaumes die gesetzliche Erbfolge und die Frage des Pflichtteilsrechtes klären. Darüber hinaus ist unbedingt die Vererblichkeit des jeweiligen Vermögensgegenstandes zu prüfen. Um von einer gesicherten Sachverhaltsg...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / cc) Annahme und Ausschlagung

Rz. 97 Mit dem Erbanfall erwirbt der bzw. erwerben die Erben nach §§ 1922 Abs. 1, 1942 Abs. 1 BGB automatisch und ohne dass es eines weiteren Rechtsakts bedürfte, den gesamten Nachlass (Von-Selbst-Erwerb). Durch die Annahme der Erbschaft gem. § 1943 BGB dokumentiert der Erbe lediglich, die ihm bereits angefallene Erbschaft behalten zu wollen; sachenrechtlich erworben hat er ...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 1. Das Vorerbenvermögen

Rz. 6 Grundsätzlich kann der Erblasser über sein Vermögen frei verfügen. Es gibt aber auch Vermögensbesitz, über den der Erblasser nicht letztwillig verfügen kann. Handelt es sich bei bestimmten Gegenständen beispielsweise nur um selbst geerbtes Vorerbenvermögen, dann kann der Erblasser selbst hierüber nicht verfügen bzw. dieses nicht vererben. Das Vorerbenvermögen bildet be...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 5. Nachvermächtnis und Testamentsvollstreckung

Rz. 89 Da der Vorvermächtnisnehmer nicht den Verfügungsbeschränkungen der §§ 2113 ff. BGB und auch nicht den Auskunfts- und Sicherungspflichten der §§ 2116 ff. BGB unterliegt, ist es je nach Intention des Erblassers ratsam, die schwache Stellung des Nachvermächtnisnehmers[132] durch eine Testamentsvollstreckung (§ 2223 BGB) zu stärken.[133] Rz. 90 Die Anordnung der Testaments...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 1. Formerfordernis: Notarielle Beurkundung

Rz. 63 Der vertragsmäßig bedachte Vermächtnisnehmer kann – wie in Rdn 61 ausgeführt – gegenüber dem Erblasser seine Zustimmung dazu geben, dass der Erblasser ein abweichendes Testament errichten kann, § 2291 BGB. Die Zustimmungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, § 2291 Abs. 2 BGB, weil darin eine (zumindest teilweise) Aufhebung des Erbvertrags liegt. Mit Zugang de...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 3. Errichtung eines trust unter Lebenden

Rz. 132 Ein trust kann schon zu Lebzeiten des trustor errichtet werden, nämlich durch Vertrag des trustor mit dem trustee (inter vivos trust bzw. living trust). So kann der Errichter z.B. anordnen, dass er bis zu seinem Tode alleiniger Begünstigter (beneficiary) des trust bleibt (grantor trust) und erst nach seinem Ableben dritte Personen in den Genuss des trust gelangen. Di...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / II. Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten

Rz. 79 Von praktischer Bedeutung ist in erster Linie die Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten, § 2079 BGB.[133] Nach § 2079 BGB ist eine Anfechtung im Falle der Übergehung oder des Hinzutretens eines Pflichtteilsberechtigen möglich. Es handelt sich dabei um einen besonderen Motivirrtum,[134] wenn dem Erblasser der Pflichtteilsberechtigte zum Zeitpunkt d...mehr

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§ 1 Vermögensnachfolge / 1. Allgemeines

Rz. 4 Um sich in jeder Phase der Bearbeitung der Verfügung von Todes wegen einen schnellen Überblick über die an der Gestaltung beteiligten bzw. betroffenen Personen verschaffen zu können, sollte man sich zunächst den Familienstammbaum [3] des Mandanten bzw. des Erblassers aufzeichnen. Anhand eines solchen Stammbaums lassen sich schnell die einzelnen Erbenordnungen und somit ...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / a) Allgemeines

Rz. 160 Gemäß § 177 HGB wird die KG beim Tod eines Kommanditisten – vorbehaltlich abweichender Regelungen im Gesellschaftsvertrag – mit dessen Erben fortgesetzt. Auch nach dieser Neuregelung treten sämtliche an diesem Nachlassgegenstand beteiligte Erben (quasi automatisch) entsprechend der ihnen – qua Gesetz oder letztwilliger Verfügung – zustehenden Erbquote in die Kommandi...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 3. Nacherbfolge in anderen Fällen

Rz. 177 Wird die Nacherbfolge durch ein anderes Ereignis als den Tod des Vorerben ausgelöst, z.B. durch eine Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten, gilt die Vorerbfolge als auflösend bedingter Erbanfall, die Nacherbfolge als aufschiebend bedingter Erwerb (§ 6 Abs. 3 ErbStG). Die vom Vorerben gezahlte Erbschaftsteuer wird gemäß § 6 Abs. 3 S. 2 ErbStG auf die Erbschaft...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / bb) Erbvergleich

Rz. 96 Einigen sich die Nachlassbeteiligten nach dem Erbfall auf eine bestimmte Art und Weise über die Verteilung des Nachlasses, z.B. auch über die Höhe ihrer jeweiligen Erbquoten, kann der Inhalt eines solchen Erbvergleichs auch der Besteuerung zugrunde zu legen sein. Dies kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn durch den Erbvergleich wirklich eine Ungewissheit über di...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 5. Vermächtnis und Pflichtteil

Rz. 11 Da der Vermächtnisnehmer mangels Eintritts in die Gesamtrechtsnachfolge nicht für Nachlassverbindlichkeiten haftet, treffen ihn grundsätzlich auch keine Pflichtteilsansprüche. Allerdings gewährt § 2318 Abs. 1 BGB dem mit einem Vermächtnis beschwerten Erben in bestimmten Situationen das Recht, den Vermächtnisanspruch (wertmäßig) zu kürzen. Gemäß § 2318 Abs. 1 BGB kann d...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / b) Rücktritt bei Wegfall der Gegenverpflichtung (§ 2295 BGB)

Rz. 124 § 2295 BGB gewährt dem Erblasser ein Rücktrittsrecht, wenn die Verpflichtung des Vertragspartners auf wiederkehrende Leistungen gegenüber dem Erblasser vor dem Tod des Erblassers aufgehoben wird. Diese Vorschrift zielt auf entgeltliche Erbverträge ab. Seine bereits erbrachten Leistungen kann der Vertragspartner im Falle des Rücktritts nach § 812 Abs. 1 S. 2 BGB zurüc...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / IX. Erbvertragsaufhebung durch Erbvertrag

Rz. 69 Der Erbvertrag kann durch notariellen Vertrag aufgehoben werden, § 2290 BGB. Rz. 70 Muster 24.10: Aufhebung eines Erbvertrags Muster 24.10: Aufhebung eines Erbvertrags _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Es erscheinen 1. Herr _________________________ – persönlich bekannt – 2. Frau _________________________ – persönlich bekannt – Herr und Frau _________...mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / 3. Dritte Person als Pfleger und als Testamentsvollstrecker

Rz. 15 Gerade bei geschiedenen Eltern möchte oftmals der erstversterbende Elternteil einen Einfluss des längerlebenden Elternteils auf die Begünstigung von Todes wegen vermeiden. Das kann verhindert werden, indem dem längerlebenden Elternteil das Verwaltungsrecht wegen der Erbschaft oder des Vermächtnisses entzogen, dafür ein Pfleger benannt und die Person des Pflegers zum D...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / IV. Wohnungsrechtsvermächtnis

Rz. 60 Denkbar ist, dem behinderten Kind ein Vermächtnis auszusetzen, das das Wohnungsrecht etwa hinsichtlich einer Eigentumswohnung umfasst.[168] So ist dies nicht pfändbar und auf den Sozialleistungsträger überleitbar, besonders wenn die Überlassung an Dritte ausgeschlossen ist (§ 1092 BGB). Dennoch sollte ausdrücklich verfügt werden, dass die Aufnahme von Pflegepersonen g...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / d) Erfüllung von Vermächtnissen

Rz. 22 Oftmals fällt dem Testamentsvollstrecker im Rahmen der Abwicklung des Nachlasses auch die Aufgabe der Vermächtniserfüllung zu. Da es sich bei Vermächtnissen lediglich um schuldrechtliche Ansprüche der Vermächtnisempfänger gegenüber dem bzw. den Erben handelt, ist, um die problemlose Erfüllung der Vermächtnisse sicherzustellen, die Beauftragung des Testamentsvollstreck...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / I. Allgemeines

Rz. 18 Anders als der Notar wird der Rechtsanwalt auch bei der Beratung in Erbangelegenheiten nicht überparteilich tätig, vielmehr bleibt er Interessenvertreter.[31] Er hat also im Rahmen der Beratung von Ehepartnern hinsichtlich einer gemeinschaftlichen Verfügung von Todes wegen darauf zu achten, dass keine Interessenkollision besteht. In der Regel werden bei Ehegatten, die...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / 2. § 2333 Abs. 1 Nr. 1 BGB – "Nach dem Leben trachten"

Rz. 14 Der Erblasser kann einem Abkömmling, seinem Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner oder einem Elternteil den Pflichtteil entziehen, wenn ein Abkömmling dem Erblasser, dessen Ehegatten, dessen eingetragenen Lebenspartner, einem anderen Abkömmling des Erblassers oder einer Person, die dem Erblasser ähnlich nahe steht, nach dem Leben trachtet. Dies ist dann der Fall, wenn...mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / 5. Gestaltungen

Rz. 17 Neben der testamentarischen Entziehung des Verwaltungsrechts für einen Elternteil hinsichtlich des Teilbereichs Wahrnehmung der Rechte des minderjährigen Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker (vgl. Rdn 11) nach § 1638 BGB kann der Erblasser die Person des Pflegers bestimmen (Pflegerbenennungsrecht nach §§ 1638, 1909, 1917 BGB).[34] Befürchtet der Erblasser, der ve...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 3. Grundbuchmäßige Absicherung mittels Reallast

Rz. 266 Die Rentenzahlungspflicht kann durch eine im Grundbuch einzutragende Reallast gesichert werden. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht nicht. Wenn der Erblasser dem Vermächtnisnehmer eine Absicherung durch Bestellung einer Reallast gewähren will, muss sie also zusätzlich zu dem Rentenversprechen vermächtnisweise gewährt werden. Damit erhält der Vermächtnisnehmer au...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / I. Tatsächlicher Umfang

Rz. 55 Gegenstand der Testamentsvollstreckung können sowohl der gesamte Nachlass als auch einzelne Nachlassgegenstände sein. Durch die Festlegung, welche Nachlassgegenstände der Testamentsvollstreckung unterliegen sollen, wird der tatsächliche Umfang der Vollstreckung geregelt. Dieser kann so weit reduziert werden, dass der Testamentsvollstreckung überhaupt nur ein einziger ...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / I. Allgemeines

Rz. 78 Unter Anwachsung versteht man die innerhalb gewillkürter Erbfolge gewollte, infolge des Wegfalls eines Miterben vor bzw. nach dem Erbfall aber mit Rückwirkung auf ihn eintretende Vergrößerung des den anderen Miterben zugewendeten Erbteils.[148] Sind also mehrere Erben durch letztwillige Verfügung eingesetzt und fällt einer von ihnen vor oder nach Eintritt des Erbfalls...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / bb) Umfang der Steuerbefreiung

Rz. 318 Auch inhaltlich entspricht die Steuerbefreiung prinzipiell der des § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG. Allerdings ist der Übergang eines Familienheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG nur begünstigt, "soweit die Wohnfläche des Wohnung 200 qm nicht übersteigt". Bei größeren Familienheimen ist eine Aufteilung des Werts entsprechend dem Verhältnis der tatsächlichen Wohnfläche zur ...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / V. Belehrungspflicht beim Erbvertrag

Rz. 8 Schon für die Entscheidung, ob Ehegatten einen Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament errichten, bedarf es präziser Vorarbeit bei der Ermittlung des Erblasserwillens. Gerade die Unterschiede in der Bindungswirkung zu Lebzeiten beider Ehegatten dürften dabei ausschlaggebend sein. Wird ein Erbvertrag beurkundet, so hat der Notar insbesondere zu belehren über di...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / b) Die Vermutungsregel des § 2269 BGB

Rz. 11 Nach der Auslegungsregel des § 2269 Abs. 1 BGB wird "im Zweifel" von einer Vollerbeneinsetzung des Überlebenden ausgegangen, wenn die Ehegatten sich in ihrem Testament gegenseitig als Erben eingesetzt und bestimmt haben, dass nach dem Tod des Überlebenden der Nachlass an einen Dritten fallen soll. Der Gesetzgeber hat dabei erwogen, dass Ehepartner grundsätzlich ihr Ve...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / 5. Die motivierte Erbeinsetzung

Rz. 27 Anders als nach den §§ 119 ff. BGB kann eine letztwillige Verfügung auch wegen eines Motivirrtums angefochten werden.[49] Anfechtungsberechtigt ist gemäß § 2080 BGB jeder, dem die Aufhebung der Verfügung unmittelbar zustattenkommen würde.[50] Zur Verhinderung der Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums des Erblassers empfiehlt sich in bestimmten Fällen die so g...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / a) Geschäftsfähigkeit

Rz. 29 Für den Abschluss eines Erbvertrags als Erblasser ist nach § 2275 BGB unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erforderlich.[26] Die frühere Sonderregelung des § 2275 Abs. 2 und Abs. 3 BGB für Ehegatten und Verlobte ist aufgehoben. Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit ist auch erforderlich für die Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittsrechts. Testierunfähigkeit kann vorliegen, we...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / VII. Pflichtteilsansprüche

Rz. 11 Neben den Beratungs- und Belehrungspflichten trifft den Notar eine erweiterte betreuende Belehrungspflicht, wenn er aus den Umständen des Einzelfalls erkennen kann, dass ein Beteiligter mangels Kenntnis der Rechtslage einen nicht bedachten Schaden erleiden wird.[16] Geht es um die Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen,[17] muss der Notar die Rechtslage hinreichend prü...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / 7. Erbeinsetzung des noch nicht Erzeugten (nondum conceptus)

Rz. 30 Das Problem der Einsetzung einer noch nicht erzeugten Person als Erbe erlangt dann Relevanz, wenn der Erblasser eine Generation überspringen und z.B. seine noch nicht erzeugten Enkel bedenken will. Grundsätzlich gilt, dass der Bedachte zum Zeitpunkt des Erbfalls erzeugt sein muss. Erst nach dem Erbfall erzeugte Personen können daher zwar nicht Erben, wohl aber Nacherb...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 6. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrecht

Rz. 406 Gesetzliche Erben sind zunächst die Abkömmlinge des Erblassers. Die Rechte des überlebenden Ehegatten hängen davon ab, welcher Güterstand gilt. In den meisten US-Staaten gilt die Gütertrennung (separate property system). In den separate property system-Staaten erhält der Ehegatte neben den Abkömmlingen eine Erbquote in unterschiedlicher Höhe. Zumeist beträgt diese ⅓ ...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / 2. Wahn

Rz. 48 Über 2 % der Männer und Frauen über 64 Jahren, die nicht dement sind, leiden unter Wahnvorstellungen und Halluzinationen. Diese Krankheit kann entweder isoliert als wahnhafte Störung oder im Rahmen einer neuropsychiatrischen Krankheit auftreten, die Betroffenen leiden unter Realitätsverlust, sind in ihrer subjektiven Überzeugung nicht beeinflussbar und Ich-bezogen.[86...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 53 Gemäß § 2151 BGB kann der Erblasser die konkrete Auswahl des Vermächtnisnehmers dem Beschwerten oder einem anderen Dritten überlassen.[66] Diese Möglichkeit wird in der Praxis wegen der engen Auslegung des § 2065 Abs. 2 BGB bei der Erbeinsetzung durch den BGH vor allem dort angewandt, wo es darauf ankommt, wirtschaftliche oder ideelle Werte von Todes wegen unmittelbar...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 1. Besteuerung des Vorerben

Rz. 171 Die erbrechtlichen Beschränkungen, die den Vorerben treffen, werden bei seiner Besteuerung nicht berücksichtigt. Nach § 6 Abs. 1 ErbStG gilt der Vorerbe als Erbe. Allerdings kann bzw. muss er nach § 20 Abs. 4 ErbStG die Steuer aus den Mitteln der Erbschaft entrichten. Wird die Steuer bis zum Tod des Vorerben nicht gezahlt, stellt sie in seinem Nachlass eine Nachlassv...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / V. Der Nachlass des Vorerben (das Vorerbenvermögen)

Rz. 18 Wie bereits dargelegt, besitzt der Vorerbe zwei getrennte Vermögensgruppen, sein Eigenvermögen und das ererbte Vorerben- bzw. Sondervermögen. Gemäß § 2111 BGB gilt der Grundsatz der Surrogation, d.h., dass zur Erbschaft auch das gehört, was der Vorerbe aufgrund eines zur Erbschaft gehörenden Rechtes oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eine...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 2. Freiberufliche Partnerschaft

Rz. 168 Das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz sieht vor, dass beim Tod eines an der Partnerschaft Beteiligten die Partnerschaft grundsätzlich nicht aufgelöst wird. Der Verstorbene scheidet lediglich aus, was dazu führt, dass sein Anteil den übrigen Partnern zuwächst. Den Erben bleibt in diesem Fall grundsätzlich nur ein Auseinandersetzungsanspruch, der wie jede andere Forder...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / 2. Zeitliche Schranke

Rz. 21 Die Bestimmung eines oder mehrerer Nacherbfälle und das Hinausschieben des Eintritts des Nacherbfalls ist nicht unbegrenzt möglich. So ist z.B. die zeitliche Schranke des § 2109 BGB zu beachten.[33] Danach wird nach Ablauf von 30 Jahren die Nacherbeneinsetzung unwirksam, wobei die Ausnahmen des § 2109 S. 2 BGB zu beachten sind. Danach ist die Nacherbeneinsetzung auch ...mehr

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§ 12 Anordnungen für die Au... / I. Allgemeines

Rz. 30 Oftmals ist es der Wunsch des Erblassers, das Vermögen oder Teile davon als Einheit zu erhalten. Das Gesetz will dem durch die Möglichkeit der Anordnung eines Teilungsverbotes entgegenkommen (§ 2044 BGB).[46] Durch diese Einflussmöglichkeit des Erblassers kann insbesondere die Erhaltung von Familiengut, zumindest für eine bestimmte Zeitdauer (§ 2044 Abs. 2 BGB), gewäh...mehr

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§ 1 Vermögensnachfolge / I. "Sicher-liquide-versorgt"

Rz. 12 Im Mittelpunkt jeder Beratung sollte der Grundsatz stehen, dass jede Gestaltung für den Mandanten "sicher" ist, dass der Mandant "liquide" bleibt und dass er oder aber auch sein Ehepartner "versorgt" ist. Auf diesen Grundsatz "sicher-liquide-versorgt" ist die jeweilige konkrete Gestaltung zu stützen, sei es zu Lebzeiten oder durch Verfügung von Todes wegen. So ist z.B....mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / I. Allgemeines

Rz. 70 Um die Rechte der Nacherben bis zum Eintritt des Nacherbfalls zu sichern, besteht die Möglichkeit, einen so genannten Nacherbentestamentsvollstrecker zu ernennen. Gemäß § 2222 BGB kann der Erblasser einen Testamentsvollstrecker zu dem Zwecke ernennen, dass dieser bis zu dem Eintritt der Nacherbfolge die Rechte des Nacherben ausübt und dessen Pflichten erfüllt. Insowei...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / F. Checkliste: Vor- und Nacherbschaft

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 6. Erbverzichtsvertrag

Rz. 241 Der Nichtigkeit von Erbverträgen nach Art. 386 ZGB unterfällt auch der vertragliche Erbverzicht. In Griechenland lebende deutsche Erblasser müssen daher deutsches Erbrecht für den Verzichtsvertrag wählen, soll dieser aus Sicht griechischer Gerichte (vorbehaltlich des ordre public) sein. Von diesem Verbot macht die Gesetzesverordnung 472/1974 eine Ausnahme für den Spe...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / 5. Abfindung der weichenden Erben

Rz. 26 Für diejenigen nach § 1922 BGB berufenen Miterben, die nicht Hoferben geworden sind (bei Erbfällen seit 1.4.1998 auch die nichtehelichen Kinder), tritt gemäß § 4 S. 2 HöfeO an die Stelle des Hofes der Hofwert. Sofern der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen oder Rechtsgeschäft unter Lebenden nichts anderes bestimmt hat, erhalten diese Erben als Abfindung einen Ge...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / VIII. Wirtschaftliche Folgen

Rz. 12 Grundsätzlich braucht der Notar über wirtschaftliche Auswirkungen einer Verfügung von Todes wegen nicht zu belehren. Dasselbe gilt für steuerrechtliche Auswirkungen.[20] Weil eine Belehrungspflicht über wirtschaftliche und steuerrechtliche Folgen grundsätzlich nicht besteht, muss die Belehrung in zivilrechtlicher Hinsicht so präzise und verständlich erfolgen, dass der...mehr

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§ 12 Anordnungen für die Au... / IV. Die Grenzen des Teilungsverbotes

Rz. 43 Die Anordnung des Ausschlusses der Auseinandersetzung ist allerdings wirkungslos, falls ein wichtiger Grund für die Auseinandersetzung vorliegt (§§ 749 Abs. 2, Abs. 3, 750 BGB). Zur Beurteilung der Frage, ob im Einzelfall ein wichtiger Grund vorliegt, ist eine verständige Würdigung der gesamten Umstände vorzunehmen.[65] Ein wichtiger Grund ist z.B. anzunehmen, wenn ei...mehr